Abfallentsorgungsgebührenbescheid

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1 Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den ergänzenden Hinweisen im Anhang. Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Postfach Duisburg Kundennummer: Abrechnungskonto: Bescheid-Nr.: (bitte bei Zahlung angeben) Abfallentsorgungsgebührenbescheid für das Grundstück 3 Eigentümer/Erbbauberechtigter/Gebührenpflichtiger: 4 Grundstücksnummer: Gesamtgröße (m 2 ): Gemarkung: Flur: 3306 (Homberg) 123 Flurstück(e): Sehr geehrte Damen und Herren, für das o.g. Grundstück sind für den Zeitraum bis die nachfolgend aufgeführten Abfallentsorgungsgebühren zu zahlen: Menge Leistung Jahresgebühr/Beh. Gebühr 1,00 Rolltonne 120l Restmüll 14-TÄGLICHE LEERUNG ,04 EUR 159,04 EUR 7 11 Anfallstelle: Musterstr. Standplatz: Musterstr Bestandsübersicht für Anfallstelle Menge Behältertyp Leerungsrhythmus Service 1,00 Rolltonne 120l Restmüll 14-täglich Leistungsgebühr für die Abfallentsorgung insgesamt 159,04 EUR Menge Grundgebühr Jahresgebühr/ Gebühr Nutzungseinheit 1,00 Grundgebühr(en) 37,20 EUR 37,20 EUR Anzahl Nutzungseinheiten (Privathaushalte / zweckbest. Anzahl Nutzungseinheiten Gewerbe / sonst. Einrichtungen Gemeinschaftswohnanlagen) Grundgebühr für die Abfallentsorgung insgesamt 37,20 EUR 20 Abfallentsorgungsgebühren insgesamt 196,24 EUR Hausanschrift Schifferstraße Duisburg Tel. (0203) Fax (0203) Internet Eingang Schifferstr. 190 Infotelefon (0203) Kundenservice (0203) Sperrgutabholung (0203) Vorsitzender des Verwaltungsrats Carsten Tum Vorstand Thomas Patermann (Sprecher des Vorstands) Uwe Linsen Handelsregister Amtsgericht Duisburg HRA 9978 Steuer-Nr. 109/5800/0754 USt-IdNr. DE Gläubiger-ID DE76 ZZZ Bankverbindungen Sparkasse Duisburg IBAN DE BIC DUISDE33XXX Commerzbank IBAN DE BIC DRESDEFF350 Seite 1 von 2 Deutsche Bank IBAN DE BIC DEUTDEDE350

2 Kundennummer: Abrechnungskonto: Bescheid-Nr.: (bitte bei Zahlung angeben) Abfallentsorgungsgebührenbescheid für das Grundstück Eigentümer/Erbbauberechtigter/Gebührenpflichtiger: Grundstücksnummer: Gesamtgröße (m 2 ): 552 Gemarkung: 3306 (Homberg) Flur: 123 Flurstück(e): Die Gebühren werden fällig: ,06 EUR 49,06 EUR 49,06 EUR 49,06 EUR Dieser Gebührenbescheid ist im Zusammenhang mit den bereits ergangenen Gebührenbescheiden des laufenden Kalenderjahres zu betrachten. Von Ihnen bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Bescheid nicht berücksichtigt. Diese Gebührenübersicht beinhaltet keine evtl. festgesetzten Säumniszuschläge und Mahngebühren. 22 Falls sich Ihre Bankverbindung ändert, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Bei allen Abbuchungen zu Ihrem Abrechnungskonto finden Sie Ihre Mandatsreferenz auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse. 23 Wir werden die Beträge rechtzeitig zu den angegebenen Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto mit der IBAN XXXXXXXXXXXXXXXXXX1234 bei der Musterbank abbuchen. Ihre Mandatsreferenz lautet: WBDCA Sollte Ihr Abrechnungskonto ein Guthaben aufweisen, behalten wir uns die Verrechnung mit anderen Forderungen vor. Falls Sie eine Rückzahlung des Guthabens wünschen, teilen Sie unserem Finanzbereich dies bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Bankdaten mit. Mit freundlichen Grüßen Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Seite 2 von 2

