Stadt Lünen, Büro Bürgermeister

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Lünen, Büro Bürgermeister"

Transkript

1 NIEDERSCHRIFT NR. 1 Konstituierende Sitzung des Stadtteilbeirats am 10. November Beginn Uhr im evangelischen Gemeindezentrum Kümperheide Zur Sitzung wurde fristgemäß eingeladen. Vor der Sitzung wurden das Integrierte Handlungskonzept Lünen-Gahmen, September 2008, und eine Kopie der Präsentation zum Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Sitzung verteilt. Die Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats war mit der Einladung versandt worden; weitere Kopien lagen zur Mitnahme bereit. Eine Kopie der Teilnehmerliste ist der Niederschrift beigefügt. Die Besetzungsliste des Stadtteilbeirats (Bestellung der VertreterInnen und persönlichen StellvertreterInnen) wird ebenfalls dieser Niederschrift beigefügt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Was steckt in dem Programm Soziale Stadt Gahmen? Chancen, Herausforderungen, Perspektiven - eine kurze Einführung 3. Erläuterung der Geschäftsordnung 4. Wahlen 5. Ausblick auf die nächsten Arbeitsschritte und Termine Herr Bürgermeister Stodollick eröffnete die Sitzung und ließ über die in der Einladung vorgeschlagene Tagesordnung abstimmen. Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde einstimmig angenommen. In seiner Begrüßung erläuterte er den bisherigen Verlauf und den aktuellen Sachstand der Projektentwicklung, die Vorbereitungen für die Bildung des Stadtteilbeirats und die Aufgaben der heutigen Sitzung. Er betonte, dass die Aufnahme in das Programm Soziale Stadt NRW eine Vielzahl von Chancen für Gahmen und für die Stadt Lünen insgesamt bietet: die Chancen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensqualität in einem Stadtteil, dessen Qualitäten überschattet werden von Problemen und schwierigem Image und die Möglichkeit, Erfahrungen in einem Stadterneuerungsprozess zu sammeln, der bewusst und gezielt die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftlicher Institutionen und privater Investoren beinhaltet. Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 1 von 7

2 Zur Bildung des Stadtteilbeirats führte er aus, dass der Stadtteilbeirat ein breites Spektrum bürgerschaftlichen Engagements abbilden und, auch auf Wunsch der Kommunalpolitik, ein Übergewicht der im Rat vertretenen politischen Parteien vermeiden sollte. Der Blick auf die Besetzungsliste bestätige, dass dies gelungen sei. Er nannte der Änderungswunsch der evangelischen Kirchengemeinde: Rollentausch zwischen Herrn Volker Jeck und Herrn Uwe Neufeld. Der neuen Zuordnung: Herr Neufeld als 1. Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde im Stadtteilbeirat und Herr Jeck persönlicher Vertreter wurde nicht widersprochen. Ebenso wurde der Hinweis akzeptiert, dass dem Wunsch der GFL auf sofortige Vertretung im Stadtteilbeirat nicht entsprochen werden könne und solle, da die jetzige Zusammensetzung des Stadtteilbeirats bezüglich der kommunalpolitischen Vertretung Ergebnis sorgfältiger interfraktioneller Abstimmung mit anschließender formeller Bestätigung durch den Rat ( ) gewesen sei. Die in der Geschäftsordnung geregelte Legislaturperiode des Stadtteilbeirats ließe einen Wechsel nach Ablauf der ersten Amtszeit ( 4 Ziffer 4.1: 30 Monate) problemlos zu. Er beendete die Begrüßung mit dem persönlichen Wunsch, auch in strittigen Fragen fair und sachlich miteinander umzugehen, damit trotz schwierigster Ausgangsbedingungen am Ende des Prozesses Gahmen vom Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf zum Zukunftsstadtteil mit besonderen Entwicklungschancen geworden sei. TOP 2 Was steckt in dem Programm Soziale Stadt Gahmen? Chancen, Herausforderungen, Perspektiven - eine kurze Einführung Zur Einleitung / Einstimmung wurden Ausschnitten aus der DVD Das pralle Leben aus der Broschüre Soziale Stadt NRW. Wo Stadtteilerneuerung Zukunft macht des Ministeriums für Bauen und Verkehr gezeigt (Dezember 2007). Danach führte Frau Schürmann in das Programm Soziale Stadt, das Integrierte Handlungskonzept Lünen-Gahmen, die Förderbedingungen usw. ein. Rückfragen / Diskussion zum Sachvortrag gab es nicht. TOP 3 Erläuterung der Geschäftsordnung Herr Stodollick und Frau Schürmann erläuterten die Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats. In der anschließenden Erörterung ergaben sich zwei sachdienliche Berichtigungen: 3 Konstituierung des Stadtteilbeirats, Ziffer 3.2: Auch die zwei BeisitzerInnen erhalten VertreterInnen. D.h. in der heutigen Sitzung werden 2 Beisitzer und 2 stellvertretende Beisitzer gewählt. Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 2 von 7

