Protokoll Einwohnergemeinderat Deitingen

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1 Protokoll Einwohnergemeinderat Deitingen 24. Sitzung Mittwoch, 2. Februar 2011, Uhr, Gemeinderatszimmer T r a k t a n d e n Geschäfts-Nr. 1. Protokoll Nr. 23 vom Mittwoch, 12. Januar Nahwärmeverbund; - Gründung einer GmbH - Statuten - Absichtserklärung - Weiteres Vorgehen Zukunftsvisionen von Verwaltungstätigkeiten; 2. Lesung Rainackerstrasse; - Genehmigung Bauabrechnung Ersatz Wasser- und Abwasserleitung Ersatz Bodenbeläge Schulhaus Zweien; Arbeitsvergabe Rechnungen Nachtragskredite Verschiedenes

2 24. Sitzung des Gemeinderates vom Mittwoch, 2. Februar 2011 Anwesend: Vorsitz: Frei Hans, Gemeindepräsident Protokoll: Thomann Marcel, Gemeindeschreiber CVP: FDP: SP: SVP: Eberhard Bruno Moser Stephan Schreier Daniel, Gemeindevizepräsident * Beiner Caroline Studer Rolf * = GR-Ersatz Gäste Ganze Sitzung Ganze Sitzung Rohrbach Daniel, Solothurner Zeitung Ziegler Toni Traktandenliste Ohne Einwendungen genehmigt. Protokoll der 23. Sitzung vom 12. Januar 2011 Ohne Einwendungen genehmigt. 413

3 Allgemeines Gebäulichkeiten EWG Nahwärmeverbund Bereits an der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Rat darüber informiert, dass eine Genossenschaft ohne private Personen nicht möglich ist. Die beteiligten Bezüger und die Bürgergemeinde schlagen daher vor, dass die Einwohnergemeinde Deitingen für die Bauphase eine GmbH gründen und betreiben soll. Nach Realisierung des Nahwärmeverbundes kann über die Trägerschaft neu verhandelt und allenfalls weitere Bezüger aufgenommen werden. Auch denkbar wäre eine Uebernahme durch die Bürgergemeinde Deitingen. Damit die GmbH gegründet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: - Das Amt für Gemeinden hat vor der Gemeindeversammlung die Statuten und den Businessplan (worin ersichtlich ist, welche Strategie verfolgt wird und wie der Finanzbedarf in den nächsten Jahren aussieht) zu prüfen; - Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Deitingen muss der Gründung einer GmbH und dem damit verbundenen Stammkapital von CHF 20' zustimmen; - Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Deitingen muss Anschlussgebühren von CHF 200' zustimmen; - Die Kirchgemeinde Deitingen muss an ihrer Gemeindeversammlung dem Landabtausch und den Anschlussgebühren von CHF 100' zustimmen; - Die Bürgergemeinde sollte sich positiv zum Nahwärmeverbund äussern. Eintreten auf Vorlage nicht bestritten. Gründung einer GmbH Bereits vor der heutigen Sitzung sprach sich der Verwaltungsrat der Dorfzentrum Deitingen AG mit vom für die Gründung einer GmbH aus und erklärt sich bereit, sich nach erfolgter Realisierung am Projekt zu beteiligen. Die Bürger- und die Kirchgemeinde werden an den nächsten Sitzungen über den Nahwärmeverbund beraten und uns im Anschluss daran ihre Stellungnahmen zukommen lassen. Der Entwurf der öffentlichen Urkunde Wärmeverbund Deitingen GmbH wird gemeinsam durchgegangen und folgende Aenderungen beschlossen: Ziffer VI Ziffer VI lautet neu Ich wähle Biberstein Peter, vorerwähnt als Geschäftsführer und Ravasio Enrico, vorerwähnt als Zeichnungsberechtigten; die Gewählten erklären Annahme der Wahl. Bei Abwesenheit eines unterschriftsberechtigten Mitglieds übernimmt ein anderer Gesellschafter die Stellvertretung. Mit 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, wird folgendes beschlossen: Zur Sicherstellung eines Nahwärmeverbunds spricht sich der Gemeinderat für die Gründung einer GmbH aus. 414

