Jahresbericht zum ESF in Sachsen Inhaltsverzeichnis
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- Christa Knopp
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3 Inhaltsverzeichnis 1. Kenndaten Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Finanzielle Angaben Angaben über die Verwendung der Fondsmittel Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen Zurückgezahlte oder wiederverwendete Unterstützung Qualitative Analyse Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Änderung der Durchführungsbestimmungen des Operationellen Programms Wesentliche Änderungen gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Dauerhaftigkeit des Vorhabens) Komplementarität mit anderen Instrumenten Vorkehrungen zur Begleitung Nationale Leistungsreserve gem. Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006) Durchführung nach Prioritätsachsen Prioritätsachse A - Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Materielle und finanzielle Fortschritte der Prioritätsachse A Qualitative Analyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prioritätsachse B - Verbesserung des Humankapitals Materielle und finanzielle Fortschritte der Prioritätsachse B Qualitative Analyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prioritätsachse C - Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen Materielle und finanzielle Fortschritte der Prioritätsachse C Qualitative Analyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Prioritätsachse E - Transnationale Maßnahmen Materielle und finanzielle Fortschritte der Prioritätsachse E Qualitative Analyse Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen ESF-Programme: Kohärenz und Konzentration Technische Hilfe Information und Öffentlichkeitsarbeit
4 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Prioritätsachsen, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen (in EUR) Kumulierte Zuweisung der Gemeinschaftsmittel, aufgeschlüsselt nach Bereichen (in EUR) / Kombination der Codes der Dimension 1 bis 5 Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 EU-Benchmarks Earmarking Stand der materiellen Abwicklung der Prioritätsachse A Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für die Prioritätsachse A Stand der materiellen Abwicklung der Prioritätsachse B Tabelle 10: Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für die Prioritätsachse B Tabelle 11: Stand der materiellen Abwicklung der Prioritätsachse C Tabelle 12: Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für die Prioritätsachse C Tabelle 13: Stand der materiellen Abwicklung der Prioritätsachse E Tabelle 14: Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 für die Prioritätsachse E Tabelle 15: Bewertung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen - 2 -
5 1. Kenndaten Operationelles Programm Ziel: Konvergenz Fördergebiet: Freistaat Sachsen Programmplanungszeitraum: Referenznummer des Programms (CCI-Code): 2007 DE 051 PO 004 Bezeichnung des Programms: Europäischer Sozialfonds Jährlicher Durchführungsbericht Berichtsjahr: Datum der Genehmigung des Berichts durch den Programmbegleitausschuss:
6 2. Übersicht über die Durchführung des Operationellen Programms 2.1 Ergebnisse und Fortschrittsanalyse Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Gemäß Artikel 67 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wird im folgenden Abschnitt über den Stand der Durchführung des Operationellen Programms und der Prioritätsachsen gemessen an den überprüfbaren spezifischen Zielen berichtet. Die in folgender Tabelle aufgeführten Angaben entsprechen den im Operationellen Programm vereinbarten Indikatoren nach Artikel 37 Abs. 1 Buchst. c) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Tabelle 1: Stand der materiellen Abwicklung des Operationellen Programms Indikatoren***** Art Indikator 1 Ergebnisindikator Zahl der erfolgreich Ergebnis 95,5 % 95,5 % abgeschlossenen Zielvorgabe 90% Weiterbildungen Ausgangswert 80% Indikator 2 Outputindikator Erwerbstätige die an Ergebnis Weiterbildung / Zielvorgabe Beratung teilnehmen Indikator 3 Outputindikator Ausgangswert Beratene Unternehmen Ergebnis Indikator 4 Ergebnisindikator** Insgesamt Zielvorgabe Ausgangswert Zahl neuer Arbeitsplätze bei Ergebnis den geförderten Gründern Zielvorgabe 2000 aus dem Hochschulbereich Indikator 5 Outputindikator* Ausgangswert Beratene und gecoachte Ergebnis angehende Gründer Zielvorgabe Indikator 6 Ergebnisindikator Ausgangswert Verringerung der Ergebnis 8,5 % 8,6 % Schulabgänger ohne Zielvorgabe 6,5% Hauptschulabschluss Ausgangswert 8,6%
7 Indikator 7 Outputindikator* Geförderte Schüler und Ergebnis Ausbildungsplatzsuchende Zielvorgabe Indikator 8 Ergebnisindikator Ausgangswert Reduzierung der Ergebnis Versorgungslücke Zielvorgabe 7973 Indikator 9 Outputindikator Ausgangswert Geförderte Ergebnis Ausbildungsplätze Zielvorgabe Ausgangswert Indikator 10 Ergebnisindikator**** Verbesserung der Beschäftigungsquote Ergebnis von Akademikern Steigerung der Weiterbild- Zielvorgabe 51,0% ungsquote von Hochschulabsolventen Ausgangswert 49,0% Indikator 11 Outputindikator* Geförderte Weiterbildungs- Projekte (Konzeption und Ergebnis Weiterentwicklung, erreichte Teilnehmer Zielvorgabe Indikator 12 Ergebnisindikator*** Promotionsquote Indikator 13 Outputindikator Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe 10,0% Ausgangswert 8,2% Geförderte Promovenden Ergebnis Indikator 14 Ergebnisindikator** Verbesserung von Hochschulnetzwerken Indikator 15 Outputindikator* Unterstützte Projekte Indikator 16 Ergebnisindikator** Zielvorgabe 250 Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Ergebnis Zielvorgabe Ausgangswert Geförderte Teilnehmer sind Ergebnis zwei Jahre nach Beginn der Zielvorgabe 70,0% Förderung beschäftigt Ausgangswert 70,0% - 5 -
