Allgemeine hochschuleigene Informationen zum Studium Übersicht zulässige Fächerkombinationen

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1 Studienabteilung Allgemeine hochschuleigene Informationen zum Studium Übersicht zulässige Fächerkombinationen Die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg sind ab WS 2011/2012 neu strukturiert. Folgende Lehramts-Studiengänge werden angeboten: Merkmale Studiengänge Regelstudienzeit in Semester (einschl. Praxissemester und Prüfungszeit Zulassungsbeschränkungen Hochschuleigenes Auswahlverfahren Lehramt an Grundschulen Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen Europalehramt an Grundschulen Europalehramt an Werkreal-, Haupt-, sowie Realschulen 8 (Vollzeit) ja ja nein nein ja ja nein nein Besonderheiten Aufnahmeprüfung erforderlich: Anmeldung bis zum Informationen unter: 0721/ Abschluss 1. Staatsexamen Bewerbungen zum Wintersemester: (Ausschlussfrist) Aufnahmeprüfung erforderlich: Anmeldung bis zum Informationen unter: 0721/ Zusätzlich werden folgende Bachelor-Studiengänge angeboten: SportGesundheitFreizeit Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage über das Institut für Bewegungserziehung und Sport bzw. über die Sekretärin der Fakultät III: 0721/ , gabriele.fluhar@vw.phkarlsruhe.de. Pädagogik der Kindheit Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage bzw. über die Sekretärin der Fakultät I: Frau Maßell: 0721/ , marija.massell@vw.ph-karlsruhe.de. Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Bachelor-Studiengang bewerben, müssen den allgemeinen fächerübergreifenden Selbst-Test zur Studienorientierung ( machen, den Sie auch auf unserer Homepage finden! Online-Bewerbung für Erstsemester/Studienanfänger Für die Lehramts- und Bachelor-Studiengänge beantragen Sie den Studienplatz bequem online ab ca. Ende Mai 2011 im Internet unter Die elektronische Antragstellung führt Sie sicher und zügig durch den Antrag auf Zulassung. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, speichern Sie Ihre Daten direkt in das Computersystem der Pädagogischen Hochschule. Im Gegenzug erscheint auf Ihrem Bildschirm ein online erzeugter Antrag auf Zulassung, den Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den übrigen Unterlagen (siehe nächste Seite) an die: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Studienabteilung - Bismarckstr Karlsruhe

2 senden müssen, denn ganz ohne Papierkram geht es auch bei der elektronischen Bewerbung nicht. Ohne Ihre Unterschrift und ohne eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses kann aus dem online gespeicherten Datensatz kein ordnungsgemäßer Antrag werden. Dieser muss spätestens am 15. Juli 2011 (Ausschlussfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge) der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vorliegen. Bewerbung von ausländischen Studienbewerbern Ausländische und staatenlose Studienbewerber/innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (sog. Bildungsinländer/innen) werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union werden zulassungsrechtlich ebenfalls wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt; sie müssen jedoch die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung, TestDaF etc.) nachweisen. Das gilt auch für deutsche Studienbewerber/innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sofern die Deutschkenntnisse nicht hinreichend nachgewiesen sind. Ausländische Studienbewerber/innen, die weder EU-Bürger/innen noch Bildungsinländer/innen (d.h. ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) sind, können sich z. Zt. noch nicht online bewerben. Sie müssen den Antrag auf Zulassung im Akademischen Auslandsamt (Telefon: 0721/ , anfordern und danach den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung und die erforderlichen einzureichenden Unterlagen bis zum 15. Juli 2011 (Ausschlussfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge) an folgende Adresse richten: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Akademisches Auslandsamt - Bismarckstr Karlsruhe Bewerbung in ein höheres Fachsemester/Studiengangwechsler Bewerbungsschluss: 1. September 2011 Wenn bisherige Studienleistungen auf den angestrebten Studiengang angerechnet werden können und damit eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, kann man sich in ein höheres Fachsemester bewerben (Zulassungsbeschränkungen!). Die für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen zuständigen Dozenten finden Sie auf unserer Homepage unter Studium + Lehre/Online-Service für Studierende/Bewerbung/Bewerbung für ein höheres FS/Beratung in den Fächern (Ansprechpartner). Sofern Sie Studienleistungen angerechnet bekommen und/oder bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert haben, bewerben Sie sich bitte mit dem Formular Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (den Antrag finden Sie auf der Homepage Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung mitzusenden: 1. Ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Zulassung (Ausdruck der vorher durchgeführten Online-Bewerbung) in Papierform. 2. Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abitur). 3. Formular Auswahlverfahren für JEDEN Studiengang, für den Sie sich bewerben! 4. Bewerbungen für Lehramt: Nachweis Selbsttest für künftige Lehramtsstudierende/ Lehrerorientierungstest ( Bewerbungen Bachelor: Nachweis fächerübergreifender Selbst-Test zur Studienorientierung ( 5. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sofern Sie momentan studieren. 6. Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. 7. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport: Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung (in Kopie). 8. Beim Europalehramt der Nachweis über die bestandene Sprachprüfung (in Kopie) Stand: Juni 2011

