Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel

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1 Castrop-Rauxel Europastadt im Grünen Aus dem Rathaus... Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel Ausgabe 20/ September 2017 Wahlbekanntmachung der Stadt Castrop-Rauxel 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Die Gemeinde Castrop-Rauxel ist in 64 allgemeine e eingeteilt: 1.1 Agora Kulturzentrum, Zechenstr. 2 a 1.2 Franz-Hillebrand-Hauptschule, Uferstr Franz-Hillebrand-Hauptschule, Uferstr Mensa der Marktschule, Kirchstr Ärztehaus Ickern Markt, Marktplatz Ickern Justizvollzugsanstalt, Lerchenstr Kindergarten Lummerland, Kirchstr Melanchthonhaus, Emscherbruch Melanchthonhaus, Emscherbruch GS Janusz-Korczak-Gesamtschule, Waldenburger Str GS Janusz-Korczak-Gesamtschule, Waldenburger Str Seniorenzentrum Ickern, Lange Str. 200, 5.2 Seniorenzentrum Ickern, Lange Str AWO Kindergarten Habingh., Recklinghauser Str Grundschule Am Busch, Am Busch 15 a nicht 6.2 Grundschule Am Busch, Am Busch 15 a nicht 6.3 Grundschule am Busch, Am Busch 15 a nicht 7.1 Grundschule Alter Garten, Alter Garten Grundschule Alter Garten, Alter Garten Kiga Kinderburg, Waldstraße 3 nicht 8.2 Kolbe Haus, Alter Kirchplatz Erich-Kästner-Schule, Lessingstr Erich-Kästner-Schule, Lessingstr Erich-Kästner-Schule, Lessingstr Altenheim Josefshaus, Germanenstr Center Pöppinghausen, Pöppinghauser Str. 156 nicht 10.3 Fridtjof-Nansen-Realschule, Lange Str Rütgers Germany GmbH, Kekulestr Waldschule, Ahornstr Martin-Luther-King-Förderschule, Bahnhofstr Martin-Luther-King-Förderschule, Bahnhofstr Hans-Christian-Andersen, Dresdener Str Hans-Christian-Andersen, Dresdener Str Wilhelmschule, Wilhelmstr Ernst-Barlach-Gymnasium, Lunastr Ernst-Barlach-Gymnasium, Lunastr Wilhelm-Kauermann-Zentrum, Bahnhofstr. 83 a 15.1 Sekundarschule Süd, ehemalige Johannes Rau RS, 15.2 Sekundarschule Süd, ehemalige Johannes Rau RS, 15.3 Verw.- Geb. EUV, Westring Sekundarschule Süd, ehemalige Johannes Rau RS, 16.2 Gemeindezentrum St. Lambertus, Lambertusplatz Adalbert-Stifter-Gymnasium Aula, Leonhardstr Wilhelmschule, Wilhelmstr Wilhelmschule, Wilhelmstr Kindergarten Swabedoo, Bergstr BBZ Dingen, Westheide Cafe Pause, Bodelschwingher Straße 35 nicht 18.3 Cafe Pause, Bodelschwingher Straße 35 nicht 19.1 Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Am Weißdorn 2a 19.2 Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Am Weißdorn 2 a 19.3 Cottenburgschule, Cottenburgstr. 156 nicht 20.1 Geros GmbH Tagespflege Am Stadtgarten, Glückaufstr. 71

