Kooperation und Fusion im Sozialbereich die Zukunft planen und sichern! Roland Hauri und Pascale Zürcher
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- Liane Martin
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1 Kooperation und Fusion im Sozialbereich die Zukunft planen und sichern! Wie Soziale Dienste in der Sozialhilfe zusammenarbeiten: Auftrag Wirklichkeit Wünschbarkeit Erkenntnisse aus einer aktuellen Studie im Kanton Bern Roland Hauri und Pascale Zürcher
2 Auftrag
3 SKOS-Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (I) > Zur Bedeutung der Richtlinien: Die Richtlinien setzen eine zielbezogene Zusammenarbeit der öffentlichen und privaten Träger der Sozialhilfe voraus. Zusammenarbeit bedeutet, dass wirksame Hilfe im Rahmen verschiedener Institutionen und Strukturen geleistet werden kann > Zusammenarbeit zwischen der privaten und der öffentlichen Sozialhilfe: Die Koordination der öffentlichen und privaten Sozialhilfe hat zum Ziel, die sozialen Leistungen für die Betroffenen zu verbessern. Dieses Ziel wird erreicht durch die Schaffung eines kohärenten und harmonisierten sozialen Netzwerks von öffentlichen und privaten Diensten; den Austausch von Informationen, Wissen und Kompetenzen (unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes); die Teilnahme der privaten Institutionen an der Ausgestaltung und Realisierung der Sozialpolitik; den Zugang bedürftiger Personen zu geeigneten sozialen Stellen.
4 SKOS-Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (II) > Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ): Im Bereich der sozialen und beruflichen Integration sind mit RAV, IV, Berufsberatung, Sozialhilfe, kirchlichen, gemeinnützigen und privaten Trägern die verschiedensten Stellen tätig. Nur eine enge Zusammenarbeit dieser Stellen verhindert Doppelspurigkeiten und führt zum Erfolg. ( ) Auf lokaler oder regionaler Ebene ist daher eine Koordination der Angebote anzustreben, welche die unterschiedlichen Interessen und Ausgangslagen der einzelnen Institutionen berücksichtigt und Zuständigkeiten wie Abgrenzungen deutlich festhält.
5 Kanton Bern > Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sozialhilfegesetz (SHG Art. 19b): Die Sozialdienste arbeiten mit andern Institutionen zusammen, um die Eingliederung von Personen und deren finanzielle Unabhängigkeit zu fördern. Dazu gehören insbesondere die Organe der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. > Die Gesetzesbestimmungen zielen darauf ab, dass sich die Sozialdienste am Projekt Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) beteiligen. > Basis der IIZ sind die bestehenden Dienstleistungen und Massnahmen der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV), der Sozialdienste, der Invalidenversicherung, der Berufsbildung und der Berufsberatung. Daneben hat die IIZ im Kanton Bern eigene Angebote entwickelt: IIZ Assessment, Motivationssemester, Case Management Berufsbildung, usw.
6 Wirklichkeit
7 Eckdaten des Forschungsprojekts > Forschungsfrage: Zwischen welchen Sozialen Diensten in der Sozialhilfe besteht eine Zusammenarbeit und wie wird diese Zusammenarbeit ausgestaltet? > Von Interesse ist die klientenbezogene bzw. fallbezogene Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und anderen Institutionen > Fokus auf deutschsprachigen Teil des Kantons Bern > Untersuchung von Strukturen und Prozessen der Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und anderen Institutionen > Aufteilung in einen quantitativen Teil (Befragung mittels Fragebogen) und einen qualitativen Teil (vertiefende Fallstudien)
8 Befragung mittels Fragebogen > Befragung aller 60 Sozialdienste im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern > Online-Fragebogen an die Leitung des Sozialdienstes, jeweils auf den entsprechenden Sozialdienst zugeschnitten > Gefragt wurde, zu welchen Institutionen Beziehungen bestehen und wie diese Beziehungen ausgestaltet sind > Die wichtigsten Kooperationspartner wurden anschliessend mit einem ähnlichen Online-Fragebogen befragt
9 Zusammenarbeit > Definition von Zusammenarbeit zwischen zwei Organisationen: By collaboration we mean a relationship between two organizations that involves exchanging information and sharing resources in order to coordinate services for mutual benefit and to achieve common goals, such as facilitating the care or treatment of clients (Friedman et al. 2007, 298). > Im Fragebogen: Mit Zusammenarbeit meinen wir in diesem Fragebogen jegliche Arten von Kontakten zwischen Institutionen, die im Sozialbereich tätig sind.
