FAQ Personalpool Antworten auf häufig gestellte Fragen

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1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule FAQ Personalpool Antworten auf häufig gestellte Fragen Stand Zusammensetzung 2 2 Verschiebung von Lektionen 3 3 Pool Regelunterricht / Pro-Kopf-Faktoren 3 4 Pool Wahlfächer/Individuelle Schwerpunkte (Oberstufe) 7 5 Pool Sonderpädagogik 7 6 Pool Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund 10 7 Klassenteilung 11 8 Stundenplanung 12 9 Unterstützung bei der Umsetzung _FAQ Personalpool 1/14

2 1 Zusammensetzung Welches ist der Stichtag für die Berechnung des Personalpools? Die Schulträger bestimmen den lokalen Planungsstichtag selbst. Die Erhebung durch das Bildungsdepartement erfolgt, wie bisher beim Pensenpool für fördernde Massnahmen, zu einem späteren Zeitpunkt, zu welchem die Planung umgesetzt ist. Wie wird die Altersentlastung beim Personalpool berücksichtigt? Der Personalpool umfasst sämtliche Lektionen, die die Lehrpersonen einer Schule insgesamt unterrichten. Es sind die Lektionen, die im Stundenplan aufgeführt sind und während denen die Lehrpersonen tatsächlich mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht arbeiten. Die weiteren Bereiche des Berufsauftrags (Arbeitsfelder Schülerinnen und Schüler, Schule, Lehrperson) sowie die Altersentlastung sind nicht Teil des Personalpools und werden entsprechend nicht berücksichtigt. Wird die Entlastungslektion der Klassenlehrpersonen beim Personalpool mitgerechnet? Nein, denn der Personalpool umfasst nur jene Lektionen, welche die Lehrpersonen einer Schule tatsächlich unterrichten. Flexibilisierungen in andere Arbeitsfelder des Berufs-auftrags sind entsprechend nicht zu berücksichtigen. Welche Unterrichtslektionen sind nicht Bestandteil des Personalpools? Nicht Teil des Personalpools einer Schule sind die Lektionen, welche durch die Landeskirchen unterrichtet werden: Ethik, Religionen, Gemeinschaft Kirchen (ERG Kirchen), Landeskirchlicher Religionsunterricht und allfällige durch die Kirchen finanzierte Angebote der Schule/Kirchen (Wahlfach-Bereich der Oberstufe). Werden Unterrichtsassistenzen beim Personalpool berücksichtigt? Der Personalpool umfasst das gesamte Unterrichtspensum einer Schule. Assistenzen sind nicht mit Unterrichten gleichzusetzen und werden daher beim Personalpool nicht berücksichtigt. Wo wird das Angebot der Hausaufgabenhilfe verbucht beim Personalpool? Hausaufgabenhilfe ist keine verbindliche Aufgabe der St.Galler Volksschule, sondern sie ist ein freiwilliges Angebot für alle Schülerinnen und Schüler und ist daher nicht beim Personalpool zu berücksichtigen. Anders der Nachhilfe-Unterricht, der im Pool Sonderpädagogik zu verbuchen ist. Im Sonderpädagogik-Konzept (Regelschule, Kapitel 4.3.2) ist er wie folgt beschrieben: Im Nachhilfeunterricht werden Schülerinnen und Schüler bei schulischen Schwierigkeiten zusätzlich zum Klassenunterricht gefördert und unterstützt. Es handelt sich dabei um eine befristete Massnahme zur Überbrückung von besonderen Situationen (Krankheit, Wohnortswechsel, besondere Vorkommnisse in der Familie oder Ähnliches). In der Oberstufe bestehen im Gegensatz zu Kindergarten und Primarschule beim Personalpool drei Pools: Regelunterricht, Wahlfächer/Individuelle Schwerpunkte / Angebote der Schule/Kirchen. Was bedeutet das? FAQ Personalpool 2/14

