Allgemeine hochschuleigene Informationen zum Studium Übersicht zulässige Fächerkombinationen
|
|
- Victoria Ritter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Studienabteilung Allgemeine hochschuleigene Informationen zum Studium Übersicht zulässige Fächerkombinationen Die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg sind ab WS 2011/2012 neu strukturiert. Folgende Lehramts-Studiengänge werden angeboten: Merkmale Studiengänge Regelstudienzeit in Semester (einschl. Praxissemester und Prüfungszeit Zulassungsbeschränkungen Hochschuleigenes Auswahlverfahren Lehramt an Grundschulen Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen Europalehramt an Grundschulen Europalehramt an Werkreal-, Haupt-, sowie Realschulen 8 (Vollzeit) ja ja nein nein ja ja nein nein Besonderheiten Aufnahmeprüfung erforderlich: Anmeldung bis zum Informationen unter: 0721/ Abschluss 1. Staatsexamen Bewerbungen zum Wintersemester: (Ausschlussfrist) Aufnahmeprüfung erforderlich: Anmeldung bis zum Informationen unter: 0721/ Zusätzlich werden folgende Bachelor-Studiengänge angeboten: SportGesundheitFreizeit Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage über das Institut für Bewegungserziehung und Sport bzw. über die Sekretärin der Fakultät III: 0721/ , gabriele.fluhar@vw.phkarlsruhe.de. Pädagogik der Kindheit Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage bzw. über die Sekretärin der Fakultät I: Frau Maßell: 0721/ , marija.massell@vw.ph-karlsruhe.de. Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Bachelor-Studiengang bewerben, müssen den allgemeinen fächerübergreifenden Selbst-Test zur Studienorientierung ( machen, den Sie auch auf unserer Homepage finden! Online-Bewerbung für Erstsemester/Studienanfänger Für die Lehramts- und Bachelor-Studiengänge beantragen Sie den Studienplatz bequem online ab ca. Ende Mai 2011 im Internet unter Die elektronische Antragstellung führt Sie sicher und zügig durch den Antrag auf Zulassung. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, speichern Sie Ihre Daten direkt in das Computersystem der Pädagogischen Hochschule. Im Gegenzug erscheint auf Ihrem Bildschirm ein online erzeugter Antrag auf Zulassung, den Sie ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den übrigen Unterlagen (siehe nächste Seite) an die: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Studienabteilung - Bismarckstr Karlsruhe
2 senden müssen, denn ganz ohne Papierkram geht es auch bei der elektronischen Bewerbung nicht. Ohne Ihre Unterschrift und ohne eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abiturzeugnisses kann aus dem online gespeicherten Datensatz kein ordnungsgemäßer Antrag werden. Dieser muss spätestens am 15. Juli 2011 (Ausschlussfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge) der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe vorliegen. Bewerbung von ausländischen Studienbewerbern Ausländische und staatenlose Studienbewerber/innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (sog. Bildungsinländer/innen) werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union werden zulassungsrechtlich ebenfalls wie deutsche Studienbewerber/innen behandelt; sie müssen jedoch die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung, TestDaF etc.) nachweisen. Das gilt auch für deutsche Studienbewerber/innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sofern die Deutschkenntnisse nicht hinreichend nachgewiesen sind. Ausländische Studienbewerber/innen, die weder EU-Bürger/innen noch Bildungsinländer/innen (d.h. ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) sind, können sich z. Zt. noch nicht online bewerben. Sie müssen den Antrag auf Zulassung im Akademischen Auslandsamt (Telefon: 0721/ , anfordern und danach den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung und die erforderlichen einzureichenden Unterlagen bis zum 15. Juli 2011 (Ausschlussfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge) an folgende Adresse richten: Pädagogische Hochschule Karlsruhe - Akademisches Auslandsamt - Bismarckstr Karlsruhe Bewerbung in ein höheres Fachsemester/Studiengangwechsler Bewerbungsschluss: 1. September 2011 Wenn bisherige Studienleistungen auf den angestrebten Studiengang angerechnet werden können und damit eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, kann man sich in ein höheres Fachsemester bewerben (Zulassungsbeschränkungen!). Die für die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen zuständigen Dozenten finden Sie auf unserer Homepage unter Studium + Lehre/Online-Service für Studierende/Bewerbung/Bewerbung für ein höheres FS/Beratung in den Fächern (Ansprechpartner). Sofern Sie Studienleistungen angerechnet bekommen und/oder bereits an einer Pädagogischen Hochschule studiert haben, bewerben Sie sich bitte mit dem Formular Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester (den Antrag finden Sie auf der Homepage Folgende Unterlagen sind mit dem jeweiligen Antrag auf Zulassung mitzusenden: 1. Ausgedruckter und unterschriebener Antrag auf Zulassung (Ausdruck der vorher durchgeführten Online-Bewerbung) in Papierform. 2. Eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.b. Abitur). 3. Formular Auswahlverfahren für JEDEN Studiengang, für den Sie sich bewerben! 4. Bewerbungen für Lehramt: Nachweis Selbsttest für künftige Lehramtsstudierende/ Lehrerorientierungstest ( Bewerbungen Bachelor: Nachweis fächerübergreifender Selbst-Test zur Studienorientierung ( 5. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sofern Sie momentan studieren. 6. Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. 7. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport: Nachweis über die bestandene Aufnahmeprüfung (in Kopie). 8. Beim Europalehramt der Nachweis über die bestandene Sprachprüfung (in Kopie) Stand: Juni 2011
3 Fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag ordentlich beglaubigte Kopien (keine Originale) bei. Als ordentliche Beglaubigung werden Dienstsiegel (mit Unterschrift) der Kommunal-, Landkreis-, Landesbehörden und der Kirchen akzeptiert. Bei Zeugnissen wird auch das Dienstsiegel der ausstellenden Schule bzw. Hochschule akzeptiert. Die Nachweise für das Auswahlverfahren müssen in Karlsruhe nicht amtlich beglaubigt sein. Bitte beachten Sie: Eine Antragstellung per Fax ist nicht möglich! Immatrikulation (Einschreibung) Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide des Hauptverfahrens erfolgt spätestens Ende August; die Immatrikulation schließt sich an. Informationen zur Immatrikulation (Fristen und Erläuterungen) erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid. Der Versand der Zulassungsbescheide des Nachrückverfahrens - vorausgesetzt, es findet ein Nachrückverfahren statt erfolgt in der Regel Mitte September. Losverfahren Sollten in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Am Losverfahren kann man teilnehmen, unabhängig davon, ob man sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatte oder nicht. Bitte informieren Sie sich ab Anfang Oktober 2011 auf unserer Homepage, ob ein Losverfahren stattfindet oder nicht. Studiengebühren Seit dem Sommersemester 2007 werden alle Studierenden in Baden-Württemberg in grundständigen und konsekutiven Studiengängen mit 500 pro Semester an den Kosten des Studiums beteiligt. Bei nicht konsekutiven Aufbaustudiengängen entscheidet die Hochschule, ob eine Studiengebühr erhoben wird oder nicht. Neben den Studiengebühren ist zusätzlich für jedes Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 102,70, bestehend aus dem Verwaltungskostenbeitrag (40,00 ) und dem jeweiligen für die Hochschule gültigen Studentenwerksbeitrag (62,70 ), zu zahlen. Die Studiengebühren werden zusammen mit dem Semesterbeitrag bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig. Jede/r Studierende erhält einen Gebührenbescheid, der für die Gesamtdauer des Studiums an der Pädagogischen Hochschule gilt. Wer die Studiengebühren nicht selbst aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Darlehen bei der L-Bank Baden-Württemberg. Auf Antrag kommen bestimmte Befreiungsmöglichkeiten in Betracht - wie z.b. bei Kindererziehung (bis zum 14. Lebensjahr des Kindes) und bei rechtzeitig beantragten Urlaubssemestern. Im Einzelnen können Sie sich über Befreiungsmöglichkeiten anhand eines Informationsblattes zu den allgemeinen Studiengebühren informieren, welches auf unserer Homepage ( abgerufen werden kann. Die Studienabteilung steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule einschließenden fachgebundenen Hochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt dagegen nur zum Studium des Bachelor-Studiengangs Pädagogik der Kindheit Stand: Juni 2011
4 Wer keine Allgemeine Hochschulreife hat, kann nach erfolgreich absolvierter Eignungsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (z.b. Berufsausbildung und Berufstätigkeit) zum Studium zugelassen werden. Die Eignungsprüfungen werden im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in gewissen Studiengängen. Bewerbungsschluss ist jeweils der Wer keine schulische Hochschulzugangsberechtigung hat und beruflich qualifiziert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen (evtl. Eignungsprüfung) zum Studium zugelassen werden Informationen zu den Eignungsprüfungen erhalten Sie auf unserer Homepage und unter: 0721/ , Ausländische Bildungsnachweise Bei ausländischen Bildungsnachweisen wird die Gleichwertigkeit der Vorbildung durch die Hochschule geprüft. Hierzu wird eine Durchschnittsnote ermittelt. Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus den Ländern des Beitrittsgebiets, die keinen Vermerk über die bundesweite Anerkennung enthalten, ist die Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung 7, Schule und Bildung) über die Gleichwertigkeit der Vorbildung beizufügen. Diese Bescheinigungen sind der Hochschule zusammen mit dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen in ausländischer Sprache mit einer Übersetzung in die deutsche (ggf. englische oder französische) Sprache in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Bewerber/innen mit ausländischer Lehramtsprüfung müssen die Anerkennung ihres Lehramtsstudiums beim Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9, Postfach 2666, Tübingen beantragen. Aus- und Übersiedler beantragen die Anerkennung ihrer Lehramtsprüfung bei einem der Regierungspräsidien des Landes (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen), Abt. 7 Schule und Bildung. Studiengang- und fachspezifische Voraussetzungen (Aufnahmeprüfungen) Für die Studiengänge Europalehramt an Grundschulen Europalehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (Bewerbungsschluss: ) in Englisch oder Französisch Voraussetzung für die Zulassung. Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage ( bzw. unter: 0721/ , rosita.hardock@vw.ph-karlsruhe.de Die Zulassung zum Studium in den Fächern Kunst, Musik und Sport* setzt neben den sonstigen Zulassungsvoraussetzungen i.d.r. das Bestehen einer Aufnahmeprüfung voraus. (Bewerbungsschluss Kunst: /01.10., Musik: / und Sport: Informationen zu Kunst und Musik erhalten Sie auf unserer Homepage ( über das Institut für Kunst und Musik unter: 0721/ , elena.blancato@vw.phkarlsruhe.de. Informationen zu Sport erhalten Sie über das Institut für Bewegungserziehung und Sport unter: 0721/ , gabriele.fluhar@vw.ph-karlsruhe.de * Für den Bachelor-Studiengang SportGesundheitFreizeit ist keine Aufnahmeprüfung im Fach Sport erforderlich! Zulassungsbeschränkungen In allen Studiengängen (außer Europalehramt) bestehen Zulassungsbeschränkungen. Dies bedeutet, dass die Pädagogische Hochschule Karlsruhe für die einzelnen Studiengänge nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen vergeben kann. Die Anzahl der verfügbaren Plätze wird für jedes Studienjahr vom Wissenschaftsministerium festgelegt. Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Plätze zur Verfügung stehen Stand: Juni 2011
5 Wichtige Vorüberlegungen bei der Wahl der Studiengänge Bei den Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen darf pro Hochschule jeweils nur ein Hauptantrag, ein 1. Hilfsantrag und ein 2. Hilfsantrag gestellt werden. Es ist nicht möglich, sich auf mehrere Studiengänge im Hauptantrag zu bewerben. Das bedeutet, Sie müssen eine Wertigkeit festlegen: Der Studiengang, der für Sie Vorrang hat, sollte Ihr Hauptantrag sein, dann folgen ggf. 1. und 2. Hilfsantrag. Kann Ihrem Hauptantrag nicht entsprochen werden, werden die Hilfsanträge jedoch erst berücksichtigt, wenn in den Studiengängen, für die Sie die Hilfsanträge gestellt haben, keine Hauptanträge mehr vorliegen. Das heißt, Hauptanträge werden immer vorrangig berücksichtigt. Deshalb kann es sein, dass die Hilfsanträge gar nicht berücksichtigt werden. Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen Die Studienplätze werden zunächst nach folgenden Quoten vergeben: 1. Härtefälle (5 %) Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. 2. Ausländer/innen (8 %) Ausländische Bewerber/innen, die nicht aus EU-Staaten stammen und die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorzuweisen haben. 3. Zweitstudium (2 %) Bewerber/innen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. 4. Ortsbindung (1 %) Bewerber/innen, bei denen die Ortsbindung im öffentlichen Interesse liegt. Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben nach: 5. Hochschuleigenes Auswahlverfahren (90 %) 90% der Studienplätze werden aufgrund eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben Das bedeutet, dass bei der Studienplatzvergabe neben der schulischen Leistung (HZB-Note) auch bestimmte sonstige außerschulische Leistungen wie Berufsausbildung, Praktikum, Ehrenamt etc. bewertet werden. Füllen Sie deshalb immer das Formular "Hochschuleigenes Auswahlverfahren" aus, wenn Sie Nachweise über sonstige Leistungen geltend machen möchten! 6. Wartezeit (10 %) Die Wartezeit errechnet sich aus der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichen sind. Hochschuleigenes Auswahlverfahren Am Auswahlverfahren nehmen alle Studienbewerber/innen teil, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang form- und fristgerecht beworben haben. Da die Voraussetzungen der einzelnen Bewerber/innen in jedem Durchgang variieren und diejenigen mit den jeweils meisten Auswahlpunkten genommen werden, lassen sich im Vorfeld keine Prognosen über die Chancenwahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz abgeben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen für die Auswahlverfahren: die genaue Art und den Zeitraum der Tätigkeit (und nur für den "Bachelor Pädagogik der Kindheit" auch den genauen Zeitumfang in Wochenstunden) belegen. Sollten diese Angaben nicht ersichtlich sein, ist eine Bewertung zu Ihren Gunsten ausgeschlossen! Entsprechende Bescheinigungen werden vom jeweiligen Träger / von den Schulen oder von den zuständigen Einrichtungen ausgestellt. Es reicht, wenn Sie Kopien beilegen. Es müssen keine Original-Belege sein Stand: Juni 2011
