Gemeinde Emlichheim. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010

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2 Gemeinde Emlichheim Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 1. Sachvermögen 1. Nettoposition 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 1.1 Basis-Reinvermögen Rechte an unbebauten Grundstücken , Reinvermögen , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte an bebauten Grundstücken , Sonderposten 2.3 Infrastrukturvermögen , Investitionszuweisungen und -zuschüsse , Bauten auf fremden Grundstücken , Beiträge und ähnliche Entgelte , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 3, , Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung, Pflanzen ,00 und Tiere 2. Schulden 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Geldschulden , Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,03 2. Finanzvermögen 2.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , Beteiligungen , Öffentlich-rechtliche Forderungen , Sonstige privatrechtliche Forderungen ,41 3. Rückstellungen , , andere Rückstellungen ,00 3. Liquide Mittel , , , ,61 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 1. Haushaltsausgabereste ,32 2. Bürgschaften , ,32

3 Gemeinde Emlichheim Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 A. Allgemeine Angaben Ab dem 1. Januar 2010 wendet die Gemeinde Emlichheim das sogenannte Neue Kommunale Rechnungswesen nach dem Gesetz vom zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften an. Dementsprechend hat der Rat der Gemeinde Emlichheim für das Haushaltsjahr 2010 in seiner Sitzung am den ersten sogenannten doppischen Haushalt, bestehend aus Ergebnis- und Finanzhaushalt, beschlossen. Gemäß Artikel 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften hat der Rat der Gemeinde Emlichheim zum 1. Januar 2010 eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen. Für die erste Eröffnungsbilanz gelten die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und die aufgrund der NGO erlassenen Verordnungsregelungen zur Bilanz grundsätzlich entsprechend. Damit gelten für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz die Regelungen der niedersächsischen Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) zur Bilanz entsprechend sowie insbesondere die speziellen Regelungen zur ersten Eröffnungsbilanz nach 60 GemHKVO. Die erste Eröffnungsbilanz ist in einem Anhang zu erläutern, unterliegt der Rechnungsprüfung und ist nach ihrer Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis zum vorzulegen. Die Eröffnungsbilanz entspricht in ihrer Gliederung den Vorgaben des 54 Abs. 2 und 4 GemHKVO. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ansatz und Bewertung erfolgten gemäß 96 Abs. 4 NGO und den ergänzenden Regelungen der und 60 GemHKVO. Auf die Aktivierung geleisteter Investitionszuweisungen und -zuschüsse wurde entsprechend dem in 60 Abs. 5 eingeräumten Wahlrecht verzichtet. Der Grund und Boden bei bebauten und unbebauten Grundstücken wurde grundsätzlich mit den Anschaffungswerten angesetzt. Bei unentgeltlichem Erwerb und bei Erwerb vor dem Jahr 2007 soweit ein Anschaffungswert nicht mehr feststellbar war wurde der Grund und Boden mit einem Zeitwert angesetzt, der sich an dem für das Jahr 2007 geltenden Bodenrichtwert orientiert ( 60 Abs. 6 GemHKVO). Hierbei wurden entsprechend der vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Hinweise zu Fragen der Inventur, zur Inventurvereinfachung im Rahmen der ersten Eröffnungsbilanz und zu Bewertungsfragen für den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens und des kommunalnutzungsorientierten Vermögens folgende Wertansätze vorgenommen:

