Einladung zur. MVA-Kirbe. in der Kelter Samstag 14. Okt Fröhlicher Unterhaltungsabend unter dem Motto. A bissle Schwäbisch

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einladung zur. MVA-Kirbe. in der Kelter Samstag 14. Okt Fröhlicher Unterhaltungsabend unter dem Motto. A bissle Schwäbisch"

Transkript

1 Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 41 Einladung zur MVA-Kirbe in der Kelter Samstag 14. Okt Fröhlicher Unterhaltungsabend unter dem Motto A bissle Schwäbisch mit den Affalterbacher Sängerkameraden und der Aktiven Kapelle des Musikvereins Fleischkäse mit Kartoffelsalat, Gulaschsuppe, Warmer Rahm- und Zwiebelkuchen Saalöffnung Uhr Sonntag 15. Okt Ab 11.00Uhr Zünftiger Frühschoppen mit dem Musikverein Schwaikheim Kirbe-Essen Hirschkeulen-oder Schweinebraten mit Spätzle und Salat, Kürbissuppe, Warmer Rahm-und Zwiebelkuchen Reichhaltige Getränkeauswahl und selbstverständlich freier Eintritt an beiden Tagen Essen und Trinken Gute Laune mit Musik

2 2 Nummer BUNDESLIGA LUFTGEWEHR Sonntag 15. Oktober 2017 Amtliches Achtung!! Achtung!! Achtung!! An alle Affalterbacher Vereine (einzelne Abteilungen und Organisationen) Thema: Veranstaltungskalender 2018 Rückblick Straßenfest 2017 Wann: Montag, 6. November 2017, um Uhr Wo: Feuerwehrgerätehaus Affalterbach Bitte unbedingt die Parkmöglichkeiten am Bauhof nutzen!! M o r a - E s t r a d a 10:00 Uhr SV Affalterbach WT - SV Wiesensteig WT 11:30 Uhr KKS Königsbach 2 BD - SSV Leingarten WT 14:00 Uhr SV Wiesensteig WT - SSV Leingarten WT 15:30 Uhr SV Affalterbach WT - KKS Königsbach 2 BD Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Affalterbach, Marbacher Straße 17, Affalterbach, Bürgerbüro (EG) eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Montag, von 15:30 19:30 Uhr Feuerwehrhaus Winnender Str AFFALTERBACH Gemeinde Affalterbach Landkreis Ludwigsburg Die Gemeinde Affalterbach (4.600 Einwohner) bietet zum 01. September 2018 einen Ausbildungsplatz für die duale praxisintegrierte Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in in Kooperation mit der Fachschule für Sozialpädagogik (Mathilde-Planck-Schule) in Ludwigsburg an. Es erwartet Sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit attraktiver Vergütung. Ihnen wird in der Ausbildung ein fachliches Grundwissen und methodische sowie praktische Fähigkeiten für die Erziehung des Klein- und Schulkindes vermittelt. Wir haben 3 Kindertagesstätten mit verschiedenen Betreuungsformen für Kinder im Alter von 0 6 Jahren und einen Hort an der Grundschule. Sie besuchen nach der mittleren Reife derzeit das Berufskolleg Sozialpädagogik und absolvieren parallel das vorgeschriebene Praktikum oder Sie bringen die Fachhochschulreife bzw. das Abitur mit und können nach einem sechswöchigen Praktikum in die Ausbildung durchstarten? Dann bewerben Sie sich bis spätestens 03. November 2017 bei der Gemeinde Affalterbach, Marbacher Str. 17, Affalterbach. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Langner gerne unter der Telefonnummer zur Verfügung. Für den Schulplatz ist eine gesonderte Bewerbung bei der Fachschule bis spätestens 01. März 2018 notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter

3 Nummer 41 3 Wichtige Telefonnummern Telefon-Nr. (Zentrale) gemeinde@affalterbach.de Telefax-Nr Bürgermeister Döttinger s.doettinger@affalterbach.de Frau Basmann (Zentrale/Vorzimmer BM) n.basmann@affalterbach.de Herr Langner (Leiter Hauptamt) a.langner@affalterbach.de Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) a.brendel@affalterbach.de Frau Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) s.kristmann@affalterbach.de Frau Götz (Bürgerbüro/Standesamt) i.goetz@affalterbach.de Herr Wenzelburger (Leiter Finanz-/Bauverwaltung) j.wenzelburger@affalterbach.de Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) m.hochmuth@affalterbach.de Frau Binzinger (Steueramt) m.binzinger@affalterbach.de Frau Binder (Gemeindekasse) m.binder@affalterbach.de Frau Hübner (Bücherei) buecherei@affalterbach.de Frau Holzwart-Schäfer (Flüchtlings-/Integrationsbeauftragte) i.holzwart-schaefer@affalterbach.de Weitere wichtige Telefonnummern Tel.-Nr. Bauhof Störung Wasserversorgung innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit Notruf 112 o. 110 Krankentransporte Ludwigsburg Polizeirevier Marbach 9000 Grundschule - Hausmeister Grundschule Rektorat - Frau Sembritzki - Sekretariat - Frau Rohn sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Kernzeitenbetreuung / Hort Jugendmusikschule, C. Burgmann M. Fuchs Verwaltung, Fr. Rohn /38913 afb-musikschule@web.de Kindertagesstätte Klingenstraße Kindergarten Birkhau Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte Syna, Störung Strom Gas Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich Kleeblatt Affalterbach Notariat Marbach Gemeindeverwaltung Affalterbach Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Konten der Gemeindekasse: Kreissparkasse Ludwigsburg IBAN DE BIC SOLADES1LBG Volksbank Ludwigsburg IBAN DE BIC GENODES1LBG Notdienste Ärztlicher Sonntagsdienst Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Telefon: , werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. Bereitschaftsdienst der Apotheken Freitag 13. Oktober 2017 Apotheke Palm, Marktstraße 22, Marbach am Neckar, Tel Samstag 14. Oktober 2017 Römer-Apotheke, Studionstraße 7, Benningen, Tel Sonntag 15. Oktober 2017 Apotheke Kirchberg, Kirchplatz 1, Kirchberg an der Murr, Tel Montag 16. Oktober 2017 Apotheke im Kaufland, Steinbeisstr.15, Steinheim, Tel Dienstag 17. Oktober 2017 Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Straße 1, Marbach am Neckar, Tel Mittwoch 18. Oktober 2017 Palm sche Apotheke, Marktplatz 10, Freiberg am Neckar, Tel Donnerstag 19. Oktober 2017 Apotheke Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, Großbottwar, Tel

