Stadt Delbrück. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 Verbrauchermarkt Schlaunstraße. in Delbrück Mitte. Artenschutzprüfung
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- Tristan Sommer
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1 Stadt Delbrück Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 Verbrauchermarkt Schlaunstraße in Delbrück Mitte Artenschutzprüfung Vorhabenträger: Herr Jörg Stratmann Oststraße Delbrück Planverfasser: Büro für Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Hans Lutermann AKNW Zum Freien Stuhl 94, Rietberg März 2017
2 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 1 Stadt Delbrück Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 108 Verbrauchermarkt Schlaunstraße Artenschutzprüfung (ASP) 1. Veranlassung Die Stadt Delbrück hat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 108 Verbrauchermarkt Schlaunstraße in Delbrück Mitte beschlossen. Auf einem Grundstück südlich der Oststraße, östlich angrenzend an die Schlaunstraße soll auf m² Grundfläche ein Lebensmittelmarkt mit zugehörigen Parkplätzen und separater Lkw-Andienung von der Oststraße angelegt werden. Überplant werden landwirtschaftliche Nutzflächen Weiden und Acker. Auf dem nördlich angrenzenden Hofgelände muss ein ehemaliges Stallgebäude bei Umsetzung der Planung abgerissen werden. Die Flächen sind teilweise bereits im alten Bebauungsplan Nr. 33 Strathewiesen 1 erfasst. Die Stadt Delbrück, Fachbereich Bauordnung hat eine Beurteilung der Betroffenheit des Artenschutzes gemäß 44 BNatSchG angefordert. Zur Beurteilung wurde eine intensive Besichtigung der Gebäude und des Baugrundstücks durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine Auswertung verfügbarer Karten und Daten. 2. Projektbeschreibung Geplant ist ein eingeschossiger Verbrauchermarkt mit Flachdach auf ca m² Grundfläche. Die übrige Grundstücksfläche wird fast vollständig mit Pkw-Stellplätzen überbaut. Die Lkw-Andienung erfolgt von der Oststraße erfolgen. Maßnahmen zur Eingrünung sind abgesehen von einer Strauchhecke auf der Nordseite nicht vorgesehen bzw. nicht möglich, da die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen ebenso wie die neuen Parkplätze weiterhin zum jährlich stattfindenden traditionellen Katharinen-Markt mit Veranstaltungszelten überbaubar bleiben müssen. 3. Gesetzliche Grundlagen Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Stand ) mit den Bestimmungen der 44 und 45 geregelt. Nach den Gesetzesänderungen vom und fallen ab dem in Planungsverfahren nur noch die FFH- Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestim- 1 Stadt Delbrück 2002: Bebauungsplan Nr. 33 Strahewiesen in Delbrück Mitte
3 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 2 mungen. Die übrigen nur besonders geschützten Arten sind gemäß 44 (5) BNatSchG im Zusammenhang mit nach 15 zulässigen Eingriffen sowie Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VSRL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Es ist im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich nachgewiesener oder sehr wahrscheinlich vorkommender Arten erfüllt werden. Sollte einer der Verbotstatbestände vorliegen, ist zu prüfen, ob naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Gemäß 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4) wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Weiterhin findet einschränkend bei nach 15 zulässigen Eingriffen oder Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 der 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. 4. Bestand 4.1 Landwirtschaftliche Nutzflächen Das Plangebiet ist sehr arm an natürlichen oder naturnahen Strukturen. Auf der Westseite stehen entlang der Schlaunstraße drei Linden (Ø bis 30 cm) als Straßenbäume auf Baumbeeten zwischen gepflasterten Parkplätzen. Zwei immergrüne Hecken mit Fichten (Ø 5 bzw. 20 cm) im dichten Stand fassen die Außenanlagen eines Reiterhofes im Norden ein. Die Westhälfte der geplanten Baufläche ist eine intensiv genutzte Weide mit von Pferden rasenartig kurz beweideter Grasnarbe, in der nur sporadisch krautige Pflanzen zu finden sind. Eine Teilfläche im Südosten wird aktuell als Acker genutzt. Weide und Acker dienen zudem jährlich im Herbst beim Katharinen-Markt als Aufstellfläche für Ausstellungszelte und als Parkplatz. Hierzu sind Teilbereiche als Wege mit Schotterrasen befestigt.
