Beratung. Leitfaden Arbeits- und sozialrechtliche Beratungen von Studierenden im Projekt students at work.

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1 LF beratung sw_layout :00 Seite 1 Leitfaden Arbeits- und sozialrechtliche Beratungen von Studierenden im Projekt students at work Beratung

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3 LF beratung sw_layout :00 Seite 3 Inhalt Einige Worte vorab 4 Projektrahmen 6 Projektverantwortung 6 Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Betriebs-/Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen 6 Beratung an der Hochschule 8 Organisation der Infrastruktur 9 Honorierung der Beratungsarbeit 9 Qualifikation der Berater/innen 10 Persönliche Kompetenz 10 Qualifizierung 10 Hospitation 11 Teilnahme an Vernetzungstreffen 11 Weiterbildungsmöglichkeiten 12 Vorbereitung von Beratungsangeboten 13 Aktualität von Materialien und Kontakten 13 Individuelle und emotionale Vorbereitung 13 Durchführung von Beratungsangeboten 15 Parteiisch-solidarische Beratung 15 Aktivierungsmöglichkeiten 15 Ansprache auf Mitgliedschaft 16 Struktur eines Beratungsgespräches 17 Verweiskompetenz 18 Beratungsprotokoll 19 Feedback-Fragebogen 21 Nachbereitung von Beratungsangeboten 23 Beratungsdokumentation 23 Vermitteln und Vernetzen 23 Individuelles und emotionales Abstandnehmen 23 Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten 24 Controlling 24 Netzwerkpflege 24 Öffentlichkeitsarbeit 24 Aktivierung von Studierenden für eine Mitarbeit im HiB/CO 26 Kolumne für Berater/innen ohne Beratungsfälle 28 Beratung in Aktion: Mobiles HiB 30 Von students-at-work-promotion, ad-hoc-beratungen und Vielem mehr 30 Konzept 31 Materialien 32 Einige Worte zum Schluss 34 Inhalt 3

4 LF beratung sw_layout :00 Seite 4 Einige Worte vorab Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen vor dem Hintergrund der Akademisierung der Erwerbswelt in der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit ein zentrales Arbeitsfeld zur Zukunftsgestaltung und -sicherung der Gewerkschaften. Allerdings sind Gewerkschaften für Studierende keine selbstverständlichen Ansprechpartner in den Hochschulen, und sie werden in der Regel nicht als selbstverständlicher und positiv gestaltender Bestandteil in der Berufswelt anerkannt. Ausgehend von dieser Erkenntnis und davon, dass gewerkschaftliche Ansprache in der Regel zu spät erfolgt, wenn Akademiker/innen mit Mitte 20 oder später in den Betrieb kommen, müssen Studierende Gewerkschaften frühzeitig als ernstzunehmende und vorhandene Ansprechpartner im Kontext der Hochschule erfahren. Dadurch können Studierende in der Hochschule, im Betrieb, in den Verwaltungen und in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfolgreicher für Gewerkschaften gewonnen werden. Aufgrund dieser Erkenntnis wurde im Jahr 2002 das Projekt students-at-work gegründet. In dem Projekt beraten studentische Gewerkschafter/innen studentische Jobber/innen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Ratsuchende bekommen eine Rechtsauskunft vermittelt und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie sie ihr Problem lösen können. Mit diesem Ansatz findet auch emanzipatorische Bildungsarbeit statt. Die Projektidee von students-at-work ist, dass Gewerkschaften über das Beratungsangebot einen Fuß in die Hochschulen bekommen und studentische Jobber/innen, die immerhin zwei Drittel aller Studierenden ausmachen, einen Erstkontakt mit Gewerkschaften knüpfen können. Gleichzeitig sollen sie mit einer gewerkschaftlichen Kernkompetenz vertraut gemacht werden: mit der solidarischen Unterstützung in individuell erscheinenden Problemlagen, welche durch einen Interessenkonflikt ausgelöst werden. Die Beratung findet in der Regel in Räumen der Hochschulen statt. Die Räume, in denen gewerkschaftliche Beratungsangebote stattfinden, heißen Campus Offices (CO) oder Hochschul - informationsbüros (HiB). Manchmal laufen sie auch unter dem Namen Kooperationsstellen. Seit Projektbeginn sind über 50 Beratungsangebote in den sogenannten COs und HiBs entstanden, mit steigender Tendenz. Das Projekt wächst nicht nur quantitativ, sondern es entwickelt sich auch inhaltlich. Diese Broschüre fasst die inhaltlichen Entwicklungen in einem Leitfaden für die qualitativ hochwertige Durchführung von arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen zusammen. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass ein einheitliches Auftreten unter einem einheitlichen Label auch vergleichbare qualitativ hochwertige Angebote beinhaltet. 4 Einige Worte vorab

5 LF beratung sw_layout :00 Seite 5 Koordinierende, Beratende und andere Aktive in HiBs und COs haben sich in unterschiedlicher Besetzung in den Jahren 2006 und 2007 getroffen, um unter anderem Qualitätsmerkmale für die Beratungsarbeit zu entwickeln. Diese Ergebnisse sind die Grundlage für den Leitfaden. An dieser Stelle sei allen gedankt, die an den Qualitätsmerkmalen mitgearbeitet haben. Ebenso gilt der Dank der AG Organizing, die in der Besetzung mit den Personen Christian Busch (Kooperationsstelle Göttingen), Constanze Krätsch (HiB Halle), Ole Peterson (HiB Hannover) und Maik Neumann (HiB Braunschweig/IG Metall) an dem Kapitel 4, Durchführung von Beratungsangeboten, mitgearbeitet haben. Das Beratungskonzept stellt neben aktionsorientierter und vernetzender politischer Arbeit, Veranstaltungen, politischer Jugendbildungsarbeit und den Campus-Touren eine zentrale Säule der Campus-Arbeit dar. Die Campus-Arbeit ist Teil des Gesamtkonzeptes der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit. Einige Worte vorab 5

6 LF beratung sw_layout :00 Seite 6 Projektrahmen Projektleitung Studierendenarbeit ist eine Kernaufgabe des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Der Bereich Jugend übernimmt dabei die koordinierende Rolle zwischen den Gewerkschaften und schafft eine Plattform zur synergetischen Zusammenarbeit. Die Projektleitung der jeweiligen Beratungsangebote als Bestandteil gewerkschaftlicher Studierendenarbeit muss vor Ort nicht zwangsläufig bei der DGB-Jugend liegen. Hier gibt es verschiedene Varianten. Das Projekt kann an einschlägigen branchenspezifischen Hochschulen von der jeweils zuständigen Mitgliedgewerkschaft getragen werden. Wo mehrere Branchen aufeinander treffen, ist die Koordination durch die DGB-Jugend oder den DGB sinnvoll. Wer vor Ort koordinierend verantwortlich ist, hängt von den vorhandenen Strukturen ab. Die wichtigste Aufgabe der Projektleitung ist das hauptamtliche Begleiten der Beratungsarbeit vor Ort, damit eine Orientierung an den Qualitätsmerkmalen, die im Leitfaden zusammengefasst sind, stattfinden kann. Falls die zuständigen Personen dabei Unterstützung brauchen, können begleitende Aufgaben aufgeteilt werden. Zu beachten ist in diesem Fall die klare Definition der Aufgabenbereiche und deren Zuordnung. Je mehr Aktive in einem Beratungsprojekt zusammenarbeiten, desto vielfältiger werden die verschiedenen Interessenslagen. Zwischen diesen muss manchmal auch vermittelt werden. Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Betriebs-/Personalräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen Das Beratungsangebot ist wie schon erwähnt ein Teil der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit und dient Gewerkschaften dazu, einen Fuß in die Hochschulen zu bekommen. Studentische Jobber/innen, die immerhin zwei Drittel aller Studierenden ausmachen, können hier einen Erstkontakt mit Gewerkschaften knüpfen und gleichzeitig mit einer gewerkschaftlichen Kernkompetenz vertraut gemacht werden: der solidarischen Unterstützung in individuell erscheinenden Problemlagen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist es wichtig, das Beratungsangebot umfassend zu unterstützen. Wenn ein Beratungsprojekt vor Ort etabliert werden soll, muss es finanziell abgesichert und mit zusätzlichen Arbeitsressourcen unterstützt werden. Ein aktives Unterstützen ist ebenso notwendig wie die Gestaltung von Angeboten um die Beratung zu gestalten und der Brückenschlag in die Betriebe, Verwaltungen (siehe Gesamtkonzept). 6 Projektrahmen

