Unbundling Compliance Bericht

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1 Unbundling Compliance Bericht der EnBW Energie Baden-Württemberg AG über das Kalenderjahr 2012 Gleichbehandlungsbericht der EnBW Energie Baden- Württemberg AG nach 7a Abs. 5 EnWG für die Kernund einbezogenen Beteiligungsgesellschaften des EnBW-Konzerns

2 1 Vorwort Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Konzernstrukturelle Änderungen mit Unbundling Compliance Relevanz EnBW Energie Baden-Württemberg AG TransnetBW GmbH terranets bw GmbH Verschmelzung der EnBW Gas GmbH und der EnBW Gasnetz GmbH auf die EnBW Regional AG EnBW Etzel Speicher GmbH Aktuelle Themen, Maßnahmen und Kontrollen Information und Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte IKS (Internes Kontrollsystem) Kontrollen mittels Mystery Calls Prozessprüfungen Prozess Netzentgeltkalkulation Strom Prozess Netzanschluss von Erzeugungsanlagen Unbundling Compliance Beschwerden Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Umsetzung der Änderungen des 6b EnWG Unbundling Compliance Organisation der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Gleichbehandlungsbeauftragte und Unbundling Compliance Management Unbundling Compliance Office Gleichbehandlungsansprechpartner und AK Unbundling Compliance Unterstützung durch weitere Fachbereiche Zugang der Gleichbehandlungsbeauftragten zu Vorständen und Geschäftsführern Sprachregelungen und Arbeitsanweisungen EnBW Gleichbehandlungsprogramm Ausblick Karlsruhe, 28. März 2013

3 1 Vorwort Wie in den Vorjahren kommen die unter Abschnitt 2 aufgelisteten Kerngesellschaften und Beteiligungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit dem vorliegenden Bericht den gesetzlichen Verpflichtungen aus 7a Abs. 5 EnWG nach. Das Gleichbehandlungsmanagement der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist fester Bestandteil des Unternehmens und stellt die Gewährleistung der Transparenz sowie der diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs gemäß der gesetzlichen Vorgaben der 6 ff EnWG sicher. Der vorliegende Bericht umfasst die Maßnahmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG im Kalenderjahr Der Bericht baut auf den bisher veröffentlichten Gleichbehandlungsberichten auf. Soweit nicht von Änderungen berichtet wird, gelten die dort beschriebenen Zuständigkeiten, Organisationen und Maßnahmen weiter. Maßstab des Berichts ist das Gleichbehandlungsprogramm der EnBW Energie Baden- Württemberg AG in seiner Fassung vom 11. September Die neuen Vorgaben im Rahmen der EnWG-Novelle 2011 wurden entsprechend eingearbeitet und waren auch Grundlage für die wesentlichen Maßnahmen in Die erste Hälfte des Berichtszeitraums war von der Umgestaltung der EnBW Transportnetze AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber gemäß 10 ff EnWG geprägt. Im Rahmen der Entflechtung der Verteilernetzbetreiber wurden weitere Maßnahmen zu Kommunikationsverhalten und Markenpolitik getroffen, die sicherstellen, dass Verwechslungen zwischen Netzbereich und Vertriebsaktivitäten gemäß den Vorgaben des 7a Abs. 6 EnWG ausgeschlossen sind. Für noch nicht umgesetzte Maßnahmen wurde ein konkreter Umsetzungsplan beschlossen. Die zweite Hälfte des Berichtszeitraums war von der Umsetzung der gesetzlichen Unbundling Compliance Vorgaben durch den Speicheranlagenbetreiber EnBW Etzel Speicher GmbH geprägt, der seit dem 28. Juli 2012 einen Erdgasspeicher am Standort Etzel im kommerziellen Testbetrieb führt. Schließlich führten auch die Veränderungen der energiepolitischen Landschaft in Deutschland infolge der Energiewende zu Veränderungen innerhalb der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, in dem Themen wie Dezentraler Lösungsanbieter und Smart Market künftig eine größere Rolle spielen werden. Die Konzernschulungsmaßnahme E-Learning Unbundling Compliance konnte 2012 erfolgreich fortgeführt werden. Darüber hinaus wurden Präsenzschulungen und Kontrollen ausgewählter Bereiche durchgeführt sowie einzelne Prozesse, wie z.b. die Netzentgeltkalkulation Strom und der Netzanschluss von Erzeugungsanlagen gesondert geprüft. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung der Gleichbehandlungsbeauftragten an den Vorstand wurde dieser zuletzt im Januar 2013 über wesentliche aktuelle und geplante Maßnahmen unterrichtet. Die Gleichbehandlungsbeauftragte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG legt hiermit der Bundesnetzagentur, den Landesregulierungsbehörden Baden-Württemberg und Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 1

