SGS Austria BIO-Newsletter Ausgabe März 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SGS Austria BIO-Newsletter Ausgabe März 2015"

Transkript

1 SGS Austria BIO-Newsletter Ausgabe März 2015 Im neuen Design des Newsletters können Sie schon erkennen, dass auch innerhalb der SGS einige Umstrukturierungen vorgenommen wurden. Es stehen für Anfragen und Bearbeitung Ihrer Anliegen mehrere neue bzw. bekannte Mitarbeiter zur Verfügung. Wir wollen damit erreichen, dass die Bearbeitungszeit Ihrer Anfragen und die Zertifizierung Ihrer Berichte bzw. Ausstellung Ihrer Zertifikate verkürzt werden. Auf der letzten Seite dieser Ausgabe stellt sich das der Bio- vor. Kontrollsaison 2015 Zu Beginn der Kontrollsaison darf ich Sie wieder darauf hinweisen, dass sie Ihre Unterlagen auf Aktualität überprüfen. Falls die neue Leerformulare brauchen, können Sie sich diese einfach von unserer Homepage herunterladen. Zuordnung von Nachreichungen zur Biokontrolle Wir haben im Vorjahr sehr viele Einsendungen bekommen, die leider nicht zum Betrieb bzw. zum Kontrollbericht zugeordnet werden konnten. Daher ist es unbedingt erforderlich, bei Nachreichungen eine entsprechende Angabe (d.h. Name, Adresse, Kundennummer) auf den Dokumenten zu machen. Ist es nicht möglich, auf den Dokumenten eine Angabe zu machen, dann ist ein Begleitschreiben erforderlich, woraus klar hervorgeht, zu welchem Betrieb die Dokumente gehören. Österreichisches Lebensmittelbuch (ÖLMB A8) Seit gibt es eine neue Auflage des österreichischen Lebensmittelbuches Kapitel A8. Diese österreichischen Auflagen für den Biobereich müssen ebenfalls vom Biobetrieb eingehalten werden:

2 Inhalte: 1. Wo kommt der TGI zum Einsatz, TGI Bewertung 2. Jung- und Legehennenhaltung 3. Bio-Haltung von Mast- und Truthühnern im Lichte eines Auenscharrraumes/Außenklimabereiches 4. Tiere und tierische Erzeugnisse von Dam-, Sika-, Muffel- und Rotwild 5. Kaninchen und daraus resultierende tierische Erzeugnisse 6. Aufbereitung im Allgemeinen und in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und im Einzelhandel 7. Bestimmungen zu gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen 8. Bioheimtierfuttermittel 9. Biokosmetika Das ÖLMB können sie sich auf unserer Homepage herunterladen. Einsatz von konventionellem unbehandeltem Saatgut Grundsätzlich gilt: Biologisches Saatgut ist zu verwenden. Ist z.b. kein biologisches Saatgut verfügbar (weitere Begründungen siehe unten), kann ein Ansuchen um Ausnahmegenehmigung an die Kontrollstelle gestellt werden. Diese Genehmigung muss vor dem Anbau/der Auspflanzung beim Landwirt aufliegen. Begründungen für den Einsatz von konventionellem, unbehandeltem Saatgut: Bio-Saatgut/Bio-Pflanzmaterial ist nicht lieferbar, obwohl zeitgerecht bestellt wurde. Sorte wird für behördlich genehmigten Versuch benötigt. Sorte wird für kleinen Feldversuch benötigt. Vertragsanbau für Vermehrungssaatgut. Das Formular ist auch auf unserer Homepage verfügbar - Für konventionell ungebeiztes Basissaatgut bzw. Original- oder Vermehrungssaatgut muss kein Ansuchen an die Kontrollstelle gestellt werden. Ein Vermehrungsvertrag mit einer Vermehrer-Organisation muss am Betrieb aufliegen. Ist kein Vermehrungsvertrag vorhanden muss ein Ansuchen um Ausnahmegenehmigung an die Kontrollstelle gestellt werden.