8 Indikator 17 Outputindikator Langzeitarbeitslose Ergebnis Zielvorgabe 6400 Ausgangswert Indikator 18 Ergebnisindikator** Anteil der Personen, die gegründet haben und zwei Ergebnis Jahre später noch selbstständig sind Zielvorgabe 65,0% Indikator 19 Outputindikator* Ausgangswert 65,0% Geförderte Gründer und Ergebnis Teilnehmer aus der AL Zielvorgabe 7000 Indikator 20 Ergebnisindikator** Ausgangswert Zusätzlich aktivierte Ergebnis LZA Zielvorgabe Indikator 21 Outputindikator* Ausgangswert Aktivierte / geförderte LZA Ergebnis und schwer Vermittelbare Zielvorgabe Indikator 22 Ergebnisindikator** Ausgangswert Erhöhung der Teilnahme an Ergebnis transnationaler Zielvorgabe Qualifizierung Indikator 23 Outputindikator* Ausgangswert Personen, die an trans- Ergebnis nationalen Maßnahmen Zielvorgabe 8400 teilnehmen Ausgangswert * Die Ergebnisse der Indikatoren sind zzt. nicht lieferbar, da deren Erfassungsgrundlage die abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung ist und liegen voraussichtlich im nächsten Jahresbericht vor. ** Die Ergebnisse der Indikatoren sind zzt. nicht lieferbar, da diese im Rahmen der begleitenden Evaluierung für den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen erfasst werden und liegen voraussichtlich im nächsten Jahresbericht vor. *** Die Ergebnisse der Indikatoren sind zzt. nicht lieferbar, da diese über die amtliche Statistik erfasst werden und liegen voraussichtlich im nächsten Jahresbericht vor. **** Die Ergebnisse des Indikators sind zzt. nicht lieferbar, da diese im Rahmen des Berichtswesens Weiterbildung Sachsen in den Jahren 2009 und 2012 erfasst werden und liegen voraussichtlich im nächsten Jahresbericht vor. ***** Angaben lt. Operationellen Programm, eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist nicht vorgesehen
9 2.1.2 Finanzielle Angaben Jahresbericht zum ESF in Sachsen Die ersten Bewilligungen aus Mitteln des Operationellen Programms erfolgten im 2. Halbjahr Das Bewilligungsgeschehen setzte sich kontinuierlich fort. Bis zum Ende des Jahres wurden einschließlich der Kofinanzierung 297 Mio. EUR bewilligt. Die Prüfbehörde führte im März 2009 eine Systemprüfung durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die bisher durchgeführten Prüfungen im Rahmen des Auszahlungs- und Nachweisverfahrens noch nicht den Vorgaben und Regelungen des Prüfungshandbuches vom und den Ausführungen in der Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems vom entsprechen. Insbesondere wurden die erforderlichen Belegprüfungen nicht im vorgegebenen Umfang durchgeführt. Auf Grund dieser Prüfungsfeststellungen konnten im ersten Zahlungsantrag zum nur die Ausgaben für die Technische Hilfe erklärt werden Es wurden alle bisher in das elektronische Begleitsystem übertragenen Daten einmalig gelöscht. Seitens der Bewilligungsstelle werden nunmehr ausschließlich korrekt nach Prüfhandbuch geprüfte Projekte in das System eingestellt. Als Folge der notwendigen Löschung steht gegenwärtig kein vollständiger Datenbestand für die Jahresberichterstattung zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle stellt die finanzielle Abwicklung gemäß Artikel 67 Abs. 2 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 für jede Prioritätsachse dar. Es wurden keine gesonderten Finanzindikatoren vereinbart
10 Tabelle 2: Jahresbericht zum ESF in Sachsen Prioritätsachsen, aufgeschlüsselt nach Finanzierungsquellen (in EUR) Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen ESF: davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals ESF: davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen ESF: davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben Prioritätsachse E: Transnationale Maßnahmen Ausgaben der Begünstigten, die in den an die Verwaltungsbehörde übermittelten Zahlungsanträgen enthalten sind (Gesamtmittel) Entsprechende öffentliche Beteiligung Private Ausgaben Ausgaben, die von der mit den Zahlungen an die Begünstigten beauftragten Stelle getätigt wurden Von der Kommission insgesamt getätigte Zahlungen 0,00 0,00 0, ,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ESF: davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Technische Hilfe , ,98 0, ,46 0,00 ESF: davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag , ,98 0, ,32 0,00 Davon insgesamt auf Regionen mit Übergangsunterstützung entfallender Teil Davon insgesamt auf Regionen ohne Übergangsunterstützung entfallender Teil , ,49 0, ,99 0, , ,49 0, ,33 0,00 Anteil der in den Interventionsbereich des EFRE fallenden Ausgaben am Gesamtbetrag, wenn das OP vom ESF kofinanziert wird 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Spalte 1 entspricht den Angaben zum Feld 35 des Anhangs III zur Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, d.h. allen im Zahlungsantrag gemeldeten Ausgaben. Spalte 4 entspricht Feld 23 des Anhangs III zur der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006, d.h. allen von der Bewilligungsstelle angelegten Ausgabensätzen
11 2.1.3 Angaben über die Verwendung der Fondsmittel Die Information über die Aufschlüsselung der Mittelverwendung erfolgt gemäß Anhang II, Teil C der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 und stellt die five dimensions zusammenfassend dar. Tabelle 3: Kumulierte Zuweisung der Gemeinschaftsmittel (EU-Mittel), aufgeschlüsselt nach Bereichen (in EUR) / Kombination der Codes der Dimension 1 bis 5 Code Code Code Code Code Dimension 1 Dimension 2 Dimension 3 Dimension 4 Dimension 5 Betrag vorrangiges Thema Finanzierungsform Art des Gebietes Wirtschaftszweig Gebiet DED 1.561, DED , DED 142,42 Insgesamt ,20 Die Erreichung der Zielvorgaben, die auf den Ausgabenkategorien in Anhang IV der Artikels 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) 1083/2006 beruhen (Earmarking), findet sich im Abschnitt in Tabelle
12 2.1.4 Unterstützung, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen Die Zielgruppen des ESF in Sachsen ergeben sich aus dem Operationellen Programm. Danach hat sich der Freistaat zum Ziel gesetzt, in der gesamten Förderperiode rund Personen zu unterstützen. Tabelle 4: Nach Zielgruppen aufgeschlüsselte Angaben gemäß Anhang XXIII der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 Operationelles Programm Gesamt Prioritätsachse A
13 Prioritätsachse B Jahresbericht zum ESF in Sachsen Prioritätsachse C
