Bericht zu den Kantonsbesuchen

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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Eidgenössisches Departement des Innern EDI Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) Bericht zu den Kantonsbesuchen Oktober 2012 Tel /12

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 2. Kantonale IIZ-Strategien 4 3. Zielsetzung und Zielgruppen der IIZ 4 4. Organisation der IIZ auf kantonaler Ebene 5 5. IIZ Prozesse 6 6. Aufgaben und Kompetenzen der IIZ-Koordinationsstellen 6 7. Verbindliche Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Institutionen 8 8. Finanzierung der IIZ und aufgewendete Ressourcen 8 9. Anzahl IIZ-Fälle Schlusswort Weitere Zusammenarbeitsebene 10 Zugang zu den Arbeitgebern Vermittlergruppe IIZ-Netzwerk für Arbeitgeber (INA) Gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Massnahmen Massnahmenkatalog Formation jeunes adultes en difficultés - Forjad Pforte Arbeitsmarkt IIZ plus /12

3 1. Ausgangslage Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung (vor allem Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe), der Migration und der Bildung im Interesse einer sozialen und beruflichen Reintegration zu verstehen. IIZ umfasst Modelle der formellen und informellen Kooperation bezüglich Strategien, operativer Prozesse, Koordination von Angeboten bis hin zur Zusammenarbeit auf Einzelfallebene. Die Prozesse zwischen zwei oder mehreren Institutionen sollen vereinfacht werden und damit rascher zu den erhofften Zielen führen. Konkret, spricht man von IIZ, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: mindestens zwei der oben erwähnten Partner sind einbezogen; es besteht eine gezielte, auf eine einzelne Person konzentrierte Zusammenarbeit; durch eine regelmässige und strukturierte Kooperation werden Verständnis und Dialog zwischen den IIZ-Partnern verbessert; für das Ziel der nachhaltigen beruflichen oder sozialen Integration werden Prozesse vereinfacht und aufeinander abgestimmt, sowie die Wirkung und/oder die Kosteneffizienz gesteigert (Vermeidung doppelspuriger Massnahmen). In den Kantonen existiert eine Vielzahl von Formen der IIZ, die sich aufgrund der Bemühungen der letzten 15 Jahre entwickelt haben. Diese reichen vom lose organisierten Austausch zwischen den Mitarbeitenden bis hin zu gemeinsamen Institutionen für Arbeitsintegration. Einige Formen lehnen sich an das Ende 2010 abgeschlossene Projekt IIZ-MAMAC (medizinisch-arbeitsmarktliche Abklärung im Rahmen des Case Managements) an. Andere wurden den eigenen Bedürfnissen und Gegebenheiten weitgehender angepasst. Überall sind engagierte Personen am Werk, die überzeugt sind, dass das heutige System der sozialen Sicherung durch geförderte Zusammenarbeit verbessert werden kann. Seit Anfang 2011 hat die nationale IIZ-Fachstelle die kantonalen IIZ-Koordinatorinnen und -Koordinatoren besucht, um Informationen über das Funktionieren der IIZ in den jeweiligen Kantonen zu sammeln. Die Besuche erfolgten aufgrund eines Befragungsrasters. Die Ergebnisse aus den Gesprächen bilden die Grundlage dieses Berichtes. Er soll eine Übersicht bzw. Zusammenfassung der Kernelemente der IIZ in den jeweiligen Kantonen bieten. Die Informationen verdeutlichen, dass es kein einheitliches und kantonsübergreifendes IIZ- Modell gibt. Die von den Kantonen umgesetzten IIZ-Formen widerspiegeln den Föderalismus. In der Tat ist eine grosse Vielfalt an Netzwerktypen, Steuerungsmodi und operativen Strukturen festzustellen. In den einzelnen Kantonen herrschen unterschiedliche Bedingungen bezüglich der Regelung und Umsetzung der IIZ. Sehr oft sind die Kantone den pragmatischen Weg gegangen und haben IIZ an ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst. In diesem Sinne befindet sich die IIZ in einem stetigen Wandel, da sie sich an sich verändernde Gegebenheiten anpassen muss. 3/12

