1 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

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1 1 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

2 modern, offen, den Ansprüchen unserer Zeit gerecht, gut strukturiert und unabhängig Jugendrat der IGGiÖ die offizielle und einzige Jugendorganisation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) 2 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

3 Der Jugendreferat der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) gestaltet die muslimische Jugendarbeit in Österreich, unter dem Namen Jugendrat der IGGiÖ. 1. Der Jugendrat der IGGiÖ ist 1.1 die einzige und offizielle Jugendorganisation der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und vertritt diese in ihren Jugendangelegenheiten. 1.2 die offizielle Vertretung aller muslimischen Jugendorganisationen und Jugendlichen, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status und ihrem Geschlecht. 1.3 die Vertretung und das Sprachrohr aller muslimischen Jugendlichen und Jugendorganisationen in Österreich in den Medien, gegenüber der Politik und den Behörden. 2. Der Jugendrat der IGGiÖ ist eine 2.1 Koordinations- und Kontaktstelle: zwischen bzw. für alle muslimischen Jugendorganisationen sie koordiniert die Arbeiten der einzelnen Jugendreferate der Islamischen Religionsgemeinden (IRGn) der IGGiÖ. 2.2 Beratungs- und Vermittlungsstelle: für muslimische Jugendorganisationen und Jugendreferate der Islamischen Religionsgemeinden der IGGiÖ für muslimische Jugendliche (betreffend: Ausbildung, Weiterbildung, Jobsuche, Diskriminierung, Benachteiligung, Rassismus usw.). 3 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

4 3. Der Jugendrat der IGGiÖ 3.1 vertritt die Anliegen muslimischer Jugendlichen auf nationaler und internationaler Ebene. 3.2 setzt sich dafür ein, dass muslimische Jugendliche in der Gesellschaft ihren Platz finden und Raum haben. 3.3 fördert jugendliche Selbstorganisationen von Muslimen und ihre Vernetzung mit anderen Jugendorganisationen. 3.4 fördert muslimische Jugendorganisationen, sowie muslimische Jugendarbeit (von und für Jugendliche), welche sich an den Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen orientieren. 3.5 bietet Jugendlichen Räume für die Entwicklung und Umsetzung von Ideen und Projekten. 3.6 unterstützt (benachteiligte) muslimische Jugendliche und Familien mit Ratschlägen und Tipps. 3.7 unterstützt muslimische Jugendliche in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, bestärkt sie im Erlernen von sozialen Kompetenzen und ermutigt sie, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. 3.8 entwickelt und unterstützt Projekte auf allen Ebenen. 3.9 kooperiert mit Behörden, verschiedenen Einrichtungen und anderen Jugendorganisationen (auf allen Ebenen) steht mit ihren Angeboten und Serviceleistungen allen offen, die in der muslimischen Jugendarbeit tätig sind. 4. Aktivitäten / Projekte des Jugendrates der IGGiÖ sind 4.1 nationale und internationale Konferenzen, Tagungen und Treffen. 4.2 Seminare, Trainings und Workshops. 4.3 (mediale) Kampagnen, die Jugendliche ansprechen und ihnen wichtige, kurze Botschaften vermitteln. 4.4 Aufklärungsarbeit. 4.5 Jugendseelsorge. 4.6 Medien- und Öffentlichkeitsarbeit (PR). 4 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

5 4.7 Lobbying. 4.8 Jugendaustauschprojekte und vieles mehr. Deutsch als Kommunikationssprache, keine Einengung der Mitglieder (des Teams) auf ein bestimmtes Herkunftsland und Geschlecht, ein auf die Lebenswirklichkeit im Lande verstärkt zugeschnittenes Angebot an Aktivitäten, zählen zu den wichtigsten Merkmalen des Jugendrates der IGGiÖ. 5. Strukturaufbau des Jugendrates der IGGiÖ : 5.1 Bundesebene Der Jugendrat der IGGiÖ ist die offizielle, einzige und nationale Jugendorganisation der IGGiÖ Vorsitzende/r Der Jugendrat der IGGiÖ wird vom gewählten Jugendreferenten / von der gewählten Jugendreferentin der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich geleitet. Der/Die Jugendreferent/in der IGGiÖ, ist auch Vorsitzende/r des Jugendrates der IGGiÖ. Er/Sie repräsentiert die Jugendorganisation bzw. diese Abteilung der IGGiÖ in seiner Gesamtheit und hat die Gesamtverantwortung für die Jugendgeschäfte der IGGiÖ nach innen und außen Team (Vorstand) Die/Der Vorsitzende/r wird von einem Team unterstützt. Diese werden vom / von der Vorsitzenden bzw. vom Jugendreferenten / von der Jugendreferentin der IGGiÖ bestimmt bzw. ernannt. Sie bilden auch zugleich den Bundesvorstand des Jugendrates der IGGiÖ. Die Anzahl der Personen im Bundesteam (-vorstand) ist nicht begrenzt. Die Aufgabenverteilung im Bundesteam (-vorstand) obliegt dem/der Vorsitzenden bzw. dem Jugendreferenten / der Jugendreferentin der IGGiÖ. Das Bundesteam setzt sich aus 5 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

