Erste Hilfe bei Grenzarbeit. Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden. Der startende Grenzarbeiter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erste Hilfe bei Grenzarbeit. Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden. Der startende Grenzarbeiter"

Transkript

1 Erste Hilfe bei Grenzarbeit Wohnen in Deutschland Arbeiten in den Niederlanden Der startende Grenzarbeiter Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (team GWO) Präsentation ITEM 14 juni 2018 Jens-Peter Heiß Nicole Janssen

2 Inhalt Präsentation: Der startende Grenzarbeiter Unbeschränkte Steuerpflicht Progressionsvorbehalt Steuerklasse Veranlagungsform 2

3 Inhalt Präsentation: Der startende Grenzarbeiter Besteuerung - Belastingheffing Doppelbesteuerungsabkommen - Verdrag ter voorkoming van dubbele belasting Soziale Sicherheit EU-Verordnung - Sociale zekerheid EG-verordening Qualifizierende ausländische Steuerplicht - Kwalificerende buitenlandse belastingplicht (kbb) Abführen der Sozialversicherungsbeiträge - Premieheffing 3

4 Inhalt Präsentation: What if? Einkommensteuer Beiträge zur Sozialversicherung Homeoffice Grenzarbeit im laufe des Jahres besondere Berufsgruppen Entsenden Dienstwagen Lifetime-event: Krankenversicherung Familie Krankheit Arbeitsunfähig Arbeitslos Entlassung Sozialleistungen (Gesetzliche) Rente 4

5 Situation 2017 Johann Weiss Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt Wohnt das ganze Jahr 2017 in Aachen keine Kinder, konfessionslos Arbeitet das ganze Jahr 2017 in Deutschland (Lohn / Lohnsteuer 6.593) Eigentumswohnung, 50% Eigentümer Verkehrswert beträgt Darlehenszinsen betragen

6 Johann Weiss in Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht Steuerpflicht über das Welteinkommen Arbeitgeber hält Lohnsteuer mit Stkl. I ein Sofern keine weiteren Einkünfte, keine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Sozialversicherungspflicht in Deutschland 6

7 Johann Weiss in Deutschland 2017 Euro Bruttoarbeitslohn ,00 Summe der Sozialabgaben 8.270,00 Summe der Steuern 6.593,75 Nettolohn ,25 Abgabenlast 37,16% 7

8 2018: Grenzüberschreitend Arbeiten Johann Weiss ist alleinstehend und 30 Jahre alt Wohnt das ganze Jahr 2018 in Aachen Ab den 1. Januar 2018 fängt er bei einem niederländischen Arbeitgeber in den Niederlanden an zu arbeiten Sein niederländischer Lohn beträgt (einbehaltene loonheffing ) Eigentumswohnung, 50% Eigentümer: Verkehrswert beträgt Darlehenszinsen betragen

9 Grenzüberschreitend Arbeiten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Niederlanden DBA: Abspachen zwischen zwei Ländern Nach Einkommensart wird bestimmt, welches Land das Besteuerungsrecht hat Das andere Land gewährt Freistellung für diese Einkünfte, im Wohnland mit Progressionsvorbehalt DBA steht über der nationalen Gesetzgebung 9

10 EG-Verordnung: Regeln soziale Sicherheit Arbeiten Sie in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, dann sind Sie in diesem Staat versichert In diesem Land werden Beiträge abgeführt Sie sind nur in einem Land sozialversichert Arbeiten Sie gleichzeitig in mehreren Ländern, muss die Krankenkasse des Wohnlandes bestimmen, wo Sie versichert sind A1-Formular beantragen 10

11 Johann Weiss in den Niederlanden Steuernummer beantragen = Burgerservicenummer (BSN) Model opgaaf gegevens voor de loonheffingen ausfüllen, nötig für die Berücksichtigung der Steuerermäßigungen (heffingskortingen) durch den Arbeitgeber -model opgaaf gegevens voor de loonheffingen 11

12 Übersicht NL Steuersystem 12

13 Johann Weiss in den Niederlanden Eine Person, die außerhalb der Niederlanden wohnt und niederländische Einkünfte erzielt, ist buitenlands belastingplichtig Arbeitgeber muss die Lohnsteuer und die Sozialversicherung einbehalten und abtragen Beides wird an das niederländische Finanzamt abgeführt Loonheffing besteht aus: loonbelasting + premie volksverzekeringen 13

14 Johann Weiss in den Niederlanden Bruttoarbeitslohn Der Arbeitgeber hat loonheffing einbehalten Durch Arbeitgeber berücksichtigt: Algemene heffingskorting Arbeidskorting 14

15 Steuertarife 2018: Einkünfte aus werk en woning (box 1) 15

16 Heffingskortingen 2018 Algemene heffingskorting* Besondere Erhöhung der algemene heffingskorting (Partner) Arbeidskorting* Inkomensafhankelijke combinatiekorting Overige heffingskortingen * über den Arbeitgeber, andere über die Einkommensteuererklärung 16