3 Hinweise zu den Abfallentsorgungsgebührenbescheiden 1. Bescheidempfänger ist üblicherweise der/die Gebührenpflichtige, es kann sich jedoch auch um einen Miteigentümer einer (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft, ein Mitglied einer Erbbaurechtsgemeinschaft oder einen Bevollmächtigten, zum Beispiel eine Hausverwaltung, handeln. 2. In der Regel wird für jede/n Kundin/Kunden nur eine Kundennummer vergeben. Üblicherweise besteht für jedes Grundstück ein eigenes Abrechnungskonto. Die Bescheid-Nr. dient der eindeutigen Identifizierung eines Gebührenbescheides. Alle Zuordnungsnummern werden automatisch durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg vergeben. Bei Schriftwechsel geben Sie bitte möglichst Ihre Kundennummer und das Abrechnungskonto des von Ihrem Anliegen betroffenen Grundstückes an. 3. Dies ist die postalische Anschrift des Grundstückes. 4. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der Grundstücke. Grundstückseigentümer/innen sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer/innen, bei Wohnungseigentum der/die Wohnungseigentümer/innen. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt an die Stelle des/der Eigentümers/Eigentümerin der/die Erbbauberechtigte. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner/innen. Jede/r Gesamtschuldner/in schuldet die gesamte Leistung. Die Erfüllung durch eine/n Gesamtschuldner/in wirkt auch für die übrigen Schuldner/innen. 5. Die Grundstücksnummer wird automatisch durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg vergeben. Es handelt sich analog zur Kunden- und Abrechnungskontonummer (Ziffer 2) um ein Identifikationsmerkmal. Die Grundstücksnummer leitet sich nicht aus den Katasterdaten des Grundstückes ab. 6. Dies sind die Katasterdaten des Grundstückes gem. des Grundbuches. 7. Dies ist die Anzahl der in der Spalte Leistung (Ziffer 8) aufgeführten Behältervariante. 8. Für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und Annehmen von Abfällen werden Leistungsgebühren und Grundgebühren erhoben. Die Leistungsgebühr wird nach Art, Größe und Anzahl der Abfallbehältnisse und Häufigkeit der Abfuhren sowie nach dem Umfang der Serviceleistung (sog. Vollservice) bemessen. 9. Die Anfallstelle ist dasjenige Grundstück, an dem die Abfälle anfallen. Der Standplatz ist das Grundstück, auf dem die aufgeführten Behälter stehen. Der Standplatz kann in Ausnahmefällen von der Anfallstelle abweichen. 10. Dies ist die Jahresgebühr der in der Spalte Leistung (Ziffer 8) aufgeführten Behältervariante.