14 Prioritätsachse E Jahresbericht zum ESF in Sachsen Zurückgezahlte oder wiederverwendete Unterstützung Da der erste Zahlungsantrag erst zum gestellt wurde, sind für den vorliegenden Jahresbericht keine Angaben über die infolge der Streichung des Beitrags zurückgezahlten oder wiederverwendeten Mittel gem. Artikel 57 und 98 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 zu machen Qualitative Analyse Da die Förderung aus Mitteln des Operationellen Programms erst spät und nur für einen begrenzten Bereich angelaufen ist, sind auf der Programmebene noch keine signifikanten, sich in Indikatoren widerspiegelnden Ergebnisse zu verzeichnen. Hintergrund für den späten Förderbeginn ist, dass Maßnahmen noch aus Mitteln der vorangegangenen Förderperiode finanziert worden sind. Dieser Umstand drückt sich im Fehlen einiger Indikatoren in Tabelle 1 aus. So können einige Ergebnisse von Indikatoren nicht geliefert werden, da deren Erfassungsgrundlage die abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung ist. Darüber hinaus können die Ergebnisse zu einigen Indikatoren noch nicht gemeldet werden, da diese im Rahmen der begleitenden Evaluierung für den ESF im Freistaat Sachsen erfasst werden, die erst am Anfang des Jahres 2009 gestartet wurde. Zudem werden die Ergebnisse einiger Indikatoren über die amtliche Statistik erfasst, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt die diesbezüglichen Ergebnisse noch nicht lie
15 fern kann bzw. teilweise soll. Im letzteren Fall ist nur eine sporadische Erfassung der Ergebnisse des Indikators vorgesehen. Qualitative Analyse der bereits vorliegenden Ergebnisse zu den Indikatoren Indikator 1 Ergebnisindikator: Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildungen Ausgehend von einer Erfolgsquote von 80 % der abgeschlossenen Weiterbildungen zu Beginn des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm eine Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums von 90 % anvisiert. Dieses ehrgeizige Ziel wurde im Jahr mit einer Erfolgsquote von 95,5 % schon jetzt weit übertroffen. Indikator 2 Outputindikator: Erwerbstätige, die an Weiterbildung/Beratung teilnehmen: Im Jahr nahmen 554 Erwerbstätige an einer Weiterbildung/Beratung teil. Die Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm mit Teilnehmern angegeben. Ein erreichen dieser Zahl wäre, wenn man die Ergebnisse des Jahres auf den gesamten Förderzeitraum hochrechnen würde, nicht ansatzweise möglich. Jedoch befindet sich eine Vielzahl der im Jahr geförderten Vorhaben noch in der Verwendungsnachweisprüfung, weshalb deren Ergebnis abzuwarten ist. Sollten sich nach Verwendungsnachweisprüfung die Werte nicht deutlich nach oben relativieren, sind die hierfür verantwortlichen Ursachen zu eruieren und zu bewerten, ggf. sind weitere Maßnahmen einzuleiten. Indikator 3 Outputindikator: Beratene Unternehmen Im Jahr wurden 122 Unternehmen beraten. Die Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm mit beratenen Unternehmen angegeben. Ein erreichen dieser Zahl wäre, wenn man die Ergebnisse des Jahres auf den gesamten Förderzeitraum hochrechnen würde, nicht ansatzweise möglich. Jedoch befindet sich eine Vielzahl der im Jahr geförderten Vorhaben noch in der Verwendungsnachweisprüfung, weshalb deren Ergebnis abzuwarten ist. Sollten sich nach Verwendungsnachweisprüfung die Werte nicht deutlich nach oben relativieren, sind die hierfür verantwortlichen Ursachen zu eruieren und zu bewerten, ggf. sind weitere Maßnahmen einzuleiten
16 Indikator 6 Ergebnisindikator: Verringerung der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Ausgehend von einer Quote von 8,6 % der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss zu Beginn des Förderzeitraums ist im Operationellen Programm eine Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums von 6,5 % anvisiert. Diesem ehrgeizigen Ziel konnte sich im Jahr mit einer Quote von 8,6 % noch nicht angenähert werden. Indikator 8 Ergebnisindikator: Reduzierung der Versorgungslücke Ausgehend von einer Versorgungslücke, d. h. von fehlenden Ausbildungsplätzen, von zu Beginn des Förderzeitraums ist im Operationellen Programm eine Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums von anvisiert. Im Jahr wurde die Versorgungslücke bereits auf reduziert. Indikator 9 Outputindikator: Geförderte Ausbildungsplätze Im Jahr wurden Ausbildungsplätze gefördert. Die Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm mit geförderten Ausbildungsplätzen angegeben. Dieses ehrgeizige Ziel wurde im Jahr schon bereits zu fast einem Drittel erreicht. Indikator 13 Outputindikator: Geförderte Promovenden Im Jahr wurden 32 Promovenden gefördert. Die Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm mit 250 geförderten Promovenden angegeben. Ein erreichen dieser Zahl wäre, wenn man die Ergebnisse des Jahres auf den gesamten Förderzeitraum hochrechnen würde, noch möglich. Indikator 17 Outputindikator: Langzeitarbeitslose Im Jahr wurden 10 Langzeitarbeitslose gefördert. Die Zielvorgabe für das Ende des Förderzeitraums wurde im Operationellen Programm mit geförderten Langzeitarbeitslosen angegeben. Ein erreichen dieser Zahl wäre, wenn man die Ergebnisse des Jahres auf den gesamten Förderzeitraum hochrechnen würde, nicht ansatzweise möglich. Jedoch befindet sich eine Vielzahl der im Jahr geförderten Vorhaben noch in der Verwendungsnachweisprüfung, weshalb deren Ergebnis abzuwarten ist. Sollten sich nach Verwendungsnachweisprüfung die Werte nicht deutlich nach oben relativieren, sind die hierfür verantwortlichen Ursachen zu eruieren und zu beheben
