des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
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- Maria Böhmer
- vor 6 Jahren
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1 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Entwicklung der Wohnraumsituation im Landkreis Esslingen Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Situation an fehlendem Wohnraum, aufgegliedert nach den verschiedenen Preiskategorien, insbesondere im Bereich des sozialen Wohnraums im Landkreis Esslingen? 2. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mieten durchschnittlich pro Quadratmeter im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen? 3. Wie ist die Mietpreisentwicklung im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen im Vergleich mit den Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Böblingen sowie dem Stadtkreis Stuttgart? 4. Welche Erkenntnisse hat sie über die Gründe der Entwicklung der Bürgerfluktuation im Landkreis Esslingen? 5. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren das Durchschnittsalter der Bürger im Landkreis Esslingen, gestaffelt nach Jahren, entwickelt? 6. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen der Bedarf an Wohnraum entwickelt, gestaffelt nach Jahren, Anzahl und Größe des Wohnraums? 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung des Wohnungsleerstands im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen innerhalb der letzten zehn Jahre? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 8. Welche Erkenntnisse hat sie über die Altersstrukturen von Einpersonenhaushalten im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen, gestaffelt nach den Altersgruppen (15 bis 44 Jahre, 45 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter)? 9. Wie hoch ist die Eigentümerquote im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen im Vergleich mit den Land - kreisen Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Böblingen sowie dem Stadtkreis Stuttgart? 10. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung der letzten zehn Jahre bezüglich des Verhältnisses von neu geschaffenem Wohnraum und dem Bedarf an Wohnraum im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen? Deuschle CDU Antwort*) Mit Schreiben vom 6. April 2018 Nr /3 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie die Situation an fehlendem Wohnraum, aufgegliedert nach den verschiedenen Preiskategorien, insbesondere im Bereich des sozialen Wohnraums im Landkreis Esslingen? Zu 1.: In Baden-Württemberg sind seit geraumer Zeit steigende Immobilien- und Mietpreise festzustellen, besonders in Groß- und Universitätsstädten sowie in den Ballungsräumen. Eine wesentliche Ursache für diese Anspannung der Wohnungsmärkte ist insbesondere das große Angebot an attraktiven Arbeitsplätzen, das eine starke Anziehungskraft ausübt, zum Zuzug aus dem In- und Ausland führt und sich in einer erhöhten Wohnungsnachfrage niederschlägt. Das Wohnungsangebot vermag mit dieser Nachfrage derzeit nicht mehr Schritt zu halten. Es gilt deshalb, vermehrt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zu diesem Zweck unternimmt die Landesregierung erhebliche finanzielle Anstrengungen zum weiteren Ausbau der sozialen Wohnraumförderung. Die Landesregierung stellt auch im neuen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2018/2019, das zum 1. April 2018 in Kraft getreten ist, jährlich 250 Millionen Euro bereit. Ein aktueller Fehlbestand an Sozialmietwohnungen im Landkreis Esslingen lässt sich aus Sicht des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau derzeit nicht konkret beziffern. Als Maßstab und Kriterium für einen etwaigen Mangel kann jedoch der Bestand an gebundenen Sozialmietwohnungen im Landkreis Esslingen und dessen zu erwartender Rückgang in den künftigen Jahren herangezogen werden. Im Rahmen einer Abfrage in den Jahren 2014 und 2015 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau landesweit Bestandsangaben erhoben. Zu diesem Zweck wurden alle Gemeinden aufgefordert, zum Stichtag 31. Dezember 2014 den dort gebundenen Sozialmietwohnraum und dessen Entwicklung bis zum 31. Dezember 2030 mitzuteilen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