3 Zukauf von betriebsfremdem organischen Dünger Laut Bioverordnung ist es erlaubt konventionellen Wirtschaftsdünger aus nicht industrieller Tierhaltung zuzukaufen. Unter industrieller Tierhaltung fallen folgende Haltungsformen: Vollspaltensysteme Käfighaltung (ab in Österreich nicht mehr erlaubt! Achtung bei Import) Geflügelhaltung ohne Auslauf Folgeprodukte ebenfalls. Bei Zukauf sind die Belege für die Kontrolle am Betrieb bereit zu halten. Ein Ansuchen an die Kontrollstelle ist nicht notwendig. Wenn sie eine Mitgliedschaft bei Bio-Austria haben, ist es aber erforderlich, dass sie im Bio-Austria Bundesbüro ein Ansuchen stellen. Bitte beachten sie auch die Düngervorschriften Ihrer Aufkäufer. In den meisten Fällen werden höhere Anforderungen gestellt. Weidehaltung Seit Beginn 2014 muss die laut Bioverordnung verpflichtete Weidehaltung umgesetzt werden. Um die Weidefähigkeit eines Betriebes zu ermitteln, hat Bio-Austria mit der skammer einen Weiderechner entwickelt. Den Weiderechner finden sie auf der Homepage von Bio-Austria. Hat die Berechnung eine Weidefähigkeit auf Ihrem Betrieb ergeben, müssen auch diese GVE geweidet werden. Die Umsetzung der Weide wird bei der Jahreskontrolle überprüft. Ist es auf Ihrem Betrieb zu betrieblichen Veränderungen gekommen, muss eine neue Berechnung der Weidefähigkeit durchgeführt werden. Brauchen sie noch Hilfestellung zur Ermittlung bzw. Umsetzung der Weidefähigkeit, wenden sie sich bitte an Bio- Austria oder an die skammer. Euterhygiene und Dippmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Melkgerätschaften Laut EU Bio-Verordnung ist nur die Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion geregelt. Dafür gibt es eine Liste der erlaubten Wirkstoffe (Anhang VII der VO (EG) 889/2008).

4 Der Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für Melkgerätschaften ist in der EU Bio-Verordnung nicht geregelt. Die Liste im Betriebsmittelkatalog hat einen empfehlenden Charakter. Bio-Betriebe dürfen auch andere, nicht im Betriebsmittelkatalog gelistete Produkte einsetzen. Schweine und Geflügel Ausnahme für konv. Eiweißfuttermittel Die Übergangsregelung für den Einsatz von konventionellem Eiweißfuttermittel wurde von Ende 2014 auf Ende 2017 verlängert. Der zulässige Höchstanteil an konventionellem Eiweißfuttermittel beträgt je 12-Monatszeitraum 5% für die Kalenderjahre 2015, 2016 und Die Prozentzahlen werden als Anteil der Trockenmasse von Futtermitteln landwirtschaftlichen Ursprungs ausgedrückt. Verwendung nichtbiologischer Tiere Ebenfalls verlängert wurde die Möglichkeit zur Einstallung von konv. aufgezogenen Junglegehennen von weniger als 18 Wochen in eine biologische Tierhaltungseinheit, wenn keine biologischen Jungtiere zur Verfügung stehen. Eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde muss aufliegen. Die Verlängerung gilt bis Neuer Betriebsmittelkatalog 2015 Der neue Betriebsmittelkatalog wurde Ihnen in den letzten Tagen zugesandt. Der Betriebsmittelkatalog deckt alle Bereiche ab, in denen auf Bio-Betrieben Betriebsmittel zum Einsatz kommen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass diese den Vorgaben für die biologische entsprechen. Kommen unterm Jahr neue Betriebsmittel auf den Markt, werden diese von Infoxgen geprüft und sind in Folge auf der Homepage der Infoxgen unter abrufbar. Neue Preisliste Seit 2014 gibt es die Vorgabe, dass wir auf 10 % der Betriebe eine zusätzliche Stichprobe durchführen und Proben im Ausmaß von 5 % der Anzahl der kontrollierten Betriebe ziehen und analysieren lassen müssen. Die direkte Verrechnung der entstehenden Kosten würde eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die betroffenen Betriebe darstellen. Daher gibt es eine Aufteilung auf alle Betriebe, wobei jeder Betrieb einen Beitrag leistet. Die Verrechnung dieser zusätzlichen Kosten wurde auch schon im Vorjahr durchgeführt. Ich darf Ihnen nun mitteilen, dass Änderungen in der Preislise vorgenommen wurden, aber es zu keiner Preiserhöhung gekommen ist. In der Preisliste wird der Punkt der zusätzlichen Stichproben und Probenahmen gesondert ausgewiesen. Die Betriebspauschale wurde daher wieder gesenkt. Die neue Preisliste finden Sie im Anschluss an den Newsletter. Diese ist ab gültig.