6 Lehramt an Grundschulen Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen (GPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Regelstudienzeit 8 Semester (einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit) Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Anfangsunterrichts 2. Pädagogische Psychologie 3. theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung 4. Grundlagen des Sprechens und interdisziplinäres Projekt 5. Studium von 4 Kompetenzbereichen und 2 Vertiefungsfächern 6. Schulpraktische Ausbildung Die Grundstruktur des Studienganges und die Verteilung der insgesamt 240 sehen voraussichtlich wie folgt aus: Lehramt an Grundschulen Bildungswissenschaftlicher Bereich Fachlicher Bereich Schulpraktischer Bereich - Erziehungswissenschaft (unter besonderer Berücksichtigung des Anfangsunterrichts) - Pädagogische Psychologie - Grundfragen der Bildung - Grundlagen des Sprechens und interdisziplinäres Projekt - Fachwissenschaft - Fachdidaktik - Methodik 4 Kompetenzbereiche 2 Vertiefungsfächer Orientierungs- und Einführungspraktikum (ca. 2 Wochen) Integriertes Semesterpraktikum im 4. oder 5. Semester (ca. 14 Wochen) Professionalisierungspraktikum (ca. 3 Wochen) je 20 je 30 insgesamt 30 Wissenschaftliche Arbeit 10 Bei der Wahl der sogenannten Kompetenzbereiche und der Vertiefungsfächer ist folgendes zu beachten: Sie studieren 4 Kompetenzbereiche, wobei die Kompetenzbereiche Deutsch einschließlich Deutsch als Zweitsprache und Mathematik verpflichtend sind. Einer dieser beiden Kompetenzbereiche ist vertiefend zu studieren (1. Hauptfach). weitere Kompetenzbereiche gewählt werden können aus folgenden 8 Bereichen: - Naturwissenschaften und Technik mit Vertiefung Biologie, Chemie, Physik oder Technik - Fremdsprachen mit Vertiefung Englisch oder Französisch - Sozialwissenschaften mit Vertiefung Geographie, Politikwissenschaft oder Geschichte - Sport und Gesundheit mit Vertiefung Alltagskultur und Gesundheit oder Sport - Ästhetisch-musikalische Bildung mit Vertiefung Kunst oder Musik - Evangelische Theologie/Religionspädagogik - Katholische Theologie/Religionspädagogik - Islamische Theologie / Religionspädagogik (ohne Vertiefungsfach) Ein Fach aus diesem Kompetenzbereich ist vertieft zu studieren (2. Hauptfach). Als 3. Fach ist ein weiterer Kompetenzbereich zu wählen. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist die Aufnahmeprüfung nicht erforderlich, wenn das Fach als 3. Fach (nur Kompetenzbereich) studiert wird Stand: 10. Juni 2011
7 Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen (WHRPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Regelstudienzeit 8 Semester (einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit). Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Studieninhalte 1. Erziehungswissenschaft 2. Pädagogische Psychologie 3. Theologische, philosophische, soziologische und politikwissenschaftliche Grundfragen der Bildung 4. Grundlagen des Sprechens 5. Studium von 1 Hauptfach und 2 Nebenfächern 6. Schulpraktische Ausbildung Die Grundstruktur des Studienganges und die Verteilung der insgesamt 240 sehen voraussichtlich wie folgt aus: Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen Bildungswissenschaftlicher Bereich Fachlicher Bereich - Erziehungswissenschaft - Pädagogische Psychologie - Grundfragen der Bildung - Grundlagen des Sprechens - Fachwissenschaft - Fachdidaktik - Methodik 1 Hauptfach 2 Nebenfächer je 39 Schulpraktischer Bereich Orientierungs- und Einführungspraktikum (ca. 2 Wochen) Integriertes Semesterpraktikum im 4. oder 5. Semester (ca. 14 Wochen) Professionalisierungspraktikum (ca. 3 Wochen) insgesamt 30 Wissenschaftliche Arbeit 10 Bei der Fächerwahl ist folgendes zu beachten:sie studieren 1 Haupt- und 2 Nebenfächer, die Sie aus nachstehendem Fächerangebot wählen können: Alltagskultur und Gesundheit, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politikwissenschaft, Sport, Technik, evangelische oder katholische Theologie/Religionspädagogik. Mindestens 1 Fach davon muss Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Physik, Chemie, Technik oder Wirtschaft sein. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Bei Wahl des Faches Kunst, Musik oder Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011
