GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten zu einem Bebauungsplanverfahren. Stadt Schwäbisch Gmünd
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- Friedrich Diefenbach
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1 Schalltechnisches Gutachten zu einem Bebauungsplanverfahren in Schwäbisch Gmünd Objekt: Bebauungsplan Nr. 172 BII Neues Wohnen Sonnenhügel in Schwäbisch Gmünd Auftraggeber: Stadt Schwäbisch Gmünd Stadtplanungs-und Baurechtsamt Marktplatz Schwäbisch Gmünd Auftrags-Nr.: /21 Datum: 7. April 2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) R. Beug Telefon ( ) Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109 Telefax ( ) für Akustik und Bauphysik mbh Messstelle für Geräusche nach BImSchG info@g-m-gmbh.de Werderstraße Schorndorf Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit Internet:
2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung Richtlinien, Normen und Vorschriften Planunterlagen Gebietsbeschreibung Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Orientierungswerte nach DIN Passiver Schallschutz Berechnungsgrundlagen Geräuschemissionen des Bauhofes Emissionen vom Bauhof Berechnung der maßgeblichen Emissionspegel Geräuschemissionen der Parkplätze Verkehrslärm Berechnungsergebnisse Mischgebiet (MI) Allgemeines Wohngebiet (WA) Beurteilung Maßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen Qualität der Prognose Zusammenfassung ( _ _Schalltechnisches Gutachten) -2/21-
3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Schwäbisch Gmünd beabsichtigt die Aufstellung des Baugebietes Neues Wohnen Sonnenhügel auf dem Gelände der ehemaligen Hardtkaserne in Schwäbisch Gmünd. Das Plangebiet soll in Gebiete mit unterschiedlichen Gebietseinstufungen (Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet) unterteilt werden. Der geplante Bebauungsplan betrifft ein Gebiet südlich der Oberbettringer Straße. In westlicher Richtung befindet sich die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), das Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur und die Zulassungsbehörde. Im Osten grenzt das geplante Bebauungsplangebiet an den städtischen Bauhof und an Studentenwohnungen (Junges & studentisches Wohnen am Sonnenhügel) an. Durch den Bauhofbetrieb, den Parkplatzlärm der nahegelegenen Ämter, den Parkplatzlärm der öffentlichen Parkplätze sowie durch den Verkehrslärm der Oberbettringer Straße wirken verschiedene Geräusche auf das Plangebiet ein, welche im vorliegenden Gutachten rechnerisch ermittelt werden. Des Weiteren werden mögliche Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Maßnahmen sind in dem vorliegenden Bericht dargestellt. -3/21-
4 2 Richtlinien, Normen und Vorschriften Zur Berechnung und Beurteilung wurden folgende Vorschriften herangezogen: /1/ VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Ausgabe August 1987 /2/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989 /3/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm -TA Lärm, Ausgabe November 1998 /4/ DIN Schallschutz im Städtebau- Berechnungsverfahren Teil 1 und Beiblatt zu Teil 1, Ausgabe Mai 1987 /5/ Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW (Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Ausgabe 2000) /6/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen (Hessische Landesanstalt für Umwelt, ) /7/ Parkplatzlärmstudie (6. Auflage) vom bayerischen Landesamt für Umwelt, Ausgabe /21-