4 Bayern sowie der interessierten Öffentlichkeit den Gleichbehandlungsbericht nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG über die Maßnahmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebs vor. Der Gleichbehandlungsbericht 2012 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist auf der Internetseite veröffentlicht. 2 Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Nach dem Gesetzeswortlaut richtet sich das Gleichbehandlungs- bzw. Unbundling- Compliance-Programm unabhängig von der Hierarchieebene und Gesellschaftszugehörigkeit an die mit Tätigkeiten des Verteilernetz- sowie des Speicheranlagenbetriebes befassten Mitarbeiter. Dies sind bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Mitarbeiter folgender Gesellschaften: EnBW Regional AG Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH Erdgas Südwest Netz GmbH NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG EnBW Etzel Speicher GmbH Ebenso sind Mitarbeiter der Gesellschaften des EnBW-Konzerns eingeschlossen, die Dienstleistungen für den Verteilernetzbetreiber erbringen. Das Gleichbehandlungsmanagement der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Für die Unternehmensleitung ist es selbstverständlich, dass auch von Mitarbeitern und Führungskräften der Wettbewerbsbereiche alle Maßnahmen ergriffen werden, um einen entflechtungskonformen und diskriminierungsfreien Netzbetrieb zu gewährleisten. Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms der EnBW Energie Baden- Württemberg AG erstreckt sich demnach über den Gesetzeswortlaut hinaus zum auch auf alle nachfolgend aufgeführten Gesellschaften des EnBW-Konzerns: Shared Service Gesellschaften: EnBW Systeme Infrastruktur und Support GmbH EnBW Operations GmbH Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 2

5 Weitere Konzerngesellschaften: EnBW Energie Baden-Württemberg AG EnBW Vertrieb GmbH Yello Strom GmbH Watt Deutschland GmbH EnBW Erneuerbare Energien GmbH EnBW Energy Solutions GmbH ZEAG Energie AG EnBW Trading GmbH EnBW Kraftwerke AG EnBW Kernkraft GmbH EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG Elektrizitätswerk Weißenhorn AG Erdgas Südwest GmbH Gasversorgung Unterland GmbH Die in den Gleichbehandlungsberichten der letzten Jahre aufgeführte Heilbronner Versorgungs GmbH ist nach heutigem Rechtsstand nicht mehr direkt betroffene Gesellschaft des EnBW Gleichbehandlungsprogramms. Im Berichtsjahr hielt die EnBW an dieser Gesellschaft direkt und indirekt nur einen Anteil von 25,1% und hat diese Gesellschaft weder beherrscht noch konsolidiert. Obwohl die HVG als Gasverteilernetzbetreiber mit nur ca Kunden nach 7a Abs.7 EnWG nicht unter 7a Abs.5 EnWG fällt und nicht nach 6 EnWG der EnBW Energie Baden-Württemberg zugerechnet werden kann, wird in dieser Gesellschaft aufgrund der Dienstleistungsbeziehungen zur NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh das Gleichbehandlungsprogramm der EnBW in großen Teilen umgesetzt (u.a. Schulung der Mitarbeiter). Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 3

6 Kennzahlen der Netzgesellschaften der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Netzgesellschaften Entnahmestellen Strom Ausspeisepunkte Gas EnBW Regional AG Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh Erdgas Südwest Netz GmbH Stand Konzernstrukturelle Änderungen mit Unbundling Compliance Relevanz 3.1 EnBW Energie Baden-Württemberg AG Die Struktur des Vorstandsbereiches der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat sich in 2012 nicht verändert. Zum 31. Dezember 2012 bestand der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG aus fünf Mitgliedern. Er führt die Geschäfte des Konzerns in gemeinschaftlicher Verantwortung. Neben dem Ressort des Vorstandsvorsitzenden gliedern sich die Aufgaben des Vorstands in die Ressorts Personal, Recht und IT, Finanzen, Vertrieb und Netze und Technik. Zum 1. Januar 2012 wurde Dr. Hans-Josef Zimmer erneut zum Vorstand Technik bestellt. Dr. Frank Mastiaux wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2012 für die Dauer von fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands und zu dessen Vorsitzenden bestellt; er folgt in diesem Mandat auf Hans-Peter Villis. 3.2 TransnetBW GmbH Die Umgestaltung der Transportnetze AG zu dem Unabhängigen Transportnetzbetreiber TransnetBW GmbH gemäß den gesetzlichen Vorgaben der 10 ff EnWG konnte im Berichtsjahr 2012 weitgehend abgeschlossen werden. Am 2. März 2012 hat die TransnetBW GmbH fristgerecht einen Zertifizierungsantrag gemäß 4a EnWG bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung der TransnetBW GmbH als Unabhängiger Transportnetzbetreiber wurde am 12. Dezember 2012 an die Europäische Kommission und parallel an die Antragstellerin übersendet. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 4