4 2. Kantonale IIZ-Strategien In praktisch allen Kantonen haben die politischen Behörden entschieden die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Fachpersonen mittels IIZ zu strukturieren. Entsprechend besteht überall eine gemeinsame IIZ-Strategie der Arbeitslosenversicherung (ALV), der Invalidenversicherung (IV) und der Sozialdienste (und allenfalls weiterer Institutionen - siehe unter Punkt 3). Dieser Entscheid basiert in den meisten Kantonen auf einem Regierungsratsbeschluss, der das Kommittent zur IIZ jährlich wieder neu betont. Nur in einem Kanton gibt es keine offizielle strategische Führung auf Kantonsebene. Aufgrund der sehr kleinen Grösse dieses Kantons ist die IIZ-Kultur jedoch von unten her gewachsen und wird täglich gelebt. Entsprechend wird sie auch von der Politik getragen. 3. Zielsetzung und Zielgruppen der IIZ Grundsätzlich soll im Rahmen der IIZ keine zusätzliche Institution geschaffen werden, sondern die Zusammenarbeit in und zwischen den Regelstrukturen der beteiligten Institutionen verbessert werden. Die IIZ hat zwei Hauptziele: 1) durch ein frühzeitiges Zusammenarbeiten der Institutionen von Erwerbslosigkeit betroffene oder bedrohte Personen rasch in ihrer besonderen Situation (mit arbeitsmarktlichen, finanziellen, gesundheitlichen oder sozialen Problemen) zu erfassen und 2) mit Hilfe einer zielgerichteten, gemeinsam bestimmten Integrationsstrategie wieder nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren (berufliche und soziale Integration). Im Einzelfall kann auch die Verbesserung der Vermittelbarkeit, die Abklärung des Komplexitätsgrades des Falles und der damit verbundenen Fallführungszuständigkeit oder die Erreichung anderer Zwischenziele vereinbart werden. Das Zielpublikum der IIZ wird je nach Kanton mehr oder weniger präzise definiert. Grundsätzlich gelten dafür aber folgende Kriterien: Zielpublikum der IIZ sind erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen mit Anspruchsberechtigung bei einer der involvierten Institutionen, die: - sich in einer mehrfachproblematischen Situationen befinden (in arbeitsmarktlicher, finanzieller, gesundheitlicher oder sozialer Hinsicht), - Schnittstellen zu mindestens zwei Institutionen aufweisen und - deshalb einen Klärungs- und Koordinationsbedarf (v.a. der Zuständigkeiten) erwirken. Die Person sollte zudem das Potenzial einer (Re-)Integration in den ersten Arbeitsmarkt aufweisen sowie motiviert und freiwillig am IIZ-Prozess teilnehmen. Entsprechend muss sie bereit sein, eine schriftliche Teilnahmebestätigung und eine Vollmacht zum Datenaustausch zwischen den involvierten Institutionen zu unterzeichnen. 4/12

5 4. Organisation der IIZ auf kantonaler Ebene Grundsätzlich gibt es in den Kantonen eine Übereinstimmung bezüglich der in der IIZ involvierten Institutionen. So gehören die ALV, die IV und die Sozialhilfe in allen Kantonen zu den Hauptakteuren. Die Stellen der Berufsberatung und Berufsbildung 1 gewinnen in fast allen Kantonen an Bedeutung und sind oftmals vollwertige IIZ-Partner. In vier Kantonen ist zudem auch die SUVA eine Partnerin der IIZ. In den nächsten Jahren soll in den meisten Kantonen auch der Bereich der Migration stärker einbezogen werden. Aus organisatorischer Sicht sind meistens die kantonalen Arbeitsmarktbehörden federführend bei der IIZ. In fünf Kantonen liegt die Koordination bei den Sozialhilfebehörden und in zwei Kantonen bei der IV. Der kantonale Regierungsratsbeschluss gibt in der Regel die stufengerecht zusammengesetzten Gefässe vor (strategische und operative Ebenen), die die IIZ-Steuerung wahrnehmen sollen. Entsprechend findet man in den meisten Kantonen diverse Ebenen