17

18 Johann Weiss in den Niederlanden 18

19 Johann Weiss in den Niederlanden 19

20 Einkommensteuer: Welche Ermäßigungen bestehen? Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen: Fiscale partnerschap Toerekening inkomensbestanddelen tussen fiscale partners Onderhoudsverplichting en ex-partner Weekenduitgaven gehandicapte kinderen Monumentenpand in Nederland Hypotheekrente aftrek Duitse eigen woning Premie inkomensvoorzieningen Heffingvrij vermogen box 3 Zorgkosten Scholingsuitgaven Giften 20

21 Einkommensteuer: Welche Ermäßigungen bestehen? Werden die Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf folgende Ermäßigungen: Steuerlicher Partner Zurechnung Abzugsposten zwischen steuerlichen Partnern Unterhaltsverpflichtung an Ex-Partner Bestimmte Ausgaben für behinderte Kinder Denkmalschutz-Objekt in den Niederlanden Abzug Darlehenszinsen eigenes Haus/Wohnung in Deutschland Vorsorgeaufwendungen Steuerfreies Vermögen box 3 Außergewöhnliche Belastungen Schul-/Studienausgaben Spenden 21

22 Qualifizierende ausländische Voraussetzungen: Steuerpflichtige Einwohner eines EU/EWR Staates, Schweiz oder der BES-Inseln und dort der Einkommensteuer grds. unterliegend Einkommensteuererklärung Das Welteinkommen wird zu mindestens 90% in den Niederlanden besteuert Wenn man alle Voraussetzungen in einem Jahr erfüllt, wird man steuerlich wie ein Einwohner behandelt 22

23 Einkommensteuererklärung Das Finanzamt im Wohnland bestätigt die Höhe des nicht in den Niederlanden zu versteuerenden Einkommens Jährlich nötig um das richtige Welteinkommen zu bestimmen und den %-Satz ermitteln zu können Der Antrag wird zeitgleich mit der Einkommensteuererklärung ausgefüllt Steuererklärung kann sofort (online) versendet werden, die Einkommenserklärung kann nach Bestätigung der ausländischen Behörde später nachgereicht werden 23

24 24

25 90% oder mehr des Einkommens werden in den NL besteuert Für dei Berechnung der 90% Grenze ist folgender Bruch anzuwenden: Zähler X 100 = % Nenner2 1 alle auf Grund des DBA in den NL steuerpflichtige Einkünfte (box 1+2+3) 2 Welteinkommen (box 1+2+3) alle Abzugsposten und Ermäßigungen werden außer Acht gelassen 25

26 Zähler X 100 = 100% Nenner Beispiel 1 Ausgangssituation für alle Beispiele, die folgen: Einwohner Deutschlands und es liegt eine bestätigte Einkommenserklärung vor. Person arbeitet in den NL als Arbeitnehmer für einen NL Arbeitgeber Lohn , in den Niederlanden besteuert Keine Einkünfte Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Voraussetzungen der KBB sind erfüllt, somit Anspruch auf alle Ermäßigungen Eigentumswohnung, abziehbarer Zins 50% =

27 27

28 28

29 Zähler X 100 = 50% Nenner Beispiel 2 Person arbeitet Teilzeit als Arbeitnehmer für einen NL Arbeitgeber Sie arbeitet auch Teilzeit in DE für einen deutschen Arbeitgeber Lohn in den Niederlanden und Lohn Deutschland Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt, keinen Anspruch auf Ermäßigungen 29

30 Zähler X 100 = 89% Nenner Beispiel 3 Person arbeitet als Arbeitnehmer bei einem niederländischen Arbeitgeber Lohn In Deutschland besteht ein Sparbuch (Box 3 NL) nach Abzug des steuerfreien Vermögens führt dies zu einem fiktiven Ertrag in den Niederlanden i.h.v Die Voraussetzungen der KBB werden nicht erfüllt, keinen Anspruch auf Ermäßigungen 30

31 Fiscale partner (fp) Individuelle Beurteilung der steuerpflicht pro Person Kein gemeinsamer Tarif Kein gemeinsamer Steuerbescheid Es kann wohl von dem gemeinsamen Steuerprogramm Gebrauch gemacht werden Wenn die Voraussetzungen der fiscaal partnerschap erfüllt werden, dürfen die Partner die Abzugsposten frei verteilen 31

32 Voraussetzungen der fiscaal partnerschap (fp) Verheiratet oder eingetragener Lebenspartner oder beide unverheiratet, mehrjährig unter derselben Adresse gemeldet und eine der folgenden Voraussetzungen wird erfüllt: o notarieller Vertrag über das Zusammenleben o gemeinsames Kind o ein Kind des Anderen anerkannt o unter der Adresse ist auch ein minderjähriges Kind einer der beiden Partner gemeldet (samengesteld gezin) o beim pensioenfonds als pensioenpartners gemeldet o gemeinsames Wohneigentum o im Vorjahr lag bereits die fiscaal partnerschap vor 32

33 Fiscaal Partner Beide erfüllen die Voraussetzungen der fp Beide erfüllen die Voraussetzungen der kwalificerende buitenlandse belastingplicht Dann besteht Anspruch auf alle Ermäßigungen in den Niederlanden Zwischen den Partnern kann frei verteilt werden 33

34 Fiscaal partner KBB Ausgangssituation: Eine Person, die ausländisch steuerpflichtig ist, hat keinen steuerlichen Partner Es sei denn: Beiden erfüllen die Voraussetzungen der fp (verheiratet, zusammenwohnend etc.) und Partner 1 qualifiziert und Partner 2 qualifiziert für sich selber auch oder Partner 1 qualifiziert und Partner 2 nicht, aber beide qualifizieren gemeinsam (Einkommen von beiden zusammen erfüllt die 90% Voraussetzung) 34