2 Amtliche Bekanntmachungen Seite 2 AUS DEM RATHAUS 20/ Teilstandort Viktoriastraße, Sekundarschule Süd, Schillerstr Teilstandort Viktoriastraße, Sekundarschule Süd, Schillerstr Elisabethschule, Elisabethstr. 1 nicht 21.2 Elisabethschule, Elisabethstr. 1 nicht 21.3 Elisabethschule, Elisabethstr. 1 nicht 22.1 Bürgerzentrum Marienschule, Johannesstr. 5 nicht 22.2 Jugendraum der Falken, ehem. Schule, nicht Johannesstr Vereinsheim Sus Merklinde, Fuchsweg 51 nicht 23.1 Lindenschule, In der Fühle 81 nicht 23.2 Lindenschule, In der Fühle 81 nicht 23.3 Lindenschule, In der Fühle 81 nicht In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14. August bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr, im Sitzungsraum IV des Ratshauses, Europaplatz 1, Castrop-Rauxel zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des s wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Castrop-Rauxel, den 1. September 2017 Nachrücker im Integrationsrat Aufgrund der in der Sitzung des Kommunalwahlausschusses am zugelassenen Liste der Jungen Alternative (JA!) ist für den durch Verzicht aus dem Integrationsrat ausgeschiedenen Ajevan Sivanenthiran gemäß 45 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit 1 Absatz 4 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel vom in der zur Zeit gültigen Fassung als Nachfolger festgestellt. Herr Chrisovalandis Polichronidis geboren 1993 Student wohnhaft Ochsenkamp Castrop-Rauxel Gegen diese Entscheidung kann nach 39 Absatz 1 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, Castrop-Rauxel, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

3 AUS DEM RATHAUS 20/2017 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einspruchsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde. Castrop-Rauxel, den 15. August 2017 als Wahlleiter Bebauungsplan Nr. 200, hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Der Betriebsausschuss 3 (Stadtentwicklung, Bau und Verkehr) der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 200, aufzustellen. Die Planung wurde jedoch nach der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr weitergeführt, da inhaltliche Unstimmigkeiten bestanden und eine Nutzung nicht durchführbar erschien. Da diese Fragestellungen inzwischen ausgeräumt wurden und eine Bebauung der Fläche aus Sicht der Verwaltung nun umsetzbar erscheint, wird das Verfahren nun erneut aufgegriffen. Weil jedoch das ursprüngliche Plangebiet deutlich vergrößert wird und im Zuge dessen zusätzliche inhaltliche Aspekte zu berücksichtigen sind, ist das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren Nr. 200 einzustellen. Stattdessen wird der Bebauungsplan Nr. 248 Alter Garten aufgestellt. Rauxel hat daher in seiner Sitzung am folgenden Beschluss zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens gefasst: Der Betriebsausschuss 3 beschließt: a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 Alter Garten einzustellen und b) den aufzustel- len. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248 ergibt sich aus der beigefügten und zum Beschluss gehörenden Karte (Anlage 1). c) Die Verwaltung wird beauftragt dazulegen, ob und wie auf den städtischen Grundstücken innerhalb des Bebauungsplans preiswerter Wohnraum bzw. sozialer Wohnungsbau errichtet werden kann. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 200 liegt im Ortsteil Henrichenburg, Flur 7, südlich der Anschlussstelle Castrop-Rauxel - Henrichenburg der BAB 2 und umfasst Teile der Flurstücke 913, 1038 und Im Norden ist der Geltungsbereich begrenzt durch die Anschlussstelle der BAB 2, im Osten durch die Flurstücke 1045 und 1046, im Süden durch das Gelände der katholischen Grundschule Alter Garten und im Westen durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Hausnummern 27, 36, 40 und 46 des Vockmannshofs. Der Geltungsbereich umfasst ca m2. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze, die der zum Beschluss angefügten Anlage zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs entspricht. Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 200 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren wird damit ohne die Aufstellung des Bebauungsplans abgeschlossen. hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans nach 2 Abs. 1 BauGB Rauxel hat in seiner Sitzung am den folgenden Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248, gefasst: Der Betriebsausschuss 3 beschließt: a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 200 Alter Garten einzustellen und

