Auftaktveranstaltung Flutpolder Riedensheim

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1 Auftaktveranstaltung Flutpolder Riedensheim Donnerstag von bis Uhr im Pfarrstadl St.Antonius, Antoniberg 24, Rennertshofen / Steppberg Ablauf bis Uhr Pressekonferenz bis Uhr Begrüßung und Einführung in das Projekt Flutpolder Riedensheim Benno Blaschke, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt bis Uhr Erläuterungen zum Hochwasserschutz in Bayern/Aktionsprogramm 2020, BD Peter Huber, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen bis Uhr Erläuterung der Planung Flutpolder Riedensheim Dr. Wolfram Tauer, Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbh bis Uhr Rückfragen und Diskussion zum Flutpolder Riedensheim mit Statements von Fachleuten aus: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Regierung von Oberbayern, Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Landesamt für Wasserwirtschaft, zuständige Ämter für Landwirtschaft, Bauernverband u.a bis Uhr Präsentation 3D-Animation zum Flutpolder Riedensheim, Bernhard Müller, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt bis Uhr Zusammenfassung, weiteres Vorgehen, Schlusswort Benno Blaschke, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt Moderation der Veranstaltung Gabriele Heller, Planungsgruppe 504 Protokoll zu Fragen und Diskussion zum Flutpolder Katzau Auf welche Länge wird eine Absenkung des Hochwasserstandes in der Donau um 15 cm wirksam? Was bedeuten 15 cm Reduzierung des Hochwasserstandes hinsichtlich eines zu erwartenden Schadens? Die Hochwasserwelle verläuft sich. Nach Modellrechnungen ist eine Hochwasserre-duzierung viele Kilometer flussabwärts wirksam (nicht exakt bezifferbar, Wirksamkeit reicht aber nicht bis zum Schwarzen Meer). Aber: Neustadt an der Donau wäre nicht, wie beim Pfingsthochwasser 1999 geschehen, überflutet worden. Ein 20 cm höherer Hochwasserschutz hätte in Neuburg an der Donau viel Schaden verhindert.

2 Wie sieht die Produkthaftung aus, bzw. wer haftet für die landwirtschaftliche Produkte, wenn Schadstoffe durch eine Flutung in den Boden gelangen und durch die Pflanzen aufgenom-men worden sind? Landwirt hat ca. 50% der Betriebsfläche (= 5 ha Ackerfläche) in der Polderfläche. Dazu einen Stadl mit Saisonmaschinen. Landwirt weiß nicht wohin mit den Maschinen. Ein Ausräumen des Stadl s ist nicht in einer Stunde möglich. Wie lange ist die Vorwarnzeit vor einem Hochwasser? Vorschlag Staatsministerium: Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf die Polderflächen. Dieser Eintrag wird entschädigt. Der Verkehrswert der Fläche wird geschätzt, es erfolgt ein Ausgleich (ca % des Verkehrswertes). Schäden durch Flutereignisse werden komplett ersetzt. Die Vorwarnzeit vor Hochwasser ist ausreichend, Maschinen können verlegt werden. Möglicherweise ist es günstiger den Stadl an anderer Stelle neu zu errichten (Einzelfallabsprache). Um wie viel Meter muss der vorhandene Deich erhöht werden? Antwort (Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbh): Die Erhöhung folgt dem natürlichen Geländeverlauf. Für den Polder Riedensheim ist eine Deichhöhe von 388,50 über NN erforderlich. Erhöhung des vorhandenen Deiches ab Einlassbauwerk bis ca. 1 Meter. Nicht Entschädigungsleistungen sind erforderlich, sondern eine langfristige Existenz-sicherung. Hinweis auf intensive Dokumentation bei Flächen für Biogemüseanbau z.b. für Fa. Hipp. Die Abnehmerschaft der Fa. Hipp wäre somit u.u. gefährdet. Ungeklärt sind die Folgekosten infolge von Bodenverunreinigungen durch Öl. In den Besprechungen mit dem Bayerischen Bauernverband wurden diese Fragen angesprochen. Wenn die Existenz gefährdet, Verträge mit Abnehmer unsicher sind, so muss dies alles in der Entschädigung berücksichtigt werden. Auch Langzeitschäden sind auszugleichen (Einzelfälle). Bereits bei Eintragung der Grunddienstbarkeit werden diese Entschädigungsfragen miteinbezogen. Im Schadensfall erfolgt eine Beweissicherung, im Anschluss daran die finanzielle Entschädigung. Hinweis Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: "Die Folgen werden allgemein etwas überschätzt". Anmerkung (WWA Ingolstadt): Ortsteil Moos ist oft "abgesoffen". Die Nutzung der Flächen in den Folgejahren war unproblematisch. Stellungnahme (Bayerischer Bauernverband, BBV): Position des Berufsstandes der Bauern zum Hochwasserschutz: Flächensparende Hochwasserschutzkonzepte Öffentliche Flächen vorrangig einsetzen Keine Einmalzahlungen Gründliche Beweissicherung Privatrechtliche Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Freistaat Bayern Einzelfallbewertung