4 4 Nummer 41 Gemeinde Affalterbach Landkreis Ludwigsburg Die Gemeinde Affalterbach (ca Einwohner) bildet aus: Haben Sie einen sehr guten Hauptschulabschluss oder einen guten Realschulabschluss? Dann steht einer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten nichts im Wege. Die Gemeinde Affalterbach stellt 2018 einen Ausbildungsplatz als Verwaltungsfachangestellte/r zur Verfügung. Während der 3-jährigen bzw. 2,5-jährigen (verkürzten) Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, in allen Bereichen einer Gemeindeverwaltung zu arbeiten. Während der gesamten Ausbildung besuchen Sie blockweise die Berufsschule in Heilbronn oder Stuttgart. Wenn Sie also zum 01. September 2018 bei uns anfangen wollen, bewerben Sie sich gleich. Schicken Sie Ihre Bewerbung mit: Ihrem Lebenslauf einem neueren Passbild einer Kopie des letzten Zeugnisses bis spätestens 03. November 2017 an das Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 in Affalterbach. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Langner gerne unter der Telefonnummer zur Verfügung. Gemeinde Affalterbach Landkreis Ludwigsburg Die Gemeinde Affalterbach (ca Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Amtsbotin / Amtsboten Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 2 TVöD bewertet und umfasst 30 % einer Vollzeitstelle. Zu Ihren Aufgaben zählen insbesondere: - Zustellung der Amtspost innerhalb des Gemeindegebiets (auch persönliche Zustellung bzw. mit Zustellungsnachweis) - Frankierarbeiten der auswärtigen Post - Tägliche Leerung des Postfaches sowie Abgabe der auswärtigen Post - Bestückung des Schaukastens der Gemeinde - Jährliches Ablesen von Wasseruhren im Gemeindegebiet Wir erwarten von Ihnen: - Zuverlässigkeit, kunden- und serviceorientierte Arbeitseinstellung - Diskretion - Zeitliche Flexibilität - Einsatzfreude bei Wind und Wetter - Ortskenntnisse sind erwünscht Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Bezahlung und der sozialen Sicherung des öffentlichen Dienstes. Die Arbeitszeit ist vormittags, allerdings muss Bereitschaft zur Anwesenheit in den Nachmittagsstunden vorhanden sein. Wenn Sie an der Stelle interessiert sind, dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis spätestens 03. November 2017 an das Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17 in Affalterbach. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Langner gerne unter der Telefonnummer zur Verfügung. Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall entscheiden Sekunden! 112 Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom Feststellung der Jahresrechnung 2016 mit Feststellung der Jahresabrechnungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2016 wurde einschließlich der Wirtschaftsabschlüsse für Wasser und Abwasser fertiggestellt und wurde dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt. Kämmerer Jörn Wenzelburger erklärte anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich die Jahresrechnung sowie die Jahresabrechnungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Über die Verwendung der Gebührenrückstellung beim Abwasser und der Gewinnverwendung beim Wasser wurde gesondert entschieden. Die Jahresrechnung 2016 mit Feststellung der Jahresabrechnung Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden vom Gemeinderat genehmigt. Im letzten Amtsblatt (KW 40) wurden die jeweiligen Jahresabschlüsse veröffentlicht. 2. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "I-Ortsmitte" Die Gemeinde Affalterbach hat am dem Regierungspräsidium Stuttgart die Abrechnung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme I-Ortsmitte sowie den dazugehörigen Schlussbericht vorgelegt. Mit Abrechnungsbescheid vom wurde die Abrechnung vom Regierungspräsidium genehmigt. Damit ist die Sanierung I-Ortsmitte endgültig abgerechnet und kann abgeschlossen werden. Hierfür wurde dem Gemeinderat die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I-Ortsmitte zur Beschlussfassung vorgelegt. Es erging folgender Beschluss: Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I-Ortsmitte wurde beschlossen. (wird gesondert im Amtsblatt abgedruckt) 3. Schulturnhalle Klingenstraße - Planungsansätze für die Erneuerung Die Schulturnhalle in der Klingenstraße ist aus dem Jahr Das Baujahr macht sich seit längerem nicht nur optisch bemerkbar sondern auch funktional. Das Dach musste in den letzten 12 Monaten mehrfach abgedichtet werden damit kein Regenwasser eintritt zudem entsprechen die Funktionsräume keinen zeitgemäßen Anforderungen mehr und die Energiebilanz ist katastrophal. Daher ist die Verwaltung bereits in Überlegungen über eine Sanierung bzw. einen Abbruch und Neubau einer den heutigen Bedürfnissen angemessenen Halle für den Schul- und Vereinssport. Je nach Entwicklung im Bereich der Ganztagesschule müsste in das Schulgelände auch eine Mensa integriert werden, die der Schule derzeit noch fehlt. Für diese komplexe Aufgabenstellung bietet sich ein Planungswettbewerb hervorragend an. In einem Planungswettbewerb messen sich die Teilnehmer in den Bereichen Funktionalität, Ökonomie, Nachhaltigkeit und Ästhetik und garantieren so zeitgemäße und anspruchsvolle Lösungen. Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH bietet die Begleitung von Planungswettbewerben an und hat hier viele Referenzen vorzuweisen. Die Verwaltung wurde beauftragt, von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH ein Angebot über die Durchführung eines Planungswettbewerbs einzuholen, die Rahmenbedingungen eines Planungswettbewerbs zu klären und die Landsiedlung gleich zu beauftragen.