7 rechnet mit einer Zertifizierung der TransnetBW GmbH als Unabhängiger Transportnetzbetreiber im zweiten Quartal Bereits am 28. November 2011 hat der Aufsichtsrat der EnBW Transportnetze AG einen eigenen Gleichbehandlungsbeauftragten für die Gesellschaft ernannt und mit dem Zertifizierungsantrag vom 2. März 2012 der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. In seiner Sitzung am 24. Februar 2012 hat der Vorstand der EnBW Transportnetze AG gemäß 10e Abs. 1 EnWG ein eigenes Gleichbehandlungsprogramm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Betriebs des Transportnetzes verabschiedet. Dieses wurde ebenfalls der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Mit Wirkung vom 2. März 2012 wurde die EnBW Transportnetze AG in eine GmbH umgewandelt und firmiert seitdem als TransnetBW GmbH. Der erste Gleichbehandlungsbericht der TransnetBW GmbH wurde der Regulierungsbehörde gemäß 10e Abs. 4 EnWG im September 2012 übermittelt, so dass hierauf verwiesen wird. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG als vertikal integriertes Unternehmen hat somit alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt, um gemäß 10 Abs. 2 EnWG die Unabhängigkeit des Transportnetzbetreibers hinsichtlich der Organisation, der Entscheidungsgewalt und der Ausübung des Transportnetzgeschäfts nach Maßgabe der 10a bis 10e EnWG sicherzustellen. 3.3 terranets bw GmbH Im März 2012 wurde die GVS Netz GmbH in terranets bw GmbH umfirmiert. Gesellschafter der terranets bw GmbH ist die EnBW Eni Verwaltungs GmbH, die hälftig der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und dem italienischen Energiekonzern Eni S.p.A. gehört. Die terranets bw GmbH agiert als eigenständiges Unternehmen und verfügt über alle für den Geschäftsbetrieb eines Fernleitungsnetzbetreibers erforderlichen Funktionen. EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Eni S.p.A. haben alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt, um gemäß 10 Abs. 2 EnWG die Unabhängigkeit des Transportnetzbetreibers hinsichtlich der Organisation, der Entscheidungsgewalt und der Ausübung des Transportnetzgeschäfts nach Maßgabe der 10a bis 10e EnWG sicherzustellen. Am 3. März 2012 hat die terranets bw GmbH fristgerecht einen Zertifizierungsantrag gemäß 4a EnWG eingereicht. Mit Bescheid vom 9. November 2012 wurde die terranets bw GmbH durch die Bundesnetzagentur als Unabhängiger Transportnetzbetreiber zertifiziert. Das Gleichbehandlungsprogramm der terranets bw GmbH wurde den Anforderungen des novellierten EnWG 2011 angepasst und trat am 1. Februar 2012 in Kraft. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde in der Aufsichtsratssitzung am 16. April 2012 vom Aufsichtsrat bestätigt. Der Gleichbehandlungsbericht der terranets bw GmbH wurde am 18. September 2012 der Regulierungsbehörde übermittelt, so dass hierauf verwiesen wird. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 5

8 3.4 Verschmelzung der EnBW Gas GmbH und der EnBW Gasnetz GmbH auf die EnBW Regional AG A Mit Umstrukturierung der EnBW Gas GmbH und der EnBW Gasnetz GmbH wurde der Vertriebsbereich Gas vollständig unter der EnBW Vertrieb GmbH gebündelt (vgl. hierzu Abschnitt 3.2 des Gleichbehandlungsberichts 2011). Die Gasnetzaktivitäten und Vermögenswerte der EnBW Gasnetz GmbH gingen rückwirkend zum 1. Januar 2012 auf die EnBW Regional AG über. Die Verschmelzung der EnBW Gasnetz GmbH mit der EnBW Regional AG wurde am 30. Juli 2012 durch die Eintragung in das Handelsregister rechtswirksam. Durch die Integration der Gasbereiche Planung, Bau und Betrieb konnten die Kompetenzen im Gasnetzgeschäft bei der EnBW Regional AG gebündelt und die Effizienz erhöht werden. Als Rechtsnachfolgerin übernahm die EnBW Regional AG auch die Gaskonzessionsverträge mit Städten und Gemeinden. Somit verantwortet sie die Sicherheit der Durchleitung der Erdgasmengen durch das rund km lange Rohrnetz und ist heute als Verteilernetzbetreiber Strom und Gas aktiv. 3.5 EnBW Etzel Speicher GmbH Die EnBW Etzel Speicher GmbH mit Sitz in Karlsruhe ist eine 100%-Tochter der EnBW Kraftwerke AG und betreibt seit dem 28. Juli 2012 einen Erdgasspeicher am Standort Etzel im kommerziellen Testbetrieb. Die wesentlichen Aufgaben der EnBW Etzel Speicher GmbH bestehen im Betrieb des Gasspeichers und in der Vermarktung von Speicherdienstleistungen. Für diesen Zweck hält die EnBW Etzel Speicher GmbH Beteiligungen an der Friedeburger Speicherbetriebsgesellschaft mbh Crystal, die die zum Speicherbetrieb erforderlichen technischen Anlagen baut, besitzt und betreibt. Des Weiteren hält die EnBW Etzel Speicher GmbH u.a. Anteile an der Bunde-Etzel Pipelinegesellschaft mbh & Co. KG. Diese baut, besitzt und betreibt, die Verbindungspipeline, die den Speicher mit dem niederländischen Gasnetz verbindet. EnBW Etzel Speicher GmbH ist ein Betreiber von Gasspeicheranlagen, der Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens ist und zu dessen Anlagen der Zugang technisch und wirtschaftlich für einen effizienten Netzzugang im Hinblick auf die Belieferung von Kunden erforderlich ist (Kavernenspeicher). Somit gelten für die EnBW Etzel Speicher GmbH die im Rahmen der EnWG-Novelle 2011 erweiterten Entflechtungsvorschriften, das heißt zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben der 6a und 6b EnWG finden gemäß 7b i.v.m. 28 Abs. 1 S.2 EnWG die Regelungen zur rechtlichen und operationellen Entflechtung nach 7 Abs. 1 und 7a Abs. 1 bis 5 analoge Anwendung. Die rechtliche Entflechtung gemäß 7b, 28 Abs. 1 S.2 EnWG i.v.m. 7 Abs.1 EnWG analog wurde mit der Eintragung der EnBW Etzel Speicher GmbH im Handelsregister am 12. April 2011 umgesetzt. Die Vorgaben der buchhalterischen Entflechtung gemäß 6b EnWG wurden ebenfalls vollständig umgesetzt. Mit Aufnahme des Testspeicherbetriebs am 28. Juli 2012 hat die Unternehmensleitung der Muttergesellschaft eine Erklärung unterzeichnet, in der sie sich verpflichtet, sicherzustellen, dass der Geschäftsführer der EnBW Etzel Speicher GmbH in seiner Entschei- Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 6