3 Der Regelunterricht entspricht der Lektionentafel «Obligatorischer Unterricht». Die dort aufgeführten Fachbereiche und Dotationen sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Der Pool Wahlfächer/Individuelle Schwerpunkte entspricht der gleichnamigen Lektionentafel. Diese führt auf, welche Wahlfächer eine Oberstufe anbieten muss. Sie macht keine Aussage zur Pflicht der Schülerinnen und Schüler: Diese sind frei in ihrer Auswahl aus dem Angebot und können auch gänzlich auf den Besuch von Wahlfächern verzichten. Eine Ausnahme besteht in der 3. Oberstufe: Hier stellen sie sich für einen Teil des obligatorischen Unterricht ihr individuelles Programm zusammen, indem sie 5 Lektionen (Sekundarschule) bzw. 6 Lektionen (Realschule) Wahlfächer belegen. Der Pool Angebote der Schule/Kirchen (ASK) ist umfangmässig definiert: Pro 1. und 2. Oberstufenklasse wird er mit 2 Lektionen gespiesen. Die Schule ist frei bei den Inhalten und auch bei der Gestaltung der Zeitgefässe. Sie schafft mit dem Pool ASK Angebote für die Schülerinnen und Schüler aller drei Oberstufenjahre. 2 Verschiebung von Lektionen Gemäss Art. 23 der Weisungen können Lektionen zwischen den Pools Unterricht in Regelklassen der verschiedenen Schulstufen vorgenommen werden. Ist diese Verschiebung auch möglich, wenn Kindergarten/Primarschule und Oberstufe unterschiedliche Schulträger haben? Nein. Der Personalpool richtet sich an den einzelnen Schulträger. Verschiebungen zwischen zwei Schulträgern sind nicht möglich. In Art. 23 der Weisungen ist die Möglichkeit beschrieben, Lektionen zwischen den Pools Regelunterricht der verschiedenen Schulstufen zu verschieben. Warum ist eine Verschiebung zwischen Sonderpädagogik und Regelunterricht nicht möglich? Die Verschiebung von Lektionen zwischen den Stufenpools Regelunterricht kann insbesondere kleinen Schulen dazu dienen, trotz schwankender Schülerzahlen eine Konstanz in der Klassenorganisation zu erhalten. So kann eine grosse Kindergarten-klasse dazu beitragen, dass ein schwacher Jahrgang auf Primarstufe dennoch geführt werden kann oder umgekehrt. Pensum zu verschieben zwischen Sonderpädagogik und Regelunterricht würde die Gefahr bergen, dass anstelle von qualitativ hochstehender Förderung durch spezifisch ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen oder Therapeutinnen und Therapeuten mehr Klassenteilung im Regelunterricht eingesetzt würde. Im Extremfall könnte eine Schule gänzlich auf die Förderung durch ausgewiesene Fachpersonen verzichten. Das wird durch Art. 23 Abs. 2 explizit verunmöglicht. 3 Pool Regelunterricht / Pro-Kopf-Faktoren Welche Informationen benötigt der Schulträger, um die Pro-Kopf-Faktoren für die Schulstufen festzulegen? Der Pro-Kopf-Faktor ist keine statische Grösse, die ohne Vorbereitung festgelegt werden kann. Er basiert auf zwei Voraussetzungen: FAQ Personalpool 3/14

4 - Klassen- und Unterrichtsorganisation: Welche Klassen werden geführt? Wie gross sind die Klassen? Wo braucht es wie viele Lektionen Klassenteilung? Wie ist der Unterricht in der Schule möglichst optimal organisiert? - Schülerinnen- und Schülerzahl: Wie viele Schülerinnen und Schüler werden insgesamt auf der Stufe unterrichtet? Der Pro-Kopf-Faktor ist direktes Ergebnis der Klassen- und Unterrichtsorganisation. Diese möglichst optimal zu gestalten, um die beste Förderung aller Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, ist Aufgabe des Schulträgers. Liegt die Planung vor, so kann das eingesetzte Unterrichtspensum durch die Anzahl Schülerinnen und Schüler dividiert werden. Das Ergebnis ist der Pro-Kopf-Faktor. Mit den Bandbreiten für alle drei Stufen Kindergarten, Primarschule und Oberstufe geben die Weisungen einen Orientierungsrahmen zur Überprüfung des eingesetzten Unterrichtspensums vor. Liegt der Faktor innerhalb der Bandbreite, so gelten die eingesetzten Pensen als gebundene Ausgaben für den Unterricht. Unter- und Überschreitungen sind bei der jährlichen Berichterstattung ans Bildungsdepartement zu begründen. Wie verbindlich sind die gesetzlich vorgeschriebenen Klassengrössen? Die Klassengrössen sind verbindlich. Gemäss Volksschulgesetz sind jedoch begründete Abweichungen möglich. Die Klassengrössen des Kindergartens sind in der Verordnung zum Volksschulunterricht, jene der Primarschule und der Oberstufe im Volksschulgesetz (VSG) mit jeweils einer Bandbreite festgelegt und verbindlich: Kindergarten und Realschule: Schülerinnen und Schüler; Primar- und Sekundarschule: Schülerinnen und Schüler; Kleinklasse: Schülerinnen und Schüler. In Art. 27 Abs. 2 VSG sind folgende Gründe formuliert, die zu einer Abweichung führen können: Von der Zahl der Schülerinnen und Schüler ( ) kann aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen abgewichen werden. Es besteht keine Bewilligungspflicht mehr für unter- oder überdotierte Klassen. Eine Abweichung bei den Klassengrössen hat keine Veränderung der Bandbreite bei den Pro-Kopf-Faktoren Regelunterricht des Personalpools zur Folge. Wie oft soll der Pro-Kopf-Faktor angepasst werden? Der Pro-Kopf-Faktor hängt von der Klassen- und Unterrichtsorganisation und von der Anzahl Schülerinnen und Schüler ab. Während erstere geplant und vom Schulträger verabschiedet werden kann, ist die Anzahl der Schulkinder ständig in Bewegung durch Zu- und Wegzüge, die kaum geplant werden können. Wenn die Schulbehörde im Frühjahr die Unterrichtspensen fürs nächste Schuljahr festlegt und die Anstellungsverträge der Lehrpersonen unterschrieben werden, so kann es immer wieder passieren, dass bis zum Schuljahresbeginn zwei-drei Kinder zu- oder wegziehen. Dadurch verändert sich auch der Pro-Kopf-Faktor. Es macht also keinen Sinn, einen unverrückbaren Faktor vorzugeben. Vielmehr ist es eine der wichtigsten qualitativen Aufgaben des Schulträgers, die Klassen und ihren Unterricht möglichst optimal zu organisieren. Die quantitative Überprüfung der eingesetzten Pensen erfolgt über den Pro-Kopf-Faktor: Dieser soll sich innerhalb der vorgegebenen Bandbreite befinden FAQ Personalpool 4/14