von IIZ-Gremien: - Strategische Ebene 2 : besteht meist aus den Departementsvorstehern oder Amtsleitern der involvierten Institutionen. - Dispositive Ebene 3 : besteht meist aus den Amtsleitern der involvierten Institutionen - Operative Ebene 4 : besteht meist aus Vertretern der RAV, IV, Sozialdienste und weiteren involvierten Institutionen - Fallspezifische Ebene 5 : besteht aus der fallspezifischen Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden der involvierten Institutionen Das strategische Organ hat die strategische Leitung inne und trägt die oberste Verantwortung für die inhaltliche Ausgestaltung der IIZ, deren Prozesse und Ziele. Die anderen Organe sind für die Umsetzung der vorgegebenen Strategie innerhalb der jeweiligen Institutionen und entsprechenden Ebenen zuständig. In jedem Kanton spielen die IIZ-Koordinatorinnen und Koordinatoren eine Schlüsselfunktion. Ihr Engagement und zielstrebiges Handeln führt zur Optimierung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Durch ihre Grundlagen-, Koordinations- und Überzeugungsarbeit prägen sie die IIZ-Kultur in ihrem Kanton und tragen die Mitverantwortung für die in den letzten Jahren erfolgten Fortschritte in der IIZ. 1 Beratungsdienste Ausbildung und Beruf, Amt für Jugend und Berufsberatung, Berufs- und Laufbahnberatung 2 Je nach Kanton unterschiedlich genannt: IIZ-Führungsgruppe, IIZ-Steuergruppe, IIZ- Steuerungsgremium, IIZ-Leitungsausschuss, kantonales IIZ-Koordinationsgremium oder kantonale IIZ-Kommission 3 Je nach Kanton unterschiedlich genannt : Kantonales IIZ-Koordinationsgremium, IIZ-Entwicklungsund Koordinationsgremium 4 Je nach Kanton unterschiedlich genannt : IIZ-Koordinationsstelle, IIZ-Fachstelle oder IIZ- Geschäftsstelle, Gruppe CMBB, Gruppe CM-Stelle Solothurn, IIZ-Arbeitsgruppe, Koordinationsgruppe Assessment 5 IIZ-Case Teams oder Assessment-Teams, Mitarbeitende der Institutionen, regionale Koordinationsstellen 5/12

6 5. IIZ Prozesse Grundsätzlich wird von zwei Arten der Zusammenarbeit gesprochen. Einerseits von der einfachen Zusammenarbeit (IIZ bilateral oder ordentliche Zusammenarbeit genannt) und andererseits von der Zusammenarbeit bei komplexen Lebenssituationen (auch IIZ multilateral oder IIZ bei Mehrfachproblematik genannt). Letztere wird meistens mit Fällen gesundheitlicher Einschränkungen, finanzieller oder sozialer Probleme in Verbindung gesetzt. Die bilaterale (oder einfache ) Zusammenarbeit hat in allen Kantonen eine sehr grosse Bedeutung und wird entsprechend gefördert. Diese Zusammenarbeit funktioniert durch einen möglichst raschen und unkomplizierten Informationsaustausch zwischen den Mitarbeitenden der involvierten Institutionen (telefonische Kontakte und persönliche Gespräche bei der Fallbearbeitung). Dabei spielen die persönlichen Netzwerke der Mitarbeitenden eine zentrale Rolle. Entsprechend werden diese durch kantonale Workshops, Schulungen und Erfahrungsaustausche gefördert. Bei der multilateralen Zusammenarbeit geht es um Situationen, die so komplex sind, dass die üblichen bilateralen Absprachen nicht effizient zum Ziel führen. Diese Form der Zusammenarbeit wird nicht flächendeckend angewendet, sondern ist ein individualisiertes Arbeitsinstrument für Spezialfälle, die eine Lösung nach Mass fordern. Bei der Identifizierung von Fällen mit Mehrfachproblematik gehen die Kantone unterschiedlich vor. Einige versuchen die nötigen Informationen im Erstgespräch zu erfragen, bei anderen ist sie gegeben, sobald ein Fall in mehreren Institutionen bearbeitet wird. Der Koordinationsbedarf wird in praktisch allen Kantonen durch die IIZ-Koordinationsperson wahrgenommen. Eine möglichst schlank gehaltene IIZ-Struktur unterstützt sie dabei. Für die Abklärung und Betreuung der komplexen Fälle weisen die Kantone meist ähnliche Strukturen auf. Entweder kümmert sich eine IIZ-Geschäftsstelle 6 um die Koordination der Zusammenarbeit der Fachpersonen oder es bestehen dafür klar definierte Zusammenarbeitsprozesse zwischen den Mitarbeitenden der jeweils involvierten Institutionen. 