5 Ihre Experten bei der SGS Ihre Ansprechpartner für die BIO- Dipl. Ing. Karl-Peter Pongratz Leitung Zertifizierungsstelle Tel: 01/ Mail: Dipl. Ing. Claudia Gröller Tel: 01/ Mail: Ing. Martina Stadler Tel: 01/ Mail: Christoph Zotter Tel: 01/ Mail: Veronika Hörhan Tel: 01/ Mail: Dipl. Ing. Slaven Ostojic Tel: 01/ Mail:

Stellungnahme Österreichs zum Berichtsentwurf DG(SANTE)/ MR

Stellungnahme Österreichs zum Berichtsentwurf DG(SANTE)/ MR Competent Authority comments on the draft report received 01 December 2017 Stellungnahme Österreichs zum Berichtsentwurf DG(SANTE)/2017-6075-MR Feststellung Stellungnahme 3 Genehmigung für die Enthornung

Mehr

STANDARD KONTROLLPROGRAMM

STANDARD KONTROLLPROGRAMM SGS Austria Controll-Co. GesmbH Diefenbachgasse 35 1150 Wien STANDARD KONTROLLPROGRAMM FÜR BIOLOGISCH WIRTSCHAFTENDE LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE Standardkontrollprogramm für die Kontrolle aufgrund der

Mehr

Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches

Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches Kap. A8 Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sieht für Produkte

Mehr

VERORDNUNG (EWG) 2092/91 DES RATES

VERORDNUNG (EWG) 2092/91 DES RATES VERORDNUNG (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel Stefan Geisthardt 1 VERORDNUNG

Mehr

Biologische Landwirtschaft, Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes. R u n d e r l a s s

Biologische Landwirtschaft, Rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes. R u n d e r l a s s Organisationseinheit: BMGFJ - IV/B/7 (Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz, rechtliche Angelegenheiten, Koordination der Kontrolle) Sachbearbeiter/in: Dr. Karl Plsek E-Mail: karl.plsek@bmgfj.gv.at

Mehr

Neues aus der Bio-Kontrolle - Anforderungen, Auslegungen, Schwerpunkte - Aaron Fürmetz ABCERT AG, Regionalbüro Dresden

Neues aus der Bio-Kontrolle - Anforderungen, Auslegungen, Schwerpunkte - Aaron Fürmetz ABCERT AG, Regionalbüro Dresden Neues aus der Bio-Kontrolle - Anforderungen, Auslegungen, Schwerpunkte - Aaron Fürmetz ABCERT AG, Regionalbüro Dresden Erfolgte und anstehende Neuerungen seit Januar 2015 Ergebnisse der Tierwohlkontrollen

Mehr

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung Kriterienkatalog 09004 28. Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiterin: Dipl. Ing. Herta Maier Wiener Krankenanstaltenverbund

Mehr

LKV-Aufzeichnungsheft Bio Erzeugung

LKV-Aufzeichnungsheft Bio Erzeugung Version 2 Erstellt/geändert Froschauer/14.11.2016 Austria\05Bio\1Dokumente Bio LW\ Bio- Erzeugung.docx Geprüft Strauß/15.11.2016 Seite 1 von 14 Freigabe Froschauer/15.11.2016 Austria\05Bio\1Dokumente Bio

Mehr

Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA

Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA 5. Internationale Fachtage Ökologische Pflege, Langenlois DI Christa Größ, Leiterin Landwirtschaft, BIO AUSTRIA

Mehr

Bericht 2013: Kontrolle und Zertifizierung im Inland

Bericht 2013: Kontrolle und Zertifizierung im Inland Kontrolle und Zertifizierung auf Knospe-Betrieben in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Zugelassene Kontroll- und Zertifizierungsorgane Firma Bio.inspecta Bio Test Agro (BTA) Institut für Marktökologie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P.

Inhaltsverzeichnis. Zertifizierungsprogramm AMAG.A.P. Seite 1 / 5 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck... 2 2. Begriffe... 2 3. Zuständigkeiten... 2 4. Anforderungen an Produkte... 2 5. Ablauf Kontroll- und Zertifizierungsverfahren... 2 5.1. Antrag auf Kontrolle und

Mehr

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung

Mehr

Der Weg zur biologischen Blumenproduktion. DI Christa Größ, BIO AUSTRIA Wels,

Der Weg zur biologischen Blumenproduktion. DI Christa Größ, BIO AUSTRIA Wels, Der Weg zur biologischen Blumenproduktion DI Christa Größ, BIO AUSTRIA Wels, 27.11.2019 Bio-Zierpflanzen sind... frei von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln frei von leicht löslichen Mineraldüngern

Mehr

Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM

Bekanntmachung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft vom 6. August 2004 IEM Allgemeinverfügung zur allgemeinen Zulassung der Verwendung von Saatgut oder Pflanzkartoffeln, die nicht nach dem Verfahren des ökologischen Landbaus gewonnen wurden, nach Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs.

