Fachwirt/in - Alten- und Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Fachwirt/in in der Alten- und ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung durch Industrieund Handelskammern geregelt ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Grundlegende Qualifikationen betriebliche Organisation und Unternehmensführung einschließlich Personalwirtschaft (z.b. Führungs- und Managementtechniken) Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern (z.b. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze von Wirtschaftsgütern) Kosten- und Leistungsrechnung (z.b. Kostenarten- und Kostenstellenrechnung) Spezielle Qualifikationen Recht, insbesondere rechtliche Aspekte in der Alten- und (z.b. Grundsätze des Wettbewerbs- und Arbeitsrechts) spezielle Aufbau- und Ablauforganisation in der Alten- und einschließlich Grundlagen der Datenverarbeitung (z.b. Budgetierung, Finanzierung und Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern) Qualitätsmanagement-System für Pflegeeinrichtungen (z.b. Umgang mit pflegespezifischen Qualitätsdokumentationen) Märkte und Marketing in der Alten- und (z.b. Finanzierungsarten der Alten- und ) Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung finden an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen statt. Lernorte sind bei Teilzeitlehrgängen: Schulungsräume bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen Ausbildungsbedingungen Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und ggf. Übungen. Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: bei Teilzeitunterricht: i.d.r. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend - Teilnahme am Unterricht im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort) bei Fernunterricht (z.b. E-Learning): i.d.r. berufsbegleitende Weiterbildung - eigene Zeiteinteilung beim Durcharbeiten der Inhalte (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation), ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung Seite 1 von 5
Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Förderungsmöglichkeiten Vorbereitungslehrgänge auf die Fachwirtprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden. Weitere Informationen: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info/de/118.php Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Ausbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter: Teilzeit: 2 Jahre Fernunterricht: 2 Jahre Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung finden in der Regel an Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger statt. Sie können in Teilzeit (z.b. am Wochenende oder auch einmal bis mehrmals wöchentlich am Abend) bzw. im Fernunterricht absolviert werden. Ausbildungsaufbau Stundenverteilung (beispielhaft) Module Stundenzahl Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen 45 Betriebliche Organisation und Unternehmensführung 55 Spezielle Aufbau- und Ablauforganisation in der Altenund 60 Rechnungswesen 150 Qualitätsmanagementsystem 80 Recht, insbesondere rechtliche Aspekte in der Altenund 65 Seite 2 von 5
Pflegeversicherungsgesetz 30 Personalwirtschaft 40 Märkte und Marketing in der Alten- und 35 Grundlagen der Datenverarbeitung 35 Gesamtstundenzahl 605 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß Rechtsvorschriften der jeweiligen Industrie- und Handelskammer Prüfungen Schriftliche Prüfung: betriebliche Organisation und Unternehmensführung einschließlich Personalwirtschaft Jahresabschluss, Finanzierung und Steuern Kosten- und Leistungsrechnung Recht, insbesondere rechtliche Aspekte in der Alten- und spezielle Aufbau- und Ablauforganisation in der Alten- und einschließlich Grundlagen der Datenverarbeitung Qualitätsmanagement-System für Pflegeeinrichtungen Mündliche Prüfung: situationsbezogenes Fachgespräch Prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer Abschluss-/Berufsbezeichnungen je nach zuständiger Kammer z.b. Fachwirt für die Alten- und /Fachwirtin für die Alten- und Fachwirt in der Alten- und (IHK)/Fachwirtin in der Alten- und (IHK) Fachwirt für die betriebswirtschaftliche Leitung von Pflegeeinrichtungen/Fachwirtin für die betriebswirtschaftliche Leitung von Pflegeeinrichtungen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen bzw. verwaltenden oder einschlägigen pflegerischen Beruf und danach eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder einschlägigen pflegerischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis mit verwaltender Tätigkeit in der Pflegewirtschaft/Pflegepraxis oder Seite 3 von 5
ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Pflegewirtschaft/Pflegepraxis oder eine insgesamt mindestens sechsjährige Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung: Bereich Begründung Wirtschaft/Recht Das Lösen von Prüfungsaufgaben aus den Bereichen betriebliche Organisation, Unternehmensführung und Personalwirtschaft erfordert gute Kenntnisse in diesem Bereich. Um im späteren Berufsalltag ihrer Führungsaufgabe gerecht zu werden, benötigen Fachwirte und Fachwirtinnen in der Alten- und Kenntnisse in speziellen Wirtschafts- und Rechtsfragen und müssen sich gut mit Rechtsvorschriften und Verordnungen zur Alten- und auskennen. Rechnen/Mathematik In der Prüfung sind u.a. Aufgaben zur Kostenrechnung durchzuführen sowie Gewinn-und-Verlust-Rechnungen zu analysieren. Im Berufsleben gehört Mathematik zum Alltag von Fachwirten und Fachwirtinnen in der Alten- und, z.b. beim Erstellen von Kostenstellenund Kostenträgerrechnungen oder beim Errechnen von Plan- und Ist-Kosten. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Fachwirte und Fachwirtinnen in der Alten- und z.b. in Seniorenwohn- und Altenpflegeheimen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege oder bei ambulanten Altenpflegediensten. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Gesundheitsmanagement bis hin zu Rechnungswesen. Beruflich weiterkommen Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Fachwirte und Fachwirtinnen in der Alten- und auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Pflegemanagement, -wissenschaft erwerben. Seite 4 von 5
Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. mit einem ambulanten sozialen Dienst. Ausbildungsalternativen Folgende Weiterbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Fachwirt/in in der Alten- und an: Bereich Gesundheits- und Sozialmanagement Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Management im Gesundheitswesen Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Sozialwesen Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen Staatlich geprüfter Fachwirt/Staatlich geprüfte Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialpädagogik Gemeinsamkeit: Fach- und Führungsaufgaben im Gesundheits- und Sozialmanagement übernehmen Rechtliche Regelungen Rechtsvorschriften zur Prüfung Die zuständigen Industrie- und Handelskammern erlassen Prüfungsvorschriften. Beispiel für die Regelung einer Industrie- und Handelskammer: Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Weiterbildungsprüfung Fachwirt/Fachwirtin für die Alten- und vom 06.11.2004 (IHK Rheinhessen) Die zuständigen Stellen bieten unterschiedliche Abschlüsse an. Übersicht der zuständigen Industrie- und Handelskammern: Fachwirt/in - Alten- und, Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung Internet: http://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/advanced_training/8640112 Fachwirt/in für die betriebswirtschaftliche Leitung von Pflegeeinrichtungen, Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung Internet: http://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/advanced_training/lepfle76 Seite 5 von 5