5 Nummer 41 4 Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Auf dem Gemeindegebiet stehen derzeit rund Straßenlampen. Der Großteil davon, mit Ausnahme einiger neuer im Gewerbegebiet, sind Natriumdampf-Hochdrucklampen. Diese können auf moderne LED-Leuchtmittel umgestellt werden. Das Beratungsunternehmen endura kommunal hat der Gemeinde ein Angebot zur Begleitung und Ausführung des Austauschs unterbreitet. Darin enthalten ist die komplette technische und wirtschaftliche Projektbegleitung. Aus ökologischer Sicht sprechen die CO²-Reduzierung und eine geringere Anziehungskraft von Insekten für den Austausch der Leuchtmittel. Aus wirtschaftlicher Sicht spricht eine erfahrungsgemäße Amortisationszeit von ca. 7 Jahren für den Austausch. Der Gemeinderat wird nach der Erstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnungen und der Erarbeitung unterschiedlicher Sanierungsvarianten nochmals über die tatsächliche Ausführung der Sanierung entscheiden. Das Angebot der endura kommunal GmbH über Euro wurde angenommen. 5. Antrag der evangelischen Kirchengemeinde auf Sanierungszuschuss zur Renovierung des Kirchturms Aufgrund der ortsbildprägenden Bedeutung der Martinskirche schlägt die Verwaltung die Zahlung eines Sanierungszuschusses vor. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, einen höheren Zuschuss zu gewähren. Bürgermeister Döttinger erklärte, dass dies nicht vorteilhaft ist, da allen Vereine, Organisationen und Kirchen immer den gleichen Zuschuss in Höhe von 40 % gewährt wurde. Im Haushaltsjahr 2018 werden ,00 Euro als Sanierungszuschuss für die evangelische Kirchengemeinde eingestellt. 6. Anschaffung eines neuen Servers und neuer Computer hier: Vergabe In der Sitzung am wurde beschlossen, die Anschaffung eines neuen Servers für das Rathaus sowie neuer PCs und Laptops auszuschreiben. Die beschränkte Ausschreibung ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt wurden vier Firmen angeschrieben, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Alle Angebote haben die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses erfüllt. Nach der rechnerischen und technischen Prüfung hat sich ergeben, dass das Angebot der Firma Schwarz & Rohloff aus Affalterbach mit einem Gesamtpreis von ,83 Euro am günstigsten ist. Daher schlug die Verwaltung vor, den Auftrag für die Anschaffung eines neuen Servers und neuer Computer an die Firma Schwarz & Rohloff aus Affalterbach zu vergeben. Der Auftrag für die Anschaffung eines neuen Servers und neuer Computer wurde an den günstigsten Anbieter, die Firma Schwarz & Rohloff aus Affalterbach, zu einem Gesamtpreis von ,83 Euro vergeben. 7. Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben Vom Gemeinderat werden jährlich vor der Entscheidung über die Haushaltsplanung des kommenden Jahres die Steuern, Gebühren und Abgaben überprüft. Die Elternbeiträge in den Kindergärten für 2017/2018 wurden im Jahr 2017 bereits erhöht. Für 2018/2019 wird es eine weitere Erhöhung der Beiträge geben, wie vom Gemeinderat bereits beschlossen. Die Abwassergebühren und der Wasserzins werden für die Jahre 2018, 2019 und 2020 neu kalkuliert, der Gemeinderat wird hierüber noch beschließen. 5 Die Kostenersätze für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr wurden ebenfalls in 2017 neu festgesetzt. Es wird hervorgehoben, dass die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer seit 1993 bzw gleichbleibend ist. Es erging folgender Beschluss: Es werden keine Änderungen vorgenommen. Die bestehenden Sätze gelten weiter. 8. Ortsentlastungsstraße Affalterbach hier: Information über erteilte Planungsleistungen Mit einer Zusammenstellung der erteilten Planungsleistungen wird der Gemeinderat regelmäßig über alle aktuell erteilten Planungsleistungen für die Ortsentlastungsstraße informiert und auf den aktuellsten Stand gebracht. Mit einer Enthaltung und einer Gegenstimme erging folgender Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme. 9. Bausachen a) Büroeinbau in bestehendes Lager, Maybachstraße 13 Das Bauvorhaben wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgetragen. b) Neubau 04/46 Kopfbau Werk 4, Bittenfelder Weg 8 Mit einer Enthaltung erging folgender Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde für den Neubau auf dem Grundstück Bittenfelder Weg 8 wird erteilt. c) Errichtung von Stellplätzen für Caravan/Wohnwagen, robert-bosch-straße 13/15 Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung von Stellplätzen für Caravan/Wohnwagen auf dem Grundstück Robert-Bosch-Straße 13/15 wird erteilt. d) Errichtung von zwei Zwerchgiebeln im DG und Erweiterung des Dachgeschosses, Talstraße 37 Es erging folgender Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung von zwei Zwerchgiebeln im DG sowie die Erweiterung des Dachgeschosses auf dem Grundstück Talstraße 37 wurde erteilt. 10. Verschiedenes a) Pressevertreter Marbacher Zeitung Herr Thewes, der bisher für die Marbacher Zeitung geschrieben hat, wird sich beruflich verändern und nicht mehr für die Marbacher Zeitung tätig sein. Sein Nachfolger Herr Wewoda wird von Herrn Döttinger begrüßt. b) Ereuerung Nachklärbecken Wolfsölden Information über die Auftragsvergabe Am fand die Submission für die Erneuerung des Nachklärbeckens Wolfsölden statt. Alle drei aufgeforderten Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Der wirtschaftlichste Bieter ist die Firma Peters GmbH aus Villmar mit einer Angebotssumme von ,57 Euro brutto. Die erste Kostenschätzung des Ingenieurbüros für diese Arbeiten belief sich auf Euro. Der Auftrag wurde entsprechend der Ermächtigung des Gemeinderats aus der Sitzung vom bereits erteilt. Es erging folgender Beschluss: Zustimmende Kenntnisnahme. c) Penny Markt Parkplatzsituation Zu Beginn der Sommerferien wurde der Penny-Markt Parkplatz mit sogenannten Pollern unterteilt, damit kein Durchgangsverkehr von den Krautgärten in das Gewerbegebiet fahren kann. Nun schildert der Penny Markt die Problematik per Mail, dass seit dem Aufstellen der Poller der linke Parkplatzbereich in Richtung AMG nahezu vollständig belegt ist, während auf dem rechten Teil noch viele