Mehr

Allgemeine Anforderungen. Natürliches Leben natürliches Produkt. Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände

Allgemeine Anforderungen. Natürliches Leben natürliches Produkt. Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände NEULAND- Richtlinien Allgemeine Anforderungen Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft

Mehr

Beschäftigungsmaterial muss auch im Freigelände (Auslauf) angeboten werden (z.b. Raufen mit Stroh, Heu ad libitum)

Beschäftigungsmaterial muss auch im Freigelände (Auslauf) angeboten werden (z.b. Raufen mit Stroh, Heu ad libitum) Haltung von Tieren Gleichzeitige Haltung biologischer und nichtbiologischer Tiere Nichtbiologische Tiere dürfen sich im Betrieb befinden, sofern sie in Einheiten aufgezogen werden, deren Gebäude und Parzellen

Mehr

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG)

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) FN 78753p, DVR-Nr.: 0921157 www.abg.at Der Auftraggeber ist nach erfolgter Kontrolle und/oder Zertifizierung berechtigt, die

Mehr

BIO kinderleicht erklärt!

BIO kinderleicht erklärt! BIO kinderleicht erklärt! Arbeitsunterlage für den Sachunterricht FINANZIERT MIT FÖRDERMITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION UND MITTELN DER AGRARMARKT AUSTRIA MARKETING GESMBH. WIR SIND EUROPAMEISTER! Nicht

Mehr

Öko-Saatgut: Transparenz und Verfügbarkeit

Öko-Saatgut: Transparenz und Verfügbarkeit Öko-Saatgut: Transparenz und Verfügbarkeit Klaus-Peter Wilbois Poznań, 21.03.2014 Vorgaben der EU-VO 834/2007 Für die Erzeugung anderer Erzeugnisse als Saatgut und vegetativem Vermehrungsmaterial darf

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Ansprüche an Biolebensmittel versus Produktionsrealität

Ansprüche an Biolebensmittel versus Produktionsrealität Ansprüche an Biolebensmittel versus Produktionsrealität Österreichs führende Kontrollstelle S 1 Ziele des Vortrages Vorstellung der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) Sensibilisierung der Stakeholder in Bezug

Mehr

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie Landwirtschaft GmbH (ABG LW)

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie Landwirtschaft GmbH (ABG LW) Königsbrunner Straße 8, 2202 Enzersfeld bei Wien FN 497685s, www.abg.at Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie Landwirtschaft GmbH (ABG LW) Der Auftraggeber ist nach erfolgter

Mehr

Fleckvieh vor ORT. Ing. Lukas Peer LK-Tirol ABL Bio und Grünlandreferent

Fleckvieh vor ORT. Ing. Lukas Peer LK-Tirol ABL Bio und Grünlandreferent Fleckvieh vor ORT Ing. Lukas Peer LK-Tirol ABL Bio und Grünlandreferent Biolandbau ist mehr als Richtlinien und Förderungen. Biolandbau beginnt im Kopf und bedeutet nachhaltig wirtschaften und Kreisläufe

Mehr

Ökologischer Streuobstbau - Möglichkeiten der Biozertifizierung -

Ökologischer Streuobstbau - Möglichkeiten der Biozertifizierung - Ökologischer Streuobstbau - Möglichkeiten der Biozertifizierung - ABCERT AG Öko-Zertifizierung & Öko-Kontrolle Christiane Steen Hohenheim, den 25. März 2017 Folie Nr. 1 Streuobst-Zertifizierung - Warum?

Mehr

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG. Jahresbericht 2017 zum EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz 1 Zweck Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die Problematik des EU- Kontrollsystems

Die Problematik des EU- Kontrollsystems Die Problematik des EU- Kontrollsystems - Eine Befragung - Gliederung Vorstellung verschiedener Kontrollsysteme Invekos Cross Compliance Markenprogramme u. Qualitätssicherung EU-Ökokontrolle Verbandskontrolle

Mehr

Allgemeine Anforderungen. Natürliches Leben natürliches Produkt. Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände

Allgemeine Anforderungen. Natürliches Leben natürliches Produkt. Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände NEULAND- Richtlinien Allgemeine Anforderungen Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft

Mehr

Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft

Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft Änderung vom 26. November 2003 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern, verordnet:

Mehr

Informationen zum Antrag auf Listung Ökologische Garten- und Grünraumprodukte der Bio-GÜV GmbH

