13. Wahlperiode

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "13. Wahlperiode"

Transkript

1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Michael Theurer u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Sozialministeriums Jugendschutznovelle mit Nebenwirkungen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob und wie der Einzelhandel sicherstellen kann, dass bei Bildträgern mit Filmen oder Spielen, die zum Beispiel ab 12 Jahren freigegeben sind, Kinder unter 12 Jahren keine Gelegenheit bekommen, solche Spiele im Geschäft Probe zu spielen; 2. ob es zutrifft, dass völlig unbedenkliche, aber alte Unterhaltungssoftware für Kinder und Jugendliche (beispielsweise Pokémon für Super-Nintendo), die über keine Altersfreigabe verfügt, jetzt nur noch an Erwachsene verkauft werden darf, und wie dies beurteilt wird; 3. ob und wie Verkäufer von Unterhaltungssoftware ohne Altersfreigabe auf Flohmärkten oder bei Online-Auktionen sicherstellen können, dass der Kunde volljährig ist; 4. ob es zutrifft, dass die in vorgeschriebener Form, Farbe und Größe auf Verpackung und Bildträger anzubringenden Alterskennzeichnungen für manche Speichermedien (z. B. die für Nokias mobile Spielkonsole N-Gage geeigneten Game Cards) schon heute zu groß und damit nur schwer zu kennzeichnen sind; 5. wie das Verfahren zur Prüfung der Altersfreigabe abläuft und ob Presseberichte zutreffen, wonach sich die zuständigen Behörden weder darüber im Klaren sind, wie lange ein solches Verfahren innerhalb der Länder dauern kann, noch darüber, wie der Entscheidungsprozess genau verlaufen soll; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 6. ob auch verschiedene Altersfreigaben für die einzelnen Bundesländer zulässig sind; 7. ob beim Kauf eines Computers, bei dem Linux (und damit auch einige im Ausland entwickelten Spiele ohne Altersfreigabe) vorinstalliert ist, die fehlende Altersfreigabe Auswirkungen auf den Kauf des PC durch Jugendliche hat; 8. ob das Land, wie die oberste Jugendbehörde des Landes Rheinland-Pfalz den zuständigen Behörden empfiehlt, den Vollzug des Gesetzes unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember des Jahres aussetzen will; 9. wie und mit welchen gesicherten Verfahren ein Versender das Alter seines Kunden in geeigneter Weise überprüfen kann, um ungekennzeichnete Medien oder solche, die keine Jugendfreigabe erhalten, abgeben zu können; 10. ob Heft-CDs von Zeitschriften, die Auszüge von Filmen und Spielprogrammen enthalten, ebenfalls eine Altersfreigabe benötigen, und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist Theurer, Berroth, Dr. Glück, Dr. Noll, Kleinmann, Fauser FDP/DVP Begründung Seit dem 1. April ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Es herrscht teilweise Verwirrung darüber, welche Konsequenzen das Gesetz speziell für Computerspieler und Händler hat. Einen Kernpunkt der Veränderungen bildet die verbindliche Altersfreigabe von Unterhaltungssoftware, wie es sie für Kino- und Videofilme bereits gibt. Nicht gekennzeichnete Spiele werden ab sofort behandelt, als hätten sie von der USK die Kennzeichnung keine Jugendfreigabe erhalten. Sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. Juni 2003 Nr nimmt das Sozialministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob und wie der Einzelhandel sicherstellen kann, dass bei Bildträgern mit Filmen oder Spielen, die zum Beispiel ab 12 Jahren freigegeben sind, Kinder unter 12 Jahren keine Gelegenheit bekommen, solche Spiele im Geschäft Probe zu spielen; Der Einzelhandel hat ebenso wie z. B. Kinobetreiber sicherzustellen, dass Bildträger und deren Inhalte Kindern und Jugendlichen nur zugänglich sind, 2