3 Für den Landkreis Esslingen konnte danach folgender Bestand festgestellt werden: * Diese Angaben umfassen auch Mietwohnungen in Wohnheimen o. ä. und betreute Mietwohnungen für Senioren und Schwerbehinderte, jedoch keine Dienst- und Werkswohnungen sowie etwaige ausschließlich kommunal geförderte Mietwohnungen. Somit ist im Landkreis Esslingen ein überschaubarer, jedoch kontinuierlicher Rückgang an sozial gebundenen Mietwohnungen zu konstatieren, der auf einen zu erwartenden Mangel in dieser Größenordnung hinweist; dies gilt, sofern keine wirksamen Gegenmaßnahmen in Form von Neubegründungen von Miet- und Belegungsbindungen ergriffen werden. Das ist jedoch landesweit das Ziel der Landesregierung, um den insgesamt gebundenen Sozialmietwohnungsbestand im Land zumindest zu sichern bzw. konstant zu halten. Aussagen zu etwaigen Preiskategorien der sozialen Mietwohnungen erlauben diese Angaben nicht. Die Prognos AG empfiehlt in ihrer Studie zum Wohnungsbedarf in Baden-Württemberg, die auf Wunsch der Wohnraum-Allianz und im Auftrag der L-Bank erstellt wurde, vor dem Hintergrund des Abschmelzens des gebundenen Sozialmietwohnungsbestandes eine Verstetigung der sozialen Wohnraumförderung über einen längeren Zeitraum, was den Zielen der Landesregierung entspricht. In dieser Studie wird ein Bedarfskorridor für Baden-Württemberg an sozialem Wohnraum mit jährlich mindestens neu zu bindenden Mietwohnungen angegeben. 2. Wie hoch sind nach ihrer Kenntnis die Mieten durchschnittlich pro Quadratmeter im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen? Zu 2.: Im Landkreis Esslingen existieren keine durchgängigen Mietspiegel nach 558 c und d BGB als Datenbasis zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Nur die Stadt Esslingen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel, der zu Beginn des Jahres 2018 aktualisiert wurde. Die durchschnittliche Nettokaltmiete, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, beträgt in der Stadt Esslingen 8,34 /m² zum Zeitpunkt der Datenerhebung. An dem Esslinger Mietspiegel orientieren sich fast alle Kreisgemeinden, dieser wird teilweise mit einem Abschlag von 10 bis 20 Prozent zugrunde gelegt. Lediglich einige Gemeinden auf der Filderebene orientieren sich am Stuttgarter Mietspiegel oder vereinzelt am Reutlinger Mietspiegel. Da im Gegensatz zu der Stadt Esslingen in den übrigen 43 Städten und Gemeinden des Landkreises keine Mietspiegel vorhanden sind, können als Orientierung für die Höhe der Mietkosten auch die Einstufungen der Städte und Gemeinden nach dem Wohngeldgesetz dienen. Bundesweit sind die Städte und Gemeinden in die Mietenstufen I (Mietenniveau niedriger als minus 15 Prozent als der Bundesdurchschnitt) bis VI (Mietenniveau 25 Prozent und höher als der Bundesdurchschnitt) eingestuft. Das Mietenniveau ist die durchschnittliche prozentuale Abweichung der Quadratmetermieten von Wohnraum in der betroffenen Gemeinde vom Bundesdurchschnitt. Dabei werden nur die Mieten der Empfänger von Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz berücksichtigt. Im Landkreis Esslingen sind zwei Große Kreisstädte (Filderstadt und Leinfelden- Echterdingen) in Stufe VI eingeordnet, drei Große Kreisstädte (Esslingen, Kirchheim u. T. und Ostfildern) in Stufe V eingeordnet und eine Große Kreisstadt in Stufe IV (Nürtingen). Außer Plochingen in Stufe V sind alle übrigen Städte und Gemeinden der Stufe IV angehörend. Im Vergleich zu der Stadt Esslingen liegen somit die durchschnittlichen Mietkosten dieser 43 Städte und Gemeinden in An- 3