6 qualifizierten LeiterInnen und Mitgliedern der muslimischen Jugendorganisationen (welche vom Jugendrat der IGGiÖ registriert und anerkannt wurden), den Jugendreferenten / Jugendreferentinnen der IRGn und anderen Personen zusammen. Neben dem/der Vorsitzenden besteht das Bundesteam mindestens aus einem/r persönlichen Referent/in für auswärtige Angelegenheiten, einem/r persönlichen Referent/in für Integration und Dialog, einem/r persönlichen Referent/in für Veranstaltungen und Organisation, einem/r Generalsekretär/in, einem/r Bildungs- und Beratungsbeauftragten, einem/r Medienbeauftragten, einem/r Beauftragten für Sport und sozialen Aktivitäten, einem/r Kultur- und Kunstbeauftragten, einem/r Sozialbeauftragten, einem/r Beauftragten für SchülerInnen und einem/r Beauftragten für StudentInnen Kommissionen Teammitglieder sollen zur Erfüllung der Aufgaben Kommissionen bilden. Die Aufnahme von Personen in die einzelnen Kommissionen hat, mit der Zustimmung des/der Vorsitzenden bzw. des Jugendreferenten / der Jugendreferentin der IGGiÖ zu erfolgen Jugend-Schura Vorsitzende/r der Jugend-Schura ist der/die Jugendreferent/in der IGGiÖ. Die Jugend-Schura wird vom / von der Vorsitzenden einmal im Jahr einberufen. Die Jugend-Schura sorgt vornehmlich für die 6 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

7 Erhaltung einer lebendigen Verbindung zwischen den Gremien der offiziellen Jugendorganisation der IGGiÖ und dem muslimischjugendlichen Gemeinwesen in Österreich. Die Jugend-Schura besteht aus dem Bundesteam (-vorstand) des Jugendrates der IGGiÖ, den Jugendreferenten / Jugendreferentinnen der einzelnen IRGn (Landesvorsitzenden) des Jugendrates der IGGiÖ, Landesvorstandsmitglieder des Jugendrates der IGGiÖ und VertreterInnen der muslimischen Jugendorganisationen in Österreich (welche vom Jugendrat der IGGiÖ registriert und anerkannt wurden). 5.2 Landesebene Die Jugendreferate der einzelnen Islamischen Religionsgemeinden (IRGn) der IGGiÖ sind die offiziellen regionalen Vertretungen (Landesvertretungen) des Jugendrates der IGGiÖ bzw. des Jugendreferates der IGGiÖ Landesvertretungen bzw. regionale Vertretungen Jugendrat der IGGiÖ in Wien für das Bundesland Wien Jugendrat der IGGiÖ in Niederösterreich für das Bundesland Niederösterreich Jugendrat der IGGiÖ in Oberösterreich für das Bundesland Oberösterreich Jugendrat der IGGiÖ in Steiermark für das Bundesland Steiermark Jugendrat der IGGiÖ in Kärnten für das Bundesland Kärnten Jugendrat der IGGiÖ in Salzburg für das Bundesland Salzburg. 7 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

