VV OptiC 8% V Die Optimierung des Cost-Average-Effektes
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- Adam Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherinformation zu den Anlagestrategien PRIVATE WEALTH POLICE A) ECKDATEN zu VV OptiC 8% V Die Optimierung des Cost-Average- Effekts (MP2177) 1. VV OptiC 8% V Die Optimierung des Cost-Average-Effekts 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b)ffb Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,50% p.a. inkl. MwSt. kommen dem Versicherungsvertrag zu 100% zugute. f) Depot- bzw. Kontoführung: 40,-- p.a. inkl. der gesetzl. MwSt.; Transaktionskosten: keine 9. Benchmark 5% p.a. nach Kosten Rebalancing Kreditaufnahme Nein Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV OptiC 8% V Die Optimierung des Cost-Average-Effektes Die Strategie OptiC V ist für gewinnorientierte Investoren geeignet, deren Focus auf einer höheren Ertragserwartung bei einer moderaten Volatilität liegt. Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens fünf Jahren. Die Anlage erfolgt einerseits in ein Basisfonds-Portfolio, dieses überwiegend in Rentenfonds unterschiedlichster Ausprägungen investiert. Weiterhin können defensive vermögensverwaltende Fonds, Absolute Return Fonds sowie Garantiefonds eingesetzt werden. Hierbei wird ein ausgewogenes Risiko- und Chancenverhältnis der Basisfonds angestrebt. Seite 1 Stand 12/2014
2 Der Cost-Average-Effekt wird genutzt, in dem aus dem Basisfonds-Portfolio eine monatliche Umschichtung in drei volatile Zielfonds (z.b. Aktienfonds) erfolgt zu je 1% des Strategievolumens. Die Optimierung des Cost-Average-Effekts wird erreicht, wenn die definierte Zielrendite des internen Sparplans von mindestens 8% p.a. nach frühestens zwölf Monaten erreicht hat, der Zielfonds Verkauf und in das Basisfonds-Portfolio zurückgeführt wurde. Anschliessend beginnt der interne monatliche Sparplan- bzw. Umschichtungsprozess von vorne. 3 Gewinnorientierte Veranlagung B) ECKDATEN zu VV LiquiFlex V (MP2176) 1. VV LiquiFlex V 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b) b)ffb Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,05% p.a. inkl. MwSt. kommen dem Versicherungsvertrag zu 100% zugute. f) Depot- bzw. Kontoführung: 40,-- p.a. inkl. der gesetzl. MwSt.; Transaktionskosten: keine 9. Benchmark 3% p.a. nach Kosten 10. Rebalancing Vierteljährlich 11. Kreditaufnahme Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV LiquiFlex V Die Strategie LiquiFlex V ist für konservative Investoren geeignet, deren Focus auf Kapitalerhalt und möglichst geringer Volatilität liegt. Dem Anleger ist eine möglichst kontinuierliche Wertentwicklung wichtig, nimmt aber dabei geringe Verlustrisiken in Kauf. Seite 2 Stand 12/2014
3 Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens drei Jahren. Die Anlage erfolgt in Rentenfonds unterschiedlichster Ausprägung, defensive vermögensverwaltende Fonds, Absolute Return Fonds sowie Garantiefonds. Hierbei wird ein ausgewogenes Risiko- und Chancenverhältnis der Zielfonds angestrebt. 2 konservative Veranlagung C) ECKDATEN zu VV European Equity L/S V (MP3252) 1. VV European Equity L/S V 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b) FFB Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,50% p.a. inkl. MwSt. kommen dem Versicherungsvertrag zu 100% zugute. f) Depot- bzw. Kontoführung: 40,-- p.a. inkl. der gesetzl. MwSt.; Transaktionskosten: keine, außer bei ETF s Benchmark Rebalancing 10% p.a. nach Kosten Nein 11. Kreditaufnahme Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV European Equity L/S V Die Strategie European Equity L/S V ist für gewinnorientierte Investoren geeignet, deren Focus auf einer höheren Ertragserwartung bei einer moderaten Volatilität liegt. Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens fünf Jahren. Die Anlage strebt, unabhängig von der Marktlage, einen langfristig positiven Ertrag an. Hierfür wird sowohl in Long- als Seite 3 Stand 12/2014