6. Aufgaben und Kompetenzen der IIZ-Koordinationsstellen Meistens ist pro beteiligter Institution eine Ansprechperson vorgesehen sowie eine Stelle, die die Gesamtkoordination der operativen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stellen wahrnimmt. Die Koordinationsstelle (auch Geschäftsstelle genannt) organisiert und unterstützt die mitarbeitenden Institutionen und Fachpersonen bei der Abklärung der persönlichen Situation der IIZ-Fälle. Sie koordiniert deren Betreuung, manchmal ohne dabei direkten Kontakt zum Klienten aufzunehmen. In der Leistungserbringung sind hingegen möglichst alle Institutionen und Fachpersonen eingebunden, die mit dem Klienten in Kontakt stehen und/oder zur effizienten Lösungsfindung einen Beitrag leisten können. Die Zusammenarbeit wird durch die Koordinationsstelle meistens nur so lange wie nötig koordiniert. Sobald die Institutionen allein oder zu zweit die weiteren Schritte auf das Hauptziel hin umsetzen können, ist die Aufgabe der Koordinationsstelle erfüllt. Die Fallführung wird in der Regel durch die 6 Kann auch IIZ Koordinationsstelle, IIZ-Fachstelle oder IIZ-Plattform genannt werden 6/12

7 Mitarbeitenden der Partnerinstitutionen durchgeführt. Eine Abgabe des Falls an die IIZ- Koordinationsstelle kommt nur in einzelnen Kantonen vor. Die Aufgaben und Kompetenzen der Koordinationsstelle sind immer klar in einer Vereinbarung festgehalten. Die Koordinationsstelle übernimmt meist folgende Aufgaben: Information und Auskünfte zu IIZ-Dienstleistungen sowie Vermittlung von Kontaktpersonen; Telefonische Voranfrage/Fallbesprechung/Vor-Assessment; Triage (IIZ bilateral, IIZ Mehrfachproblematik oder Empfehlung an die zuweisende Stelle); Aufnahme/Anmeldung des Falles (zum Teil über das IIZ-Tool CaseNet oder Asgal); Die Abklärung der persönlichen Situation erfolgt durch ein Vor-Assessment oder ein Assessment. Oft wird die Komplexität des Falles in einem Vor-Assessment (meistens Abklärung aufgrund Dossier, ohne Klient) abgeklärt. Wird beim betreffenden Fall eine Mehrfachproblematik festgestellt, kommt ein ausführlicheres Assessment mit allen beteiligten Institutionen und der betroffenen Person zum Einsatz; Organisation, Moderation und Protokollierung der IIZ-Sitzungen (bspw. Assessment, Standortgespräch, Sitzungen der IIZ-Gremien ); Beratung bei Integrationsstrategien/Erstellen eines verbindlichen Handlungs- bzw. Integrationsplans; Organisation von kantonalen Schulungen, Infoanlässen und Workshops; Sicherstellen der Information und Vernetzung im Bereich kantonaler und nationaler Ebene; Führen von Statistiken zu den IIZ-Fällen; Erstellung des kantonalen IIZ-Jahresberichtes; Fallbegleitung. Die eigentliche Fallführung übernimmt jedoch eine Person aus den involvierten Institutionen (Case Manager). Diese hat die Funktion die Termine/Fristen und die Umsetzung des vereinbarten Integrationsplans zu überwachen, den Fallverlauf zu steuern und zu dokumentieren und sporadisch Zwischenberichte z.hd. der anderen Institutionen ins IIZ-Tool zu stellen. Die Empfehlungen der Koordinationsstelle für die Weiterarbeit im Prozess sind als Diskussionsergebnisse mit Handlungsempfehlung ohne zwingende Verpflichtung zu verstehen. Über die Weiterarbeit nach dem Vor-Assessment entscheidet die anmeldende Stelle. In diesem Sinne hat die IIZ-Koordinationsstelle im Einzelfall keine Entscheidungskompetenzen (Weisungsbefugnis) gegenüber den beteiligten Institutionen. Die jeweils erarbeiteten Assessment-Berichte und Integrationspläne jedoch werden in allen Kantonen von den Institutionen als behördenverbindliche Entscheide anerkannt. Die Behörden verpflichten sich, diese umzusetzen, soweit sie ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich betreffen. In einzelnen Kantonen ist die Geschäftsstelle in die Klientenbetreuung nicht involviert. Der bisherige Betreuer des Klients ist zuständig für die Aufnahme und Betreuung des IIZ-Falles 7/12