7 LF beratung sw_layout :00 Seite 7 Student/in studentsat-work Beratung BR/PR/JAV Gewerkschaften Der Anspruch ist es, dass sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Gewerkschaftssekretäre und -sekretärinnen aktiv in die Arbeit miteinbezogen sind. Saw-Berater/innen müssen mit den Interessenvertreter/innen in den Betrieben und Verwaltungen vernetzt werden, und sie müssen inhaltliche und strukturelle Einblicke bekommen. Ihnen müssen entsprechende Kontakte vermittelt werden. Saw-Berater/innen können ratsuchende Studierende nur dann in der Bewusstseinsbildung für gewerkschaftliche Interessensvertretung unterstützen und Gewerkschaften als Bestandteil der Berufswelt erlebbar machen, wenn sie selbst in die BR/PR/JAV- und Gewerkschaftsbeziehungen miteinbezogen werden. Projektrahmen 7

8 LF beratung sw_layout :00 Seite 8 Beratung an der Hochschule Die Gründung eines Beratungsangebotes setzt voraus, dass eine Feldanalyse stattgefunden hat, dass die Studienstruktur an der Hochschule ausreichend bekannt ist und Kontakte in die Hochschulen bestehen, um auf notwendiges Insider-Wissen zurückgreifen zu können. Interessensvertreter/innen aus der Hochschule sind idealerweise Teil des Beratungsprojekts und der gesamten Studierendenarbeit vor Ort. Eine Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft unterstützt uns darin, die studentischen Belange ebenso im Auge zu behalten wie die hochschul- und sozialpolitischen Entwicklungen. Da studentische Selbstverwaltungen in der Regel eigene Beratungen anbieten und als kompetente Erstansprechpartner von Studierenden für Studierende wahrgenommen werden, reduziert eine Zusammenarbeit Berührungsängste und eröffnet perspektivisch neue Wege der Zusammenarbeit mit gewerkschaftlichen Strukturen. Eine Zusammenarbeit mit anderen universitären Stellen ist ebenso von Vorteil, insbesondere mit Blick auf die Verweiskompetenz zu anderen Beratungsangeboten. Nicht alle Studierenden suchen mit ihren Problemen das richtige Beratungsangebot auf, und manche Probleme sind vielschichtiger und brauchen verschiedene Blickwinkel brauchen. Hier hilft es, wenn sich die Berater/innen der verschiedenen Angebote kennen und bei Bedarf die Ratsuchenden kompetent vermitteln können. 8 Projektrahmen

9 LF beratung sw_layout :00 Seite 9 Organisation der Infrastruktur Qualitativ hochwertige Beratung setzt voraus, dass Räumlichkeiten mit zeitgemäßer Büroausstattung vorhanden sind. Telefon, PC mit Internetzugang, aktualisierte Gesetzestexte mit Kommentaren gehören ebenso dazu, wie stets aktualisierte Kontaktdaten, Fachliteratur und Informationsbroschüren von Gewerkschaften und anderen Organisationen (bspw. universitäre Beratungsangebote) für Ratsuchende. Die Räumlichkeiten sollten an einem hoch frequentierten Ort innerhalb der Hochschule liegen und durch die gewünschte(n) Zielgruppe(n) klar erkennbar sein. Grundbedingungen für Beratungsgespräche müssen erfüllt sein. Konkret heißt das, dass es sich um Räumlichkeiten handeln soll, die geschlossen sind und eine»intime«atmosphäre ausstrahlen und auf keinen Fall zum Durchgang während der Beratungszeit genutzt werden. Das Beratungsangebot findet als Teil gewerkschaftlicher Studierendenarbeit optimalerweise in Zusammenarbeit mit der Studierendenschaft statt. In der Praxis läuft Beratung daher auch oftmals in einem geeigneten Raum der Studierendenschaft. An manchen Standorten gibt es Kooperationsstellen von Hochschulen und Gewerkschaften. Eine Zusammenarbeit kann die Organisation der Infrastruktur sehr erleichtern. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass Kooperationsstellen aus Sicht Studierender oftmals fernab der eigenen Lebensrealität sind und leider mitunter auch räumlich abseits studentischer Wege angesiedelt sind. Die Beratungszeiten müssen so gewählt werden, dass es sich um eine seminarübergreifende Zeit handelt, so dass möglichst vielen Studierenden die Teilnahme an einer Beratung ermöglicht wird. Außerdem hat sich in der Praxis bewährt, mindestens einmal pro Woche einen festen Termin anzubieten. Die angebotenen Beratungstermine sind bindend. Sollten sie aus irgendwelchen Gründen nicht stattfinden können, muss dies sichtbar und rechtzeitig kommuniziert werden. Honorierung der Beratungsarbeit Die Beratungstätigkeit sowie die Vor- und Nachbereitung sind in Anlehnung an den Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte Berlin zu vergüten. Projektrahmen 9

10 LF beratung sw_layout :00 Seite 10 Qualifikation der Berater/innen Persönliche Kompetenz Saw-Berater/innen bringen in erster Linie persönliche und soziale Kompetenzen mit, die sie zu einer allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Beratung befähigen. Zu den persönlichen Eigenschaften zählen auch die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft und die positive Identifikation mit ihr. Dies spiegelt sich im ehrenamtlichen Engagement in der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit, denn Berater/innen sind Multiplikatoren und Multiplikatorinnen der Gewerkschaften. Sie müssen bereit sein, ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft offensiv in der Beratungs - situation zu vertreten. Berater/innen sollten in die gewerkschaftliche Studierendenarbeit vor Ort integriert sein und idealerweise die Bereitschaft zum Engagement über die Beratungstätigkeit hinaus haben. Zur Durchführung von kompetenter gewerkschaftlicher Beratung braucht es Qualifizierungen. Nicht immer lassen sich Berater/innen finden, die schon gewerkschaftliches Engagement mitbringen. Unerfahrenheit auf diesem Gebiet soll kein Ausschlusskriterium sein, denn dies lässt sich ja ändern. Qualifizierung Zukünftige Berater/innen nehmen vor Aufnahme einer Beratungstätigkeit an einer sechstägigen Grundschulung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Studierenden teil. Die Grundschulung zeichnet sich im Wesentlichen durch folgende Themengebiete aus: Grundlagen der Beratungskompetenz: Beratung ist ein sensibles Feld. In mehreren Blöcken setzen sich die Teilnehmenden theoretisch und praktisch mit den Grundlagen sowie typischen Problemlagen im Beratungsalltag auseinander und trainieren die Anwendung. Grundlagen im Arbeitsrecht: Nach einer historischen Herleitung des Arbeitsrechtes und der bedeutenden Rolle, die Gewerkschaften in diesem Prozess eingenommen haben, lernen die teilnehmenden Studierenden das Lesen von Rechtsquellen und analysieren die wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. In Praxisblöcken wird das erlernte Wissen wiederholt und angewandt und das Vermitteln gewerkschaftlicher Kernkompetenzen auf diesem Gebiet an die Ratsuchenden thematisiert. Grundlagen im Sozial(versicherungs)recht: Für Studierende gibt es im Sozialversicherungsrecht an mehreren Stellen Ausnahmeregelungen, die insbesondere für studentisch Beschäftigte von Bedeutung sind. Neben der Vermittlung dieser Aspekte erhalten die angehenden Berater/innen 10 Qualifikation der Berater/innen