35 Zähler X 100 = 100% Nenner Beispiel 4 Ehemann und Ehefrau arbeiten beide in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber Lohn Ehemann , Lohn Ehefrau Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Beide erfüllen die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB Werden als fiscale partners behandelt und können den Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen 35

36 Zähler X 100 = 96% Nenner Beispiel 5 Ehemann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber Ehefrau erhält in Deutschland Arbeitslosengeld Lohn Ehemann , Arbeitslosengeld Ehefrau Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Zusammen erfüllen sie die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB zu 100% Werden als fiscale partners behandelt und können den Abzug der Ermäßigungen untereinander verteilen 36

37 Beispiel 6: Johann Weiss Johann arbeitet in den Niederlanden als Arbeitnehmer für einen niederländischen Arbeitgeber Seine Ehefrau bezieht deutschen Lohn Lohn Johann , Lohn Frau Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Ehemann Zähler X 100 = 100% Nenner Ehefrau Zähler X 100 = 0% Nenner Gemeinsam Zähler X 100 = 57% Nenner Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Ermäßigungen KBB für seinen eigenen Abzugsbestandteil Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher keine fp und keine Verteilung von Ermäßigungen untereinander 37

38 Beispiel 6 Johann Weiss Abwandlung Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in Deutschland Abzug eigen woning Nur Johann qualifiziert Sein Anteil an der Wohnung beträgt 50%, also Ihren Anteil kann sie ihm nicht zurechnen, keine fp Sein Einkommen beträgt =

39 39

40 2018 Inkomen uit werk en woning (box 1) 40

41 Unterschied zwischen Steuern und Sozialversicherung KBB gilt nur für die Einkommensteuer und nicht für die Sozialversicherung Für Sozialabgaben besteht ein eigener Begriff der Partnerschaft Dafür müssen nicht die Voraussetzungen der KBB erfüllt werden Wichtig bei Einkünften niedriger als (nach Berücksichtigung von Abzugsposten) Bei höheren Einfünften bezahlt man lediglich Steuern und gelten die Regeln der KBB (siehe Beispiel 1 bis 6) 41

42 Beispiel 7 Johann Weiss (Abwandlung des Beispiels 6) Johann hat niederländischen Lohn Ehefrau hat deutschen Lohn Keine anderen Einkünfte in Box 1, 2 oder 3 in Deutschland Gemeinsam sind sie Eigentümer einer Wohnung in Deutschland Aftrek eigen woning Nur Johann erfüllt die Voraussetzungen der KBB, Anspruch auf Abzugsposten i.h.v. 50% = Gemeinsam erfüllen sie nicht die Voraussetzungen, daher keine fp und keine Verteilung von Ermäßigungen untereinander Seine Einkünfte für die Besteuerung betragen: =

43 Beispiel 7 Premieheffing Im Rahmen der Sozialabgaben darf die Ehefrau hingegen als Partner berücksichtigt werden und kann eine Verteilung des aftrekpost eigen woning erfolgen Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben betragen: = Ergebnis: Das steuerpflichtige Einkommen beträgt Die Einkünfte für die Berechnung der Sozialabgaben betragen:

44 44

45 45

46 46

47 47

48 Zum Schluss Elektonische Übermittlung der Steuererklärung in den Niederlanden vor dem 01.Juli Digitale Unterschrift (DigiD) oder Benutzername mit Passwort 48

49 Mehr Informationen beim zuständigen Finanzamt Zoekterm: kwalificerende buitenlandse belastingplicht Belastingdienst Buitenland BelastingTelefoon Buitenland:

50 Johann Weiss in Deutschland Unbeschränkte Steuerpflicht Steuerpflicht über das Welteinkommen gem. DBA aber kein Besteuerungsrecht 100% Freistellung in Deutschland Steuer = 0, da keine anderen Einkünfte in Deutschland Aber dennoch: Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung Nachweis der tatsächlichen Besteuerung 50

51 Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit im Laufe des Jahres? Beispiel: Vom tätig in Deutschland Beginn der Tätigkeit in den Niederlanden: Am Was sind die Folgen? Deutscher Lohn ist steuerpflichtig in Deutschland (Arbeitgeber hat Lohnsteuer einbehalten) Niederländischer Lohn ist von der Besteuerung in Deutschland freizustellen Beachte: Die freigestellten Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt Hinweis: Es können Werbungskosten geltend gemacht werden. 51

52 Beginn der nichtselbständigen Tätigkeit im Laufe des Jahres? Hinweise zur deutschen Steuererklärung Deutscher Lohn auf Anlage N - wie gewohnt -angeben Niederländischer Lohn auf Anlage N-AUS erfassen und auf Anlage N Zeile 22 von der Besteuerung freistellen lassen Werbungskosten im Zusammenhang mit steuerfreiem Lohn auf Anlage N Zeile 94 erfassen Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung Auch hier: Nachweis der tatsächlichen Versteuerung in NL beifügen 52