9 dungsfindung im Rahmen der Vorgaben des 7a Abs. 4 EnWG analog vollkommen unabhängig ist und keinen Weisungen des vertikal integrierten Unternehmens unterliegt (sog. Freistellungserklärung, vgl. hierzu auch Abschnitt 4.1). Der Geschäftsführer der EnBW Etzel Speicher GmbH sowie die für die Beteiligungsführung zuständigen Personen wurden im Rahmen einer Präsenzveranstaltung zu den gesetzlichen Entflechtungsvorgaben des EnWG geschult. Ebenso wurden entsprechende organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der informatorischen Entflechtungsvorgaben gemäß 6a EnWG getroffen (u.a. räumliche Trennung, IT-Zugriffsrechte). Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Entflechtungsvorgaben für die EnBW Etzel Speicher GmbH werden bis zum 31. Dezember 2013 von den Verantwortlichen umgesetzt und vom Unbundling Compliance Office begleitet. 4 Aktuelle Themen, Maßnahmen und Kontrollen 4.1 Information und Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte Die in den vergangenen Berichten beschriebenen Unbundling Compliance Informationsund Schulungskonzepte wurden auch in 2012 konsequent fortgesetzt. Schwerpunkt in diesem Berichtszeitraum war die erfolgreiche Weiterführung des konzernweit eingeführten E-Learnings für Unbundling Compliance, das wir im Vorjahresbericht unter Abschnitt 4 ausführlich dargestellt hatten. Somit konnten bis Ende 2012 mehr als Mitarbeiter, die unter den Anwendungsbereich des EnBW Unbundling Compliance Programms fallen, erfolgreich geschult werden. Für neue Mitarbeiter wird über den Personalbereich sichergestellt, dass diese mit ihrer Einstellung mittels E-Learning oder Präsenzschulungen zu den Entflechtungsregelungen entsprechend geschult werden. Neben dem konzernweiten Schulungsangebot finden in den Gesellschaften auch zielgruppenorientierte Präsenzveranstaltungen statt, u.a. ein spezielles Verhaltenstraining für die Shared-Service-Mitarbeiter des Kundenservice. Bei der Durchführung dieser Informations- und Schulungsbausteine wird das Unbundling Compliance Office der EnBW Energie Baden-Württemberg AG maßgeblich von den Unbundling Compliance-Ansprechpartnern in den Gesellschaften unterstützt. Insgesamt wurden in 2012 rund 30 Präsenzschulungen mit mehr als 350 Teilnehmern durchgeführt. Neben den vorgenannten Maßnahmen erfolgt über diverse Medien eine intensive Kommunikation des Unbundling Compliance Bereiches mit den Mitarbeitern der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. In 2012 zeigte sich, dass sowohl das eingeführte Mail- Sammelpostfach als auch die zentrale Unbundling Compliance Beratungs-Hotline von den Mitarbeitern angenommen und intensiv genutzt wurde. Infolge der EnWG-Novelle wurden die Internet- und Intranetauftritte aktualisiert und alle Mitarbeiter über die EnBW-Mitarbeiterzeitung entsprechend informiert. Darüber hinaus wurde die Unbundling Compliance Broschüre neu aufgelegt, die über das Intranet und als Printmedium verfügbar ist. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 7

10 Bei personellen Veränderungen in den Unternehmensleitungen der Verteilernetz- bzw. Speicheranlagenbetreiber werden die Muttergesellschaften durch sog. Freistellungserklärungen sensibilisiert. Hierbei handelt es sich um Verpflichtungserklärungen, in denen sich die jeweilige Muttergesellschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verteilernetzbzw. Speicheranlagenbetreiber in ihrer Entscheidungsfindung im Rahmen der Vorgaben des 7a Abs. 4 EnWG vollkommen unabhängig sind und keinen Weisungen des vertikal integrierten Unternehmens unterliegen. Hiervon betroffen waren im Berichtszeitraum folgende Gesellschaften: EnBW Regional AG Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH Erdgas Südwest Netz GmbH NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG EnBW Etzel Speicher GmbH 4.2 IKS (Internes Kontrollsystem) Mittels des IKS-Instrumentes werden den Konzerngesellschaften allgemeine Mindestanforderungen u.a. zu Unbundling Compliance vorgegeben. Die Umsetzung der Mindestanforderungen wird konzernweit regelmäßig kontrolliert und dokumentiert wurden die bisher geltenden IKS Mindestanforderungen der EnBW zu Unbundling Compliance um eine weitere Anforderung ergänzt. Damit gelten künftig konzernweit folgende IKS Mindestanforderungen: Der Gleichbehandlungsbeauftragte des Konzerns und die Kontaktpersonen in den Gesellschaften sind benannt. Der Gleichbehandlungsbericht ist fristgerecht erstellt. In enger Abstimmung mit den Konzerngesellschaften werden diskriminierungsanfällige Tätigkeiten untersucht, der Gleichbehandlungsbeauftragte wird eingebunden. Mitarbeiter unbundling-relevanter Bereiche werden in Unbundling Compliance geschult. Der Austausch zu Unbundling Compliance Fragen zwischen Holding und Konzerngesellschaften ist über den Arbeitskreis Unbundling Compliance sichergestellt. Das Gleichbehandlungsprogramm sowie die 6a bis 10e EnWG werden eingehalten. Die IKS-Maßnahmen ergänzen die Kontrollen des Unbundling Compliance Office, hierdurch wird die Arbeit des Unbundling Compliance Office wesentlich unterstützt. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 8

