Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am
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- Lilli Pfaff
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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3040 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am Investitionsverpflichtungen in den ehemaligen Landeskliniken und in den Landeskliniken Brauel und Moringen In den Kaufverträgen zwischen dem Land Niedersachsen und den Käufern der ehemaligen niedersächsischen Landeskrankenhäuser hatten sich die Käufer zum ausschließlichen Einsatz von Eigenmitteln für bauliche Investitionen verpflichtet. Zugleich gab es Zusagen des Landes für Investitionen in bestimmte Bereiche - insbesondere in die forensischen Abteilungen - einzelner ehemaliger Landeskliniken. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche in den Kaufverträgen verpflichtend zugesagten Investitionen wurden bisher in welcher Höhe von welchen Trägern in welcher Klinik seit dem Verkauf der ehemals niedersächsischen Landeskliniken 2007 vorgenommen und umgesetzt? 2. Wie kontrolliert die Landesregierung die vereinbarten Investitionen? 3. Welche Investitionen beabsichtigen die Träger bis zum Jahr 2013 umzusetzen? 4. Wurden die getätigten Investitionen sämtlich aus Eigenmitteln bestritten? 5. Für welche Investitionen wurden Mittel aus dem Investitionstopf des Landes a) beantragt und b) bewilligt? 6. Welche Zusagen und zeitlichen Vorgaben gab es seitens der Landesregierung in den einzelnen Kaufverträgen und Nebenabreden für die Bereitstellung von Investitionsmitteln des Landes in den ehemaligen Landeskliniken? Wurden diese Zusagen in Anspruch genommen und umgesetzt? 7. Hat es seitens der Landesregierung Bürgschaftszusagen für Investitionsvorhaben der neuen Träger der ehemaligen Landeskliniken gegeben? 8. Ist es zu der damals prognostizierten Zunahme der Zahl der forensischen Patientinnen und Patienten in den forensischen Abteilungen der ehemaligen Landeskliniken gekommen? 9. Wie hat sich die Zahl der forensischen Patientinnen und Patienten in den forensischen Abteilungen der neuen Träger seit 2007 pro Haus entwickelt? 10. Wie hat sich die Zahl der forensischen Patientinnen und Patienten in den Landeskrankenhäusern Moringen und Brauel je Haus seit 2007 entwickelt? 11. Wann beabsichtigt die Landesregierung den Ersatzbau für das Feste Haus in Göttingen zu errichten? 12. Wie viele Patientinnen und Patienten sind im Festen Haus in Göttingen zurzeit untergebracht? 13. Welche Investitionen hat die Landesregierung a) im niedersächsischen Landeskrankenhaus Brauel und b) im niedersächsischen Landeskrankenhaus Moringen seit 2007 unternommen? 14. Welche Investitionen sind bis 2013 in den niedersächsischen Landeskrankenhäusern Brauel und Moringen geplant? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) 1
2 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration /01 (792) - Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2007 beschlossen, acht seiner zehn Landeskrankenhäuser zu veräußern. Mit den ausgewählten Trägern wurden umfangreiche vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die u. a. Investitionsverpflichtungen in mindestens dem Umfang enthalten, wie sie die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser selbst für den Zeitraum ab 2007 vorgesehen hatten. Die neuen Träger der ehemaligen Landeskrankenhäuser sind ihren Investitionsverpflichtungen bisher nachgekommen und verhalten sich somit vertragskonform. Mit Ausnahme der Zusagen zur Refinanzierung für Investitionen in forensischen Abteilungen der ehemaligen Krankenhäuser Königslutter und Wehnen ist das Land keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Investitionsmitteln eingegangen; gleiches gilt für Bürgschaftszusagen. Die von den neuen Trägern gestellten Anträge auf Investitionsförderung nach dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) werden mit den Investitionsverpflichtungen aus den jeweiligen Kaufverträgen abgeglichen und hinsichtlich Erfordernis und Plausibilität überprüft. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Grundsätzlich besteht in jedem Vertrag, den das Land mit dem Erwerber eines früheren Landeskrankenhauses geschlossen hat, eine Investitionsverpflichtung in festgelegter Höhe, die innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen ist. Sowohl die Höhe der Beträge als auch die Fristen sind individualvertraglich geregelt. Die Höhe der Investitionsverpflichtungen liegt zwischen 3,0 Mio. Euro und 12,0 Mio. Euro; die Fristen laufen zwischen Ende 2010 und Ende 2017 ab. Die nachstehende Übersicht enthält die Höhe der jeweiligen Investitionsverpflichtungen einschließlich des Realisierungszeitraumes, insofern wird auf die Drs. 15/3543 und 15/3872 hingewiesen: Erwerber Krankenhaus Höhe d. Investitionsverpflichtung zu erfüllen innerhalb AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbh Klinikum Hildesheim 6,4 Mio. Euro 2007 bis 2010 AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbh ASKLEPIOS Psychiatrie Niedersachsen GmbH ASKLEPIOS Psychiatrie Niedersachsen GmbH Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen ggmbh Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen ggmbh Klinikum Osnabrück 4,9 Mio. Euro 2007 bis 2010 Klinikum Göttingen 12,0 Mio. Euro 10 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Klinikum Tiefenbrunn 11,0 Mio. Euro 10 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Königslutter 3,0 Mio. Euro 5 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Königslutter, Maßregelvollzug 6,3 Mio. Euro für 36 Plätze 2007 bis 2010, bzw. nach Absprache mit dem Land 2
3 Erwerber Krankenhaus Höhe d. Investitionsverpflichtung zu erfüllen innerhalb Psychiatrieverbund Oldenburger Land ggmbh Psychiatrieverbund Oldenburger Land ggmbh Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH Klinikum Region Hannover Wunstorf GmbH Karl-Jaspers-Klinik 5,4 Mio. Euro 5 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Karl-Jaspers-Klinik, Maßregelvollzug 6,3 Mio. Euro für 36 Plätze 2007 bis 2010, bzw. nach Absprache mit dem Land Klinikum Lüneburg 5,5 Mio. Euro 6 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Klinikum Wunstorf 4,1 Mio. Euro 7 Jahre nach dem Übertragungsstichtag (= ) Zu 2: Seit dem vollständigen Übergang der Trägerschaft auf die Erwerber überprüft das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration kontinuierlich die Einhaltung aller vertraglichen Bestimmungen. Dazu werden von den Erwerbern auf Grundlage der Kaufverträge jährlich entsprechende Berichte und Mitteilungen angefordert. Zuletzt erfolgte dies im Juli Im Bereich der forensischen Abteilungen erfolgt die Kontrolle durch Prüfung und Genehmigung der konkreten Entwurfsplanung sowie durch eine Bauabnahme vor der Inbetriebnahme. Zu 3: Die neuen Träger verhalten sich bislang vertragskonform (siehe Vorbemerkung). Im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Endfristen für die Umsetzung der Investitionszusagen wurde davon abgesehen, jährliche Investitionsplanungen einzufordern. Zu 4: Im Kaufvertrag haben sich die Erwerber verpflichtet, die eingegangen Investitionsverpflichtungen vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren und hierfür keine Anträge auf Fördermittel zu stellen. Davon ausgenommen sind lediglich die Investitionszusagen des Psychiatrieverbundes Oldenburger Land ggmbh und der Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen ggmbh für die forensischen Abteilungen der von ihnen erworbenen Kliniken. Für diese Investitionsmaßnahmen wurde vereinbart, dass die Krankenhausträger in Vorleistung treten und nach Inbetriebnahme eine Refinanzierung durch das Land durch Zahlung eines Investitionszuschlags auf den jeweiligen Maßregelvollzugspflegesatz erfolgt. Zu 5: Von den Erwerbern wurden zwischenzeitlich für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Anträge auf Förderung gestellt. a) Beantragt nach 9 Abs. 1 KHG (Investitionsförderung): AMEOS Hildesheim: Generalsanierung und Neubau Hauptgebäude AMEOS Osnabrück: Kernsanierung 4 Pflegestationen Sanierung Sicherheitsstromnetz Grundsanierung Gebäude Gertrudenring 3
4 Verlagerung Regenrückhaltebecken Erneuerung Trafoanlage Asklepios Göttingen: Umbau Personalwohnheim zu einer Bettenstation AWO Königslutter: Neubau Tagesklinik Psychiatrie in Gifhorn Neubau Tagesklinik Psychiatrie Wolfenbüttel b) Bewilligt wurden bislang keine Anträge. Daneben wurden noch die nachfolgend aufgeführten Anträge auf Mietförderung gestellt. a) Beantragt nach 9 Abs. 2 KHG (Mietförderung): AWO Psychiatriezentrum Königslutter: Miete für Tagesklinik Peine Asklepios Fachklinikum Göttingen: Miete für Tagesklinik Seesen AMEOS-Klinikum Hildesheim: Miete für Tagesklinik Hameln Miete für stationäre Psychiatrie Hameln Psychiatrische Kliniken Lüneburg: Miete für Tagesklinik Stade AMEOS-Klinikum Osnabrück: Miete für