5 Wer bestimmt den Pro-Kopf-Faktor für den Regelunterricht der verschiedenen Stufen? Die Festsetzung des Unterrichtspensums und somit auch des Pro-Kopf-Faktors je Stufe liegt in der Kompetenz des Schulträgers. Er legt die kommunalen Verfahren fest und bestimmt, welche Entscheide lokal auf welcher Führungsstufe gefällt werden. Es wird empfohlen, bei der Zuweisung der Lektionen zur Klassenteilung an die einzelnen Fachbereiche und Klassen die Lehrpersonen anzuhören und einzubeziehen. Wie wurden die Pro-Kopf-Faktoren für den Regelunterricht berechnet? Die Berechnung der Pro-Kopf-Faktoren basiert auf folgenden Grundlagen: - Reglement über die Unterrichtsorganisation vom 29. August 2007 (anwendbar bis Juli 2017) - Weisungen zur Klassenbildung in der Volksschule vom 29. August 2007, I. Nachtrag am 23. November 2011, II. Nachtrag am 22. Oktober 2017 (anwendbar bis Juli 2017) - Rahmenbedingungen zum Lehrplan Volksschule, Lektionentafeln (in Vollzug ab 1. August 2017) - Volksschulgesetz: Klassengrössen (Art. 27 VSG) Grundsätzlich ist mit dem Personalpool, also mit der Berechnung des Unterrichtspensums über die Anzahl Schülerinnen und Schüler dasselbe Gesamtpensum möglich wie bisher über die Berechnung pro Klasse, sofern die im Volksschulgesetz und in der Verordnung zum Volksschulunterricht verankerten Klassengrössen eingehalten wurden (Primar/Sek: 20-24, Kindergarten/Real: 16-24). Legt ein Schulträger, der in verschiedenen Schuleinheiten organisiert ist, für jedes Schulhaus / jede Schuleinheit einen eigenen Pro-Kopf-Faktor fest? Die Vorgaben zum Personalpool richten sich an den Schulträger. Für das Bildungs-departement sind demnach die Daten des Schulträgers als Ganzes relevant, nicht aber der einzelnen Schuleinheiten. Wie die Verteilung der Pensen innerhalb des Schulträgers etwa wenn mehrere Schuleinheiten bestehen erfolgt, ist Sache des Schulträgers. Es ist im Sinne des Personalpools, wenn dabei auch auf allfällige Unterschiede bei den Rahmenbedingungen in den verschiedenen Schulkreisen geachtet wird. In Art. 20 Abs. 4 der Weisungen sind die Kriterien für die Verwendung der Lektionen in Klassenteilung aufgeführt. Weshalb kann der Pro-Kopf-Faktor für den Regelunterricht in der Primarschule um 0.3 erhöht werden, wenn die Schule in Mehrklassen organisiert ist? Die Berechnung der Pro-Kopf-Faktoren orientiert sich an den bisherigen Weisungen zur Klassenbildung, anwendbar bis und mit Schuljahr 2016/17. Im Nachtrag dieser Weisungen sind für die einzelnen Klassen die Lehrpersonenpensen aufgeführt. Für Mehrklassen standen bisher mehr Lektionen zur Verfügung, damit beispielsweise der Fremdsprachenunterricht in Jahrgangsgruppen und damit in unterschiedlichen Niveaus erfolgen konnte. Um diesen Mehrbedarf an Lehrpersonenlektionen für Mehrklassen auch weiterhin zu ermöglichen, kann der Pro-Kopf-Faktor erhöht werden, wenn eine Primarschule in Mehrklassen organisiert ist. Die Erhöhung um 0.3 entspricht dem Pensum für Mehrklassen, die drei Jahrgänge umfassen. Mehrklassen mit zwei Jahrgängen schlagen gemäss den bisherigen Weisungen mit FAQ Personalpool 5/14