3 Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag ordentlich beglaubigte Kopien (keine Originale) bei. Als ordentliche Beglaubigung werden Dienstsiegel (mit Unterschrift) der Kommunal-, Landkreis-, Landesbehörden und der Kirchen akzeptiert. Bei Zeugnissen wird auch das Dienstsiegel der ausstellenden Schule bzw. Hochschule akzeptiert. Die Nachweise für das Auswahlverfahren müssen in Karlsruhe nicht amtlich beglaubigt sein. Bitte beachten Sie: Eine Antragstellung per Fax ist nicht möglich! Immatrikulation (Einschreibung) Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens erfolgt spätestens Ende August; die Immatrikulation schließt sich an. Informationen zur Immatrikulation (Fristen und Erläuterungen) erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Der Versand der Zulassungsbescheide des Nachrückverfahrens - vorausgesetzt, es findet ein Nachrückverfahren statt erfolgt in der Regel Mitte September. Losverfahren Sollten in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Am Losverfahren kann man teilnehmen, unabhängig davon, ob man sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatte oder nicht. Bitte informieren Sie sich ab Anfang Oktober 2011 auf unserer Homepage, ob ein Losverfahren stattfindet oder nicht. Studiengebühren Seit dem Sommersemester 2007 werden alle Studierenden in Baden-Württemberg in grundständigen und konsekutiven Studiengängen mit 500 pro Semester an den Kosten des Studiums beteiligt. Bei nicht konsekutiven Aufbaustudiengängen entscheidet die Hochschule, ob eine Studiengebühr erhoben wird oder nicht. Neben den Studiengebühren ist zusätzlich für jedes Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 102,70, bestehend aus dem Verwaltungskostenbeitrag (40,00 ) und dem jeweiligen für die Hochschule gültigen Studentenwerksbeitrag (62,70 ), zu zahlen. Die Studiengebühren werden zusammen mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig. Jede/r Studierende erhält einen Gebührenbescheid, der für die Gesamtdauer des Studiums an der Pädagogischen Hochschule gilt. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Darlehen bei der L-Bank Baden-Württemberg. Auf Antrag kommen bestimmte Befreiungsmöglichkeiten in Betracht - wie z.b. bei Kindererziehung (bis zum 14. Lebensjahr des Kindes) und bei rechtzeitig beantragten Urlaubssemestern. Im Einzelnen können Sie sich über Befreiungsmöglichkeiten anhand eines Informationsblattes zu den allgemeinen Studiengebühren informieren, welches auf unserer Homepage ( abgerufen werden kann. Die Studienabteilung steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule einschließenden fachgebundenen Hochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt dagegen nur zum Studium des Bachelor-Studiengangs Pädagogik der Kindheit Stand: Juni 2011