3 wenn sie für deren Altersstufe freigegeben sind oder wenn es sich um entsprechend gekennzeichnete Informations- Instruktions- und Lehrprogramme handelt. Sofern in Kaufhäusern nicht ausschließlich Bildträger mit der Kennzeichnung ohne Altersbeschränkung für Probespiele angeboten werden, ist durch Beaufsichtigung der Spielgeräte oder durch geeignete technische Sicherungen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen. 2. ob es zutrifft, dass völlig unbedenkliche, aber alte Unterhaltungssoftware für Kinder und Jugendliche (beispielsweise Pokémon für Super-Nintendo), die über keine Altersfreigabe verfügt, jetzt nur noch an Erwachsene verkauft werden darf, und wie dies beurteilt wird; Grundsätzlich dürfen nach Maßgabe des JuSchG Bildträger ohne Kennzeichnung Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden ( 12 Abs. 3 JuSchG). Um gleichwohl den Handel mit nicht gekennzeichneten Bildträgern zu ermöglichen, die dem Spielwarenbereich zuzuordnen sind und die nach Erklärung der Anbieter gegenüber den obersten Landesjugendbehörden offensichtlich nicht jugendbeeinträchtigend sind und die vor Inkrafttreten des JuSchG in den Handel ausgeliefert wurden, haben die obersten Landesjugendbehörden den Vollzugsbehörden empfohlen, diesbezüglich den Vollzug des JuSchG bis 31. Dezember 2003 auszusetzen. Durch die zügige Umsetzung der neuen Bestimmungen zum Jugendschutz in den Medien konnten bereits zahlreiche bislang nicht gekennzeichnete Spiele nachgeprüft werden. So wurden ausweislich der Datenbank der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK, im Zeitraum vom 31. März 2003 bis 7. Mai 2003 insgesamt 19 Pokémon-Spiele der Firma Nintendo geprüft und sämtlich ohne Altersbeschränkung freigegeben. 3. ob und wie Verkäufer von Unterhaltungssoftware ohne Altersfreigabe auf Flohmärkten oder bei Online-Auktionen sicherstellen können, dass der Kunde volljährig ist; Sofern es sich bei den Flohmärkten um öffentliche Veranstaltungen handelt, gelten die Bestimmungen des JuSchG. Anbieter von Unterhaltungssoftware dürfen ebenso wie der gewerbliche Einzelhandel nur solche Bildträger an Kinder und Jugendliche abgeben, die für die jeweilige Altersstufe freigegeben sind. Hierzu ist ggf. eine geeignete Kontrolle, z. B. durch Vorzeigenlassen von Ausweispapieren, durchzuführen. Verkäufer, die nicht gekennzeichnete Unterhaltungssoftware auf Online-Auktionen anbieten, können zum Beispiel durch das Postident-Verfahren sicherstellen, dass der Kunde volljährig ist. Hierbei handelt es sich um eine sichere, persönliche Identifikation von natürlichen Personen durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG. Bezüglich nicht gekennzeichneter, offensichtlich nicht jugendbeeinträchtigender Bildträger wird auf Ziff. 2 verwiesen. 4. ob es zutrifft, dass die in vorgeschriebener Form, Farbe und Größe auf Verpackung und Bildträger anzubringenden Alterskennzeichnungen für manche Speichermedien (z. B. die für Nokias mobile Spielkonsole N-Gage geeigneten Game Cards) schon heute zu groß und damit nur schwer zu kennzeichnen sind; Auf der Jugendministerkonferenz vom 22./23. Mai 2003 in Ludwigsburg wurde eine Ländervereinbarung über die Kennzeichnung von mit Spielen programmierten Bildträgern nach 14 Abs. 6 JuSchG unterzeichnet. Sie 3

4 kann nach der noch ausstehenden Unterzeichnung durch das Bundesland Berlin rückwirkend zum 1. April 2003 in Kraft treten. In der Ländervereinbarung sind Bestimmungen über Inhalt, Größe, Form, Farbe und Anbringung der auf die Alterskennzeichung hinweisenden Zeichen getroffen. Ausnahmen hiervon können zugelassen werden, wenn der Anbieter nachweist, dass aus technischen Gründen diese Kennzeichnung nicht möglich ist. Für Bildträger unter 1500 mm 2 kann die federführende oberste Landesbehörde weitere Ausnahmen zulassen. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland- Pfalz als federführende oberste Landesbehörde (im Folgenden: federführende Stelle) hat den Verbänden der herstellenden Industrie und des Handels bereits mit Schreiben vom 17. März 2003 eine inhaltsgleiche vorläufige Regelung bekannt gemacht. Die federführende Stelle hat bereits Ausnahmegenehmigungen erteilt und diese zunächst bis zum 30. Juni 2003 befristet. In der Regel handelt es sich dabei um Ausnahmen hinsichtlich der farblichen Gestaltung des Kennzeichens (Zweifarbdruck), nur in einzelnen Fällen auch von der Größe und von der Verpflichtung zur Anbringung des Kennzeichens auf dem Bildträger. 5. wie das Verfahren zur Prüfung der Altersfreigabe abläuft und ob Presseberichte zutreffen, wonach sich die zuständigen Behörden weder darüber im Klaren sind, wie lange ein solches Verfahren innerhalb der Länder dauern kann, noch darüber, wie der Entscheidungsprozess genau verlaufen soll; Gemäß der unter Ziff. 4 genannten Ländervereinbarung bedienen sich die obersten Landesbehörden bei der Freigabeentscheidung von mit Spielen programmierten Bildträgern der Prüftätigkeit der Ausschüsse der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) als gutachterliche Stelle. Die Prüfungsvoten der USK sind mit der Unterzeichnung des Freigabedokuments durch die Ständige Vertreterin oder den Ständigen Vertreter von den obersten Landesbehörden als eigene Entscheidung übernommen, und die Bildträger gemäß 14 Abs. 2 JuSchG von ihnen gekennzeichnet, soweit nicht oberste Landesbehörden für ihren Bereich ausdrücklich eine abweichende Entscheidung treffen. Im Vorgriff auf die Ländervereinbarung hat die federführende Stelle bereits zum 1. April 2003 kommissarisch zwei Ständige Vertreter der obersten Landesbehörden bei der USK berufen. Die USK gewährleistet, dass eine Prüfung in einem Zeitraum von maximal 21 Tagen, bei Eilanträgen innerhalb von 5 Werktagen stattfindet. Im Zeitraum vom 1. April 2003 bis 12. Juni 2003 wurden nach Angaben der USK 529 Titel geprüft und als Freigabe-Entscheidungen der obersten Landesbehörden vom Ständigen Vertreter übernommen. Presseberichte des in der Frage genannten Inhalts treffen nicht zu. 6. ob auch verschiedene Altersfreigaben für die einzelnen Bundesländer zulässig sind; Grundsätzlich können oberste Landesbehörden die Freigabe und Kennzeichnung von Bildträgern in eigener Verantwortung durchführen. Die Übernahme der Prüfentscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) durch die Länder hat sich jedoch bewährt und genießt eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Nach Angaben des Ständigen Vertreters der obersten Landesbehörden hat in der seit 1985 währenden Praxis dieser gemeinsamen Altersfreigabe von Kino- und Videofilmen in keinem einzigen Fall ein Bundesland von der Möglichkeit einer abweichenden Altersfreigabe 4