6 einem kleineren Mehraufwand beim Unterricht zu Buche. Im Personalpool wird nicht unterschieden zwischen Mehrklassen mit zwei bzw. drei Jahrgängen. Es liegt in der Kompetenz des Schulträgers festzulegen, wo er den Pro-Kopf-Faktor pro Stufe ansetzt. Die Erhöhung der Bandbreite um 0.3 für eine Primarschulorganisation in Mehrklassen ist als Maximalwert zu verstehen. Für Mehrklassen in der Primarschule ist eine maximale Erhöhung des Pro-Kopf- Faktors um 0.3 möglich. Gilt dies schon für Klassen, in denen zwei Jahrgänge geführt werden (1./2. oder 3./4. oder 5./6. Klasse)? Eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Erhöhung des Pro-Kopf-Faktors bei Mehrklassen der Primarschule sind die bisherigen Weisungen zur Klassenbildung (Anhang), und zwar die Pensen, die für Mehrklassen mit drei Jahrgängen (1.-3. und Klasse) eingesetzt wurden. Auch für Mehrklassen mit zwei Jahrgängen wurden bisher mehr Lehrpersonenlektionen eingesetzt als für Jahrgangsklassen. Es liegt in der Kompetenz der Schulträger zu bestimmen, welche Erhöhung sie für Mehrklassen mit zwei Jahrgängen gewähren (maximal 0.3). Kann jede Schule, die Niveau-Unterricht in der Oberstufe führt, den Pro-Kopf-Faktor für den Regelunterricht Oberstufe um 0.2 erhöhen? Die Berechnung der Pro-Kopf-Faktoren orientiert sich an den bisherigen Weisungen zur Klassenbildung, anwendbar bis und mit Schuljahr 2016/17. Eine weitere wichtige Grundlage für die Faktoren sind die Lektionentafeln im Lehrplan Volksschule, die per Schuljahr 2017/18 Änderungen erfahren. Bei der Berechnung der Faktoren-Erhöhung für Niveau-Unterricht wurde mit einem Maximal-Beispiel gerechnet: Die Erhöhung um 0.2 resultiert bei einer Oberstufe, die pro Jahrgang eine Sekundar- und eine Realklasse führt und sowohl Mathematik als auch Englisch in drei Niveaus führt. Ausserdem ist dieser Niveau-Unterricht in beiden Fächern in allen drei Oberstufenjahren eingesetzt, also auch in der 3. Oberstufe, in welcher Englisch für die Realschülerinnen und -schüler ein Wahlfach ist. Es liegt in der Kompetenz des Schulträgers festzulegen, wo er den Pro-Kopf-Faktor pro Stufe ansetzt. Die Erhöhung der Bandbreite um 0.2 für eine Oberstufe mit mehr Niveaus als Klassen ist als Maximalwert zu verstehen. Was geschieht, wenn ein Schulträger die Bandbreiten bei den Pro-Kopf-Faktoren im Regelunterricht nicht einhält? Der Personalpool dient als Orientierungshilfe und ist ein Führungs- und Planungs-instrument zuhanden der Schulträger. Gemäss Art. 24 der Weisungen zur Unterrichts-organisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool erstatten die Volksschulträger dem Bildungsdepartement jährlich Bericht über die Verwendung des Personalpools. Über- und Unterschreitungen des Personalpools sind zu begründen. Je nach Klassenorganisation ist es den Schulen nicht möglich, auf Vollzugsbeginn der Weisungen im August 2017 die Bandbreiten einzuhalten, denn die Klassengrössen haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Pro-Kopf-Faktoren. Die Organisation der Klassen lässt sich zwar auf dem Papier rasch verändern, in der Realität jedoch handelt es sich bei einer Klasse um ein gewachsenes soziales Gefüge, das nicht beliebig auseinandergerissen und wieder neu zusammengesetzt werden kann. Es gilt, die Klassenplanung auf eine mittel- bis langfristige Perspektive auszurichten. Dabei sind die örtlichen Begebenheiten zu berücksichtigen FAQ Personalpool 6/14

7 Überschreitet ein Schulträger die Bandbreiten beim Personalpool, so ist dies ein Impuls, die lokale Klassenorganisation zu überprüfen und zu optimieren. 4 Pool Wahlfächer/Individuelle Schwerpunkte (Oberstufe) Ein Wahlfach mit Durchführungsflicht bei genügender Anmeldezahl ist dann durchzuführen, wenn im Minimum 8 Schülerinnen und Schüler oder 25 Prozent des Jahrgangsbestandes teilnehmen. Wird hierfür die Anzahl Schülerinnen und Schüler des Schulträgers oder der Schuleinheit als Grundlage bezeichnet? Der Personalpool richtet sich an den einzelnen Schulträger. Aus diesem Grund bildet für die Berechnung des Jahrgangsbestandes die Anzahl Schülerinnen und Schüler des gesamten Schulträgers die Grundlage, auch wenn mehrere Schuleinheiten der Oberstufe bestehen. 5 Pool Sonderpädagogik Welche sonderpädagogischen Massnahmen sind beim Pool Sonderpädagogik zu berücksichtigen? Der Pool Sonderpädagogik umfasst das Grundangebot der Regelschule, wie es im Sonderpädagogik-Konzept für die Regelschule (Kapitel 4.2) beschrieben ist: - Integrierte schulische Förderung (ISF) ab dem Kindergarten - Heilpädagogische Früherziehung für Kinder, die den Kindergarten besuchen - Logopädie - Psychomotoriktherapie - Legasthenie- und Dyskalkulietherapie - Kleinklassen - Nachhilfeunterricht - Rhythmik - Begabungs- und Begabtenförderung Ausgenommen ist der Deutschunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Migrations-hintergrund. Dieser wird separat erfasst, da die Schulen im Kanton einen teilweise sehr unterschiedlichen Bedarf bei diesem Angebot aufweisen. Wird die «Berufliche Nachbetreuung» im Personalpool berücksichtigt? Nein. Die eingesetzte Zeit wird dem Arbeitsfeld «Schülerinnen und Schüler» zugeordnet. Sie hat somit keine Auswirkung auf den Personalpool der Schulen. Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen und Schülerinnen und Schüler der 3. Realklasse mit individuellen Lernzielen in (in der Regel) mehreren Fächern können während der Lehre oder Attestlehre durch die Schulische Heilpädagogin, den Schulischen Heilpädagogen oder falls es die Situation vor Ort erfordert durch die Lehrperson der Realklasse in der Organisation des Lernens, in der Vorbereitung auf Prüfungen und im Erledigen von Hausaufgaben unterstützt werden. Die mit der beruflichen Nachbetreuung beauftragte Lehrperson steht auch den Eltern, dem Lehrbetrieb und der Berufsfachschule bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Anforderungen der beruflichen Ausbildung der Schülerin oder des Schülers in beratendem Sinn zur Verfügung FAQ Personalpool 7/14

