Wünsche und Forderungen von Mitarbeitern und Fahrgästen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit im Schienenverkehr
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- Richard Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Wünsche und Forderungen von Mitarbeitern und Fahrgästen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit im Schienenverkehr Gliederung 1 Subjektive Sicherheit in den Zügen / Fahrzeugen 1.1 Servicepersonal 1.2 Sicherheitspersonal 1.3 Sauberkeit 1.4 Fahrscheinerwerb 2 Subjektive Sicherheit an Verkehrsstationen (Bahnhöfe / Haltepunkte) 2.1 Personal vor Ort 2.2 Bauliche Maßnahmen 3 Informationspolitik 4 Fan Verkehre 5 Sicherheitslage der Beschäftigten Zusammenstellung: Karl-P. Naumann projekte/projekt-security/ 1
2 Die subjektiven Sicherheitsinteressen der Beschäftigten der Verkehrsbetriebe und der Fahrgäste der öffentlichen Verkehre sind in nahezu allen Bereichen ähnlich oder identisch. Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit von Mitarbeitern verbessern auch die subjektiv wahrgenommene Sicherheitslage von Fahrgästen und umgekehrt Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Eckpunkte und Forderungen zur weiteren Erhöhung der subjektiven Sicherheit von Beschäftigten und Fahrgästen zusammen. Sie versteht sich als Beitrag zur Diskussion zwischen den beteiligten Akteuren und der Fachöffentlichkeit. Die Übersicht soll zur Entwicklung und Umsetzung passgenauer Konzepte zur Förderung der subjektiven Sicherheit in den Regionen und Verkehrsverbünden beitragen. 1 Subjektive Sicherheit in den Zügen / Fahrzeugen Fahrgäste und Beschäftigte erwarten von den EVUs und Aufgabenträgern folgende Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven (und der objektiven) Sicherheit in Zügen und Fahrzeugen: 1.1 Servicepersonal Sichtbares und aktives Personal in ausreichender Anzahl führt in den Zügen (auch) zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit. Reisende fühlen sich sicherer, wenn sie offizielles (uniformiertes) Personal sehen und davon ausgehen können, dass Ihnen im Zweifelsfall geholfen wird. Seitens der Kundenbetreuer wird dies genau so gesehen. Eine Doppelbesetzung als Standard ist gefordert, hierbei sind regionale und zeitliche Erfordernisse zu beachten. Die Verkehrsunternehmen und Besteller sind aufgefordert, dem durch folgende Maßnahmen Rechnung zu tragen: Alle Züge müssen mit gut ausgebildeten Kundenbetreuern besetzt sein. Eine bedarfsorientierte Anzahl von Sicherheitskräften und ggf. auch der Polizei ist zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu gewährleisten, vor allem bei weniger besetzten Zügen z.b. in den Abend- und Nachtstunden und auf besonders sicherheitskritischen Strecken(abschnitten). 1.2 Sicherheitspersonal Gut ausgebildetes Sicherheitspersonal Die schwarzen Sheriffs der Vergangenheit erzeugten bei Fahrgästen eher ein Unsicherheits- als ein Sicherheitsgefühl. Erkennbares Sicherheitspersonal, das einen vertrauenswürdigen Eindruck macht und das man um Rat fragen kann, führt bei Fahrgästen zu einem positiven Sicherheitsgefühl. 2
3 Gutes Sicherheitspersonal erfordert eine gute Ausbildung und hohe Kompetenz. Eine wichtige Voraussetzung für gutes Personal ist die regelmäßige Weiterbildung und Qualifikation sowie eine hohe Sozialkompetenz und Kundenorientierung. Enge Kontakte zur Polizei und zu benachbarten Verkehrsunternehmen ( Sicherheitspartnerschaft ) sind erforderlich. Die Verkehrsunternehmen sind aufgefordert, sich stärker auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden einzustellen und sie als solche anzusehen. Die Aufgabenträger sind aufgefordert, diese (sicherheitsrelevanten) Wünsche von Fahrgästen und Beschäftigten verstärkt in Ausschreibungen und Vergaben zu berücksichtigen und durchzusetzen. Ausreichendes und qualifiziertes Sicherheits-, Service- und Reinigungspersonal ist bereits in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren. Die Politik ist aufgefordert, die erforderlichen finanziellen Voraussetzungen für eine verbesserte Sicherheit zu schaffen und hat darauf hinzuwirken, dass diese in den Ausschreibungen festgeschrieben werden. 