10 Fragebogen Form der Zusammenarbeit 1 Kein Kontakt: Mit der Institution besteht kein fallbezogener Kontakt 2 Vermittlung / Triage: Klientinnen und Klienten der Sozialhilfe werden an die Institution verwiesen, ohne dass der Sozialdienst mit der Institution direkt fallbezogene Informationen austauscht. Die betroffenen Personen nehmen dabei ein spezialisiertes Angebot der Institution in Anspruch, das der Sozialdienst nicht erbringen kann. Der Sozialdienst bleibt aber für die betroffenen Personen weiterhin zuständig. 3 Informationsaustausch: Der Sozialdienst holt bei der Institution fallbezogene Informationen ein oder gibt Informationen weiter, um die Unterstützung der Klientinnen und Klienten durch den Sozialdienst zu optimieren. Das Vorgehen im Unterstützungsprozess wird aber nicht miteinander abgesprochen. 4 Koordination: Der Sozialdienst tauscht mit der Institution fallbezogene Informationen aus und spricht sich im Hinblick auf eine Optimierung des Unterstützungsprozesses mit der Institution ab.
11 Fragebogen Liste der Institutionen > Arbeit (50): Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) (12), IIZ Abklärungsstandorte (4), Beschäftigungs- und Integrationsangebote (34) > Gesundheit (47): IV-Stellen (4), psychiatrische Dienste und psychiatrische Kliniken (12), Pro Infirmis (5), Berner Gesundheit (BeGes) (4), Selbsthilfezentren (4), Beratungsstellen Blaues Kreuz (4), Spitex, Beratungsstellen Contact > Finanzen (20): Arbeitslosenkassen, AHV-Zweigstellen, Ausgleichskasse des Kantons Bern, Standorte der kantonalen Steuerverwaltung, Schuldenberatungsstellen > Recht (12): Migrationsdienst, Rechtsberatungsstellen, Bewährungshilfe, Strafanstalten, Polizei > Andere (27): Berufsberatung (BIZ) (7), Motivationssemester (4), Erziehungsberatung (EB) (10), Jugendarbeit, Schulsozialarbeit
12 Fragebogen Weitere Aspekte der Zusammenarbeit > Intensität: In wie vielen Fällen ist die Institution involviert? > Bedeutung der Institution: Wie wichtig ist die Zusammenarbeit mit der Institution in Bezug auf die berufliche und soziale Integration der Klientinnen und Klienten? > Institutionalisierung: Bestehen Vereinbarungen in Bezug auf die Zusammenarbeit? > Qualität des Informationsflusses: Wie beurteilen Sie den Informationsfluss zwischen Sozialdienst und der Institution? > Abstimmung der Zielsetzungen: Inwiefern sind die fallbezogenen Zielsetzungen aufeinander abgestimmt? > Doppelspurigkeit: Wie oft kommen Doppelspurigkeiten vor? > Qualität der Zusammenarbeit: Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit mit der Institution insgesamt ein? > Koordination der Zusammenarbeit: Wer koordiniert die Zusammenarbeit? > Einbezug von Klientinnen und Klienten: Wie häufig finden Gespräche zu dritt statt?