3 Bewertung der Schäden durch landwirtschaftliche Sachverständige Berücksichtigung der Folgeschäden (u.a. Bodenabtrag) Keine Beeinträchtigung der Anbaubedingungen (keine Drainageverbote) Fazit: Polder ja, aber mit Maß. Vorschlag: Poldersuche nicht nur auf den "engen Ingolstädter Raum" begrenzen, sondern erforderlich ist eine gerechte Verteilung der Lasten. Intensiv genutzte Flächen (wertvolles Ackerland) sollten aus Polderflächen herausgenommen werden. In den Gesprächen mit dem Ministerium sind alle Schadensaspekte aufgetaucht. Schwierigster Punkt ist die Akzeptanz der Eintragung einer Grunddienstbarkeit. Als Entschädigung liegt hier ein Vorschlag von 20-25% des Verkehrswerts auf dem Tisch. Im Rahmen des Aktionsprogramms 2020 sind bislang Flächen mit einem Rückhaltevolumen von 40 Mio. m³ erkundet worden. Das Rückhaltevolumen der Polder Katzau und Riedens-heim liegt bei maximal 16 Mio. m³. Ziel des WWA Ingolstadt ist es, diese Polderflächen als Vorranggebiete im Regionalplan darzustellen. Hinweis: Polder wird nur selten geflutet, nur bei großen Hochwasserereignissen. Eine Flutung kostet viel Geld. Daher wird man sich dieses Vorgehen genau überlegen. Polderflutung geschätzt: seltener als alle 10 Jahre. Insgesamt ist von einer positiven Kosten / Nutzen Relation für den Polder Riedensheim auszugehen. Die Kosten pro m³ Rückhaltevolumen liegen mit 0,73 Euro pro m³ sehr günstig verglichen mit anderen Polderlösungen. Auch bei den übrigen Polderstandorten kann an der "Größenschraube" gedreht werden, d.h. überall werden angepasste und akzeptierte Lösungen angestrebt. Ob privatrechtliche Vereinbarung oder dingliche Sicherung müssen die Juristen ausarbeiten. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist für den Freistaat Bayern wichtig. Wie wird die notwendige Überfahrung eines Deiches mit 4,50 Meter Höhe bewerkstelligt? Die Bodenbeschaffenheit ändert sich wenn das Wasser lange im Polder steht. Hinweis auf den großen Bodendruck. Für Neuburg an der Donau wäre eine Senkung der Hochwasserwelle um 20 cm gut, aber welchen Vorteil hat Stepperg und Hatzenhofen? Die Hochwasserproblematik könnte entschärft werden, wenn die Staustufe Bittenbrunn miteinbezogen werden würde. Vorschlag: Die Stauwerke lassen vorbeugend Wasser ab, so ließe sich eine Regulierung bei Hochwasserereignissen erreichen. Vorschlag: Problematik Staustufe Bittenbrunn vom Thema Flutpolder abkoppeln. Hier besteht kein funktionaler Zusammenhang. Die Deiche sind so angelegt, dass sie überfahren werden können. Ein Wasserstand von 3,50 Meter bedeutet sicherlich großen Wasserdruck. Erfahrungen aus anderen Überschwemmungsbereichen zeigen, dass dies nicht überschätzt werden muss. Aber im Schadensfall erfolgt Entschädigung. Anmerkung (1. Bürgermeister Gebert): stellte fest, dass die Wasserrechtsbescheide aus den 60iger Jahren für die Wasserkraftwerke inhaltlich überholt sind. Den Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem Pfingsthochwasser 1999