5 Gebrauch gemacht. Insofern wird ein derartiges Vorgehen auch hinsichtlich der Kennzeichnung von Computerspielen für unwahrscheinlich gehalten. 7. ob beim Kauf eines Computers, bei dem Linux (und damit auch einige im Ausland entwickelten Spiele ohne Altersfreigabe) vorinstalliert ist, die fehlende Altersfreigabe Auswirkungen auf den Kauf des PC durch Jugendliche hat; Nach Auffassung der Landesregierung fallen Betriebssysteme nicht unter die Kennzeichnungspflicht des 12 Abs. 1 JuSchG, da das Abgrenzungskriterium für die Anwendung dieser Vorschrift der Inhalt des Trägermediums sein muss. Befindet sich auf diesem ein Spiel und prägt dieses den Gesamtcharakter und die Zweckbestimmung des Trägermediums wesentlich mit, ist es zu kennzeichnen. In Bezug auf Schutzzweck und Medienwirkung muss eine gewisse Vergleichbarkeit mit Spiel- und Filmmedien gegeben sein, die bei der Gesetzgebung im Blick waren, wenn es sich um einen solchen Bildträger handeln soll. Betriebssysteme sind derzeit mit Bildträgern mit Filmen und Spielen im Sinne von 12 Abs. 1 Satz 1 JuSchG nicht vergleichbar, wenn sie als Beimaterial Spiele der bisher verwendeten Art im bisherigen Rahmen enthalten, da sie weder den Gesamtcharakter des Trägermediums, mit dem ein Betriebssystem verkauft wird, prägen, noch die Kaufentscheidung für dieses Trägermedium wesentlich beeinflussen können. Ein solches Trägermedium ist kein Bildträger im Sinne des Gesetzes. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn es sich um das gleiche Trägermedium ( 1 Abs. 2 JuSchG) handelt. Sollte im Rahmen einer Paketlösung beispielsweise neben einem Datenträger mit dem Betriebssystem ein separater Datenträger mit Spielen angeboten werden, dann unterliegt Letzterer den Kennzeichnungsbestimmungen des JuSchG. Die Landesregierung wird die Produktentwicklung auf dem Markt beobachten. Falls feststellbar wird, dass die Anbieter Spiele verstärkt zusammen mit Betriebssystemen vermarkten und sich somit eine Relevanzverlagerung hinsichtlich des Schwerpunktes des Datenträgers ergibt, wird von der Anwendung des 12 Abs. 1 JuSchG auszugehen sein. 8. ob das Land, wie die oberste Jugendbehörde des Landes Rheinland-Pfalz den zuständigen Behörden empfiehlt, den Vollzug des Gesetzes unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember des Jahres aussetzen will; Die federführende Stelle hat den Verbänden der herstellenden Industrie und des Handels sowie weiteren Beteiligten mit Schreiben vom 17. März 2003 mitgeteilt, dass die obersten Landesjugendbehörden den Vollzugsbehörden empfehlen, den Vollzug für Bildträger ohne Kennzeichen, die dem Spielwarenbereich zuzuordnen sind, und die nach Erklärung der Anbieter gegenüber den obersten Landesjugendbehörden offensichtlich nicht jugendbeeinträchtigend sind und die vor Inkrafttreten des JuSchG in den Handel ausgeliefert wurden, bis 31. Dezember 2003 auszusetzen. Diese Mitteilung war erforderlich, weil das Jugendschutzgesetz hinsichtlich der Kennzeichnung von Bildträgern keine Übergangsregelungen enthält. Sie erfolgte im Einvernehmen mit dem Sozialministerium als oberster Landesjugendbehörde Baden- Württembergs. 5