17 Beitrag des Operationellen Programms zur Erreichung der Lissabon-Ziele Im Hinblick auf die im Operationellen Programm ausgewählten Lissabon-Benchmarks ergibt sich folgende Situation: Zwar konnte der Lissabon-Zielwert von 70 % Gesamtbeschäftigungsquote noch nicht erreicht werden, doch konnte sich diesem gegenüber 2007 mit 64,5 % im Jahr mit 67,3 % weiter genähert werden. Der Lissabon-Zielwert für die Mindestquote für die Beschäftigung von Frauen von 60 % wurde gegenüber dem Jahr 2007 mit 61,7 % im Jahr mit 64,1 % wieder erreicht und sogar übertroffen. Die Annäherung an den Lissabon-Zielwert von 50 % für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte (55-64 Jahre) ist gegenüber dem Jahr 2007 mit 47,5 % im Jahr mit 44,1 % leicht zurückgewichen. Der Lissabon-Zielwert für die durchschnittliche Schulabbrecherquote für die Europäische Union von 10 % konnte gegenüber dem Jahr 2007 mit 8,6 % im Jahr mit 8,4 % wieder erreicht und sogar unterboten werden. Die Annäherung an den Lissabon- Zielwert, dass mindestens 85 % der 20- bis 24-Jährigen in der Europäischen Union die Sekundarstufe II abgeschlossen haben sollen, ist gegenüber dem Jahr 2007 mit 81,0 % im Jahr mit 80,0 % leicht zurückgewichen. Dem Lissabon-Zielwert, dass der durchschnittliche Anteil der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (25-64 Jahre) in der EU, die am Lebensbegleitenden Lernen teilnehmen, mindestens 12,5 % betragen soll, wurde sich gegenüber dem Jahr 2007 mit 7,1 % im Jahr mit 7,4 % weiter genähert. Die Armutsquote wurde gegenüber 2007 mit 12,7 % im Jahr mit 11,8 % weiter gesenkt. Die Annäherung an den Lissabon-Zielwert, dass 3 % des BIP auf Forschung und Entwicklung entfallen sollen, blieb gegenüber 2007 mit 2,3 % auch im Jahr mit 2,3 % konstant. Dem Lissabon-Zielwert, dass zwei Drittel der FuE-Ausgaben aus dem Wirtschaftssektor kommen sollen, wurde sich gegenüber 2007 mit 45,9 % im Jahr auf 48,1 % weiter genähert
18 Tabelle 5: EU-Benchmarks (Stand: April 2009) Jahresbericht zum ESF in Sachsen Nr. Indikator EU- D- D-West D-Ost Sachsen Sachsen () Ziel (mit Berlin) (2000) 1 70 % Gesamtbeschäftigungsquote 70,0 68,9 1 69,6 1 66,0 1 62,8 67,3 1 2 Mindestquote von 60 % für die Beschäftigung von Frauen 60,0 63,1 1 63,1 1 63,1 1 58,0 64,1 1 3 Mindestquote von 50 % für die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte ( ,0 51,2 1 52,3 1 47,0 1 32,8 47,5 1 Jahre) Jedem Arbeitslosen wird ein Neuanfang Jugendl. 4 ermöglicht, und zwar binnen sechs 97,3 jeweils Monaten nach Eintritt der AL im Fall von 100,0 Jugendlichen, binnen zwölf Monaten im Erwachs Fall von Erwachsenen 4 98,3 Bis zum Jahr 2010 sollten 25 % der LZA an einer aktiven Maßnahme in Jugendl. 32,4 5 Form einer Ausbildung, Umschulung, 25, Berufserfahrung oder einer anderen Beschäftigungsmaßnahme teilnehmen 5 Erwachs. 12,8 6 Das effektive Durchschnittsalter beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auf EU-Ebene wird um fünf Jahre angehoben 64,9 61, Die durchschnittliche Schulabbrecherquote für die Europäische Union wird auf höchstens 10 % gesenkt Da der EU-Benchmark early school leavers nicht auf Länderebene verfügbar ist, wird als Ersatzindikator die 10,0 7,3 1 7,0 1 8,7 1 12,1 8,4 1 Quote der Absolventen ohne Hauptschulabschluss verwendet. Die ausgewiesenen Werte sind ca. 4-5 Prozent- Punkte geringer als der EU-Benchmark early school leavers. 8 Mindestens 85 % der 20- bis 24- Jährigen in der Europäischen Union sollen die Sekundarstufe II abgeschlossen 85,0 72, ,0 2 haben 9 Der durchschnittliche Anteil der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter (25-64 J,) in der EU, die am Lebensbegleitenden 12,5 7,8 1 7,7 1 8,2 1 5,4 7,4 1 Lernen teilnehmen, soll mindestens 12,5 % betragen 10 Armutsquote 6 kein 12,6 12,5 12,6-11,8 (Dez.) Weitere wichtige Kennzahlen 3% des BIP sollen auf Forschung und Entwicklung entfallen 3,0 2,5 2 2,6 2 2,2 2 2,4 3 2,3 2 Zwei Drittel der FuE-Ausgaben aus dem Wirtschaftssektor 66,7 69,9 2 73,7 2 44,3 2 50,3 3 48,1 2 (1) Werte für 2007; (2) Werte für 2006; (3) Werte für 2001; (4) Diese Werte beziehen sich auf das Angebot einer Maßnahme im Rahmen eines konkreten Eingliederungsplans, und zwar für Jugendliche für den Zeitraum 7/2004 bis 6/2005 und für Erwachsene für den Zeitraum 1/2004 bis 12/2004. Betrachtet man lediglich die Inanspruchnahme einer aktiven arbeitsmarktpolitischen Leistung im engeren Sinne (ohne Profiling und Eingliederungsvereinbarung), so beträgt die Quote für Jugendliche 82,5 % und für Erwachsene 87,2 %; (5) Gesamtwert für alle Langzeitarbeitslosen liegt aktuell nicht vor. (6) Armutsquoten (unter 60 % des Medianeinkommens) können auf Bundesebene sowie West- und Ost-Ebene mittels des SOEP (jährlich) und der EVS (alle 5 Jahre) berechnet werden. Als Grundlage dient das regionale Medianeinkommen; Werte Frühjahr Auf Länderebene wird als Ersatzindikator die SGB II-Quote (Personen in Bedarfsgemeinschaften bezogen auf Bevölkerung insgesamt) vorgeschlagen; Werte für Dez. (SGB II-Quote für Deutschland insgesamt: 8,0)
19 Beitrag des Operationellen Programms zur Erreichung der Ziele gem. Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 Entsprechend der Vorgaben des Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 ist die vom ESF mitfinanzierte Förderung auf die EU-Prioritäten Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere auch auf die Erreichung der Ziele der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-) gemäß der Entscheidung 2005/600/EG des Rates ausgerichtet. Demnach müssen 60 % der Ausgaben für das Ziel Konvergenz aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union in deren Zusammensetzung vor dem 1. Mai 2004 für die vorerwähnten Prioritäten vorgesehen werden. Diese Zielvorgaben, die auf den Ausgabenkategorien in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 beruhen, gelten als ein Durchschnittswert über den gesamten Programmplanungszeitraum. Der Freistaat Sachsen hat im Jahr 91,53 % der auf dem Operationellen Programm des ESF im Freistaat Sachsen beruhenden Ausgaben für das Ziel Konvergenz ausgegeben und liegt damit weit über der Zielvorgabe des Rates. Tabelle 6: Earmarking Ausgaben Code vorrangige Themen Anteil EU in EUR Lissabonanteil in Prozent Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmen und Unternehmer ,87 30,12 62 Entwicklung von betrieblichen Systemen und Strategien für Lebenslanges Lernen; Ausbildung und Dienste für Arbeitnehmer zur Steigerung ihrer Fähigkeit zur Anpassung an den Wandel; Förderung von Unternehmergeist und Innovation ,87 30,12 63 Konzipierung und Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation 0,00 0,00 64 Einführung spezifischer Dienste für Beschäftigung, Ausbildung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Wirtschaftszweigen und Unternehmen und Entwicklung von Systemen zur Antizipation wirtschaftlicher Veränderungen und künftiger Anforderungen in Bezug auf Arbeitsplätze und Qualifikationen 0,00 0,00 Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und Nachhaltigkeit ,92 2,29 65 Modernisierung und Stärkung der Arbeitsmarktinstitutionen 0,00 0,00 66 Durchführung aktiver und präventiver Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt 0,00 0,00 67 Maßnahmen zur Förderung des aktiven Alterns und zur Verlängerung des Arbeitslebens 0,00 0,00 68 Unterstützung von Selbstständigkeit und Unternehmensgründungen 2.250,00 0,