Ausgliederung der Psychosomatik Psychiatrieverbund Oldenburger Land: Miete für Tagesklinik Cloppenburg b) Bewilligt nach 9 Abs. 2 KHG: Psychiatrieverbund Oldenburger Land: Miete für Tagesklinik Cloppenburg Die vorstehend aufgeführten Anträge auf Investitionsförderung nach dem KHG werden mit den vorgenannten vertraglich eingegangenen Investitionsverpflichtungen abgeglichen und hinsichtlich Erfordernis und Plausibilität überprüft (siehe Vorbemerkung und Tabelle zu Frage 1). Zu 6: Die Kaufverträge mit den Erwerbern enthalten keine Zusagen bzw. Nebenabreden in denen sich das Land zur Bereitstellung von Investitionsmitteln verpflichtet hat. Eine Ausnahme davon bilden lediglich die Zusagen der Refinanzierung für die Investitionen in den forensischen Abteilungen (siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 4). Zu 7: Weder in den Kaufverträgen über die ehemaligen Landeskrankenhäuser noch im Rahmen der Krankenhausförderung nach dem KHG sind Bürgschaftszusagen des Landes an die neuen Träger abgegeben worden. 4
5 Zu 8 bis 10: Zum Zeitpunkt der Veräußerung der ehemaligen Niedersächsischen Landeskrankenhäuser gingen die Bedarfsprognose für den Maßregelvollzug und die sonstigen forensischen Unterbringungen im Rahmen der Mittelfristigen Planung bis zum Jahr 2011 noch von insgesamt ca Patientinnen und Patienten aus. Unter Berücksichtigung der bisherigen durchschnittlichen Zuwachsraten in den Jahren 1998 bis 2006 handelte es sich dabei um eine eher zurückhaltende Schätzung mit der Intention, künftig durch gezielte flankierende Maßnahmen zur Förderung von Bewährungsentlassungen aus dem Maßregelvollzug, wie das Probewohnen und die Implementierung forensischer Institutsambulanzen, dem Anstieg der Patientenzahlen entgegenzuwirken. Diese entlassungsfördernden Maßnahmen haben inzwischen in einem höheren Maße als erwartet dazu beigetragen, den bisherigen Anstieg von forensischen Unterbringungen abzuflachen und ein Fließgleichgewicht zwischen Zu- und Abgängen forensischer Patientinnen und Patienten zu erreichen. Die konkrete Entwicklung der Patientenzahlen seit dem Jahr 2007 ergibt sich aus folgender Tabelle: Zahl forensischer Patientinnen/Patienten in den Maßregelvollzugseinrichtungen Rechtsgrundlage: StGB StGB a StPO Gesamt Details zur Belegungsentwicklung in den einzelnen Maßregelvollzugeinrichtungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Stichtagsstatistik. Zu 11: Zur Vorbereitung des Neubaus eines Hochsicherheitsbereichs für den Maßregelvollzug als Ersatz für das baulich abgängige Feste Haus in Göttingen wurde bereits das Auswahlverfahren für einen geeigneten Architekten durchgeführt (VOF-Verfahren) und der Planungsauftrag zur Erstellung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) nach 24 LHO erteilt. Gegenstand dieser HU-Bau wird u. a. ein konkreter Zeitplan für die Ausführung und Fertigstellung der Neubaumaßnahme sein. Nach den bisherigen Erfahrungen kann voraussichtlich von einer Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2015 ausgegangen werden. Zu 12: Das Feste Haus in Göttingen verfügt über 32 Planbetten. Zurzeit sind dort 30 Patienten untergebracht. Zu 13: a) NLKH Moringen: 2007: keine 2008: Neubau Freisportanlage einschließlich Servicehaus ,60 Euro, 2009: Umbau Wäschesammelstelle zur Krankenstation ,03 Euro, Erweiterung Parkplatz Ahornweg ,66 Euro, 2. Rettungsweg Werkstattgebäude ,14 Euro. b) NLKH Brauel einschließlich Fachabteilung Bad Rehburg: 2007: keine 2008: keine 5
6 Zu 14: 2009: Erweiterung forensische Aufnahmestation 1 der Fachabteilung Bad Rehburg; Gesamtkosten ca Euro, NLKH Moringen: Neubau Kleinspielfeld Fachabteilung Bad Rehburg (Maßnahme in 2009 noch nicht abgeschlossen); Gesamtkosten ca Euro. Neubau multifunktionales Stationsgebäude Euro, Baubeginn 2010, Neubau Festes Haus in Göttingen Euro (die genaue Bausumme wird durch die HU-Bau ermittelt), Baubeginn geplant 2012, Blockheizkraftwerk u. a. Energiesparmaßnahmen Euro, Baubeginn so bald wie möglich. NLKH Brauel: Neubau Pförtner- und Abfertigungsgebäude ca Euro, Baubeginn geplant 2011, Neubau multifunktionale Therapiehalle ca Euro, Baubeginn geplant Fachabteilung Bad Rehburg: Umbau Gebäude 10 zu einem bedarfsgerechten Arbeitstherapiebereich ca Euro, (vorläufige Kostenschätzung), Baubeginn geplant Aygül Özkan 6
7 Anlage 7
8 8
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15 (Ausgegeben am ) 15
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