PRESSEINFORMATION. Hamburg hält Spitzenposition in der ambulanten Medizin Kassenärztliche Vereinigung stellt erstmals Versorgungsbericht vor

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1 PRESSEINFORMATION Hamburg hält Spitzenposition in der ambulanten Medizin Kassenärztliche Vereinigung stellt erstmals Versorgungsbericht vor Ihre Ansprechpartner: Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Barbara Heidenreich Tel. 040 / Melanie Vollmert Tel. 040 / Hamburg, den Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter Medizin ist in Hamburg so gut ausgebaut wie in keiner anderen Großstadt sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Sicht. Dies belegt der Versorgungsbericht, den die Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg erstmals vorgelegt hat. In diesem Bericht wird das breite Angebot der rund in Hamburg niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten vorgestellt. Darüber hinaus trägt der Bericht Hintergund-Informationen zu den Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Tätigkeit zusammen. Die Patienten, die unsere Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr versorgen, können sicher sein, auf hohem, qualitätsgesicherten Niveau behandelt zu werden und auch in fachärztlichen Spezialfächern die neueste Medizin zu erhalten, fasst Dieter Bollmann, Vorstandsvorsitzender der KVH, die Aussagen des Versorgungsberichts zusammen. Bollmann verweist darauf, dass jeder fünfte Patient, der eine Hamburger Praxis aufsuche, seinen Wohnort außerhalb der Hansestadt habe: Dies belegt das hohe Vertrauen, dass die Patienten in die Arbeit der Ärzte und Psychotherapeuten haben. Bollmann erwartet, dass das hohe Niveau der Versorgung gehalten werden kann; hierzu würden sich aber vor allem Fachärzte künftig stärker in Zentren organisieren: Dann sind sie eher in der Lage, die immer stärker steigenden Anforderungen der Qualitätssicherung und die immer teureren Apparate finanzieren zu können. Die in jüngster Zeit diskutierten Versorgungslücken in sozial schwach gestellten Stadtteilen von Hamburg müssen nach Auffassung von Walter Plassmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVH, differenziert betrachtet werden. Die KV Hamburg tue alles, was in ihrer Macht stehe, um erkannte Versorgungslücken zu schließen auch in finanzieller Hinsicht. Dies dürfen wir aber nicht generalisierend machen, denn dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, erläutert Plassmann, aber im Einzelfall sind wir schon immer tätig gewesen und werden auch weiterhin tätig sein. Plassmann wies darauf hin, dass auch weder die finanziellen Bedingungen noch die Bedarfsplanung die eigentlichen Probleme der zuletzt diskutierten Versorgungssituationen darstellten, sondern auf der einen Seite ein verändertes Anspruchsverhalten der Patienten (Stichwort: Wegezeit zur Praxis) und auf der anderen Seite die zunehmend geringere Bereitschaft von Ärzten, sich bestimmten Arbeitssituationen auszusetzen. Dies ist aber vor allem ein gesellschaftspolitisches Problem und keines, das die KV Hamburg lösen könnte, so Plassmann. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach , Hamburg Ärztehaus, Humboldtstraße 56, Hamburg Internet:

2 ANLAGENÜBERSICHT Pressemitteilung Anlage I WER versorgt? Zahlen und Fakten auf einen Blick Anlage II Bedarfsplanung Zwischen Niederlassungsfreiheit und Steuerung Grafik: Rahmenbedingungen des Sicherstellungsauftrages für die KVH Anlage III Auszug aus dem SGB V 103 [Absatz 4]: Zulassungsbeschränkungen Anlage IV Bedarfsplanung und Versorgungstand im Vergleich KV Regionen: Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein Anlage V Einwohner/Arztrelation für die Raumgliederung Übersicht Statements des Vorstandes Alle Informationen finden Sie auch im Internet auf im Bereich Presse.