4 und vom August 2002 müsse Rechnung getragen werden. Folglich sind diese Wasserrechtsbescheide alsbald anzupassen und zu ändern. Antwort (Frau Oberregierungsrätin Lenz, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen): Die Überarbeitung dieser Wasserrechtsbescheide ist bereits "im Laufen". Der Boden lebt. Bei Wasser im Flutpolder wird die Struktur des Bodens zerstört. Bodenlebewesen wie Regenwürmer verschwinden. Eine "normale" Weiterbewirtschaftung ist nicht möglich. Diese langfristigen Schäden sind zu berücksichtigen. Statistisch betrachtet erfolgt nur alle 20 Jahre eine Flutung. Das heißt etwaige Schadensfälle treten in großen zeitlichen Abständen auf. Wie lässt sich der statische Wert von "alle 20 Jahre" mit drei Ereignissen 1994/1999 und 2002 in Einklang bringen? Bei der Wahl der Polderstandorte ist nur immer der Bereich Ingolstadt, Regensburg, Deggendorf im Gespräch aber nicht Bereiche Richtung Augsburg und Garmisch. Anmerkung/ Das Bodenleben ist bei Flutung erheblich beeinträchtigt. Stepperg hat keine Vorteile. Wer kommt für die Transportkosten auf, die bei Verlust von Silomais entstehen? Das Stauwerk Bittenbrunn stellt ein Problem dar. Staustufe mitverantwortlich für die Hochwasserproblematik. Die Genehmigungsbescheide sind 30 bis 40 Jahre alt. Stauwerke sollen vorbeugend Wasser ablassen. So ergäben sich Vorteile für Stepperg. Antwort (Landesamt für Wasserwirtschaft): Flutpolder sollten nicht irgendwo errichtet werden, sondern da wo sie am effizientesten sind. Sie sind da am wirksamsten, wo unmittelbar nach dem Polder ein akutes Hochwasserproblem ist. Der Flutpolder in Immenstadt hilft hier wenig aber den Kemptenern. Flutpolder in Feldolling schützt Rosenheim und Bad Aibling und der Flutpolder Riedensheim schützt Neuburg an der Donau. Hinsichtlich der Verteilung der Polder ist zu sagen, dass das Hochwasser nicht nur aus dem Gebirge von Süden kommt (Alpenflüsse), sondern wie 1988 geschehen aus den nördlichen Zuflüssen der Donau. Allein beim 99er Hochwasser wäre der Flutpolder Riedensheim geflutet worden. Weiter zu Folgeschäden: Schäden bei Bodenstruktur und Bodenlebewesen werden bei der Beweissicherung mitberücksichtigt. Zum Thema Transportkosten: Kosten für Ankauf und Transport von Futtermittel werden entschädigt. Gibt es neue Nutzungskonzepte entsprechend dem Donaumoos, wie z.b. "Schlamm" in die Polderfläche, dann Grünland, später Wisente,...? Nein Wie sind die Entschädigungsleistungen bei überfluteten Waldflächen? Ist daran gedacht, den Auwald aufzuforsten?