8 Europalehramt an Grundschulen Der Studiengang für das Europalehramt an Grundschulen verbindet das Studium für das Lehramt an Grundschulen mit bilingualem Lehren und Lernen/kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch. Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Grundschulen (GPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Zielsprachliche Aufnahmeprüfung Das Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Zielsprache ist Zulassungsvoraussetzung. Deshalb senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis erst nach der bestandenen Aufnahmeprüfung an die Hochschule! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Regelstudienzeit 8 Semester einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit und einem verbindlichen Auslandssemester. Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Kompetenzbereiche und zugeordnete Vertiefungsfächer Verpflichtend zu wählen sind - der Kompetenzbereich Deutsch einschließlich Deutsch als Fremdsprache, - der Kompetenzbereich Mathematik, - der Kompetenzbereich bilinguales Lehren und Lernen/kulturelle Diversität (Zielsprache Englisch oder Französisch). Als vierter Kompetenzbereich wird ein Kompetenzbereich gewählt aus Naturwissenschaft und Technik, Sozialwissenschaften, Sport und Gesundheit, Kunst und Musik oder evangelischer oder katholischer Theologie. Im Rahmen dieses Kompetenzbereichs ist ein dem Kompetenzbereich zugeordnetes bilinguales Sachfach zu wählen, das in der Zielsprache studiert wird. Fächerwahl bei der Online-Bewerbung Bei der Online-Bewerbung sind 2 Hauptfächer zu wählen: - die Zielsprache Englisch oder Französisch (Kompetzenbereich drei) - ein bilinguales Sachfach aus dem Kompetzenbereich vier Die Fächer Deutsch und Mathematik sind nicht anzugeben, weil sie verpflichtend zu studieren sind. Einschränkungen Folgende Fächer können im vierten Kompetenzbereich nur in Verbindung mit der Zielsprache Englisch gewählt werden: Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Sport Folgende Fächer könne im vierten Kompetenzbereich nicht gewählt werden: Physik, Technik, Wirtschaft. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011
9 Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Der Profilstudiengang für das Europalehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen verbindet das Studium für das Lehramt dieser Schultypen mit bilingualem Lehren und Lernen/kultureller Diversität auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch. Rechtliche Grundlage Prüfungsordnung für das Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen (WHRPO I) vom Lehrerorientierungstest Zulassungsvoraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis der Teilnahme am Lehrerorientierungstest. Zielsprachliche Aufnahmeprüfung Das Bestehen der Aufnahmeprüfung in der Zielsprache ist Zulassungsvoraussetzung. Deshalb senden Sie die Bewerbungsunterlagen mit dem Nachweis erst nach der bestandenen Aufnahmeprüfung an die Hochschule! Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Regelstudienzeit 8 Semester einschließlich Praxissemester und Prüfungszeit und einem verbindlichen Auslandssemester. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester und schließt ein verbindliches Auslandssemester mit ein. Der beträgt 240, wobei 1 Leistungspunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Fächerwahl bei der Online-Bewerbung Zu wählen sind - ein Hauptfach als bilinguales Sachfach einschließlich bilingualem Lehren und Lernen, - die Zielsprache Englisch oder Französisch, - ein weiteres bilinguales Sachfach. Einschränkungen Folgende Fächer können als bilinguales Sachfach (Hauptfach) nur in Verbindung mit der Zielsprache Englisch gewählt werden: Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Sport. Folgende Fächer können nicht als bilinguales Sachfach (Hauptfach) gewählt werden: Informatik, Physik, Technik, Wirtschaft, Ethik. Evangelische bzw.katholische Theologie kann nur studieren, wer der entsprechenden Konfession angehört. Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich Stand: 10. Juni 2011
Informationen und Erläuterungen zum Antrag auf Einschreibung für einen Lehramts- oder Bachelor-Studiengang (inklusive Schlüsseltabellen)
Studienabteilung August 2015 Informationen und Erläuterungen zum Antrag auf Einschreibung für einen Lehramts- oder Bachelor-Studiengang (inklusive Schlüsseltabellen) Bitte füllen Sie den Antrag auf Einschreibung
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester
Studienabteilung Informationen zum Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester in den grundständigen Studiengängen Lehramt an Grundschulen (einschl. Europalehramt) (PO 2011) Lehramt an Werkreal-,Haupt-
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrLesefassung vom 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrNähere Informationen zu diesem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: https://www.th-koeln.de/internationales/degree-seeking-students_6531.
