Scheideggstrasse 50 CH-8402 Winterthur Reglement Videoanlage KVA Semester Verantwortlich: Hans Gräppi, Bereichsleiter W Version 1.00 Datum: 12. Dezember 2013
Einleitung Einleitung Dieses Reglement dient der Umsetzung des SR-Beschlusses Nr. 13.744-1 zum Erlass einer Videoordnung der Stadt Winterthur.
Einleitung INHALTSVERZEICHNIS 1 ZWECK DER ÜBERWACHUNG... 1 2 VERANTWORTLICHE PERSONEN... 1 3 ART DER ÜBERWACHUNG... 1 4 ORT, RÄUMLICHE UND ZEITLICHE AUSDEHNUNG DER ÜBERWACHUNG... 1 KAMERAS IM AUSSENBEREICH DES AREALS... 2 5 AUFBEWAHRUNG UND LÖSCHUNG VON AUFZEICHNUNGEN... 4 6 AUSWERTUNG, BEKANNT- BZW. WEITERGABE VON DATEN... 4 ART DER AUSWERTUNG... 4 ABLAUF DER AUSWERTUNG... 4 BEARBEITUNG VON STRAFRECHTLICH RELEVANTEN DATEN... 4 7 RECHTE BETROFFENER PERSONEN... 5 ZUSTÄNDIGE STELLEN... 5 ANSPRECHPERSONEN... 5 8 DATENSICHERHEIT... 6 AUFBEWAHRUNGSORT... 6 ZUTRITTSBERECHTIGUNG... 6 PROTOKOLLIERUNG... 6 9 ABBILDUNGSVERZEICHNIS... 7 ANHANG... 8
1 Zweck der Überwachung Sinn und Zweck der Videoanlage auf dem Areal der KVA Winterthur ist es, die Betriebssicherheit der weitläufigen Anlage zu gewährleisten. Im Aussenbereich dienen die Kameras der Überwachung des Arealverkehrs. Die Videoanlage überwacht reine Vorkommnisse. Das verwendete PAL-Format ist zur Personenidentifikation ungeeignet. 2 Verantwortliche Personen Die Videoanlage untersteht dem Bereichsleiter von Wärme und Entsorgung. Der Betrieb sowie die Wartung der Videoanlage werden durch den Leiter Elektrischer Unterhalt der KVA sichergestellt. 3 Art der Überwachung Die Videoüberwachung dient nicht der Personen- sondern der Anlagen-Überwachung. Es werden also im Sinne des Leitfadens des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich (www.dsb.zh.ch) reine Vorkommnisse überwacht. Die Videoanlage dient der Sicherstellung des geordneten Betriebs der Kehrichtverwertungsanlage. Beim Grossteil der Kameras handelt es sich um Echtzeit-Videoüberwachung ohne Aufzeichnung. Siehe hierzu auch Schema Nr. SG0909231 im Anhang. Eine Verknüpfung von Aufnahmen findet nicht statt. 4 Ort, räumliche und zeitliche Ausdehnung der Überwachung Die KVA Winterthur ist 24 Stunden 365 Tage im Jahr in Betrieb, so auch die Videoanlage, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten an der Videoanlage. Kamerastandorte siehe Anhang. Eine Schnittstelle zur Öffentlichkeit bilden diejenigen Kameras, welche die Areal Ein- und Ausfahrten überwachen. Diese Kameras werden aufgezeichnet, wobei die jeweils ältesten Daten von den neusten überschrieben werden. Die Kameras sind so programmiert, dass sie nur bei Bewegung aufzeichnen. Zusammen mit dem vorhandenen Speicherplatz ergibt sich somit eine Aufbewahrungsdauer von ca. 80 Tagen. Seite 1
Kameras im Aussenbereich des Areals Abbildung 1: Einfahrt West C007 Abbildung 2: Einfahrt Waage C020 Abbildung 3: Ladekontrolle C008 Abbildung 4: Bunkertore 1-3 C009 Seite 2
Abbildung 5: Bunkertore 4 & 5 C010 Abbildung 6: Plattenband C001 Abbildung 7: Einfahrt EZGF C017 Abbildung 8: Einfahrt Ost C018 Siehe auch Anhang Grundrissplan EG. Seite 3
5 Aufbewahrung und Löschung von Aufzeichnungen Die Kameras sind so programmiert, dass sie nur bei Bewegung aufzeichnen. Zusammen mit dem vorhandenen Speicherplatz ergibt sich eine Aufbewahrungsdauer von ca. 80 Tagen. Diese relativ lange Aufbewahrungsdauer ist für die Fehlersuche nach technischen Ereignissen auf der KVA von ausgesprochener Wichtigkeit. 6 Auswertung, Bekannt- bzw. Weitergabe von Daten Art der Auswertung Die Auswertung der Daten erfolgt in Echtzeit oder ereignisbezogen. Siehe auch Schema Nr. SG0909231 im Anhang. Ablauf der Auswertung Die Auswertung in Echtzeit erfolgt durch das Personal der KVA. Dies sind folgende Personengruppen: Das Produktionspersonal, welches im 24-Stundenbetrieb in drei Schichten ständig vor Ort ist. Das Waagpersonal Die Kranführer Die Shredderführer Die Sortierbaggerführer Die Auswertung der Aufzeichnungen erfolgt ereignisbezogen durch: Den Sicherheitsbeauftragten des Standortes Scheideggstrasse 50 Den Elektrischen Unterhalt (Drei Personen) Bearbeitung von strafrechtlich relevanten Daten Das Weitergeben von Daten ist nicht vorgesehen. Stadtwerk behält sich jedoch das Recht vor, bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, GVZ und Feuerpolizei Daten nach Abklärung mit dem Datenschutzbeauftragen der Stadt Winterthur situativ weiterzugeben. Seite 4
7 Rechte betroffener Personen Zuständige Stellen Betroffene Personen können sich bei Fragen an die Bereichsleitung Wärme und Entsorgung von Stadtwerk Winterthur wenden. Ansprechpersonen Der Bereichsleiter W Direktwahl: +41 52 267 31 09 SiBe des Standortes Scheideggstrasse 50 Direktwahl: +41 52 267 31 09 Seite 5
8 Datensicherheit Aufbewahrungsort Die Videoanlage befindet sich im Schaltschrank 0CYP01. Dieser wiederum steht im Raum BK-304 Zentrale Elektro. Zu diesem Raum haben ausschliesslich KVA-Mitarbeitende Zutritt. Der Raum ist in das Schliesssystem der KVA eingebunden. Abbildung 9 : Videoanlage Zutrittsberechtigung An den Einfahrten, sowie an der Arealumzäunung auf der West- und Südseite, wird mit Hinweistafel über die Video-Anlage informiert. Abbildung 10: Hinweistafel Protokollierung Zur Protokollierung dient das Anlagenlogbuch der Kehrichtverwertungsanlage Seite 6
9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Einfahrt West C007 2 Abbildung 2: Einfahrt Waage C020 2 Abbildung 3: Ladekontrolle C008 2 Abbildung 4: Bunkertore 1-3 C009 2 Abbildung 5: Bunkertore 4 & 5 C010 3 Abbildung 6: Plattenband C001 3 Abbildung 7: Einfahrt EZGF C017 3 Abbildung 8: Einfahrt Ost C018 3 Abbildung 9: Videoanlage 6 Abbildung 10: Hinweistafel 6 Seite 7
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