10. Aufzugstag des TÜV AUSTRIA Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien



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Transkript:

Brandschutz und Barrierefreiheit Wesentliche systematische Änderungen der OIB-Richtlinien OStBR in Dipl.-Ing. in Irmgard Eder Magistratsabteilung 37 - Gruppe B

OIB-Richtlinien, Ausgabe 2007 RL 1... Mechanische Festigkeit und Standsicherheit RL 2... Brandschutz - RL 2.1... Betriebsbauten - RL 2.2... Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks RL 3... Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz RL 4... Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit RL 5... Schallschutz RL 6... Energieeinsparung und Wärmeschutz - Leitfaden Leitfaden Abweichungen und Brandschutzkonzept 2

Stand der Umsetzung der OIB-Richtlinien Bundesland LGBl. Nr. Inkrafttreten OIB- RL Anmerkung B 53/2008, 63/2008 1. 7. 2008 alle Abweichung RL 6 K 10/2008, 13/2008 12. 3. 2008 RL 6 RL 1-5 (2011) NÖ 8200-15, 8201-17 12. 2. 2009 RL 6 RL 1-5 (?) OÖ 34, 36, 110/2008 1. 1. 2009 RL 6 teilweise RL 3, 4, 5 Rest 2011 S????????? Stmk 27/2008, 61/2008 13/2011 1. 4. 2008 1. 5. 2011 RL 6 RL 1-5 T 73/2007, 93/2007 1. 1. 2008 alle V 44/2007, 83/2007 1. 1. 2008 alle Abweichung RL 6 W 24/2008, 31/2008 12. 7. 2008 alle 3

Wesentliche Änderungen Brandschutz Übergangsbestimmungen bis 3. Mai 2010, sofern für das Bauprodukt Koexistenzperiode noch nicht abgelaufen ist Anwendung der ÖNORM B 3807:2007-11 4

Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Gebäude der GK1 - Außenschicht von Fassaden... mindestens D - Dämmschicht bei vorgehängten hinterlüfteten oder belüfteten Fassaden... mindestens D - Eindeckung bei Steildächern... mind. B ROOF (t1) - bei Flachdächern oberste Schicht mind. 5 cm Kies oder Gleichwertiges oder mind. B ROOF (t1) Gebäude ab der GK2... ÖNORM B 3806:2005-07 5

Wesentliche Änderungen Brandschutz Brandverhalten von Bauprodukten (Baustoffen) Tabelle 1a (als Ersatz für ÖNORM B 3806) - Fassaden Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme vorgehängte hinterlüftete und belüftete sonstige Außenwandbekleidungen - Bekleidungen und Beläge von Wänden und Decken außerhalb von Wohnungen - Bodenbeläge - Dächer - Fußbodenkonstruktionen im nichtausgebauten Dachboden 6

Wesentliche Änderungen Brandschutz Tabelle 1a (Ausschnitt) 7

Bezeichnung der Baustoffe / Bauteile Angaben in Einreichunterlagen Brandverhalten (Baustoffe) - neue Baustoffe... europäische Klassifizierung A2, A2 fl, C, D,... - bestehende Baustoffe... nationale Bezeichnung schwer brennbar, schwachqualmend,... B1, Q1,... Feuerwiderstand (Bauteile) - neue Bauteile... europäische Klassifizierung EI 2 30, EI 2 90-C, EI 60, - bestehende Bauteile... nationale Bezeichnung T30, T30 ohne Selbstschließer, F90,... 8

Wesentliche Änderungen Brandschutz Aufzüge Aufzugsschächte, die Brandabschnitte verbinden eigene Schächte mit brandabschnittsbildenden Bauteilen in Abhängigkeit der Raumnutzung im Bereich der Ladestellen geeignete Maßnahmen zur wirksamen Einschränkung einer Übertragung von Feuer und Rauch Schachtumwehrung... grundsätzlich A2 - Gebäude der GK1, Reihenhäuser der GK2... keine Anforderungen - Gebäude der GK 2 4... Schachtinnenseite A2 9

Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt 10... Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m OIB-Richtlinie 2.3 - Allgemeine Anforderungen Baustoffe, Bauteile, Fassaden Brandabschnitte, Sicherheitstreppenhäuser Personenaufzüge - Gebäude mit Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m - Gebäude mit Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m - Sonstige Brandschutzmaßnahmen - Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 m 10

Wesentliche Änderungen Brandschutz Punkt 2.7 der OIB-RL 2.3... Personenaufzüge Schächte... REI 90 + A2 / EI 90 + A2 max. 3 Personenaufzüge / Schacht Feuerwehraufzug in eigenem Schacht - ÖNORM EN 81-72 i.v.m. TRVB A 150 Brandfallsteuerungen Nothaltestellen 11

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (1) Verbesserung der Struktur - Anforderungen an Barrierefreiheit bereits in Punkt 2 vertikale Erschließung Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen nutzbare Durchgangslichte und Anordnung von Türen - Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen - Zusätzliche Anforderungen an barrierefreie Gestaltung von Bauwerken klare Zuordnung zur ÖNORM B 1600:2011 Ausnahmen für Zu- und Umbauten... Anhang B 12