6 9. wie und mit welchen gesicherten Verfahren ein Versender das Alter seines Kunden in geeigneter Weise überprüfen kann, um ungekennzeichnete Medien oder solche, die keine Jugendfreigabe erhalten, abgeben zu können; Ein Beispiel für ein sicheres Verfahren, mit dem ein Versender das Alter seines Kunden überprüfen kann, ist das unter Ziff. 3 bereits dargestellte Postident-Verfahren der Deutschen Post AG. 10. ob Heft-CDs von Zeitschriften, die Auszüge von Filmen und Spielprogrammen enthalten, ebenfalls eine Altersfreigabe benötigen, und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Bildträger, die Auszüge von Spielprogrammen enthalten, dürfen nach dem Jugendschutzgesetz im Verbund mit periodischen Zeitschriften nur vertrieben werden, wenn sie mit einem Hinweis des Anbieters versehen sind, der deutlich macht, dass eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle festgestellt hat, dass diese Auszüge keine Jugendbeeinträchtigung enthalten. Eine Altersfreigabe durch die obersten Landesbehörden findet für diese Produkte nicht statt. Allerdings können oberste Landesbehörden diese so genannte Anbieterkennzeichnung bei missbräuchlicher Anwendung für einzelne Anbieter ausschließen. Diese müssten ihre Produkte dann dem unter Ziff. 5 dargestellten Verfahren der Altersfreigabe unterziehen. Die vom Jugendschutzgesetz geforderte freiwillige Selbstkontrolle wird von der Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb DT-Control mit Sitz in München durchgeführt. Kosten für die öffentlichen Haushalte entstehen hierbei nicht. Dr. Repnik Sozialminister 6

Merkblatt. Jugendschutz im Umgang mit Bildträgern mit Filmen oder Spielen in Videotheken und anderen Verleihund Verkaufsstellen

Merkblatt. Jugendschutz im Umgang mit Bildträgern mit Filmen oder Spielen in Videotheken und anderen Verleihund Verkaufsstellen Merkblatt Jugendschutz im Umgang mit Bildträgern mit Filmen oder Spielen in Videotheken und anderen Verleihund Verkaufsstellen (im Sinne der 12 und 14 JuSch) Informationen und Hinweise zur Handhabung der

Mehr

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Was ist neu, was ist anders für den Verleih? Allgemeines! Das neue Gesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft und heißt Jugendschutzgesetz offiziell abgekürzt JuSchG.! Das Gesetz

Mehr

Hinweisblatt. Jugendschutz beim Handel mit Trägermedien

Hinweisblatt. Jugendschutz beim Handel mit Trägermedien Beim Online-Handel sind die Vorgaben der jeweiligen Jugendschutzgesetze zu beachten. Unter Trägermedien versteht man zb CD s, DVD s, Festplatten, portable USB- Massenspeicher, Videokassetten, Bücher, Bilder,

Mehr

B. Besonderer Teil Bußgeldkatalog

B. Besonderer Teil Bußgeldkatalog Allgemeines 1. Bekanntmachung der Vorschriften a) die für seine Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden 28 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Vorschiften nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen

Mehr

Kreisjugendamt Hof Hof, Sachgebiet 624. Bußgeldkatalog zum JuSchG

Kreisjugendamt Hof Hof, Sachgebiet 624. Bußgeldkatalog zum JuSchG Anlage 1 zu TOP 6 Kreisjugendamt Hof Hof, 29.01.2007 Sachgebiet 624 Bußgeldkatalog zum JuSchG Tatbestand Vorschrift des JuSchG Regelsatz in Rahmensatz in I. Allgemeines Bekanntmachung der Vorschriften

Mehr

USK-Kennzeichen auf Datenträgern und deren Verpackungsformen

USK-Kennzeichen auf Datenträgern und deren Verpackungsformen ANLEITUNG ZUR KORREKTEN KENNZEICHNUNG 1 Inhalt Vorwort 1. Allgemeine Informationen 2. Die USK-Kennzeichen 2.1. Gestaltung und technische Spezifikationen 2.2. Anbieterkennzeichnung als Info- oder Lehrprogramm

Mehr

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/ Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit Ansprechpartner: Weiter Infos unter Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/148-378 www.jugend-starnberg.de 1 Rechtliche Informationen

Mehr

Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz 1

Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz 1 Vereinbarung über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach 14 Abs. 6 Jugendschutzgesetz 1 Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen,

Mehr

Workshop: Hassindustrie, Killerspiele und Medienverwahrlosung - Computerspiele im Kreuzfeuer. Funktioniert der Jugendmedienschutz in Deutschland?

Workshop: Hassindustrie, Killerspiele und Medienverwahrlosung - Computerspiele im Kreuzfeuer. Funktioniert der Jugendmedienschutz in Deutschland? Funktioniert der Jugendmedienschutz in Deutschland? Wie funktioniert der Jugendschutz bei Computerspielen? seit 2003: Kennzeichnungspflicht für alle Computerspiele im deutschen Handel Kennzeichnung nach

Mehr

vom 17. Februar 2009

vom 17. Februar 2009 852.012 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 97 ausgegeben am 20. Februar 2009 Verordnung vom 17. Februar 2009 über den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bereich der audio-visuellen

Mehr

Hintergrundinformationen zum Jugendmedienschutz

Hintergrundinformationen zum Jugendmedienschutz Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Telefon: 03018/5 55-10 61, -10 62 Fax: 03018/5 55-1111 email: presse@bmfsfj.bund.de Internet: www.bmfsfj.de Hintergrundinformationen

Mehr

Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012. Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers

Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012. Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012 Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers WILDE BEUGER SOLMECKE RECHTSANWÄLTE Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Medienkanzlei

Mehr

Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht Carolin Kötschau Kennzeichnungspflicht Jugendschutzgesetz Kennzeichnungen in Deutschland Kennzeichnungen im Ausland Sendezeiten Internet Loading 0 % Jugendschutzgesetz, Abschn. 3 11 Filmveranstaltungen