5 3 Planunterlagen Zum Erstellen des Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung: - Präsentation der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd: Eckdaten zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen des Bebauungsplans Nr. 172 BII Neues Wohnen Sonnenhügel, ohne Datum - Entwurf des städtebaulichen Konzepts Neues Wohnen Sonnenhügel im Maßstab 1:1000 vom Stadtplanungs- und Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd, Stand 30. März Bestandsplan mit Höhenangaben im Maßstab 1:500, vom Vermessungs- und Liegeschaftsamt, Stand 12. September 2016 Weitere Unterlagen: /A/ Angaben zum Betrieb des Bauhofs sowie zum Parkplatzaufkommen des Landratsamtes, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber /B/ Angaben zum geplanten Bebauungsplan und dessen Gebietseinstufungen, zur Verfügung gestellt vom Auftraggeber /C/ Schalltechnisches Gutachten (Nr /21) zur geplanten Wohnbebauung Panoramaweg in Schwäbisch Gmünd von der Gerlinger + Merkle GmbH, Stand 4. November 2002 /D/ Schalltechnisches Gutachten (Nr /21) zum geplanten Bebauungsplan Junges Wohnen ehemalige Hardtkaserne in Schwäbisch Gmünd von der Gerlinger + Merkle GmbH, Stand 12. Juli 2011 /E/ Schalltechnisches Gutachten (Nr /21) zum geplanten Bebauungsplan Junges Wohnen ehemalige Hardtkaserne, 2. BA in Schwäbisch Gmünd von der Gerlinger + Merkle GmbH, Stand 6. November 2012 /F/ Schalltechnisches Gutachten (Nr /21) zum geplanten Bebauungsplan Junges Wohnen II in Schwäbisch Gmünd von der Gerlinger + Merkle GmbH, Stand 15. August 2013 /G/ Angaben zum Verkehrsaufkommen auf den schalltechnisch relevanten Straßen, zur Verfügung gestellt von der Planungsgruppe Kölz GmbH am /21-
6 4 Gebietsbeschreibung Im Umfeld des geplanten Bebauungsplangebietes sind schalltechnisch relevante Ereignisse zu erwarten. Hierbei sind die Schallemissionen des Bauhofs, der Parkplatzlärm sowie der Verkehrslärm der Oberbettringer Straße von maßgeblicher Bedeutung. Das Bebauungsplangebiet Nr. 172 BII Neues Wohnen Sonnenhügel soll gemäß den Angaben des Auftraggebers als allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. als Mischgebiet (MI) und als Sondergebiet (SO) gemäß 6 BauNVO ausgewiesen werden. Die Immissionsorte werden dementsprechend im vorliegenden Gutachten in Ansatz gebracht und beurteilt. Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans Mischgebiet MI Sondergebiet SO allgemeines Wohngebiet WA In Abbildung 1 wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans der vorliegenden Untersuchung dargestellt. Die Parkplätze innerhalb des Bebauungsplangebietes sind aufgrund der zu erwartenden geringen Schallimmissionen vernachlässigbar und bleiben in der vorliegenden Betrachtung unberücksichtigt. -6/21-
7 5 Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte 5.1 Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm Der städtische Bauhof ist analog zu einer gewerblichen Anlage zu betrachten. Daher werden zur Beurteilung die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm herangezogen. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm /3/ Lage bzw. Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte [db(a)] tags nachts Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Diese Richtwerte der TA Lärm beziehen sich auf den Außenlärmpegel. Das heißt, dass der maßgebliche Beurteilungspegel außerhalb des Gebäudes eingehalten werden muss. Das Spitzenpegelkriterium ist gemäß DIN 4109 nicht zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels heranzuziehen. -7/21-