53 Johann Weiss in Deutschland verheiratet Wichtige Hinweise 1. Mögliche Folgen für die Steuerklasse des Partners Beispiel: Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.h.v in Deutschland (Stkl. III wurde gewählt) Die Änderung der Steuerklasse (Deutscher Arbeitslohn) in Erwägung ziehen Grund: Hohe Nachzahlung vermeiden 53

54 Johann Weiss in Deutschland verheiratet Wichtige Hinweise 2. Sorgfalt bei der Prüfung der Veranlagungsart Beispiel: Der verheiratete Partner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.h.v in Deutschland (Einkünfte Johann Weiss Niederlande ) Es besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung Es besteht die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung oder zur Einzelveranlagung von Ehegatten 54

55 Johann Weiss in Deutschland Bei Zusammenveranlagung: verheiratet Besteuerung des Welteinkommens, da Wohnsitz in Deutschland Einkünfte von Johann Weiss (39.000!)* sind von der deutschen Steuer zu 100% freizustellen Beachte: Progressionsvorbehalt nach Par. 32b EStG, d.h. der Steuertarif erhöht sich Ehepartner B wohnt und arbeitet in Deutschland, d.h. Steuerpflicht in Deutschland * Arbeitneherpauschbetrag 55

56 Johann Weiss in Deutschland verheiratet Ermittlung der Progressionseinkünfte nach deutschem Steuerrecht Werbungskosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit in den Niederlanden mindern die Progressionseinkünfte Berücksichtigung der niederländischen Vorsorgeaufwendungen in deutscher Steuererklärung Bei Zusammenveranlagung: Einkommensteuer 56

57 Johann Weiss in Deutschland verheiratet Bei Einzelveranlagung von Ehegatten Beide Steuerpflichtigen werden einzeln beurteilt Johann Weiss muss keine Steuern zahlen Ehepartner muss entrichten aber: Ersparnis: 564 gegenüber der Zusammenveranlagung Fragestellung immer: Ist der Vorteil der Zusammenveranlagung größer als der Nachteil des Progressionsvorbehalts? 57

58 Einkommensteuer und Sozialversicherung 58

59 What if Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Besteuerung Nichtselbständige Arbeit, Besteuerung im Arbeitsland Bei Homeoffice (20%), wird dieser Teil im Wohnsitzstaat (Deutschland) besteuert und der andere Teil (80%) im Tätigkeitsstaat (Niederlande) Bei Homeoffice (40%), ist dieser Teil in Deutschland und die übrigen 60% in den Niederlanden zu besteuern Beachte: Progressionsvorbehalt der in den Niederlanden zu versteuernden Einkünfte in der deutschen Veranlagung 59

60 What if Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Sozialversicherung Bei Arbeiten in mehreren Ländern (z.b. Homeoffice) kann sich die Sozialversicherung ändern A1 Formular bei Krankenkasse erfragen 60

61 What if Homeoffice? Gleichzeitig arbeiten in 2 Ländern? Sozialversicherung Wesentliche Arbeit (>25%) im Wohnland? Anteil Arbeit im Wohnland? Bei Homeoffice (<25%) Sozialversicherung bleibt in den Niederlanden Bei Homeoffice (>25 %) wesentlicher Teil der Arbeit in Deutschland Geht auf Deutschland über ausländischer Arbeitgeber muss sich in Deutschland registrieren um Beiträge abzuführen 61

62 What if besondere Berufsgruppen? mit eigenen Vorschriften im DBA Arbeit auf grenzüberschreitendem Gewerbegebiet See-Binnenschiffer und Tätigkeit an Bord von Luftfahrzeugen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, sowie Geschäftsführervergütungen Künstler und Sportler Öffentlicher Dienst Gastprofessoren, Lehrer und Studenten 62

63 Besteuerung What if Entsendung? Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer für seinen deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden arbeitet: Im DBA ist eine 183-Tage Regelung enthalten (183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten) 63

64 Besteuerung What if Entsendung? Wenn eine der folgenden drei Voraussetzungen gegeben ist, hat die Niederlande das Besteuerungsrecht: mehr als 183 Tage Anwesenheit in den Niederlanden Lohn wird zu Lasten eines niederländischen Arbeitgebers gezahlt Lohn wird zu Lasten einer niederländischen Betriebsstätte gezahlt 64

65 What if Entsendung? Sozialversicherung A1 Erklärung bei der Krankenkasse beantragen Fortsetzung der Sozialversicherung in Deutschland während der Entsendung 65

66 What if Dienstwagen und andere Leistungen? Ein durch den Arbeitgeber gewährter sog. geldwerter Vorteil gehört zum Arbeitslohn: Private PKW-Nutzung Steuerpflichtig im Arbeitsland, im selben Verhältnis wie die Arbeitstage besteuert werden 66

67 Krankenversicherung Als Grenszarbeiter schließen Sie sich einer niederländischen Krankenkasse an Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse Die niederländische Krankenkasse erteilt ein S1- Formular (E-106), damit Sie sich auch bei der deutschen Krankenkasse registrieren können Der Grenzarbeiter kann vom Gesundheitssystem beider Länder Gebrauch machen Mehr Information bei der Krankenversicherung 67

68 Krankenversicherung Achtung: Mitversicherte Familienangehörige Mehr Informationen bei der CAK oder Deutsche Krankenkasse Prüfberechnung: Anspruch auf zorgtoeslag? Mehr Informationen beim Belastingdienst 68