11 LF beratung sw_layout :00 Seite 11 einen Überblick über die wesentlichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmende sowie aktuelle Probleme und Entwicklungen. Nach der ersten Praxisphase, zu der auch die Hospitationsphase zählt, nehmen die Berater/innen an einer Aufbau-Schulung im Wochenendformat teil. Jährlich finden zwei Aufbau-Schulungen mit zwei verschiedenen thematischen Schwerpunkten statt. Die Aufbau-Schulung im November hat die Schwerpunkte aktivierende Beratung und Mitbestimmungsmöglichkeiten an Hochschulen und in den Betrieben. Die Aufbau-Schulung im März vertieft aktivierende Beratungsthemen, insbesondere Studienfinanzierungsmöglichkeiten, Hartz IV, Mutterschutz und Elternzeit. Darüber hinaus wird Berater/innen Raum gegeben, sich über ihre Erfahrungen sowie gegebenenfalls Probleme vor Ort austauschen zu können. Bei Bedarf können auch beide Aufbau-Schulungen besucht werden. Sowohl die Grund- als auch die Aufbau-Schulungen finden nach bundeseinheitlichem Standard statt und werden durch eigens für das Durchführen der Schulungen ausgebildete Trainer/innen durchgeführt und kontinuierlich an die Bedürfnisse der Berater/innen vor Ort angepasst. Hospitation Neue Berater/innen benötigen in den ersten sechs bis acht Wochen ihrer Beratungstätigkeiten eine fachliche Begleitung, damit eine qualitativ hochwertige Einarbeitung gewährleistet werden kann. Die fachliche Begleitperson sollte idealerweise sowohl im Arbeits- als auch im Sozial(versicherungs)recht versiert und möglichst schon vorher in der Beratung tätig gewesen sein. Auswertende Gespräche nach jedem Beratungsgespräch, das der/die Hopsitierende mit seiner/ihrer Begleitung geführt habt, sind ebenso für die Einarbeitung des Hospitanten/der Hospitantin notwendig wie Feedbackgespräche in der Mitte und gegen Ende der Hospitationsphase. Bei Neugründung eines Beratungsangebotes ist eine intensive Betreuung durch die Haupt - amtlichen vor Ort notwendig. Bei weiterem Unterstützungsbedarf steht das saw-team der Abteilung Jugend beim DGB-Bundesvorstand zur Verfügung. Das saw-team ist per unter studienjob@dgb.de erreichbar oder unter der Telefonnummer 030 / Teilnahme an Vernetzungstreffen Die Beratungsarbeit ist Teil der Campusarbeit und damit auch Teil des Gesamtkonzeptes gewerkschaftlicher Studierendenarbeit. Für die inhaltliche und qualitative Weiterentwicklung gewerkschaftlicher Studierendenarbeit ist es unerlässlich, dass sich die Aktiven der Studierendenarbeit Qualifikation der Berater/innen 11

12 LF beratung sw_layout :00 Seite 12 in regelmäßigen Abständen treffen und sich über ihre Arbeit austauschen. Für die eigene Arbeit bieten die Vernetzungen immer wieder neue Impulse. Die Vernetzungstreffen sind für alle beteiligten Akteure und Akteurinnen der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit gedacht. Vernetzungstreffen sollen sowohl vor Ort, bspw. an der Hochschule selbst oder auf Stadt- und Kreisverbandsebene, stattfinden als auch auf Bezirks- und Bundesebene. Die Teilnahme an den Vernetzungstreffen vor Ort bzw. im Bezirk hat für die eigene Arbeit als Berater/in die wichtigste Bedeutung. Die Vernetzungsarbeit auf Bezirksebene findet derzeit noch nicht überall statt. Das Vernetzungstreffen der Bundesebene findet regelmäßig am ersten Wochenende im November statt. Die Anmeldung dazu ist über das Jugendbildungsprogramm der DGB-Jugend möglich. Weiterbildungsmöglichkeiten Für die eigene Beratungsarbeit ist eine kontinuierliche Weiterbildung notwendig, denn die Grundund Aufbau-Schulungen können nur die notwendigsten Grundlagenkenntnisse vermitteln. Relevante Informationen zu Änderungen im Arbeits- und Sozial(versicherungs)recht, zu hochschulpolitischen Inhalten und zu Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten die Berater/innen über den Newsletter der DGB-Jugend von der Bundesebene. Der Newsletter erscheint ein- bis zweimal im Monat und kann unter abonniert werden. Weitere wichtige Inhalte der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit können innerhalb der Vernetzungen erworben werden. Darüber hinaus bieten einige Mitgliedsgewerkschaften und DGB-Bezirke spezielle Weiterbildungsseminare zu verschiedenen Themen an. Die DGB-Jugend auf Bundesebene lädt jährlich im März zu einer dreitägigen Impulskonferenz ein, auf der aktuelle hochschulpolitische Themen mit Blick auf die eigene Arbeit in der Studierendenarbeit diskutiert werden. Weitere Weiterbildungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Grundlagentechniken von Organizing, finden sich ebenfalls im Bildungsprogramm der DGB-Jugend auf Bundesebene. Für Aktive in der Beratung, die sich persönlich weiterentwickeln wollen und ihre Beratungserfahrungen in den Grundqualifizierungen multiplizieren möchten, gibt es die Möglichkeit, an der Ausbildung zum Trainer/zur Trainerin teilzunehmen. Hier können notwendige Kompetenzen, die zum Durchführen der Grund- und Aufbau-Schulungen für arbeits- und sozialrechtliche Erstberatungen befähigen, über einen längeren Ausbildungszeitraum erworben werden. 12 Qualifikation der Berater/innen

13 LF beratung sw_layout :00 Seite 13 Vorbereitung von Beratungsangeboten Aktualität von Materialien und Kontakten Zur Vorbereitung der Durchführung einer Beratung gehört es zwingend, dass alle für die Beratung notwendigen Materialien auf dem aktuellsten Stand sind. Dazu zählen sowohl aktualisierte Gesetzestexte mit Kommentaren als auch aktuelle Broschüren zur Herausgabe an Ratsuchende. Der für die Studierendenarbeit konzipierte Newsletter der Abteilung Jugend beim DGB-Bundesvorstand informiert ein- bis zweimal monatlich über aktuelle Rechtssprechungen, die die Beratungsarbeit tangieren sowie über Ankündigungen zu neuen Broschüren oder für die Beratungsarbeit notwendige Fachliteratur (siehe Kapitel 2, Weiterbildungsmöglichkeiten). Für die Verweiskompetenz während der Beratung ist es notwendig, dass eine genaue Kenntnis über mit dem Beratungsangebot vernetzte Ansprechpartner/innen und ein aktueller vermittelnder Kontakt besteht. Zu den vernetzten Akteurinnen und Akteuren zählen in erster Linie die entsprechenden Hauptamtlichen der Mitgliedsgewerkschaften, gewerkschaftliche Hochschulgruppen, Betriebs- bzw. Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Berater/innen kooperierender Beratungsangebote und natürlich die studentische Selbstverwaltung, das Studentenwerk, Gleichstellungsbeauftragte, Aktive an anderen Standorten und Krankenkassen. Die Netzwerkpartner/innen können an den verschiedenen Standorten durchaus variieren, da die Aktiven von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sind. Aufgrund der hohen personellen Fluktuation in diesen Bereichen ist es hilfreich, das eigene Netzwerk zu dokumentieren, dabei Personen und Einrichtungen zu trennen und regelmäßig zu aktualisieren. Wichtig ist hierbei auch die Kenntnis über Aufgaben bzw. Kompetenzen aller Akteurinnen und Akteure. Individuelle und emotionale Vorbereitung Neben der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung einer Beratung, wie das Aktualisieren von Materialien und Kontakten, gehört auch die individuelle und emotionale Vorbereitung dazu, um den Anforderungen eines Beratungsgesprächs gerecht werden zu können. Beratung ist immer ein vielschichtiger Prozess, der sich in unterschiedlichen Spannungsfeldern widerspiegelt. So bestehen mitunter unterschiedliche Bedürfnisse von Ratsuchenden und Beratenden, die in einem Beratungsprozess aufgelöst werden müssen. Typisch sind dafür vor allem drei Ebenen: Anleitung versus Beratung, Nähe versus Distanz sowie eine Wissenshierarchie. So wollen bspw. Ratsuchende einen Lösungsweg aufgezeigt bekommen und eventuell sogar eine Entscheidung für einen Lösungsweg an die Berater/innen delegieren. Aus beratender Sicht steht Vorbereitung von Beratungsangeboten 13

14 LF beratung sw_layout :00 Seite 14 ein Lösungspluralismus im Vordergrund, und die Entscheidungsfindung liegt bei der betroffenen Person. Ebenso entsteht mit der Offenbarung von Problemen eine Form von Offenheit und Nähe, mit der professionell umgegangen werden muss, um Vertrauen nachhaltig zu gewährleisten. Auch muss mit der Wissenshierarchie ein Umgang gefunden und bspw. aufgepasst werden, dass Wissen nicht selektiv eingesetzt und somit der Entscheidungsspielraum von Ratsuchenden eingeengt wird. Ebenso ist es wichtig, dass Beratende fortwährend ihre Handlungen reflektieren, um den Rat - suchenden mit Akzeptanz und Vorurteilsfreiheit zu begegnen, mit Offen- und Gelassenheit in ein Beratungsgespräch zu gehen und durch Professionalität auch in schwierigen Situationen den Überblick über das Beratungsgespräch zu behalten. Beratungszeit bedarf folglich einer individuellen emotionalen Vorbereitung: Die Berater/innen müssen darauf vorbereitet sein, Extremsituationen mit unvorhersehbaren Herausforderungen zu begegnen. Hilfreich und selbstverständlich sollte es daher sein, dass einfache Dinge beachtet werden, wie bspw. schon etwas früher im Beratungsraum anwesend zu sein, ggf. den Raum angemessen herzurichten, das Handy lautlos zu stellen usw Diese Dinge können Berater/innen eine Hilfestellung sein, sich auch emotional auf die Beratungssituation einzulassen und etwas Abstand zu dem eigenen Alltag zu bekommen. 14 Vorbereitung von Beratungsangeboten