20 69 Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Beschäftigung, zur Erhöhung der dauerhaften Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und zur Verbesserung ihres Fortkommens, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation am Arbeitsmarkt und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben, z. B. Erleichterung des Zugangs zur Kinderbetreuung und zu Betreuungsmaßnahmen für abhängige Personen ,92 2,24 70 Spezifische Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme von Migranten am Erwerbsleben und dadurch zur Förderung ihrer sozialen Eingliederung 0,00 0,00 Verbesserung der sozialen Eingliederung benachteiligter Personen 0,00 0,00 71 Konzepte für die Eingliederung oder Wiedereingliederung von benachteiligten Personen ins Erwerbsleben; Bekämpfung von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beim Vorankommen auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit am Arbeitsplatz 0,00 0,00 Verbesserung des Humankapitals ,47 59,12 72 Konzipierung, Einführung und Umsetzung von Reformen in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz von allgemeiner und beruflicher Ausund Weiterbildung zu verbessern und die Fähigkeiten der Lehrkräfte im Hinblick auf Innovation und eine wissensbasierte Wirtschaft zu aktualisieren 0,00 0,00 73 Maßnahmen im Hinblick auf eine verstärkten Teilnahme an der allgemeinen und beruflichen Bildung während des gesamten Lebens, einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher, zum Abbau der geschlechtsspezifischen Segregation bei den Fächern und zur Verbesserung des Zugangs zu und der Qualität von allgemeiner, beruflicher und tertiärer Aus- und Weiterbildung ,47 59,12 74 Entwicklung des Humanpotenzials in den Bereichen Forschung und Innovation, insbesondere durch Postgraduiertenstudiengänge und die Weiterbildung von Forschern und Vernetzung der Tätigkeiten von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen 0,00 0,00 Gesamt ,26 91,53 Demonstration der Wirkungen der Durchführung des operationellen Programms zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Beschreibung von Partnerschaftsvereinbarungen In den ESF-Richtlinien, u. a. in der ESF-Richtlinie Beschäftigungsförderung ist festgelegt, dass Männer und Frauen auf Grundlage des Rechts auf Gleichbehandlung den gleichen Zugang zu den Maßnahmen und Programmen haben. Alle Vorhaben sind so zu realisieren, dass die chancengleiche Teilhabe von Frauen und Männern zur Umsetzung der Chancengleichheitsziele des Operationellen Programms gesichert wird. Die Förderung soll insbesondere auch dazu beitragen, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen für existenzsichernde Arbeit am Arbeitsmarkt erhalten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird und geschlechtsstereotype Berufs- und Karrieremuster überwunden wird. Auf Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung befindet sich die Umsetzung von abgestimmten Projekten der Wirtschafts- und Sozialpartner in der Vorbereitung. Der Schwerpunkt der Partnerschaftsprojekte soll in der
21 Qualifizierung von Fach- und Führungskräften z. B. zu Themen der demografiesensiblen Personalentwicklung liegen. Darstellung der durchgängigen Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Die Gleichstellung wird im Freistaat Sachsen insbesondere als Chancengleichheit von Frauen und Männern aufgefasst. Dazu wurde ein dualer Ansatz gewählt, der aus spezifischen Aktionen für Frauen und Männer und einem Gender-Mainstreaming-Instrument besteht. Zu den Aktionen gehören z. B. Maßnahmen zur Verbesserung des chancengleichen Zugangs zum Arbeitsmarkt und Qualifizierung von arbeitslosen Frauen in zukunftsträchtigen Berufen/Berufsrückkehrer. Gegenwärtig sind noch keine Auswertungen dieser Aktionen möglich, da die Angaben zur Anzahl der Begünstigten bzw. der ausgereichten Mittel unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts erst im Zuge der Begleitenden Evaluierung, die erst im Jahr 2009 begonnen wurde, ermittelt werden. Die Angaben der Bewilligungsstelle SAB zum finanziellen Verlauf dieser Aktionen zeigen jedoch bereits jetzt, dass insbesondere die letzte Aktion sehr stark belegt wurde. Für die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männer als Querschnittsziel wurde von der Leitstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde ESF eine Handreichung zur Beachtung von Genderaspekten bei der Erarbeitung von ESF- Förderrichtlinien zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass alle ESF-Richtlinien gegendert sind oder werden und damit die Berücksichtigung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bereits zu Beginn der Förderkonzeptionen zu beachten ist. Darstellung der Umsetzung der Aktionen für Migranten (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Auf der programmatischen Ebene wurden zahlreiche Fördergegenstände implementiert, die die Förderung von Aktionen für Migranten zum Ziel haben. In diesem speziellen programmatischen Bereich wurden über 8,1 Mio. EUR bewilligt. Dies entspricht über einem Fünftel (20,9 %) der gesamten bewilligten Summen. Etwa 9 % der geförderten Teilnehmenden (1.062) waren Teilnehmer in diesem speziellen programmatischen Teil. Da bisher seitens der SAB keine Auswertung der sozioökonomischen Daten vorliegt, kann der