4 - Straßen, Wege, Plätze: 25% des Bodenrichtwertes 2007, mindestens Bodenrichtwert für Ackerland (2,00 /qm) - Spielplätze und Sportanlagen: 25% des Bodenrichtwertes 2007 Die Gebäude wurden grundsätzlich mit den auf den 1. Januar 2010 fortgeschriebenen Anschaffungs- und Herstellungswerten angesetzt. Soweit die Anschaffungs- bzw. Herstellungswerte nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln waren, erfolgte die Bewertung auf Basis des sogenannten rückindizierten Zeitwertes ( 96 Abs. 4 S. 3 NGO). Dieser wurde nach dem sogenannten Sachwertverfahren mit Hilfe der Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) entsprechend dem vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport veröffentlichten Bewertungsschema ermittelt. Die Bewertung der Straßenaufbauten erfolgte zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungswerten unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 25 Jahren. Bereits abgeschriebene Straßen wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 angesetzt. Auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen, deren Anschaffungs- und Herstellungswerte den Einzelwert von 5.000,00 einschließlich Mehrwertsteuer nicht überschreiten, wurde entsprechend dem Wahlrecht gem. 60 Abs. 2 GemHKVO bis zur Einführung der Inventarverwaltung im Jahr 2008 verzichtet. In Ausnahmefällen wurde von dieser Regelung abgewichen. Das Finanzvermögen wurde mit den Anschaffungswerten bzw. mit den Nennwerten bewertet. Das Reinvermögen als Teil der Nettoposition ist die um den Wert der Sonderposten geminderte Differenz zwischen den Werten der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite und den Schulden einschließlich Rückstellungen der Passivseite der Bilanz. Sie zeigt das Eigenkapital der Gemeinde Emlichheim im engeren Sinne. Zur Ermittlung der Werte der Sonderposten wurden die seit 1974 erhaltenen Investitionszuweisungen und zuschüsse sowie Beiträge erfasst. Sie wurden soweit möglich den damit finanzierten Vermögensgegenständen zugeordnet und entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf den 1. Januar 2010 fortgeschrieben. Soweit eine Zuordnung nicht mehr möglich war, erfolgt die Auflösung der Sonderposten über 30 Jahre. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden gemäß 43 Abs. 2 GemHKVO angesetzt. Die Rückstellungen beziehen sich auf die Verpflichtung aus Kaufverträgen verschiedene künftige Baugrundstücken zurück zu übertragen. Die Höhe der Rückstellungen ergibt sich aus den Kaufverträgen. C. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse sind unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Sie betreffen die Ausfallbürgschaft der Gemeinde Emlichheim für das Darlehen des Reit- und Fahrvereins Emlichheim e. V. in Höhe von ,00.

5 Gemeinde Emlichheim Anlage 1 Anlagenübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Anlagenübersicht gem. 56 Abs. 1 GemHKVO Anschaffungsund Herstellungswerte Abschreibungen Buchwerte Anlagevermögen Stand Stand Stand am am am Euro- -Euro- -Euro Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 2. Sachvermögen (ohne Vorräte und geringwertige Vermögensgegenstände) , , ,34 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen) ,00 0, ,00 insgesamt , , ,34

6 Gemeinde Emlichheim Anlage 2 Forderungsübersicht gem. 56 Abs. 2 GemHKVO Forderungsübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Art der Forderungen Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre -Euro- -Euro- -Euro- -Euro Öffentlich-rechtliche Forderungen , ,74 0,00 0,00 2. Forderungen aus Transferleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Sonstige privatrechtliche Forderungen , ,41 0,00 0,00 Summe aller Forderungen , ,15 0,00 0,00

7 Gemeinde Emlichheim Anlage 3 Schuldenübersicht gem. 56 Abs. 3 GemHKVO Schuldenübersicht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar Geldschulden Art der Schulden Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre -Euro- -Euro- -Euro- -Euro Anleihen 0,00 0,00 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , , , Liquiditätskredite 0,00 0,00 0,00 0, sonstige Geldschulden 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,48 0,00 0,00 4. Transferverbindlichkeiten , ,54 0,00 0,00 5. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 Schulden insgesamt , , , ,33