4 lehnung an das Wohngeldgesetz entsprechend über oder unter den Werten der Stadt Esslingen. Aus der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2014 des Statistischen Landesamtes zur Wohnsituation sind Daten auf Ebene der Regionen verfügbar, die als Anlage 1 beigefügt sind. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Ein-Prozent-Stichprobe, die eine Auswertung der Daten auf Gemeinde- und Kreisebene nicht zulässt. 3. Wie ist die Mietpreisentwicklung im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen im Vergleich mit den Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Böblingen sowie dem Stadtkreis Stuttgart? Zu 3.: Der Landkreis Esslingen ist durch heterogene Strukturen geprägt, die zu einem Preisgefälle innerhalb des Landkreises führen. Der Landkreis lässt sich grob in die vier Regionen (1) Filderebene, (2) Esslingen und entlang von Neckar/Fils, (3) Albrand und (4) Schurwald unterteilen, sodass sowohl urbane als auch länd - liche Strukturen vorhanden sind, deren Entwicklung im Hinblick auf die Mietpreise nicht vergleichbar ist. Insgesamt ist ein Anstieg der Mietpreisentwicklung zu beobachten, der aber nicht gemeindescharf für die Gemeinden des Landkreises Esslingen dargestellt werden kann, da keine belastbaren und repräsentativ erhobenen Daten vorhanden sind. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass lediglich die Stadt Esslingen fortlaufend über einen qualifizierten Mietspiegel verfügt. Ausweislich dieser qualifizierten Mietspiegel hat sich die durchschnittliche Nettokaltmiete, unabhängig von allen Wohnmerkmalen, in der Stadt Esslingen von 7,42 /m² im Jahr 2014 auf 8,34 /m² im Jahr 2018 gesteigert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ein belastbarer Vergleich des Landkreises Esslingen mit den in der Frage aufgeführten (benachbarten) Landkreisen kann nicht dargestellt werden, da qualifizierte Mietspiegel nur sehr vereinzelt vorliegen und somit nicht die Mietpreisentwicklung im gesamten Landkreis wiedergegeben werden kann. Entsprechende Daten werden vonseiten des Statistischen Landesamtes nicht erhoben. 4. Welche Erkenntnisse hat sie über die Gründe der Entwicklung der Bürgerfluktuation im Landkreis Esslingen? Zu 4.: Der Landkreis Esslingen gehört zu den am dichtesten besiedelten Wirtschafts - räumen in Deutschland. Zahlreiche namhafte Unternehmen der verschiedensten Branchen haben sich dort angesiedelt. Das ausgewogene Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und angebotenen Arbeitsplätzen zeigt sich in der niedrigen Arbeitslosenquote im Landkreis. Die gute Infrastruktur als auch das gut ausgebaute Verkehrsnetz sind mit dafür verantwortlich, dass mehr Menschen in den Landkreis Esslingen hinzuziehen als wegziehen. Dies zeigt sich an der jährlich steigenden Einwohnerzahl von im Jahr 2015 zu am Ende des Jahres Der Wanderungssaldo als Differenz zwischen Zuzügen und Fortzügen im Landkreis Esslingen, der vom Statistischen Landesamt im Rahmen der amtlichen Wanderungsstatistik regelmäßig erhoben wird, ergibt sich für den Zeitraum 1962 bis 2016 aus der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. Der Landkreis Esslingen hat in den vergangenen Jahren mit steigender Tendenz per Saldo Einwohner gewonnen, nachdem der Saldo in den Jahren 2004 bis 2010 annähernd ausgeglichen gewesen ist. Im Jahr 2016 lag der Zugewinn allerdings unter dem Wert des Jahres Ein Ergebnis für das Jahr 2017 ist derzeit noch nicht verfügbar. Die Gründe der Bürgerfluktuation werden in der amtlichen Wanderungsstatistik nicht erfasst. Die Prognos AG hat in ihrer Studie zum Wohnungsbedarf in Baden-Württemberg die 44 Kreise und kreisfreien Städte in Baden-Württemberg anhand ihrer spezifi- 4
5 schen Wohn- und Arbeitsmarktsituation typisiert. Maßgeblich für diese Typisierung waren die Indikatoren Arbeitsplatzdichte sowie Wohnraumversorgung, die eine systematische und strukturelle Einordnung des Attraktivitäts- und Anspannungsgrades der Kreise bzw. kreisfreien Städte aufzeigen. Danach handelt es sich beim Landkreis Esslingen um einen im Vergleich unter den Landkreisen sehr angespannten Wohnungsmarkt mit sehr starkem Arbeitsmarkt. 5. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren das Durchschnittsalter der Bürger im Landkreis Esslingen, gestaffelt nach Jahren, entwickelt? Zu 5.: Die Entwicklung des Durchschnittsalters der Bürger im Landkreis Esslingen ergibt sich für die Jahre 1996 bis 2016 aus der als Anlage 3 beigefügten Tabellen. Ergebnisse für das Jahr 2017 liegen derzeit noch nicht vor. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt erhobenen Daten ist festzustellen, dass sich das Durchschnittsalter der Bevölkerung im Landkreis Esslingen von 39,7 Jahre im Jahr 1996 auf 43,5 Jahre im Jahr 2016 stetig erhöht hat. 6. