Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Technischen Kreisbauamtes und Gemeinden im Landkreis Kelheim und , 17 Uhr
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- Bernhard Brodbeck
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1 Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern Feste und Veranstaltungen Feiern aus Sicht für des Vereine Technischen Kreisbauamtes und Gemeinden im Landkreis Kelheim und , 17 Uhr
2 Welches Risiko wollen Sie eingehen?
3 Welches Risiko wollen Sie bei einem Besuch einer Veranstaltung, z.b. bei einem Vereinsfest oder einem Volksfestbesuch eingehen?
4 Welches Risiko wollen Sie bei einem Besuch einer Veranstaltung, z.b. bei einem Vereinsfest oder einem Volksfestbesuch eingehen? als Besucher als Veranstalter als Gemeindevertreter als Bauaufsichtsbehörde Bayerische Bauordnung Versammlungsstättenverordnung Technische Baubestimmungen
5 elektrische Geräte andere Gebäude Feuerwerk Versammlungsstätte Zeltabnahme Grilleinrichtungen Richtlinie Fliegende Bauten Gestattung der Gemeinde Standsicherheit Fluchtwege BayBO Bühnen / Tribünen Notausgänge Flächen für die Feuerwehr Risiko Abweichungen Dekoration Unterlagen Einzäunung Sicherheitspersonal Notausgänge Abnahme durch das LRA Feuerlöscher Sicherheitsbeleuchtung Erwartungen der Besucher an die Sicherheit Information der Besucher bei Gefahrensituationen Fluchtwegbeschilderung Versammlungsstättenverordnung Beschilderung
6 baurechtlich genehmigte Gaststätte gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Feuerbeschau durch die Gemeinde
7 genehmigter fliegender Bau gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Zelte über 75 m² Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte
8 genehmigter fliegender Bau gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Nutzung durch Veranstalter (über 5 m, über 100 m², Fußboden über 1.5 m) Zelte, Tribünen, Fahrgeschäfte
9 genehmigter fliegender Bau gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Nutzung durch Besucher (immer) Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte
10 genehmigter fliegender Bau? gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Nutzung durch Besucher (immer) Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte
11 genehmigter fliegender Bau gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes ausgenommen: bis 5 m Höhe, Nutzung durch Kinder und Geschwindigkeit bis 1 m/s Zelte, Bühnen, Tribünen,
12 genehmigter fliegender Bau Ausführungsgenehmigung Prüfbuch; Vorlage eine Woche vor Vereinbarung eines Abnahmetermins; Rückgabe Prüfbuch
13 genehmigter fliegender Bau Abnahmetermin stichpunktartige Inaugenscheinnahme Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte Fluchtwegbreiten der Ausgänge Notausgangsbeschilderung Sicherheitsbeleuchtung Qualität des Bodens Dekoration Verankerung
14 genehmigter fliegender Bau? Abnahmetermin stichpunktartige Inaugenscheinnahme Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte Fluchtwegbreiten der Ausgänge Notausgangsbeschilderung Sicherheitsbeleuchtung Qualität des Bodens Dekoration Verankerung
15 baurechtlich genehmigtes Gebäude gaststättenrechtliche Gestattung Beteiligung des Kreisbauamtes Ortsbesichtigung durch das Kreisbauamt Auflagen für den gemeindlichen Bescheid
16 baurechtlich genehmigtes Gebäude Abnahmetermin stichpunktartige Inaugenscheinnahme Fluchtwegbreiten der Ausgänge Notausgangsbeschilderung.. über 200 Besucher zusätzliche Anforderungen
17 Zusammenfassung frühzeitig planen
18 Zusammenfassung frühzeitig planen zuverlässige Partner für jedermann vor und nach der Veranstaltung nachvollziehbar
19 Aus Sicht des Technischen Kreisbauamtes Feste Feiern
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