13 Kanton Anzahl der Kooperationspartner Mit wie vielen Institutionen arbeiten die Sozialdienste zusammen? (N Sozialdienste = 59) Anzahl Insitutionen Median Min Max Institutionen insgesamt (inkl. Vermittlung) Institutionen insgesamt (exkl. Vermittlung) Institutionen Bereich Arbeit Institutionen Bereich Gesundheit Institutionen Bereich Finanzen Institutionen Bereich Recht Institutionen Anderes 5 0 9
14 Kanton Die wichtigsten Institutionen Welche Institutionen werden von den Sozialdiensten als wichtigste Institutionen bezeichnet? (Anzahl und Prozent der Sozialdienste, welche die entsprechenden Institutionen genannt haben, N Sozialdienste = 59)? Die wichtigsten Institutionen Anzahl Prozent Beschäftigungs- und Integrationsangebote Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Psychiatrische Dienste und psychiatrische Kliniken Motivationssemester und Brückenangebote Berufsberatung (BIZ) Invalidenversicherung und deren Integrationsangebote Angebote der Suchthilfe (BeGes, Blaues Kreuz, Contact, Kliniken) 22 37
15 Sozialdienst Institution im Bereich Arbeit Institution in anderem Bereich
16 Kanton Vereinbarungen Inwiefern bestehen Vereinbarungen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen? (in Prozent der Beziehungen) Abmachungen zwischen den Institutionen Weisungen sozialdienstintern Individuelles Vorgehen von Fall zu Fall Arbeit Gesundheit Finanzen Recht Anderes Total N = 304 N = 357 N = 44 N = 100 N =
17 Kanton Abstimmung der Zielsetzungen Inwiefern sind die fallbezogenen Zielsetzungen zwischen den beteiligten Institutionen aufeinander abgestimmt? (in Prozent der Beziehungen) Kaum aufeinander abgestimmt Teilweise aufeinander abgestimmt Grösstenteils aufeinander abgestimmt Arbeit Gesundheit Finanzen Recht Anderes Total N = 304 N = 347 N = 43 N = 100 N =
18 Kanton ausgewählte Institutionen Vereinbarungen Inwiefern bestehen Vereinbarungen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen? (in Prozent der Beziehungen) RAV IIZ BIAS BIZ MS Total Abmachungen zwischen den Institutionen Weisungen sozialdienstintern Individuelles Vorgehen von Fall zu Fall N = 48 N = 47 N = 209 N = 46 N = 54 N =
19 Kanton ausgewählte Institutionen Abstimmung der Zielsetzungen Inwiefern sind die fallbezogenen Zielsetzungen zwischen den beteiligten Institution aufeinander abgestimmt? RAV IIZ BIAS BIZ MS Total Kaum aufeinander abgestimmt Teilweise aufeinander abgestimmt Grösstenteils aufeinander abgestimmt N = 49 N = 46 N = 209 N = 46 N = 54 N =
20 Kanton ausgewählte Institutionen Qualität der Zusammenarbeit Wie schätzen Sie die Zusammenarbeit insgesamt ein? RAV IIZ BIAS BIZ MS Total N = 49 N = 47 N = 209 N = 46 N = 54 N = 796 weniger gut / schlecht gut sehr gut
21 Region mit sechs Sozialdiensten Koordination und Informationsaustausch
22 Region mit sechs Sozialdiensten Form der Zusammenarbeit Sozialdienst Institution im Bereich Arbeit Institution in anderem Bereich Koordination Informationsaustausch
23 Region mit sechs Sozialdiensten Abstimmung der Zielsetzungen Sozialdienst Institution im Bereich Arbeit Institution in anderem Bereich Grösstenteils aufeinander abgestimmt Kaum oder teilweise aufeinander abgestimmt
24 Fazit > Sozialdienste arbeiten mit sehr vielen anderen Institutionen zusammen. > Die wichtigsten Kooperationspartner sind Beschäftigungs- und Integrationsangebote (BIAS) sowie Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV). > Sozialdienste unterscheiden sich teilweise beträchtlich hinsichtlich der Form der Zusammenarbeit (kein Kontakt, Vermittlung / Triage, Informationsaustausch, Koordination) mit anderen Institutionen. > Sozialdienste arbeiten aber auch je nach Kooperationspartner unterschiedlich zusammen. Die Unterschiede sind besonders im Bereich Arbeit (RAV, BIAS, IIZ) augenfällig.