8 5.2 Orientierungswerte nach DIN In der DIN Schallschutz im Städtebau /4/ sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung dargestellt. Diese dienen der Beurteilung städtebaulicher Entwicklung und können gegebenenfalls überschritten werden, wenn dies nach einer Abwägung der verschiedenen Belange als sinnvoll erachtet wird. Im Beiblatt 1 zur DIN sind folgende Orientierungswerte für die städtebauliche Planung aufgeführt: Tabelle 2: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (Auszug) Gebietsbeschreibung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendund Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungs- und Campingplatzgebiete Dorfgebiete, Mischgebiete (MI) Kerngebiete, Gewerbegebiete (GE) städtebauliche Orientierungswerte [db(a)] tags nachts* bzw bzw bzw bzw. 50 *) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten Nach DIN ist es möglich, im Bebauungsplan auf eine Überschreitung der Orientierungswerte hinzuweisen und gegebenenfalls passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden vorzusehen. -8/21-
9 5.3 Passiver Schallschutz Die VDI 2719 /1/ empfiehlt Innenschallpegel, die in Schlaf- und Aufenthaltsräumen von Gebäuden eingehalten werden sollten. Diese stellen sich wie folgt dar: Es bestehen gemäß VDI 2719 /1/ folgende Anhaltswerte: Tabelle 3: Anhaltswerte für Innenschallpegel gemäß VDI 2719 Raumart Mittelungspegel L m mittlere Maximalpegel L max Schlafräume in allgemeinen Wohngebieten, nachts [db(a)] 25 bis bis 40 Für die Beurteilung wird der niedrigere Wert für Schlafräume (L In 25 db(a)) zugrunde gelegt. 6 Berechnungsgrundlagen Die Ermittlung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten erfolgt mit Hilfe des Computerprogramms CADNA/A (Version ). Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen wurde ein Geländemodell mit der Lage einzelner Gebäude und der Schallquellen entwickelt. Es wird für jede Schallquelle der Schalldruckpegel am Immissionsort entsprechend dem in der DIN ISO angegebenen Berechnungsverfahren ermittelt. Bei mehreren Schallquellen werden die Schallpegel am Immissionsort für jede Quelle getrennt ermittelt und energetisch addiert. Der Verkehrslärm wird nach RLS-90 berechnet. Es wurde eine detaillierte Prognose im Sinne der TA Lärm durchgeführt. Die Berechnung erfolgte, soweit möglich, frequenzabhängig in Oktavbändern. -9/21-
10 7 Geräuschemissionen des Bauhofes Die Lage der einzelnen Schallquellen, die nicht dargestellt werden sind den vorangegangenen Gutachten /C/, /D/, /E/ und /F/ zu entnehmen. 7.1 Emissionen vom Bauhof Die maßgeblichen Emissionen des Bauhofes sind vor allem im Winterhalbjahr zu erwarten, da der Winterdienst bedarfsweise schon im Beurteilungszeitraum nachts (22 00 Uhr Uhr gemäß TA Lärm) beginnen kann und bei entsprechenden Witterungsverhältnissen über den ganzen Tag hinweg andauert. Nach Auskunft der Bauhofleitung kommen dabei die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fahrzeuge zum Einsatz: Tabelle 4: Eingesetzte Fahrzeuge im Winterdienst Fahrzeuge Anzahl Schallleistungspegel L wa [db(a)] Quelle Räumfahrzeuge /6/ Radlader /6/ Räumfahrzeug Hoffläche /5/ Die Fahrzeuge werden je nach Witterungsbedingungen in unterschiedlicher Zahl eingesetzt, die Tabelle enthält den Maximalwert aller einsetzbaren Fahrzeuge. Zur Berechnung der Beurteilungspegel wurde von diesem Maximalfall ausgegangen. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die Räumfahrzeuge alle 90 Minuten auf den Bauhof zurückkehren und neu beladen werden (Auskunft der Bauhofleitung). Das erste Fahrzeug, das im Winterdiensteinsatz ausrückt, räumt im Normalfall zunächst die notwendigen Flächen für den Winterdiensteinsatz auf dem Bauhof frei. Hierbei wird von einer Einsatzdauer von einmalig 15 Minuten ausgegangen. -10/21-