3 Anlage I WER versorgt? Zahlen und Fakten auf einen Blick Anzahl Hamburgs niedergelassener Vertragsärzte und Psychotherapeuten nach Kategorien 2009* Fachärzte Hausärzte Psychotherapeuten 897 ermächtigte Ärzte 122 Durchschnittsalter der Hamburger Vertragsärzte und Psychotherapeuten Altersdurchschnitt Frauen Männer ,5 57,4 58, ,9 56, ,5 52,4 54,2 2009* 52,4 51,7 52,9 Altersverteilung der Hamburger Hausärzte Alter * 68 und älter unter Durchschnittsalter 55,8 52,1 Weibliche Medizin auf dem Vormarsch Jahr * Männer Frauen Vertragsärzte gesamt Hinweis: Erst seit 1999 zählen die Psychotherapeuten zu den Mitgliedern der KV Hamburg. Niederlassungsformen/Praxiskonzepte der Hamburger Vertragsärzte und Psychotherapeuten * Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften Einzelpraxen MVZ *Januar 2009

4 Anlage II Bedarfsplanung - Zwischen Niederlassungsfreiheit und Steuerung - Rahmenbedingungen des Sicherstellungsauftrages für die KV Hamburg Bundesrepublik Deutschland Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Festlegung der Verhältniszahlen Einwohner/Arzt je nach Regionsart, Einteilung und Beschließung der jeweiligen Planungs-/Zulassungsgebiete Beschluss: Hamburg = 1 Planungsgebiet Stadtstaat Hamburg Hamburger Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Ärzte und Psychotherapeuten Zulassungsausschuss besetzt mit Vertretern aus den Krankenkassen und der Ärzteschaft, entscheidet über Zulassungen; Kriterien der Auswahl (siehe Anlage III: 103 [Absatz 4] SGBV) Das Handeln der KV Hamburg wird von den drei wichtigen Gremienentscheidungen (G- BA, Landes- und Zulassungsausschuss) bestimmt. Somit obliegt der KV Hamburg keine alleinige Berechtigung das Niederlassungsverhalten der Ärzte und Psychotherapeuten in Hamburg zu steuern. Sie hat lediglich die Möglichkeit, auf Missstände und Engpässe in der Versorgung hinzuweisen.

5 Anlage III Auszug aus dem SGB V [Achter Titel: Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung] 103 Zulassungsbeschränkungen (4) Wenn die Zulassung eines Vertragsarztes in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, durch Erreichen der Altersgrenze, Tod, Verzicht oder Entziehung endet und die Praxis von einem Nachfolger fortgeführt werden soll, hat die Kassenärztliche Vereinigung auf Antrag des Vertragsarztes oder seiner zur Verfügung über die Praxis berechtigten Erben diesen Vertragsarztsitz in den für ihre amtlichen Bekanntmachungen vorgesehenen Blättern unverzüglich auszuschreiben und eine Liste der eingehenden Bewerbungen zu erstellen. Satz 1 gilt auch bei hälftigem Verzicht oder bei hälftiger Entziehung der Zulassung. Dem Zulassungsausschuss sowie dem Vertragsarzt oder seinen Erben ist eine Liste der eingehenden Bewerbungen zur Verfügung zu stellen. Unter mehreren Bewerbern, die die ausgeschriebene Praxis als Nachfolger des bisherigen Vertragsarztes fortführen wollen, hat der Zulassungsausschuss den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen. Bei der Auswahl der Bewerber sind die berufliche Eignung, das Approbationsalter und die Dauer der ärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen, ferner, ob der Bewerber der Ehegatte, ein Kind, ein angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes oder ein Vertragsarzt ist, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich ausgeübt wurde. Ab dem 1. Januar 2006 sind für ausgeschriebene Hausarztsitze vorrangig Allgemeinärzte zu berücksichtigen. Die wirtschaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarztes oder seiner Erben sind nur insoweit zu berücksichtigen, als der Kaufpreis die Höhe des Verkehrswerts der Praxis nicht übersteigt. (4a) Verzichtet ein Vertragsarzt in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf seine Zulassung, um in einem medizinischen Versorgungszentrum tätig zu werden, so hat der Zulassungsausschuss die Anstellung zu genehmigen; eine Fortführung der Praxis nach Absatz 4 ist nicht möglich. Soll die vertragsärztliche Tätigkeit in den Fällen der Beendigung der Zulassung nach Absatz 4 Satz 1 von einem Praxisnachfolger weitergeführt werden, kann die Praxis auch in der Form weitergeführt werden, dass ein medizinisches Versorgungszentrum den Vertragsarztsitz übernimmt und die vertragsärztliche Tätigkeit durch einen angestellten Arzt in der Einrichtung weiterführt. Die Absätze 4 und 5 gelten entsprechend. Nach einer Tätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem medizinischen Versorgungszentrum, dessen Sitz in einem Planungsbereich liegt, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, erhält ein Arzt unbeschadet der Zulassungsbeschränkungen auf Antrag eine Zulassung in diesem Planungsbereich; dies gilt nicht für Ärzte, die auf Grund einer Nachbesetzung nach Satz 5 oder erst seit dem 1. Januar 2007 in einem medizinischen Versorgungszentrum tätig sind. Medizinischen Versorgungszentren ist die Nachbesetzung einer Arztstelle möglich, auch wenn Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. (4b) Verzichtet ein Vertragsarzt in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf seine Zulassung, um bei einem Vertragsarzt als nach 95 Abs. 9 Satz 1 angestellter Arzt tätig zu werden, so hat der Zulassungsausschuss die Anstellung zu genehmigen; eine Fortführung der Praxis nach Absatz 4 ist nicht möglich. Die Nachbesetzung der Stelle eines nach 95 Abs. 9 Satz 1 angestellten Arztes ist möglich, auch wenn Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind.

