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1 Neue Steuerschätzung des IMK bis 2022 Steueraufkommen steigt auf 913 Milliarden Euro Doch Schwarze Null könnte Spielraum für Koalitionsprojekte schnell zerstören Dank guter Konjunktur sprudeln 2018 und in den kommenden Jahren die Steuern sogar deutlich stärker als noch im November vom Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert. Deshalb können die von der großen Koalition geplanten prioritären Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung, Wohnen und Infrastruktur nach gegenwärtigem Stand finanziert werden. Doch die Regierung hat keinen Plan für den Ernstfall, dass sich die Konjunktur spürbar eintrübt, etwa in Folge eines weltweiten Handelskonflikts. Dann ergäbe sich bei einem Festhalten an der Schwarzen Null bis 2022 ein Kürzungsbedarf von bis zu 55 Milliarden Euro. Damit müssten die prioritären Maßnahmen weitgehend zurückgenommen werden oder Einsparungen an anderer Stelle erfolgen. Zu diesen Ergebnissen kommt die neue Steuerschätzung des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Eine sichere Basis für notwendige Investitionen sei in der gegenwärtigen Situation weitaus wichtiger als die unnötige Festlegung auf einen ausgeglichenen Haushalt, mahnen die Forscher. Das deutsche Steueraufkommen wird in den kommenden Jahren kräftig steigen: Für 2018 prognostizieren die IMK-Steuerschätzer Dr. Katja Rietzler, Prof. Dr. Achim Truger und Dieter Teichmann der öffentlichen Hand Einnahmen von gut 770 Milliarden Euro knapp 36 Milliarden mehr als Bis 2022 wächst das Steueraufkommen dann jährlich um durchschnittlich über vier Prozent auf insgesamt fast 913 Milliarden Euro. Das wären allein im Jahr 2022 rund 23 Milliarden Euro mehr, als der Arbeitskreis Steuerschätzungen im Herbst 2017 veranschlagt hat. Die Abweichung nach oben beruht auf günstigeren Konjunkturprognosen: Das IMK und zahlreiche andere Institute haben ihre Voraussagen für das Wirtschaftswachstum zuletzt angehoben. Allerdings ist durch die aggressive Handelspolitik von US-Präsident Donald Trump auch das Risiko gewachsen, dass es anders kommt. Wegen der guten Auftrags- und Beschäftigungslage rechnet das IMK besonders bei Steuern auf Arbeitseinkommen und Gewinne mit kräftigen Zuwächsen. So dürften die Einnahmen aus der Lohnsteuer in diesem und dem kommenden Jahr um 5,4 beziehungsweise 7,5 Prozent steigen. Die Körperschaftsteuer soll heuer 8,3 Prozent mehr in die öffentlichen Kassen spülen als im Vorjahr und 2019 erneut um 6,9 Prozent zulegen. Die Umsatzsteuer soll im Schnitt mit einer Rate von 3,8 Prozent wachsen, erwarten die IMK-Finanzexpertin Rietzler, der Volkswirtschafts-Professor Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und der Berliner Finanzwissenschaftler Teichmann. Seite 1 von 3 Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung: Prof. Dr. Gustav A. Horn Wissenschaftlicher Direktor IMK Telefon Telefax gustav-horn@boeckler.de Rainer Jung Leiter Pressestelle Telefon Telefax rainer-jung@boeckler.de IMK Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße Düsseldorf presse@boeckler.de