Informationen zum Antrag auf Listung Ökologische Garten- und Grünraumprodukte der Bio-GÜV GmbH Informationen zum Antrag auf Listung Ökologische Garten- und Grünraumprodukte der Bio-GÜV GmbH Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Listung

Mehr

TRACES NT für Bio-Importe

TRACES NT für Bio-Importe Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW TRACES NT für Bio-Importe TRACES-Schulung bei bio.inspecta AG, 24. Mai 2018 BLW, Fachbereich Qualitäts-

Mehr

Änderungen Richtlinien neue Version gültig ab Richtlinien Kennzeichnung Österreich 2018

Änderungen Richtlinien neue Version gültig ab Richtlinien Kennzeichnung Österreich 2018 Seite 1 Änderungen Richtlinien neue Version gültig ab 01.07.2018 Richtlinien Kennzeichnung Österreich 2018 Achtung: diese Änderungen stellen keine Zusammenfassung der Richtlinien dar! Es stehen bloß Ergänzungen

Mehr

Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016

Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016 Informationsblatt für Landwirte Garantiert gentechnikfrei zertifizierter AGRANA Mais Projekt 2016 Projektbetreiber: Kontrollstelle: Agrana Stärke GmbH agrovet GmbH Raiffeisenweg 2-6 Mitterfeldstraße 9

Mehr

Amtliches Untersuchungszeugnis

Amtliches Untersuchungszeugnis Sonnenalm Bäuerlicher Milchhof e.gen. Milchstraße 1 9373 Klein St. Paul Klagenfurt am Wörthersee, 10.04.2014 Auskünfte: Mag. Harald Truschner Tel. DW: 15270 U-Zahl: L1192/2014 Das vorliegende Zeugnis bezieht

Mehr

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG)

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) FN 78753p, DVR-Nr.: 0921157 www.abg.at Der Auftraggeber ist nach erfolgter Kontrolle und/oder Zertifizierung berechtigt, die

Mehr

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG)

Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) Verwendungsbestimmungen der Markenzeichen der Austria Bio Garantie GmbH (ABG) FN 78753p, DVR-Nr.: 0921157 www.abg.at Der Auftraggeber ist nach erfolgter Kontrolle und/oder Zertifizierung berechtigt, die

Mehr

Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht?

Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht? Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht? Fachbetreuung (Verarbeitung Fleisch) f.mayer@abg.at +43 664 88424316 Königsbrunner Straße 8 2202 Enzersfeld S 1 Wir sind die Bio Garantie Vom Seewinkel

Mehr

B I O - K O N T R O L L V E R T R A G

B I O - K O N T R O L L V E R T R A G Vertrag Nr. B I O - K O N T R O L L V E R T R A G zwischen Firma «SGSRefNr» - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der SGS Austria Controll-Co. Ges.m.b.H. Diefenbachgasse 35 1150 Wien als Inhaberin der

Mehr

Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren

Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren Grundlage der Kontrolle: Grundlage der Kontrolle ist die EU-Verordnung 84/2007 über den ökologischen Landbau und

Mehr

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich

Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Labels für Fleischprodukte Status Quo in Österreich Mag. a Gabriele Homolka "die umweltberatung" Wien "die umweltberatung" Wien Wien ist eine Einrichtung der VHS Wien, basisfinanziert von der Wiener Umweltschutzabteilung

Mehr

Bayerisches Bio-Siegel

Bayerisches Bio-Siegel Bayerisches Bio-Siegel Das vom Freistaat Bayern verliehene Bio-Siegel mit Herkunftsnachweis steht für über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte dreistufiges Kontrollsystem einen lückenlosen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung

Kontrolle der EU-Öko-Verordnung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Direktion F - Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/8108/2006 - RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff

Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Formblatt Bilanzwertberechnung Stoffstrombilanz Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff Tabelle Berechnung des zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff. Landwirtschaftlich genutzte

Mehr

Inspektionsbericht 2019

Inspektionsbericht 2019 Straße: PLZ, Ort: EG-Kontrollnummer: Datum der Inspektion: Beginn der gesamt Inspektion: Ende der gesamt Inspektion: Dauer der Demeter Inspektion: Name InspektorIn: Inspektion wurde begleitet von Name:

Mehr

Konventionelle Tierhaltung

Konventionelle Tierhaltung Konventionelle Tierhaltung In der konventionellen Geflügelhaltung werden die Tiere in weiträumigen, meist mehrere Tausend Quadratmeter großen Ställen gehalten, in denen sie sich jederzeit frei bewegen

