Bezug nehmend auf die parlamentarische Anfrage 5476/J vom 18.06.2015 (XXV.GP) nimmt das Rektorat der Montanuniversität wie folgt Stellung:



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Transkript:

5389/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 16 1 von 4 Frau Ministerialrätin Dr. Evelyn NOWOTNY Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Abteilung IV / 2 Teinfaltstraße 8 1014 Wien Leoben, 14. Juli 2015 Anfrage Nr. 5476/J vom 18.06.2015 (XXV.GP) Sehr geehrte Frau Ministerialräten Dr. Nowotny, Bezug nehmend auf die parlamentarische Anfrage 5476/J vom 18.06.2015 (XXV.GP) nimmt das Rektorat der Montanuniversität wie folgt Stellung: 1) Auf welche Höhe belaufen sich, aufgelistet nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems, jeweils a. die Jahresgrundgehälter der RektorInnen? b. die Jahresgrundgehälter der einzelnen VizerektorInnen? Bitte auch um Ausweisung des Stundenumfangs. Die Gehaltssumme des Rektorates seit dem Jahre 2010 verhält sich wie folgt: 2010 2011 2012 2013 2014 401.686,62 421.954,43 474.757,78 474.757,78 474.757,98

2 von 4 5389/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 16...Seite 2 von 4 Das Rektorat umfasst 2 vollbeschäftigte Rektoratsmitglieder und 1 halbbeschäftigtes Rektoratsmitglied. Die Arbeitsverträge gehen von einer Vollzeitbeschäftigung aus, Mehrleistungen sind im Gehalt inbegriffen und werden in hohem Maße von allen 3 Rektoratsmitgliedern erbracht. 2) Wurden seit 2010 Provisionen an die Rektorate ausgezahlt? a. Wenn ja, in welcher Höhe, an jeweils welche Personen und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems. Dem Rektorat wurden keine Provisionen ausbezahlt. 3) Wurden seit 2010 Prämien an die Rektorate ausgezahlt? a. Wenn ja, an jeweils welche Personen, in jeweils welcher Höhe und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems. Auf Basis einer jährlichen Zielvereinbarung mit dem Universitätsrat wurden dem Rektorat folgende Prämien ausbezahlt: 2010 2011 2012 2013 2014 43.629,28 52.483,36 37.008,35 66.479,12 85.187,29 4) Welche weiteren Sonderzahlungen erfolgten seit 2010 an die Rektorate? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems jeweils mit Höhe, begünstigten Personen und Begründung. Im Jahr 2011 wurden dem ausgeschiedenen Rektor aus Ansprüchen für Abfertigung und Urlaubsersatzleistung ein Betrag in Höhe von EUR 88.531,53 ausbezahlt. Darüber hinaus gibt es keine Sonderzahlungen.

5389/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 16 3 von 4...Seite 3 von 4 5) Welche geldwerten Vorteile erhielten die Rektorate seit 2010? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems jeweils mit Höhe, begünstigten Personen und Begründung. Die Rektorate erhielte keine geldwerten Vorteile. 6) Über welche Beteiligungen an gemäß 10 UG 2002 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen oder Gesellschaften an denen die Universität Geschäftsanteile hält, verfügen die RektorInnen und VizerektorInnen? Bitte um Auflistung jeweils nach RektorIn/VizerektorIn, gegliedert nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems. Die Rektoratsmitglieder haben keine Beteiligungen an derartigen Gesellschaften. 7) Welchen RektorInnen und VizerektorInnen steht ein Dienstwagen samt ChauffeurIn zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems. Dem Rektorat steht ein Dienstwagen samt Chauffeur zur Verfügung. 8) Mit welchem Personal (Vollzeitäquivalente) sind die Büros der RektorInnen und VizerektorInnen jeweils ausgestattet? Bitte um Auflistung nach den 21 Universitäten und der Universität für Weiterbildung Krems Das Büro des Rektorates ist mit einem Personal von insgesamt 4 VZÄ ausgestattet. 9) Verfügen die Rektorinnen und Vizerektorinnen jeweils über weitere Bezüge aus Dienstverhältnissen mit der Universität, ihren gemäß 10 UG 2002 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen, Vereinen oder Gesellschaften, an denen die Universi-

4 von 4 5389/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 16 Seite 4 von 4 tät Geschäftsanteile hält? Wenn ja, bitte um Auflistung jeweils nach Rektorin/Vizerektorin, Art und Umfang des Dienstverhältnisses und Höhe des Bezuges, gegliedert nach den 21 Universitäten sowie der Universität für Weiterbildung. Die Rektoratsmitglieder verfügen über keine weiteren Bezüge. Sämtliche Funktionen einschließlich Geschäftsführungen und Aufsichtsratsmandaten sind mit dem Grundgehalt abgedeckt. Mit freundlichem Glück auf! Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c. Wilfried EICHLSEDER Rektor