Mehr

Gesetz, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 WrJSchG 2002 geändert wird. Artikel I

Gesetz, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 WrJSchG 2002 geändert wird. Artikel I Beilage Nr. 28/2007 LG 03523-2007/0001 Gesetz, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 WrJSchG 2002 geändert wird Der Wiener Landtag hat beschlossen: Artikel I Das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 WrJSchG

Mehr

u.a. durch Bewegungs- und Musikspiele, mobiles Spielen und Spielen in sozialen Netzwerken spielen immer mehr Frauen BIU = Bundesverband der

u.a. durch Bewegungs- und Musikspiele, mobiles Spielen und Spielen in sozialen Netzwerken spielen immer mehr Frauen BIU = Bundesverband der 1 2 u.a. durch Bewegungs- und Musikspiele, mobiles Spielen und Spielen in sozialen Netzwerken spielen immer mehr Frauen BIU = Bundesverband der Interaktiven Unterhaltungssoftware Zusammenschluss der Computerspielunternehmen

Mehr

Richtlinien des ZWEITEN DEUTSCHEN FERNSEHENS zur Sicherung des Jugendschutzes (ZDF-Jugendschutzrichtlinien)

Richtlinien des ZWEITEN DEUTSCHEN FERNSEHENS zur Sicherung des Jugendschutzes (ZDF-Jugendschutzrichtlinien) Richtlinien des ZWEITEN DEUTSCHEN FERNSEHENS zur Sicherung des Jugendschutzes (ZDF-Jugendschutzrichtlinien) vom 22. September 2000 i. d. F. vom 10.10.2003 Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat der Jugendschutz

Mehr

andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. 5. Tanzveranstaltungen I. Jugendschutzgesetz (JuSchG) 139 (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf

Mehr

AUFSTELLUNG VON BILDSCHIRMSPIELGERÄTEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT

AUFSTELLUNG VON BILDSCHIRMSPIELGERÄTEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT 10.02.2009 Dr. Bo/ju AUFSTELLUNG VON BILDSCHIRMSPIELGERÄTEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT von Dr. Jürgen Bornecke Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.v. (VDAI) Alterskennzeichnung

Mehr

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008)

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008) Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008) Abschnitt 1 Allgemeines 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind

Mehr

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Was ist neu, was ist anders für die Filmtheater? Allgemeines! Das neue Gesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft und heißt Jugendschutzgesetz offiziell abgekürzt JuSchG.! Das

Mehr

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie -

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie - Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie - Informationen zum Jugendschutz Stand: Februar 2018 Liebe Eltern, haben Sie schon einmal vom "Jugendschutzgesetz" (JuSchG) gehört? Viele Eltern wissen nicht

Mehr

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem Mais in Baden-Württemberg 14. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antrag der Abg. Dr. Tobias Brenner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Aussaat und Handel von mit Genmais verunreinigtem

Mehr

Rechtliche Informationen zu LAN-Partys

Rechtliche Informationen zu LAN-Partys Rechtliche Informationen zu LAN-Partys Die folgende Zusammenstellung soll eine Übersicht über die rechtliche Grundlage von LAN-Partys ermöglichen. Sie berücksichtigt bereits das neue Jugendschutzgesetz

Mehr

FSK-Kennzeichen auf Bildträgern und deren Verpackungsformen. Anleitung zur korrekten Kennzeichnung

FSK-Kennzeichen auf Bildträgern und deren Verpackungsformen. Anleitung zur korrekten Kennzeichnung Anleitung zur korrekten Kennzeichnung 1 Inhalt 1. Allgemeine Informationen... Seite 3 2. Die FSK-Kennzeichen... Seite 4 2.1 Gestaltung und technische Spezifikationen... Seite 5 2.2 Hinweis vor dem Hauptfilm...

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 4009 28. 04. 99 Antrag der Abg. Gerhard Bloemecke u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Klinikum

Mehr

Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen & Jugendschutz

Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen & Jugendschutz SWAT Security [1] Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen Veranstaltungen & Jugendschutz Kontakt: : SWAT-Security SICHERHEITSDIENST Inh. Manuel Hertlein Friedenstr. 2 78652 Deisslingen Tel.:

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - 1 Begriffsbestimmungen 2 Prüfungs- und Nachweispflicht 3 Bekanntmachung der Vorschriften 4 Gaststätten

Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - 1 Begriffsbestimmungen 2 Prüfungs- und Nachweispflicht 3 Bekanntmachung der Vorschriften 4 Gaststätten Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - Stand: 31.10.2008 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die

Mehr

2. wie viele dieser Anträge bereits bewilligt und wie viele aus welchen Gründen abgelehnt wurden;

2. wie viele dieser Anträge bereits bewilligt und wie viele aus welchen Gründen abgelehnt wurden; 14. Wahlperiode 07. 02. 2007 Antrag der Abg. Stephan Braun u. a. SPD und Stellungnahme des Innenministeriums Auswirkungen der Bleiberechtsregelung vom 20. November 2006 Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

ard-richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. Juni 1988, in der Fassung vom 16. Juni 200

ard-richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. Juni 1988, in der Fassung vom 16. Juni 200 ard-richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. Juni 1988, in der Fassung vom 16. Juni 200 www.wdr.de ard-richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. Juni 1988 in der Fassung vom 16.