15 LF beratung sw_layout :00 Seite 15 Durchführung von Beratungsangeboten Parteiisch-solidarische Beratung und Rechtsdienstleistungsgesetz Die Beratung von Studierenden bei arbeits- und sozial(versicherungs)rechtlichen Problemen ist immer eine parteiisch-solidarische Beratung, das heißt immer orientiert auf die Ratsuchenden, die jobbenden Studierenden. In der Regel handelt es sich bei der Beratung um eine Rechtsauskunft, die Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Ratsuchende ihr Problem lösen können. Mit diesem Ansatz findet dabei auch emanzipatorische Bildungsarbeit statt. Wenn ein Beratungsfall so angelegt ist, dass er eine tiefgreifendere Bearbeitung als eine Rechtsauskunft benötigt, findet in der Regel eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls nach 2 des RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, kurz Rechtsdienstleistungsgesetz) statt. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass diese rechtliche Prüfung des Einzelfalls durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt ( 7 RDG). In diesem Fall greift bei den meisten Beratungsangeboten vor Ort die Verweiskompetenz an die entsprechende Mitgliedsgewerkschaft. Aktivierungsmöglichkeiten Das Ziel all unserer Aktivitäten an den Hochschulen ist, Studierende für die gewerkschaftliche Interessenvertretung zu aktivieren. Das gilt auch für die Beratung, die in den HiBs und COs stattfindet. Die Beraterinnen und Berater sind allerdings keine Organizer/innen. Des Weiteren ist die Situation, in der im Regelfall eine einzelne Person eine klare Lösung für ihr Problem haben möchte, eher ungünstig, um die Person zum Versuch einer kollektiven Problemlösung zu bewegen. Trotzdem gibt es diese Möglichkeit. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss die ratsuchende Person aufgeschlossen sein gegenüber einer Darlegung der Hintergründe ihrer Situation und der Vorstellung einer Verschiebung von Kräfteverhältnissen durch Organisation. Wenn die Person daran interessiert ist, ihr Leben zu gestalten und sich nicht nur durchzuwurschteln, dann seid ihr schon viel weiter. Ihr könnt den angestoßenen Denkprozess durch die Bereitstellung von Materialien vertiefen und durch die Herausgabe von Kontakten Verknüpfungen schaffen. Für eine Beratungssituation ist dies kein schlechtes Ergebnis. Eine Aktivierung ist damit aber noch nicht erreicht. Wenn die Person tieferes Interesse an einer politischen Aktivität in ihrem Sinne zeigt, ist es wichtig, dass Anknüpfungspunkte zur Verfügung gestellt werden können. Gibt es im Umfeld des HiBs/COs eine gewerkschaftliche Studierenden- Durchführung von Beratungsangeboten 15

16 LF beratung sw_layout :00 Seite 16 gruppe, die sich mit dem Problem auseinandersetzen könnte? Entspricht das Problem dem Aufgabenfeld der Gruppe? Oft ist das Problem im Organisationsbereich einer Mitgliedsgewerkschaft angesiedelt. Bei Problemen im Organisationsbereich einer Einzelgewerkschaft ist diese grundsätzlicher Ansprechpartner, an den die Betroffenen verwiesen werden können. Den Kontakt sicher herzustellen, ist hier die Aufgabe der/des Beratenden. Hierfür ist es wichtig, die -Adresse oder Telefonnummer des/der Studierenden zu erhalten sowie die Erlaubnis, diese an den/die Ansprechpartner/in weitergeben zu dürfen. Es soll gewerkschaftliches Engagement gefördert, aber nicht neben der zuständigen Gewerkschaft agiert werden. Wenn die Vermittlung erfolgreich war, liegt die weitere Aktivierung in den Händen der Gewerkschaft, wo sich die Person im Idealfall einer Aktivengruppe anschließt, die ihr bei ihrem Problem helfen kann. Es ist unwahrscheinlich, dass ihr in kurzer Zeit eine Gruppe von zum Beispiel Kellner/innen trefft, die sich für die Lösung ihres Problems aktiv einsetzen wollen. Es wird eher nur eine Person sein. Diese kann aber mit einer bestehenden Gruppe zusammen schon große Aktivität entwickeln (z.b. eine Veranstaltung für Jobber/innen im Gastronomiebereich organisieren). Hier zeigt sich, wie wichtig eine gute Vernetzung der HiBs/COs ist. Die Anbindungsversuche müssen aber nicht auf gewerkschaftliche Aktivitäten im engen Sinne beschränkt sein. Interessenvertretung findet auch an der Hochschule statt, und dort liegen viele der Probleme, die Studierende haben. Ein Engagement in Fachschaften und Hochschulgruppen ist von unserer Seite zu begrüßen. Ansprache auf Mitgliedschaft Ein Beratungsgespräch ist primär kein Werbegespräch. Es bietet aber dennoch die (seltene) Gelegenheit, Studierende auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft anzusprechen. Eine Gelegenheit, die kein/e Berater/in auslassen sollte! Es ist lediglich die Frage, wie diese Ansprache durch die Gewerkschaften, die die HiBs/COs ja mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanzieren, sinnvoll in die Beratungssituation integriert werden kann. Die Ansprache auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft darf dabei die Beratungsatmosphäre nicht zerstören. Ein Anknüpfungspunkt für eine Ansprache auf eine Mitgliedschaft kann sich in jeder Phase des Beratungsgespräches bieten. Eine gute Gelegenheit ist sicherlich häufig am Schluss nach dem Feedback. Die Ansprache selbst kann durchaus kurz sein, z.b.:»zum Schluss möchte ich dich gerne noch fragen, ob du bereits Gewerkschaftsmitglied bist.«wird dies verneint, sollten die Infobroschüren der in Frage kommenden Gewerkschaften mitgegeben werden mit der freundlichen Aufforderung, sich eine Mitgliedschaft doch mal zu überlegen. 16 Durchführung von Beratungsangeboten

17 LF beratung sw_layout :00 Seite 17 Struktur eines Beratungsgespräches In der Beratungssituation folgen Aufbau und Ablauf eines Beratungsgespräches einer gleichbleibenden Struktur. Für diese Struktur gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, aber auch minimale Unterschiede in der Feinstrukturierung. Der Aufbau und Ablauf bleibt dabei im Wesentlichen gleich: Phase I: Orientierungsphase Der/die Ratsuchende wird begrüßt. Die Arbeit der Beratung wird vorgestellt. Phase II: Klärungsphase Die Fragestellung des/der Ratsuchenden wird geklärt, das Problem erfasst, konkretisiert und strukturiert. Bei einer Vielzahl an Problemen werden diese sortiert, strukturiert und wenn möglich im Folgenden einzeln abgearbeitet. Aufbau und Struktur einer Beratung Orientierungsphase Einstieg, Begrüßung Klärungsphase Fragestellung der Ratsuchenden Nachfrage, Problemerfassung Konkretisierung, Strukturierung Veränderungsphase Diskussion und Lösungsansätze (keine Entscheidung nötig) Abschlussphase Zusammenfassung, Frage aufgreifen Feedback Durchführung von Beratungsangeboten 17