An die Leiterin des Masterstudiengangs Fachübersetzen Frau Prof. Dr. Monika Krein-Kühle Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 D-50678 Köln Bewerbung um die Teilnahme am
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrEinschreibung für ein Erweiterungsstudium im Wintersemester 2016/17
Juni 2016 / Seite 1 von 6 Einschreibung für ein Erweiterungsstudium im Wintersemester 2016/17 1. Einschreibungsvoraussetzungen 7. Erweiterungsfächer bei Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 2. Einschreibefrist
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrVorläufige Info-Version. Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik
Vorläufige Informationen über die Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang Komparatistik. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich um den Master-Studiengang Komparatistik bewerben zu können?
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Soziale Arbeit (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-29 13 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrBewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003)
Bewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003) Bewerbungszeitraum: zum Wintersemester: 01.06. - 15.07.; zum Sommersemester: 01.12. - 15.01. Studierendensekretariat: Anschrift: Sprechzeiten:
MehrZULASSUNGSANTRAG zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg Wirtschaftspsychologie (Bachelor of Arts)
SRH Hochschule Heidelberg Staatlich anerkannte Fachhochschule Fakultät Sozial- und Verhaltenswissenschaften Postfach 10 14 09 D-69004 Heidelberg Tel.: 0 62 21 88-26 65 Fax: 0 62 21 88-34 82 E-mail: info.fbsozial@fh-heidelberg.de
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrAufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang "Elektrotechnik und Informationstechnik" der Universität Bremen vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrLesefassung vom 15 Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Vision Science and Business (Optometry) (nicht konsekutiv) mit akademischer
MehrNC-Werte des Auswahlverfahrens (Hauptverfahren) für das Wintersemester 2013/2014
Anglistik/Englisch (BA in Bildungswissenschaften) Studienplätze: 91 Bewerbungen: 261 Nachrückverfahren": 228 2 3,2 Nein Nein Biologie (BA in Bildungswissenschaften) Studienplätze: 72 Bewerbungen: 377 Nachrückverfahren":
MehrNC-Werte des Auswahlverfahrens (Hauptverfahren) für das Wintersemester 2014/2015
Anglistik/Englisch (BA in Bildungswissenschaften) Studienplätze: 92 Bewerbungen: 225 2,3 0 Nein Ja 5 2,1 Ja Nein Biologie (BA in Bildungswissenschaften) Studienplätze: 75 Bewerbungen: 355 2,2 2 Nein Ja
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015 Wernigerode, 27. Mai 2015 1 Hochschule Harz Hochschule für angewandte
MehrAntrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge
http://www.uni-koblenz-landau.de/ Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge Der Antrag ist zu senden an die Universität
MehrLehramtsordnungen 2011. Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen
Lehramtsordnungen 2011 Studiengang Lehramt an Grundschulen Studiengang Lehramt an Werkreal-, Haupt und Realschulen Rahmenbedingungen für beide Lehramtsstudiengänge Studiengebiete: - Bildungswissenschaften:
MehrZulassungsinformationen für ausländische Studienbewerber/innen
Zulassungsinformationen für ausländische Studienbewerber/innen Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der PH Weingarten. Falls Sie Lehramt studieren möchten, und es sich dabei um eine spezielle
Mehr???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen
MehrAntrag auf Zulassung. E-Learning und Medienbildung
Antrag auf Zulassung zum Studium im konsekutiven Masterstudiengang E-Learning und Medienbildung für das Sommersemester 20 / Vollzeitstudium Teilzeitstudium A. Persönliche Daten Akademischer Titel / Namenszusatz
MehrLesefassung vom 25. Februar 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Produktentwicklung und Fertigung (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Engineering)
MehrHochschuleigene Informationen zum Studium
Studienabteilung Hochschuleigene Informationen zum Studium Übersicht zulässige Fächerkombinationen Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge: Merkmale Studiengänge Regelstudienzeit in Semester (einschl. Praxissemester
MehrFAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor
FAQ - Fragen zur Bewerbung Master und Bachelor Stand: 04.05.2014 Inhalt 1 Wie kann ich mich bewerben?... 3 2 Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?... 3 3 Wann ist Bewerbungsschluss?... 3 4 Was sind
MehrLesefassung 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Computer Controlled Systems (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 21.
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrBitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium
Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich
MehrAccounting, Auditing and Taxation, M.Sc.
Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
MehrErstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule
Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule SS 2014 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140-327 Aller Anfang ist schwer Aller Anfang ist schwer Wo kann ich mich informieren? über das Studium allgemein?