69 Lifetime Ereignisse 69

70 What if Familie? Kindergeld Abhängig von der Familiensituation und des Alters der Kinder Zusammenführung des deutschen Kindergelds und des niederländischen Kindergelds Neben dem Kindergeld möglicherweise auch Anspruch auf das kindgebonden budget Mehr Informationen beim Bureau voor Duitse Zaken van de SVB oder der Familienkasse 70

71 What if Krankheit? Im Krankheitsfall hat der niederländische Arbeitgeber für die ersten 2 Jahre eine Lohnfortzahlungsverpflichtung Mindestens i.h.v. 70% des zuletzt verdienten Lohns Steuerpflichtig in dem Land, in dem man üblicherweise gearbeitet hätte, wenn man nicht krank gewesen wäre Versicherungspflicht in den Niederlanden 71

72 What if Erwerbsminderung?* Arbeitnehmer kann nicht mehr (vollständig) arbeiten Die folgenden Fragen sind wichtig: Bleibt der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber bestehen? Liegt eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vor? Liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor und arbeitet der Arbeitnehmer weiter? Welches Land zahlt? Mehr Informationen bei der UWV 72

73 What if Arbeitslos?* Ist man vollständig arbeitslos, muss sich der Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur für Arbeit melden Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland, obwohl die Beiträge in den Niederlanden gezahlt wurden (Wohnlandprinzip) Auf dem Formular U1 (E-310) legt das UWV die versicherten Zeiträume fest (Zur Verwendung durch die Arbeitsagentur für Arbeit) Wechsel der Versicherungspflicht in das Wohnland, wenn keine Arbeit in den Niederlanden mehr ausgeübt wird 73

74 What if Teil-arbeitslosigkeit?* Ist man Teilarbeitslos, besteht Recht auf niederländische Leistungen (das niederländische Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und es wird noch gearbeitet) Wichtig ist, dass die Teilarbeitslosigkeit auch bei der Agentur für Arbeit gemeldet wird Versicherungspflicht in den Niederlanden, wenn die Arbeit in den Niederlanden ausgeübt wird 74

75 What if Entlassung? Arbeitgeber und Arbeitnehmer beenden das Arbeitsverhältnis manchmal mit einer Abfindung Steuerpflicht in dem Land, wo auch die Arbeitstage besteuert werden (während der letzten 12 Monate) Wechsel der Versicherungspflicht ins Wohnland, wenn keine Arbeit mehr in den Niederlande ausgeübt wird Komplexe Situationen: Heimarbeit und Arbeiten in mehreren Ländern spielt ggfs. eine Rolle! 75

76 What if Sozialleistungen / Rente?* Besteuerungsrecht ist abhängig von der Höhe aller niederländischen Sozialleistungen / Renten im Jahr: Arbeitslosengeld / WW Arbeitsunfähigkeitsgeld / WIA Rente / AOW 76

77 What if Sozialleistung / Rente? Besteuerungsrecht abhängig von der Höhe der Jahresbeträge: + niederländische Sozialversicherungsleistungen/Renten + niederländische Betriebsrenten + private Altersvorsorge / Lijfrente uitkeringen Wichtig: Alle Beträge summieren Besteuerungsrecht Deutschland < Besteuerungsrecht Niederlande >

78 What if Beamtenpension? Pensionen, die als Beamter in den Niederlanden aufgebaut wurden, werden in den Niederlanden besteuert Außer man hat die deutsche Staatangehörigkeit 78

79 What if Beispiel Rente? Einwohner Deutschlands ist 80 Jahre alt und bezieht: Deutsche Rente Private Rente Deutschland Beamtenpension Deutschland AOW Private Rente Niederlande Zusammen Beträge aus den Niederlanden < > Besteuerungsrecht Deutschland 79

80 Übergangsrecht nach DBA Werden Alterseinkünfte aus den Niederlanden aufgrund des neuen DBA erstmalig in den Niederlanden besteuert, kann auf Antrag ein verminderter Steuersatz zur Anwendung kommen Jahr maximal % % % % % % 80

81 What if Anspruch auf Freistellung? Empfängt man Einkünfte aus den Niederlanden, die auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland besteuert werden, dann ist die Freistellung dieser Einkünfte in den Niederlanden zu beantragen -aanvraag vrijstelling loonheffing 81

82 Nützliche Links -wonen in Duitsland en werken in Nederland -aanvragen BSN -startpagina Bureau Duitse Zaken -toeslagen buitenland -zorgverzekering buitenland -werkeloos, ziek en arbeidsongeschikt buitenland

83 83

84 Erste Hilfe bei Grenzarbeit, gibt es Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 84

85 Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (GWO) Sie können auch Kontakt mit uns aufnehmen: Aus Deutschland: Aus Belgien: Aus den Niederlanden: von Montags bis Freitags von 9:00 16:00 85

Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen

Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen Grenzüberschreitende Besteuerung bei Arbeitnehmersachverhalten Auswirkung der 30 % Regelung (NL) bei bestehender Ansässigkeit in Deutschland Agenda kurze Vorstellung

