Fachinformation Betriebliche Altersversorgung Dienstobliegenheitserklärung FAQ Stand: Juli 2015 BA825_201507 txt
Inhalt 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (Dienstobliegenheitserklärung (DOE) 1 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? 1 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? 1 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente, wenn eine DOE zugesagt wird? 1 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart werden? 1 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigten? 1 7. Wie viele Personen benötige ich? 1 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden? 1 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? 1 10. Was passiert, sofern bei der NÜRNBERGER bereits eine BU-Rente versichert ist? 1 11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? 1 12. Wann kann die Listenmeldung verwendet werden? 1 13. Wann kann die Einzelmeldung verwendet werden? 1 14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden? 2 15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? 2 16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? 2 17. Ist eine DOE auch bei Privat-verträgen (Schicht 3) möglich? 2 18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU-Verträge bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt werden? 2 19. Kann eine Dynamik bean-tragt werden, selbst wenn die Jahresrente von 18.000 EUR überschritten wird? 2 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als 18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet werden? 2 21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben? 2 22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden? 2 23. Dienstobliegenheitserklärungen 2 24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen Fortführung nötig? 3
1 1. Welche Angaben benötigen wir zur Prüfung einer vereinfachten Gesundheitsprüfung (Dienstobliegenheitserklärung (DOE) 2. An wen sind diese Anfragen zu richten? 3. Besteht ein Höchsteintrittsalter? 4. Wie hoch ist die maximale BU-Rente, wenn eine DOE zugesagt wird? 5. Kann eine zusätzliche Bonusrente vereinbart werden? 6. Gibt es eine einheitliche Berufsgruppe für alle Beschäftigten? 7. Wie viele Personen benötige ich? 8. Muss ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden? 9. Besteht ein Annahmezwang bei unbedenklicher Beantwortung der DOE? 10. Was passiert, sofern bei der NÜRNBERGER bereits eine BU-Rente versichert ist? 11. Welche DOE (Liste oder Einzel) wird erforderlich? 12. Wann kann die Listenmeldung verwendet werden? 13. Wann kann die Einzelmeldung verwendet werden? Angaben zur Firma, Name, Internetseite, Branche, Firmengröße, Anzahl der potentiellen Antragsteller, Finanzierungsform (Arbeitgeber- und/oder Arbeitnehmerfinanzierung), wie hoch ist der Arbeitgeberanteil am Beitrag, welche Berufe (Gewichtung kaufmännisch und körperlich), nur Beitragsbefreiung oder auch BU-Rente, Tarifkonstellation. Ansprechpartner in der GD sind: Herr HAL Heinz Müller (Telefon 2475) bzw. Herr DBV Albin Knipfer (Telefon 3248). Je nach Branche bzw. Beruf gilt bei Berufsgruppe 1 und 2 das Höchsteintrittsalter 50 Jahre, bei Berufsgruppe 3 und 4 das Höchsteintrittsalter 45 Jahre. Maximal 18.000 EUR jährlich. Eine Bonusrente ist zusätzlich zu den 18.000 EUR BU-Jahresrente möglich. Nein, jeder Versicherte wird je nach Beruf und Tätigkeit in die entsprechende Berufsgruppe eingestuft Mindestens 10 Personen falls eine BU-Rente eingeschlossen wird, mindestens 5 Personen wenn es nur eine Beitragsbefreiung ist. Die Personenanzahl muss bereits bei der ersten Einreichung des Neugeschäfts erreicht sein. Ja, es muss immer ein Gruppenvertrag abgeschlossen werden. Nein, Antragsteller die uns bereits als erhöhtes Risiko bekannt sind, werden individuell geprüft (kein Zugriff auf übergreifende Datenbanken wie z. B. HIS). Nicht versicherbar sind bereits bei der NÜRNBERGER abgelehnte Antragsteller. Die bestehende Höhe der BU-Rente wird angerechnet, d. h. bisherige BU-Rente und neue BU-Rente mit DOE betragen maximal 18.000,00 EUR jährlich. Verträge von Mitbewerbern zählen hier nicht dazu. Abhängig vom Arbeitgeberanteil am Beitrag haben wir zwei unterschiedliche DOE. Bei mindestens 50 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Listenanmeldung muss nur der Arbeitgeber unterschreiben. Bei mindestens 20 % Arbeitgeberbeteiligung am Beitrag; Einzelmeldung muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden.
2 14. Bis zu welcher Höhe kann eine Beitragsbefreiung eingeschlossen werden? 15. Was passiert bei einer Arbeitnehmerfinanzierung? 16. Was passiert wenn ausschließlich eine Beitragsbefreiung beantragt wird? 17. Ist eine DOE auch bei Privatverträgen (Schicht 3) möglich? 18. Wie viele Personen müssen eine BU bei einem bestehenden Gruppenvertrag abschließen? Können bestehende BU-Verträge bei der Mindestpersonenanzahl berücksichtigt werden? 19. Kann eine Dynamik beantragt werden, selbst wenn die Jahresrente von 18.000 EUR überschritten wird? 20. Kann bei einer überschreitenden Jahresrente von mehr als 18.000 EUR mit einer Gesundheitsprüfung gearbeitet werden? 21. Ist es bei der Mischfinanzierung ausreichend, wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mitzugeben? 22. Wie viel Prozent des Nettoeinkommens können in der Berufsunfähigkeitsrente abgesichert werden? 23. Dienstobliegenheitserklärungen Maximal im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG. Bei einer ausschließlichen Arbeitnehmerfinanzierung oder wenn bei Mischfinanzierung die 20 % nicht erreicht werden, können die vereinfachten Gesundheitsfragen mit dem Formular L025 verwendet werden. Es gelten ansonsten die Begrenzungen wie bei der DOE (BU-Höhe, Teilnehmerzahl, Berufsgruppeneinstufung etc.). Bei einer Beitragsbefreiung im Rahmen der Grenzen des 3 Nr. 63 EStG ist eine DOE ausreichend, auch bei ausschließlicher Arbeitnehmerfinanzierung. Nein, die DOE oder die vereinfachten Gesundheitsfragen sind nur im bav-kollektivgeschäft möglich. Nein, es müssen mindestens 10 Neuverträge bei einer BU-Rente bzw. mindestens 5 Neuverträge bei reiner Beitragsfreiheit abgeschlossen werden. Die bestehenden Verträge zählen für eine neue DOE nicht mit. Eine Dynamik kann mit 5 % auch über die 18.000 EUR BU-Rente vereinbart werden. Die maximale (Gesamt-)Höhe der BU-Rente mit einer DOE ist auf jährlich 18.000 EUR begrenzt. Für eine höhere oder zusätzliche BU-Rente werden die normalen Gesundheitsfragen erforderlich. Bei einer Mischfinanzierung kann die DOE bereits dann genutzt werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung vollständig zur Finanzierung mitgibt. Eine Absicherung bis zu 100 % des Nettoeinkommens ist möglich. Es gelten aber die vorgenannten grundsätzlichen Beschränkungen der Höhe nach. Listenmeldung L028_pf.pdf Einzelmeldung L028_001_pf.pdf
3 24. Ist nach einer Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit eine Gesundheitsprüfung bei der beitragspflichtigen Fortführung nötig? Erfolgt die Beitragsfreistellung im Rahmen der Elternzeit, so kann der Vertrag innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder aufleben. Nach einem Jahr wird wie bisher mit Gesundheitsprüfung gearbeitet.