4 Wer keine Allgemeine Hochschulreife hat, kann nach erfolgreich absolvierter Eignungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (z.b. Berufsausbildung und Berufstätigkeit) zum Studium zugelassen werden. Die Eignungsprüfungen werden im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in gewissen Studiengängen. Bewerbungsschluss ist jeweils der Wer keine schulische Hochschulzugangsberechtigung hat und beruflich qualifiziert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen (evtl. Eignungsprüfung) zum Studium zugelassen werden Informationen zu den Eignungsprüfungen erhalten Sie auf unserer Homepage und unter: 0721/ , Ausländische Bildungsnachweise Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird die Gleichwertigkeit der Vorbildung durch die Hochschule geprüft. Hierzu wird eine Durchschnittsnote ermittelt. Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus den Ländern des Beitrittsgebiets, die keinen Vermerk über die bundesweite Anerkennung enthalten, ist die Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 7, Schule und Bildung) über die Gleichwertigkeit der Vorbildung beizufügen. Diese Bescheinigungen sind der Hochschule zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen in ausländischer Sprache mit einer Übersetzung in die deutsche (ggf. englische oder französische) Sprache in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bewerber/innen mit ausländischer Lehramtsprüfung müssen die Anerkennung ihres Lehramtsstudiums beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9, Postfach 2666, Tübingen beantragen. Aus- und Übersiedler beantragen die Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung bei einem der Regierungspräsidien des Landes (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen), Abt. 7 Schule und Bildung. Studiengang- und fachspezifische Voraussetzungen (Aufnahmeprüfungen) Für die Studiengänge Europalehramt an Grundschulen Europalehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (Bewerbungsschluss: ) in Englisch oder Französisch Voraussetzung für die Zulassung. Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage ( bzw. unter: 0721/ , rosita.hardock@vw.ph-karlsruhe.de Die Zulassung zum Studium in den Fächern Kunst, Musik und Sport* setzt neben den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen i.d.r. das Bestehen einer Aufnahmeprüfung voraus. (Bewerbungsschluss Kunst: /01.10., Musik: / und Sport: Informationen zu Kunst und Musik erhalten Sie auf unserer Homepage ( über das Institut für Kunst und Musik unter: 0721/ , elena.blancato@vw.phkarlsruhe.de. Informationen zu Sport erhalten Sie über das Institut für Bewegungserziehung und Sport unter: 0721/ , gabriele.fluhar@vw.ph-karlsruhe.de * Für den Bachelor-Studiengang SportGesundheitFreizeit ist keine Aufnahmeprüfung im Fach Sport erforderlich! Zulassungsbeschränkungen In allen Studiengängen (außer Europalehramt) bestehen Zulassungsbeschränkungen. Dies bedeutet, dass die Pädagogische Hochschule Karlsruhe für die einzelnen Studiengänge nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben kann. Die Anzahl der verfügbaren Plätze wird für jedes Studienjahr vom Wissenschaftsministerium festgelegt. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Plätze zur Verfügung stehen Stand: Juni 2011

5 Wichtige Vorüberlegungen bei der Wahl der Studiengänge Bei den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen darf pro Hochschule jeweils nur ein Hauptantrag, ein 1. Hilfsantrag und ein 2. Hilfsantrag gestellt werden. Es ist nicht möglich, sich auf mehrere Studiengänge im Hauptantrag zu bewerben. Das bedeutet, Sie müssen eine Wertigkeit festlegen: Der Studiengang, der für Sie Vorrang hat, sollte Ihr Hauptantrag sein, dann folgen ggf. 1. und 2. Hilfsantrag. Kann Ihrem Hauptantrag nicht entsprochen werden, werden die Hilfsanträge jedoch erst berücksichtigt, wenn in den Studiengängen, für die Sie die Hilfsanträge gestellt haben, keine Hauptanträge mehr vorliegen. Das heißt, Hauptanträge werden immer vorrangig berücksichtigt. Deshalb kann es sein, dass die Hilfsanträge gar nicht berücksichtigt werden. Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen Die Studienplätze werden zunächst nach folgenden Quoten vergeben: 1. Härtefälle (5 %) Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. 2. Ausländer/innen (8 %) Ausländische Bewerber/innen, die nicht aus EU-Staaten stammen und die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorzuweisen haben. 3. Zweitstudium (2 %) Bewerber/innen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. 4. Ortsbindung (1 %) Bewerber/innen, bei denen die Ortsbindung im öffentlichen Interesse liegt. Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben nach: 5. Hochschuleigenes Auswahlverfahren (90 %) 90% der Studienplätze werden aufgrund eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben Das bedeutet, dass bei der Studienplatzvergabe neben der schulischen Leistung (HZB-Note) auch bestimmte sonstige außerschulische Leistungen wie Berufsausbildung, Praktikum, Ehrenamt etc. bewertet werden. Füllen Sie deshalb immer das Formular "Hochschuleigenes Auswahlverfahren" aus, wenn Sie Nachweise über sonstige Leistungen geltend machen möchten! 6. Wartezeit (10 %) Die Wartezeit errechnet sich aus der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichen sind. Hochschuleigenes Auswahlverfahren Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerber/innen teil, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang form- und fristgerecht beworben haben. Da die Voraussetzungen der einzelnen Bewerber/innen in jedem Durchgang variieren und diejenigen mit den jeweils meisten Auswahlpunkten genommen werden, lassen sich im Vorfeld keine Prognosen über die Chancenwahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen für die Auswahlverfahren: die genaue Art und den Zeitraum der Tätigkeit (und nur für den "Bachelor Pädagogik der Kindheit" auch den genauen Zeitumfang in Wochenstunden) belegen. Sollten diese Angaben nicht ersichtlich sein, ist eine Bewertung zu Ihren Gunsten ausgeschlossen! Entsprechende Bescheinigungen werden vom jeweiligen Träger / von den Schulen oder von den zuständigen Einrichtungen ausgestellt. Es reicht, wenn Sie Kopien beilegen. Es müssen keine Original-Belege sein Stand: Juni 2011