4 11. Dies ist die tatsächlich festgesetzte Leistungsgebühr für die in der Spalte Leistung (Ziffer 8) aufgeführte Behältervariante. Diese errechnet sich aus der Multiplikation der Menge (Ziffer 7) mit der Jahresgebühr/Behälter (Ziffer 10) und der Dauer in Monaten. Die Gebühr reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem der jeweilige Behälter nicht zu berechnen ist. Dies erfolgt insbesondere bei einer durch den/die Eigentümer/in veranlassten unterjährigen Änderung des Behälterbestandes, des Leerungsintervalls oder der Serviceleistung. 12. Die Bestandsübersicht führt alle zu dem Objekt berechneten gebührenpflichtigen Behälter auf. Gebührenfreie Behälter, insbesondere für Wertstoffe oder Papier, werden hier nicht dargestellt. 13. In dieser Zeile werden die Leistungsgebühren der einzelnen Behälter (Ziffer 11) summiert. 14. Für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und Annehmen von Abfällen werden Grundgebühren und Leistungsgebühren erhoben. Für jede Nutzungseinheit eines Grundstücks, das über einen Abfallbehälter bzw. einen entsprechenden Nachbarschaftsbehälter an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, wird eine Grundgebühr erhoben. Eine Nutzungseinheit ist jede nach außen abgeschlossene Wohneinheit, jede zweckbestimmte Gemeinschaftswohnanlage institutioneller Träger (z.b. Studentenwohnheime, Personalwohnheime, Kinderheime, Seniorenheime, Obdachlosenunterkünfte), oder jede andere Nutzung von in sich abgeschlossenen Einrichtungen (z.b. Büros, Praxen, Läden, Handwerksbetriebe, sonstige Geschäftsräume), auch wenn diese nicht ständig bewohnt / genutzt wird. 15. Dies ist die Summe der berechneten Grundgebühren, welche sich aus der Aufschlüsselung der Ziffern 18 und 19 ergibt. 16. Dies ist die Jahresgebühr je Nutzungseinheit. 17. Dies ist die tatsächlich festgesetzte Grundgebühr. Diese errechnet sich aus der Multiplikation der Menge (Ziffer 15) mit der Jahresgebühr/Nutzungseinheit (Ziffer 16) und der Dauer in Monaten. Die Gebühr reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem die aufgeführten Nutzungseinheiten nicht zu berechnen sind. Dies erfolgt insbesondere bei einer durch den/die Eigentümer/in veranlassten unterjährigen Änderung der Nutzungseinheiten, beispielsweise aufgrund von Wohnraumleerstand oder neubezug. 18. Dies ist die Anzahl der berechneten Nutzungseinheiten aus Privathaushalten oder zweckbestimmten Gemeinschaftswohnanlagen (vergleiche Ziffer 14). Diese beruhen in der Regel auf einer Selbsterklärung des/der Eigentümers/Eigentümerin. Hierzu versenden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg automatisch ein Formular an den/die Eigentümer/in oder eine bevollmächtigte Person (sog. Erklärungsbogen). 19. Dies ist die Anzahl der berechneten Nutzungseinheiten aus gewerblicher oder sonstiger Nutzung (vergleiche Ziffer 14). Diese beruhen in der Regel auf einer Selbsterklärung des/der Eigentümers/Eigentümerin. Hierzu versenden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg automatisch ein Formular an den/die Eigentümer/in oder eine bevollmächtigte Person (sog. Erklärungsbogen).

5 20. In dieser Zeile werden die Leistungs- und Grundgebühren (Ziffern 11 und 17) summiert. 21. Die Gebühren sind in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres für das jeweils laufende Kalendervierteljahr zu zahlen. Auf Antrag des/der Gebührenpflichtigen kann die Gebühr abweichend davon auch am 01. Juli eines jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden, sofern der Antrag bis zum 30. September des vorhergehenden Kalenderjahres gestellt wurde. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass etwaige Einwendungen gegen den Gebührenbescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Die in dem Bescheid benannten Fälligkeiten gelten daher insbesondere auch dann fort, wenn Sie Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 22. Für Auskünfte hinsichtlich des Kontostandes Ihres Kundenkontos wenden Sie sich bitte gerne an unser KundenserviceCenter unter der Rufnummer (0203) Der Großteil unserer Kunden nutzt die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie uns online unter eine Einzugsermächtigung erteilen. Gerne steht unser KundenserviceCenter auch unter der Rufnummer (0203) zur Verfügung. 24. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area. Diese besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR- Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Bei SEPA- Verfahren gibt es SEPA-Lastschriftmandate. Es wird dabei eine sogenannte Mandatsreferenznummer vergeben. Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Diese Mandatsreferenznummer steht auf den Jahresgebührenbescheiden und Rechnungen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Mit dieser Nummer können Sie jederzeit nachvollziehen, wer von Ihrem Konto abgebucht hat.

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