8 Das Angebot wird situativ eingesetzt und ist auch abhängig von der Unterstützung, die den Jugendlichen in der Berufsfachschule angeboten wird. Es steht den Schulträgern frei, wie viele Stunden sie für die berufliche Nachbetreuung einsetzen wollen. Erfahrungsgemäss werden maximal 3 Stunden pro Woche angeboten. Es wird empfohlen, die beauftragte Lehrperson mit dem Führen eines Journals zu beauftragen, das die Tätigkeiten gegenüber der Schulleitung ausweist. Was geschieht, wenn beim Pool Sonderpädagogik die Richtzahl bezüglich Pensum nicht eingehalten werden kann, wenn also das errechnete Soll nicht mit den tatsächlich beanspruchten Lektionen übereinstimmt? Der Pool Sonderpädagogik wird verwendet für sonderpädagogische Massnahmen in der Regelklasse und Unterricht in Kleinklassen (vgl. Erläuterungen zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule: Ausführungen zu Art. 21). Aufgrund des nicht exakt planbaren Bedarfs ist beim Pool Sonderpädagogik eine Punktlandung weder nötig noch sinnvoll. Darüber hinaus darf der Pool Sonderpädagogik nicht verhindern, dass ein Kind eine erforderliche Massnahme zugesprochen erhält, obwohl das Pensum des Schulträgers für Sonderpädagogik bereits überschritten ist. Dies ergibt sich aufgrund des Anspruchs auf angemessene Unterstützung, die im Volksschulgesetz Art. 35 Abs. 2 begründet ist: «Einem Kind mit ausgewiesenem Bedarf steht eine ausgewiesene Massnahme zu.» Bei der Erhebung durch das Amt für Volksschule weisen sich die Schulträger über die effektiv für sonderpädagogische Massnahmen beanspruchten Lektionen aus. Wird der Pool Sonderpädagogik während mehr als zwei Jahren deutlich überschritten, wird das Förderangebot überprüft und den Vorgaben angepasst (Sonderpädagogik-Konzept, Teil 1. Kapitel 8.2, S. 29). Allfällige Abweichungen vom errechneten Richtwert werden begründet. Wie ist beim Personalpool umzugehen mit Schülerinnen und Schülern, für die eine Sonderschule diskutiert wird oder vorgesehen ist, die tatsächlich aber die Regelschule in der Gemeinde besuchen? Kinder und Jugendliche, die die Regelschule besuchen, sind grundsätzlich Regelschülerinnen und -schüler, auch wenn sie an der Grenze zwischen Regel- und Sonderschulen stehen. Aus diesem Grund kommen die Kosten von CHF , welche der Schulträger für die Sonderbeschulung eines Kindes pro Jahr entrichten muss, nicht zum Tragen. Bei Regelschülerinnen und -schülern wird das nötige Pensum für die sonderpädagogischen Massnahmen dem Pool Sonderpädagogik belastet. Dieser Pool Sonderpädagogik umfasst sämtliche Massnahmen, wie sie im Sonderpädagogik-Konzept (Teil 1, Kapitel 8, S. 29ff. bzw. in den Erläuterungen zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule) bezeichnet sind, mit Ausnahme von Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund (eigener Pool). Die damit verbundenen (ggf. erhöhten) Ausgaben gelten als gebunden, da nach Art. 35 Abs. 2 des Volksschulgesetzes einem Kind mit ausgewiesenem Bedarf eine ausgewiesene Massnahme zusteht. Überschreitungen im Pool Sonderpädagogik sind, wie auch im Pool Regelunterricht, durch den Schulträger zu begründen. Was bedeutet der in Art. 22 der Weisungen beschriebene Bezug aus dem Pool Sonderpädagogik für Kleinklassen? FAQ Personalpool 8/14

9 Der Pool Sonderpädagogik wird gefüllt durch den Faktor 0.26 pro Schülerin und Schüler (Art. 15 Abs. 2). Es werden alle Kinder mitgezählt, die in der Schule unterrichtet werden, unabhängig davon, ob sie in einer Kleinklasse oder einer Regelklasse beschult werden. Führt eine Schule Kleinklassen, so berechnet sie als erstes das für den Unterricht nötige Pensum in sämtlichen Fächern. In Art. 22 ist nun beschrieben, welcher Anteil dieses Kleinklassenpensums beim Pool Sonderpädagogik bezogen wird. Pro Kind in einem Einschulungsjahr / einer Einführungsklasse sind dies 2.50 Lektionen, in der Kleinklasse der Primarschule 3.25 Lektionen und in der Kleinklasse Oberstufe 3.50 Lektionen (Art. 22 Abs. 1). Die Anzahl Kinder der Kleinklasse wird also mit diesem Faktor multipliziert (z.b. EK mit 10 Kindern = 10 x 2.50 Lektionen = 25 Lektionen). Wird für den Unterricht der Kleinklasse mehr Pensum eingesetzt, als es durch diese Berechnung aus dem Pool Sonderpädagogik zur Verfügung steht, so werden die restlichen Lektionen beim Pool Regelunterricht derselben Stufe belastet. Die Faktoren für Kleinklassenschülerinnen und -schüler, wie sie in Art. 22 beschrieben sind, beziehen sich auf den Bezug des Pensums und nicht auf die Speisung des Pools Sonderpädagogik. Was geschieht, wenn der Pool Sonderpädagogik nicht ausreicht, um den Bezug für Kleinklassen sicherzustellen? Z.B. Oberstufe mit 30 Schülerinnen und Schülerin in der Kleinklasse Bezug Pool Sonderpädagogik 30 x 3.5 Lektionen = 105 Lektionen. Der Pool Sonderpädagogik umfasst in dieser Schule jedoch nur 98 Lektionen (Anzahl Schülerinnen und Schüler der gesamten Schule x 0.26 x Faktor Organisationsform x Sozialindex = 98 Lektionen). Für die Führung der Kleinklasse der Oberstufe muss das effektiv eingesetzte Pensum bis 3.5 Lektionen pro Schülerin/Schüler beim Pool Sonderpädagogik verbucht werden. Alle weiteren Lektionen für den Unterricht der Kleinklasse werden dem Pool Regelunterricht derselben Stufe belastet. Im Beispiel müssen also 105 Lektionen beim Pool Sonderpädagogik belastet werden. Dieser Pool umfasst nach Berechnung jedoch nur 98 Lektionen, trotzdem werden die 105 Lektionen hier belastet. Es erfolgt demnach eine Überschreitung des Pools Sonderpädagogik, die in der Erhebung zu begründen ist. Gleichzeitig ist diese Überschreitung beim Pool Sonderpädagogik Anlass für den Schulträger, die lokale Situation bei den fördernden Massnahmen zu überprüfen. Wie ist der Personalpool bei regionalen Kleinklassen anzuwenden? Schülerinnen und Schüler der Kleinklasse werden beim Personalpool in jener Schule mitgerechnet, in welcher sie den Unterricht besuchen. Die Beschulung bei einem anderen Schulträger kann für diesen zur Folge haben, dass der Bezug beim Pool Sonderpädagogik übermässig erhöht wird. Dieser kann begründet werden mit der Beschulung von Kleinklassenschülerinnen und schülern von anderen Schulträgern. Im Gegenzug sollte der Pool Sonderpädagogik jener Schule, welche keine Kleinklasse führt, entsprechend weniger ausgeschöpft werden. Die Heilpädagogische Früherziehung im Kindergartenalter ist beim Pool Sonderpädagogik zu berücksichtigen. Wie und wann erfahren die Schulen, ob und wie viele Kinder mit dieser Förderung in den Kindergarten eintreten? Um die Heilpädagogische Früherziehung im Kindergarten fortsetzen zu können, ist der Beizug des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) erforderlich. Der Heilpädagogische FAQ Personalpool 9/14