Mehr

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle

Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Erfahrungsbericht aus der Einfuhrkontrolle Robert Steffek, AGES; Gerhard Marosi, BMF 4. ÖSTERREICHISCHE NEOBIOTA-TAGUNG; AGES, 26.01.2017 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Kontrollen an

Mehr

Transparenz für Märkte und Konsumenten Gütesiegel und andere Zeichen

Transparenz für Märkte und Konsumenten Gütesiegel und andere Zeichen Transparenz für Märkte und Konsumenten Gütesiegel und andere Zeichen Michael Blass Agrarmarkt Austria Marketing GmbH Wien, 05. Februar 2015 2 Willkommen im Dschungel der Zeichen! Preis und Herkunft der

Mehr

Untersuchung von Tupferproben aus Eisdielen

Untersuchung von Tupferproben aus Eisdielen Untersuchung von Tupferproben aus Eisdielen Dr. Sabine Thielke und Dr. Asmien Brix LAVES LVI BS/H Standort Hannover 1 Inhalt des Vortrages Rechtliche Grundlagen Entnahmeverfahren Bewertung von Ergebnissen

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER

Mehr

Ökologischer Streuobstbau - Die Biozertifizierung -

Ökologischer Streuobstbau - Die Biozertifizierung - Ökologischer Streuobstbau - Die Biozertifizierung - ABCERT AG Öko-Zertifizierung & Öko-Kontrolle Christiane Steen Unterweissach, den 12. April 2017 Folie Nr. 1 Streuobst Bio-Zertifizierung - Warum? - Was

Mehr

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft.

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft. Zehnte Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen

Mehr

Richtlinien und Siegel Bio- und Naturkosmetik

Richtlinien und Siegel Bio- und Naturkosmetik Richtlinien und Siegel Bio- und Naturkosmetik Überblick Ist alles grün, wo grün draufsteht? Worauf kann der Kunde vertrauen? Reichen bestehende Richtlinien und Siegel für Bio- und Naturkosmetik oder sind

Mehr

GREENPEACE-MARKTCHECK TEST EIGENMARKEN

GREENPEACE-MARKTCHECK TEST EIGENMARKEN Nachhaltigkeit im Test 1 GREENPEACE-MARKTCHECK TEST EIGENMARKEN FEBRUAR 2019 Die Bewertungskriterien im Detail Inhalt des Tests Der Greenpeace-Marktcheck hat im März die Marken der Supermärkte unter die

Mehr

ABCERT AG. 7 Standorte (Esslingen, Augsburg, 6 Regionalbüros in Deutschland, ABCERT Südtirol/Italien, Tschechien )

ABCERT AG. 7 Standorte (Esslingen, Augsburg, 6 Regionalbüros in Deutschland, ABCERT Südtirol/Italien, Tschechien ) PEFC/04-4-0035 ABCERT AG 7 Standorte (Esslingen, Augsburg, 6 Regionalbüros in Deutschland, ABCERT Südtirol/Italien, Tschechien ) ca. 100 festangestellte und 80 freiberufliche Mitarbeiter ca. 75 Kontrollverfahren:

Mehr

Die Revision der EU Bio VO (EG) Nr. 834/2007

Die Revision der EU Bio VO (EG) Nr. 834/2007 Die Revision der EU Bio VO (EG) Nr. 834/2007 Mag. Paul Axmann Institut für Bio Landwirtschaft 4600 Thalheim bei Wels www.raumberg-gumpenstein.at Wie kam es dazu? 2007 Grundsteinlegung Artikel 41 der VO

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-14057-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 04.02.2015 bis 14.12.2019 Ausstellungsdatum: 04.02.2015 Urkundeninhaber:

Mehr

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen

Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:

Mehr

Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau

Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau Das Kontrollsystem für den Ökologischen Landbau Grundsätzliches... 1 Pflanzenbau...1 Tierhaltung... 2 Verarbeitung... 4 Das EU-Öko-Kontrollsystem... 5 Grundsätzliches Vorschriften der EU-Verordnung 2092/91

Mehr

Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren

Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren Kontrollanforderungen für Vermarktungsorganisationen von landwirtschaftlichen Nutztieren Grundlage der Kontrolle: Grundlage der Kontrolle ist die EU-Verordnung 84/2007 über den ökologischen Landbau und

Mehr

Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA

Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA KTBL-Fachgespräch Organische Handelsdünger im Ökologischen Landbau, 23.10.2014 DI Christa Größ BIO AUSTRIA Büro

Mehr

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016

GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am 4. Mai 2016 8183/AB vom 04.05.2016 zu 8478/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0087-I/A/5/2016 Wien, am