6 6 Nummer 41 Parkplätze frei sind. Viele Kunden würden sich beim Penny beschweren. Die hälftige Teilung führe zum Umsatzverlust. Der Penny Markt schlägt nun vor, die Poller zu versetzen, so dass der Parkplatz auf der linken Seite zur Firma AMG vergrößert wird und die rechte Seite verkleinert wird. Sollte dies auch nicht zur Besserung beitragen, so wäre der Penny Markt sogar einverstanden, die Krautgärten komplett zu sperren. Gemeinde Affalterbach Landkreis Ludwigsburg Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme I-Ortsmitte SATZUNG zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I-Ortsmitte Der Gemeinderat der Gemeinde Affalterbach hat aufgrund von 162 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung in seiner Sitzung am die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I-Ortsmitte beschlossen: 1 Aufhebung Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I-Ortsmitte vom wird aufgehoben. Das Gebiet, das nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im beigefügten Lageplan der KE vom durch eine schwarz gestrichelte Linie näher gekennzeichnet. 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt gem. 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft. Hinweise zur Heilung von Verfahrens- und Formfehlern sowie von Mängeln der Abwägung: 1. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Es ergeht folgender Beschluss: Die Poller werden auf Wunsch des Penny Marktes versetzt. d) Sanierung Herbert-Müller-Halle Gemeinderat Andreas Fürst lobte die gute Arbeit der Firma Fuxx und sagt im Namen des TSV vielen Dank. e) Polizeikontrollen Gemeinderat Rikker regte an, wieder vermehrt Kontrollen an den Schleichwegen/ Feldwegen durchzuführen. 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans und der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. Gemäß 4 Abs. 4 Satz 4 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist, der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Affalterbach geltend zu machen. Affalterbach, den gez. Steffen Döttinger Bürgermeister

7 Nummer 41 Auf Vorschlag der Kindergärten und in Absprache mit den Elternvertretern werden die Ferien 2018 wie folgt festgelegt: Kindergarten Birkhau: Pädagogischer Tag Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte: Pädagogischer Tag Kleinkindgruppe: Kindertagesstätte/ Hort/ Zwergenmini Krippe Klingenstraße: Pädagogischer Tag Krippe AMG Klingenstraße: Pädagogischer Tag Kernzeitbetreuung: Ferienbetreuung 2018 Kernzeit & Hort Impressum Herausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17, Affalterbach - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet: Arbeitskreis Asyl Kleiderladen des Arbeitskreises Asyl 7 Schillerstraße 40 in Affalterbach Nächste Abgabetermine: Samstag, Samstag, Samstag, jeweils 11:00-13:00 Uhr Zum Erwerb berechtigt sind nicht nur Flüchtlinge, sondern alle Bedürftigen mit entsprechendem Nachweis. Wir möchten uns bei allen Spendern für die große Unterstützung bedanken. Für den Winter brauchen wir wieder Ihre Hilfe und bitten Sie um Spenden. Benötigt werden Kinder-, Damen- und Herrenkleidung in folgenen Größen: Mädchen und Jungenkleidung ab Größe 98 Damenkleidung Größe 34/36/38/40 Herrenkleidung Größe 48/50/52 Nächster Annahmetermin für Winterkleidung: Freitag, , 17:00-19:00 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung; bitte kontaktieren Sie uns unter kleiderladen@ak-asyl-affalterbach.de Unser ehrenamtliches Team freut sich auf Sie. Über weitere Termine informieren wir Sie im Amtsblatt und auf unserer Homepage (ak-asyl-affalterbach.de). Fahrrad-Repair-Café Das Fahrrad-Repair-Café in der Erdmannhäuser Str. 37 ist wieder geöffnet. Nun besteht wieder für alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, gemeinsam Fahrräder instandzusetzen, Tischtennis und Tischkicker zu spielen oder auf einen gemütlichen Schwatz zusammenzukommen. Geflüchtete und andere Bedürftige können gegen 30 Euro Pfand Fahrräder mit Zubehör entleihen. Nächste Öffnungstermine: Sa., Uhr Do., Uhr Di., Uhr Sa., Uhr Weitere Informationen auf der Homepage des AK Asyl: Kontakt: fahrrad@ak-asyl-affalterbach.de Notdienste Geschwindigkeitsmessungen Komm. Geschwindigkeitsmessung am Marbacher Straße Uhr Uhr Zul. Geschwindigkeit 30 km/h Gemessene Fahrzeuge 403 Überschreitungen 4 Höchstgeschwindigkeit 40 km/h Komm. Geschwindigkeitsmessung am Winnender Straße Uhr Uhr Zul. Geschwindigkeit 30 km/h Gemessene Fahrzeuge 638 Überschreitungen 75 Höchstgeschwindigkeit 53 km/h Komm. Geschwindigkeitsmessung am hochdorfer Straße Uhr Uhr Zul. Geschwindigkeit 50 km/h Gemessene Fahrzeuge 42 Überschreitungen 1 Höchstgeschwindigkeit 69 km/h