10 Dienst informiert den SPD und die Schulträger jeweils im November/Dezember über jene Kinder, die beim Eintritt in den Kindergarten voraussichtlich die Weiterführung der Massnahme benötigen. Danach führt der SPD die erforderlichen Abklärungen durch und stellt beim Schulrat Antrag. Der Schulrat prüft den Antrag und verfügt allenfalls die Weiterführung der Heilpädagogischen Früherziehung im Kindergartenalter. Dieses Verfahren kann in der Regel im Verlauf des Frühlings abgeschlossen werden. 6 Pool Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund Weshalb ist für den Unterricht in Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund kein Pro-Kopf-Faktor festgelegt? Die Schulen im Kanton St.Gallen sind unterschiedlich stark betroffen von Schülerinnen und Schülern, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Während an einem Ort über die Hälfte der schulpflichtigen Kinder über geringe Deutschkenntnisse verfügt, sind andernorts fast oder gar keine fremdsprachigen Kinder zu beschulen. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Schulalter ist nicht planbar. Wenn unter dem Jahr eine Familie in den Ort zieht, deren Kinder kaum Deutsch sprechen, so braucht es rasch zusätzlichen Deutschunterricht. Es wäre falsch, das Pensum für Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund an die Anzahl Schülerinnen und Schüler einer Schule zu knüpfen. Dieses begleitende pädagogische Angebot soll weiterhin bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Je rascher der Erwerb der deutschen Sprache erfolgt, umso eher kann das Kind dem Unterricht in der Regelklasse folgen. Das Kreisschreiben über die Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund und die dazu formulierten Empfehlungen unterstützen die Schulen in dieser Thematik. Wo wird der Unterricht in Integrationsklassen beim Personalpool berücksichtigt? Das für das Führen von Integrationsklassen eingesetzte Unterrichtspensum ist im Pool «Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund» zu berücksichtigen. In Integrationsklassen werden Kinder von maximal drei Jahrgängen zusammengefasst und durch eine erfahrene und für diese Aufgabe qualifizierte Lehrperson unterrichtet. Die Lektionszahlen richten sich nach den Lehrplänen in den Regelklassen. Die Kinder bleiben in der Regel ein Jahr in der Integrationsklasse. Die Integration in eine Regelklasse kann fliessend erfolgen, indem die Kinder einen zunehmend grösseren Teil des Unterrichts in ihrer künftigen Stammklasse besuchen. In welchen Unterrichtsformen kann Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund unterrichtet werden? Diejenigen Schülerinnen und Schüler, welche grosse Mühe im Fach Deutsch aufgrund ihrer Fremdsprachigkeit und mangelnder Deutschkenntnisse haben, werden gemäss Sonderpädagogik-Konzept für die Regelschule (Kapitel 4.3.1) im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Der Deutschunterricht findet für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in Absprache mit den Beteiligten während oder ausserhalb der regulären Schulstunden statt. Demnach ist es möglich, dass der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund also während des regulären Deutschunterrichts im Rahmen von Teamteaching oder als FAQ Personalpool 10/14