11 4.3 Kontrollen mittels Mystery Calls Wie bereits im Vorjahresbericht erwähnt, hat das Unbundling Compliance Office der EnBW zusammen mit der Unbundling Compliance Ansprechpartnerin der EnBW Operations GmbH und in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen externen Dienstleister Anfang 2012 sog. Mystery Calls durchgeführt. Bezüglich Einzelheiten verweisen wir auf den Gleichbehandlungsbericht Bei diesen Kontrollen hat sich gezeigt, dass der von der EnBW Operations GmbH getätigte Aufwand in die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter zu Unbundling Compliance Themen sehr wirksam war. Trotz des erheblichen Aufwandes solcher Kontrollen, hat die EnBW in 2012 weitere derartige Kontrollmaßnahmen geplant, die bereits Anfang 2013 umgesetzt wurden und Bestandteil des kommenden Berichtes werden. 4.4 Prozessprüfungen Die Geschäftsprozessdokumentation von diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberprozessen ist im Gleichbehandlungsprogramm der EnBW Energie Baden-Württemberg AG fest verankert. Im Berichtsjahr 2012 wurden bei der EnBW Regional AG Unbundling Stichprobenprüfungen im Bereich Prozessmanagement durchgeführt. Die Prozesse Netzentgeltkalkulation Strom und Netzanschluss von Erzeugungsanlagen wurden anhand der Prozessdokumentation in ARIS (Architektur integrierter Informationssysteme) und eines Fragenkatalogs geprüft. Die wesentlichen Inhalte der Prüfung bestanden darin, zu untersuchen ob die jeweiligen Prozesse im Sinne des EnWG informatorisch, buchhalterisch und operationell von Marktbereichen des vertikal integrierten Unternehmens entflochten sind. Für beide Prozesse liegt jeweils eine detaillierte Prozessdarstellung vor. Die Prozesse wurden im Zuge der Umsetzung des Konzernstandards zur Darstellung von wirtschaftlich relevanten Prozessen in einer Prozessdatenbank hinterlegt und werden mit Hilfe der Software ARIS für die Belegschaft modelliert und dargestellt. Die laufend aktualisierten und grafisch dargestellten Prozesse des Verteilernetzbetreibers sind im Intranet der EnBW Regional AG veröffentlicht, auf das ausschließlich Mitarbeiter des Verteilernetzbetreibers Zugriff haben. Durch die Einführung eines Konzernstandards zur Geschäftsprozessdarstellung wurden ab dem Berichtsjahr 2011 sämtliche diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberprozesse im Business Prozess Management (BPM) abgebildet und in einem jährlichen Zyklus des Internen Kontrollsystems der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (vgl. Abschnitt 4.2) verifiziert. Die für die EnBW Regional AG in 2012 durchgeführten Prozessprüfungen werden in 2013 bei den anderen Verteilernetzbetreibern der EnBW gleichgerichtet durchgeführt Prozess Netzentgeltkalkulation Strom Der Prozess Netzentgeltkalkulation Strom wird bei der EnBW Regional AG vollständig und ausschließlich vom Bereich Regulierungsmanagement und Netzwirtschaft durchgeführt. Die Letztverantwortung für den gesamten Prozess ist für die Verfahren zur Netzentgeltkalkulation eindeutig dem Leiter des Bereiches Regulierungsmanagement und Netzwirtschaft zugeordnet. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 9

12 Der Berechnung der Netzentgelte liegen wirtschaftlich sensible und relevante Informationen nach 6a EnWG zugrunde. Diese Eingangsgrößen werden im Wesentlichen aus dem regulierten Bereich der EnBW Regional AG generiert und dann in geschlossenen und über Zugriffsregelungen geschützten Bereichen auf den Gesellschaftslaufwerken der EnBW Regional AG bearbeitet, auf die ausschließlich die mit der Netzentgeltkalkulation befassten Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Regulierungsmanagement und Netzwirtschaft Zugriff haben. Diese Mitarbeiter wurden zu den gesetzlichen Entflechtungsvorgaben, insbesondere im Umgang mit wirtschaftlich sensiblen oder relevanten Informationen, speziell geschult. Damit ist gewährleistet, dass die im Zuge der Netzentgeltkalkulation erlangten Kenntnisse und Informationen vertraulich im Sinne von 6a EnWG behandelt werden. Nach Feststellung der Erlösobergrenze des Folgejahres gemäß ARegV werden die Ergebnisse der Netzentgeltkalkulation allen Marktteilnehmern mit der Veröffentlichung der Preisblätter fristgerecht und diskriminierungsfrei im Internet allgemein zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden alle im Netzbereich tätigen Lieferanten per auf die geänderten Preise hingewiesen. Die Veröffentlichung der Preise für das Jahr 2013 erfolgte fristgerecht am 8. Oktober Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Zuge der Netzentgeltkalkulation die Entflechtungsvorschriften vollumfänglich eingehalten werden. Weiterführende Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Durchführung der Netzentgeltkalkulation wurden daher vom Unbundling Compliance Office als nicht erforderlich eingestuft Prozess Netzanschluss von Erzeugungsanlagen Der Prozess Netzanschluss von Erzeugungsanlagen wird bei der EnBW Regional AG vollständig und ausschließlich im Geschäftsbereich Regulierte Netze durchgeführt. Die Letztverantwortung für den gesamten Prozess ist eindeutig den Leitern der Regionalzentren zugeordnet. Der Anschlussprozess ist in mehrere funktional verknüpfte Einzelprozesse aufgeteilt. Für die Bearbeitung des Prozesses Netzanschluss von Erzeugungsanlagen werden wirtschaftlich sensible und relevante Informationen nach 6a EnWG benötigt. Diese Eingangsgrößen erhalten die Fachbereiche der EnBW Regional AG direkt vom jeweiligen Anlagenbetreiber. Die Informationen werden im geschlossenen Informationssystem SAP ISU gespeichert und in geschlossenen sowie durch Zugriffsregelungen geschützten Bereichen bearbeitet, auf die nur Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich Regulierte Netze eine Zugriffsberechtigung haben. Diese Mitarbeiter sind über die gesetzlichen Vorgaben zum informatorischen Unbundling detailliert aufgeklärt und speziell im Umgang mit wirtschaftlich sensiblen oder relevanten Kundeninformationen geschult. Bei Einschaltung externer Dienstleister werden zur Wahrung der Vertraulichkeit der sensiblen Kundeninformationen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass im Zuge der Netzanschlusserstellung von Erzeugungsanlagen die Entflechtungsvorschriften vollumfänglich eingehalten werden. Weiterführende Maßnahmen zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Durchführung des Prozesses Netzanschluss von Erzeugungsanlagen wurden vom Unbundling Compliance Office als nicht erforderlich eingestuft. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 10