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 15 / Wahlperiode Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7553 13. 10. 2015 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Änderung

Mehr

Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) 2 Vorwort Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen geschützt werden. Das umfasst

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D-10178 Berlin

Mehr

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Deutscher Bundestag Ausschuss Drs.17/ 17. Wahlperiode 26. Februar 2013 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzentwurf

Mehr

13. Wahlperiode

13. Wahlperiode 13. Wahlperiode 11. 12. 2002 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Rundfunkgebühren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten,

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) SE Informatik & Recht

Jugendschutzgesetz (JuSchG) SE Informatik & Recht (JuSchG) Sozial-kulturelle Schutzidee Der Schutz von jungen Menschen vor Gefärdungen ihrer personalen Integrität und ihrer sozialen Integration JuSchG Institutionen Institutionen und Organisationen der

Mehr

Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA)

Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA) Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5173 09. 05. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lernstandserhebung

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v. Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien

Mehr

Verpflichtung zur Anbringung von Alterskennzeichen auf Bildträgern

Verpflichtung zur Anbringung von Alterskennzeichen auf Bildträgern Verpflichtung zur Anbringung von Alterskennzeichen auf Bildträgern Sebastian Gutknecht I. Einleitung Schon seit 2008 sieht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) deutlich größere Alterskennzeichen auf mit Filmen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2802 6. Wahlperiode 03.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Aufgabenverteilung im Bereich der Jugendhilfe nach dem

Mehr

3. wenn ja, welche konkreten Vorschriften haben Landwirte beim Transport eigener Tiere zu beachten;

3. wenn ja, welche konkreten Vorschriften haben Landwirte beim Transport eigener Tiere zu beachten; 14. Wahlperiode 08. 03. 2007 Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Tiertransporte durch Landwirte Antrag Der Landtag

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 12 / Wahlperiode. der Fraktion der SPD. und Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 3162 10. 08. 98 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Spenden eines landeseigenen Unternehmens an einen Sportverein

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD. Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1495 12. 11. 2002 Antrag der Abg. Birgit Kipfer u. a. SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums DeutschlandRadio in Baden-Württemberg Antrag

Mehr

Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland

Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland Gesetzliche Altersfreigaben für Computerspiele Rechtliche Grundlagen Art. 5 GG: (1) Jeder hat das Recht,

Mehr

Die Alterskennzeichnung von Spielprogrammen

Die Alterskennzeichnung von Spielprogrammen 31 Jürgen Hilse und Jürgen Schattmann USK ZIEHT POSITIVE BILANZ: Die Alterskennzeichnung von Spielprogrammen Seit dem 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Neben der Neuordnung

Mehr

jugend.rlp- die Informationsplattform für Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz

jugend.rlp- die Informationsplattform für Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz Computerspiele in der Jugendarbeit Von Silke Krauss, Projekt LOKAL GLOBAL, 15.05.2003 Nicht erst mit den Neuerungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz- Staatsvertrags der Länder seit April

Mehr

4. wie Hundeschulen sowie Hundetrainerinnen und -trainer in Baden-Württemberg über die Änderungen und neuen Eignungsnachweise informiert wurden;

4. wie Hundeschulen sowie Hundetrainerinnen und -trainer in Baden-Württemberg über die Änderungen und neuen Eignungsnachweise informiert wurden; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6417 28. 01. 2015 Antrag der Abg. Klaus Burger u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hundetrainer-TÜV

Mehr

A R B E I T S E N T W U R F. (Stand: 7. Dezember 2009) Artikel 1. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

A R B E I T S E N T W U R F. (Stand: 7. Dezember 2009) Artikel 1. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages A R B E I T S E N T W U R F (Stand: 7. Dezember 2009) Artikel 1 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 10. bis 27. September 2002, zuletzt geändert durch

Mehr

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4384 10. 06. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Mehr

13. Wahlperiode 07. 10. 2004

13. Wahlperiode 07. 10. 2004 13. Wahlperiode 07. 10. 2004 Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Abitur 2012 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung

Mehr

Oft gestellte. Fragen. zum. Jugendschutzgesetz. Informationen für Eltern. Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen

Oft gestellte. Fragen. zum. Jugendschutzgesetz. Informationen für Eltern. Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Oft gestellte Fragen zum Jugendschutzgesetz Informationen für Eltern Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Liebe Eltern, dieser Flyer soll Ihnen Antworten auf wichtige Fragen zum Jugendschutzgesetz geben

Mehr

Charakter, Inhalt und Folgen des Briefes von Ministerpräsident Kretschmann an die Bundesregierung zur Sicherheitslage in Afghanistan

Charakter, Inhalt und Folgen des Briefes von Ministerpräsident Kretschmann an die Bundesregierung zur Sicherheitslage in Afghanistan Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1726 03. 03. 2017 Antrag der Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Staatsministeriums Charakter, Inhalt und Folgen

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Wechsel der Stadt Bad Herrenalb vom Landkreis Calw zum Landkreis Karlsruhe

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Wechsel der Stadt Bad Herrenalb vom Landkreis Calw zum Landkreis Karlsruhe Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2294 04. 07. 2017 Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Wechsel der Stadt