Mehr

Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D

Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D Informationsveranstaltung zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen NL D Günter Fuchs, Finanzamt Aachen-Stadt Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen (Maastricht) Inhaltsangabe 1. Neues DBA Allgemeines

Mehr

Die (un)beschränkte Steuerpflicht. Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen

Die (un)beschränkte Steuerpflicht. Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen Die (un)beschränkte Steuerpflicht Daniela Riewe und Günter Fuchs, Finanzverwaltung NRW, Team Grensoverschrijdend Werken en Ondernemen 1 Inhaltsangabe - Unbeschränkte Steuerpflicht 1 (1) EStG - Beschränkte

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) NL-D Anela Kovacevic Belastingdienst, Team GWO

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) NL-D Anela Kovacevic Belastingdienst, Team GWO Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) NL-D 2012 09-10-2017 Anela Kovacevic Belastingdienst, Team GWO Inhaltsangabe - Allgemeines - Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden - Qualifizierte Ausländische

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.

Mehr

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2016 Ausgabe 2017 201600326201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus

Mehr

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018

Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 2018 Ausgabe 2019 2018 1 2 Name Vorname Anlage N-AUS X stpfl. Person / Ehemann / Person A 3 Steuernummer

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Anlage N-AUS. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage N-AUS. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage N-AUS Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800326201 2018 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: 2JG

Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: 2JG et05dgdogqq3oh2jb33adfnwx2 Taberski Isabell Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Finanzamt Brühl 1 01 ID: 0003 Datenübermittlung 15.03.201 0::52 Uhr Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb

Mehr

ZUR STEUERREFORM 2017: DIE AUSWIRKUNGEN FÜR GRENZGÄNGER UND AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN 2018 DEUTSCH-LUXEMBURGISCHE WIRTSCHAFTSINITIATIVE

ZUR STEUERREFORM 2017: DIE AUSWIRKUNGEN FÜR GRENZGÄNGER UND AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN 2018 DEUTSCH-LUXEMBURGISCHE WIRTSCHAFTSINITIATIVE ZUR STEUERREFORM 2017: DIE AUSWIRKUNGEN FÜR GRENZGÄNGER UND AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IN 2018 DEUTSCH-LUXEMBURGISCHE WIRTSCHAFTSINITIATIVE LUXEMBOURG, 08. MÄRZ 2018 Dipl.-Kaufmann Tobias Maldener, Steuerberater/Expert

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über

Mehr

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen

Mehr

Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg

Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg PM 59/08 6.3.2009 Leben in Deutschland arbeiten in Luxemburg Übersicht über die Besteuerung von Arbeitnehmern im Grenzraum Deutschland- Luxemburg In der Grenzregion Trier-Luxemburg sind sich die Arbeitnehmer

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.

Mehr

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in

Mehr

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Polen 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Steuerpflicht in Deutschland HI7693480 HI7693481 Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz

Mehr

Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Niedrigerer Lohnsteuerabzug für geringer verdienende Ehefrauen und eingetragene Lebenspartnerinnen 1

Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Niedrigerer Lohnsteuerabzug für geringer verdienende Ehefrauen und eingetragene Lebenspartnerinnen 1 Faktorverfahren Mehr Netto für Frauen Niedrigerer Lohnsteuerabzug für geringer verdienende Ehefrauen und eingetragene Lebenspartnerinnen 1 IV/IV III/V IV/IV-Faktor Vorteil: Mehr Netto für Frauen Vorteil:

Mehr

2 1"$%&''1!*'&)( 3 " 3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ "&. # # (+ 3 56

2 1$%&''1!*'&)( 3  3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ &. # # (+ 3 56 !"#%&'(#)&) *,*-""('*#,*-*,# *,*-"-"#"-*#, "!!"# %& ' ()* %,- / -"/0 1" '*#&12, *,*3 1**!&( '"!4 5#' &0 1 -"/0 1"5 (!%2,6 '*#&12,6 7*1%&' * '3*- "5- "!10 * *8 2 1"%&''1!*'&)( 3 " 3 #4 (5# %&#& # ('6 7

Mehr

Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: RDK

Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Telenummer: RDK et04022ujnw4idqadh24jxusgp Taberski Patrick Ordnungsbegriff siehe Seite 2 ff. Finanzamt Brühl 1 01 ID: 0003 Datenübermittlung 15.03.201 0:45:5 Uhr Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

- HINTERGRUNDINFORMATIONEN - STAND 09. OKTOBER 2017

- HINTERGRUNDINFORMATIONEN - STAND 09. OKTOBER 2017 ALS VERHEIRATETER GRENZGÄNGER FÜR DIE EINZEL- ODER ZUSAMMENVERANLAGUNG IN LUXEMBURG OPTIEREN - HINTERGRUNDINFORMATIONEN - STAND 09. OKTOBER 2017 LUDWIG & MALDENER S.à r.l., Experts Comptables - Fiduciaire

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2015 Ausgabe 2016 201500319201 1 2 Name Vorname 3 Steuernummer 4 5 Angaben zu Unterhaltsleistungen

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz

Mehr

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn

Nach den internationalen Besteuerungsregelungen der DBA steht Deutschland regelmäßig kein Besteuerungsrecht zu, wenn TK Lexikon Sozialversicherung Ausländische Arbeitnehmer Lohnsteuer 1 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht 1.1 Wohnsitz im Inland HI726592 HI2330389 HI7390145 Für den Lohnsteuerabzug ist die Nationalität

Mehr

Info Besteuerung deutsche Renten

Info Besteuerung deutsche Renten Info Besteuerung deutsche Renten Änderung der Rentenbesteuerung in Deutschland Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der deutsche Gesetzgeber die einkommensteuerrechtliche Behandlung von

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug Bitte dem mit zwei Durchschriften einreichen Weiße Felder bitte ausfüllen.