4 auch in Shortpositionen auf europäischen Aktienfonds inkl. ETF s investiert. Durch einen montalich ermittelten Shortindikator ermittelt sich die Long- und Shortquote des Portfolios. 3 Gewinnorientierte Veranlagung D) ECKDATEN zu VV GreenWorld V (MP2187) 1. VV GreenWorld V 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b) FFB Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,50% p.a. inkl. MwSt. kommen dem Versicherungsvertrag zu 100% zugute. f) Depot- bzw. Kontoführung: 40,-- p.a. inkl. der gesetzl. MwSt.; Transaktionskosten: keine Benchmark Rebalancing 5% p.a. nach Kosten Vierteljährlich 11. Kreditaufnahme Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV GreenWorld V Die Strategie GreenWorld V ist für gewinnorientierte Investoren geeignet, deren Focus auf nachhaltige, ökologisch orientierte Investments bei einer höheren Ertragserwartung liegt. Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens fünf Jahren. Die Anlage setzt sich aus Investmentfonds zusammen, die sich auf die Themen der Nachhaltigkeit konzentrieren. Hierunter versteht man Investments, die sich langfristig über nationale und internationale Standards hinaus engagieren und einen nennenswerten Beitrag zum umwelt- und sozialverträglichen Wirtschaften leisten. Den Kern stellen dabei Investitionen in Seite 4 Stand 12/2014
5 ausgewählte zukunftsorientierte Themen, Branchen und Aktivitäten wie erneuerbare Energien, Klima, Gesundheit, Wasser, Konsum, Mobilität, Smart Housing und Wissensgesellschaften. 3 Gewinnorientierte Veranlagung E) ECKDATEN zu VV Income Optimizer V W (MP2703) 1. Fonds-Vermögensverwaltungen 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b) FFB Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,50% p.a. inkl. MwSt. werden dem Kundendepot gutgeschrieben. f) Depotführungsentgelt: 40 inkl. der gesetzl. MwSt. 9. Benchmark 3% durchschnittliche Ausschüttung p.a. nach Kosten inkl. Retrozessionen (KickBacks). 10. Rebalancing Vierteljährlich 11. Kreditaufnahme Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV IncomeOptimizer V W Die Strategie IncomeOptimizer V W ist für gewinnorientierte Investoren geeignet, deren Focus auf hohe Ausschüttungen liegt. Die maximale Aktienfondsquote liegt bei 30%. Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens fünf Jahren. Die Anlage setzt sich aus Investmentfonds zusammen, die sich auf die Themen hoher Ausschüttungen durch Dividenden, Zinsen und sonstigen Erträgen konzentrieren. 3 Wachstumsorientierte Veranlagung Seite 5 Stand 12/2014
6 F) ECKDATEN zu VV Income Optimizer V R (MP2186) 1. VV Income Optimizer V R 5. Anlagestrategie siehe unter 7. siehe unter b FFB Dienstleistung: 0,15% p.a.; Vermögensverwalter: 1,50% p.a. inkl. MwSt. kommen dem Versicherungsvertrag zu 100% zugute. f) Depotführungsentgelt: : 40 inkl. der gesetzl. MwSt. 9. Benchmark 4% durchschnittliche Ausschüttung p.a. nach Kosten inkl. Retrozessionen (KickBacks). 10. Rebalancing Vierteljährlich 11. Kreditaufnahme Der Portfolio-Verwalter ist nicht berechtigt, auf Rechnung des VV Income Optimizer V R Die Strategie IncomeOptimizer V R ist für renditeorientierte Investoren geeignet, deren Focus auf hohe Ausschüttungen liegt. Die maximale Aktienfondsquote liegt bei 70%. Die empfohlene Anlagedauer liegt bei mindestens fünf Jahren. Die Anlage setzt sich aus Investmentfonds zusammen, die sich auf die Themen hoher Ausschüttungen durch Dividenden, Zinsen und sonstigen Erträgen konzentrieren. 4 Renditeorientierte Veranlagung Seite 6 Stand 12/2014
7 G) Ergänzende Bedingungen 1. Gegenstand der Fondsportfolio-Verwaltung Der Fondsportfolio-Verwalter ( die Gesellschaft ) ist beauftragt, die ihm zur Verwaltung überlassenen Vermögenswerte gemäß den nachfolgenden Bedingungen zu verwalten: Die Gesellschaft ist bevollmächtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erforderlich sind, insbesondere über das jeweilige Guthaben nach Maßgabe dieses Auftrages zu verfügen sowie gegebenenfalls Konten und/oder Depots bei Kreditinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften anzulegen. 2. Vermögensstruktur und -anlagegrenzen Die Vermögensanlage erfolgt in in- und ausländischen, in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds, die in der Depotverwaltung einer Korrespondenzbank verwahrt werden können. Nähere Einzelheiten und/oder Beschränkungen in der Anlagepolitik ergeben sich aus den o.g. Ausführungen. Die in Punkt A, B, C, D, E bzw. F formulierten Anlagestrategien legen die Anlagegrundsätze fest, innerhalb derer sich der Fondsportfolio-Verwalter prinzipiell frei und ohne Einschränkung bewegen darf. 3. Leistungsumfang (1) Der Fondsportfolio-Verwalter führt den Fondsportfolio-Verwaltungsvertrag aus, ohne zur Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verpflichtet zu sein. Es wird darauf hingewiesen, dass es infolge von Markt- bzw. Devisenkursänderungen sowie sonstigen Ereignissen zu Wertschwankungen kommen kann (2) Der Fondsportfolio-Verwalter wählt die Investmentfonds und die sonstigen Wertpapiere mit banküblicher Sorgfalt aus. Der Fondsportfolio-Verwalter überwacht jedoch nicht die Tätigkeit der