13 4.5 Unbundling Compliance Beschwerden Im Berichtszeitraum 2012 haben weder Marktteilnehmer noch die Regulierungsbehörden Beschwerden an die Gleichbehandlungsbeauftragte herangetragen. 4.6 Markenpolitik und Kommunikationsverhalten Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen für Verteilernetzbetreiber zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten am 4. August 2011 setzt die EnBW Energie Baden- Württemberg AG die gesetzlichen Anforderungen des 7a Abs. 6 EnWG zielstrebig um. Durch zielgerichtete Maßnahmen stellen die Verteilernetzbetreiber der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik sicher, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens ausgeschlossen ist. Darüber hinaus wird bei den Mitarbeitern der Verteilernetzbetreiber die Verbundenheit mit dem eigenen Unternehmen gestärkt. Unter Leitung des Unbundling Compliance Office hat eine Arbeitsgruppe einen konkreten Maßnahmenplan zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erarbeitet, der konsequent umgesetzt wird und sich an den gesetzlichen Vorgaben sowie den Gemeinsamen Auslegungsgrundsätzen III der Regulierungsbehörden in der Fassung vom orientiert. In den Berichtszeiträumen 2011 und 2012 wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Die Verteilernetzgesellschaften sind in ihrer Kommunikation eigenständig. Neben unterschiedlichen Firmierungen der Verteilernetzgesellschaften und den Gesellschaften mit Vertriebsaktivitäten, die bereits zu einer deutlichen Unterscheidungskraft und Betonung der rechtlichen Selbständigkeit führen, werden Verwechslungen mit den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens durch ein eigenes Logo, eigenes Geschäftspapier und durch eine klare Zuordnung zur jeweiligen Gesellschaft bei Namenszügen an Fahrzeugen und Infrastrukturen, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich sind, erreicht. Hierbei werden Austauschintervalle für einen sukzessiven Austausch genutzt. Der Strom- und Gasverteilernetzbetreiber des Konzerns firmiert seit 2003 unter EnBW Regional AG, ist rechtlich entflochten und bei Kunden und Marktpartnern als Netzgesellschaft eingeführt. Die Mitarbeiter der EnBW Regional AG identifizieren sich mit der eigenen Gesellschaft. So wurde u.a. ein eigener Intranetauftritt ausschließlich für Mitarbeiter des Verteilernetzbetreibers geschaffen. Als jüngste Maßnahme wurden in diesem Zusammenhang die Mitarbeiter der EnBW Regional AG ausführlich über die Maßnahmen der Markentrennung informiert. Zudem erhielten sie Hilfestellungen um sicher und korrekt auf Kundenanfragen speziell zum Thema Markentrennung antworten zu können. In 2012 wurde ein neues Logo eingeführt und kommuniziert sowie ein neuer Internetauftritt mit einer eigenen Internet-URL geschaffen. Das neue Logo wird seit dem 1. Oktober 2012 im Außenauftritt verwendet. Der eigenständige Internetauftritt ging am 17. Dezember 2012 online. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 11