22 Anteil der geförderten Migranten in den anderen Förderbereichen (Querschnitt) nicht benannt werden. Darstellung der Umsetzung der Aktionen der Integration von Minderheiten (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Die Integration von Minderheiten wird gewährleistet, da im Rahmen der ESF-Richtlinien, u. a. der ESF-Richtlinie Hochschule und Forschung keine positive Diskriminierung sorbischer Angelegenheiten vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich das Programm sowohl an sorbische und deutsche Bürger des Freistaates Sachsen gleichermaßen. Sorbische Studierende, Promovierende und akademische Nachwuchskräfte sind ebenso Endbegünstigte der geplanten Vorhaben wie ihre deutschen Kommilitonen und Kollegen. Da bisher seitens der SAB keine Auswertung der sozioökonomischen Daten vorliegt, kann der Anteil der geförderten Teilnehmenden, die dem Status einer Minderheitenangehörigkeit besitzen in allen Förderbereichen (Querschnitt) nicht benannt werden. Darstellung der Umsetzung der Aktionen der Integration anderer benachteiligter Gruppen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Die Aktionen für die Integration anderer benachteiligter Gruppen in das Erwerbsleben umfassen im Rahmen der Beschäftigungsförderung die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit (Existenzgründerzuschüsse, Qualifizierung arbeitsloser Existenzgründer), der Einstellung von Benachteiligten, der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen (Beschäftigungsprojekte, Projektkoordinatoren). Nach In-Kraft- Treten der ESF-Richtlinie Beschäftigungsförderung am hat die Förderung Anfang März begonnen. Der Freistaat Sachsen unterstützt angehende Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit mit Zuschüssen und Qualifizierungen. Mit den Existenzgründerzuschüssen sollen Gründer aus Arbeitslosigkeit einen Anreiz zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen selbstständigen Tätigkeit erhalten. Die Zuschüsse, die zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt werden, sollen den Gründern mehr Sicherheit in der schwierigen Anfangsphase geben. In den Existenzgründerbasis- und Existenzgründerintensivkursen werden angehenden Selbstständigen die persönlichen und fachlichen Qualifikationen vermittelt, die für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit benötigt werden. Gegenstand der Förderung von Einstellungszuschüssen ist die dauerhafte Eingliederung von auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligten in sozialversi
23 cherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in KMU durch Gewährung eines Zuschusses zu dem Arbeitsentgelt. Im Bereich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen werden der Einsatz von Projektkoordinatoren für arbeitsmarktpolitische Vorhaben sowie Vorhaben zur Wiederherstellung, zum Erhalt und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen gefördert. Das Ziel der Vorhaben zur Wiederherstellung, zum Erhalt und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit von auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schwervermittelbaren Langzeitarbeitslosen zu verbessern und die Voraussetzungen für eine Teilhabe dieser Personen am Erwerbsleben zu schaffen. Im Rahmen dieser Vorhaben werden für die Teilnehmer sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in KMU oder in gemeinwohlorientierten Bereichen mit Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung geschaffen. Bei Projektkoordinatoren wird das Management von arbeitsmarktpolitischen Vorhaben, die auf die Wiederherstellung, den Erhalt und die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit abzielen, gefördert. Dazu kann für Personen, die solche Vorhaben im Freistaat Sachsen initiieren, betreuen, koordinieren oder durchführen, das Arbeitsentgelt finanziert werden. Unter dem Aspekt der Integration Benachteiligter werden auch Projekte zur Alphabetisierung von funktionalen Analphabeten gefördert. Diese zielen auf die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer, ihrer möglichen Eingliederung in das Erwerbsleben und ihrer besseren sozialen Integration. Die Alphabetisierungsmaßnahmen werden in Teilzeitkursen einschließlich sozialpädagogischer Betreuung durchgeführt. Jährlich sollen Alphabetisierungskurse für etwa 190 funktionale Analphabeten angeboten werden. Darüber hinaus werden unter dem Aspekt der Integration Benachteiligter auch Projekte gefördert, welche die Integration anderer benachteiligter Gruppen zum Ziel haben. Zu diesen Gruppen zählen insbesondere Alleinerziehende, benachteiligte Jugendliche, körperlich oder geistig Behinderte, Suchtabhängige und Ältere. Da bisher seitens der SAB keine Auswertung der sozioökonomischen Daten vorliegt, kann der Anteil der geförderten Teilnehmenden, die diesen Gruppen zuzurechnen sind (Querschnitt) nicht benannt werden. Den Zielgruppen Frauen, Jugend und Migranten wurde besonderes Augenmerk bei der Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen geschenkt. Die Hälfte aller durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen betraf diese Zielgruppen
24 Darstellung der Umsetzung der Aktionen Innovative Maßnahmen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Im Bereich berufliche Bildung, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung werden auf Grundlage der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung innovative Projekte gefördert. Bisher geförderte Projekte sind z. B.: - Kooperative Studiengänge, die eine Berufsausbildung mit einem anerkannten Berufsabschluss und eine Ausbildung an einer Hochschule (Bachelorabschluss) verbinden. Besonderheiten sind die Ausrichtung auf Teilnehmer aus KMU, eine stark verkürzte Ausbildungsdauer (insgesamt 4 bzw. 4,5 Jahre) sowie der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen (interkulturelle Kompetenzen, Auslandsaufenthalt, Führungskompetenzen etc.). Ziel ist die Fach- und Führungskräfteentwicklung sowie bindung in sächsischen KMU (Finanzvolumen ca. 17 Mio EUR). - Die branchenübergreifende Qualifizierung von Betriebs- und Personalräten zu Themen wie demografischer Entwicklung in einem Betriebs- und Personalrätenetzwerk (Finanzvolumen ca EUR). - Die Individuellen Ausbildungspläne, eine modularen Qualifizierung von rund 250 Jugendlichen, die aufgrund ihrer besonderen persönlichen oder sozialen Benachteiligung trotz des bestehenden Förderangebots bisher keinen Berufsabschluss erreichen konnten. Belastbare Ergebnisse zur Umsetzung des Projektes werden mit der im Sommer 2009 beginnenden wissenschaftlichen Begleitung erwartet. Weitere Projekte wie z. B. die kooperative Ausbildung von Berufsschullehrern sowie die Praxisbegleitung des Schulversuchs Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Darüber hinaus wird im Bereich von Projekten mit Schulverweigerern die Förderung von so genannten Produktionsschulen als innovative Maßnahmen gefördert (1,7 Mio. EUR EU-Mittel hierfür bewilligt). Darstellung der Umsetzung der Transnationalen/interregionalen Maßnahmen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006) Unter dem Aspekt der Transnationalität werden u. a. Projekte gefördert, die mehrmonatige Auslandspraktika für Berufsfachschüler, die sich in der Ausbildung zum Fremdsprachenkorrespondenten, Assistenten für Hotelmanagement oder zum Internationalen Touristikassistenten befinden, zum Gegenstand haben. Die Praktika können in Mitgliedstaa