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 14. Wahlperiode 09. 03. 2007 Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Gestaltungsspielraum für die Hochschulen und Berufsakademien

Mehr

Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien) vom 16. Dezember 1997

Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien) vom 16. Dezember 1997 Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Jugendschutzes (Jugendschutzrichtlinien) vom 16. Dezember 1997 Auf der Grundlage der 38 und 46 in Verbindung mit 3 Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages

Mehr

Forum 3. Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes. G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005

Forum 3. Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes. G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005 1 Forum 3 Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005 Strukturen des Jugendmedienschutzes Gliederung Prüfstellen

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Unterrichtung. Drucksache 15/4505. durch die Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/4505 zu Drucksache 15/3363 27. 04. 2010 Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 26. Juni 2009 zu Drucksache 15/3363

Mehr

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen SR 0.232.112.21; AS 1996 2810 Änderungen der Ausführungsordnung

Mehr

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1872 03. 04. 2017 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Mehr

J wie Jugendschutzgesetz

J wie Jugendschutzgesetz Alkohol Filme (öffentliche Filmveranstaltungen) kein Erhalt, Erwerb oder Konsum alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein oder Konsum alkoholischer Konsum alkoholischer Sekt) Getränke (z. B. Bier, Getränke

Mehr

Jugendschutz und Computerspiele

Jugendschutz und Computerspiele Kerstin Griese MdB, 11.12.2007 Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Jugendschutz und Computerspiele Nach dem Amoklauf des 18jährigen in einer Schule in Emsdetten ist erneut

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des

Mehr

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) Filmgesetz 569.00 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) Vom 9. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme

Mehr

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Grundlagen Risiken und Nebenwirkungen Warum ein Bürgerbegehren? Ein Bürgerbegehren ist das richtige Mittel, wenn man mit einem Beschluss der Stadtvertretung nicht einverstanden

Mehr

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht

Mehr

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt;

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 935 08. 11. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Wie sich die Landesregierung mit kreativer Buchführung

Mehr

Kinder und Jugendliche im Internet

Kinder und Jugendliche im Internet Kinder und Jugendliche im Internet Pressekonferenz 7. Juli 2009 Die meisten starten im Grundschulalter Frühe Online-Erfahrungen Nutzung eines vorhandenen Internetzugangs in Haushalten, nach Alter der Kinder

Mehr

Handlungsempfehlungen im Bereich Vermarktung und Präsentation von Computerspielen im World Wide Web

Handlungsempfehlungen im Bereich Vermarktung und Präsentation von Computerspielen im World Wide Web Handlungsempfehlungen im Bereich Vermarktung und Präsentation von Computerspielen im World Wide Web Computerspiele und das Medium Internet sind mittlerweile eng miteinander verzahnt. Neben der Online-Fähigkeit

Mehr

Teil D: EMPFEHLUNGEN ZUR FESTSETZUNG VON BUßGELDERN BEI VERSTÖßEN GEGEN DAS JUGENDSCHUTZGESETZ

Teil D: EMPFEHLUNGEN ZUR FESTSETZUNG VON BUßGELDERN BEI VERSTÖßEN GEGEN DAS JUGENDSCHUTZGESETZ Teil D: EMPFEHLUNGEN ZUR FESTSETZUNG VON BUßGELDERN BEI VERSTÖßEN GEGEN DAS JUGENDSCHUTZGESETZ Bekanntgegeben durch AMS vom 06.03.2007, Az. VI 5/730/4/07; IMS vom 6.03.2007, Az. IC 5 655 - SIF. Bußgeldkatalog

Mehr

AK WLAN WiMAX als alternativer Breitbandanschlu für Deutsche Carrier. Lasst uns spielen

AK WLAN WiMAX als alternativer Breitbandanschlu für Deutsche Carrier. Lasst uns spielen Lasst uns spielen Geballert wird nicht nur auf dem Ballermann Der deutsche Jugendmedienschutz im Bereich Gaming RA Ivo Ivanov Referent Jugendschutz eco Verband der deutschen Internetwirtschaft Lawyers

Mehr

12. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Biologie und Kommunikationswissenschaften an den Universitäten

12. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Biologie und Kommunikationswissenschaften an den Universitäten 12. Wahlperiode 01. 12. 2000 Antrag der Abg. Christa Vossschulte u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Biologie und Kommunikationswissenschaften an den Universitäten

Mehr

Computerspiele. Fragen und Antworten. Informationen für Eltern. Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.v.

Computerspiele. Fragen und Antworten. Informationen für Eltern. Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.v. Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.v. Computerspiele Fragen und Antworten Informationen für Eltern Herausgeberin: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz

Mehr

13. Wahlperiode

13. Wahlperiode 13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Landesregierung Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 1620 12. 12. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Kostentragung bei sexuell übertragbaren Krankheiten und Tuberkulose A.