4 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 3 Zwischen Weide und Acker verläuft ein Graben ohne ständige Wasserführung. Offenbar nur extensiv genutzt wird ein schmaler Geländestreifen zwischen Acker und Pferdehof mit relativ artenreicher Gras- und Krautvegetation. Das Umfeld bilden im Süden weitere Weiden und Ackerflächen, auf der Westseite die Schlaunstraße mit dann angrenzender Wohnbebauung. Auf der Ostseite liegt oberhalb einer ca. 2 m hohen Geländestufe das Gelände einer Tankstelle mit Waschstraße, im Norden der Reiterhof. Danach folgt jenseits von Boker Straße und Oststraße der Ortskern von Delbrück. 4.2 Abrissgebäude Das ehemalige Stallgebäude hat ca. 350 m² Grundfläche. Es wird seit mehr als 10 Jahren nur noch als Lager und Werkstatt genutzt. Der eingeschossige Ziegelbau mit Satteldach ist im Erdgeschoss mit dichten Fenstern ausgestattet. Auch alle Türen sind dicht. Das Dachgeschoss mit Holzbalkenkonstruktion und Well-Eternit-Eindeckung weist dagegen an mehreren Stellen Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel auf. Die Dachtraufe ist teilweise offen. In der nördlichen Giebelwand besteht ein Einflugloch von 30/30 cm Breite. Der Dachboden ist ungenutzt. Im Nordteil mit Betondecke liegen verstreut Getreidereste. Der Südteil mit abgehängter Decke ist nicht begehbar. 5. Ergebnis der Ortsbegehung Während zweier Begehungen konnten im Außenbereich keine Vogelarten festgestellt werden. Die Einzelbäume an der Schlaunstraße und die Fichtenhecken im Gelände bieten ggf. Nistmöglichkeiten für wenig anspruchsvolle Arten wie z.b. die Ringeltaube. Im Erdgeschoss des Abrissgebäudes bestehen keine Einflugöffnungen. Eine Nutzung durch Vögel oder Fledermäuse kann daher ausgeschlossen werden. Auf dem Dachboden wurden dagegen zahlreiche Kotspuren gefunden, die überwiegend mit Sicherheit von Mäusen stammen, die die dort lagernden Getreidereste nutzen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch Fledermäuse den Dachboden als Quartier nutzen. Unter einem Balken sind die Kotspuren einer Schleiereule oder dem Waldkauz zuzuordnen, die durch eine Öffnung im nördlichen Giebel einfliegen können und den Dachstuhl als Tageseinstand nutzen. Aktuell wurden jedoch keine Tiere beobachtet. Eine Nistgelegenheit ist nicht vorhanden. Darüber hinaus liegen keine Daten oder Angaben über Vorkommen geschützter Arten im Plangebiet vor. Die Anwohner können über keine diesbezüglichen Beobachtungen berichten. Auch die Abfrage im Fundortkataster des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz) hat für das Plangebiet und die weitere Umgebung keine Angaben über Vorkommen planungsrelevanter Arten ergeben.
5 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 4 6. Stellungnahme Artenschutz Das Wirtschaftsgebäude mit seinem Holzdachstuhl und dem störungsarmen Dachboden bietet potenziell ein geeignetes Quartier für gebäudebewohnende heimische Fledermausund Vogelarten. Das Quartier ist über diverse Öffnungen im Bereich der Giebel und Dachtraufen gut erreichbar. Aktuell wurden keine Tiere beobachtet. Eine Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten im Sinne von 44 (1) BNatSchG ist damit durch das Bauvorhaben nicht gegeben. Entsprechend kann auch eine erhebliche Beeinträchtigung örtlicher Populationen durch Störung, Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten oder durch Verletzung und Tötung von Individuen ausgeschlossen werden. Die ökologische Funktion potenziell betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt unter Einbeziehung des räumlichen Zusammenhangs erhalten. Die Artenschutzprüfung kann mit der Stufe 1: allgemeine Vorprüfung der Verbotstatbestände abgeschlossen werden. Die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG sind nicht erfüllt. Die Planung wird unter artenschutzrechtlichen Aspekten als vollziehbar beurteilt. Auch kann bei Art und Umfang der zu erwartenden Eingriffe eine erhebliche Beeinträchtigung von sonstigen, nur national geschützten Vogelarten ausgeschlossen werden. Auch für diese Arten sind jeweils gleichwertige Lebensräume und Biotopstrukturen als Ausweichräume im direkten Umfeld ausreichend vorhanden. 7. Ersatzmaßnahmen Als Ersatz für den Verlust potenziell geeigneter Quartiere wird vorgeschlagen, in und an den verbleibenden Gebäuden Ersatzquartiere zu schaffen. In der östlich benachbarten Scheune sollte ein Nistkasten für die Schleiereule angebracht werden. Zusätzlich sind dann am Südgiebel zwei Einflugöffnungen (B/H = 25/25 cm) anzulegen. Die Scheune verfügt bereits über Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse. An den Außenwänden verbleibender Gebäude sind drei Fledermauskästen sowie zwei Nistkästen für heimische Kleinvögel anzubringen. Aufgestellt: Delbrück/Rietberg, im März 2017 Dipl.-Ing. Hans Lutermann Anhang: Fotodokumentation
6 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 5 Anhang: Photodokumentation Grünlandfläche Grünlandfläche Fichtenhecke mit Grasstreifen und Acker
7 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 6 Schlaunstraße mit Stellplatzreihe und Einzelbäumen Baumbeet an der Schlaunstraße Wirtschaftsgebäude von Nordosten mit Einflugloch im Giebel
8 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 7 Wirtschaftsgebäude von Nordwesten Wirtschaftsgebäude von Südwesten Fensterdetail
9 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 8 Lagernutzung im Erdgeschoss Offene Dachtraufe im Dachgeschoss Dachstuhl als Holzbalkenkonstruktion
10 Artenschutzprüfung (ASP) zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 108 in Delbrück Mitte Seite 9 Nicht begehbarer Bereich des Dachstuhls mit Fachwerkträgern Kotspuren im Getreide Kotspuren unter einem Querbalken
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