2 Schwächer entwickeln sich weniger konjunkturabhängige reine Bundessteuern wie Energie- oder Kraftfahrzeugsteuer. Die Einnahmen aus Tabaksteuer und Branntweinsteuer gehen der IMK-Prognose zufolge sogar zurück. Die Steuereinnahmen der Länder werden bis 2022 voraussichtlich moderat ansteigen, wobei einer schwachen Entwicklung bei der Erbschaftsteuer eine stärker sprudelnde Grunderwerbsteuer gegenübersteht. Die Einnahmen der Gemeinden wachsen ein wenig schneller als die der Länder (in den Tabellen in der pdf-version dieser PM). Die Regierung kann die geplanten Projekte finanzieren und hat noch Luft im Haushalt, wenn Der finanzpolitische Spielraum der Bundesregierung ist nach der IMK- Steuerschätzung derzeit deutlich größer, als von der Regierung eingeplant. Über die gesamte Legislaturperiode gerechnet ergäbe sich ohne die Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag ein Überschuss von 70 Milliarden Euro. Damit wären die von der Regierung geplanten prioritären Zusatzausgaben von 46 Milliarden Euro etwa für Bildung, Kindergeld, Rente oder regionale Strukturpolitik und der Einnahmeausfall durch die geplante Soli-Abschaffung auf den ersten Blick problemlos zu finanzieren. Allerdings, so das IMK, wäre eine solche Einschätzung vorschnell. Denn eine weiterhin gute Konjunkturentwicklung und entsprechend steigende Steuereinnahmen halten die Wirtschaftsforscher zwar für das wahrscheinlichste Szenario, aber keineswegs für das einzig denkbare. die gute Konjunktur anhält Angesichts der von US-Präsident Donald Trump hervorgerufenen Angst vor einem globalen Handelskrieg könnten sich die Aussichten der exportabhängigen deutschen Wirtschaft auch schnell wieder eintrüben. Die Rezessionswahrscheinlichkeit ist nach dem IMK-Konjunkturindikator in jüngster Zeit gestiegen. Sollte es mit der Konjunktur wieder bergab gehen, müssten die Einnahmeerwartungen sehr schnell wieder nach unten angepasst werden. Scheitern an der Schwarzen Null In diesem Fall wären die vom IMK mit Ausnahme der Soli-Abschaffung überwiegend als positiv bewerteten Ausgabenpläne zum Scheitern verurteilt. Bereits die Schuldenbremse würde den Spielraum beschränken, allerdings eher moderat. Schwerer wiege, dass sich der neue Finanzminister Olaf Scholz ohne Not auf eine Haushaltspolitik der Schwarzen Null festgelegt habe, so die Experten. Und das bedeutet nichts anderes als eine Finanzpolitik nach Kassenlage, bei der die finanzpolitischen Projekte des Koalitionsvertrages letztlich zur Disposition stehen, sollten die Steuereinnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. In Simulationsrechnungen sind die Forscher verschiedene mögliche Szenarien durchgegangen. Dabei zeigt sich beispielsweise: Würden die im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusatzausgaben getätigt, die Konjunktur einbrechen, der Finanzminister aber strikt an einem ausgeglichenen Haushalt festhalten, wären schnell enorme Einsparungen an anderer Stelle nötig. Von Pressedienst Seite 2 von 3

3 2019 bis 2022 müssten den Berechnungen zufolge insgesamt 55 Milliarden Euro eingespart werden. Damit wären alle Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag Makulatur. Damit dieser Fall nicht eintritt, sollte die Regierung vorausschauend eine Strategie mit klaren Prioritäten benennen, mahnen die IMK-Forscher. Wenigstens die von der grundgesetzlichen Schuldenbremse gebotenen Spielräume sollte sie im Fall eines Konjunkturabschwungs nutzen und sich von der Schwarzen Null verabschieden. Eigentlich bedürfte es jedoch einer nicht von Schuldenbremsen, Steuertabus oder der Schwarzen Null verstellten Debatte um die gesellschaftlichen Bedarfe an zentralen Zukunftsinvestitionen und ihre langfristige sichere und gerechte Finanzierung. *Katja Rietzler, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung Hohe Einnahmen, viele Vorhaben, aber keine Strategie. IMK-Report 138, Mai Download: Video-Statement von Dr. Katja Rietzler: Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung Dr. Katja Rietzler IMK, Expertin für Steuer- und Finanzpolitik Tel.: Rainer Jung Leiter Pressestelle Tel.: Pressedienst Seite 3 von 3