11 zusätzlicher Unterricht stattfinden kann. Die für die spezifische Förderung von fremdsprachigen Kindern eingesetzten Lektionen werden dem Pool Deutsch für Kinder mit Migrationshintergrund belastet. 7 Klassenteilung Wie viel Klassenteilung ist für die einzelnen Klassen vorgesehen? Das Pensum an Klassenteilung wird nicht mehr für eine einzelne Klasse angegeben, sondern jede Schule kann in jenen Klassen und Fächern Klassenteilung einsetzen, wo sie es für wichtig hält. Mit den neuen Weisungen und dem Instrument Personalpool werden keine Lektionen weggenommen, sondern die Lektionen für Klassenteilung werden beweglicher gemacht. Entsprechend soll ihr Einsatz gezielt und bedarfsgerecht dort erfolgen, wo der Unterricht in kleineren Gruppen zu einer stärkeren Unterrichtsbeteiligung und einem höheren Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler führt. Wer bestimmt, welche Fächer in Klassenteilung unterrichtet werden? Der Schulträger bestimmt den Einsatz von Pensum für Klassenteilung. Er berücksichtigt dabei die vom Erziehungsrat festgelegten Kriterien (Art. 20 Abs. 4 der Weisungen): - erhöhter Anteil an mündlichem Unterricht - verstärkte Handlungsorientierung - Heterogenität der Lerngruppe - zur Verfügung stehende Infrastruktur Es wird empfohlen, bei der Zuweisung der Lektionen zur Klassenteilung an die einzelnen Fachbereiche und Klassen die Lehrpersonen anzuhören und einzubeziehen. Muss in der 5. oder 6. Primarklasse mit einem Bestand von jeweils 17 oder 18 Schülerinnen und Schülern pro Klasse im Französisch verbindlich jeweils eine Lektion Klassenteilung eingesetzt werden? Nein. In Art. 20 Abs. 3 der Weisungen ist festgelegt, dass auf der Primarstufe ab der gesetzlichen Klassengrösse zwei Lektionen je Klassenzug zur Klassenteilung im Fach Französisch einzusetzen sind. Im Volksschulgesetz (Art. 27 VSG) ist die Klassengrösse für die Primarstufe definiert auf 20 bis 24 Schülerinnen und Schüler. Besteht eine Klasse aus weniger als 20 Schülerinnen und Schülern, so entfällt die Verpflichtung zur Klassen-teilung im Französischunterricht. Selbstverständlich kann die Schule aber trotzdem Französisch in Klassenteilung durchführen. Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf insgesamt 2 Lektionen Französischunterricht in Klassenteilung bzw. in Gruppen mit weniger als 20 Kindern während der beiden Schuljahren der 5. und 6. Primarklasse. Wo wird die Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Erstellen ihrer Individuellen Projektarbeit berücksichtigt? Die Projektarbeit ist in der Lektionentafel der 3. Sekundar- und Realklassen mit jeweils einer Lektion aufgeführt. Werden für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lehrpersonen-Lektionen eingesetzt, etwa wenn eine Lehrperson jeweils für die Hälfte FAQ Personalpool 11/14

12 einer Klasse zuständig ist, so sind diese zusätzlichen Lektionen im Sinne von Klassenteilung beim Pool Regelunterricht zu berücksichtigen. Wie viele Lektionen Klassenteilung sind im Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) einzusetzen? Der Schulträger bestimmt den Einsatz von Pensum für Klassenteilung, so auch im Fach WAH. Er berücksichtigt dabei die vom Erziehungsrat festgelegten Kriterien (Art. 20 Abs. 4 der Weisungen): - erhöhter Anteil an mündlichem Unterricht - verstärkte Handlungsorientierung - Heterogenität der Lerngruppe - zur Verfügung stehende Infrastruktur Es wird empfohlen, bei der Zuweisung der Lektionen zur Klassenteilung an die einzelnen Fachbereiche und Klassen die Lehrpersonen anzuhören und einzubeziehen. Für die Organisation von WAH in der 2./3. Real- und Sekundarklasse sind in den Beispielen zum Personalpool verschiedene Möglichkeiten näher ausgeführt. 8 Stundenplanung Kann die Lektionentafel über mehrere Schuljahre hinweg erfüllt werden, beispielsweise indem Musik und Bildnerisches Gestalten in der 1. und 2. Oberstufe insgesamt über zwei Jahre mit je drei Lektionen dotiert werden? Nein. Die Lektionentafel ist in jedem Schuljahr einzuhalten. Einzige Ausnahme bildet das Fach Musik in der 5. und 6. Primarklasse. Sie ist in den Rahmenbedingungen des Lehrplans Volksschule (Lektionentafel) entsprechend ausgeschildert. Was bedeutet die Dotation 0-3 oder 3-0 auf der Lektionentafel der 2. Realklasse? Die Schülerinnen und Schüler müssen entweder 3 Lektionen Französisch oder 3 Lektionen TTG besuchen. Sie können auch beide Wahlpflichtfächer belegen (insgesamt also 6 Lektionen). Darf am Mittwochnachmittag Instrumentalunterricht der Musikschule stattfinden? Ja. Art. 4 der Weisungen betrifft die Musikschulen nicht; der Instrumentalunterricht kann dann stattfinden. Der Volksschulunterricht nach Stundenplan hingegen findet am Mittwochnachmittag nicht statt. Wer sorgt für die Betreuung von Kindern, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wenn dieser während der Blockzeiten stattfindet? Die Stundenplanung liegt in der Kompetenz des Schulträgers. Legt er den Religionsunterricht im Stundenplan in die Blockzeiten, so hat die Schule für die Betreuung jener Kinder zu sorgen, welche nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Religionsunterricht in der 2. Nachmittagslektion stattfindet und die Klasse vor- und nachher Unterricht hat, sodass eine Zwischenlektion resultiert für jene Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen FAQ Personalpool 12/14