25 ten der Europäischen Union oder einem an die Europäische Union angrenzenden Nicht- EU-Mitgliedstaat oder einem osteuropäischen Drittland durchgeführt werden und müssen inhaltlich so ausgestaltet sein, dass sie den Teilnehmern Sicherheit im Gebrauch der Fremdsprache in Beruf und Alltag und ausreichende Kenntnisse zu Wirtschaft, Politik und Kultur des Gastlandes vermitteln. Ziel ist die Verbesserung der sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen und damit die Steigerung der Einstellungschancen der Berufsfachschüler auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für diese Maßnahme sind jährliche Gesamtausgaben in Höhe von 1.815,7 Tausend EUR, davon ESF-Mittel in Höhe von 1.361,7 Tausend EUR, geplant. Im Jahr wurden 20 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 1,9 Mio. EUR bewilligt. Dies entspricht voll und ganz den Erwartungen. Die Förderung wird folglich sehr gut angenommen und kann als erfolgreiches Instrument in Bezug auf Transnationalität bewertet werden. Es werden zudem Vorhaben für etwa 30 sächsische Grund- und Mittelschullehrer gefördert, die die Vermittlung von Sprachkenntnissen in Tschechisch oder Polnisch zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen in Bezug auf die beiden Nachbarländer zum Gegenstand haben. Dadurch sollen die Lehrer in die Lage versetzt werden, in Polnisch- und Tschechisch- Arbeitsgemeinschaften und in gleichartigen Neigungskursen den Schülern ein sprachliches und interkulturelles Niveau zu vermitteln, das es ihnen ermöglicht, nach ihrer beruflichen Ausbildung in der Grenzregion beruflich tätig zu werden. Der für ein Ziel 3-Projekt erforderliche grenzübergreifende Bezug gemäß Umsetzungsdokument zum Ziel 3- Programm ist bei den Sprachkursen für sächsische Lehrer nicht gegeben. Diese Förderung ist planmäßig noch nicht angelaufen. Es ist vorgesehen, im Sommer 2009 die Ausschreibung für entsprechende Dienstleistungsvereinbarungen durchzuführen. Die Förderung von transnationalen Maßnahmen ist darüber hinaus in der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung vorgesehen. Dabei sollen Projekte einschließlich Studien und Konzepte gefördert werden, die zum Erwerb wirtschaftlicher, fachlicher und interkultureller Kompetenzen von Auszubildenden, Arbeitnehmern und Unternehmen beitragen. So werden über die ESF-Richtlinie Berufliche Bildung sächsische Unternehmen finanziell unterstützt, wenn sie ihre Auszubildenden zu Ausbildungszwecken zu ausländischen Partnerbetrieben entsenden. Außerdem werden zur Vorbereitung auf die Auslandsaufenthalte auch die Teilnahme an Sprachkursen und Kursen zur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen gefördert. Zudem ermöglicht das Sächsische Staatsministerium für Wirt
26 schaft und Arbeit seit dem Ausbildungsjahr /2009 unvermittelten Ausbildungsplatzbewerbern im Rahmen des außerbetrieblichen Landesergänzungsprogramms transnational ein mehrwöchiges Auslandspraktikum. Zusätzlich wird die zukünftige Aufnahme von transnationalen Berufswettbewerben als neuer Fördergegenstand vorbereitet, um den transnationalen Austausch zu Themen der beruflichen Erstausbildung sowie den Erwerb interkultureller Kompetenzen durch Auszubildende und Ausbilder verstärkt zu ermöglichen. Aufgrund offener verfahrensrechtlicher Fragen konnte die Förderung, insbesondere zweiseitiger transnationaler Maßnahmen, bisher nicht umgesetzt werden. Derzeit werden die verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen geschaffen, um solche Art von Maßnahmen umsetzen zu können. 2.2 Angaben zur Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht Bei der Durchführung des Operationellen Programms sind keine wesentlichen Probleme in Bezug auf die Vereinbarkeit mit dem Europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, dem Europäischen Vergaberecht und dem Europäischen und nationalem Haushaltsrecht aufgetreten. Aus Sicht des Freistaates Sachsen ist es jedoch weiterhin angebracht, auf ein Problem einzugehen, das bereits im Jahresbericht 2007 angesprochen wurde, aber trotz einiger Bemühungen auf europäischer Ebene bislang keine Lösung gefunden hat. Demnach enthält Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über die Dauerhaftigkeit der Vorhaben einen sehr komplexen Tatbestand, über dessen inhaltliche Reichweite Unsicherheit besteht. Die Generaldirektion Regionalpolitik hat mit Schreiben vom einen Auslegungsvermerk zu dieser Vorschrift bekannt gegeben. Danach betrifft die Vorschrift nicht nur Vorhaben, die unter die Beihilferegelungen fallen, sondern hauptsächlich Vorhaben, bei denen eine Beteiligung an Vermögensgegenständen erfolgt. Im Weiteren werden in dem Auslegungsvermerk einige Vorhaben aufgezeigt, bei denen diese Voraussetzung typischerweise vorliegt. Eine eindeutige Klärung des Anwendungsbereiches dieser Bestimmung konnte jedoch auch dieser Auslegungsvermerk nicht herbeiführen. Die Verwaltungsbehörde hat sich dieser Vorschrift bislang so weit genähert, dass die inhaltliche Reichweite wie folgt verstanden wird: Betroffen sind, dies ergibt sich aus Buchstabe b) der Bestimmung, vor allem Vorhaben zur Schaffung einer Infrastruktur (für den ESF Bildungsinfrastruktur), innerhalb deren mit dem Zuschuss unter anderem Vermögensgegenstände angeschafft werden. Aber auch das