1.3 Sauberkeit In verschmutzten Zügen fühlen sich Fahrgäste unwohl und unsicher. Ebenso sind verschmutzte Züge für die Beschäftigten keine guten, sondern teils unzumutbare, teils gefährliche Arbeitsplätze. Um die Sauberkeit der Züge gerade auch im Regionalverkehr zu sichern, sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen dafür sorgen, dass an den Endhaltestellen Zeit und Personal für eine Grob-Reinigung vorhanden ist, die Toiletten müssen öfter als einmal pro Tag auf Verschmutzung kontrolliert werden. Wenn die Zeit an den Endhaltestellen für eine Reinigung nicht ausreicht, müssen Unterwegsreiniger eingesetzt werden, wie es heute bereits im Fernverkehr üblich ist. Die Aufgabenträger müssen in ihren Ausschreibungen die finanziellen Voraussetzungen für verbesserte Sauberkeit der Züge schaffen. Die Besteller und Fahrzeughersteller müssen bei der Konzeption und Konstruktion darauf achten, dass die Fahrzeuge einfach zu reinigen und Abfallbehälter in ausreichender Anzahl und Größe, auch an den Sitzplätzen, vorhanden sind. Die Hausordnung in Bahnhöfen und Fahrzeugen sind nachhaltig durchzusetzen. Das bedeutet u.a.: Reisende, die vorsätzlich Züge (und Bahnhöfe) verschmutzen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden, ebenso können stark alkoholisierte und randalierende Menschen des Bahngeländes verwiesen werden. 3
4 1.4 Fahrscheinerwerb Der vielfach nicht mögliche Fahrscheinerwerb führt bei Kontrollen häufig zu eskalierenden Situationen im Zug, die die subjektive Sicherheit des Personals und das Wohlbefinden der Mitreisenden beeinträchtigen können. Weiterhin führen schwer verständliche Benutzerführung, unübersichtliche Bedienoberflächen, komplizierte Fahrscheinwahl und die Art der Bezahlung häufig dazu, dass der Fahrgast keine oder nicht die richtige Fahrkarte hat. Deshalb ist zu fordern, nicht nur in den Zügen des Fernverkehrs, sondern auch in Regionalzügen die Möglichkeit zu schaffen, Fahrkarten zu erwerben. Automaten in den Zügen oder die Einrichtung von speziellen Verkaufsbereichen ( Nachlösewagen ) können auch eine Lösung sein. 2 Subjektive Sicherheit an Verkehrsstationen (Bahnhöfe / Haltepunkte) Das Unsicherheitsgefühl der Fahrgäste ist im Bereich der Verkehrsstationen deutlich größer als in den Zügen. Die Gründe und die Zuständigkeiten hierfür sind sehr unterschiedlich. Aus Fahrgast- und Mitarbeiterperspektive können folgende Maßnahmen der Verantwortlichen zur Erhöhung der subjektiven (und der objektiven) Sicherheit in und um den Verkehrsstationen beitragen. 2.1 Personal vor Ort Wie in den Zügen ist auch auf den Verkehrsstationen eine bedarfsorientierte Anzahl von Bahn- / Stationspersonal Sicherheitskräften und ggf. auch der Polizei ist zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu gewährleisten. Auch die Gewährleistung einer entsprechenden Infrastruktur eines belebten Bahnhofs durch geöffnete Geschäfte, Verpflegungseinrichtungen und Kioske vermittelt ein positives Sicherheitsgefühl. Personal vor Ort erhöht das Sicherheitsgefühl der Reisenden und macht auch den Zugang zum Zug für das Personal sicherer, auch wenn es sich nicht um Bahnpersonal handelt. 2.2 Bauliche Maßnahmen Die bauliche Substanz wie auch die bauliche Gestaltung der Verkehrsstationen sowie die Nutzung der Ladenflächen sind entscheidend für das Publikum, das ohne Reiseabsicht zum Bahnhof kommt. Bei optimaler Gestaltung und Nutzung der Bahnhofsflächen kann das Sicherheitsgefühl der Reisenden und des Publikums deutlich gestärkt werden. Nutzung der Bahnhofsflächen auch durch ausgewählte Verkaufsgeschäfte, Restaurants und Service-Stores, die zur Belebung des Bahnhofs beitragen. 4
5 Vermeidung / Rückbau unübersichtlicher, nichteinsehbarer, dunkler Räume und Ecken in den Bahnhöfen und Installation einer ausreichenden Beleuchtung. Eindeutige, leicht zu interpretierende Kennzeichnung von den Wegen zu den Zügen und Bussen, sowie von Flucht- und Notfallwegen und zu Serviceeinrichtungen, zum Servicepersonal sowie zu Ausgängen. Sicherung durchgängiger Barrierefreiheit durch bauliche Maßnahmen und die Gestaltung der Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Ziel, dass der Kunde an den wichtigsten Punkten die benötigten, präzisen und korrekten Informationen erhält. Sicherheitsfördernde bzw. -unterstützende technische Ausstattung der Bahnhöfe durch effektive und benutzerfreundliche Informations-und Notruftechnik, und kundenorientierte Informations- und Wegeleittechnik sowie unterstützende Video- Überwachung. Bei der Nutzung und Vermietung der Service- und Verkaufsstellen im Bahnhof ist auch das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu berücksichtigen. Die statischen wie auch die aktuellen Informationen müssen so gestaltet werden, dass die Kunden jederzeit wissen, wann der Zug kommt und welchen Weg sie nehmen müssen. Die örtliche Politik ist aufgefordert, den Bahnhof als Eingangstor zur ihrer Stadt / ihrer Kommune zu begreifen und das Bahnhofsumfeld städtebaulich aufzuwerten. Dazu gehören auch sichere und gut beschilderte Wege zu den weiterführenden Verkehrsmitteln wie U-Bahnen, Bussen, Taxis und Parkplätzen. Bürgerbahnhöfe verdienen eine besondere Unterstützung und Förderung. Die Verkehrsunternehmen auf beiden Seiten des Bahnhofs (Bahn und städtische Unternehmen) müssen die Wichtigkeit dieses Themas für die Kunden erkennen und gemeinsam die Wegeleitung unter Hinzuziehung von Fahrgästen/Fahrgastverbänden planen. Alle Verantwortlichen sind aufgefordert, eine sicherheitsförderliche technische Ausstattung sowie einen barrierefreien Zugang zu den Bahnhöfen und Haltepunkte sowie in den Bahnhöfen zu den Gleisen und Serviceeinrichtungen zu gewährleisten. 3 Informationspolitik Die Fahrgäste erwarten von den EVUs und den städtischen bzw. regionalen Verkehrsunternehmen verständliche und zeitnahe Informationen rund um den Zug-/Busverkehr sowie das Geschehen an den Verkehrsstationen. Dies hat eine große Bedeutung für das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste. Die Verantwortlichen sind aufgefordert: Die Sicherheit der Reisenden durch klare Wegleitungen in den Bahnhöfen und zu den Anschlussverkehren zu erhöhen. Die Orientierung der Reisenden durch verständliche, zeitnahe und orientierende Informationen, Anzeigen und Durchsagen zu erleichtern. 5
6 Insbesondere auch bei Verspätungen und Anschlussverlusten umfassend zu informieren und erforderlichenfalls praktikable Alternativen zu benennen. Das Bahn- und Servicepersonal in die Lage zu versetzen, auch in unübersichtlichen Situationen gegenüber den Fahrgästen orientierend und deeskalierend zu wirken. Zur weiteren Verbesserung der Informationspolitik sind folgende Rahmenbedingungen unverzichtbar. Die Verkehrsunternehmen auf beiden Seiten des Bahnhofs (Bahn und städtische Unternehmen) sind aufgefordert, die Wichtigkeit der Information für die subjektive Sicherheit der Kunden stärker zu berücksichtigen und diese gemeinsam mit der Wegeleitung und unter Hinzuziehung von Fahrgästen/Fahrgastverbänden zu planen. Die Verkehrsunternehmen sind aufgefordert, ihre Fahrplan- und Echtzeitdaten zu pflegen und zur Grundlage einer zeitnahen und korrekten Informationsstrategie zu machen. Die Aufgabenträger sind aufgefordert, diese Informationspolitik zusammen mit ihren Fahrgastbeiräten zu überprüfen und ggf. zu sanktionieren. Klare, eindeutige und verständliche Informationen zu den Möglichkeiten des Fahrscheinerwerbs sind zur Verfügung zu stellen. Automaten dürfen nicht die alleinige Möglichkeit des Fahrscheinerwerbs sein. Um die subjektive Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen und Aggressionen zu vermeiden, ist die Benutzer- und die Bedienfreundlichkeit der Fahrscheinautomaten deutlich zu erhöhen (vgl. Kap. 1.4). Aus Sicht der subjektiven Sicherheit und Zufriedenheit der Fahrgäste ist es erforderlich, regional kundenfreundliche, kreative Lösungen zum Fahrscheinerwerb mit allen Beteiligten zu entwickeln, die die Herausbildung von Unsicherheit, Angst und Aggressionen bei den Fahrgästen minimieren bzw. verhindern. 4 Fan - Verkehre Laute oder aggressive Fangruppen stören häufig andere Reisende und beeinträchtigen die subjektive Sicherheitslage der Beschäftigten. Zur weiteren Erhöhung der subjektiven Sicherheit der Fahrgäste und des Personals ist die Bewältigung punktuell auftretender besonderer Herausforderungen erforderlich, wie sie mit sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen ( Fan Verkehre ) verbunden sind, erforderlich. Erforderlich sind lokale bzw. regionale Sicherheitskonzepte zur Regulierung von Fernverkehren, die in Kooperation der Verantwortlichen, allen beteiligten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern der Fahrgastverbände, der Veranstalter (z.b. Fußballvereine) und Mitarbeitervertretungen zu entwickeln sind. Sie sollten Regelungen o zur räumlichen Trennung der unterschiedlichen Fahrgastgruppen / Blöcke, o zum Umgang mit Alkoholkonsum und alkoholisierten Fahrgästen, o Deeskalationsstrategien, o zur Unterbindung von Ausschreitungen, o einer verständlichen Informationspolitik, 6
7 o zur Durchsetzung des Hausrechts und o zur Arbeitsteilung und Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsakteure umfassen. Einzelne lautstarke Reisende sollten auf die Hausordnung hingewiesen werden und ggf. auch mit Hilfe der Polizei des Zuges verwiesen werden. Wenn lautstarke Fahrgast-Gruppen erwartet werden, z.b. bei Fußballspielen, sollten diese Fans in besonderen Wage oder in Sonderzügen reisen. Die Verkehrsunternehmen sind aufgefordert, die Fahrgäste vor randalierenden Mitreisenden zu schützen und im Zweifelsfall ihr Hausrecht durchsetzen. Die Aufgabenträger wie auch die Veranstalter sind aufgefordert, für klare Regeln zu sorgen und rollendes Material in ausreichender Kapazität bereit zu stellen. Die Polizeien sind aufgefordert, das Bahnpersonal bei der Durchsetzung des Hausrechts, der Unterbindung von Übergriffen und bei Deeskalationsstrategien zu unterstützen. Die Politik ist gefordert, klare Regeln für die Zuständigkeiten zu schaffen. Die Veranstalter dürfen aus ihrer (Mit-)Verantwortung nicht entlassen werden. Die Politik muss die Veranstalter, ggf. auch durch neue Gesetze, zur Kostenübernahme bewegen. 5 Sicherheitslage der Beschäftigten Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EVUs fordern ergänzend zu den Fahrgastseitig geäußerten Aspekten von den Arbeitgebern und den politisch Verantwortlichen folgende Maßnahmen zur Erhöhung der subjektiven (und der objektiven) Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz: Höhere Gewichtung und eindeutige Verankerung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrgästen in den Ausschreibungen und Vergabeentscheidungen von Verkehrsdienstleistungen. Bessere, anforderungs- und bedarfsorientierte Personalausstattung im Betriebs-, Sicherheits- und Servicedienst. Besondere Berücksichtigung von Problemstrecken, Großereignissen und tageszeitlichen Besonderheiten. Kosteneinsparungen dürfen nicht zu Lasten der Sicherheit des Personals und der Fahrgäste gehen. Das eingesetzt Personal muss durch eine grundlegende berufliche Erstausbildung qualifiziert werden. Ausbau und verpflichtende kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Sicherheitsthemen (z.b. Deeskalationstraining, Selbstbehauptungskurse etc. in möglichst jährlichem Rhythmus). Die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten im Betriebs- und Servicedienst mit der DB Sicherheit sowie der Landes- und Bundespolizei, muss weiter ausgebaut und verbessert werden. 7
8 Die weitere Optimierung und Bereitstellung technischer Sicherheitsausrüstung für alle Beschäftigten (z.b. Handy, Funk) sowie Videoüberwachung etc. gehören zur Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Die Erfassung und turnusmäßige Auswertung aller Vorfälle (auch unterhalb der Schwelle krimineller Übergriffe) in der gesamten Reisekette bezogen auf eine Region ist eine unverzichtbare Informationsgrundlage zur Entwicklung passgenauer Sicherheitskonzepte. Die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Straftaten sowie An- und Übergriffen gegen Bahnpersonal kann durch Abschreckung zur Erhöhung der Sicherheit beitragen, Umfassende, zeitnahe Unterstützung von Beschäftigten, die Opfer von An- oder Übergriffen geworden sind, durch geeignete medizinische, psychologische, juristische und versicherungsmäßige Maßnahmen sollte helfen, die Arbeits- und Berufsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Das Projekt Security für Mitarbeiter und Fahrgäste von Verkehrsbetrieben bei der DB AG wird vom Fonds zur sozialen Sicherung (FsS) für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.v. gefördert. 8
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