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (2) Punkt 2.1.4... Personenaufzüge erforderlich bei - Bauwerke mit Aufenthaltsträumen und mehr als zwei oberirdische Geschosse (d.h. drei oder mehr) - Garagen mit mehr als zwei oberirdischen Geschossen (d.h. drei oder mehr), mehr als einem unterirdischen Geschoss (d.h. zwei oder mehr) 13

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (3) Punkt 2.1.6... Gebäude mit einem Fluchtniveau > 22 m - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt 2.1.7... Gebäude mit einem Fluchtniveau > 32 m - mindestens zwei Aufzüge - mindestens ein Aufzug... 1,10 m x 2,10 m Punkt 8.1... Barrierefreie Wohngebäude - Verweis auf ÖNORM B 1600 - Punkt 5.3.3.1 Aufzüge bauliche Anforderungen 14

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) OIB-Richtlinie 4 (4) Punkt 8.2... anpassbarer Wohnbau - Punkt 6.1 der ÖNORM B 1600 Punkt 8.3... barrierefreie Nicht-Wohngebäude - zusätzlich Punkte 5.8, 5.9 und 9 der ÖNORM B 1600 Punkt 8.4... Ausnahmen bei Veränderungen an bestehenden Baulichkeiten - Punkt B.9 der ÖNORM B 1600... Aufzüge - Punkt B.10 der ÖNORM B 1600... vertikale Plattformaufzüge, Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn 15

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (1) Änderungen in enger Abstimmung mit SVBBTRL 4 Verbesserung der Struktur - Außenanlagen Erschließung von Gebäuden - Barrierefreie Stellplätze für PKW - Gebäude Eingänge und Türen Horizontale und vertikale Verbindungswege Sanitärräume Freibereiche - Anpassbarer Wohnbau und Arbeitsstätten Erleichterungen bei bestehenden Baulichkeiten 16

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (2)... Punkt 5.3.3.1 Erreichbarkeit und Anordnung - Ist ein Aufzug Sind Personenaufzüge im Gebäude vorgesehen, muss müssen diese stufenlos erreichbar sein. Bei Aufzugsgruppen ist mindestens 1 Aufzug gemäß 3.2.4.3 auszuführen. - Aufzüge, Hebebühnen oder andere Aufstiegshilfen Personenaufzüge müssen die stufenlose Erreichbarkeit aller allgemein zugänglichen Nutzräume (auch Sanitärräume) ermöglichen. Aufzüge Personenaufzüge dürfen nicht durch Fahrtreppen oder Fahrsteige ersetzt werden. 17

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (3)... Punkt 5.3.3.1 Fahrkorbabmessungen - Entfall des Verweises auf ÖNORM EN 81-70, Typ 2-110 cm breit x 140 cm tief - Übereckbeladung... 150 cm x 150 cm - Bewegungsfläche im Fahrkorb mit 150 cm Durchmesser darf nicht durch Einbauten bis 80 cm über FBOK eingeengt werden 18

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (4)... Punkt 5.3.3.1 Zugänge Türöffnungen Türen - in unmittelbarer Nähe der Ruftaste des Personenaufzuges... tastbare Bezeichnung des jeweiligen Geschoßes Höhe... 90 cm bis 110 cm über FBOK Zifferngröße... 15 mm bis 40 mm Hebebühnen und ähnliche Aufstiegshilfen 19

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (5)... Punkt 5.3.3.2 Technische Ausstattung und Gestaltung - Ausführung gemäß ÖNORM EN 81-70 kontrastierende Farbgestaltung der Aufzugstüren zur Umgebung Bedienelemente - beachte: kein Verweis aus Punkt 8.1 der OIB- Richtlinie 4 20

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.9 Personenaufzüge - mindestens ein Personenaufzug gemäß 5.3.3 - folgende Abweichungen zulässig 21

Wesentliche Änderungen Barrierefreiheit (Aufzüge) ÖNORM B 1600 (6)... Anhang B (Ausnahmen) Punkt B.10 Vertikale Plattformaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn - kein gleichwertiger Ersatz für Personenaufzüge - vertikale Plattformaufzüge Plattformgröße... 110 cm x 140 cm Nennlast... 385 kg - Treppenschrägaufzüge Plattformgröße... 80 cm x 100 cm Nennlast... 300 kg - im Bereich von Gängen und Treppen... in Parkstellung maximale Einengung 30 cm - ausreichende Anfahr- und Bewegungsflächen 22

Homepage der MA 37: www.bauen.wien.at E-Mail-Adressen: MA 37: post@ma37.wien.gv.at Fachgruppen: Fachgruppen@ma37.wien.gv.at Gruppe B: Gruppe-B@ma37.wien.gv.at DI Irmgard Eder: irmgard.eder@wien.gv.at Telefon: DI Irmgard Eder: 4000 / 37151 23