Mehr

1. wie viele Stellen laut Hauhaltsplan für Ärzte in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg vorgesehen sind;

1. wie viele Stellen laut Hauhaltsplan für Ärzte in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg vorgesehen sind; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2290 29. 06. 2017 Antrag der Abg. Udo Stein u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Personalsituation in den

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1119 6. Wahlperiode 12.09.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II), des Landesstiftungsgesetzes

Mehr

2. wie hoch die durchschnittliche Preissteigerung der in Ziffer 1 genannten Projekte

2. wie hoch die durchschnittliche Preissteigerung der in Ziffer 1 genannten Projekte Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2002 02. 05. 2017 Antrag der Abg. Martin Rivoir u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Projekte des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Mehr

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 30 Sonderausgabe. Das neue Jugendschutzgesetz

Stiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 30 Sonderausgabe. Das neue Jugendschutzgesetz Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Infoblatt Nr. 30 Sonderausgabe Das neue Jugendschutzgesetz Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Kremmener Straße

Mehr

13. Wahlperiode 26. 06. 2003

13. Wahlperiode 26. 06. 2003 13. Wahlperiode 26. 06. 2003 Antrag der Abg. Thomas Oelmayer u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Verkehr US Cross-Border-Leasing und Zuwendungsrecht Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

1. wie viel Prozent der öffentlichen Aufträge in Baden-Württemberg bislang an KMU vergeben werden;

1. wie viel Prozent der öffentlichen Aufträge in Baden-Württemberg bislang an KMU vergeben werden; 14. Wahlperiode 17. 10. 2006 Antrag der Abg. Michael Theurer u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums EU-weite Ausschreibung von Kleinaufträgen Antrag Der Landtag wolle beschließen,

Mehr

Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU- Stiftung Nationales Naturerbe in Baden-Württemberg

Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU- Stiftung Nationales Naturerbe in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1379 26. 01. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken

Mehr

Das neue Jugendschutzrecht. Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt

Das neue Jugendschutzrecht. Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt Das neue Jugendschutzrecht Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt Das neue Jugendschutzrecht besteht aus dem Jugendschutzgesetz

Mehr

Welche Erkenntnisse liegen aus der bisherigen Umsetzung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor?

Welche Erkenntnisse liegen aus der bisherigen Umsetzung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes vor? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2301 30. 06. 2017 Antrag der Abg. Rainer Hinderer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration Welche Erkenntnisse

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister

Mehr

Bevollmächtigter des Rates der EKD Berlin, den Referendarin Viola Vogel, aktualisiert durch Stephan Seidelmann Az: 7012

Bevollmächtigter des Rates der EKD Berlin, den Referendarin Viola Vogel, aktualisiert durch Stephan Seidelmann Az: 7012 Bevollmächtigter des Rates der EKD Berlin, den 15.02.2007 Referendarin Viola Vogel, aktualisiert durch Stephan Seidelmann Az: 7012 Synopse zum Ladenschlussgesetz (Stand: 15.02.2007) Diese Synopse wurde

Mehr

4. wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung in der Vergangenheit an diesen beiden Gemeinschaftsschulen war;

4. wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung in der Vergangenheit an diesen beiden Gemeinschaftsschulen war; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3129 27. 02. 2013 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangszahlen

Mehr

1. wie viele sogenannte Laserspielhallen in Baden-Württemberg existieren bzw. geplant sind;

1. wie viele sogenannte Laserspielhallen in Baden-Württemberg existieren bzw. geplant sind; Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3198 08. 03. 2013 Antrag der Abg. Tobias Wald u. a. CDU und Stellungnahme des Innenministeriums Problematik von Laserspielhallen Antrag Der

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Aktualisierung des Sachstands WD /16 vom 10.

Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Aktualisierung des Sachstands WD /16 vom 10. Gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern (Aktualisierung des s WD 3-3000 - 035/16 vom 10. Februar 2016) 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zum Verkauf

Mehr

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG)

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) Vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung in Fragen der Reformierung des Glücksspiels

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung in Fragen der Reformierung des Glücksspiels Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 40 31. 05. 2016 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Haltung der Landesregierung

Mehr

KraftVerkehrsZentrum Rastatt Informiert. Information der AG VPA über Auslegungsfragen zum BKrFQG Anlagen: 3

KraftVerkehrsZentrum Rastatt Informiert. Information der AG VPA über Auslegungsfragen zum BKrFQG Anlagen: 3 BKF Schulung Gabelstapler Ausbildung Führerscheine Ladungssicherung KraftVerkehrsZentrum Rastatt Informiert Information der AG VPA über Auslegungsfragen zum BKrFQG Anlagen: 3 Mit E-Mail vom 04.12.2008

Mehr

Installation von Überwachungskameras auf dem Schulgelände

Installation von Überwachungskameras auf dem Schulgelände Stand: 26.10.2009 Installation von auf dem Schulgelände ÜBERSICHT 1 Begriffsbestimmungen...2 2 Welche Schritte sind vor der Installation einer Überwachungskamera zu unternehmen?...2 2.1 Installation einer

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausbau der Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausbau der Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6286 17. 12. 2014 Antrag der Abg. Andreas Deuschle u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausbau

Mehr

12. Wahlperiode 25. 11. 1999

12. Wahlperiode 25. 11. 1999 12. Wahlperiode 25. 11. 1999 Antrag der Abg. Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Freiwillige Schüler-Zusatzversicherung Antrag Der Landtag wolle

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 928. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Fraktion GRÜNE. und

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 928. Antrag. Stellungnahme. 14. Wahlperiode der Fraktion GRÜNE. und 14. Wahlperiode 14. 02. 2007 Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Windkraft und Petitionen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

Mehr