4 Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 AUS DEM RATHAUS 20/2017 den aufzustel- len. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248 ergibt sich aus der beigefügten und zum Beschluss gehörenden Karte (Anlage 1). b) c) Die Verwaltung wird beauftragt dazulegen, ob und wie auf den städtischen Grundstücken innerhalb des Bebauungsplans preiswerter Wohnraum bzw. sozialer Wohnungsbau errichtet werden kann. Darüber hinaus befindet sich östlich des Quartiers der Bebauungsplan Nr. 117 a Nördlich der Hagenstraße. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beigefügten Übersichtsskizze, die der zum Beschluss angefügten Anlage zur Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs entspricht. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 248, Planbereich Alter Garten wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der rund 6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 248 Alter Garten liegt im Ortsteil Henrichenburg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Henrichenburg, Flur 7, Nr. 88 (608 m2), Nr. 523 (1.468 m2), Nr. 525 (23 m2), Nr. 526 (8 m2), Nr. 646 (116 m2), Nr. 778 (5.382 m2), Nr. 780 ( m2), Nr. 878 ( m2), Nr. 902 (1 m2), Nr. 913 ( m2), Nr (1.463 m2), Nr (2.527 m2), Nr ( m2). Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Auf- bzw. Abfahrt zur Bundesautobahn 2 begrenzt, im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans H1 sowie durch die Straße Alter Garten. Im Süden und im Osten grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung. Anlage 1 hier: Übersichtsskizze hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan nach 3 Abs. 1 BauGB Rauxel hat in seiner Sitzung am beschlossen, für den Bereich Alter Garten den Bebauungsplan Nr. 248 aufzustellen. Der rund 6 ha große Geltungsbereich Nr. 248 Alter Garten liegt im Ortsteil Henrichenburg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 88, 523, 525, 526, 646, 778, 780, 878, 902, 913, 1044, 1045 und 1046 in der Flur 7 der Gemarkung Henrichenburg. Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Auf- bzw. Abfahrt zur Bundesautobahn 2 begrenzt, im Westen durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans H1 sowie durch die Straße Alter Garten. Im Süden und im Osten grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung. Darüber hinaus befindet sich östlich des Quartiers der Bebauungsplan Nr. 117 a Nördlich der Hagenstraße. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze. Die Stadt bereitet die Aufstellung des Bebauungsplans 248 Alter Garten für die Fläche zwischen der Borghagener Straße und dem Alten Garten vor. Innerhalb des Plangebiets befinden sich größtenteils Wiesen- und Ackerflächen sowie die Hofstelle Kloth. Auslöser für die aktuellen Planungsprozesse ist das Interesse des Grundstückseigentümers an der Entwicklung der Flächen. Das geplante Wohngebiet soll aus Einzel- und Doppelhäusern, sowie etwas Mietwohnungsbau bestehen. Die Verbindung zwischen Borghagener Straße und Altem Garten ist als Fuß- und Radweg vorgesehen. Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter und_wohnen/oeffentliche_auslegung kann Einsicht in die Planung genommen werden. Darüber hinaus kann vom 15. bis einschließlich 29. September 2017 im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1, im Flur des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung, Eingang B, 3. Etage, ebenfalls Einsicht in die Planung genommen werden. Und zwar montags, dienstags und donnerstags mittwochs freitags von 8.00 bis Uhr, von 8.00 bis Uhr und von 8.00 bis Uhr

5 AUS DEM RATHAUS 20/2017 Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Anlage 1 hier: Übersichtsskizze Während dieser Zeiten ist es zudem möglich, Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten und Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen, und diese mit den im Planaushang benannten Ansprechpartnern zu erörtern. Die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen bereits seit dem im Rathaus und im Internet an genannten Stellen zugänglich sind. Impressum Herausgeber: Stadt Castrop-Rauxel - Der - Redaktion: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (verantw. Maresa Hilleringmann) Anschrift: Europaplatz 1, Castrop-Rauxel, Tel / , Fax / , pressedienst@castrop-rauxel.de Druck: Informationstechnik und zentrale Dienste Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: Das Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel erscheint in der Regel jeweils zum 5. und 20. eines Monats und bei Bedarf. Die Sammlung der Amtsblätter steht auf der Internetseite unter der Rubrik Bürgerservice, Politik und Verwaltung, Verwaltung zum Abruf bereit. Interessenten können sich hier auch für ein Abonnement der zukünftigen Ausgaben registrieren lassen. Die Zustellung erfolgt dann nach Erscheinen kostenlos per . Zur Einsichtnahme steht das Amtsblatt außerdem im Rathaus (Eingang C / Forum-Ebene) zur Verfügung - sowohl am Informations- und Leseplatz vor den Sitzungsräumen 4 und 5 als auch im Schaukasten. Blinde und sehbehinderte Menschen, die an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, haben nach dem Blindengleichstellungsgesetz das Recht, Dokumente zu dem Verfahren in einer für sie wahrnehmbaren Form zu erhalten. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Redaktion.

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