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrLesefassung vom 5. Juni 2014
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im weiterbildenden, berufsbegleitenden Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 5. Juni 2014 Lesefassung vom 5. Juni 2014
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrAntrag auf Zulassung für das Sommersemester 2015 in Landau für höhere Fachsemester
http://www.uni-koblenz-landau.de/ Antrag auf Zulassung für das Sommersemester 2015 in Landau für höhere Fachsemester Der Antrag ist zu senden an die Universität Koblenz-Landau Studierendensekretariat Westring
MehrAufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014
Aufnahmeordnung für den Masterstudiengang Transkulturelle Studien der Universität Bremen Vom 19. Februar 2014 Der Rektor der Universität Bremen hat am 19. Februar 2014 nach 110 Absatz 3 des Bremischen
MehrNumerus Clausus (NC) Auswahlgrenzen der Lehramts-Studiengänge in Münster
Numerus Clausus (NC) Auswahlgrenzen der s-studiengänge in Münster Für NC-Fächer ist festgelegt, wie viele Studienplätze die Hochschule bereitstellt. Eine Zulassungsbzw. Notengrenze entsteht dann, wenn
MehrBewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014. Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge
Bewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014 Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge Gliederung I. Bachelorstudiengänge und Lehramtsstudiengänge 1. Zulassungsarten a)
Mehrim Hauptverfahren: 2. Reihe = Ergebnisse im letzten Nachrückverfahren:
Übersicht über die aktuellen NC-Daten des Wintersemesters 2014/2015 und vergangener Zulassungsverfahren an der Universität Oldenburg (Stand: 22.09.2014) Aus der nachstehenden Übersicht sind die zulassungsen
MehrFinanzgruppe Hochschule
Finanzgruppe Hochschule Antrag auf Immatrikulation für das Bachelor-Studium Vertraulich An die Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe - University of Applied Sciences - Bonn GmbH Simrockstraße 4 53113
MehrINFORMATIONEN zum Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im ersten und höheren Fachsemester
INFORMATIONEN zum Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im ersten und höheren Fachsemester für die Fächer: Medizin Heidelberg/Mannheim, Pharmazie und 1. und höheres
MehrLesefassung 22. Dezember 2015
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Informatik (konsekutiv) mit akademischer Abschlussprüfung (Master of Science) vom 22. Dezember 2015 Lesefassung
MehrSatzung der Hochschule Aalen für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (konsekutiv) vom 22. August 2014
Satzung der Hochschule Aalen für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (konsekutiv) vom 22. August 2014 Lesefassung vom 22. August 2014 Auf Grund von 59 und 30 in Verbindung mit
MehrInformationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung
Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrOrdnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ordnung über den Zugang und die Zulassung für die konsekutiven Masterstudiengänge der Fakultät IV der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gemäß 18
MehrKann ich mich an der DHBW Stuttgart bewerben, obwohl ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
FAQ-LISTE INTERNATIONALE VOLLZEITSTUDIERENDE FRAGEN ZUR BEWERBUNG ALLGEMEIN Kann ich mich an der DHBW Stuttgart bewerben, obwohl ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe? Ja. Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung
MehrBewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg
Bewerbungsbogen Master Wirtschaftsingenieur an der Universität Augsburg Bitte beachten Sie den Leitfaden zum Ausfüllen des Bewerbungsbogens. Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort,
MehrBewerbung und Zulassung im Hohenheimer Management-Master (HMM)
Informationsveranstaltung Bewerbung und Zulassung im Hohenheimer Management-Master (HMM) 1 UNIVERSITÄT HOHENHEIM SPRECHER DER BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN INSTITUTE Professor Dr. Ernst Troßmann Überblick UNIVERSITÄT
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet.