18 LF beratung sw_layout :00 Seite 18 Phase III: Veränderungsphase Handlungsmöglichkeiten werden eruiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Gegebenenfalls werden Möglichkeiten der weiteren Beratung (Verweiskompetenz) gesucht bzw. ein Folgetermin vereinbart. Die Entscheidung über den Lösungsweg bzw. die weitere Vorgehensweise liegt hier bei dem/der Ratsuchenden. Hier ergibt sich ggf. eine Aktivierungsmöglichkeit. Phase IV: Abschlussphase Der Lösungsweg, für den sich der/die Ratsuchende entschieden hat, wird noch einmal zusammengefasst. Wird ein neuer Termin vereinbart, sollte geklärt sein, was bis dahin passiert ist. Der/die Ratsuchende weiß über seine/ihre nächsten Schritte Bescheid und ist in der Lage, diese umzusetzen. Gerade bei komplexeren Problemlagen kann es passieren, dass zwischen den einzelnen Phasen hin- und hergesprungen wird. Wichtig ist, dass bei jedem Problem bzw. jeder Fragestellung entsprechend vorgegangen wird und der/die Berater/in den Überblick behält. Der/die Berater/in muss hierbei seine/ihre eigenen Kompetenzgrenzen kennen und diese gegenüber dem/der Ratsuchenden kommunizieren. Dabei muss darauf geachtet werden, nicht auf irgendwelches Halbwissen zurückzugreifen! Nur wirkliche, sichere und belegbare Informationen dürfen im Beratungsgespräch Anwendung finden! Bei Unsicherheiten solltet ihr lieber noch einmal recherchieren, auf einen Folgetermin verweisen bzw. von der Verweiskompetenz Gebrauch machen. Feedback Das Einholen eines anonymen Feedbacks über den Feedback-Bogen (siehe Seite 21) kann für die Arbeit des HiBs/COs wichtig sein. Ein persönliches Feedback am Ende des Gespräches ist in jedem Fall für den/die Beratenden wichtig. Hier sollte spätestens eine Ansprache auf die Gewerkschaftsmitgliedschaft erfolgen. Verweiskompetenz Manche Problemsituationen sind so gravierend, so dass sie juristisch angegangen werden müssen. Bei solchen Fällen greift unmittelbar die Verweiskompetenz an die entsprechende Mitgliedsgewerkschaft. Je nach Vereinbarung vor Ort kann auch direkt an die DGB-Rechtsschutz GmbH verwiesen werden. Gelegentlich gibt es Beratungsfälle, die so strukturiert sind, dass sie von anderen Beratungsstellen oder Einrichtungen besser bearbeitet werden können oder eine Zusammenarbeit notwendig ist, so dass ebenfalls die Verweiskompetenz greift. 18 Durchführung von Beratungsangeboten

19 LF beratung sw_layout :00 Seite 19 Beratungsprotokoll Beratungsprotokoll Monat: Ratsuchende/r: Erstberatung Folgeberatung Berater/in: Tagesstatistik 1. Beratung 2. bzw. ff. Beratung 1. Zu welchem Themenkomplex hatte der/die Ratsuchende Fragen? Arbeitszeit Mutterschutz Arbeitsvertrag Kein Arbeitsvertrag Urlaub Kündigung Entgeltfortzahlungsgesetz Mobbing Steuern Sozialversicherung Ausländische Studierende Arbeitserlaubnis Teilzeit-/Befristungsgesetz Urlaubsemester/Teilzeitstudium Kein Lohn Zu wenig Lohn Freie Mitarbeit/Honorararbeit Gewerbe Jobsuche Praktikum Sonstige 2. Welches Problem lag konkret vor? 3. Welchem Beschäftigungsverhältnis geht der/die Ratsuchende nach? Geringfügige Beschäftigung/Minijob Reguläre (studentische) Beschäftigung Freie Mitarbeit/Honorarjob Praktikum Sonstigem: Kurzfristige Beschäftigung Studentische Hilfskraft Eigenes Gewerbe Keinem Anzahl Beschäftigungen insgesamt: Durchführung von Beratungsangeboten 19

20 LF beratung sw_layout :00 Seite Wie wurde mit dem Problem des/der Ratsuchenden verfahren? Beratung und Lösung des Problems Weiterleitung an eine zuständige Gewerkschaft: Weiterleitung an die DGB-Rechtsschutz GmbH Weiterleitung an ein anderes Beratungsangebot: Rückfrage/Rückmeldung bzw. Zweitberatung vereinbart Problem nicht gelöst, da Problem nicht lösbar Problemlösung gescheitert Person beratungsresistent 5. Wie lange hat das Gespräch insgesamt gedauert? Bis 10 Minuten 10 bis 20 Minuten 20 bis 30 Minuten ½ bis ¾ Stunde Länger als eine ¾ Stunde 6. War der/die Ratsuchende zufrieden mit der Lösung? Ja Nein Warum nicht? 7. Schien der/die Ratsuchende zufrieden mit der Beratung? Ja Nein Warum nicht? 8. Wie ist der/die Ratsuchende auf die Beratung aufmerksam geworden? Internet Freunde/Bekannte Flyer Sonstiges: 9. Besondere Anmerkungen 20 Durchführung von Beratungsangeboten

21 LF beratung sw_layout :00 Seite 21 Feedback-Fragebogen Feedback-Fragebogen Liebe Studentin, lieber Student, die students-at-work-beratung der DGB-Jugend, durch die du soeben beraten worden bist, evaluiert derzeit ihr Beratungsangebot. Wir bitten dich deshalb, uns mit deiner Bewertung zu unterstützen. Die Daten sollen statistisch vor allem zur Qualitätsentwicklung genutzt werden. Selbstverständlich ist die Beantwortung freiwillig. Um die Anonymität zu gewährleisten was ebenfalls selbstverständlich ist bitten wir dich, nirgendwo auf dem Bogen deinen Namen oder Adresse zu vermerken. Vielen Dank! 1. Wie bist du auf das Campus Office aufmerksam geworden? Flyer bzw. Plakat Freunde/Bekannte Internet Anzeigen/Medienberichte in: Ich wurde vermittelt durch: Sonstiges: 2. Mit welchem Problem bist du an den/die Berater/in herangetreten? 3. Wie zufrieden bist du mit der Beantwortung deiner Frage? Sehr zufrieden Eher unzufrieden Zufrieden Unzufrieden Eher zufrieden Sehr unzufrieden 4. Wenn du weitergeleitet worden bist, dann wohin? 5. In welchem Beschäftigungsverhältnis bist du zurzeit beschäftigt? Geringfügige Beschäftigung/Minijob Reguläre studentische Beschäftigung? Freie Mitarbeit/Honorararbeit Keinem Kurzfristige Beschäftigung An der Uni Praktikum Sonstigem Durchführung von Beratungsangeboten 21

22 LF beratung sw_layout :00 Seite 22 5.a In wie vielen Beschäftigungsverhältnissen/Jobs bist du zurzeit beschäftigt? 6. Kannst du dir vorstellen, weiterhin Beratung durch das HiB in Anspruch zu nehmen? Ja Vielleicht Nein 6.a Wenn nein, warum nicht? 7. Was könnte deiner Meinung nach an der Beratung verbessert werden? 8. Ist dein Interesse an Gewerkschaften aufgrund der Beratung gestiegen? Ja Weiß nicht Nein 8.a Wirst du in eine Gewerkschaft eintreten? Ja Wahrscheinlich Weiß nicht Eher nicht Nein Bin bereits Mitglied 9. Fragen zur Person Alter Nationalität Geschlecht Studiengang Warum gehst du arbeiten? Um meinen Lebensunterhalt zu verdienen Damit ich mir mehr leisten kann Unabhängigkeit von den Eltern Sammlung praktischer Erfahrungen Kontakte für spätere Beschäftigung Sonstiges 22