8 nach einem spezifischen, definierten Ablauf/Prozess. Der Mitarbeiter besorgt sich die nötigen Informationen, organisiert die Sitzungen und das Assessment. In diesen Kantonen verfolgt man die Strategie, dass der Mehraufwand eines IIZ-Falles zum ordentlichen Pflichtenheft der jeweiligen Mitarbeitenden gehöre. 7. Verbindliche Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Institutionen In allen Kantonen ist die Zusammenarbeit auf eine bestimmte Art institutionalisiert und formalisiert. Dies bedeutet, es bestehen in praktisch allen Kantonen Zusammenarbeitsvereinbarungen (Rahmen- oder Leistungsvereinbarungen) zwischen den IIZ-Partnern mit klar definierten Aufgabenbereichen, Zielsetzungen, Prozessabläufen, Aufgaben und Pflichten die grundsätzlich behördenverbindlich sind. Weitere Aspekte wie Finanzierung der Ressourcen und Integrationsmassnahmen sowie Fragen bezüglich Datenaustausch sind ebenfalls festgehalten. In vier kleineren Kantonen wird auf solche Vereinbarungen verzichtet. Es bestehen dort aber zum Teil klar definierte Zusammenarbeitsprozesse und Verbindlichkeitsregelungen, die im Rahmen des jährlichen Regierungsratsbeschluss festgehalten sind. Zudem sind meist die Amtsleiter der involvierten Institutionen im kantonalen IIZ-Steuerungsgremium vertreten, das gemeinsame Strategien festlegt. Beim einen Kanton stützt man sich sogar ausschliesslich auf die jeweiligen Gesetze (v.a. AVIG und IVG), die eine solche Zusammenarbeit vorsehen. 8. Finanzierung der IIZ und aufgewendete Ressourcen Die Finanzierung der im Rahmen der IIZ anfallenden Kosten wird in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich bezahlt jede Institution die bei ihr anfallenden Kosten (v.a. Personal- und Infrastrukturkosten) selber. Kosten für die Massnahmen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt werden ebenfalls grundsätzlich von den IIZ-Partnern entsprechend ihrem jeweiligen gesetzlichen Leistungskatalog getragen. Einige Kantone, insbesondere diejenigen, die eine IIZ-Geschäfts- oder -Koordinationsstelle vorsehen, verfügen für deren Grundstruktur (Löhne, Miete, IT, Schulungen, Flyers gemäss dem jeweiligen Leistungsvertrag) über ein spezifisches IIZ-Budget. Sie haben dafür einen Schlüssel ausgearbeitet, wie die Kosten auf die einzelnen Institutionen verteilt werden. Die der IIZ zugeteilten Stellenprozente variieren zwischen den Kantonen stark. In ca. der Hälfte der Kantone werden für die IIZ zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt bzw. ausgewiesen. Dies indem jede Partnerinstitution über IIZ- Spezialisten/Verantwortliche/Delegierte verfügt. Diese werden grösstenteils für ihre IIZ- Aufgaben entlastet oder erhalten spezifische Anreize finanzieller Art (höherer Lohn, Funktionszulage, Case Management Ausbildung). In den restlichen Kantonen werden der IIZ keine spezifischen Ressourcen zugeteilt. Diese Kantone sind der Auffassung, dass der Mehraufwand für die Betreuung und Eingliederung der komplexeren IIZ-Fälle zu den ordentlichen Aufgaben bzw. zum Kerngeschäft eines Beraters gehört. Entsprechend ist auch keine Dossierentlastung vorgesehen. 8/12