14 Damit wurden bisher zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um eine Verwechslung der Verteilernetzaktivitäten der EnBW Regional AG mit den Vertriebsaktivitäten des vertikal integrierten Unternehmens auszuschließen. In 2007 wurde der Verteilernetzbetreiber Erdgas Südwest Netz GmbH von der Erdgas Südwest GmbH rechtlich entflochten. Der Strom- und Gasnetzbetreiber Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH wurde ebenfalls in 2007 von der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG entflochten. Gleiches gilt für die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbh in Bezug auf die ZEAG Energie AG sowie die Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG in Bezug auf die Elektrizitätswerk Weißenhorn AG. Die Verteilernetzbetreiber erhielten ein neues Logo, eigenes Geschäftspapier und einen neuen Internetauftritt. Die eigene Markenpolitik der Verteilernetzbetreiber hat die Transparenz bei den Endkunden erhöht und diesen deutlich gemacht, dass sie es grundsätzlich beim vertikal integrierten Unternehmen mit mindestens zwei rechtlich voneinander getrennten Unternehmen, von denen eines der Verteilernetzbetreiber ist, zu tun hat, die aber derselben Unternehmensgruppe angehören. Im Rahmen der Shared Services wird bei den Kundenkontakten darauf geachtet, dass diese verwechslungssicher für den Kunden ausgeführt werden. Insbesondere wurden im Callcenter auch die Service-Telefonnummern für Netzbetrieb und vertriebliche Aktivitäten getrennt. Damit ist sichergestellt, dass das Anliegen des Kunden mit Hilfe der eindeutigen Rufnummern direkt dem Netzbereich oder dem Vertriebsbereich zugeordnet wird. Für den Berichtszeitraum 2013 sind im Rahmen des Umsetzungskonzeptes zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten folgende konkrete Maßnahmen geplant: Die selbstständigen Internetauftritte der EnBW Verteilernetzbetreiber werden weiter ausgestaltet. Gemeinsam mit der Unternehmenskommunikation und dem Marketingbereich wird die bereits begonnene Überarbeitung der Eigenpublikationen des vertikal integrierten Unternehmens, wie z.b. die EnBW Kundenzeitschrift, fortgesetzt und hinsichtlich des Netzbetriebs und der vertrieblichen Aktivitäten noch verwechslungssicherer ausgestaltet. Der bisher überwiegend für die Außenkommunikation geltende Maßstab wird auf interne Mitteilungen ausgedehnt. Austauschintervalle für Fahrzeuge und der Öffentlichkeit zugängliche Infrastrukturen werden für einen sukzessiven Austausch genutzt. Notfallnummern für den Fall technischer Störungen werden klar den Verteilernetzbereichen zugeordnet, soweit dies bisher noch nicht erfolgt ist. Das Umsetzungskonzept endet im darauffolgenden Berichtszeitraum mit konzernweiten Kontrollen durch den Unbundling Compliance Bereich. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 12

15 4.7 Umsetzung der Änderungen des 6b EnWG Die neuen Vorgaben des 6b EnWG zur Rechnungslegung und Buchführung wurden von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG bereits für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2012 vollständig umgesetzt. 5 Unbundling Compliance Organisation der EnBW Energie Baden- Württemberg AG Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die im EnBW-Konzern bestehende Unbundling Compliance Organisation hinsichtlich Personen, Zuständigkeiten, Kommunikationswegen und fest etablierten Maßnahmen zur Sicherung des diskriminierungsfreien Netzbetriebs. 5.1 Gleichbehandlungsbeauftragte und Unbundling Compliance Management Das EnBW Unbundling Compliance Office ist zusammen mit dem von der Gleichbehandlungsbeauftragten der EnBW Energie Baden-Württemberg AG geleiteten Bereich Regulierung und Regulatory Compliance seit dem 1. August 2012 dem Holding Vorstandsbereich Vertrieb und Netze zugeordnet. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Gleichbehandlungsbeauftragte ihre Funktion gemäß 7a Abs. 5 EnWG vollständig und uneingeschränkt wahrnehmen kann. Vom Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG wurde Frau Dr. Isabell Ulber (Leiterin Regulierung und Regulatory Compliance) i.ulber@enbw.com als Gleichbehandlungsbeauftragte bestellt Unbundling Compliance Office Das EnBW Unbundling Compliance Office ist mit drei Referenten besetzt und unterstützt die Gleichbehandlungsbeauftragte bei der Umsetzung und Kontrolle der Unbundling Compliance Vorgaben. Das Unbundling Compliance Office ist für alle Konzernbeschäftigten und Externen unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: EnBW Energie Baden-Württemberg AG Unbundling Compliance Office unbundling-compliance@enbw.com Durlacher Allee 93 Tel.: Karlsruhe Fax : Folgende Mitarbeiter bilden das Unbundling Compliance Office: Referentin Regulatory Compliance Frau Rechtsanwältin Stefanie Hagenmeyer-Kräutle s.hagenmeyer@enbw.com Referent Regulatory Compliance Herr Betriebswirt Ansgar Gauf a.gauf@enbw.com Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 13

16 Referentin Regulatory Compliance Frau Dipl.-Kffr. Felicitas Stuffer Gleichbehandlungsansprechpartner und AK Unbundling Compliance Die Unbundling Compliance Organisation der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit der EnBW Gleichbehandlungsbeauftragten, dem EnBW Unbundling Compliance Office, den Gleichbehandlungsansprechpartnern der einzelnen Gesellschaften 1 sowie den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Arbeitskreises Unbundling Compliance entspricht der des letzten Berichtszeitraums. Inhaltliche Schwerpunkte des Arbeitskreises in 2012 waren die Aktualisierung des EnBW Gleichbehandlungsprogramms, die Vorbereitung des Gleichbehandlungsberichts 2012, Markenpolitik und Kommunikationsverhalten der Verteilernetzbetreiber Strom und Gas, Überwachung der Entflechtungsvorgaben bei konzernstrukturellen Änderungen, die Durchführung des E-Learning-Moduls in den Gesellschaften des Konzerns sowie der Wissenstransfer zu Unbundling Compliance-Anfragen, -Prüfungen und Beratungen Unterstützung durch weitere Fachbereiche Zusätzlich wird das Unbundling Compliance Office durch verschiedene Fachbereiche der EnBW Energie Baden-Württemberg AG unterstützt. Dies sind u.a. die Bereiche IKS (Internes Kontrollsystem), Revision, Recht und Corporate Compliance. 5.2 Zugang der Gleichbehandlungsbeauftragten zu Vorständen und Geschäftsführern Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat jederzeit Zugang zu den Vorständen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, die Verantwortung für die Netz- und Speichergesellschaften des Konzerns tragen. Dies sind die Vorstände Herr Dr. Dirk Mausbeck und Herr Dr. Hans-Josef Zimmer. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet den beiden Vorständen regelmäßig über den Stand und die Entwicklungen der Einhaltung der Entflechtungsvorschriften des EnWG im EnBW-Konzern. Soweit erforderlich filtert sie wirtschaftlich sensible und wirtschaftlich relevante Netzinformationen gemäß 6a Abs. 1 und 2 EnWG und kontrolliert die Weitergabe solcher Informationen an die beiden Vorstände. Diese sind über ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Entflechtungsvorschriften des EnWG und deren Inhalt und Bedeutung informiert und üben ihr Amt unbundling-konform aus. Weiterhin ist die Gleichbehandlungsbeauftragte bei Sitzungen der Vorstände mit den Geschäftsleitungen der ihren Zuständigkeitsbereichen unterfallenden Netz- und Speichergesellschaften des EnBW-Konzerns zugegen und stellt die Einhaltung der Entflechtungsvorschriften des EnWG sicher. Im Vor- und Nachgang zu diesen Sitzungen prüft sie die jeweiligen Tagesordnungen und Protokolle. 1 Gesellschaften, die dem EnBW-Gleichbehandlungsprogramm unterfallen; diese Ansprechpartner beraten die Mitarbeiter vor Ort in Standardfällen der Unbundling-Compliance und unterstützen das EnBW-Unbundling-Compliance-Office bei der Durchführung von Schulungen und Kontrollen. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 14