8 Jugendrat der IGGiÖ in Tirol für das Bundesland Tirol Jugendrat der IGGiÖ in Vorarlberg für das Bundesland Vorarlberg Jugendrat der IGGiÖ in Burgenland für das Bundesland Burgenland Landesvorsitzende/r Der/Die Landesvorsitzende des Jugendrates der IGGiÖ ist der/die Jugendreferent/in der Islamischen Religionsgemeinde der IGGiÖ. Er/Sie repräsentiert die Jugendorganisation bzw. diese Abteilung der Islamischen Religionsgemeinde in seiner Gesamtheit und hat die Gesamtverantwortung für die Jugendgeschäfte der Islamischen Religionsgemeinde nach innen und außen Landesteam (-vorstand) Der/Die Landesvorsitzende wird von einem Team unterstützt. Das Team setzt sich aus qualifizierten muslimischen Jugendlichen, welche ihren Hauptwohnsitz im Sprengel der Islamischen Religionsgemeinde (IRG) haben, zusammen. Diese werden, nach Rücksprache mit dem/der Vorsitzende/n der Islamischen Religionsgemeinde (IRG), vom / von der Landesvorsitzenden bzw. dem Jugendreferenten / der Jugendreferentin der Islamischen Religionsgemeinde (IRG) bestimmt. Die Anzahl der Personen im Landesteam (-vorstand) ist nicht begrenzt. Die Aufgabenverteilung im Landesteam (-vorstand) obliegt dem/der Landesvorsitzenden bzw. dem Jugendreferenten / der Jugendreferentin der Islamischen Religionsgemeinde (IRG). Neben dem/der Vorsitzenden besteht das Landesteam mindestens aus einem/r Generalsekretär/in, einem/r Bildungs- und Beratungsbeauftragten, einem/r Medienbeauftragten, 8 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

9 einem/r Beauftragten für Sport und soziale Aktivitäten, einem/r Kultur- und Kunstbeauftragten, einem/r Sozialbeauftragten, einem/r Beauftragen für SchülerInnen und StudentInnen Landeskommissionen Die Mitglieder des Landesteams (-vorstands) sollen, zur Erfüllung der Aufgaben Landeskommissionen bilden. Die Aufnahme von Personen in die einzelnen Landeskommissionen hat mit der Zustimmung des/der Landesvorsitzenden bzw. des Jugendreferenten / der Jugendreferentin der Islamischen Religionsgemeinde (IRG) zu erfolgen Landesjugend-Schura Das Landesteam (der Landesvorstand) des Jugendrates der IGGiÖ und VertreterInnen der muslimischen Jugendorganisationen (welche im Sprengel der Islamischen Religionsgemeinde tätig sind und vom Jugendrat der IGGiÖ registriert und anerkannt wurden) bilden die Landesjugend-Schura. Vorsitzende/r der Landesjugend- Schura ist der/die Jugendreferent/in der Islamischen Religionsgemeinde der IGGiÖ. Die Landesjugend-Schura wird vom / von der Vorsitzenden einmal im Jahr einberufen. Die Landesjugend- Schura sorgt vornehmlich für die Erhaltung einer lebendigen Verbindung zwischen der offiziellen Jugendorganisation der Islamischen Religionsgemeinde (IRG) der IGGiÖ und dem muslimisch-jugendlichen Gemeinwesen im Sprengel der IRG. 5.3 Registrierung und Anerkennung Die Registrierung ist kostenlos und wird vom Jugendreferat der IGGiÖ durchgeführt. Die vom Jugendrat der IGGiÖ anerkannte und registrierte muslimische Jugendorganisation ist jeder Dachverein oder Einzelverein, der sich als Hilfsverein des Jugendrates der IGGiÖ versteht. 9 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

10 5.3.2 sich der Verfassung der IGGiÖ verpflichtet erklärt die von den zuständigen Gremien der IGGiÖ vorgegebenen allgemeinen Richtlinien befolgt mehr als 20 Vereinsmitglieder aufweist und diese dem Jugendrat der IGGiÖ bekannt gibt einen schriftlichen von den Zeichnungsberechtigten des Vereins unterfertigten Antrag, auf die Registrierung als eine vom Jugend der IGGiÖ anerkannte muslimische Jugendorganisation, beim Jugendreferat der IGGiÖ stellt. Das Jugendreferat der IGGiÖ hat, binnen einer Frist von 8 Wochen ab Antragszustellung einen Beschluss über die Anerkennung der muslimischen Jugendorganisation zu fassen und dies den Zeichnungsberechtigten des Vereins mitzuteilen. Wenn die achtwöchige Frist verstreicht ohne Beschlussfassung des Jugendreferates der IGGiÖ, dann gilt der Verein als anerkannt und registriert. Die Registrierung als eine anerkannte muslimische Jugendorganisation, kann jederzeit durch einen Ausschlussbeschluss seitens des Jugendreferates der IGGiÖ, etwa im Falle schwerwiegender Vergehen gegen die Vorschriften des Islams, verfassungswidriges und schädliches Verhalten der IGGiÖ gegenüber, enden. Ein Ausschlussbeschluss des Jugendreferates, bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung des Obersten Rates der IGGiÖ. 10 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

11 Notizen: 11 Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

12 A-1070 Wien, Bernardgasse 5 T: Abdi Taşdöğen, MBA akad. BO Jugendreferent der IGGiÖ

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