6 Anlage IV Bedarfsplanung für den Planungsbereich Hamburg zum 1. Oktober 2008 Einwohnerstand : Arztgruppe Allgemeine Verhältniszahl Einw./Arzt Grenze zur Unterversorgung: HÄ=70% FÄ=50% Anzahl Grenze zur Überversorgung: 110% Anzahl Versorgungsstand Ärzte/Anzahl* Versorgungsgrad in % Anästhesisten ,2 Augenärzte ,0 Chirurgen ,0 Fachärztlich tätige Internisten ,3 Frauenärzte ,0 HNO-Ärzte ,3 Hautärzte ,3 Kinderärzte ,4 Nervenärzte ,0 Orthopäden ,0 Psychotherapeuten ,0 Radiologen ,2 Urologen ,2 Hausärzte (HÄ) ,0 * inklusive angestellter Ärzte Beispiele für den Versorgungsstand in anderen KV-Regionen Brandenburg Arztgruppe Planungsbereich Verhältniszahl Versorgungsgrad Einw./Arzt Hautärzte Prignitz ,7 % Augenärzte Teltow-Fläming ,6% Hausärzte Spree-Neiße ,2% Hausärzte Uckermark ,0% *Stand: Schleswig-Holstein Arztgruppe Planungsbereich Verhältniszahl Versorgungsgrad Einw./Arzt Augenärzte Stormarn ,3% Augenärzte Nordfriesland ,8% *Stand: Januar 2009

7 Anlage V Einwohner/Arztrelation für die Raumgliederung der Bedarfsplanungsrichtlinien Raumgliederungsart Augenärzte Einwohner je Arzt Agglomerationsräume Kernstädte Hochverdichtete Kreise Verdichtete Kreise Ländliche Kreise Verstädterte Räume Kernstädte Verdichtete Kreise Ländliche Kreise Ländliche Räume Ländl. Kreise höherer Dichte Ländl. Kreise geringerer Dichte