4 Statuten der Wärmeverbund Deitingen GmbH Der Entwurf der Statuten der Wärmeverbund Deitingen GmbH wird gemeinsam durchgegangen und folgende Aenderungen beschlossen: Art. 2 Art. 6 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 2 lautet neu: Zweck der Gesellschaft ist der Bau und der Betrieb einer Heizungsanlage zur Versorgung der Liegenschaften von Wärmebezügern mit Heizenergie. Die Gesellschaft kann Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen, sowie alle Geschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihm im Zusammenhang stehen. Art. 6 lautet neu: Oberstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung. Eine ordentliche Versammlung findet jedes Jahr spätestens innert 3 Monaten nach Schluss des Rechnungsjahres statt. Für die Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung gilt Art. 805 OR. Art. 9 lautet neu: Als Revisionsstelle wird die Rechnungsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Deitingen bestimmt. Die Revisionsstelle muss nach Art. 728 bzw. 729 OR unabhängig sein. Art. 10 lautet neu: Beginn und Ende des Geschäftsjahres werden von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Alljährlich am Schluss des Geschäftsjahres werden eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Jahresrechnung und die Bilanz sind mindestens zehn Tage vor der ordentlichen Gesellschafterversammlung zur Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft aufzulegen. Die Rechnungsführung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Deitingen. Art. 11 lautet neu: Vom Reingewinn sind vorab fünf Prozent dem gesetzlichen Reservefonds zuzuweisen, bis dieser die Höhe von einem Viertel des Stammkapitals der Gesellschaft erreicht hat. Der restliche Reingewinn darf nur für Abschreibungen, Rückstellungen oder Verbilligung der Energie verwendet werden. Einstimmig wird folgendes beschlossen: Der Entwurf der Statuten Wärmeverbund Deitingen GmbH wird mit den beschlossenen Korrekturen genehmigt. Absichtserklärung Bereits vor der heutigen Sitzung erklärte sich der Verwaltungsrat der Dorfzentrum Deitingen AG mit vom bereit, die Absichtserklärung in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Der Entwurf der Absichtserklärung zur Wärmeverbund Deitingen GmbH wird gemeinsam durchgegangen und folgende Aenderungen beschlossen: Ziffer 1 Ziffer 1 lautet neu: Peter Biberstein (Dorfzentrum Deitingen AG) und Enrico Ravasio (röm.-kath. Kirchgemeinde) übernehmen die Funktion der Geschäftsführer der Wärmeverbund Deitingen GmbH mit Kollektivunterschrift zu zweien. 415

5 Ziffer 3 Ziffer 5 Ziffer 3 wird zusätzlich aufgenommen und die Folgeziffern neu nummeriert: Die röm.-kath. Kirchgemeinde Deitingen wird einen Anteil ihrer Anschlussgebühren in Form von Landeingabe leisten (200 m2 à CHF ). Ziffer 5 lautet neu: Die Bürgergemeinde stellt in Aussicht, das Vorhaben der GmbH mit einem Darlehen mitzufinanzieren. Die Wärmeverbund Deitingen GmbH wird die benötigten Holzschnitzel zu Marktpreisen von der Bürgergemeinde Deitingen beziehen. Mit 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, wird folgendes beschlossen: Der Absichtserklärung zur Wärmeverbund Deitingen GmbH wird mit den beschlossenen Aenderungen zugestimmt. Planungskredit Um das Geschäft dem Souverän zur Genehmigung unterbreiten zu können, müssen das Bauprojekt im Detail erarbeitet und die offenen Fragen geklärt werden. Dazu muss ein Kredit für die zweite Planungsetappe von insgesamt CHF 36' genehmigt werden: - Honorar Heizungsingenieur inkl. Mwst. und Nebenkosten CHF 25' Honorar Architekt/Bauingenieur CHF 10' Sitzungsgelder Ausschuss Nahwärmeverbund CHF 1' Total Planungskredit CHF 36' Beide Planungskredite werden nach der Zustimmung der Gemeindeversammlung durch die GmbH übernommen. Mit 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, wird folgendes beschlossen: Für die detaillierte Erarbeitung des Bauprojekts wird ein Planungskredit Etappe 2 von insgesamt CHF 36' genehmigt. Wahl eines Ausschusses Folgende Personen werden für den Ausschuss Wärmeverbund Deitingen vorgeschlagen: - Biberstein Peter, Geschäftsführer Dorfzentrum Deitingen AG - Ravasio Enrico, Geschäftsführer röm.-kath. Kirchgemeinde, Deitingen - Kofmel Martin Bürgergemeinde, Deitingen - Studer Rolf Einwohnergemeinde, Deitingen - Ziegler Toni Einwohnergemeinde, Deitingen 416