8 Gemeinde Emlichheim Rechenschaftsbericht zur Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Gemäß 128 Abs. 3 Nr. 1 NKomVG i.v.m. 57 GemHKVO ist als weitere Anlage zum Anhang ein Rechenschaftsbericht zu erstellen. Im Rechenschaftsbericht werden der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die finanzwirtschaftliche Lage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt. Der Rechenschaftsbericht soll auch Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind und zu erwartende mögliche finanzwirtschaftliche Risiken für die Aufgabenerfüllung von besonderer Bedeutung darstellen. Zur Eröffnungsbilanz kann kein vollständiger Rechenschaftsbericht erstellt werden, da der Rechenschaftsbericht vor allem das Ziel hat, die Bewertung des Jahresabschlusses vorzunehmen und den Verlauf der Haushaltswirtschaft darzustellen. Die Eröffnungsbilanz stellt lediglich eine zeitpunktbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden dar und beinhaltet keine zeitraumbezogenen Informationen, die für die Bewertung des Jahresabschlusses und des Verlaufs der Haushaltswirtschaft erforderlich wären. Mit der Eröffnungsbilanz legt die Gemeinde Emlichheim erstmals eine systematische Aufstellung ihres Vermögens und ihrer Schulden vor. Die Bilanzsumme und damit der Buchwert des Vermögens zum 01. Januar 2010 beträgt 25,2 Mio.. Von dem auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögen entfallen 23,9 Mio. (94,5 %) auf das Sachvermögen. Die größten Einzelposten bilden die unbebauten Grundstücke (5,0 Mio. ) und das Infrastrukturvermögen (13,1 Mio. ). Das Finanzvermögen ist demgegenüber eher von untergeordneter Bedeutung. Die liquiden Mittel betrugen zum ,5 T. Damit konnte trotz angespannter Haushaltssituation - insbesondere in Folge eines starken Einbruchs der Gewerbesteuereinnahmen im Jahr vermieden werden, dass die Haushalte nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (Doppik) mit kameralen Sollfehlbeträgen aus Vorjahren belastet sind. Auf der Passivseite der Eröffnungsbilanz macht die Nettoposition in Höhe von 22,7 Mio. 90,0 % der Bilanzsumme aus. Hiervon entfallen 8,7 Mio. (34,3 % der Bilanzsumme) auf Sonderposten und 14,0 Mio. (55,7 % der Bilanzsumme) auf das Basis-Reinvermögen. Der Verschuldungsgrad (Schulden incl. Rückstellungen/Bilanzsumme x 100) in der Eröffnungsbilanz beträgt 10,0 %. Von den Schulden in Höhe von 2,4 Mio. entfallen 2,0 Mio. auf Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten. Die sonstigen Verbindlichkeiten von 337,7 T bestehen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Transferverbindlichkeiten. Die Rückstellungen in Höhe von insgesamt 131,0 T beinhalten die Verpflichtungen aus Kaufverträgen auf Rückübertragung von Baugrundstücken. Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt, die nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz eingetreten sind. Die zu erwartenden finanzwirtschaftlichen Risiken für die Aufgabenerfüllung sind nach heutigem Kenntnisstand insbesondere durch die Bildung von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz hinreichend abgebildet. Kösters Gemeindedirektorin

9 Beteiligungsbericht gem. 151 NKomVG Nr. Gesellschaft Stammkapital Anteil der Gemeinde Emlichheim in 1 Bnn Bäderbetriebe Nordhorn/Niedergrafschaft GmbH 2 Grafschafter Volksbank eg Genossenschaftsanteil Anteil der Gemeinde Emlichheim in % Zweck der Gesellschaft , ,88 7,34% Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Hallen- und Freibädern sowie das Halten von Beteiligungen, insbesondere der Beteiligung an der nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH als Organtochter der Gesellschaft 191,00 Aufgrund der Geringfügigkeit wird auf eine Umfassende Beschreibung verzichtet. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: einem oder mehrere Geschäftsführer Gesellschafterversammlung: Die jeweiligen Bürgermeister der Gemeinden bzw. deren Stellvertreter nach NGO Aufsichtsrat: 15 Mitglieder; davon Gemeinde Emlichheim 0 Mitglieder Dto.

10 Vollständigkeitserklärung für die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Emlichheim Die Gemeindedirektorin der Gemeinde Emlichheim erklärt zur Eröffnungsbilanz und zum Lagebericht der Gemeinde Emlichheim zum Stichtag der Prüferin: 1. Aufklärungen und Nachweise Die Aufklärungen und Nachweise, um die Sie mich gemäß 119 u. 120 NGO in Verbindung mit Art. 6 (8) des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und zur Änderung gemeindewirtschaftlichen Vorschriften gebeten haben, habe ich Ihnen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Dabei habe ich außer meinen persönlichen Kenntnissen auch Kenntnisse der übrigen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes an Sie weitergegeben. Als Auskunftspersonen habe ich Ihnen die nachfolgend aufgeführten Personen benannt: Herr Ansgar Duling, Herr Jan Kuipers, Herr Alfons Sommer, Herr Wilhelm Wösten, Frau Inga Nyman, Herr Mirko Breukelman, Frau Heike Leonhardt-Lücke, Frau Inga Müller Diese Personen sind von mir angewiesen worden, Ihnen alle erforderlichen und alle gewünschten Auskünfte und Nachweise richtig und vollständig zu geben. 2. Bücher und Schriften, Risikofrüherkennung 2.1 Ich habe dafür Sorge getragen, dass Ihnen die Bücher und Schriften der Gemeinde Emlichheim vollständig zur Verfügung gestellt worden sind. Zu den Schriften gehören insbesondere auch vertragliche Vereinbarungen mit Datenzentralen, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, die zum Verständnis der Buchführung erforderlich sind.