23 LF beratung sw_layout :00 Seite 23 Nachbereitung von Beratungsangeboten Beratungsdokumentation Eine umfangreiche Selbstdokumentation und die umfassende Befragung von Ratsuchenden ermöglichen einen Überblick über den Beratungsbedarf sowie Einschätzungen über Entwicklungen. Dies schafft eine Grundlage, um auf Entwicklungen reagieren zu können und eine einigermaßen realistische Einschätzung über das Standing eines Beratungsbüros zu bekommen. Zu diesem Zweck gibt es zwei standardisierte Fragebögen. Beratungsprotokolle dienen dem Überblick über Beratungsbedarf sowie Einschätzungen über Entwicklungen. Sie fließen in die bundesweite Evaluation der Beratungsbüros ein. Sie helfen, Nachschulungsbedarfe der Berater/innen festzustellen sowie den Entwicklungsstand des Beratungsbüros zu erfassen. Sie sind nach der Beratung auszufüllen und entsprechend abzulegen. Die Feedback-Fragebögen dienen der Qualitätsverbesserung der eigenen Arbeit. Ratsuchende füllen sie freiwillig und anonym aus. Die Kopiervorlagen der beiden Bögen findet ihr unter students_at_work/vor_ort/bueros_und_arbeit_vor_ort Verweisen und Vernetzen Das Beratungsangebot findet innerhalb eines bestehenden Netzwerks statt. In der Beratung müssen hin und wieder bestimmte Fälle an kompetente Netzwerkpartner/innen verwiesen werden. In dieser Weitervermittlung (Verweiskompetenz) müssen die Berater/innen fachkundig sein. Dazu gehört auch, dass nach einer Beratung Kontakt zu den vermittelten Akteurinnen und Akteuren aufgenommen und der Fall kurz skizziert wird, damit der/die Akteur/in direkt an die bisherige Arbeit mit den Ratsuchenden anknüpfen kann. Allerdings muss beachtet werden, dass Beratung in einem vertraulichen Rahmen stattfindet. Daher muss der/die Ratsuchende damit einverstanden sein, dass Informationen weitergeben werden. Individuelles und emotionales Abstandnehmen Sowie es selbstverständlich ist, sich individuell und emotional auf die Beratung einzulassen, ist es ebenso notwendig, nach der Beratung wieder emotional Abstand zu gewinnen. Das kann für den Berater/die Beraterin manchmal schwierig sein, da einige Beratungsfälle Wut und/oder andere starke Emotionen auslösen können. Von diesen Gefühlen gilt es Abstand zu nehmen, indem Wege der Aufarbeitung des Erlebten entwickelt werden. Es gibt viele Möglichkeiten des Umgangs mit professioneller Distanzhaltung, und der Austausch mit Kolleg/innen kann an dieser Stelle helfen. Nachbereitung von Beratungsangeboten 23

24 LF beratung sw_layout :00 Seite 24 Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten Controlling Zur Sicherung der Nachhaltigkeit ist ein detaillierter Austausch notwendig. Alle für ein Beratungsbüro Verantwortlichen setzen sich in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal im Semester, zusammen. Neben der Auswertung der Beratungstätigkeit geht es darum, weitere Schritte vorzubereiten, z.b.: Fortbildungen abzustimmen, Netzwerkausbau und Netzwerkpflege sowie Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren und natürlich Nachwuchs zu gewinnen. Hier werden die relevanten Entscheidungen abgestimmt und alle Kooperationspartner/innen in die Netzwerkstruktur mit eingebunden. Entscheidungen sollten einstimmig gefällt werden, damit sich keine/r der Kooperationspartner/innen übergangen fühlt und die Entscheidungen auch von allen getragen werden. Netzwerkpflege Mit Netzwerkpflege ist nicht nur das regelmäßige Aktualisieren der Netzwerkkontakte gemeint, sondern insbesondere die persönliche Kontaktpflege zu den Projektpartner/innen vor Ort und wenn nötig der Ausbau der Kontakte. Hierbei ist es der Anspruch, dass kontinuierlich im Netzwerk gearbeitet wird und die Kontakte verfestigt werden. Die ehrenamtliche Arbeit ist in der Zusammenarbeit besonders wertzuschätzen. Auf die Bedürfnisse der Ehrenamtlichen ist in der Organisation der Zusammenarbeit im Netzwerk besonders einzugehen (bspw. keine wichtigen Treffen während Seminarzeiten). Neben Controlling- und anlassbezogenen Treffen können Aktionen, wie z.b. das hochschulpolitische Suppenessen, der Netzwerkpflege zugutekommen. Öffentlichkeitsarbeit Gewerkschaftliche Beratungsangebote müssen als ein Angebot in einer Bandbreite von Angeboten an Hochschulen durch Öffentlichkeitsarbeit so platziert werden, dass sie erstens überhaupt wahrgenommen werden und zweitens die Bewusstseinsbildung von Studierenden für gewerkschaftliche Interessensvertretung unterstützen und Gewerkschaften als selbstverständlichen und wichtigen Bestandteil der Berufswelt erlebbar machen. Bei der hohen Fluktuation der Studierenden muss kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden mit dem Ziel, nachvollziehbare Mitsprachemöglichkeiten in der Hochschule zu gewinnen. Wichtig ist bei der Öffentlichkeitsarbeit auch das strategische Herangehen. Bevor mit der Öffentlichkeitsarbeit gestartet wird, gilt es zu klären, wo die definierten und wichtigsten Zielgruppen am ehesten zu erreichen sind. Denn bei einem genaueren Blick auf den jobbenden 24 Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten

25 LF beratung sw_layout :00 Seite 25 Studenten/die jobbende Studentin lassen sich viele Untergruppen bilden. Die Auswahl der Art der Öffentlichkeitsarbeit und des Ortes bzw. der Medien muss auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmt sein. In den folgenden Absätzen werden einige Möglichkeiten von Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt: Zur Bewerbung der Beratungsangebote bei Studierenden ist das Konzept des mobilen HiBs entwickelt worden. Eine ausführliche Beschreibung und das Konzept befinden sich im Kapitel Beratung in Aktion: Mobiles HiB. Neben dem mobilen HiB ist es unerlässlich, auch auf anderem Weg das Beratungsprojekt an den Hochschulen sichtbar zu machen. Angebote während der Erstsemesterwochen zu nutzen, ist ebenso hilfreich, wie die Zusammenarbeit mit Fachschaften. Bei Campus-Touren kann natürlich auch auf die Beratungsangebote aufmerksam gemacht werden. Zur allgemeinen Bewerbung der Beratungsangebote eignen sich Flyer, Plakate und Banner ebenso wie der Einsatz von Bildschirmen und anderen digitalen Möglichkeiten. Bei der Gestaltung der Plakate, Banner und digitalen Bildschirmpräsentationen unter dem Label students-atwork ist das Corporate Design der DGB-Gestaltungsrichtlinien vom Juni 2009 einzuhalten. Inhaltlich gilt immer: eine deutlich erkennbare zentrale Botschaft mit angemessener Textmenge und eine persönliche Ansprache. Wenn sich die Verantwortlichen eines Beratungsprojekts vor Ort dazu entscheiden, eine eigene Homepage anzubieten, dann gelten die gleichen Qualitätsstandards wie bei den Flyern, Plakaten und Bannern. Wichtig ist, dass Homepages kontinuierlich gepflegt werden. Der Arbeitsaufwand ist dadurch sehr hoch und muss durch regelmäßige Statistik-Abfragen immer wieder neu bewertet werden. Sollte es einen eigenen Internet-Auftritt geben, muss dieser natürlich mit allen Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen verlinkt sein. Auf der Homepage sind unter dem Punkt Beratung-vor-Ort alle aktuellen Daten einzupflegen. Diese Seite kann auch für die eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Die Einbeziehung neuer Medien, insbesondere sozialer Netzwerke, kann für die Öffentlichkeitsarbeit sehr hilfreich sein. Das Nutzen von zielgruppenspezifischen Publikationen ist für die Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls notwendig. In diesen Publikationen können Werbeanzeigen nach den oben benannten Quali- Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten 25

26 LF beratung sw_layout :00 Seite 26 tätskriterien geschaltet oder Artikel platziert werden. Um das Beratungsangebot auch in für das Beratungsprojekt wichtigen Betrieben bekannt zu machen, können Artikel in verschiedenen Gewerkschaftsmedien platziert werden. Aktivierung von Studierenden für eine Mitarbeit im HiB/CO Für die Nachwuchssicherung ist es sinnvoll, ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen in gewerkschaftlichen Hochschulgruppen oder Hans-Böckler-Stipendiatinnen und Hans-Böckler-Stipendiaten anzusprechen oder aber Kontakte in die Studierendenschaften zu nutzen. Ideal wären interessierte Studierende, die vor ihrem Studium eine Ausbildung gemacht haben und schon Erfahrungen in der Jugend- und Auszubildendenvertretungen gesammelt haben. Wird ein Beratungsangebot neu gegründet und gibt es noch keine gewerkschaftlichen Studierenden oder Hans-Böckler-Stipendiatinnen und Hans-Böckler-Stipendiaten vor Ort, die an der Mitarbeit in dem Beratungsprojekt interessiert sind, hilft es, bei der Suche nach Aktiven an den Vorerfahrungen von Studierenden anzuknüpfen. Die Suche von Aktiven im Spektrum politischer Gremien, Strukturen und Gruppen an der Hochschule, wie bspw. Fachschaften, ist hier sinnvoll. Bei der Nachwuchsgewinnung hilft es, Engagementmöglichkeiten und Anforderungsprofile zu konkretisieren. Das Beratungsprojekt bietet ja neben der Beratungstätigkeit auch Möglichkeiten der Beteiligung an flankierenden Angeboten und Aktionen oder koordinierenden Tätigkeiten. Die Anforderungen an diese verschiedenen Engagementmöglichkeiten müssen so konkret und präzise beschrieben werden, dass Interessierte für sich im Vorfeld klären können, ob sie sich ein solches Engagement in ihrer Lebens- und Studiensituation vorstellen können. Dazu sollten die Aufgaben und die dazu nötigen Kompetenzen, der Zeitaufwand und die zu erwartende Unterstützung aufgeführt werden. Dies ist ein Aspekt, der bei der gezielten Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen ist. Ein besonderer Anreiz für einen Teil von potenziell Aktiven kann neben den praktischen Umsetzungsaufgaben das Angebot sein, sie in konzeptionellen, inhaltlichen und planerischen Prozessen zu beteiligen. Interessant kann für die Aktivierung von Studierenden im Beratungsprojekt der Punkt sein, dass durch die Einbindung der Beratung in das Gesamtkonzept der Studierendenarbeit persönliche Kontakte und Einblicke in andere Bereiche gewährleistet werden. Aktive Mitstreiter/innen werden in das Netzwerk gewerkschaftlicher Studierendenarbeit eingebunden, dadurch bieten wir eine Orientierung für eine persönliche, politische und gewerkschaftliche Entwicklung und tragfähige persönliche Kontakte. Mit tragfähigen persönlichen Kontakten sind solche Kontakte gemeint, die von einem bereichernden wertvollen Gedankenaustausch und gegenseitiger Unterstützung 26 Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten

27 LF beratung sw_layout :00 Seite 27 geprägt sind. Hier verbindet sich dann politisches Engagement mit einer persönlichen Beziehung. Für die Nachwuchsarbeit ist auch das Schaffen einer produktiven Arbeitsatmosphäre wichtig, die mit einer offenen, toleranten, aber auch konfliktfähigen Gruppen- und Diskussionskultur einhergeht. Die Qualität von Ergebnissen hängt in hohem Maße von einer vertrauensvollen Arbeitsatmosphäre ab. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen gut, kreativ und konstruktiv miteinander arbeiten können. Toleranz bedeutet auch die Akzeptanz unterschiedlicher Gedanken und Herangehensweisen, ohne in grenzenloser Beliebigkeit zu enden. Eine gute Arbeitsatmosphäre impliziert, dass eventuell auftretende Konflikte angesprochen und zwischen den Beteiligten auf eine wertschätzende Weise bearbeitet werden. Damit im Rahmen der durch den Bologna-Prozess angestoßenen Verschulung des Studiums eine Mitarbeit im Beratungs-Projekt bei Interesse möglich ist, müssen kurzfristige Engagementmöglichkeiten ebenso gegeben sein, wie langfristige Mitarbeit. Vor Ort muss bei Bedarf immer wieder geprüft und ausgehandelt werden, inwieweit die Mitarbeit im Beratungsprojekt als Studienleistung anerkannt werden kann. Dies kann auch für die obligatorischen Weiterbildungsmöglichkeiten interessant sein, insbesondere dann, wenn sie vor Ort stattfinden. Aktiven soll bei den Weiterbildungsangeboten auf jeden Fall auch der persönliche Nutzen verdeutlicht werden, den sie aus ihrem Engagement ziehen können. Bei einer Mitarbeit im Beratungsprojekt können sie ihre sozialen und methodischen, zum Teil auch fachlichen, Kompetenzen in einem Team von Gleichgesinnten erweitern. Dies gilt natürlich auch für gewerkschaftliches Engagement in anderen Bereichen. Nachhaltigkeit von Beratungsangeboten 27

28 LF beratung sw_layout :00 Seite 28 Kolumne für Berater/innen ohne Beratungsfälle Offen bleibt bislang noch die Frage: Was tun, wenn niemand zur Beratungsstunde kommt? Die Antwort: Die Blumen im Büro ertränken Das würde passieren, falls ich sie immer gösse, wenn gerade niemand in meine Sprechstunde kommt. Aber ich lese s. Für die Blumen habe ich trotzdem genug Zeit. Seit vier Monaten arbeite ich jetzt in der rechtlichen Anfangsberatung bei uns im Campus Office. Die ersten vier Wochen habe ich mit Esther hier gesessen, die mir die Seite der DGB-Jugend, mediafon.de, und noch einige andere Seiten, auf denen ich mir bei Problemen Infos holen kann, gezeigt hat. Um sicherzugehen, dass ich auch mal berate, wenn sie dabei sitzt, hat sie zweimal Freunde mit ihren Problemen hergebeten. Das war eine gute Übung. Foto: spacejunkie / photocase.com 28 Kolumne für Berater/innen ohne Beratungsfälle

29 LF beratung sw_layout :00 Seite 29 Seitdem sind hier fünf Leute aufgeschlagen, denen ich bei Problemen helfen konnte. Das ist zu wenig. Was tun? Unser Büro ist am Hauptcampus. Wir stellen immer ein Schild raus, wenn die Beratung angeboten wird, und wir sind jede Woche zu den gleichen Terminen zu erreichen. Unsere Internetseite ist zwar spartanisch, aber alle wichtigen Informationen sind drauf und man kann sie leicht finden. Ich bin voller Tatendrang. Ich sollte es nicht tun, aber ich hänge meinen»bin-gleich-zurück- Zettel«an die Tür und gehe zur Sozialberatung des AStAs, die zeitgleich läuft.»hi, ich bin von der rechtlichen Anfangsberatung des Campus Offices. Ich wollte mal hören, wie es bei euch so läuft. Bei uns ist nämlich nichts los.gerade ist hier zwar niemand, aber seit der Einführung der Studiengebühren und BA/MA können wir uns über mangelnde Arbeit nicht beschweren. Im Dschungel der Sozialansprüche gibt es einiges aufzuklären.«wir plaudern. Ich erkläre ihr unsere Ausrichtung. Sie dachte, das Campus Office führe hauptsächlich Betriebsbesichtigungen durch und diene als»pausenraum«der Gewerkschaftsjugend. Da sie sich auf Sozialrecht spezialisiert hat, freut sie sich, dass wir uns auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Sie will mir zukünftig Ratsuchende vorbeischicken, denen sie nicht helfen kann. Ein gutes Ergebnis für einen kurzen Plausch. Jetzt muss ich aber wieder los. Die Sprechstunde läuft noch. Außerdem ist mir das»mobile HiB«eingefallen. Der Promotion-Stand von students-at-work auf dem Campus. Das ist eine gute Idee. Beim DGB kann man es bestellen, aber das können wir bestimmt auch selber machen. Wir stellen ein paar Stellwände mit Fragen zum Job drauf quer zu den Laufwegen auf den Campus, besorgen einen Stehtisch für den Gewerkschaftssekretär von der IG BAU und ab geht s. Ich schicke meine Idee mit Terminvorschlägen über den internen Verteiler. Hinterher rufe ich direkt bei der IG BAU an, um nach Vassili zu fragen. Auf Drängen erhalte ich seine Handynummer und kann ihn anschließend grundsätzlich von der Idee überzeugen. Allerdings muss ich ihm versprechen, dass der Stand in der Nähe der Fakultät für Bauingenieurwesen sein wird. Ich bin euphorisch: Was man in nicht mal zwei Stunden alles schaffen kann. Auf einmal klopft es an der offenen Tür:»Hallo, die von der ASta-Sozialberatung hat mich hergeschickt. Sie meinte, hier wäre ich besser aufgehoben. Ich bin SHK bei Hoeft und war die letzten zwei Wochen krank «Christian Busch (Berater in der Kooperationsstelle Göttingen und Online-Berater beim DGB-Bundesvorstand im Projekt students-at-work) Kolumne für Berater/innen ohne Beratungsfälle 29