6 Mit diversen Mehrheitsbeschlüssen wird folgendes beschlossen: Folgende Personen werden in den Ausschuss des Wärmeverbundes Deitingen gewählt: Biberstein Peter Geschäftsführer GmbH Dorfzentrum AG Kofmel Martin Bürgergemeinde Ravasio Enrico Geschäftsführer GmbH röm.-kath. Kirchgemeinde Studer Rolf Einwohnergemeinde Ziegler Toni Einwohnergemeinde Gemeindevizepräsident Schreier Daniel wird den Ausschuss zur ersten Sitzung einladen und nachstehende Aufgaben übertragen: - Businessplan erarbeiten und rechtliche Gründungsdokumente mit lic. iur. Keller Walter bereinigen; - Businessplan und Statuten dem Amt für Gemeinden zur Stellungnahme unterbreiten; - Kontaktaufnahme mit Heizungsingenieur und die 2. Planungsetappe erarbeiten; - Traktandum für die Gemeindeversammlung vom vorbereiten. Damit das Traktandum an der Gemeindeversammlung vom verabschiedet werden kann, muss der Gemeinderat anlässlich der Sitzung das Geschäft abschliessend verabschieden können. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten sämtliche offene Fragen (Standort, Kostenvergleich der Energiepreise, allfällige Begründung der Mehrkosten, Finanzierung usw.) beantwortet und die Dokumente verabschiedet werden. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, müssten wir zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung einladen. Heute wendet die Einwohnergemeinde Deitingen ca. CHF 110' für Heiz- und Energiekosten auf. Geht an: - Bürgergemeinde Deitingen, Schläfli Urs, Bahnhofstrasse 29, 4543 Deitingen - Dorfzentrum Deitingen AG, Wittwer Max, Industriestrasse 30, 4542 Luterbach - röm.-kath. Kirchgemeinde, Flury-Kofmel Daniela, Solothurnstrasse 8, 4543 Deitingen - die Gewählten (5) 417

7 Personelles Gemeindeverwaltung Zukunftsvisionen von Verwaltungstätigkeiten; 2. Lesung Gestützt auf GRB /020.10/403 überarbeitete der Ausschuss den Schlussbericht und unterbreitet diesen dem Gemeinderat zur Genehmigung und Freigabe zur Vernehmlassung bei den betroffenen Stellen. Eintreten auf Vorlage nicht bestritten. Einstimmig wird folgendes beschlossen: Der Schlussbericht Zukunftsvisionen von Verwaltungstätigkeiten wird genehmigt und die bisher geleistete Arbeit dem Ausschuss bestens verdankt. Der Gemeindeverwalter wird beauftragt, das Dokument den im Gemeinderat vertretenen Parteien, der Bau- und der Planungskommission zur Stellungnahme zu unterbreiten. Eingabetermin: Die Eingaben gehen an GR Studer Rolf, damit der Ausschuss Verwaltungsreorganisation diese aufarbeiten und dem Gemeinderat zur Stellungnahme unterbreiten kann. 418

8 Leitungsnetz Wasserversorgung Leitungsnetz Kanalisation Rainackerstrasse; - Genehmigung Bauabrechnung Ersatz Wasser- und Abwasserleitung Die Arbeiten an der Rainackerstrasse wurden im Jahr 2009 ausgeführt. Sie betreffen die Werkleitungen ab Schulhausstrasse bis Blindackerstrasse. Im vergangenen Herbst wurden die Schlussarbeiten ausgeführt. Nachstehende Bauabrechnung des Ingenieurbüros Bernasconi Felder Schaffner, Balsthal, wurde von der Baukommission überprüft: Ersatz Kanalisationsleitung Rainackerstrasse - Kredit gemäss Voranschlag ( /15) CHF 214' Gesamttotal Baukosten inkl. Mwst. CHF 190' Minderkosten CHF 24' Ersatz Wasserleitung Rainackerstrasse - Kredit gemäss Voranschlag ( ) CHF 130' Anlagekosten gemäss Bauabrechnung CHF 117' Minderkosten CHF 12' Mit Auszug aus dem Protokoll Nr. 23 vom beantragt die Baukommission dem Gemeinderat, die Bauabrechnungen Rainackerstrasse, Ersatz Kanalisation und Wasserleitung zu genehmigen. Eintreten auf Vorlage nicht bestritten. Einstimmig wird folgendes beschlossen: Die Bauabrechnungen Rainackerstrasse, Ersatz Kanalisation und Wasserleitung, mit totalen Anlagekosten von CHF 190' (Kanalisation) und CHF 117' (Wasserleitung), werden genehmigt. 419

9 Schulhaus Zweien, Schulhausstr. 9 Ersatz Bodenbeläge Schulhaus Zweien; Arbeitsvergabe Gestützt auf 117 GG begibt sich Gemeindepräsident Frei Hans während der Beratung dieses Traktandums in den Ausstand. Mit Schreiben vom beantragt GR Moser Stephan, die Arbeitsvergabe für den Ersatz der Bodenbeläge im Schulhaus Zweien. Eintreten auf Vorlage nicht bestritten. Einstimmig, wird folgendes beschlossen: Die Arbeitsvergabe für den Ersatz der Bodenbeläge im Schulhaus Zweien erfolgt zum Preis von CHF 64' (netto inkl. Mwst.) an die ARGE. Die Ressortverantwortlichen werden aufgefordert, in ihren Bereichen unsere Richtlinien und Vorgaben bezüglich Vorgehens beim Einholen von Offerten, Arbeitsvergaben usw. zu instruieren. Einstimmig wird folgendes beschlossen: Für die zusätzlich notwendigen Arbeiten des Elektrikers wird ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 5' bewilligt (Kto ). 420