9 Die IIZ-Aufgaben werden in den meisten Kantonen durch spezifisch zur Verfügung stehende Arbeitsinstrumente unterstützt. Diverse Kantone verfügen beispielsweise über ein Informatiktool (CaseNet, Asgal). Dieses vereinfacht u.a. die Beschaffung und den Austausch von Informationen und stellt die Überwachung der Fallführung sicher. Zur Einschätzung der Situation bzw. zur Zuweisung einer Person in den IIZ-Prozess stehen den Mitarbeitenden oftmals Triagekriterien und/oder Checklisten zur Verfügung. 9. Anzahl IIZ-Fälle Die Statistiken zu den IIZ-Fällen sind je nach Kanton unterschiedlich hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität. Sie hängen zum Teil von der Definition des IIZ-Begriffes ab (bilaterale Zusammenarbeit oder Mehrfachproblematik). Entsprechend können sie auch nicht direkt miteinander verglichen werden. Die meisten Kantone führen eine gute Fallstatistik, die meistens auf ihrem Informatiktool (CaseNet, Asgal) basiert. Zudem verfügen sie über einen Jahresbericht bzw. Leistungsbericht, der die IIZ-Fälle und die damit verbundenen Ergebnisse/Erfolge (Anzahl Anmeldungen, Anzahl begleitete Dossiers, Betreuungsdauer, anmeldende Stellen, Fallführende Stellen, Angaben über Struktur der KundenInnen, Integrationsquote, ) ausführlich beschreibt. 10. Schlusswort Grundsätzlich steht hinter den Zielsetzungen der IIZ die sozialpolitische Absicht, Sozialleistungsbeziehende mit Potenzial zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt so schnell als möglich diesbezüglich zu integrieren. Drehtüreffekte, Doppelspurigkeiten sowie Lücken im Sozialsystem sollen minimiert werden. Vor allem schwerintegrierbare Personen mit komplexen Problemstellungen profitieren durch eine koordinierte Zusammenarbeit von einem grösstmöglichen Integrationsnutzen. Es kann festgehalten werden, dass die Umsetzung der IIZ auf kantonaler Ebene stattfindet. Die Anstrengungen in den Kantonen, die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern, sind seit über zehn Jahren im Gange und werden weiter verstärkt. Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Kantonen sind unterschiedlich, sodass vom Bund zentral vorgegebene Abläufe wenig zielführend sind. Wo sich eine überkantonale resp. gesamtschweizerische Sichtweise aufdrängt, kann das Anliegen in die nationalen IIZ- Gremien eingebracht werden. Im Rahmen der Besuche der Fachstelle in den Kantonen wurden die kantonalen IIZ- Verantwortlichen nach dem Potenzial der Zusammenarbeit und deren Verbesserungsmöglichkeiten gefragt. Aus den erhaltenen Antworten haben sich vor allem folgende Aspekte herauskristallisiert, die auf kantonaler aber auch auf nationaler Ebene angegangen werden sollten: - Bereitstellung von zusätzlichen (spezifischen) Ressourcen für die IIZ-Aufgaben; - Koordination bzw. gemeinsame Nutzung und Beschaffung der arbeitsmarktlichen Massnahmen; - Einführung eines Wirkungsindikators, der die Zusammenarbeit fördert bzw. berücksichtigt (u.a. seitens Steuerung SECO); - Regionalisierung der Sozialdienste (auf RAV-Regionen); - Aktiveres Mitarbeiten bzw. Kommunizieren der IV. 9/12

10 11. Weitere Zusammenarbeitsebene Wie eingehend in der Ausgangslage erwähnt, bedeutet IIZ auch, auf die Optimierung der Strukturen auf Systemebene und die Koordination auf der Massnahmenebene zu zielen. In diesem Sinne bieten folgende Ansätze ebenfalls gute Beispiele von Zusammenarbeitsmodelle: Zugang zu den Arbeitgebern Ein wichtiges Zusammenarbeitsgebiet stellt der Zugang zu den Arbeitgebern dar, der von verschiedenen Sozialversicherungen verwendet wird. In diversen Kantonen koordiniert man diesen Zugang unter den Institutionen. Im Kanton Uri beispielsweise gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Invalidenversicherung, wonach gemeinsame Vorsprachen bei Arbeitgebenden stattfinden und die Dienstleistungen der beiden Institutionen dem Arbeitgeber gemeinsam vorgestellt und angeboten werden. Vermittlergruppe IIZ-Netzwerk für Arbeitgeber (INA) Die IIZ-Institutionen des Kantons Thurgau