11 7.2 Berechnung der maßgeblichen Emissionspegel Auf Grundlage der in Tabelle 4 genannten Fahrzeuge wurden für die Prognose folgende Emissionspegel für den Winterdiensteinsatz des Bauhofes errechnet: An- und Abfahrt der Räumfahrzeuge: Alle 25 Fahrzeuge befahren den Bauhof einmal je 90 Minuten. Daraus ergibt sich eine stündliche Anzahl von 16,66 Fahrzeugen. Für die Zufahrt bzw. Abfahrt wurde eine Linienschallquelle definiert, welche mit einem Schallleistungspegel L wa = 102 db(a)/m belegt wurde. Unter der Annahme, dass die Fahrzeuge sich mit einer Geschwindigkeit von 3 m/s (ca. 10 km/h) bewegen, wird jeder Meterabschnitt dieser Schallquelle je durchfahrendem Fahrzeug 1/3 Sekunden lang aktiviert. Bei 16,66 an- und abfahrenden Fahrzeugen je Stunde ergibt sich so eine Einwirkzeit je 1 m Streckenabschnitt von (16,66 Fahrzeuge/h) x (1/3 sec/ Fahrzeug) x 2 = 11,1 sec/h = 0,2 min/h Aufgrund der Tatsache, dass die Fahrzeuge an unterschiedlichen Punkten auf dem Gelände beladen werden, wurden zwei zusätzliche Fahrstrecken eingerechnet. Für die Beladung großer Lkw wird eine gewisse Strecke von 10 Fahrzeugen je Stunde genutzt, die zweite Strecke (Beladung kleiner Lkw) von 6,66 Fahrzeugen je Stunde. Entsprechend ergeben sich nach der oben durchgeführten Einwirkzeitberechnung für die aufgeteilten Fahrzeugströme folgende Einwirkzeiten: Beladung kleine LKW: 0,2 min/h 16,66 x 6,66 = 0,08 min/h Beladung große LKW: 0,2 min/h 16,66 x 10,00 = 0,12 min/h Schneeräumen auf dem Betriebshof: Um den Räumvorgang des Betriebshofes in der Prognose darzustellen, wurde eine Flächenschallquelle definiert, die sich über den vom Winterdienst freizuräumenden Teil des Betriebshofs erstreckt. Da es beim Räumen des Hofes aufgrund des Räumschildeinsatzes zu höheren Pegeln als beim normalen Lkw-Einsatz kommen kann, wurde der Pegel des auf der Fläche umherfahrenden Lkw mit L wa = 108 db(a) angesetzt. Die Einwirkzeit ergibt sich zu: Schneeräumen auf dem Betriebshof: 15 min/h (einmal je Tag bzw. Nacht) -11/21-
12 Beladung der Räumfahrzeuge: Es wird davon ausgegangen, dass je anfahrendem Lkw ein Radlader zum Beladen des Lkw mit Streugut zum Einsatz kommt. Ein Beladevorgang wird mit einer Dauer von 3 Minuten und einem Schallleistungspegel L wa = 102 db(a) angesetzt. Bei einer angenommenen Beladezeit von 3 Minuten je Lkw ergeben sich folgende stundenbezogene Einwirkzeiten: Beladung kleiner Lkw: 3 min/lkw x 6,66 LKW/h = 20 min/h Beladung großer Lkw: 3 min/lkw x 10 LKW/h = 30 min/h -12/21-
13 8 Geräuschemissionen der Parkplätze Der Parkplatz des Landratsamtes befindet sich in westlicher Richtung zum geplanten Bebauungsplan und südlich des Landratsamtsgebäudes. Der Parkplatz der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) befindet sich am westlichen Rand des Plangebietes, zwischen dem den Gebäude des Landratsamtes und der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL). Die schalltechnischen Untersuchungen beruhen auf den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie /7/. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen stammen aus /F/. Es wurde bei der Untersuchung davon ausgegangen, dass die Parkplätze während der Öffnungszeiten ( Uhr) stets zu 75 % ausgelastet sind und die Besucher eine durchschnittliche Parkdauer von 45 Minuten in Anspruch nehmen. Der Parkplatzbetrieb findet ausschließlich im Beurteilungszeitraum tags außerhalb der Ruhezeiten statt. Bei dem Parkplatz wurde von asphaltierten Fahrgassen ausgegangen. Es wird die jeweilige Parkplatzfläche als Flächenschallquelle herangezogen. Die Parkplätze werden nach dem zusammengefassten Verfahren (Normalfall) der Parkplatzlärmstudie berechnet. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Angaben wird rechnerisch eine Bewegungshäufigkeit von 1,312 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße (hier: Anzahl der Stellplätze) in Ansatz gebracht. Der Parkplatz des Landratsamtes verfügt über 57 Stellplätze und der Parkplatz der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) verfügt über 42 Stellplätze. -13/21-