Investmentfondsgesellschaften/Emittenten oder deren Fonds-/Wertpapiermanagern (3) Der Fondsportfolio-Verwalter übernimmt keine Gewähr für den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg der Vermögensverwaltung. Dem Kunden ist bewusst, dass Wertpapiere Kursschwankungen unterliegen, die zu Verlusten in den angelegten Vermögenswerten führen können (4) Die Haftung des Fondsportfolio-Verwalters für sämtliche aus Anlass des Abschlusses und der Durchführung dieses Vertrages vorgenommenen Handlungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus haftet er für jedes Verschulden, soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. Dies betrifft insbesondere einen Verstoß gegen die Beachtung der vereinbarten Anlagegrundsätze. 4. Umgang mit Interessenkonflikten Organisatorische Anforderungen regeln den Umgang des Fondsportfolioverwalters mit Interessenkonflikten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Potenzielle Interessenkonflikte sind zu identifizieren und effektive Vorkehrungen zu ihrer Regelung zu ergreifen. Einzelheiten zu potentiellen Interessenskonflikten und Zuwendungen Dritter enthält Punkt I. 5. Vergütung für die Gesellschaft (1) Die Vergütung für die Gesellschaft ergibt sich aus Punkt A (VV OptiC 8% V), Punkt B (VV LiquiFlex V), Punkt C (VV European Equity L/S V), Punkt D (VV GreenWorld V), Punkt E (VV IncomeOptimizer V W ) bzw. Punkt F (VV IncomeOptimizer V R ). (2) Der Fondsportfolio-Verwalter ist ermächtigt, die Vermögensverwaltungsvergütung am Stichtag im Einzugsverfahren zu belasten. (3) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fondsportfolio-Verwalter keine Bestandsprovisionen und/oder Vermittlungsprovisionen seitens der depotführenden Bank bzw. Partnerunternehmen erhält oder zukünftig erhalten kann. (4) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neben den in Punkt A (VV OptiC 8% V), Punkt B (VV Seite 7 Stand 12/2014
8 LiquiFlex V), Punkt C (VV European Equity L/S V), Punkt D (VV GreenWorld V), Punkt E (VV IncomeOptimizer V W ) bzw. Punkt F (VV IncomeOptimizer V R ) genannten Gebühren weitere Kosten und Steuern entstehen können, die dem Portfolio gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese werden vom Fondsportfolio-Verwalter nicht übernommen. 6. Sonstiges (1) Als Finanzdienstleistungsinstitut untersteht der Fondsportfolio-Verwalter der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Lurgiallee 12, Frankfurt. (2) Bei den verwalteten Strategieportfolio- Depots werden nur Finanzinstrumente (Investmentfonds) gekauft und verwaltet, welche nach der Ausnahmeregelung 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG auch von Vermittlern nach 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO vermittelt werden dürfen H) Risikohinweise Die Wertentwicklung ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Anlagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital zurück erhält. Alle Anlagen in Investmentunternehmen sind mit Risiken verbunden. Die Risiken können u.a. Aktien- und Anleihenmarktrisiken, Wechselkurs-, Zins-, Kredit- und Volatilitätsrisiken sowie politische Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein. Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser Risiken wird in diesem Abschnitt kurz eingegangen. Es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine abschliessende Auflistung aller möglichen Risiken ist. Potenzielle Anleger sollten sich über die mit einer Anlage verbundenen Risiken im Klaren sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirtschaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Eignung einer Anlage unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- und Steuersituation und sonstiger Umstände, die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Informationen und die Anlagepolitik haben beraten lassen. Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko): Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teilweisen Verlust des Vermögens. Gegenparteienrisiko: Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, welche für Rechnung des Vermögens abgeschlossen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Geldwertrisiko: Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Vermögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Anlagen abwerfen. Konjunkturrisiko: Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeitpunkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase gehalten werden. Länderrisiko: Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören beispielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Moratorien oder Embargos. Seite 8 Stand 12/2014