4 Tabelle 1a Steuereinnahmen in den Jahren 2015 bis in Mrd. Euro Gemeinschaftliche Steuern 483,2 508,6 538,8 563,6 596,3 626,1 656,1 687,0 Lohnsteuer 2 178,9 184,8 195,5 206,1 221,5 235,6 250,2 265,8 Veranlagte Einkommensteuer 2 48,6 53,8 59,4 62,0 65,5 69,1 73,1 76,8 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 3 17,9 19,5 20,9 20,4 21,4 23,7 24,6 25,4 Abgeltungsteuer 4 8,3 5,9 7,3 7,8 8,0 8,1 8,2 8,4 Körperschaftsteuer 3,7 19,6 27,4 29,3 31,7 33,9 35,0 36,2 37,2 Steuern vom Umsatz 5 209,9 217,1 226,4 235,7 245,9 254,7 263,9 273,4 Zölle 5,2 5,1 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 Bundessteuern 104,2 104,4 99,9 108,6 110,4 112,0 113,7 115,4 Energiesteuer 39,6 40,1 41,0 41,1 41,2 41,2 41,3 41,3 Stromsteuer 6,6 6,6 6,9 6,9 6,9 6,9 6,9 6,9 Kernbrennstoffsteuer 1,4 0,4-7,3 Kraftfahrzeugsteuer 8,8 9,0 8,9 9,0 9,1 9,2 9,3 9,4 Luftverkehrsteuer 1,0 1,1 1,1 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 Tabaksteuer 14,9 14,2 14,4 14,4 14,4 14,4 14,4 14,3 Branntweinsteuer 6 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 Versicherungsteuer 12,4 12,8 13,3 13,7 14,1 14,5 14,9 15,4 Solidaritätszuschlag 15,9 16,9 18,0 18,8 20,0 21,0 22,0 23,1 Sonstige 1,5 1,5 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Ländersteuern 20,3 22,3 22,2 22,7 23,3 23,9 24,4 24,9 Erbschaftsteuer 6,3 7,0 6,1 5,9 5,9 6,0 6,1 6,2 Grunderwerbsteuer 11,2 12,4 13,1 13,8 14,3 14,7 15,1 15,5 Sonstige 2,8 2,9 3,0 3,0 3,1 3,1 3,2 3,2 Gemeindesteuern 60,4 65,3 68,5 70,3 73,0 75,2 77,7 79,9 Gewerbesteuer 45,7 50,1 52,9 54,3 56,7 58,5 60,8 62,6 Grundsteuern 13,2 13,7 14,0 14,2 14,5 14,7 14,9 15,2 Sonstige 1,4 1,6 1,7 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 Kassenmäßige Steuereinnahmen insgesamt 673,3 705,8 734,5 770,4 808,3 842,6 877,5 912,8 Bund 281,6 289,0 309,4 318,8 335,0 342,7 357,6 371,8 Länder 267,9 288,7 298,4 309,2 321,0 338,5 352,8 367,5 Gemeinden 92,8 98,8 105,1 110,3 115,4 124,2 129,5 134,6 EU 30,9 29,3 21,7 32,2 36,9 37,2 37,6 38,9 Abweichungen in den Summen durch Runden Prognose des IMK. 2 Beteiligungsverhältnis: Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Gemeinden 15 %. 3 Beteiligungsverhältnis: Bund 50 %, Länder 50 %. 4 Beteiligungsverhältnis: Bund 44 %, Länder 44 %, Gemeinden 12 % : Bund vorab 4,45 % für Arbeitslosenversicherung, vom Rest: Bund vorab 5,05 % für Rentenversicherung, vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 % zuzüglich Festbeträge, vom Rest: Bund 49,7 %, Länder 50,3 % zu-/abzüglich Festbeträge. Ab 2020: Bund: 52,8 %, Länder 45,2 %, Gemeinden: 2,0 % zuzügl./abzügl. Festbeträge. 6 Einschl. Alkopopsteuer, ab 2018 in Alkoholsteuer umbenannt. 7 Der starke Anstieg im Jahr 2018 resultiert aus dem Wegfall der Altkapitalerstattung, die das Aufkommen bis 2017 jährlich um 2,3 Mrd. Euro mindert. Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Statistisches Bundesamt; Berechnungen und Prognosen des IMK.