3 8 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen, Ziffer 8.2 Neu: Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder des Stadtteilbeirats gefasst. Die bisherige Formulierung könnte zu dem Missverständnis führen, dass immer alle anwesenden Beiratsmitglieder, also ggf. Vertreter und persönliche Stellvertreter gemeinsam an den Wahlen / Abstimmungen stimmberechtigt teilnehmen könnten. Dies ist ausdrücklich nicht beabsichtigt, da dadurch der mit der Bestellung gewonnene Proporz verloren gehen würde. Beiden Berichtigungen wurden einstimmig zugestimmt. TOP 4 Wahlen Es sind 19 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Damit ist der Stadtteilbeirat beschlussfähig (86% der stimmberechtigten Mitglieder). Die Beschlussfähigkeit wird formell festgestellt und bestätigt. Zur Sicherstellung, dass nur jeweils die stimmberechtigten Mitglieder an den folgenden Wahlen teilnehmen, verteilt Herr Sehr die Stimmzettel nach persönlichem Namensaufruf gemäß formeller Mitgliederliste. Für jeden Wahlgang sind verschiedenfarbige Stimmzettel verfügbar, so dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Herr Stodollick führt die Wahlen durch. Vor Eröffnung der Wahlgänge erläutert Herr Stodollick ausführlich die zu wählenden Funktionen und das Wahlverfahren. Anschließend eröffnet er den 1. Wahlgang zur Wahl der / des Vorsitzenden. Aus dem Kreis der Beiratsmitglieder werden vorgeschlagen: Herr Friedhelm Löser Herr Uwe Neufeld Im 1. Wahlgang wurden 19 Stimmen abgegeben; alle Stimmzettel waren gültig. Auf Herrn Löser entfielen 7 Stimmen. Auf Herrn Neufeld entfielen 12 Stimmen. Damit ist Herr Neufeld zum Vorsitzenden des Stadtteilbeirats gewählt. Herr Neufeld nahm die Wahl an. Herr Stodollick eröffnet den 1. Wahlgang zur Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden. Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 3 von 7

4 Aus dem Kreis der Beiratsmitglieder werden vorgeschlagen: Herr Cemil Cavdar Herr Egbert Gutkowski Frau Christiane Mai Herr Hubert Walnsch Im 1. Wahlgang wurden 19 Stimmen abgegeben; alle Stimmzettel waren gültig. Auf Herr Cavdar entfielen 2 Stimmen Auf Herrn Gutkowski entfielen 8 Stimmen Auf Frau Mai entfielen 8 Stimmen Auf Herrn Walsch entfiel 1 Stimme Damit wurde eine Stichwahl (2. Wahlgang) erforderlich. Im 2. Wahlgang (Stichwahl) wurden 19 Stimmzettel abgegeben; alle Stimmzettel waren gültig. 1 Stimmzettel war als Stimmenthaltung gekennzeichnet. Von den 18 abgegebenen Stimmen entfielen auf Herrn Gutkowski 10 Stimmen und auf Frau Mai 8 Stimmen. Damit ist Herr Gutkowski zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtteilbeirats gewählt. Herr Gutkowski nahm die Wahl an. Beide BeisitzerInnen sollen in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden. Jedes wahlberechtigte Beiratsmitglied hat dementsprechend zwei Stimmen. Nach dieser nochmaligen Erläuterung eröffnet Herr Stodollick den 1. Wahlgang zur Wahl der BeisitzerInnen. Aus dem Kreis der Beiratsmitglieder werden vorgeschlagen: Frau Marina Christmann Herr Alfred Teutenberg Frau Christiane Mai Frau Perihan Ürün Im 1. Wahlgang wurden 19 Stimmen abgegeben; alle Stimmzettel waren gültig. Auf Frau Christmann entfielen 9 Stimmen Auf Herr Teutenberg entfielen 10 Stimmen Auf Frau Mai entfielen 10 Stimmen Auf Frau Ürün entfielen 6 Stimmen Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 4 von 7

5 Damit sind Frau Mai und Herr Teutenberg als Beisitzerin / Beisitzer gewählt. Frau Mai und Herr Teutenberg nahmen die Wahl an. Der Stadtteilbeirat beschloss einstimmig, ohne weiteren Wahlgang Frau Christmann und Frau Ürün als stellvertretende Beisitzerinnen zu bestellen. Eine Zuordnung als persönliche Vertretung erfolgte nicht. Frau Christmann und Frau Ürün nahmen die Wahl an. Herr Stodollick gratulierte den Gewählten und dankte denen, die sich zur Wahl gestellt hatten. Er wünschte dem Stadtteilbeiratsvorstand viel Glück und Erfolg in der weiteren gemeinsamen Arbeit. TOP 5 Ausblick auf die nächsten Arbeitsschritte und Termine Frau Schürmann gab einen Überblick über die nächsten Arbeitsschritte: Abschließende Abstimmung des Zuwendungsantrags für das Stadterneuerungsprogramm 2010 mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Die Beteiligung des Stadtteilbeirats an der Aufstellung des Jahresprogramms für 2010 war aufgrund der jeweiligen Termine und Fristen (auch für die Antragstellung StBauF) nicht möglich. Der Zuwendungsantrag bezieht sich überwiegend auf die im Integrierten Handlungskonzept Soziale Stadt Gahmen, September 2008 aufgelisteten Maßnahmen 2009/2010 mit entsprechenden zeitlichen Anpassungen. Ausschreibung des Quartiersmanagements Einrichtung des Stadtteilbüros Um die Ausschreibung des Quartiersmanagements entspann sich eine lebhafte Debatte, in deren Verlauf sowohl die Anforderungen aus den Förderrichtlinien (keine befristete Anstellung einer Quartiersmanagerin / eines Quartiersmanagers bei der Stadt Lünen oder einem anderen Träger, sondern EU-weite Ausschreibung), die Aufgabenstellung des Quartiersmanagements, das Auswahl- und abschließende Vergabeverfahren erläutert wurden. Der Stadtteilbeirat möchte sowohl an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, als auch an der Auswahl des mit dem Quartiersmanagement zu beauftragenden Büros beteiligt werden. Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 5 von 7