6 Lehramt an Grundschulen Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen (GPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Regelstudienzeit 8 Semester (einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit) Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Anfangsunterrichts 2. Pädagogische Psychologie 3. theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung 4. Grundlagen des Sprechens und interdisziplinäres Projekt 5. Studium von 4 Kompetenzbereichen und 2 Vertiefungsfächern 6. Schulpraktische Ausbildung Die Grundstruktur des Studienganges und die Verteilung der insgesamt 240 sehen voraussichtlich wie folgt aus: Lehramt an Grundschulen Bildungswissenschaftlicher Bereich Fachlicher Bereich Schulpraktischer Bereich - Erziehungswissenschaft (unter besonderer Berücksichtigung des Anfangsunterrichts) - Pädagogische Psychologie - Grundfragen der Bildung - Grundlagen des Sprechens und interdisziplinäres Projekt - Fachwissenschaft - Fachdidaktik - Methodik 4 Kompetenzbereiche 2 Vertiefungsfächer Orientierungs- und Einführungspraktikum (ca. 2 Wochen) Integriertes Semesterpraktikum im 4. oder 5. Semester (ca. 14 Wochen) Professionalisierungspraktikum (ca. 3 Wochen) je 20 je 30 insgesamt 30 Wissenschaftliche Arbeit 10 Bei der Wahl der sogenannten Kompetenzbereiche und der Vertiefungsfächer ist folgendes zu beachten: Sie studieren 4 Kompetenzbereiche, wobei die Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache und Mathematik verpflichtend sind. Einer dieser beiden Kompetenzbereiche ist vertiefend zu studieren (1. Hauptfach). weitere Kompetenzbereiche gewählt werden können aus folgenden 8 Bereichen: - Naturwissenschaften und Technik mit Vertiefung Biologie, Chemie, Physik oder Technik - Fremdsprachen mit Vertiefung Englisch oder Französisch - Sozialwissenschaften mit Vertiefung Geographie, Politikwissenschaft oder Geschichte - Sport und Gesundheit mit Vertiefung Alltagskultur und Gesundheit oder Sport - Ästhetisch-musikalische Bildung mit Vertiefung Kunst oder Musik - Evangelische Theologie/Religionspädagogik - Katholische Theologie/Religionspädagogik - Islamische Theologie / Religionspädagogik (ohne Vertiefungsfach) Ein Fach aus diesem Kompetenzbereich ist vertieft zu studieren (2. Hauptfach). Als 3. Fach ist ein weiterer Kompetenzbereich zu wählen. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist die Aufnahmeprüfung nicht erforderlich, wenn das Fach als 3. Fach (nur Kompetenzbereich) studiert wird Stand: 10. Juni 2011