10 Rechnungen Nachfolgende Rechnungen wurden nach Zirkulation im GR genehmigt und zur Begleichung freigegeben: AKSO, Solothurn Lohnbeiträge CHF 25' feb Eberhard Automation GmbH Gebäudeautomation CHF 229' Ingenieurbüro R. Kaufmann, Oensingen Nahwärmeverbund CHF 16' Kanton Solothurn; Pensionskasse Lohnbeiträge CHF 23' Meier Gebr. AG, Olten Werkleitungen Wasser und Gas CHF 14' Geht an: - Verwaltung zwecks Vergütung 421

11 Nachtragskredite Eintreten auf Vorlage nicht bestritten. Der Gemeinderat genehmigt folgende Nachtragskredite: Kto. Nr. Betrag Begründung CHF 5' GRB /090.48/420 bezüglich notwendigen Arbeiten des Elektrikers beim Ersetzen der Bodenbeläge im Schulhaus Zweien. Der genehmigte Nachtragskredit ist durch die Gemeindeverwaltung aufzulisten (GRB 117/940.72/208). 422

12 Verschiedenes Gemeindepräsident Frei Hans Beitragsgesuche 100. Oberaargauisches Schwingfest im Bipperamt vom 11. bis Mit Schreiben vom suchen die Organisatoren des Grossanlasses Sponsoren. Im Sinne der Gleichbehandlung muss das Gesuch jedoch abgelehnt werden. Gemeindeverwaltung Datenschutz Mit Schreiben vom informiert die Oekumenische Chinderchile über ihr Vorbereitungsangebot für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Gestützt auf Art. 22, Ziffer 2 des Informations- und Datenschutzgesetzes wird die Gemeindeverwaltung ermächtigt, die gewünschten Adressdaten auszuhändigen. Steuerabschluss Aus dem provisorischen Steuerabschluss geht hervor, dass der Steuerabschluss 2010 ca. CHF 250' besser abschliesst, als dies im Voranschlag 2011 angenommen wurde. Die Differenz stammt insbesondere von den natürlichen Personen. Vereine Kulturverein Deitingen Folgende Anlässe werden demnächst in Deitingen durchgeführt: Michel Gammenthaler; Zeitraffer Uhr Theaterraum Fluri Lilian/Vonlanthen Magdalena; Konzert Uhr Pfarreiheim Bernita Bush & J. Gonzales Trio; Matinée Uhr Pfarreiheim Die Gemeinderäte können selbst einen oder mehrere Anlässe des Kulturvereins besuchen. Leider konnte kein geeignetes Datum gefunden werden. Für künftige Programme wünscht sich der Rat, dass auf Anlässe anderer Vereine vermehrt Rücksicht genommen wird. Narebei Deitingen Um den jährlichen Gemeindebeitrag von CHF zu erhalten, verabschiedeten die Narebei anlässlich ihrer Vereinsversammlung vom ihre Vereinsstatuten und setzten diese rückwirkend per in Kraft. Die witzig abgefassten und mit Fingerabdrücken unterschriebenen Statuten nimmt der Gemeinderat mit Freude ins Gemeindearchiv auf. Dem Verein wünschen wir auf diesem Weg gutes Gelingen bei den künftigen Anlässen in und für Deitingen. 423

13 Liegenschaften Neueinschätzungen durch SGV Einwohnergemeinde Deitingen Schulhausstrasse 9 GB 512 Einwohnergemeinde Deitingen Schulhausstrasse 9a GB 512 Einwohnergemeinde Deitingen Schulhausstrasse 10 GB 512 Kofmel Roman Bahnhofstrasse 6a GB 400 Rieder und Luder Immobilien AG Stöcklimattstrasse 2 GB 1014 Zaugg Reto / Moser Marianne St. Ursulaweg 2 GB 1344 GR-Ersatz Beiner Caroline Wahlen Plakatierung in der Gemeinde Diverse im Rat stören sich an den überall aufgestellten und aufgehängten Plakaten. Da diese aber meist auf Privatareal stehen oder die Kandelaber in Besitz der AEK sind, haben wir nicht grosse Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen. Schluss der Sitzung Uhr Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Hans Frei Marcel Thomann 424

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