27 Tatbestandsmerkmal "Einstellung einer Produktionstätigkeit" kann beim ESF zum Tragen kommen, beispielsweise wenn ein Unternehmen einen Zuschuss zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter erhält und mit dem Zuschuss Vermögensgegenstände zum Zwecke der Weiterbildung erworben wurden. Den Begriff des Vermögensgegenstandes grenzt die Verwaltungsbehörde von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die nach deutschem Recht einen Wert von nicht mehr als 150 EUR haben, und von Verbrauchsmaterial ab. Noch ungeklärt ist die Frage, unter welchen Bedingungen eine Bildungsinfrastruktur, z. B. ein Fachkräftenetzwerk oder ein Kompetenzzentrum, als solches einen Vermögensgegenstand darstellen kann. Deutschland und andere Mitgliedstaaten haben diese und weitere Fragen während der 20. Sitzung des COCOF am 24./ angesprochen, wo ein peer review durchgeführt wurde. Die im Protokoll der Sitzung von der Kommission zugesagte gesonderte Note zu den Ergebnissen des Meinungsaustausches liegt leider bis heute nicht vor. Es steht zu hoffen, dass der in der Task Force Simplification eingebrachte Vorschlag Berücksichtigung findet, Artikel 57 so zu ändern, dass der ESF vom Geltungsbereich der Vorschrift ausgenommen wird. 2.3 Wesentliche aufgetretene Probleme und getroffene Abhilfemaßnahmen Im Jahr sind keine wesentlichen Probleme bei der Durchführung des Operationellen Programms aufgetreten. Abhilfemaßnahmen der Verwaltungsbehörde oder des Begleitausschusses waren somit nicht erforderlich. Im Jahr hat die Prüfbehörde keine System- und Vorhabensprüfungen durchgeführt. 2.4 Änderung der Durchführungsbestimmungen des Operationellen Programms Die Umsetzung des Operationellen Programms in Sachsen wurde von den folgenden Faktoren beeinflusst: Im April hat der Bund eine neue Auslegung zu den Sonstigen weiteren Leistungen nach 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II vorgenommen, in deren Folge die Mitfinanzierung der Arbeitsverwaltung an den ESF-Vorhaben zur Wiederherstellung, zum Erhalt und zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit der Richtlinie Beschäftigungsförderung nicht
28 mehr zulässig war. Dadurch konnten die Vorhaben nicht, wie in der ESF-Richtlinie Beschäftigungsförderung festgelegt, umgesetzt werden. Erst nach einer Änderung der ESF-Richtlinie Beschäftigungsförderung im August wurde die Förderung der Vorhaben zum Teil ermöglicht. Eine Fortführung der Vorhaben für SGB II- Anspruchsberechtigte in KMU gelang aufgrund verfahrenstechnischer Schwierigkeiten bei der Mitfinanzierung jedoch nicht, so dass diese Vorhaben im Dezember vollständig von der Förderung ausgesetzt wurden. Mit dem Jahresende wurden die ersten negativen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in der Realwirtschaft im Freistaat Sachsen spürbar. Die Auswirkungen z. B. auf die Weiterbildungsbeteiligung von Unternehmen und die Nutzung der diesbezüglichen Fördermöglichkeiten durch den ESF sind derzeit noch nicht abschätzbar. Nationale Krisenbewältigungsmaßnahmen z. B. in Form der verstärkten Förderung von Kurzarbeit und begleitender Qualifizierung befanden sich Ende in der Vorbereitung auf Bundesebene, die Umsetzung erfolgt erst zu Beginn des Jahres Ebenfalls Anfang 2009 wird die Novellierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB II / SGB III wirksam. 2.5 Wesentliche Änderungen gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Dauerhaftigkeit des Vorhabens) Im Jahr sind keine Fälle verzeichnet worden, in denen eine wesentliche Änderung gemäß Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (Dauerhaftigkeit) festgestellt worden wäre. 2.6 Komplementarität mit anderen Instrumenten Im Folgenden wird gem. Artikel 9 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über die Maßnahmen berichtet, die die Abgrenzung von und Koordinierung mit den Interventionen des EFRE, ESF, des Kohäsionsfonds, des ELER, des EFF sowie den Interventionen der EIB und anderer vorhandener Finanzinstrumente gewährleisten
29 Auf nationaler Ebene findet die Sicherung der Kohärenz über die Zusammenarbeit mit der beim Bund zuständigen Stelle statt. Praktisch erfolgt die Abstimmung der Maßnahmen des Operationellen Programms mit anderen nationalen Förderprogrammen durch Förderkonzepte und Richtlinien. Gleichzeitig finden die Informationen über die Fachpolitiken des Bundes ihre Berücksichtigung bei der Umsetzung des Operationellen Programms. Die Abstimmung mit den anderen gemeinschaftlichen Politiken, insbesondere den Aktionen des EFRE und dem Ziel 3 Europäische Territoriale Zusammenarbeit in der Ausrichtung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit erfolgt innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und über die Abwicklung in der zwischengeschalteten Stelle SAB. In der praktischen Umsetzung bedeutet das, dass die Verwaltungsbehörden der Interventionsbereiche des ESF, EFRE und des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit eng zusammenarbeiten, so dass die Koordinierung der Fördergrundlagen gewährleistet ist. Zudem sind die Verwaltungsbehörden EFRE und Grenzübergreifende Zusammenarbeit im ESF-Begleitausschuss vertreten, so dass auch im Rahmen der Programmsteuerung eine Abstimmung zwischen den Förderprogrammen erfolgen kann. Im Übrigen findet der Vollzug der ESF-, EFRE- und der Ziel 3-Förderung unter dem gemeinsamen Dach der SAB statt. Die Kohärenz und Konsistenz des ESF mit den anderen Fonds der EU-Förderung (EF- RE, ELER, EFF) und mit dem Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit wird in mehreren Stufen sichergestellt: bei der Programmaufstellung über die Ressortabstimmungen und bei der Programmumsetzung durch die Abwicklungsmodalitäten. Hierdurch werden Kohärenz und Konsistenz zwischen den Vorhaben ermöglicht und Doppelförderungen ausgeschlossen. Die Strukturen ermöglichen dabei auch die Erzeugung von Synergien. Demnach wurde bereits bei der Erstellung der Programmdokumente auf eine strenge Trennung der Einsatzbereiche ELER und ESF geachtet. Durch die Konzentration der Fondsverwaltung ELER, Fondsbewirtschaftung ESF, Teil Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sowie Richtlinienverantwortung ESF- Richtlinie, Teil SMUL in einem Referat wird die Koordinierung und der ordnungsgemäße Einsatz der verschiedenen Finanzierungsquellen gewährleistet
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