bieten eine besondere Dienstleistung für die Vermittlung von leistungseingeschränkten Personen an. Für Arbeitgeber ist es schwierig, die Übersicht über die beteiligten Institutionen und deren Dienstleistungen zu gewinnen. Durch die Abstimmung ihrer Aktivitäten, einen einheitlichen Auftritt und eine gemeinsame genutzte Arbeitgeberdatenbank können die in der Vermittlergruppe vertretenen Institutionen Transparenz schaffen. Die Mitglieder der Vermittlergruppe informieren sich regelmässig an Erfa-Sitzungen und stimmen ihre Aktivitäten aufeinander ab. Dabei nutzen sie die elektronischen Vermittlungsinstrumente für eine bestmögliche Koordination bei der Bewirtschaftung von gemeldeten Nischenarbeitsplätzen. Die Aktivitäten der Vermittler werden von den INA- Verantwortlichen der RAV und IV koordiniert. Diese Personen sind erste Ansprechpartner für Arbeitgeber und Verbände und stellen eine effiziente Abwicklung der Stellenmeldungen sicher. Sie sensibilisieren die Arbeitgeber für die Problematik bei der Integration von leistungseingeschränkten Personen. Bei institutionsübergreifenden Hindernissen erarbeiten sie Lösungsvorschläge zu Handen der IIZ-Leitung. Gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Massnahmen Die IIZ-Partner bieten eine riesige Palette an Integrationsmassnahmen an. Es fehlt aber oft die Gesamtübersicht. Die einzelne Institution kennt die Angebote ihrer Partnerinstitutionen kaum. Dies führt zu einer grossen Intransparenz und zu Doppelspurigkeiten sowie Effizienzverlusten. Anbieter von Integrationsmassnahmen können heute (oder sind gar dazu gezwungen) für das gleiche Produkt unterschiedliche Preise verlangen, weil die verschiedenen Institutionen (IV, ALV, SH) unterschiedliche Finanzierungsregeln haben. Hier besteht Verbesserungspotenzial. Die Massnahmen der einzelnen Institutionen sind teilweise nur für die eigenen Klienten zugänglich. Somit können Massnahmen nicht direkt von anderen Stellen, die auch die Zielgruppe der Massnahme betreuen, eingekauft werden. Diesen Problemen wirkt der Kanton Neuenburg entgegen. Die Logistikstelle arbeitsmarktliche 10/12

11 Massnahmen (LAM-Stelle) ist für den Einkauf von bestimmten Massnahmen für alle drei Partner zuständig und koordiniert diese entsprechend. Massnahmenkatalog Um die vorgängig aufgezeigte Problematik einzugrenzen, stellen einzelne Kantone (z.b. das Wallis) für die IIZ-Partner Übersichten über alle angebotenen Massnahmen zur Verfügung. Der Massnahmenkatalog für die berufliche und soziale Wiedereingliederung führt die verschiedenen Massnahmen auf, die von der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe zur Wiedereingliederung angeboten werden. Er richtet sich an die Beraterinnen und Berater der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), die Eingliederungsfachleute der IV-Stellen und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, d.h. an sämtliche Fachkräfte, die jeden Tag an der Front mit Personen zu tun haben, die nur schwer wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Katalog bietet eine transparente Übersicht über das Angebot der verschiedenen Partner, die im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung von Personen mit Schwierigkeiten tätig sind. Auf diese Weise kennt jede Partnerinstitution das gesamte Angebot und kann der betroffenen Person jeweils die am besten geeignete Massnahme vorschlagen. Formation jeunes adultes en difficultés - Forjad Das Program FORJAD (Formation pour les jeunes adultes en difficultés) des Kantons Waadt wurde 2006 gegründet. Beteiligt sind das Sozialdepartement, das Departement für Bildung, Jugend und Kultur und das Volkswirtschaftsdepartement. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die bisher Sozialhilfe bezogen haben, erhalten Stipendien anstelle von Sozialhilfe. Bedingung ist, dass sie an einem Eingliederungsprogramm teilnehmen. Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die jungen Erwachsenen auf FORJAD vorzubereiten. Zwei Drittel der 400 jungen Erwachsenen, die teilnehmen, machen eine Berufslehre, die restlichen besuchen Schulen. Die Erfolgsquote (Verbleib in der Ausbildung) liegt bei rund 70%. In Zukunft soll jede sozialhilfebeziehende junge erwachsene Person ins Programm FORJAD vermittelt werden. Ein Teil der Kosten der Sozialhilfe wird durch Stipendien ersetzt. Dazu wurden die Stipendien- und Sozialhilfenormen vereinheitlicht. Um Schwelleneffekte zu vermeiden, werden diejenigen, die sich für ein Stipendium entscheiden, finanziell belohnt. Die Verlagerung der Ressourcen weg von der Sozialhilfe hin zum kantonalen Stipendienamt führt vorerst zu einer grösseren Belastung der kantonalen Finanzen. Der Kanton rechnet aber in ein paar Jahren mit einer Entlastung, da die jungen Erwachsenen langfristig in die Berufswelt integriert werden. Aufgrund der positiven Wirkung des Programms wurde das Pilotprojekt 2009 dauerhaft verankert. Pforte Arbeitsmarkt Im Kanton Aargau startete im April 2012 das Pilotprojekt Pforte Arbeitsmarkt. Daran beteiligen sich 10 Gemeinden im Bezirk Kulm, die kantonale IV-Stelle und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Die Grundidee der Pforte Arbeitsmarkt besteht darin, die Eingliederungsabteilungen der drei Partner in einer gemeinsamen Einrichtung zu vereinen. Teile der 11/12

12 Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe werden in regionalen Anlaufstellen in den gleichen Räumlichkeiten angesiedelt. Dadurch soll die Eingliederungsunterstützung und Beurteilung sowie die damit in Verbindung stehende Beratung und Betreuung von LeistungsbezügerInnen besser und effizienter koordiniert werden. Die Unterstützung durch die Mitarbeitenden dieser Einrichtung erfolgt unabhängig vom Grund der Sozialversicherungsbedürftigkeit. Instrumente und Fachwissen werden auf die einzugliedernde Person ausgerichtet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten (Bund, Kantone, Gemeinden) bleiben bestehen und die Kassen (Arbeitslosenkassen, Ausgleichskassen der Alters- und Hinterlassenenversicherung, Sozialdienste der Gemeinden) bleiben wie bisher für die Auszahlung der Leistungen zuständig. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Schaffung eines regionalen Kompetenzzentrums mit Fokus auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Damit werden Doppelspurigkeiten eliminiert und die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt. Zudem erhöht ein einheitlicher und bedürfnisgerechter Zugang für Klienten und Arbeitgeber die Kooperationsbereitschaft, Transparenz und Dienstleistungsqualität. IIZ plus Konzentrieren sich die Bemühungen um eine verbesserte Zusammenarbeit im Rahmen der IIZ auf die Bereiche der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, der Sozialhilfe und der öffentlichen Berufsberatung, öffnet sich der Kreis der involvierten Partnerorganisationen im Kontext von IIZ-plus. Hier geht es um die Förderung einer frühzeitigen, eingliederungsorientierten Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den ihr vorgelagerten Versicherungsträgern. Dazu gehören Krankentaggeldversicherer (KVG und VVG), Unfallversicherer (UVG) und wegen Bindungswirkung des IV-Entscheides auch Vorsorgeeinrichtungen (BVG und VVG). Der Lead dieser Form der Zusammenarbeit liegt bei den jeweiligen IV-Stellen und wird in diversen Kantonen genutzt und weiterentwickelt. Im Rahmen des Artikels 68 des Invalidenversicherungsgesetztes (IVG) hat das BSV diverse Pilotprojekte in diesem Sinne entwickelt und (co)finanziert. 12/12

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