ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINER MÜNDLICHEN

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1 Amt der Tiroler Landesregierung Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abteilung Umweltschutz Rechtliche Angelegenheiten Mag. Regine Hörtnagl Telefon +43(0)512/ Fax +43(0)512/ DVR: UID: ATU Geschäftszahl Innsbruck, Galleria di Base del Brennero Brenner Basistunnel BBT SE, Bozen/Innsbruck; Deponie Padastertal Abänderungsantrag teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren nach dem UVP-G 2000 in Verbindung mit dem AWG 2002; ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG U e/ ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG I. Allgemeines Verfahren: Mit Teilbescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom , Zl. U e/169, in der Fassung des Berufungserkenntnisses des Unabhängigen Verwaltungssenats in Tirol vom , Zl. uvs- 2009/K6/ , ist der Galleria di Base del Brennero Brenner Basistunnel BBT SE die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Padastertal auf Grundlage des UVP-G 2000 und des AWG 2002 unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen (Spruchpunkt E/IV.), Befristungen (Spruchpunkt E/III.) und Aufsichtsorganen (Spruchpunkt E/XI.), nach Maßgabe der ergänzenden und konkretisierenden Einreichunterlagen im Berufungsverfahren, d.s. Unterlagen in bodenmechanischer, statischer und geologischer Hinsicht (Einreichoperat vom mit dem Einlaufstempel des UVS-Tirol vom sowie Einreichoperat mit Einlaufstempel UVS-Tirol ) sowie ein überarbeiteter Bepflanzungsplan mit Einlaufstempel UVS-Tirol vom , erteilt worden. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom , Zl. U e/821, wurde die Änderung [Umleitungsstollen Padasterbach, Unterteilung der Deponiephase 2 in die Teilschüttphasen 2.1, 2.2, 2.3 und eine Hauptschüttphase, Schaffung einer BE-Fläche (=Baustelleneinrichtungsfläche) für den Betrieb der Deponie im Bereich des Padastertunnels, Basisdrainage, Verlegung der Zufahrtsstraße zu den Regulierungsbauwerken oberhalb der Deponie, Bepflanzungsplan Padastertal 2012, Verlegung der Gemeindestraße im Eingangsbereich der Deponie, Änderung des Weges B, SIGE-Planung betreffend Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3M3U##

2 - 2 - Hochwasser und Lawinen, Aspekte des Arbeitnehmerinnenschutzes] der mit oben zitierten Bescheiden genehmigten Deponie Padastertal genehmigt. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom , Zl. U e/694, wurde die Schüttphase 2.1, mit Bescheid vom , Zl. U e/913, die Schüttphase 2.2, mit Bescheid vom , Zl. U e/987, die Schüttphase 2.3. und zuletzt mit Bescheid vom , Zl. U e/1043, die Hauptschüttphase 3.1 teilkollaudiert. Mit Schreiben vom , eingelangt am selben Tag, hat die Galleria di Base del Brennero Brenner Basistunnel BBT SE die Erteilung der Genehmigung für eine weitere Änderung der mit eingangs zitierten Bescheiden genehmigten Deponie Padastertal beantragt. Projekte wurden unter dem Titel Unterlagen zum Änderungsoperat Deponie Padastertal 2014, Datum bzw , vorgelegt (OZl. 1056). Das Projekt wurde mehrfach ergänzt, erweitert und konkretisiert und zwar mit folgenden Eingaben: Antragsergänzung mit Schreiben vom (OZl. 1097); Klarstellung mit Schreiben vom (OZl. 1100); Klarstellung Schreiben vom (OZl. 1101); Antragsergänzung und Klarstellung mit Schreiben vom (OZl. 1113); Konkretisierung vom betreffend den Fachbereich Geotechnik (OZl. 1143). Gemeinsam mit dem Schreiben vom (OZl. 1113) wurden ergänzende Unterlagen unter dem Titel Nachreichung zum Änderungsoperat Deponie Padastertal 2014 übermittelt. Auch die Unterlagen zur Konkretisierung vom , bestehend aus einem Technischen Bericht (01-D51-EP-005-KTB-D ) und dem Basisregelprofil Padasterbach (01-D51-EP-005-KRQ-D ) (OZl. 1143) liegen dem Projekt bei. II. Antragsgegenstand Projektsbeschreibung: Zusammengefasst stellen sich die beantragten Änderungen der Deponie Padastertal unter Berücksichtigung der ursprünglichen Einreichung sowie sämtlicher Nachreichungen und Klarstellungen folgendermaßen dar: A) Änderung der Morphologie der Deponie durch die Anhebung der Sohle des Padasterbaches: Diese Änderung betrifft im Wesentlichen nachfolgende Punkte: Ausdehnung und Geometrie der Deponie Padastertal; Verlauf und Längsneigung des neuen Bachbetts des Padasterbaches auf den Deponiekörper; Bautyp Geschiebeauffangbecken Seitenzubringer; Abführung Seitenzubringer über die Deponieoberfläche; Im Vergleich zum genehmigten Projekt ist gemäß gegenständlichem Änderungsantrag eine Ausdehnung der Deponieschüttung entlang dem nördlichen Rand im Mittelabschnitt der Deponie vorgesehen. Die entsprechende Nordverschiebung des Deponierandes wird durch den Verlauf der Trinkwasserleitung begrenzt, die im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen aus der Talsohle in die nördliche Talflanke verlegt wurde.

3 - 3 - Die Ausdehnung der Deponieschüttung dient dem Zweck, die Fließsohle des neuen Bachbetts für den Padasterbach anzuheben und somit den Einschnitt im Deponiekörper für die Ausbildung des neuen Bachbettes zu verringern. Damit verbunden sind die Reduzierung der Böschungshöhen des Bacheinschnitts und die begünstigte Abführung der Seitenzubringer in den Padasterbach. Die Abdichtung der Sohle des künftigen Bachlaufes soll nunmehr voraussichtlich mit Bentonitmatten erfolgen Der Bautyp der am Deponierand bei den Seitenzubringern angeordneten Geschiebeauffangbecken wird im Vergleich zum genehmigten Projekt aus hydraulischer Sicht optimiert. Die bereits im genehmigten Projekt vorgesehene Abführung der Seitenzubringer über die Deponieoberfläche hin zum Padasterbach wird im gegenständlichen Änderungsantrag im Detail konkretisiert. B) Zusätzliche vorübergehende Rodung am mittleren rechten Rand der Deponie: Die aktuellen Rodungsgrenzen sind auf dem Rodungsplan in den Projektsunterlagen abgebildet. C) Neutrassierung des Talweges (Gemeinde-/Forststraße) samt Brücke und Erhaltungswege: Der neu zu errichtende 3,50 m breite Weg zweigt im Bereich des Geschiebebeckens (Kreuzung Gemeindestraße Radweg) ab und wechselt nach ca. 744 m mittels einer Brücke von der orographisch rechten Seite des Padasterbaches auf die linke Seite. Die nachfolgende Steigung wird mittels drei Spitzkehren überwunden. Nach ca m mündet der zu errichtende Weg in den Bestandsweg ein. Um Fahrzeugbegegnungen abwickeln zu können, wurden Ausweichen vorgesehen. Dieser neue Talweg soll bis zum Bereich Wiesfleck (bis zur Abzäunung der Zufahrt zum Geschiebeauffangbecken des ersten Seitenzubringers) als Gemeindestraße und im weiteren Verlauf als Forststraße der Agrargemeinschaft errichtet werden. Der geplante Talweg hat im Vergleich zum genehmigten Projekt einen abgeänderten Verlauf. Die Ausbildung von Spitzkehren im steilen Bestandsgelände der südlichen Talflanke ist nicht mehr erforderlich. Die Brücke über das neue Bachbett des Padasterbaches wird weiter taleinwärts vorgesehen, deren Spannweite kann infolge der Verkleinerung des Bacheinschnittes reduziert werden. Die Bauweise wird von Beton in Holz/Stahl gewandelt. Weiters ist im Rahmen des gegenständlichen Änderungsvorhaben vorgesehen, dass sämtliche am Deponierand für die Seitenzubringer angeordneten Geschiebeauffangbecken sowie das Einlaufbauwerk für den Umleitungsstollen für Wartungs- und Instandhaltungszwecke mit Erhaltungswegen erreicht werden sollen. Diese zweigen alle vom neuen Forstweg ab und verlaufen zur Gänze auf der neuen Deponieoberfläche. D) Anpassung des Bepflanzungsplanes, Rekultivierung: Die Maßnahmenflächen der Bepflanzung werden an die neuen Gegebenheiten angepasst das Ausmaß bleibt unverändert. Der angepasste Bepflanzungsplan liegt den Änderungsunterlagen bei. Die Rekultivierung hat laut Allgemeinen Technischen Bericht D (Einlage LH-A-VI vom ) zur Genehmigung vom , Seite 26, aus einer zusätzlichen rd. 50 cm starken Ausgleichsschicht und einer ca. 30 cm starken Humusschicht zu bestehen. Es handelt sich um Unterboden und Humus, der vor Beginn der Deponieschüttung abgetragen und zwischengelagert wird. Schichten derartiger Mächtigkeit können laut Antragstellerin im Padastertal weder entnommen noch bei gegebenen Platzverhältnissen und Einbaubedingungen zwischengelagert werden. Der Bodenaufbau

4 - 4 - entspräche zudem weder alpinen Waldflächen noch alpinen Weideflächen. Selbst die Mähder von Wiesfleck wiesen keinen derartigen Aufbau auf. Die Rekultivierung soll daher entsprechend dem Vorzustand erfolgen. E) Schaffung der Voraussetzungen für die Errichtung eines Rundwanderweges auf der Trinkwasserleitung (nach entsprechender Genehmigung durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck): 1. Änderung der Auflage IV/H/30 des Bescheides des Landeshauptmanns vom , GZ U / e169, in der Fassung des Berufungserkenntnisses des Unabhängigen Verwaltungssenats in Tirol vom , Zl. uvs- 2009/K6/ , sodass diese folgendermaßen lautet (Änderung kursiv): Nach Verlegung der Trinkwasserkraftleitung ist das Baufeld zu begrünen und zu rekultivieren. Die Leitungstrasse darf nicht als befahrbarer Weg ausgebildet werden. Die Anlegung eines alpinen Wanderweges ist zulässig. Eine Bepflanzung der berührten Trasse hat mit den Pflanzarten von M4 und den folgenden Arten zu erfolgen: Esche (Fraxinus excelsior) Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) Liguster (Ligustrum vulgare) Fichte (Picea abies, maximal 20 %) Lärche (Larix decidua) Vogelkirsche (Prunus avium) Kiefer (Pinus sylvestris) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Es müssen zumindest 1 Stück auf 3m³ bepflanzt und das Aufkommen der Vegetation durch entsprechende Pflegemaßnahmen wie Abzäunen, Bewässern, etc bis zu deren selbständigen Anwachsen gewährleistet werden. 2. Ersatzlose Streichung der nachfolgenden zusätzlichen Auflage im Spruchabschnitt B/2. des Bescheides des Landeshauptmanns vom , GZ. U e/721: Die Geländeverflachung unmittelbar auf der Trinkwasserkraftanlage ist steinschlag-, erosions- und rutschungsgefährdet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass stets durch eine Beschilderung darauf hingewiesen wird, dass diese Geländeverflachung aufgrund von Steinschlag-, Erosions- und Rutschungsgefahr nicht begangen werden darf. Auf die mit einer Begehung verbundenen Gefahren ist auf der Beschilderung ausdrücklich hinzuweisen. 3. Im vom Steinschlagrisiko betroffenen Bereich (km 1,7 km 2,2) soll ein Steinschlagschutz angebracht werden, um eine Gefährdung des Deponiebetriebs zu vermeiden. F) Errichtung einer Aufbereitungsanlage: Auf der BE-Fläche der Deponie soll zur Herstellung von Bauhilfsstoffen (Kies, Betonzuschlag) eine Aufbereitungsanlage gemäß 34 Deponieverordnung 2008 errichtet werden.

5 - 5 - Das Tunnelausbruchmaterial (Bündner Schiefer) kann im Tunnel zur Spritz- und Ortbetonherstellung, als Füllmaterial, als Dichtungsmaterial (Feinteile) sowie als Filterkiesgut Verwendung finden. Die Projektsunterlagen enthalten eine Darstellung der derzeitigen Aufbereitung, wobei der Brecher sich im Vortriebstunnel (Zufahrtsstollen Wolf) befindet. Zwischenlager und Brecher befinden sich im Zufahrtsstollen Wolf, wobei die Wasserentnahme und -rückgabe entgegen der Darstellung nicht innerhalb der Deponie liegen. G) Behandlung zusätzlicher Abfallarten: Nachfolgende zusätzliche Abfallarten sollen auf der Deponie Padastertal zukünftig behandelt werden: GTIN Abfallart: Abfall - Abfallart: Abfallspezifizierung: Abfall spezifizierung Bezeichnung Beschreibung Schlüsselnummer Bodenaushub Klasse A Bodenaushub Klasse A Bodenaushub Klasse A 2G Bodenaushub Technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält Tonsuspensionen Erdschlamm, Sandschlamm, Schlitzwandaushub Bohrspülung und Bohrklein, ölfrei Sedimentationsschlamm H) Erleichterung der Eingangskontrollen: Auf Rückstellproben aus der Eingangskontrolle soll verzichtet werden. Die Anwesenheit des Leiters der Eingangskontrolle soll auf 30 Stunden pro Woche beschränkt werden. III. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung: Über dieses Ansuchen findet in Anwendung der 40 bis 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013, und 41 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 193/2013, und den 24 ff

6 - 6 - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der hier maßgeblichen Fassung, die mündliche Verhandlung am Montag, den mit dem Zusammentritt der Verhandlungsteilnehmer um 13:30 Uhr im Sitzungszimmer im Fohringerhaus, 4. Stock, Meranerstraße 5, 6020 Innsbruck statt. Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zur Abfallbehörde kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn die Vertretung durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.b. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhändler erfolgt, wenn die Vertretung durch Familienmitglieder (z.b. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, erfolgt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, wenn der/die Beteiligte gemeinsam mit dem Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung abgesehen von der persönlichen Verständigung durch Anschlag in der Marktgemeinde Steinach am Brenner und durch Veröffentlichung im Internet ( kundgemacht wird/wurde. Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn sie diese Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter der Sie versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen z. B. Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit allenfalls der Termin verschoben werden kann.

7 - 7 - Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. IV. Projektsunterlagen: Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tag der Verhandlung beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Zi. B144, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, und der Marktgemeinde Steinach während der Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Für den Landeshauptmann: Mag. Regine Hörtnagl

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