8 8 Nummer 41 Komm. Geschwindigkeitsmessung am Winnender Straße Uhr Uhr Zul. Geschwindigkeit 30 km/h Gemessene Fahrzeuge 243 Überschreitungen 27 Höchstgeschwindigkeit 54 km/h Komm. Geschwindigkeitsmessung am Siegelhäuser Straße Uhr Uhr Zul. Geschwindigkeit 30 km/h Gemessene Fahrzeuge 6 Überschreitungen - Höchstgeschwindigkeit - km/h Altersjubilare Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Wir beglückwünschen zum 70. Geburtstag am Frau Doris Frey 75. Geburtstag am Herrn Bernd Schneider 75. Geburtstag am Herrn Fritz Stampfel Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr geöffnet. Ihre Ortsbücherei ist in den Herbstferien vom bis einschl geschlossen. Ab Dienstag, den ist die Bücherei dann wieder für Sie zwischen und Uhr geöffnet. Ihre Büchereileiterin Sonja Hübner Erfolgreicher Lesestart spielend-lesen-lernen Die Bücherei Affalterbach hatte am die Schüler der 1. Klasse mit Ihren Lehrern zur Aktion Lesestart eingeladen. Was es bedeutet lesen zu können und was es alles in der Schatzkammer Bücherei Affalterbach zu entdecken gibt, zeigte das Theater Tangere mit Ihrem Stück Ratz fatz Opa Glatz. Die beiden Mäuse Rieke und Atze philosophierten über das Lesen als wichtige Wissensgrundlage. Lesen bedeutet: Eintauchen in fremde Länder und Sitten ohne tatsächlich selbst zu verreisen Die Welt und ihre Funktion zu verstehen Lernen für die Schule und fürs Leben Unterhaltsame und spannende Stunden Ortsbücherei Meine Bücherempfehlungen: Die Abschaffung des Bargeld und die Folgen von Norbert Häring Die gesellschaftlichen Auswirkungen einer umfassenden Überwachung aller Zahlungsvorgänge werden hier anschaulich von einem Wirtschaftsjournalisten dargestellt. Die Wiederentdeckung der Kindheit von Michael Winterhoff Kinder haben aufgrund des Wandels der Gesellschaft ihre Kindheit verloren. Der Kinder- und Jugendpsychiater Winterhoff zeigt, wie die Eltern ihren Kindern die Kindheit zurückgeben können, wie sie Rückzugsorte schaffen, damit sich die Persönlichkeit der Kinder entfalten kann. Jeans upcycling Aus alter Jeans werden 28 kreative Accessoires und Wohnideen genäht wie Fischerhüte, Brieftasche, Haarschleife, Hausschuhe, Vasen im Jeanskleid und Stuhlbezug. Mit Grundlagenteil und auch für Anfänger möglich. Silicon Valley investing von Thomas Rappold Thomas Rappold ist ein profunder Kenner des Silicon Valley und selbst als Investor aktiv. Er erklärt die wichtigsten Bewertungskennzahlen sowie Newsquellen für Investments in Start-ups und wie Sie als Anleger schon heute - lange vor dem Börsengang - in die Facebooks von morgen investieren können. Powerfood für den Sport von Coralie Ferreira u. Axel Heulin Der Spezialist für Sporternährung Axel Heulin und die Food- Stylistin Coralie Ferreira zeigen anschaulich und anhand 60 alltagstauglicher Rezepte, wie man sich vor, während und nach dem Sport optimal ernähren kann. Erste Hilfe für die Seele von Angélique Mundt Die Autorin ist Psychologin und arbeitet für das Kriseninterventionsteam Hamburg. Sie steht Menschen unmittelbar nach einer Katastrophe zur Seite. Hier erzählt sie von Unfällen, Katastrophen und Gewaltverbrechen und zeigt, wie Hilfe in den schlimmsten Momenten unseres Lebens möglich ist. Lesen regt die Fantasie an, erweitert das Wissen und hilft die Rechtschreibung zu verbessern. Die Folge ist: gute Noten in der Schule. Lesen ist also der Schlüssel zu dieser Schatzkammer. Und die Bücherei Affalterbach bietet einiges an Schätzen im Bereich: Unterhaltsames, Spannendes, Informatives, Lernprogramme, Wissenswertes Am Schluss des Theaterstückes lernten die Mäuse mit den Kindern den Atze lernt Lesen- Rap und machten noch einen Rundgang durch die Bücherei. Bei den Schülern und Lehrern war das Theaterstück und auch die kurze Besichtigung der Bibliothek ein großer Erfolg und ich freue mich schon heute auf weitere neue animierte Leser. Bis bald Ihre Sonja Hübner Redaktionsschluss beachten Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge.