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Wann müssen Rentner Steuern zahlen?... 2 1.1 Sie beziehen nur die gesetzliche Rente... 3 1.2 Sie haben neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte... 4 Einführung Auch

Mehr

2 1"$%&''1!*'&)( 3 " 3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ "&. # # (+ 3 56

2 1$%&''1!*'&)( 3  3 #4 (5# $ $ %&#& # $$ ('.6 7 (*19'(-&) 7&' - '$%*%%&). # 4 (! (3 5# $ $ &. # # (+ 3 56 "#%&'(#)&) *,*-""('*#,*-*,# *,*-"-"#"-*#, " "# %& ' ()* %,- -"0 1" '*#&12, *,*3 1** &( '"4 5#' &0 1 -"0 1"5 (%2,6 '*#&12,6 7*1%&' * '3*- "5- "10 * *8 2 1"%&''1*'&)( 3 " 3 #4 (5# %&#& # ('6 7 (*19'(-&)

Mehr

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland

1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Griechenland 1 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland 1.1 Ansässigkeit nach dem DBA HI7679022 HI7679023 Für die Anwendung des DBA wird zwischen dem Ansässigkeitsstaat

Mehr

Die 30 meistgestellten Fragen deutscher Arbeitgeber, die in den Niederlanden Personal rekrutieren wollen.

Die 30 meistgestellten Fragen deutscher Arbeitgeber, die in den Niederlanden Personal rekrutieren wollen. www.grenzinfopunkt.eu www.grensinfopunt.eu 30 Antworten für deutsche Arbeitgeber NL B D Die 30 meistgestellten Fragen deutscher Arbeitgeber, die in den Niederlanden Personal rekrutieren wollen. 30 Antworten

Mehr

Die Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland

Die Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland Die Besteuerung von Dienstnehmereinkünften nach dem DBA mit Deutschland Dieses Infoblatt soll Antworten darauf geben, in welchem Staat Bezüge versteuert werden, die ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer,

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht

Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2

Mehr

Ausdruck - nicht für das Finanzamt -

Ausdruck - nicht für das Finanzamt - Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg 10 1 01 ID: 00 Hauptvordruck Art der Erklärung Einkommensteuererklärung Angaben zu Belegen Belege werden nachgereicht. Allgemeine Angaben Hinweis bei Authentifizierung

Mehr

So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast

So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast EINKOMMENSTEUER So minimieren deutsche Steuerzahler mit ausländischen Einkünften ihre Steuerlast Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte und

Mehr

Cross-border knowledge for policy and practice G. Essers, N. Verschelde und M. Weerepas

Cross-border knowledge for policy and practice G. Essers, N. Verschelde und M. Weerepas Institute for Transnational and Euregional Cross border Cooperation and Mobility / ITEM Cross-border knowledge for policy and practice G. Essers, N. Verschelde und M. Weerepas Verhindern und lösen von

Mehr

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen

1) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit / Versorgungsbezügen Einkommenserklärung für den Sozialen Wohnungsbau (Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig) Name, Vorname Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG)

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG) Beachten Sie bitte die Hinweise auf Seite 4 Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung (WFNG) Bitte jeweils eine Einkommenserklärung von jeder haushaltsangehörigen Person mit eigenem Einkommen

Mehr

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018

Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 2018 Ausgabe 2019 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Ergänzende Erläuterung zur Einkommensteuerveranlagung 2017 für ausländische Steuerpflichtige

Ergänzende Erläuterung zur Einkommensteuerveranlagung 2017 für ausländische Steuerpflichtige Finanzamt 17 2017 Ergänzende Erläuterung zur Einkommensteuerveranlagung 2017 für ausländische Steuerpflichtige Hilfsmittel zur Berechnung der 90 %-Regelung Um für 2017 als qualifiziert ausländischer Steuerpflichtiger

Mehr

Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden

Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden Auswirkungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden Prof. Dr. Rainer Prokisch, Maastricht University* Maastricht University/ Provincie Limburg/ NEIMED /Zuyd Hogeschool/

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0299-K/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R.G., Pensionist, geb. xy, F,R3, vom 3. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG)

Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Anlage 1 Einkommenserklärung * nach 14 bis 16 des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) Name, Vorname des/der Erklärenden Geburtsdatum Anschrift Beruf Abschnitt 1 Zu meinem Haushalt gehören die nachstehend

Mehr

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN

BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGKEITS- VERSICHERUNG: STEUERLICHE REGELN BERUFSUNFÄHIGEITSVERSICHERUNG STEUERLICHE REGELN Sind die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar? Wie wird im Leistungsfall

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-

3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins- 3. BESTEUERUNG Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn die Summe der anderen Einkünfte des Arbeitnehmers nicht

Mehr

So nah und doch ganz. Die Kraft von KroeseWevers:

So nah und doch ganz. Die Kraft von KroeseWevers: So nah und doch ganz anders Digitaler Newsletter KroeseWevers Quartal 1-2016 Niederländische Krisensteuer gerechtfertigt In 2013 und 2014 wurde in den Niederlanden eine sogenannte Krisensteuer eingeführt.