6 Die Beteiligung an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen soll sich auf die Leistungsbeschreibung und ggf. die Bewertungskriterien beziehen. Die Beteiligung an der Auswahl soll möglichst durch Teilnahme an den Auswahlgesprächen, ggf. durch eine Vorstellung der BewerberInnen im Stadtteilbeirat erfolgen. Die Ausschreibung ist an formelle Verfahrensvorgaben gebunden, deren Nichteinhaltung regelmäßig zu einem Verfall der Fördermittel einschließlich Rückzahlungsverpflichtung ggf. schon erhaltener Fördermittel führt. Außerdem sind bei Regelverstoß Vergabebeschwerden mit Rechtsfolgen für die Stadt als Ausloberin des Bewerbungsverfahrens zu erwarten. Die Stadtverwaltung wird kurzfristig die Möglichkeiten einer rechtszulässigen Form der Beteiligung des Stadtteilbeirats an der Auswahl der Bewerber prüfen. Eine Beteiligung an den Inhalten der Ausschreibung (Anforderungen, Beurteilungskriterien) ist aus heutiger Sicht möglich. Hierbei sind lediglich Zeitvorgaben aus dem Verfahren zu beachten. Seitens der Verwaltung wird eine Veröffentlichung der Ausschreibung zum Jahresende 2009 einschließlich Fertigstellung aller verfahrensrelevanter Unterlagen angestrebt. Der Beteiligungswunsch des Stadtteilbeirats setzt dann voraus, dass ab ca. Mitte Dezember 2009 der Stadtteilbeirat bzw. den Vorstand des Stadtteilbeirats über die Ausschreibungsunterlagen informiert und in einer ggf. kurzfristig anberaumten Sitzung eventuelle Anregungen dazu besprochen werden. Hinsichtlich der Vorgehensweise konnte Einigkeit erzielt werden. Die Verwaltung wird im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Stadtteilbeirats die terminlichen Voraussetzungen klären und das Ergebnis der rechtlichen Prüfung übermitteln. Verschiedenes - Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals, Los 3 Herr Gutkowski bat den Stadtteilbeirat um ein unterstützendes Votum für den Naturböschungsausbau am Südufer des Datteln-Hamm-Kanals. Der Stadtteilbeirat sah sich aufgrund des an diesem Abend nicht mehr erreichbaren Maßes der für eine Meinungsbildung erforderlichen Informationen und Grundlagen nicht in der Lage, dazu ein Votum abzugeben. Da die Frist für Anregungen und Einwände zum Kanalausbau am endet, wird sich kurzfristig eine kleinere Gruppe unter Federführung des Beiratsvorstands mit der Thematik befassen. Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 6 von 7

7 Da die Punkte und Vorbereitung der Auftaktveranstaltung Gahmen am Start (Maßnahme 3.1.1, bewilligte Maßnahme) - Durchführung im 1. Quartal 2010 Moderierte Klausurtagung des Stadtteilbeirats zum Programm 2010 (Tagesveranstaltung) aus zeitlichen Gründen nicht mehr besprochen wurden, sind sie hier nachrichtlich aufgeführt. Sie sollen in der nächsten Sitzung besprochen werden. Ein Termin für die nächste Beiratssitzung wurde noch nicht benannt. Der Vorsitzende wird in Abstimmung mit der Geschäftsführung (Stadtverwaltung) den Termin festlegen. Schriftführerin (Beate Schürmann) Für die Richtigkeit der Niederschrift Hans Wilhelm Stodollick Bürgermeister Anlagen Anwesenheitsliste Stadtteilbeirat Konstituierende Sitzung Mitglieder Stadtteilbeirat gemäß Bestätigung Rat Nachbenennungen Mieter + Selbsthilfegruppen bis Niederschrift 1 Stadtteilbeirat Gahmen (2).doc 7 von 7