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 42 Donnerstag, 19. Oktober Acryl und Holzschnitte

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 42 Donnerstag, 19. Oktober Acryl und Holzschnitte Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 42 Acryl und Holzschnitte Hildegard Heinze Erreiche den Gipfel der Leere und Bringe ins Bild, was du fühlst und denkst, sei hundert Prozent frei und folge deiner

Mehr

Feuerwehrhaus Winnender Straße Affalterbach. Tag der offenen Tür. Samstag 22. April und Sonntag 23. April 2017.

Feuerwehrhaus Winnender Straße Affalterbach. Tag der offenen Tür. Samstag 22. April und Sonntag 23. April 2017. Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 15 Freiwillige Feuerwehr Affalterbach Samstag Feuerwehrhaus Winnender Straße 53 71563 Affalterbach Tag der offenen Tür Samstag 22. April und Sonntag 23. April

Mehr

Volkstrauertag. Gedenkt der Toten der Kriege, die weit verstreut ruhen in mancherlei Erden.

Volkstrauertag. Gedenkt der Toten der Kriege, die weit verstreut ruhen in mancherlei Erden. Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 46 Volkstrauertag Gedenkt der Toten der Kriege, die weit verstreut ruhen in mancherlei Erden. Aus Anlass des Volkstrauertages findet am kommenden Sonntag, 19.

Mehr

Infostand am am Kelterplatz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sozialverband VdK: Im Mittelpunkt steht der Mensch. Ortsverband Afflaterbach

Infostand am am Kelterplatz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sozialverband VdK: Im Mittelpunkt steht der Mensch. Ortsverband Afflaterbach Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 29 Ortsverband Afflaterbach Affalterbach Sozialverband VdK: Im Mittelpunkt steht der Mensch. Infostand am 22.07.2017 am Kelterplatz. Wir freuen uns auf Ihren

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte

Mehr

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom

Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Erneute Ausfertigung, erneute Bekanntmachung und rückwirkendes Inkraftsetzen von Bebauungsplänen sowie Bekanntmachung der Aufhebung von Bebauungsplänen ( 10 BauGB i.v.m. 214 Abs.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

z u m s ü d l i c h s t e n G i p f e l

z u m s ü d l i c h s t e n G i p f e l Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 13 V o m n ö r d l i c h s t e n Z i p f e l z u m s ü d l i c h s t e n G i p f e l Mit MVA-Tours durch Deutschland Frühlingskonzert am 01. April 2017 Treffpunkt

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 5/2015 Schleswig, 13. Mai 2015 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar

3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, den 06. Februar AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 02 DATUM : 30.01.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 3 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 27 Donnerstag, 6. Juli 2017

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 27 Donnerstag, 6. Juli 2017 Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 27 2 Nummer 27 Liebe Affalterbacherinnen und Affalterbacher, es ist mal wieder soweit! Das sehr gelungene Projekt Auszeit! - für Menschen mit Demenz der Evangelischen

Mehr

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 12 Donnerstag, 23. März Ensemble

Diese Ausgabe erscheint auch online. Nummer 12 Donnerstag, 23. März Ensemble Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 12 Ensemble Das TonTrio mit Julia Haverkamp (Klavier), Karlotta Eß (Violine) und Daniel Haverkamp (Violoncello) gründete sich 2006 an der Hochschule für Musik

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Schenke Leben - spende Blut DRK-Blutspendedienst sucht Lebensretter

Schenke Leben - spende Blut DRK-Blutspendedienst sucht Lebensretter Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 18 Schenke Leben - spende Blut DRK-Blutspendedienst sucht Lebensretter Mit einer Blutspende schenkt der Spender neues Leben und dies mit einem geringen Zeitaufwand.

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2011 hannover, 16. Juni 2011 nr. 23 inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2011 hannover, 29. September 2011 nr. 37 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des

- im Westen durch die östlichen Flurstücksgrenzen der östlichen Bebauung des Bekanntmachung der Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg für das Sanierungsgebiet Sudenburg Nord" im vereinfachten Verfahren nach 136 Baugesetzbuch (BauGB ) i. V. m. 142 (4) BauGB und Ersatzbekanntmachung

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 für die Stadt Zossen 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23. Oktober 2017 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - HAUPTSATZUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - 0 Allgemeine Verwaltung Az: 020.05 HAUPTSATZUNG vom 26.07.1963 in Kraft seit 15.10.1963 geändert am: 01.08.1969 in Kraft seit: 01.08.1969 geändert am: 18.10.1974 in Kraft

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 04. Dezember 2013 Nr. 55 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2013 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über den Hinweis

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt

Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt -0 Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt Aufgrund des Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. September

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 20 Jahrgang 54 Erscheinungstag 25.10.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 61 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 16. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 02.11.2016

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom

Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom Satzung über die Nutzung des Nordsternplatzes Vom 19.07.2005 Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung vom 23.06.2005 auf Grund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in den gemeindeeigenen Kindergärten Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung)

ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen. Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) ORTSRECHT der Stadt Neustadt in Sachsen Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungssatzung) Satzung der Stadt Neustadt in Sachsen über die Ehrung verdienter

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung

Mehr

Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. 142 Abs. 3 BauGB

Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. 142 Abs. 3 BauGB Sanierungsgebiet Innenstadt Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung gem. Abs. BauGB I. Sanierungssatzung Auf Grund des Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. August

Mehr

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim 5 C; 572.30; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 25.7.1955

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Unterrichtung über die Möglichkeiten des Eintrags von Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Erläuterungen zu den einzelnen Übermittlungssperren Widerspruch gegen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Mehr

Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn

Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn Stadt Lauffen am Neckar Landkreis Heilbronn Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 29.09.2010 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Turn- und Festhalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat

Mehr

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung)

Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Glashütte (Betreuungssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom Ostalbkreis Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom 23.09.2016 Aufgrund von 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg, 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Gemeinde Deggingen Landkreis Göppingen 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen Der Gemeinderat hat auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Mehr

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg

Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 7. Juli 2016 Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Geändert durch Satzung vom 01.05.2011 Geändert

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4 für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.04.2016 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. April 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte

Mehr

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung)

Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Benutzungsordnung für die Kernzeitenbetreuung in der Friedensschule Pleidelsheim (Kernzeitenbenutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in ihrer jeweils gültigen Fassung

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. S A T Z U N G Ü B E R D I E ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE B E N U T Z U N G V O N K I N D E R T A G E S E I N R I C H T U N G E N D E R S T A D T G Ö P P I N G E N Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.

Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II. TOP 5 Drucksache Nr.: 2012-157 Sitzung: GR 21.05.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s

Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s S a t z u n g ü b e r d i e E r h e b u n g d e r H u n d e s t e u e r i n d e r G e m e i n d e A h o r n einschließlich Satzungsänderung vom 24. September

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

Amtsblatt für das Amt Odervorland

Amtsblatt für das Amt Odervorland Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Mehr