9 Liquiditätsrisiko: Es besteht das Risiko, dass der Markt für einige Titel phasenweise nicht liquid ist. Dies kann zur Folge haben, dass Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis gehandelt werden können. Bei nicht gehandelten Unternehmensanteilen ist dieses Risiko besonders hoch. Marktrisiko (Kursrisiko): Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimmten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Segments verändert. Psychologisches Marktrisiko: Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus. Settlement Risiko: Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko eines Fonds, weil ein abgeschlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste aufgrund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Unternehmerrisiko: Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Im Extremfall - bei einem Konkurs - kann dies den vollständigen Wertverlust der entsprechenden Anlagen bedeuten. Währungsrisiko: Hält ein Fonds Vermögenswerte, die auf Fremdwährung(en) lauten, so ist es (soweit Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten bestehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wechselkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. Zinsänderungsrisiko: Soweit ein Fonds in verzinsliche Wertpapiere investiert, ist es einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Steigt das Marktzinsniveau, kann der Kurswert der zum Vermögen gehörenden verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse, soweit das Vermögen auch verzinsliche Wertpapiere mit längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung hält. Risiko von Interessenskonflikten: Zwischen den involvierten Parteien bestehen vielfältige Vertrags- und Geschäftsbeziehungen, die zu Interessenskonflikten führen können. Es besteht das Risiko, dass im Einzelfall eine Beeinträchtigung der Anlegerinteressen nicht vollständig vermieden werden kann. Risiko der Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes sowie der Ausgabe und der Rücknahme von Anteilen Ein Fonds kann die Berechnung des Nettovermögenswertes und/oder die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen unter anderem aussetzen wenn: a. wenn ein Markt, welcher Grundlage für die Bewertung eines wesentlichen Teils des Vermögens des Fonds bildet, unerwartet geschlossen ist oder wenn der Handel an einem solchen Markt beschränkt oder ausgesetzt ist; b. bei politischen, wirtschaftlichen, technischen oder anderen Notfällen; oder c. wenn wegen Beschränkungen der Übertragung von Vermögenswerten Geschäfte für den Fonds undurchführbar werden. Seite 9 Stand 12/2014
10 I) INTERESSENSKONFLIKTE Durch die Fondsportfolio-Verwalter ausgeübten verschiedenen Tätigkeiten und Geschäftsbereiche kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kundeninteressen mit den Interessen des Fondsportfolio-Verwalters, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern, Vermittlern oder anderer Kunden kollidieren. Solche Interessenskonflikte lassen sich im Voraus nicht immer ausschließen; aus diesem Grund hat der Fondsportfolio-Verwalter mögliche Interessenskonflikte, die im Rahmen der Erbringung von Wertpapier(neben)dienstleistungen entstehen könnten, aufzuzeigen. Mögliche Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben: aus Umsatzinteresse des Fondsportfolio-Verwalters am Absatz bestimmter Produkte aus Zuwendungen von Dritten oder an Dritte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Investmentfonds, Zertifikaten oder anderen Wertpapieren, durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern durch Erlangen von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Geschäftstätigkeit des Fondsportfolio-Verwalters beeinflussen, sind die Mitarbeiter und Vermittler geschult und zur Beachtung von kundenorientierten Verhaltensregeln verpflichtet. Sofern der Fondsportfolio-Verwalter von anderen Personen oder Unternehmen in Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit unentgeltliche Zuwendungen wie Informationsmaterialien, Schulungen oder technische Dienste und Ausrüstungen erhalten sollte, so steht die Annahme derartiger Zuwendungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kunden gegenüber erbrachten Dienstleistungen. Der Fondsportfolio- Verwalter nutzt diese Dienstleistungen aber dazu, die Dienstleistungen in der gewohnt hohen Qualität erbringen und weiterentwickeln zu können. Seite 10 Stand 12/2014
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