8

9

10

11

12 Stadt Lünen 0.2 BüBM Schür. zur konstituierenden Sitzung Stadtteilbeirat Gahmen Mitglieder Stadtteilbeirat Bestätigung Rat Nachbenennungen Mieter + Selbsthilfegruppen Institution VertreterIn StellvertreterIn Rat der Stadt Lünen Herr Egbert Gutkowski SPD Herr Siegfried Störmer SPD Herr Carl Schulz-Gahmen CDU Herr Hans-Ulrich Strunk CDU Herr Dirk Wolf CDU Herr Hubert Walnsch FDP Frau Erika Roß Bündnis 90/Die Grünen Frau Gabriele Schimanski Bündnis 90/Die Grünen Stadtteilkonferenz Jugend & Soziales Frau Marina Christmann Leiterin Kindergarten Schachtweg Herr Ulrich Barz Stadt Lünen, Fb 2 Sozialraumteam Süd Frau Christiane Mai Leiterin OGS Frau Carola Deppe Stadtteilkonferenz Sport Herr Carsten Simon Schwimmverein Lünen Herr Martin Schröder Schwimmverein Lünen Herr Wolfgang Geismar TG Gahmen (Tennis) Herr Friedhelm Hoffmann Stadtteilkonferenz Wirtschaft & Arbeit Herr Andreas Blumenberg Glaserei für Heim und Bau, Gahmen SG Gahmen 24/74 (Fußball) Herr Otmar Kiehm Rolladen Kiehm Herr Alfred Teutenberg DEFLEX Bautenschutz Herr Thomas Stöver LTS Eventtechnik Stadtteilkonferenz Bürger & Vereine Herr Friedhelm Löser Herr Dieter Peters Herr Hubert Mroseck Herr Christian Sura MigrantInnen aus Gahmen Herr Roman Kranewitter Herr Wladimir Hirsch Herr Cemil Cavdar Frau Sati Döne Verband für Wohneigentum Frau Marie-Luise Bolte Frau Karin Goeke MietervertreterInnen Herr Thomas Kamm Mieter Bauverein Benennung erfolgt noch Herr Wolfgang Brauer Mieter Hirtenweg Frau Perian Ürün Mieterin Hirtenweg VertreterIn Wohnungsbaugenossenschaften VertreterIn Katholische Kirchengemeinde Heilige Familie VertreterIn Evangelische Kirchengemeinde Herr Friedhelm Deuter Bauverein zu Lünen Herr Roger Hartung THS Wohnen Herr Stephan Wilhelm Gemeindereferent Pastor Bernhard Dlugosch Pastor Herr Uwe Neufeld Herr Volker Jeck Pastor VertreterIn Soziale Selbsthilfegruppen Herr Horst Buchholz ZWAR Frau Helene Menkowski Frühstücksbasar + Senioren-Mittagstisch VertreterIn ARGE Wohlfahrtsverbände Frau Wibke Kleuss Jugendwerkstatt AWO, Bebelstr. 134 Herr Rolf Leimann Caritasverband Lünen

Sitzungsniederschrift

Sitzungsniederschrift Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 06. Mai 2014 19.30 Uhr 20.45 Uhr Reichenbach, Rathaus

Mehr

Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler 1 Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler Präambel Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept Lindweiler sieht bei der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes

Mehr

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung

Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Das zuständige Registergericht kontrolliert die Anmeldungen zum Vereinsregister

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Drucksache Nr. 48/2016

Drucksache Nr. 48/2016 Drucksache Nr. 48/2016 Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Regionalversammlung Nordhessen, des Haupt- und Planungs- sowie des Zentralausschusses am 14.11.2016, 10.00 Uhr, im Regierungspräsidium

Mehr

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )" 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe

Mehr

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) ) Beispiel einer Satzung für eine Wählergruppe im Sinne des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG) in einer Gemeinde Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1)

Mehr

Seniorenbeirat der Stadt Brilon

Seniorenbeirat der Stadt Brilon Seniorenbeirat der Stadt Brilon Satzung 1 Name und Sitz Die Seniorenvertretung führt den Namen Seniorenbeirat der Stadt Brilon. Der Seniorenbeirat hat seinen Sitz in Brilon. 2 Zweck Der Seniorenbeirat

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Kuddewörde am Donnerstag, den 21.06.2018 um 19.30 Uhr in Kuddewörde, Gemeindezentrum, Möllner Straße 3a Beginn: Ende: 19.30

Mehr

Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement

Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement Der Verfügungsfonds für bürgerschaftliches Engagement Bewilligung von Fördermitteln Ziele und Verfahren Grundlage >> Integriertes Handlungskonzept für Hitdorf, >> Handlungsfeld 7.5 Soziale Infrastruktur,

Mehr

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom

Niederschrift über die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Ferdinandshof vom Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-torgelowferdinandshof.de am 14.08.2014 (Navigationslink: Bekanntmachungen) Amt Torgelow-Ferdinandshof 07.07.2014 Niederschrift über die konstituierende

Mehr

Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt. Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung

Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt. Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung Geschäftsordnung für den Behindertenbeirat der Stadt Schweinfurt Präambel Behinderte Menschen machen einen hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung aus. Im Sinne einer umfassenden Bürgerorientierung sind

Mehr

Satzung der Frauen-Union der CDU Kreisverband Cloppenburg

Satzung der Frauen-Union der CDU Kreisverband Cloppenburg Satzung der Frauen-Union der CDU Kreisverband Cloppenburg 1 Name und Sitz 1. Die Frauen-Union der CDU-Kreisverband Cloppenburg ist der Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder des CDU-Kreisverbandes Cloppenburg.