Mehr

Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen

Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen Herzlich willkommen zu den Informationsanlässen 2019 www.bio-test-agro.ch Programm Unterstützt durch Bio Suisse 1. Informationen aus der Bio Test Agro AG 05 2. Was gilt neu im Biolandbau? 15 3. Herausforderung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 24/6 DE 30.1.2016 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/125 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 über die von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 2, 3 und 11 (Text

Mehr

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung

Mehr

Betrachtung aus der Perspektive des Kontrollsystems der biologischen Produktion in Österreich

Betrachtung aus der Perspektive des Kontrollsystems der biologischen Produktion in Österreich Betrachtung aus der Perspektive des Kontrollsystems der biologischen Produktion in Österreich 9. Juli 2018 Elisabeth Jöchlinger AGES - Geschäftsstelle des Kontrollausschusses gemäß EU-QuaDG EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3482 6. Wahlperiode 06.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Öko-Zertifizierung von Legehennen-Elterntieren und

Mehr

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel

Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Richtlinien für das Ländle Gütesiegel Konventionell bio Anzahl Tiere. Stück Stallfläche. m² PARTNERBETRIEB Name Email. Adresse.. Telefon. Datum; Unterschrift. Richtlinien für das Gütesiegelprogramm Ländle

Mehr

Revision der EG-Öko-Verordnung

Revision der EG-Öko-Verordnung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Revision der EG-Öko-Verordnung Johannes Enzler Böhmfeld, 11.05.2015 Ausgangspunkt: Evaluationsbericht zur EG-Öko-Verordnung Anpassungsbedarf und Optimierungspotential

Mehr

Biologische Produktion; Einstreu- und Beschäftigungsmaterial für Schweine. R u n d e r l a s s :

Biologische Produktion; Einstreu- und Beschäftigungsmaterial für Schweine. R u n d e r l a s s : Kontrollstellen biologische Produktion enzersfeld@abg.at; office@bios-kontrolle.at; office@biko.at; office@lacon-institut.at; sgs.austria@sgs.com; office@slk.at; bio@lva.at; 'lebring@abg.at'; zertifizierung@lkv-austria.at

Mehr

KBA-Typgenehmigung. Voraussetzungen und Überwachung Typgenehmigung

KBA-Typgenehmigung. Voraussetzungen und Überwachung Typgenehmigung Typgenehmigung Das KBA Präsident Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Abteilung Zentrale Dienste Abteilung Zentrale Register Abteilung Typgenehmigung Abteilung Marktüberwachung Abteilung Statistik

Mehr

Wahrnehmung der Bio-Branche in Bezug auf Tierwohl

Wahrnehmung der Bio-Branche in Bezug auf Tierwohl Wahrnehmung der Bio- in Bezug auf Tierwohl 1. Woran denken Sie bei Tierhaltung in der Bio-Landwirtschaft? (offene Frage: in Stichworten/Schlagworten) (: n = 108, : n = 37) 10 9 Gute Haltungsbedingungen

Mehr

Demeter-Umstellungsplan

Demeter-Umstellungsplan Demeter-splan 1. Betriebsname / Vor- und Nachname des/r Betriebsleiter/in: Anschrift: Telefon: Mobil-Tel: Demeter-Betriebs-Nr: (falls schon vorhanden) Berater: + Kontaktdaten -------------------------------

Mehr

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.

Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG. Jahresbericht 2016 zum EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz 1 Zweck Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zweck. Definition. Übersicht. Status Version 06: freigegeben vom Vorstand am Seite 1 / 5

Zweck. Definition. Übersicht. Status Version 06: freigegeben vom Vorstand am Seite 1 / 5 ANFORDERUNGEN 06, Version 06 Sojaverarbeitungsbetrieb bis Vermarkter Zweck Festlegung der Anforderungen, die von Betrieben zu erfüllen sind, die in der Produktions- und Verarbeitungskette dem Mischfutterwerk

Mehr

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring

Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Qualität und Sicherheit Kennzeichnung, Deklaration von Futtermitteln und Futtermittelmonitoring Juni 2012 Unterscheidung Futtermittel Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Einzelfuttermittel : Erzeugnisse pflanzlichen

Mehr

Eigenimport-Information November 2018

Eigenimport-Information November 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich eines der folgenden Modelle wie z.b. V-Klasse, Vito, Sprinter, Citan, X-Klasse oder Vaneo nach Österreich importiert, so unterstützen wir Sie gerne bei der

Mehr

ALLGEMEINVERFÜGUNG. vom zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische

ALLGEMEINVERFÜGUNG. vom zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische ALLGEMEINVERFÜGUNG der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 22 Abs. 2 b VO (EG) 834/2007 i. V. m. Artikel 45 Abs. 1 b VO (EG) 889/2008 zur allgemeinen Zulassung

Mehr

WERBEMITTEL. Broschüren. Art.-Nr EMIKO Anwenderbroschüre. Art.-Nr Broschüre OSiBA Vitalsystem

WERBEMITTEL. Broschüren. Art.-Nr EMIKO Anwenderbroschüre. Art.-Nr Broschüre OSiBA Vitalsystem Gültig ab 15.08.2017 Broschüren HAUS & GARTEN H 2 O WASSERAUFBEREITUNG TIERE KÖRPER & SEELE RESONANZKERAMIK LITERATUR PRODUKTKATALOG Art.-Nr. 9200.004 EMIKO Anwenderbroschüre Art.-Nr. 9200.034 Broschüre

Mehr

Arbeitsblätter zum Themenbereich. Entstehung, Entwicklungen, Prinzipien und Richtungen des Öko-Landbaus Recht, Richtlinien, Kontrollen

Arbeitsblätter zum Themenbereich. Entstehung, Entwicklungen, Prinzipien und Richtungen des Öko-Landbaus Recht, Richtlinien, Kontrollen Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschl. Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das Bundesministerium

Mehr

TMSFG S.

TMSFG S. Anlage 2 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des TMSFG vom 11.12.2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch 3 Absatz 2 der Verordnung vom 11.09.2014 (GVBl. S. 656) hier: Ermittlung

Mehr

Beschwerdeverfahren. 1 Das Ziel der hier beschriebenen Verfahrens ist die Sicherstellung einer wirksamen Prüfung. Einleitung Geltungsbereich und Ziel

Beschwerdeverfahren. 1 Das Ziel der hier beschriebenen Verfahrens ist die Sicherstellung einer wirksamen Prüfung. Einleitung Geltungsbereich und Ziel Beschwerdeverfahren Einleitung Geltungsbereich und Ziel 1 Das Ziel der hier beschriebenen Verfahrens ist die Sicherstellung einer wirksamen Prüfung von Beschwerden in Übereinstimmung mit Art. 74 (3) der

Mehr

Jahr der Antragstellung des Grundantrags

Jahr der Antragstellung des Grundantrags An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftrater über den Geschäftsführer der Kreisstelle als Landesbeauftragter im Kreise Antragstellerin/Antragsteller Name, Vorname Straße, Hausnummer

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung

Mehr

Aktuelles im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dr. Peter Jahr, MdEP

Aktuelles im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dr. Peter Jahr, MdEP Aktuelles im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik Dr. Peter Jahr, MdEP Gliederung 1. Bewertung der GAP und Ausblick 2. Aktuelle Probleme der EU-Agrarpolitik a) Auslaufen der Milchquote b) Anbau von gentechnisch

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-14579-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 18.10.2016 bis 01.09.2019 Ausstellungsdatum: 18.10.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

Lebensmittelbetrieb - Zulassung

Lebensmittelbetrieb - Zulassung Lebensmittelbetrieb - Zulassung Antrag um Zulassung eines Lebensmittelbetriebes Empfangsstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5) Landhausplatz

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

Prüf nach! BIO Geflügel Mast- und Legehennenfutter Projekt Zurück zum Ursprung

Prüf nach! BIO Geflügel Mast- und Legehennenfutter Projekt Zurück zum Ursprung Prüf nach! BIO Geflügel Mast- und Legehennenfutter Projekt Zurück zum Ursprung Erstellt durch: Lampert GesmbH, Goldschmiedgasse 10/2/5; 1010 Wien Kontakt: info@pruefnach.at Lampert GesmbH, Seite 1 von

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

Betriebsaufnahme Verarbeitung und Handel

Betriebsaufnahme Verarbeitung und Handel Schwand 2 3110 Münsingen Tel. 031 722 10 70 Fax. 031 722 10 71 E-Mail: info@bio-test-agro.ch Internet: www.bio-test-agro.ch Betriebsaufnahme Verarbeitung und Handel Firma: Name: Adresse PLZ / Ort Telefon

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm IBS Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung GmbH Akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle Petzoldstraße 45, 4021 Linz Österreich für Türen, Fenster,

Mehr

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2

Mehr

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten

Alle Geflügelhalter im Landkreis Konstanz müssen Nachfolgendes beachten Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Telefon: 07531/800-0 www.landkreis-konstanz.de Landratsamt Konstanz Waldstraße 28 78315 Radolfzell Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Ansprechpartner

Mehr