11 Abrechnungen im Bereich der Rechnungslegung sind auf der Grundlage der organisatorischen Vorkehrungen und Kontrollen nur nach den Ihnen zur Verfügung stehenden Programmen und den aufgezeichneten Bedienungseingriffen bzw. den Ihnen vorgelegten Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen durchgeführt worden aufgrund der Verbandssatzung und den sonstigen Vereinbarungen mit der Datenzentrale entsprechend den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt worden. 2.3 Ich habe sichergestellt, dass im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und -pflichten auch die nicht ausgedruckten Daten jederzeit verfügbar sind und innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. 2.4 Hinsichtlich eines Risikofrüherkennungssystems entsprechend den Bestimmungen des 317 Absatz 4 HGB erkläre ich, dass ein Früherkennungssystem eingerichtet ist und sich in Funktion befindet nicht eingerichtet ist. Die Dokumentation über das Risikofrüherkennungssystem ist Ihnen vollständig ausgehändigt worden liegt nicht vor. Die durch das Risikofrüherkennungssystem zu erfassenden Bereiche und betrieblichen Prozesse der Gemeinde Emlichheim, von denen das Risiko um eines Haushaltssicherungskonzepts ausgehen kann ergeben sich vollständig aus der Ihnen ausgehändigten Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems habe ich vollständig in der Anlage angegeben Eröffnungsbilanz und Lagebericht 3.1 In der von Ihnen zu prüfenden 1. Eröffnungsbilanz sind alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse (z.b. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht. 3.2 Zur Erfassung aller Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens einschließlich der liquiden Mittel und der Handvorschüsse ist zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt worden. Das Inventar wurde gemäß den Ihnen bekannten Dienstanweisungen erstellt.

12 Grundlage war die Nutzung eines nach den 38, 39 GemHKVO geführten Anlagennachweises. 3.4 Bewertungserhebliche Umstände nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben sind im Jahresabschluss bereits berücksichtigt habe ich Ihnen mitgeteilt. 3.5 Besondere Umstände, die das Risiko der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts anzeigen oder der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage widersprechen bestehen nicht sind im Anhang zur 1. Eröffnungsbilanz gesondert aufgeführt sind unter Nr. 4 bzw. der Anlage angegeben. 3.6 Eine Übersicht über die Unternehmen, mit denen zum Stichtag ein Beteiligungsverhältnis bestanden hat, ist im Ihnen vorliegenden Beteiligungsbericht enthalten wurde Ihnen ausgehändigt ist nicht vorhanden. 3.7 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragungen von Wechseln, aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag nicht nur in der Höhe, in der sie aus dem Jahresabschluss ersichtlich sind. 3.8 Besicherungen von Verbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) und durch Pfandrechte und ähnliche Reste bestanden am Abschlussstichtag nicht. 3.9 Derivative Finanzinstrumente bestanden am Eröffnungsstichtag nicht sind unter Nr. 4 aufgeführt Verträge, die wegen ihres Gegenstandes, ihre Dauer, möglicher Vertragsstrafen oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Emlichheim von Bedeutung sind oder wegen können (z.b. Verträge mit Lieferanten, Abnehmern und verbundenen Unternehmen sowie Arbeitsgemeinschafts-, Verssorgungs-, Options-, Ausbietungs-, Leasing- und Treuhandverträge) bestanden am Eröffnungsstichtag nicht sind im Anhang zur 1. Eröffnungsbilanz gesondert aufgeführt sind unter Nr. 4 aufgeführt.

13 - 4 - Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen sowie sonstige, wesentliche finanzielle Verpflichtungen (z.b. aus Großreparaturen) sind (soweit sie nicht in der Bilanz erscheinen) im Anhang angegeben unter Nr. 4 aufgeführt Rechtsstreitigkeiten und sonstige Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Emlichheim von Bedeutung sind, lagen am Eröffnungsstichtag und liegen auch z. Z. nicht vor, sind unter Nr. 4 aufgeführt Störungen oder wesentliche Mängel des internen Kontrollsystems sowie festgestellte oder vermutete vermögensschädigende Handlungen gegen die Gemeinde Emlichheim lagen zum Abschlussstichtag und liegen auch z. Z. nicht vor haben ich Ihnen vollständig mitgeteilt Der Lagebericht enthält auch hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Gemeinde Emlichheim wesentlichen Gesichtspunkte sowie die in analoge Anwendung des 289 HGB erforderlichen Angaben. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Haushaltsjahres haben sich nicht ereignet sind im Lagebericht angegeben sind unter Nr. 4 angegeben sind in der Anlage angegeben. 4. Zusätze und Bemerkungen Emlichheim, (Ort, Datum) (Unterschrift)

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