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte. Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates

GESCHÄFTSORDNUNG. des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte. Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates GESCHÄFTSORDNUNG des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte 1 Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates Der Seniorenbeirat betrachtet sich als die Vertretung der Senioren(innen) der Stadt Erwitte, die das

Mehr

Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim)

Protokoll zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2015 der SG Stern (Wörth/Germersheim) Ort / Datum/ Uhrzeit Wörth (Kundencenter Werk Wörth, Kinosaal) / 14.Dezember 2015 / 16:30 Uhr Versammlungsleiter (kaufmännischer Geschäftsführer SG Stern Wörth/Germersheim) Protokollführer Sarah Schweigert

Mehr

Satzung über die Einrichtung eines. Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Satzung über die Einrichtung eines. Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26. März 2012 folgende Satzung über die Einrichtung eines Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen beschlossen, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.

Mehr

Niederschrift. X. Wahlperiode

Niederschrift. X. Wahlperiode X. Wahlperiode Niederschrift über die 7. Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses am Montag, dem 09. November 2015, 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Oedt. Zu dieser Sitzung wurde durch

Mehr

Zum Vorschlag des separaten Bremerhavenwahlgangs erfolgt keine Gegenrede.

Zum Vorschlag des separaten Bremerhavenwahlgangs erfolgt keine Gegenrede. Bremer Rat für Integration Ergebnisprotokoll der konstituierenden Sitzung am 11.9.2013 Beginn: 17.00 Uhr, Sitzungsende: 20.00 Uhr Teilnehmer/innen: siehe Anwesenheitsliste Tagesordnung: 1. Begrüßung durch

Mehr

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung) Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen (Seniorenbeiratssatzung) Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.

Mehr

Protokoll. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der stimmberechtigt Mitglieder

Protokoll. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der stimmberechtigt Mitglieder Protokoll über die Gründung des Berufsverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesens (BVSV) e.v. Am Mittwoch, den 22. Januar 2014 um 13 Uhr fand in Sulingen (Niedersachsen), Königsberger Straße

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises

Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises Satzung für das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG (Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VIII) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I 1990 S. 1153 ff.) zuletzt

Mehr

Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei

Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, ****************************************************************************** 48 FDP Gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse

Mehr

Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld

Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld vom 14.02.2014 Aufgrund der 7, 41 Absatz 1 Buchstabe f und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung

1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung Niedersachsen Geschäftsordnung für den Beirat für den gesundheitlichen Verbraucherschutz beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (Verbraucherschutzbeirat

Mehr

Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV)

Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV) Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV) Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft hat folgende Organe: I. die Delegiertenversammlung II.

Mehr

Wildau, Einladung zur Mitgliederversammlung am Sehr geehrtes Mitglied,

Wildau, Einladung zur Mitgliederversammlung am Sehr geehrtes Mitglied, Wildau, 07.05.2013 Einladung zur Mitgliederversammlung am 30.05.2013 Sehr geehrtes Mitglied, am 30. Mai 2013 um 19:00 Uhr findet im Volkshaus Wildau in der Karl-Marx- Straße 36 unsere Mitgliederversammlung

Mehr

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF)

Satzung. der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum. (Kurzbezeichnung: FWF) Satzung der Wählergruppe FÜR-WISMAR-Forum (Kurzbezeichnung: FWF) 1 Name, Zweck und Sitz (1) Die Wählergruppe führt den Namen "FÜR-WISMAR-Forum (im Folgenden bezeichnet mit Wählergruppe ); die Kurzbezeichnung

Mehr

Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch Leitbild, Ziele und Aufgaben. 3 Zusammensetzung. 4 Einberufung des Runden Tisches 50+

Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch Leitbild, Ziele und Aufgaben. 3 Zusammensetzung. 4 Einberufung des Runden Tisches 50+ Geschäftsordnung Runder Tisch 50+ vom 22.08.2007 (zuletzt geändert durch den Beschluss des Runden Tisches 50+ vom 05.03.2008) in der Fassung vom 18.12.2013 Inhalt: 1 Bildung Runder Tisch 50+ 2 Leitbild,

Mehr

Stadt Immenstadt im Allgäu. Sportbeirat. Geschäftsordnung

Stadt Immenstadt im Allgäu. Sportbeirat. Geschäftsordnung Stadt Immenstadt im Allgäu Sportbeirat Geschäftsordnung Seite 1 Der Sportbeirat 1. Zweck des Sportbeirates 1 2. Zusammensetzung des Sportbeirates 2 3. Aufgabenverteilung 3 4. Sonstige Bestimmungen 4 2

Mehr

Jugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft

Jugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft Jugendordnung 1 Name Sportjugend im Stadtsportbund Duisburg e.v. Sie ist Mitglied der Sportjugend im Landessportbund NW. 2 Mitgliedschaft Mitglieder der Sportjugend im Stadtsportbund Duisburg e.v. sind

Mehr

b) Zu Beginn der LDV erhalten die Stimmberechtigten ihre Abstimmungskarte

b) Zu Beginn der LDV erhalten die Stimmberechtigten ihre Abstimmungskarte WAHLORDNUNG Vorbemerkung 1. Die Wahlordnung (WO) regelt den Ablauf der Wahlen für die Ämter und Delegationen der LSVB. 2. Während die Satzungsregeln nach geordnet sind, ist die WO nach Ziffern gegliedert.