13 Wie kann der Unterricht in Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) organisiert werden, wenn nur wenige Schülerinnen und Schüler einer Klasse an einem der beiden Wahlpflichtfächer ERG Schule bzw. ERG Kirchen teilnehmen? Für den Unterricht in ERG in der Primarschule (3.-6. Klasse) können Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen (Parallelklassen oder Klassen verschiedener Jahrgänge) zusammen unterrichtet werden, um möglichst reguläre Klassenbestände in diesem Fach zu erreichen. In der Oberstufe können Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen desselben Jahrgangs gemeinsam in ERG unterrichtet werden. Sekundar- und Realschule sowie auch Kleinklasse können demnach gemischt werden. Es ist in der Oberstufe jedoch nicht zulässig, Schülerinnen und Schüler verschiedener Jahrgänge in einer Klasse für ERG zusammenzufassen. In den «Rahmenbedingungen zum Unterricht in ERG» hat das Bildungsdepartement die organisatorischen Fragen rund um dieses Fach geklärt. Bei der Erstellung dieses Dokuments haben der Schulträgerverband SGV sowie die Landeskirchen mitgewirkt. ERG Schule in der Primarstufe wie auch in der Oberstufe ein Wahlpflichtfach mit Durchführungspflicht ab einer Anmeldung. Weshalb gibt es keine Stundenplanbeispiele des Kantons für die Umsetzung des Personalpools? Wer einen Stundenplan erstellt, hat zuvor das zur Verfügung stehende Pensum für Klassenteilung festgelegt. Dieses zu bestimmen liegt in der Kompetenz der Schulträger. Es können daher keine Muster-Stundenpläne bereitgestellt werden. Für das Fach WAH werden mögliche Organisationsformen detailliert abgebildet (siehe Dokument «Umsetzung Personalpool: Beispiele»). Wie werden die Wahlpflichtfächer Französisch sowie Textiles und Technisches Gestalten in der 2. Realklasse organisiert? Der Erziehungsrat hat in den Rahmenbedingungen Fächer Oberstufe in Kapitel 5 die möglichen Varianten formuliert. Das Dokument ist hier aufgeschaltet: Pflichtlektionentafel ab 2. Oberstufe (2. Real, 2. und 3. Kleinklasse Oberstufe): Schülerinnen und Schüler, welche einen Teilbereich belegen wollen (Textiles oder Technisches Gestalten), erhalten mind. während einem Semester den Unterricht im gewählten Bereich. Ausnahme: Der Fachbereich TTG wird als Integralfach angeboten, welches sowohl den textilen wie auch den technischen Bereich abdeckt. Dabei werden die Lektionen der Realschule dem Pool Regelunterricht Oberstufe belastet, jene der Kleinklassen dem Pool Sonderpädagogik. Bei der Faktorenberechnung zum Pool Regelunterricht Oberstufe wurden im Wahlpflichtbereich Französisch bzw. TTG in der 2. Realklasse insgesamt 9 Lektionen berücksichtigt. Bei Klassengrössen innerhalb der Bandbreiten sollte es also möglich sein, dass die Schülerinnen und Schüler der 2. Real zwischen Französisch, Textilem Gestalten und Technischem Gestalten effektiv wählen können. Die Wahl zwischen den drei möglichen Umsetzungsformen liegt beim Schulträger FAQ Personalpool 13/14

14 9 Unterstützung bei der Umsetzung Welche Form von Unterstützung bietet der Kanton für die Umsetzung des Personalpools? Das Amt für Volksschule bietet folgende Umsetzungshilfen in schriftlicher Form: - Erläuterungen zu den Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenplanung und zum Personalpool - Inhaltlicher Vergleich der bisherigen und der neuen Vorgaben - Zusammensetzung des Personalpools: kurz und kompakt - Planungs- und Berechnungsbeispiele Weiter wird auf der Homepage ein FAQ zur Verfügung gestellt, in welchem häufig gestellte Fragen beantwortet werden. Dieses FAQ wird laufend aktualisiert; neue Fragestellungen können aufgenommen werden. Im Oktober/November 2016 finden Informationsveranstaltungen für Schulbehörden und Schulleitungen zum Personalpool statt. Im November 2016 und im Frühjahr 2017 werden mehrere Workshops angeboten, in denen das neue Instrument des Personalpools als Impuls für die eigene Schulführung reflektiert werden kann. Individuelle Fragen können an folgende Mitarbeiterinnen der Abteilung Schule und Unterricht im Amt für Volksschule gerichtet werden: - Eva Graf, eva.graf@sg.ch, Telefon Claudia Mazenauer, claudia.mazenauer@sg.ch; Telefon Stellt der Kanton ein elektronisches Tool zur Umsetzung des Personalpools zur Verfügung? Nein. Ein solches Tool ist nicht vorgesehen. Beim Personalpool kann mit einfachen Multiplikationen und Divisionen gerechnet werden, anders als beim Berufsauftrag, wo komplizierte Formeln hinterlegt werden mussten. Im kantonalen Tool zum Berufsauftrag der Volksschullehrpersonen können die Schulen die Unterrichtspensen, die sie in den einzelnen Verträgen erfassen, bezüglich der verschiedenen Bereiche des Personalpools kategorisieren. Damit steht jenen Schulen, die diese Kategorisierung gemacht haben, eine Datenbasis für die Umsetzungsplanung des Personalpools zur Verfügung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich mit Vollzug des Lehrplans Volksschule ab 1. August 2017 die Lektionentafel verändert: Primarschulkinder haben insgesamt drei Lektionen mehr, Oberstufenschülerinnen und schüler insgesamt drei Lektionen weniger Unterricht FAQ Personalpool 14/14

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