Mehr

Wenn Sie eine Beschäftigung in den Niederlanden annehmen

Wenn Sie eine Beschäftigung in den Niederlanden annehmen 2 8 Wenn Sie eine Beschäftigung in den Niederlanden annehmen Für Einwohner von Deutschland 1 Warum dieses Faltblatt? Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in den Niederlanden eine Beschäftigung

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005 Steuern gemeinsam und Sozial- vorsorgen versicherung Sichere und flexible Altersvorsorge für Freie in Film, Funk und Fernsehen Informationen zu Beiträgen und mit Auftraggeberzuschuss Leistungen der PKR-Vorsorge

Mehr

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Einkommensteuer Grundlagen. Rechtsstand: Januar In Kooperation mit Skript zum Online-Training Einkommensteuer Grundlagen Rechtsstand: Januar 209 In Kooperation mit Inhalt Grundlagen der Einkommensteuer... 2 Persönliche Steuerpflicht... 2 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Mehr

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt

Summe der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben. Berechnung 2016 für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Aktuelle Veranlagungswahl: Zusammenveranlagung Festsetzung Einkommen- Solidaritätssteuer

Mehr

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Stand: 29.11.2013 (endgültig) Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2014 bei Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3.

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3. Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 Typ BG /Artikel/Anlage 33 Inkrafttretensdatum 01.01.2019 Außerkrafttretensdatum 04.12.2018

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019

Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 Anlage Unterhalt STEUERJAHR 2018 AUSGABE 2019 201800319201 1 2 Name Vorname 2018 Anlage Unterhalt Für jeden unterstützten Haushalt bitte eine eigene Anlage Unterhalt abgeben. 3 Steuernummer lfd. Nr. der

Mehr

- Alle Betragsangaben in Euro/ Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig -

- Alle Betragsangaben in Euro/ Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig - Zum Antrag Eigenheimförderung der Stadt Kaarst vom - Alle Betragsangaben in Euro/ Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig - Anschrift

Mehr

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Informationsblatt. zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Mit diesem Informationsblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsmi nisterium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über

Mehr

Besteuerung von Alterseinkünften 2015

Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Für Ihre Unterlagen: Besteuerung von Alterseinkünften 2015 Zusammen veranlagte Eheleute machen zu Punkt 1-16 jeweils getrennte Angaben und ab Punkt 17 gemeinsame Angaben. Angaben des Steuerpflichtigen

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 2018

Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 2018 Formulare für Ihre Lohnsteuer Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige 20 Ausgabe 2019 1 Einkommensteuererklärung Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2 Erklärung zur Feststellung

Mehr

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Diese Information soll die wichtigsten Fragen zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung beantworten. Die gesetzliche Grundlage dazu

Mehr

Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland, Informationen für deutsche Arbeitgeber

Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland, Informationen für deutsche Arbeitgeber Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland, Informationen für deutsche Arbeitgeber Übernommen aus die EURES Broschure 30 meist gestellte Fragen für deutsche Arbeitgeber, die in den Niederlanden

Mehr

Probleme von deutschen Grenzgängern zwischen Baden- Württemberg und Frankreich

Probleme von deutschen Grenzgängern zwischen Baden- Württemberg und Frankreich 14. Wahlperiode 01. 08. 2007 Antrag der Abg. Michael Theurer u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Finanzministeriums Probleme von deutschen Grenzgängern zwischen Baden- Württemberg und Frankreich Antrag

Mehr

Informationen zu Deutschen Pensionen

Informationen zu Deutschen Pensionen Informationen zu Deutschen Pensionen Tipps zu Deutschen Pensionen Dieser Folder ist für Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Pension (Sozialversicherungsrente) aus Deutschland beziehen. Gehören auch

Mehr

Angaben auf den Lohnsteuerkarten Urlaub aus persönlichen Gründen (Sonderurlaub)

Angaben auf den Lohnsteuerkarten Urlaub aus persönlichen Gründen (Sonderurlaub) Luxemburg, Januar 2018 Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, hiermit übermitteln wir Ihnen vorbehaltlich der geltenden Gesetzgebung im Anhang die Änderungen, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010

Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010 Besteuerung der Renten Recklinghausen, 22. April 2010 Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Bürogemeinschaft Pascal Ruddat & Änderung des Rentenbesteuerungssystems seit 2005 Seit Veranlagungszeitraum 2005 werden

Mehr

Geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind 1

Geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind 1 Stand: 19.2.2013 (endgültig) Geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind 1 Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung von Dr. Rudi W. Märkte, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR I. Allgemeines Abkürzungen 9 1. Vordrucke 13 2. Pflicht zur Abgabe

Mehr

Steuertipp: Das Faktorverfahren

Steuertipp: Das Faktorverfahren Steuertipp: Das Faktorverfahren Alternative zur Steuerklassenkombination III/V Mecklenburg Vorpommern Finanzministerium Steuerabteilung Liebe Bürgerinnen und Bürger! An dieser Stelle möchte ich Sie auf

Mehr