5 Tabelle 1b Steuereinnahmen in den Jahren 2016 bis Veränderung gegenüber Vorjahr in % Gemeinschaftliche Steuern 5,3 5,9 4,6 5,8 5,0 4,8 4,7 Lohnsteuer 2 3,3 5,8 5,4 7,5 6,3 6,2 6,2 Veranlagte Einkommensteuer 2 10,8 10,4 4,3 5,8 5,3 5,8 5,2 Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 3 8,4 7,5-2,3 4,9 10,9 3,4 3,4 Abgeltungsteuer 4-28,1 23,5 6,0 3,0 1,5 1,5 1,5 Körperschaftsteuer 3,7 40,1 6,6 8,3 6,9 3,3 3,5 2,7 Steuern vom Umsatz 5 3,4 4,3 4,1 4,3 3,6 3,6 3,6 Zölle -0,9-1,0 2,7 1,9 1,9 1,9 1,8 Bundessteuern 0,2-4,3 8,7 1,6 1,5 1,5 1,5 Energiesteuer 1,3 2,3 0,1 0,3 0,2 0,2 0,1 Stromsteuer -0,4 5, Kernbrennstoffsteuer -69,2-1819,2 Kraftfahrzeugsteuer 1,7 0,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 Luftverkehrsteuer 5,0 4,4 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Tabaksteuer -4,9 1,5-0,1-0,1-0,1-0,1-0,1 Branntweinsteuer 6 0 1,2-0,1-0,1-0,1-0,1-0,1 Versicherungsteuer 2,8 4,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Solidaritätszuschlag 5,8 6,5 4,8 6,1 5,0 5,0 4,9 Sonstige -1,3-0,9 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 Ländersteuern 9,9-0,6 2,4 2,6 2,4 2,1 2,1 Erbschaftsteuer 11,4-12,7-3,0 0 1,5 1,5 1,5 Grunderwerbsteuer 10,3 5,9 4,9 3,9 2,9 2,5 2,5 Sonstige 4,5 0,8 2,1 1,6 2,0 1,7 1,7 Gemeindesteuern 8,2 4,9 2,6 3,9 3,0 3,4 2,8 Gewerbesteuer 9,5 5,5 2,7 4,4 3,3 3,8 3,1 Grundsteuern 3,3 2,3 2,0 2,0 1,5 1,5 1,5 Sonstige 9,3 6,1 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Kassenmäßige Steuereinnahmen insgesamt 4,8 4,1 4,9 4,9 4,2 4,1 4,0 Bund 2,6 7,0 3,1 5,1 2,3 4,3 4,0 Länder 7,7 3,4 3,6 3,8 5,5 4,2 4,2 Gemeinden 6,5 6,3 5,0 4,6 7,6 4,3 4,0 EU -5,4-25,9 48,3 14,8 0,7 1,0 3, : Prognose des IMK. 2 Beteiligungsverhältnis: Bund 42,5 %, Länder 42,5 %, Gemeinden 15 %. 3 Beteiligungsverhältnis: Bund 50 %, Länder 50 %. 4 Beteiligungsverhältnis Bund 44 %, Länder 44 %, Gemeinden 12 % : Bund vorab 4,45 % für Arbeitslosenversicherung, vom Rest: Bund vorab 5,05 % für Rentenversicherung, vom Rest: Gemeinden vorab 2,2 % zuzüglich Festbeträge, vom Rest: Bund 49,7 %, Länder 50,3 % zu-/abzüglich Festbeträge. Ab 2020: Bund: 52,8 %, Länder 45,2 %, Gemeinden: 2,0 % zuzügl./abzügl. Festbeträge. 6 Einschl. Alkopopsteuer, ab 2018 in Alkoholsteuer umbenannt. 7 Der starke Anstieg im Jahr 2018 resultiert aus dem Wegfall der Altkapitalerstattung, die das Aufkommen bis 2017 jährlich um 2,3 Mrd. Euro mindert. Quellen: Bundesministerium der Finanzen; Statistisches Bundesamt; Berechnungen und Prognosen des IMK.

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