Mehr

Protokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v.

Protokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v. Datum: 20.04.2015 Ort: Kommunal-Touristisches Zentrum Golzow, Hauptstraße 16 in 15328 Golzow Uhrzeit: 18:00 bis 20:30 Uhr Anwesenheit: siehe Teilnehmerliste (Anlage 1) Tagesordnung: Als Tagesordnung sind

Mehr

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Ziele und Aufgaben. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. 5 Mitgliedschaft. 6 Beschlussfassung/Wahlen

Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Ziele und Aufgaben. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr. 5 Mitgliedschaft. 6 Beschlussfassung/Wahlen Seniorenvertretung Satzung 1 Name und Sitz 2 Ziele und Aufgaben 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Beschlussfassung/Wahlen 7 Vorstand 8 Mitgliederversammlung 9 Revision 10 Finanzen 11

Mehr

Seite 1. Niederschrift

Seite 1. Niederschrift Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses (Gemeinde Schacht-Audorf) am Dienstag, 4. September 2018, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Kieler Str. 25, 24790 Schacht-Audorf

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen BO Nr. A 669 13.03.1998 BO Nr. A 1549 30.06.2005 BO Nr. A 2516 16.11.2009 BO Nr. 4665 29.09.2010 BO Nr. 4501 16.08.2013 BO-Nr. 5303 13.10.2016 PfReg. F 1.1a Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der

Mehr

Ordnung der Sport- und Regelkommission (S p o R K o m)

Ordnung der Sport- und Regelkommission (S p o R K o m) Ordnung der Sport- und Regelkommission (S p o R K o m) Stand: 26. 04. 2017 Inhaltsverzeichnis: Einleitung 1 Name/Begriff 2 Zweck 3 Ziele 4 Organe der SpoRKom 5 Zusammensetzung 6 Wahlen 7 Aufgaben der Antragskommission

Mehr

Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen

Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen Aufgrund der 5, 50 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben

Mehr

Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat. vom Dokument

Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat. vom Dokument Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat vom 08.02.2013 Dokument zurück zu Beginn STADT FRIEDRICHSDORF Hochtaunuskreis Allgemeines: Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichsdorf Die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Niederschrift über die öffentliche und nicht öffentliche Beiratssitzung

Niederschrift über die öffentliche und nicht öffentliche Beiratssitzung BEIRAT HEMELINGEN Niederschrift über die öffentliche und nicht öffentliche Beiratssitzung Sitzungstag: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Sitzungsort: 05.07.2007 19:00 Uhr 20:45 Uhr Ortsamt Hemelingen Sitzungssaal

Mehr

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am 18.04.2016 im DGH Zimmersrode Beginn: 19:05 Uhr Ende: 20:40 Uhr Für diese Sitzung

Mehr

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)

Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Geschäftsordnung für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Satzung FGB Seite 1 von 10 Stand: 26. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Stadt Buchholz i.d.n.

Stadt Buchholz i.d.n. Stadt Buchholz i.d.n. Der Bürgermeister N i e d e r s c h r i f t 11-16/01 über die Konstituierende Sitzung des Ortsrates Dibbersen Sitzungstermin: Montag, 21.11.2011 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:00

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse, Liberale Foren und Kommissionen der

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Mustergeschäftsordnung

Mustergeschäftsordnung Mustergeschäftsordnung Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt/Gemeinde... Grundlage für die Tätigkeit ist die für den Seniorenbeirat am... erlassene Satzung. Aufgrund des 6 hat sich der Seniorenbeirat

Mehr

Protokoll. über die Jahresmitgliederversammlung des Fördervereins Bockmühle in Honigfleth e.v. am Donnerstag, dem 26.