17 Die Gleichbehandlungsbeauftragte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat jederzeit direkten Zugang zu den Vorständen und Geschäftsführern der dem Gleichbehandlungsprogramm der EnBW Energie Baden-Württemberg AG unterfallenden Gesellschaften. Im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung der Gleichbehandlungsbeauftragten an den Vorstand wurde dieser zuletzt im Januar 2013 über wesentliche aktuelle und geplante Maßnahmen und Ziele unterrichtet. 5.3 Sprachregelungen und Arbeitsanweisungen Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Veränderungen oder Ergänzungen der bestehenden Sprachregelungen und Arbeitsanweisungen. 6 EnBW Gleichbehandlungsprogramm Die aktuelle Version des Unbundling Compliance Programms bzw. Gleichbehandlungsprogramms der EnBW Energie Baden-Württemberg AG datiert auf den 11. September Die Überarbeitung des Gleichbehandlungsprogramms ist, bedingt durch das Inkrafttreten des novellierten EnWG am 4. August 2011, im Umfang wesentlich erweitert worden, u.a. wurden aktuelle Konzernrestrukturierungen, die Umsetzung der E- Learning-Schulung Unbundling Compliance sowie Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des 7a Abs. 6 EnWG aufgenommen und erläutert. Das Gleichbehandlungsprogramm ist im Intranet der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zusammen mit anderen Informationsbroschüren zum Thema Unbundling Compliance veröffentlicht und wurde der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden Baden-Württemberg und Bayern am 17. September 2012 zur Kenntnis gegeben. Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 15

18 7 Ausblick Die aktuellen Veränderungen der energiepolitischen Landschaft in Deutschland infolge der Energiewende mit Themen wie Dezentraler Lösungsanbieter und Smart Market werden künftig auch für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG eine größere Rolle spielen. Dementsprechend wird das EnBW Unbundling Compliance Office gemeinsam mit den Gleichbehandlungsverantwortlichen der Gesellschaften Projekte zu o.g. Themen sowie die Einführung neuer Produkte begleiten und das Gleichbehandlungsprogramm der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gegebenenfalls um entsprechende Maßnahmen ergänzen. Damit stellt EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch künftig die Gewährleistung der Transparenz sowie der diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicher. Auch in 2013 sind vor dem Hintergrund der Energiewende und Effizienzmaßnahmen weitere strukturelle Veränderungen auf verschiedenen Ebenen des Konzerns zu erwarten. Das Unbundling Compliance Office wird die Umstrukturierungen, wie bereits in 2012, aktiv begleiten und plant nach deren Umsetzung einzelne Bereiche in Bezug auf eine unbundling-konforme Aufstellung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eventuelle Änderungen der relevanten Prozesse gerichtet. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Entflechtungsvorgaben für die EnBW Etzel Speicher GmbH werden bis zum 31. Dezember 2013 umgesetzt. Die Umsetzung der Entflechtungsvorgaben sowie die Prozessabläufe werden im darauffolgenden Berichtszeitraum einer Kontrolle durch das Unbundling Compliance Office unterzogen. Die für die EnBW Regional AG in 2012 durchgeführten Prozessprüfungen zu den Prozessen Netzentgeltkalkulation Strom und Netzanschluss von Erzeugungsanlagen werden in 2013 bei den anderen Verteilernetzbetreibern des Konzerns gleichgerichtet durchgeführt. Das Umsetzungskonzept zu Markenpolitik und Kommunikationsverhalten wird, wie in Abschnitt 4.6 beschrieben, weiterhin konsequent fortgeführt und im darauffolgenden Berichtszeitraum konzernweiten Kontrollen unterzogen. Ebenso wie in 2012 werden auch im Berichtszeitraum 2013 Präsenzschulungen Unbundling Compliance-sensibler Bereiche sowie konzernweite Kontrollen durchgeführt. Karlsruhe, den 28. März Dr. Isabell Ulber Karlsruhe, 28. März 2013 Seite 16

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