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen der Bedarf an Wohnraum entwickelt, gestaffelt nach Jahren, Anzahl und Größe des Wohnraums? 10. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung der letzten zehn Jahre bezüglich des Verhältnisses von neu geschaffenem Wohnraum und dem Bedarf an Wohnraum im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen? Zu 6. und 10.: Die Fragen 6 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es fehlen nach Angaben der befragten Gemeinden derzeit im gesamten Landkreis bezahlbare Mietwohnungen. Eine Tabelle mit den Daten zu den Baufertigstellungen für die Jahre 2006 bis 2016 für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen und den Landkreis insgesamt ist als Anlage 4 beigefügt. Aus der amtlichen Statistik der Baufertigstellungen sind Informationen zum Bedarf an Wohnraum nicht verfügbar. Die Prognos AG hat in ihrer Studie zum Wohnungsbedarf in Baden-Württemberg festgestellt, dass sich im Landkreis Esslingen zwischen 2011 und 2015 eine Wohnungsbaulücke von Wohnungen aufgespannt hat. Diese Lücke ergibt sich aus der Differenz der Angebotserweiterung (Wohnungsbestand) und stärker gestiegener Nachfrage (Entwicklung Wohnhaushalte). 7. Welche Erkenntnisse hat sie über die Entwicklung des Wohnungsleerstands im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen innerhalb der letzten zehn Jahre? Zu 7.: Angaben zum Wohnungsleerstand werden vom Statistischen Landesamt bei der Gebäude- und Wohnungszählung ermittelt, die letztmalig im Rahmen des Zensus vom 9. Mai 2011 stattgefunden hat. Eine Fortschreibung des Wohnungsleerstandes erfolgt nicht, sodass eine Entwicklung über den Zensusstichtag hinaus nicht dargestellt werden kann. Aus der Anlage 5 sind die Daten zu den leerstehenden Wohnungen am 9. Mai 2011 für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen sowie für den Landkreis insgesamt ersichtlich. Die Leerstandsquote stellt den Anteil der leer - stehenden Wohnungen an allen bewohnten und leerstehenden Wohnungen dar. Eine Wohnung gilt als leerstehend, wenn sie am 9. Mai 2011 weder vermietet noch vom Eigentümer selbst bewohnt war. Dabei bleiben Ferien- und Freizeitwohnungen, Diplomatenwohnungen, Wohnungen ausländischer Streitkräfte so- 5
6 wie gewerblich genutzte Wohnungen unberücksichtigt. Die Dauer und der Grund des Leerstandes wurden im Rahmen des Zensus 2011 nicht erhoben. 8. Welche Erkenntnisse hat sie über die Altersstrukturen von Einpersonenhaushalten im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen, gestaffelt nach den Altersgruppen (15 bis 44 Jahre, 45 bis 64 Jahre, 65 Jahre und älter)? Zu 8.: Angaben über die Anzahl und Struktur der Haushalte liegen auf Gemeinde- und Kreisebene letztmalig aus den Ergebnissen des Zensus 2011 vor. Eine Tabelle mit Daten zur Altersstruktur der Haushalte am 9. Mai 2011 für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen und für den Landkreis insgesamt ist als Anlage 6 beigefügt. 9. Wie hoch ist die Eigentümerquote im Landkreis Esslingen sowie in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen im Vergleich mit den Landkreisen Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Böblingen sowie dem Stadtkreis Stuttgart? Zu 9.: Angaben zu Eigentümerhaushalten werden vom Statistischen Landesamt im Rahmen von Volkszählungen ermittelt und somit letztmalig im Rahmen des Zensus zum 9. Mai Eine Tabelle mit Daten zur Eigentümerquote am 9. Mai 2011 für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Esslingen sowie für die Landkreise Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Göppingen, Reutlingen, Tübingen, Böblingen und den Stadtkreis Stuttgart ist als Anlage 7 beigefügt. Die Eigentümerquote stellt den Anteil der von Eigentümern bewohnten Wohnungen an allen bewohnten Wohnungen dar. Nicht berücksichtigt sind dabei leer - stehende Wohnungen, Ferien- und Freizeitwohnungen, Diplomatenwohnungen, Wohnungen ausländischer Streitkräfte sowie gewerblich genutzte Wohnungen. In Vertretung Eisenmann Ministerialdirigent 6
7 Anlage 1 7
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129 129 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 3348 Anlage 7
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