5 Wie kann die Staustufe Bittenbrunn umgangen werden? Ist die Wiederherstellung einer Verrohrung oder Umgehung in einem offenen Gerinne von Bittenbrunn möglich? Forstwirtschaftliche Flächen werden bei Entschädigungsfragen genauso behandelt wie landwirtschaftliche Flächen. Die Entschädigung wird durch forstliche Sachverständige bemessen. Eine Aufforstung im Polder hätte eine hemmende Wirkung auf die Abflusswerte. Eine Finanzhilfe/Entschädigung von bereits bestehenden Überschwemmungsflächen muss bezweifelt werden. Welche Erfahrungen sind andern Orts gemacht worden mit Entschädigungszahlungen? Hinweis auf Besuch Polder Altenheim in Rheinland-Pfalz. Nutzpflanze im Poldergebiet ist Tabak. Die Schäden wurden voll entschädigt. Eine Entschädigung der Land- und Forstwirte erfolgt fair und gerecht. Nur in wenigen Einzelfällen waren am Beispiel des Polders Altenheim Nachverhandlungen mit den Grundeigentümern erforderlich. Der allergrößte Teil konnte einvernehmlich geregelt werden. Ist an Absiedelung von Hofanlagen gedacht? Grundsätzlich kann die Absiedelung von Anwesen dem Hochwasserschutz dienen. Probleme sind aber zu erwarten bei der Absiedlung von Einzelanwesen. Dem Hochwasserschutz muss ein öffentliches Interesse vorausgehen. Wie lange bleibt das Wasser im gefluteten Polder? Antwort (Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbh): Dauer der Flutung ca. 3-5 Tage, Abfluss ca. 1-2 Tage. Der Ortsteil Moos ist häufig überschwemmt. Ergeben sich für die Ortslage von Moos Vorteile beim Bau eines Flutpolders? Moos stellt ein Problem dar. Die Ortslage Moos liegt im Überschwemmungsgebiet. Moos erfährt keinen Nachteil durch einen Flutpolder Riedensheim. Zur Zeit wird eine Studie zur Hochwasserproblematik in Moos erarbeitet. Wenn diese fertig ist (voraussichtlich Ende 2004), erfolgt die Diskussion mit dem Gemeinderat. Anmerkung (Bayerischer Bauernverband, BBV): Die Flutpolderfläche Riedensheim gehört zur Hälfte zu Stepperg und zur anderen Hälfte zu Riedensheim. Namensgebung ist eine "Verkürzung" der Flächenverhältnisse. Frage (Bayerischer Bauernverband, BBV): Bei welchem HQ (m³/s) wird geflutet? Es gibt Bedenken, dass die Unterlieger Druck machen möglichst früh die Polder zu öffnen. Hier wäre ein Rechtsbescheid erforderlich, der dies regelt.

6 Bei welchem Hochwasser-Abfluss eine Flutung des Polders erfolgen wird, kann man heute noch nicht sagen. Tatsache ist, dass diese Flutung sehr spät und wenn dann unmittelbar vor der Hochwasserspitze erfolgen wird. Wer trifft die Entscheidung für die Flutung des Polders?. Hinweis: Vertrauen in die Fa. Eon ist nicht sehr groß. Bestehende Wasserrechtsbescheide (alt!) sind zu überprüfen. Hier ist erforderlich die Bescheide zu korrigieren. Antwort (WWA Ingolstadt / Landratsamt): Bei der Entscheidung zur Flutung des Polders wird es sich wohl um eine konzertierte Aktion von WWA Ingolstadt, Landesamt für Wasserwirtschaft und Landratsamt handeln. Landratsamt ist in Gesprächen mit Fa. Eon und den beteiligten Fachbehörden. Wie geht s weiter (WWA Ingolstadt): Antrag auf Aufnahme in den Regionalplan als Vorrangflächen für den Hochwasserschutz in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und Regierung von Oberbayern. Im Jahr 2003 ist die Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorgesehen. In diesem Verfahren erfolgt die Klärung von Fragen und die Abstimmung mit den Zielen der Landesentwicklung. Wenn die landesplanerische Beurteilung positiv ist, dann beginnt die Einleitung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Parallel sollen Runde Tische eingerichtet werden in denen weitere Fragen geklärt werden können, ggf. sind Exkursionen zu Flutpolderprojekten durchzuführen. Insgesamt soll der Dialog fortgesetzt werden.

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