8 Statement von Walter Plassmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Die Kassenärztliche Vereinigung kann manches. Die KV Hamburg macht vieles aber eines können wir nicht: Einen Arzt verpflichten, an einem bestimmten Standort zu arbeiten oder zu bleiben. Mit diesen Worten fasste Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV Hamburg (KVH), sein Statement zur aktuellen Diskussion um die Lage der ambulanten ärztlichen Versorgung in Hamburg zusammen. Die KVH gehe jeder Information über einen möglichen Versorgungsmangel nach und nutze die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Hilfe auch aus. Diese seien aber durchaus beschränkt; so sei es beispielsweise nicht möglich, generell höhere Honorare für Ärzte auszuzahlen, die in bestimmten Stadtteilen arbeiteten. Hierfür gebe es keinerlei Rechtsgrundlage. Plassmann rief Patienten, Politiker und Medien dazu auf, sich mit der jeweiligen Faktenlage zu beschäftigen, bevor man der KV Versagen vorwerfe. Plassmann wies in seinem Statement auf folgendes hin: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein gemeinsames Planungsgebiet für die vertragsärztliche Bedarfsplanung. Dies wird nicht von der KV Hamburg entschieden, sondern vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf Bundesebene. Hamburg war aber immer ein gemeinsames Planungsgebiet, es hat niemals eine bezirkliche Zulassung gegeben. Bis auf wenige sehr kleinen Fachgruppen und zeitweise die Hausärzte sind alle Fachgruppen in Hamburg für neue Zulassungen gesperrt. Umzüge von Ärzten innerhalb Hamburgs sind bis auf sogenannte Sonderbedarfszulassungen ohne weiteres möglich. Die KVH kann dies nicht untersagen, genauso wenig, wie sie einem Arzt vorschreiben kann, an einem bestimmten Ort zu arbeiten. Die Rechtsprechung setzt einer Sonderbedarfszulassung zur Behebung einer örtlichen Versorgungslücke enge Grenzen. Sie hält es in jedem Fall für zumutbar und ausreichend, wenn die Patienten einen Arzt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Außerdem kann jeder bereits niedergelassene Arzt, der Nachteile durch eine Sonderbedarfszulassung in seinem Umfeld befürchtet, diese durch einen Einspruch erschweren oder verhindern. Auch die immer mal wieder geäußerte Aufforderung, Ärzten in sozial schwachen Stadtteilen höhere Honorare zu zahlen, gehe weitgehend ins Leere: Wir haben keine rechtlichen Möglichkeiten, das Honorar derart zu differenzieren, stellte Plassmann klar, außerdem ist Geld nur in den seltensten Fällen das eigentliche Problem. Der KV-Vize wies darauf hin, dass die KV Hamburg alle Möglichkeiten, individuell die Versorgungsnotwendigkeiten zu berücksichtigen, auch ausschöpfe: Dies geschieht aber immer nur im Einzelfall, zudem hängen wir das nicht an die große Glocke. Die derzeit beklagten Versorgungssituationen in Fischbek, Steilshoop und auf der Schanze hätten aber gar keine finanziellen Hintergründe. Dort werde vielmehr Entlastung in Form weiterer Ärzte eingefordert. Wenn sich Ärzte bereit erklären, dort arbeiten zu wollen, können wir auch helfen, so Plassmann abschließend, Lebensplanungen können wir aber nicht verändern. Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach , Hamburg Ärztehaus, Humboldtstraße 56, Hamburg Telefon: 040 / Telefax: 040 / kvhamburg@kvhh.de Internet:

9 Statement Dieter Bollmann Vorsitzender des Vorstandes Die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanter Medizin ist in Hamburg so gut ausgebaut wie in keiner anderen Großstadt. Dies gelte sowohl in quantitativer als auch qualitativer Sicht. Dies betonte Dieter Bollmann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) bei der Vorstellung des Versorgungsberichtes der KV. In diesem erstmalig aufgelegten Bericht stellt die KVH die Breite und Tiefe der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Hamburg dar. Die Patienten, die unsere Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr versorgen, können sicher sein, auf hohem, qualitätsgesicherten Niveau behandelt zu werden und auch in fachärztlichen Spezialfächern die neueste Medizin zu erhalten, fasst Bollmann die Aussagen des Versorgungsberichts zusammen. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten trügen ihren Beitrag zur Medizinmetropole Hamburg zuverlässig bei. Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich der Einzugsbereich der Ärzte und Psychotherapeuten weit über die Stadtgrenzen ausgedehnt habe: Jeder fünfte Patient, der einen Hamburger Arzt oder Psychotherapeut aufsucht, wohnt außerhalb der Stadt, erläutert Bollmann, dies hat zu dem hohen Spezialisierungsgrad geführt und der fachärztlichen Spitzenmedizin, die unsere Ärzte anbieten. Bollmann wies darauf hin, dass dieses Niveau nur gehalten werden könne, wenn die Ärzte alle Möglichkeiten der Kosten-Optimierung nutzten. Hierzu gehörten vor allem die Bildung von Gruppenpraxen. Nur gemeinsam sei man in der Lage, die immer teurer werdenden Apparate zu finanzieren und immer stärker ansteigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung zu erfüllen. Das führt notwendigerweise zur Konzentrierung des ärztlichen Angebotes, so Bollmann. In sehr vielen fachärztlichen Disziplinen, sei es wirtschaftlich nicht mehr vernünftig darstellbar, in einer Einzelpraxis zu arbeiten. Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach , Hamburg Ärztehaus, Humboldtstraße 56, Hamburg Telefon: 040 / Telefax: 040 / kvhamburg@kvhh.de Internet:

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