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 321. Sitzung des Senats am 12. Dezember 2012 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium,
MehrVom 28. Februar 2005. a) 5 vom Hundert, mindestens ein Studienplatz für Fälle außergewöhnliche Härte,
Satzung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für das Auswahlverfahren für StudienanfängerInnen in dem Studiengang Wirtschaftsinformatik mit akademischer Abschlussprüfung (Bachelor of Science) Vom 28. Februar
MehrInformationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG
Informationsblatt Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG PH Weingarten, 20.05.2015 Referent: Prof. Dr. Mustermann Folie 1 Was ist die Deltaprüfung
MehrHohenheim Management School
Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet
MehrCheckliste für die schriftliche Bewerbung zum M.A.-Studiengang Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Checkliste für die schriftliche Bewerbung zum M.A.-Studiengang Kommunikationswissenschaft und Medienforschung 16. April 2015 Grundlage dieser Checkliste ist die Zulassungsordnung für den Master-Studiengang
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung 2007 Ausgegeben Karlsruhe, den 27. August 2007 Nr. 57 I n h a l t Seite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und 376 Immatrikulationsordnung der Universität Karlsruhe (TH) 376 Satzung
MehrMerkblatt für das Wirtschaftsgymnasium - Profil Wirtschaft (WGW) -
Herdstraße 7/2 * 78050 Villingen-Schwenningen * 07721 9831-0 * Fax 07721 9831-50 E-Mail info@ks1-vs.de * Homepage www.ks1-vs.de Merkblatt für das Wirtschaftsgymnasium - Profil Wirtschaft (WGW) - Aufnahmevoraussetzungen
MehrMartin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt
Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Ergänzende Angaben zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester Studiengang Medizin (Hinweise und
MehrF a m i l i e n n a m e. V o r n a m e. P L Z / O r t Telefon: Abiturdurchschnittsnote: (bitte unbedingt angeben) Email:
Antrag auf Zulassung zum Studium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - ausgenommen Studienanfänger - Fach Abschluss Fachsemester SoSe 15 Psychologie
MehrVon der Schule an die Uni: Bewerbung Zulassung Einschreibung
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Von der Schule an die Uni: Bewerbung Zulassung Einschreibung Kai Brunzel, 16. April 2015 Von der Schule an die Uni Das Abitur: Lizenz
MehrTechnische Universität München STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN
STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN DAS STUDIENKOLLEG Was ist ein Studienkolleg? Zielgruppe Welche Schwerpunktkurse gibt es? Wie bewirbt man sich für das Studienkolleg? Termine und
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrMartin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt
Martin Luther Universität Halle Wittenberg Abteilung 1 Studium und Lehre Referat 1.1 - Immatrikulationsamt Ergänzende Angaben zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester Studiengang Zahnmedizin (Hinweise
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Realschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
MehrFakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht
Fakultäten Technik sowie Wirtschaft und Recht Folgende grundständige Studiengänge werden an der Hochschule Pforzheim angeboten: Fakultät Technik: Elektrotechnik/Informationstechnik Mechatronik Medizintechnik
MehrBerufsziel Lehrerin/Lehrer Lehramt an Gymnasien
Für Studierende mit einem Studienbeginn bis einschließlich SS 2010 (Stand August 2012) 1. Einführung Die Ausbildung gliedert sich in das Studium und den sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst, das
Mehrvom 23. Dezember 2008
Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen vom 23. Dezember 2008 Aufgrund von
MehrZulassungsantrag zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg
Zentraler Studierendenservice Ludwig-Guttmann-Straße 6 69123 Heidelberg Deutschland Telefon +49 6221 88-1000 Telefax +49 6221 88-4122 E-Mail info@fh-heidelberg.de Gesundheitspsychologie, B.Sc. Studienbeginn
MehrErstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule
Erstsemesterberatung für das Lehramt Grundschule WS 2014/2015 Dr. Petra Baisch, Raum 2.015, Tel.: 140 327 Aller Anfang ist schwer Wo kann ich mich informieren? über das Studium allgemein? über das Studium
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrMasterinformationsveranstaltung. 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit
Masterinformationsveranstaltung 1.) Bewerbung zum Master 2.) Zulassungskriterien 3.) Prüfungen 4.) Masterarbeit Seite 1 Bewerbung zum Master Anzahl der Studienplätze: Zum Wintersemester 2015/2016 stehen
MehrBewerbung für ein höheres Fachsemester
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.014 (Posteingang) Bergische Universität Wuppertal Studierendensekretariat 4097 Wuppertal Bewerbung für ein höheres Fachsemester Nachname Vorname (lt.
MehrAuswahlsatzung. Wirtschafts- psychologie. Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart. www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de
Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Auswahlsatzung Wirtschafts- psychologie Stand: 02.04.2014 Satzung der Hochschule für Technik
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7.
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Industrial Management vom 7. Mai 2008 Lesefassung vom 14. August 2015 (nach 4. Änderungssatzung) Auf Grund
MehrBERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL
BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche
MehrZulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013
Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln
MehrZentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung
Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung Informationen zu dem Lehramtsbezogenen Masterstudiengang an der Universität Augsburg Stand: 24. Oktober 2014
MehrZulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts)
Ordnung über die Feststellung der Eignung und die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik (Master of Arts) Der Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie
MehrPersönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen
Persönliche Daten zur Online-Immatrikulation an der FH Südwestfalen Die Immatrikulation zum berufsbegleitenden Studium an der Fachhochschule Südwestfahlen erfolgt online. Die TAE übernimmt den Vorgang
MehrRegelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang
Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen im 1. Studienabschnitt
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern I. Fächer / Module beim Lehramt an Sonderschulen
MehrSS 2016 Bewerbungsende 15.03.2016
Antrag auf Zulassung zum Studium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - ausgenommen Studienanfänger - Fach Abschluss Fachsemester Psychologie Bachelor
Mehr