14 9 Verkehrslärm Die Oberbettringer Straße verläuft unmittelbar nördlich des Plangebietes in Ost-West-Richtung. Die schalltechnisch relevanten Streckenabschnitte werden nachfolgend in Abbildung Nr. 2 dargestellt. Die Angaben zum Verkehrsaufkommen beruhen auf den Angaben aus /G/. Von folgenden Daten wird bei den Berechnungen ausgegangen: Abbildung 2: Streckenabschnitte Folgende Angaben gelten für alle betrachteten Streckenabschnitte: Straßenoberfläche: nicht geriffelter Gussasphalt Zuschlag Straßensteigung/-gefälle: nein Zuschlag für Lichtzeichen geregelte Kreuzung: nein -14/21-
15 Die einzelnen Streckenabschnitte weisen folgende Verkehrszahlen auf: Tabelle 5: Verkehrszahlen Streckenabschnitt-Nr. aus Abbildung 2 Stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil in [%] Tag Nacht Tag Nacht zul. Höchstgeschwindigkeit in [km/h] 1 37,75 2,25 4,5 0, ,81 111,25 7,1 5, ,44 8,13 4,3 4, ,19 4,00 2,4 3, Berechnungsergebnisse Die Ausgangsdaten zur Berechnung der Schallimmissionen werden in dem vorausgegangenen Kapitel beschrieben bzw. können zusammenfassend der Anlage 1 entnommen werden. Die aus dem Prognosemodell ermittelte Geräuschbelastung an den Immissionsorten wird im Folgenden anhand sogenannter Gebäudelärmkarten für die jeweiligen Bauflächen dargestellt. Aufgrund dessen, dass in der Nachbarschaft des geplanten Bebauungsplangebiets weitere Gewerbebetriebe (z. B. Markthalle) auf die jeweiligen Bauflächen (WA, MI) einwirken, erfolgte eine pauschale Berücksichtigung dieser Betriebe. Den aus den vorangegangenen Schallquellen resultierenden Schallimmissionen an den jeweiligen Fassaden (inkl. 3 db Zuschlag gemäß DIN 4109) werden die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (60 db für Immissionsorte im Mischgebiet; 55 db für Immissionsorte im allgemeinen Wohngebiet) energetisch hinzugerechnet. -15/21-
16 10.1 Mischgebiet (MI) Nachfolgend werden die Gebäudelärmkarten für das geplante Mischgebiet (Tag- und Nachtzeitraum) dargestellt. Die Lärmpegelbereiche (LPB) sind hierin farblich markiert. Abbildung 3: Gebäudelärmkarte MI (Tag) Lärmpegelbereich (LPB): Abbildung 4: Gebäudelärmkarte MI (Nacht) Lärmpegelbereich (LPB): -16/21-
17 10.2 Allgemeines Wohngebiet (WA) Nachfolgend werden die Gebäudelärmkarten für das geplante allgemeine Wohngebiet (Tag- und Nachtzeitraum) dargestellt: Abbildung 5: Gebäudelärmkarte WA (Tag) Lärmpegelbereich (LPB): -17/21-
18 Abbildung 6: Gebäudelärmkarte WA (Nacht) Lärmpegelbereich (LPB): Alle in Abbildung 6 dargestellten Gebäudefassaden befinden sich im Lärmpegelbereich 1 (LPB I) gemäß DIN 4109 /2/. -18/21-
19 10.3 Beurteilung Die Beurteilung erfolgt für den Tag- und Nachtzeitraum. Im Beurteilungszeitraum Tag wird an den Immissionsorten im Mischgebiet der Orientierungswert nach DIN um bis zu 14 db überschritten. Die maximale Überschreitung des Orientierungswertes nach DIN im Beurteilungszeitraum Nacht beträgt 20 db. Die Orientierungswerte für Immissionsorte im allgemeinen Wohngebiet werden im Beurteilungszeitraum Tag um bis zu 7 db überschritten. Die maximale Überschreitung des Orientierungswertes nach DIN im Beurteilungszeitraum Nacht beträgt 13 db Maßnahmen Um die Beurteilungspegel maßgeblich zu reduzieren, wurden Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist die Ausführung von Schallschutzmaßnahmen nur bedingt durchführbar. Das Errichten einer Lärmschutzwand wirkt sich lediglich auf die unteren Geschosse aus. Um einen entsprechenden Schallschutz zu gewährleisten, würde eine Lärmschutzwand mit einer städtebaulich nicht vertretbaren Höhe erforderlich. Es wird empfohlen, den von Überschreitungen betroffenen Bereich im Bebauungsplan zu kennzeichnen und die zu erwartenden Lärmimmissionen zu beschreiben. An den Gebäuden an denen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bzw. der Orientierungswerte zu erwarten sind, sind passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 (Schalldämmung der Gebäudehülle inkl. der Fenster, ggf. schallgedämmte Lüftungseinrichtungen etc.) festzulegen und auch bebauungsplanmäßig abzusichern. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der DIN Unabhängig von der Nutzung der Gebäude ist somit planerisch ein ausreichender Schallschutz sichergestellt. Die Anforderungen der TA-Lärm können hiermit nicht eingehalten werden. Hierzu wären nicht öffenbare Fenster, eine entsprechende Anordnung von schutzbedürftigen Räumen o. ä. vorstellbar bzw. erforderlich. -19/21-
20 10.5 Passive Schallschutzmaßnahmen Zur Ermittlung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebäude kann das Rechenverfahren zur Abschätzung des notwendigen resultierenden Schalldämm-Maßes der gesamten Außenfläche eines Raumes nach VDI 2719 /1/ herangezogen werden. Weiterhin wird das Berechnungsmodell der DIN 4109 /2/ zur Ermittlung des resultierenden Luftschalldämm-Maßes von zusammengesetzten Bauteilen zu Grunde gelegt. Aufgrund der noch nicht bekannten Raumgeometrie werden die im Berechnungsmodell der DIN 4109 /2/ angegebenen maximal möglichen Abmessungen verwendet. Es wird von einem Raum mit der Grundfläche 4,5 m x 4,5 m ausgegangen. Die angenommene Raumhöhe beträgt 2,5 m. Der Fensterflächenanteil der Wandfläche wird mit 50 % angesetzt. Da es in Schlafzimmern (auch Kinderzimmern) nachts nur eingeschränkt möglich ist, zu Lüftungszwecken Fenster zu öffnen und den empfohlenen Innenraumpegel einzuhalten, wird für diese Räume der Einsatz einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung empfohlen. Die Lüftungseinrichtung ist bei der Berechnung des resultierenden Schalldämm-Maßes R w sofern diese Öffnungen in der Fassade aufweist (z. B. bei dezentralen Lüftungseinrichtung) zu berücksichtigen. Eine Abschätzung ergibt, dass sich der in der VDI 2719 /1/ empfohlene Innenraumpegel bei Einhaltung der nachfolgend angegebenen Schalldämm-Maße für Wandaufbau, Fenster, Rollladenkästen und Lüftungsanlage erreichen lässt, sofern die genannten Komponenten fachgerecht erstellt und eingebaut werden. Tabelle 6: Schallschutzanforderungen an Bauteile Bauteile Immissionsorte im Mischgebiet MI bewertetes Schalldämm-Maß R w,r Immissionsorte im allgemeinen Wohngebiet WA Wandkonstruktion R w,r = 50 db R w,r = 40 db Fenster R w,r = 42 db R w,r = 32 db Rollladenkasten R w,r = 32 db R w,r = 20 db Norm-Schallpegeldifferenz Lüftungseinrichtung D n,w = 50 db D n,w = 40 db Erfahrungsgemäß wird eine detaillierte Betrachtung der räumlichen Gegebenheiten auf Grundlage der nach DIN 4109 und der Gebäudelärmkarten (Abbildungen 3 und 5) erforderlich. In dem -20/21-
21 hieraus resultierenden Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm werden dann für jeden einzelnen schutzbedürftigen Raum eines Gebäudes die passiven Schallschutzmaßnahmen ermittelt. 11 Qualität der Prognose Die Schallpegel, die als Grundlage der Prognoseberechnung herangezogen werden, basieren im Wesentlichen auf Untersuchungsberichten von Landesbehörden und Umweltämtern. Es wird davon ausgegangen, dass eine ausreichende statistische Absicherung der dort genannten Messwerte und Emissionspegel gewährleistet ist. Für die Ausbreitungsberechnung wurden die in Deutschland gültigen einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien herangezogen. 12 Zusammenfassung Die vom städtischen Bauhof und von den öffentlichen Straßen (z. B. Oberbettringer Straße) verursachten Schallimmissionen überschreiten die von der TA Lärm bzw. der DIN vorgegebenen Immissionsricht- bzw. Orientierungswerte im geplanten Bebauungsplangebiet Neues Wohnen - Sonnenhügel. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen können die prognostizierten Überschreitungen nicht ausreichend reduziert werden. Es wird daher empfohlen, die von den Überschreitungen betroffenen Bereiche des geplanten Bebauungsplangebietes im Bebauungsplan zu kennzeichnen und dort auf erforderliche passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrichtung, nicht öffenbare Fenster, entsprechende Grundrissgestaltung etc.) hinzuweisen. R. Beug D. Merkle Sachbearbeiter Messstellenleitung Dieser Bericht umfasst 21 Seiten und eine Anlage. Anlage 1: Eingabedaten Die Vervielfältigung und/oder die Veröffentlichung dieses Schriftsatzes auch auszugsweise ist nur nach Zustimmung des Verfassers zulässig. -21/21-
22 Projekt Nr.: /21 Anlage Nr.1 Datum: 7. April 2017 Seite 1/5 Berechnungskonfiguration (CadnaA Version 2017 (32 Bit)) Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 1 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 0.50 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de
23 Projekt Nr.: /21 Anlage Nr.1 Datum: 7. April 2017 Seite 2/5 Eingabedaten (Emissionen) Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Zufahrt/Abfahrt Lw' (keine) Wenden 15 Lkw groß Lw' (keine) Wenden 10 LKW klein Lw' (keine) Flächenquellen (horizontal) Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Beladung schwere Fahrzeuge Lw (keine) Beladung leichter Fahrzeuge Lw (keine) Schneeräumen Lw (keine) Flächenquellen (vertikal) Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Hallentor Li (keine) Hallentor Lw (keine) Parkplatz Bezeichnung M. ID Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Berechnung nach Einwirkzeit Tag Ruhe Nacht Bezugsgr. B0 Anzahl Stellpl/BezGr Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl Tag Ruhe Nacht B f (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) (min) (min) (min) P LAL+PH ind Stellplatzanzahl P+R-Parkplatz 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 P LRA ind Stellplatzanzahl P+R-Parkplatz 0.0 Asphaltierte Fahrgassen LfU-Studie 2007 Straße Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Hardtstraße Bundesstraße 100 RQ Oberbettringer Straße, Abschnitt 4 (wie 5) RQ Abschnitt RQ Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de
24 Projekt Nr.: /21 Anlage Nr.1 Datum: 7. April 2017 Seite 3/5 Oberbettringer Straße RQ Abschnitt RQ Oberbettringer Straße, Abschnitt RQ Oberbettringer Straße, Abschnitt RQ Abschnitt RQ Eingabedaten (Hindernisse) Hausbeurteilung Bezeichnung M. ID Mittelungspegel Überschreitung Nutzungsart Koordinaten Stockwerkshöhe Aufr. ab Tag Nacht Tag Nacht Von Bis Gebiet Auto Lärmart X Y Ø EG OG-OG (dba) (dba) (dba) (dba) Stwk. Stwk. (m) (m) (m) (m) (m) I V MI Gesamt I V MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße MI Straße Häuser Bezeichnung M. ID WG Einwohner Absorption Höhe Anfang (m) 61_gebäude planung x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de
25 Projekt Nr.: /21 Anlage Nr.1 Datum: 7. April 2017 Seite 4/5 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude planung x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de
26 Projekt Nr.: /21 Anlage Nr.1 Datum: 7. April 2017 Seite 5/5 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r GTI_BEB_ x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r GTI_BEB_ x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r 61_gebäude bestand x r GTI_BEB_ x r GTI_BEB_ x r 61_gebäude planung x r Geometriedaten Auf eine Darstellung der Geometriedaten wird aufgrund der großen Datenmenge verzichtet. Bei Bedarf erhalten Sie die Daten auf einem Datenträger. Telefon: / für Akustik und Bauphysik mbh Telefax: / Werderstraße 42, Schorndorf info@g-m-gmbh.de
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
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