Protokoll. über die Jahresmitgliederversammlung des Fördervereins Bockmühle in Honigfleth e.v. am Donnerstag, dem 26. Protokoll über die Jahresmitgliederversammlung des Fördervereins Bockmühle in Honigfleth e.v. am Donnerstag, dem 26. Februar 2015, im Amt Wilstermarsch in Wilster. Beginn: 19.35 Uhr Ende: 20.35 Uhr Die

Mehr

WERRA-MEISSNER-KREIS

WERRA-MEISSNER-KREIS WERRA-MEISSNER-KREIS S a t z u n g für das Jugendamt des Werra-Meißner-Kreises vom 05.10.1993 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 28.02.2012 Übersicht: 1 Zuständigkeit 2 Organisation des Jugendamtes

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des der Gemeindevertretung am 15.04.2014 -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - 1

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - 1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - - 1 der Stadt Düren vom 20.05.2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004, 24.8.2006, 04.11.2009

Mehr

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:

Mehr

Verfasser ... Das Protokoll wird unter Berücksichtigung der Änderung von den anwesenden Beiratsmitgliedern

Verfasser ... Das Protokoll wird unter Berücksichtigung der Änderung von den anwesenden Beiratsmitgliedern Nachbericht Thema/ Sitzung 1. ordentliche Sitzung des Beirates der Berliner Stadtwerke Verfasser Babett Neetzel Berliner Stadtwerke Datum 30.08.2017 16:00 18:00 Uhr erstellt am 31.08.2017 Ort Neue Jüdenstr.

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen

1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,

Mehr

Qual der Wahl. So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen!

Qual der Wahl. So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen! Qual der Wahl So soll eine Wahl auf Ortsebene ablaufen! Wahlen sind eine demokratische Grundlage in unserem Verband. Damit Wahlen auf Ortsebene korrekt ablaufen, wurde diese Checkliste entwickelt. Sie

Mehr

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen. Seite 1 * Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26.06.1980 (BGBl. I S. 1163), geändert durch das 1. Gesetz zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch vom 16.02.1993 (BGBl.

Mehr

Protokoll der 54. Sitzung der Kreisseniorenkonferenz am 10. Dezember 2014 bei der AWO im Kreis Unna, Unnaer Str. 29a, Kamen

Protokoll der 54. Sitzung der Kreisseniorenkonferenz am 10. Dezember 2014 bei der AWO im Kreis Unna, Unnaer Str. 29a, Kamen Protokoll der 54. Sitzung der Kreisseniorenkonferenz am 10. Dezember 2014 bei der AWO im Kreis Unna, Unnaer Str. 29a, Kamen Beginn der Sitzung: 10:00 Uhr Die Anwesenheitsliste liegt der Geschäftsführung

Mehr

Telefon:

Telefon: Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2013-05-10 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen Bearbeiter/in: Frau Schulz Telefon: 545-1025 e-mail: GSchulz@schwerin.de P r o t o k o l

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006

Mehr

Satzung der Freien Wählergruppe Schifferstadt e. V.

Satzung der Freien Wählergruppe Schifferstadt e. V. Satzung der Freien Wählergruppe Schifferstadt e. V. 1 Name, Sitz und Zweck Die Freie Wählergruppe Schifferstadt e. V. (FWG) mit Sitz in Schifferstadt ist ein Zusammenschluss parteipolitisch unabhängiger

Mehr

Förderverein für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v.

Förderverein für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v. Seite 1 von 5 P r o t o k o l l über die Mitgliederversammlung des Fördervereins für das Badische KONServatorium Karlsruhe e.v. für die Jahre 2015/2016/2017 am 29. Januar 2018, 19.00 Uhr im Mehrzweckraum

Mehr

Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede

Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede Stand: 8. April 2016 1 Organisationsgrundlage, Name und Sitz (1) Die Ortsvereine der SPD im Gebiet der Gemeinde Stemwede bilden auf der Grundlage des Organisationsstatuts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. TOP Seite Beratungsgegenstand SV-Nr. 1 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. 31 ivm. 19 der GeschO

Inhaltsverzeichnis. TOP Seite Beratungsgegenstand SV-Nr. 1 Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gem. 31 ivm. 19 der GeschO Niederschrift *Politik gestaltet über die 11. Sitzung (VIII. Wahlperiode) des Kulturausschusses am 10.12.2013 A. Öffentlicher Teil: Inhaltsverzeichnis TOP Seite Beratungsgegenstand SV-Nr. 1 Fragen der

Mehr

Protokoll der Gründungsversammlung vom Schützenbezirk 11 Koblenz e.v. im Rheinischen Schützenbund e.v.

Protokoll der Gründungsversammlung vom Schützenbezirk 11 Koblenz e.v. im Rheinischen Schützenbund e.v. RHEINISCHER SCHÜTZENBUND e.v. 1872 Bezirk 11 - Koblenz Protokoll der Gründungsversammlung vom Schützenbezirk 11 Koblenz e.v. im Rheinischen Schützenbund e.v. Tag und Ort der Versammlung: Leitung der Versammlung:

Mehr

Niederschrift zur 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den Haus des Gastes, Raum 4 - Besprechungsraum 1

Niederschrift zur 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den Haus des Gastes, Raum 4 - Besprechungsraum 1 Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Rödinghausen, 09.12.2016 Niederschrift zur 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Donnerstag, den 08.12.2016 Haus des Gastes, Raum 4 - Besprechungsraum

Mehr

Mitgliederversammlung Gemeinschaft Niederense

Mitgliederversammlung Gemeinschaft Niederense Protokoll Mitgliederversammlung Billeke Zeit: 13. März 2017, 20:00 Uhr Ort: Gasthaus Himmelpforten, Bahnhofstraße 2, 59469 Ense Vorsitzender: Hubert Dellbrügge Protokollführer: Michael Billeke Teilnehmer:

Mehr

Jahreshauptversammlung der Grassauer SPD am Genehmigung der Tagesordnung, Versammlungsleitung

Jahreshauptversammlung der Grassauer SPD am Genehmigung der Tagesordnung, Versammlungsleitung Protokoll über die Jahreshauptversammlung der Grassauer SPD am 12.5.2017 Ort: Dorfsaal, Mietenkam, Zeit: 19:45-22:15 Anwesend: s. Anwesenheitsliste (Anlage 2) 20 Personen, 20 Mitglieder 1 Begrüßung Der

Mehr

Aus der Versammlung wird getrennte Abstimmung zur Absetzung der TOP 2 und 3 verlangt.

Aus der Versammlung wird getrennte Abstimmung zur Absetzung der TOP 2 und 3 verlangt. Niederschrift 02/2014 über die Sondersitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Rheingau am 12.05.2014 in der Brentanoscheuen in Oestrich-Winkel von 19:00 Uhr bis 20.45 Uhr Anwesende: gemäß Anwesenheitsliste

Mehr

Böhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH

Böhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH / Geschäftsordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Allgemeines, Errichtung, Mitglieder und Aufgaben 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG

Mehr

Zusammensetzung und Leitung

Zusammensetzung und Leitung Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung

Mehr

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung

Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung Schulelternrat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. Geschäftsordnung 1 Zusammensetzung und Aufgaben des Schulelternrates 1. Durch besondere Ordnung wurde bestimmt, dass sich der Schulelternrat aus den Vorsitzenden

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg: Geschäftsordnung v Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg.

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg: Geschäftsordnung v Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg. Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg Geschäftsordnung 1 1 Name und Zusammensetzung 1. Der Name ist Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg", kurz Die GRÜNEN im Rat

Mehr

5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g

5.1 Seite Jugendamt. S a t z u n g 5.1 Seite - 1 - S a t z u n g für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - 1 der Stadt Düren vom 20. Mai 2003, in Kraft getreten am 13.7.2003, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 20.12.2004,

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Jugendhilfeausschuss Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Schwerin, 2015-02-05 Jugendhilfeausschuss Bearbeiter/in: Frau Sandner Telefon: (0385) 5 45 22 32 E-Mail: msandner@schwerin.de P r o t o k o l l über die öffentliche/nicht

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis: GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt

Mehr

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. S A T Z U N G für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. Oktober 2011 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Schulverbandes Karrharde am Dienstag, 13. August 2013

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Schulverbandes Karrharde am Dienstag, 13. August 2013 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 1. Sitzung des Schulverbandes Karrharde am Dienstag, 13. August 2013 Sitzungsort: "Gemeinschaftsschule an der Lecker Au", Süderholz 13 Sitzungsdauer: 19:00

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO)

VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) VERBAND DER RESERVISTEN DER DEUTSCHEN BUNDESWEHR E. V. MUSTER-Wahlprotokoll mit Hinweisen entsprechend der Wahl- und Delegiertenordnung (WaDO) Inhalt: Seite 2 8 Seite 9 Seite 10 Seite 11 Seite 12 Seite

Mehr

Satzung. des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach

Satzung. des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach Auf Grund der 4 c, 5 und 8 c, 50 und 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBL. 1992 I S. 534), zuletzt

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Lohne. A. Präambel

Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Lohne. A. Präambel Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Lohne A. Präambel Die Senioren-Vertretung = der Seniorenbeirat der Stadt Lohne ist die parteipolitisch und konfessionell nicht gebundene, vom Rat der Stadt Lohne

Mehr

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee Markt Murnau a. Staffelsee Az. 4172.1 Der Markt Murnau a. Staffelsee erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung folgende Satzung: Satzung für den Seniorenbeirat im Markt Murnau a. Staffelsee

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Linden in der Legislaturperiode 2004/2009 am 9. Juli 2004 in der Kulturfabrik Linden um 20.00 Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender:

Mehr

Satzung. Zukunft Markt Schwaben. Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes

Satzung. Zukunft Markt Schwaben. Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes Satzung Zukunft Markt Schwaben Satzung für eine Wählergruppe in einer Gemeinde im Sinne des Kommunalwahlgesetzes 02.12.2013 1. Erweiterung 06.07.2014 2. Erweiterung 28.11.2015 Satzung der Wählergruppe

Mehr

Geschäftsordnung FORUM/Beirat Billstedt-Horn Entwicklungsraum Billstedt-Horn. Geschäftsordnung FORUM und Beirat Billstedt-Horn

Geschäftsordnung FORUM/Beirat Billstedt-Horn Entwicklungsraum Billstedt-Horn. Geschäftsordnung FORUM und Beirat Billstedt-Horn Geschäftsordnung FORUM und Beirat Billstedt-Horn Auf der Ebene des gesamten Entwicklungsraums Billstedt-Horn fanden die konstituierenden Sitzungen des Beirates (ehem. Forumsbeirat) am 07. November 2007

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr