Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II. FRAGEN UND ANTWORTEN zu den

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1 Dieses und weitere Informationsblätter stehen auch im Internet zum Herunterladen bereit: Informationsblatt zum Arbeitslosengeld II Wichtiger Hinweis: Diese Ausführungen zum Arbeitslosengeld II dienen lediglich zur ersten Information. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Verallgemeinerbarkeit. Letztendlich entscheidend ist immer die Situation Ihres speziellen Einzelfalles. Die Broschüre ersetzt keine Beratung. Wir empfehlen Ihnen für weitere Informationen die Kontaktaufnahme mit den zuständigen Beratungs- und Informationsstellen in Nürnberg. FRAGEN UND ANTWORTEN zu den Impressum V.i.S.d.P. Fakultät: Sozialwissenschaften Prof. Dr. Manfred Trapp - Postfach Nürnberg Projektgruppe Jasmin Becker, Ursula Fischer, Irina Frescher, - SS Stefanie Koch, Jennifer März Stand:

2 Was ist ein Widerspruch? Notizen Mit einem Widerspruch reagieren Sie auf einen negativen Bescheid der ARGE. Sie zeigen damit, dass Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Bevor Sie einen solchen Bescheid erhalten, muss jedoch immer eine Anhörung bei der ARGE stattfinden. Ein Widerspruch erfolgt gegen einen Bescheid. Dieser Bescheid enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung. Sie steht am Ende und fängt grundsätzlich mit folgenden Worten an: Gegen diesen Bescheid.... Ein Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Wenn Sie Widerspruch einlegen, können Sie nur gewinnen! Ihr Widerspruch bedeutet für die ARGE, dass Ihre individuelle Situation noch einmal gründlich überprüft werden muss und mögliche Fehler bei der erstmaligen Beurteilung behoben werden müssen. Die ARGE kann so erfahrungsgemäß durchaus zu einer positiven oder wenigstens milderen Entscheidung kommen. Wie lange haben Sie Zeit, den Widerspruch einzulegen? Sie müssen den Widerspruch gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einlegen, da er ansonsten rechtskräftig wird. Enthält ein Bescheid (versehentlich) keine Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist bis zu einem Jahr. Wo müssen Sie den Widerspruch abgeben? Der Widerspruch kann direkt schriftlich bei der erlassenden Stelle oder der Widerspruchsstelle aufgenommen werden. Er muss fristgerecht bei der Widerspruchstelle Ihrer zuständigen ARGE eingereicht werden. Reichen Sie Ihren Widerspruch zu Beweiszwecken per einfachem Einschreiben ein (Rückschein ist unnötig und teuer). Bei der persön- 2 11

3 Musterbrief für einen Widerspruch Erika Mustermann (Ihre Adresse) Datum: Musterstr Musterstadt An die ARGE Musterstadt (Adresse Ihrer ARGE) Hartzstr Musterstadt lichen Abgabe in der ARGE oder zur Niederschrift lassen Sie sich den Widerspruch durch eine Empfangsbestätigung bescheinigen. Sammeln Sie die Quittungen für die Kosten des Widerspruchverfahrens, z.b. Kosten für Kopien, Briefmarken oder Einschreibegebühr. Diese werden Ihnen gegebenenfalls, je nach Erfolg des Widerspruchs, erstattet. Achten Sie stets darauf, dass Sie für sich selbst eine Kopie Ihres Widerspruches behalten. Der Widerspruch wird immer von der Widerspruchstelle der ARGE bearbeitet. Den weiteren Schriftverkehr führen Sie nur über diese Stelle und nicht mehr über die bisherige Sachbearbeitung. Betreff: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom...(datum), BG-Nummer... Was gehört in den Widerspruch? Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom...(datum/zeichen), mir zugegangen am...(datum), lege ich hiermit form- und fristgerecht ein. Widerspruch das Aktenzeichen der ARGE oder Ihre Kennnummer (Nummer BG), wenn kein Aktenzeichen bekannt ist, so muss Ihr Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum sichtbar im Briefkopf vermerkt sein, die Adresse der ARGE und Ihre (als Widerspruchsführer) vollständige Adresse. In der Betreffzeile ist der Widerspruch zu erwähnen und gegen welchen Bescheid er sich richtet. Wichtig ist, dass Sie das Datum des Bescheides angeben. Genaue Begründung und Schilderung Ihrer Lebenssituation Es ist zu Ihrem Vorteil wenn Sie die individuellen Umstände Ihrer Mit freundlichen Grüßen,...(Unterschrift) Erika Mustermann Lebenssituation sachlich aufführen und konkret erläutern, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Legen Sie Ihre persönlichen Beweggründe für den Einwand umfassend dar. Die detaillierte Begründung des Widerspruchs kann mit einem Hinweis darauf auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Anlagen... Falls Sie Belege (ärztliche Atteste/Gutachten) für die angegebenen Gründe haben, fügen Sie diese Unterlagen in Kopie bei und weisen Sie auf diese Anlage hin. Einen Musterbrief für einen Widerspruch finden Sie am Ende dieser Broschüre!! 10 3

4 Welche Wirkungen hat der Widerspruch? Wenn Sie Widerspruch einlegen, bekommen Sie oftmals Recht oder die Möglichkeit durch eine Klage Ihren Anspruch durchzusetzen TRAUEN SIE SICH! Wenn bereits gewährte Kosten gekürzt oder eingestellt wurden hat der Widerspruch im Regelfall keine aufschiebende Wirkung. D.h., dass der von Ihnen nichtakzeptierte Bescheid vorläufig gilt. ABER: aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bei Rückforderungen der ARGE. Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren? Das Verfahren kann sich durchaus mehrere Monate hinziehen. Nach drei Monaten haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage zu erheben. Wenn Sie nicht so lange warten können, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes. Wie entscheidet das Sozialgericht? Nach umfassender und intensiver Prüfung des Sachverhalts entscheidet das Gericht im Regelfall nach mündlicher Verhandlung durch Urteil. Wenn der Sachverhalt vergleichsweise einfach und klar erscheint, kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden und ein Gerichtsbescheid erlassen werden. Beschluss und Urteil haben die gleiche Rechtswirkung. Sie sind mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie bei einem Streitwert über 750 Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Sie haben auch die Möglichkeit, bei einem Betrag unter 750 in Berufung zu gehen, wenn es sich um eine wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr handelt. Was heißt einstweiliger Rechtsschutz? Wenn Sie durch die Dauer des regulären Verfahrens in eine schwere existentielle oder finanzielle Notlage geraten, können Sie einen sog. Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen. Das Gericht kann dann den sofortigen Vollzug des Bescheids aussetzen oder die ARGE kann zur vorläufigen Leistung verpflichten. Begründen Sie in Ihrem Antrag möglichst genau. Erläutern Sie, warum die Entscheidung eilbedürftig ist und am besten beweisen Sie Ihre Angaben. Legen Sie z.b. Unterlagen und ärztliche Atteste vor oder benennen Sie Zeugen. 4 9

5 Was muss ich tun? Sie können sich jederzeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein richterliches Verfahren ist nichts Schlimmes. Sie können vorab an öffentlichen Sitzungen teilnehmen, um sich ein Bild davon zu machen. Falls Sie jedoch einen Beistand (Familienangehörige, Freunde, Vertrauenspersonen) für Ihre Verhandlung wünschen, haben Sie das Recht diesen bei allen Verhandlungen mitzunehmen. Die formlose Klageschrift ist schriftlich im Gericht einzureichen. Darin sollen die Beteiligten und der Streitgegenstand genannt werden. Begründen Sie, was Sie als KlägerIn vom Beklagten (der ARGE) erwarten. Der vorausgegangene Widerspruchsbescheid muss bezeichnet werden. Schildern Sie detailliert Beweismittel und Tatsachen (Bescheinigungen, Atteste, Zeugen), die Ihre Auffassung stützen. Am besten, fügen Sie Ihrer Klage eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchbescheides bei. Das können Sie selbst tun oder bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts formulieren und dort aufnehmen lassen. Das Sozialgericht kann dann sehr schnell und vorläufig (in der Regel innerhalb von 8 Wochen) bis zur endgültigen Klärung die Bewilligung einer Leistung anordnen. Wie kann der Widerspruch entschieden werden? 1. Dem Widerspruch wird in vollen Umfang stattgegeben. Sie erhalten von der ARGE einen Abhilfebescheid, der Ihren nichtakzeptierten ersten Bescheid ersetzt. 2. Dem Widerspruch wird teilweise stattgegeben. Sie erhalten von der ARGE einen Abänderungsbescheid, der Ihre Einwände teilweise anerkennt. Dort wird jedem Bürger geholfen - juristische Fachkenntnisse sind nicht erforderlich! wichtig ist, dass Sie Ihre Klage am Ende selbst unterschreiben, die Klageschrift dem Gericht in zweifacher Ausfertigung vorzulegen fertigen Sie sich selbst auch eine Kopie an, für Beweiszwecke, die Klage per einfachem Einschreiben (ohne Rückschein) einzureichen. 3. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Sie erhalten von der ARGE einen Widerspruchsbescheid, der Ihre Einwände nicht anerkennt und den von Ihnen nichtakzeptierten ersten Bescheid weiter gelten lässt. 4. Der Widerspruch wird als unzulässig zurückgewiesen. Sie erhalten von der ARGE einen Widerspruchsbescheid, wenn Sie die Frist oder die Form nicht eingehalten haben. In diesem Fall gilt weiterhin der erstmalige Bescheid. 8 5

6 Was nun? Der Abänderungsbescheid und Widerspruchsbescheid enthalten wieder eine Rechtsbehelfsbelehrung. Damit haben Sie die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht einzureichen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie für Ihre Anwaltskosten Prozesskostenhilfe bei Ihrem zuständigen Gericht beantragen. Für eine anwaltliche Erstberatung gibt es zudem einen Rechtsberatungsschein, der beim Amtspfleger des örtlichen Amtsgerichts gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 erhalten werden kann. Voraussetzungen sind: ein konkretes Anliegen und die Vorlage Ihres SGB II-Bescheids. Klagen vor dem Sozialgericht? Eine Klage gegen Ihren Negativbescheid kann für Sie erfolgversprechend sein praktische Erfahrungswerte belegen, dass weit über 50% der Klagen aus dem Bereich Hartz IV vor Gericht Erfolg haben. Nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids haben Sie einen Monat Zeit, eine Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben. Was kostet das? Sie haben vor Gericht Mitwirkungspflichten. Wenn durch Ihr Verschulden (z.b. verspätete Vorlage von Unterlagen) oder durch das Ihres Vertreters eine angesetzte mündliche Verhandlung nicht eingehalten werden kann, fällt vor dem Sozialgericht eine Missbrauchsgebühr von mindestens 150 an. Auf Anforderung des Gerichts müssen Sie Ihren behandelnden Arzt, Steuerberater oder Ihre Bank von der Schweigepflicht entbinden. Sie müssen an Gerichtsterminen, zu denen Ihr persönliches Erscheinen angeordnet ist, zwingend teilnehmen. Sie erhalten in dem Zusammenhang eventuell entstandene Auslagen (Fahrtkosten, evtl. Verdienstausfall) erstattet. Derzeit sind Klagen beim Sozialgericht ohne Gerichtsgebühren möglich. ACHTUNG: Das gilt auch, wenn Sie noch kein Leistungsempfänger sind und in dieser Eigenschaft als KlägerIn oder Beklagte/r am Verfahren beteiligt sind. Beantragen Sie Prozesskostenhilfe. Bei Verfahren vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang, aber Sie können sich natürlich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden. Dessen Kosten kann, falls vorhanden, Ihre private Rechtsschutzversicherung übernehmen. Voraussetzung ist, Wer erhält Prozesskostenhilfe? dass Sie nachweisbar wirtschaftlich nicht selbst in der Lage sind, Ihre Prozesskosten zu übernehmen. dass Ihre Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg haben muss und nicht mutwillig erscheint. Antrags-Vordrucke für Prozesskostenhilfe sind bei Gericht oder bei Anwälten erhältlich. 6 7

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