30 LF beratung sw_layout :00 Seite 30 Beratung in Aktion: Mobiles HiB Von students-at-work-promotion, ad-hoc-beratungen und Vielem mehr Das mobile HiB, auch unter dem Namen saw-promotion-stand bekannt, ist in Workshops verschiedener students-at-work-vernetzungstagungen entwickelt und von einem Projektteam in die Praxis getragen worden. Ein dickes Merci an dieser Stelle an Andreas Kubina (GEW Sachsen-Anhalt), Anna Lafrentz (HiB Heidelberg), Bastian Wefes (ehem. CO Wuppertal), Beate Steinbach (ehem. CO Wuppertal), Christian Busch (DGB Bundesvorstand, Projektmitarbeiter), Daniel Baumgärtner (CO Darmstadt), Janis Klusmann (DGB Bundesvorstand, Projektmitarbeiter), Joachim Plank (ehem. HiB Magdeburg), Juko Marc Lucas (Sozialberatung des ASta der Uni Marburg), Marc Tinger (ehem. HiB Mannheim), Matthias Kronemann (CO Hamburg) und Sven Klusmann (HiB Oldenburg). Grundidee des mobilen HiBs ist es, arbeits- und sozialrechtliche Beratungen für Studierende ergänzend zu den Beratungen in den jeweiligen HiBs und COs und den -Beratungen dezentral an den Orten studentischen Lebens und Arbeitens anzubieten. Die mobile Beratung dient dabei mehreren Zielsetzungen: Hemmschwelle senken und Bekanntheitsgrad steigern Ziel des mobilen HiBs ist es, die Beratungszahlen in den HiBs und COs zu erhöhen, um sich Zeit zu nehmen, Studierende für Gewerkschaften zu begeistern. Eine saw-promotion-stand-aktion soll den Studierenden vermitteln, dass es sich bei den Beraterinnen und Beratern in den HiBs/COs um»ganz normale Studierende«handelt, keine Kosten für Hilfesuchende entstehen und dass bei dem saw-projekt nach dem Prinzip peer to peer gearbeitet wird. Dies soll durch den persönlichen Kontakt zwischen Studierenden und den Beraterinnen und Beratern an Orten des studentischen Lebens geschehen. Ad-hoc-Beratungen vor Ort zuzulassen Das Konzept soll es ermöglichen, an allen Orten studentischen Lebens Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht zu beantworten bzw. die auftretenden Fragen an die reguläre Beratung weiterzuleiten. Dies soll gewährleistet werden durch eine Beraterin oder einen Berater, die/der während der Aktion für face-to-face-gespräche zur Verfügung steht und eine direkte Kurzberatung leisten kann. 30 Beratung in Aktion: Mobiles HiB

31 LF beratung sw_layout :00 Seite 31 Arbeitnehmendenbewusstsein unter den Studierenden steigern Das mobile HiB soll den Zusammenhang von Studium und Arbeitswelt vermitteln und die in diesem Zusammenhang auftretenden Problematiken aufzeigen und politisch einbetten. Dies geschieht einerseits durch die visuelle Aufbereitung durch plakative Sprüche auf den Kartons und andererseits durch die Kommunikation mit den Beratenden. Konzept Das Konzept lässt sich wie folgt kurz beschreiben: Ausgangsbasis sind prägnante so genannte Kundenstopper, die die vorbeikommenden Studierenden auf die Aktion aufmerksam machen, Interesse wecken und Anlass zur Diskussion geben. Dazu dienen die gestapelten Kartons, welche mit prägnanten themenbezogenen Fragen und Statements beschriftet werden. Ein weiteres Element ist der/die so genannte Ad-hoc-Berater/in. Eine im Arbeits- und Sozialrecht geschulte Person soll während der Aktion jederzeit für Gespräche und erste Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehen. Dieser Person werden keine anderen Aufgaben zugewiesen. Zusätzlich benötigt die Durchführung des saw-promotion-standes noch mindestens eine Person, welche die Passantinnen und Passanten mit Flyern versorgt und ggf. für weitere Informationen auf den/die Berater/in hinweist. Zudem ist zu beachten, dass bei dieser Aktion im Gegensatz zu anderen Infoständen der gewerkschaftlichen Studierendenarbeit keinerlei weitergehende Werbung gemacht wird. Die Aktion läuft unter dem bundesweiten Label students at work. Dies wird zusätzlich hervorgehoben durch ein Banner, welches zusätzlich an einer markanten Stelle des Aktionsraumes oder an einem Tisch mit Informationsbroschüren angebracht werden kann. Bei den Broschüren handelt es sich ausschließlich um die Broschüren von students at work, um wie bereits erwähnt ein klar fokussiertes Werbeziel vor Augen zu haben. Nach Möglichkeit sollen diese Broschüren gezielt an Interessierte weitergeben werden. Ein einfaches Abgreifen soll vermieden werden. Wer möchte, kann die Aktion mit Plakaten ankündigen. Es gibt auch Varianten, zusätzlich während der Aktion den kompletten Aktionsraum mit Plakaten zu bekleben, um die Aufmerksamkeit weiter zu erhöhen. Die Plakate müssen dafür selbst entworfen werden. Als Motiv eignen sich die gestapelten Würfel. Die Aktion kann mit vor- oder nachgelagerten Kurzvorträgen zu den auf den Kartons angerissenen Themen begleitet werden. Ideal ist hier ein kurzer Vortrag zum Arbeitsrecht während der Mittagszeit in einem Raum nahe der Mensa. Interessierte Studierende können hier bereits erste Informationen erhalten, um evtl. gezielte Fragen an das Aktionsteam stellen zu können. Aufgrund des kurzen Zeitrahmens des Vortrages ist es auch für Studierende mit Zeitmangel möglich, an einer Veranstaltung des HiBs/COs teilzunehmen. Beratung in Aktion: Mobiles HiB 31

32 LF beratung sw_layout :00 Seite 32 Wenn der Aktionsraum des mobilen HiBs sehr weit vom eigentlichen HiB/CO entfernt ist, kann es sinnvoll sein, ein Beratungszimmer unmittelbar in der Nähe des Aktionsraum zu organisieren, um vollständige Beratungen ad hoc durchzuführen. Materialien Kartons Als Kundenstopper dienen drei sperrige Würfel (bestehend aus jeweils acht Kartons à 80 x 80 x 80 cm), welche mit prägnanten Sprüchen beschriftet werden. Die Würfel lassen sich entweder im Aktionsraum verteilen oder können als Litfaßsäule übereinander gestapelt werden. Ebenfalls ist es möglich, die Würfel als Tisch zu verwenden und Materialien darauf zu postieren. Die Grafik Jobben Zwei Drittel aller Studierenden jobben. Die Meisten zu lange für zu wenig Geld! Und du? Hier findest du Informationen zu deinem Geld und zu deiner Studienfinanzierung. BAföG Ein Studium zu finanzieren, ist nicht einfach aber Hilfe zu finden, ist nicht schwer. Infos eures HiBs Praktika Auch im Praktikum hast du Rechte! Besser Bescheid wissen als später Kaffee kochen! www. dgb-jugend.de/ studium 32 Beratung in Aktion: Mobiles HiB

33 LF beratung sw_layout :00 Seite 33 veranschaulicht noch einmal die auf den Würfelseiten angebrachten Sprüche. Eine Seite markiert die drei Schwerpunkte der Beratung (Jobben, BAföG und Praktikum). Eine weitere Würfelseite ist mit markanten Sprüchen versehen, eine andere soll auf das Beratungsangebot vor Ort und auf das Internetangebot von students at work verweisen. Eine Kartonseite ist freigehalten, hier können Informationen über das eigene HiB/CO angeklebt werden (aktuelle Sprechzeiten etc.). Die Rückseite der Würfel ist ebenfalls nicht beschriftet. Hier ist es angedacht, Texte aufzukleben, um auf Problematiken im Arbeitsrecht hinzuweisen und Studierenden mit hohem Interesse die Möglichkeit zu geben, sich bereits vor Ort genauer zu informieren. Dies wird durch provokante oder lockende Fragen oder Bemerkungen erreicht. Das Banner Das Banner aus LKW- Plane (200 x 100 cm, dickes PVC mit Ösen) mit dem saw-logo kann an verschiedenen Stellen im Aktionsraum angebracht werden. Es dient als zusätzlicher eyecatcher und zur Wiedererkennung. Die Flyer Als weiteres Material kann ein Flyer erstellt werden. Er ist kostengünstig herzustellen (einfache Schwarz-Weiß-Kopien) und soll wenige, aber die wichtigsten Informationen zum Beratungsangebot des HiBs/COs enthalten. Verwendet werden kann die spezielle saw-schriftart Globus, die im Intranet zum Download bereit steht. Bei der Erstellung des Flyers vor Ort ist zu beachten, ob das HiB/CO durch die DGB-Jugend oder den DGB koordiniert wird. Beide Logos finden sich zum Download unter Der Flyer wird bei den Aktionen in großen Stückzahlen an die Passanten und Passantinnen verteilt. T-Shirts Einige HiBs und COs haben eigene T-Shirts. Diese können bei dieser Aktion gut zum Einsatz kommen. Beratung in Aktion: Mobiles HiB 33

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