7 Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen (WHRPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Regelstudienzeit 8 Semester (einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit). Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft 2. Pädagogische Psychologie 3. Theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung 4. Grundlagen des Sprechens 5. Studium von 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern 6. Schulpraktische Ausbildung Die Grundstruktur des Studienganges und die Verteilung der insgesamt 240 sehen voraussichtlich wie folgt aus: Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen Bildungswissenschaftlicher Bereich Fachlicher Bereich - Erziehungswissenschaft - Pädagogische Psychologie - Grundfragen der Bildung - Grundlagen des Sprechens - Fachwissenschaft - Fachdidaktik - Methodik 1 Hauptfach 2 Nebenfächer je 39 Schulpraktischer Bereich Orientierungs- und Einführungspraktikum (ca. 2 Wochen) Integriertes Semesterpraktikum im 4. oder 5. Semester (ca. 14 Wochen) Professionalisierungspraktikum (ca. 3 Wochen) insgesamt 30 Wissenschaftliche Arbeit 10 Bei der Fächerwahl ist folgendes zu beachten:sie studieren 1 Haupt- und 2 Nebenfächer, die Sie aus nachstehendem Fächerangebot wählen können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik. Mindestens 1 Fach davon muss Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik, Chemie, Technik oder Wirtschaft sein. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Bei Wahl des Faches Kunst, Musik oder Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011

8 Europalehramt an Grundschulen Der Studiengang für das Europalehramt an Grundschulen verbindet das Studium für das Lehramt an Grundschulen mit bilingualem Lehren und Lernen/kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch. Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen (GPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Zielsprachliche Aufnahmeprüfung Das Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Zielsprache ist Zulassungsvoraussetzung. Deshalb senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis erst nach der bestandenen Aufnahmeprüfung an die Hochschule! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Regelstudienzeit 8 Semester einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit und einem verbindlichen Auslandssemester. Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Kompetenzbereiche und zugeordnete Vertiefungsfächer Verpflichtend zu wählen sind - der Kompetenzbereich Deutsch einschließlich Deutsch als Fremdsprache, - der Kompetenzbereich Mathematik, - der Kompetenzbereich bilinguales Lehren und Lernen/kulturelle Diversität (Zielsprache Englisch oder Französisch). Als vierter Kompetenzbereich wird ein Kompetenzbereich gewählt aus Naturwissenschaft und Technik, Sozialwissenschaften, Sport und Gesundheit, Kunst und Musik oder evangelischer oder katholischer Theologie. Im Rahmen dieses Kompetenzbereichs ist ein dem Kompetenzbereich zugeordnetes bilinguales Sachfach zu wählen, das in der Zielsprache studiert wird. Fächerwahl bei der Online-Bewerbung Bei der Online-Bewerbung sind 2 Hauptfächer zu wählen: - die Zielsprache Englisch oder Französisch (Kompetzenbereich drei) - ein bilinguales Sachfach aus dem Kompetzenbereich vier Die Fächer Deutsch und Mathematik sind nicht anzugeben, weil sie verpflichtend zu studieren sind. Einschränkungen Folgende Fächer können im vierten Kompetenzbereich nur in Verbindung mit der Zielsprache Englisch gewählt werden: Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Sport Folgende Fächer könne im vierten Kompetenzbereich nicht gewählt werden: Physik, Technik, Wirtschaft. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011

9 Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Der Profilstudiengang für das Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen verbindet das Studium für das Lehramt dieser Schultypen mit bilingualem Lehren und Lernen/kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch. Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Zielsprachliche Aufnahmeprüfung Das Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Zielsprache ist Zulassungsvoraussetzung. Deshalb senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis erst nach der bestandenen Aufnahmeprüfung an die Hochschule! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Regelstudienzeit 8 Semester einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit und einem verbindlichen Auslandssemester. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester und schließt ein verbindliches Auslandssemester mit ein. Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Fächerwahl bei der Online-Bewerbung Zu wählen sind - ein Hauptfach als bilinguales Sachfach einschließlich bilingualem Lehren und Lernen, - die Zielsprache Englisch oder Französisch, - ein weiteres bilinguales Sachfach. Einschränkungen Folgende Fächer können als bilinguales Sachfach (Hauptfach) nur in Verbindung mit der Zielsprache Englisch gewählt werden: Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Sport. Folgende Fächer können nicht als bilinguales Sachfach (Hauptfach) gewählt werden: Informatik, Physik, Technik, Wirtschaft, Ethik. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011

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