25 Wünschbarkeit
26 Fallstudien zur Zusammenarbeit in zwei Sozialdiensten Versorgungsraum A Sozialdienst A: BIAS, Motivationssemester, RAV Versorgungsraum B Sozialdienst B: BIAS, psychiatrische Institution, RAV
27 Vorgehen Befragung der Sozialdienste zur Zusammenarbeit mit drei - für ihre Arbeit mit den Klienten - wichtigen Institutionen Befragung der Institutionen zur Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sozialdienst Pro Institution zwei qualitative Interviews, mit je einer Führungs- und einer Fachpersonen
28 Themen Rolle der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Informationsaustausch /-fluss Zielvereinbarung, -evaluation in Bezug auf den Klienten, die Klientin Koordination und Institutionalisierung der Zusammenarbeit Bewertung der Zusammenarbeit
29 Aufgabe Überlegen Sie sich bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Schwierigkeiten, kritische Aspekte und Wünsche, Aspekte für eine gelingende Zusammenarbeit
30 Schwierigkeiten in der ZA zwischen Sozialdienst und BIAS (I) Hohe Personenfluktuation und unbeständiges Programmangebot beim BIAS Fehlendes pädagogisches Know-how der Programmleiter/innen, um den Klienten in Richtung 1. AM unterstützen zu können Prozessabläufe werden nicht eingehalten
31 Schwierigkeiten in der ZA zwischen BIAS und Sozialdienst (II) Fehlende zeitliche Ressourcen Fehlende Situationsanalyse vor der Programmanmeldung/-teilnahme Ungenügende Aufklärung der Klienten bezüglich der Programme und sonstigen Informationen vom Sozialdienst Konfrontation mit Problemen des Klienten, die im Auftrag des Sozialdienstes liegen würden
32 Schwierigkeiten in der ZA zwischen Sozialdienst - RAV (I) Informationsfluss funktioniert trotz Vorliegen einer Vollmacht nicht Voneinander unabhängige Systeme mit je eigenem Auftrag und Ziel unterschiedliche Haltungen/Kultur Fehlen an gegenseitigem (Arbeits-)verständnis Anderer beruflicher Hintergrund, anderes Verständnis für den Klienten
33 Schwierigkeiten in der ZA zwischen RAV und Sozialdienst (II) Datenschutz Unterschiedliche Einschätzungen bezüglich der Vermittelbarkeit «Kässelidenken»
34 Aspekte für eine gelingende ZA, Wünsche (I) (offene, regelmässige) Kommunikation Gegenseitige Wertschätzung, gegenseitige Erwartungen klären Förderung des gegenseitigen Verständnisses, durch Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der anderen Institution Klienten sollten bei der ZA im Zentrum stehen Klare Aufgabentrennung
35 Aspekte für eine gelingende ZA, Wünsche (II) Institutionalisieren der Zusammenarbeit, klar strukturierte Abläufe Aspekte im Prozess, die beide Institutionen gemeinsam betreffen, zusammen aushandeln Kontinuität bei der Zusammenarbeit Sich gegenseitig «Kennen», Plattform für Austausch, Ansprechperson
36 Aspekte die die ZA beeinflussen Personenabhängig, Personenfluktuation Wertehaltung und Kultur der Institution/ Leitung Druck von «aussen» und von «oben» (ökonomischer/politischer Druck, gesetzlicher Auftrag, Leistungsverträge, freie Kontingente, Fallbelastung, zeitliche Ressourcen etc.) Angebot, Anschlusslösungen insb. für Langzeitarbeitslose «Kässelidenken», Beurteilung jeder Institutionen einzeln
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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