Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl



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Windenergie: Wichtiger Beitrag zur Energiewende Bürgerwindanlagen liefern Strom an die Bürger und an das Gewerbe der Region und Bürger. sichern die Selbstbestimmung: machen unabhängig von Investoren/Spekulanten beteiligen die Bürger/Innen an Planung und Gewinn der Anlage: Steigern die regionale Wertschöpfung, schafft Arbeitsplätze und fördert die Akzeptanz für Maßnahmen. erzeugen Strom, wo er gebraucht wird ohne Verluste: Geschlossener Energie- und Geldkreislauf; keine Stromautobahn. sorgen für eine bezahlbare (Produktionskosten ca. 4,5 Cent/kWh) und sichere Stromversorgung): Sichern die Zukunftsfähigkeit der Region durch Ansiedlung neuer Betriebe.... ein modernes Windrad produziert Strom für rund 1500 Dreipersonenhaushalte ( ca. 5 Mio. kwh/a)

Bürgerwindkraftanlage: Einzelschritte Festlegung der Standorte der Windkraftanlagen durch Gemeinde unter Bürgerbeteiligung Planung durch Bürger/Innen, Gemeinde und Energiegenossenschaften - optimale Abstände, Berücksichtigung der Topologie, Visualisierung, Flächenpachtmodell, hohe Rentabilität, regionale Wertschöpfung Vorfinanzierung durch Partner bis BImSch-Genehmigung, d.h. kein Risikokapital durch Bürger/innen erforderlich Beteiligung regionaler Unternehmen, Kreissparkassen, Raiffeisenbanken Kaufmännischer Betrieb durch am Standort der Windkraftanlagen angesiedelte Bürgerenergiegenossenschaften; Technische Betreuung (Vollwartungsvertrag) beim Anlagenhersteller

9

Was umfasst die Genehmigung nach BImSchG? Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf: die Windenergieanlage Kranstell- und Vormontageflächen Übergabestation in das öffentliche Netz Ausbau der Zuwegung (falls erforderlich) Erforderliche Betriebsfläche ca. 4000 qm Die BImSchG-Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein, z.b.: Baugenehmigung naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung forstrechtliche Genehmigung für Waldrodung und Wiederaufforstung Ausnahmegenehmigung Wasserschutzgebietsverordnung für Windpark 11

Genehmigungsvoraussetzungen Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren [ ] nicht hervorgerufen werden können und 2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen 14

1.RENERCO 2.Bayerische Energieziele 3.Bayerischer Windenergieerlass 4.Genehmigungsverfahren Beispiel: Schallimmission Immissionsgrenzwerte für die Nachtzeit (22-6 Uhr) nach TA-Lärm 35 db (A) Reine Wohngebiete Lautstärke vergleichbar mit: Gerade wahrnehmbares Geräusch 40 db (A) 45 db (A) 50 db (A) Allgemeine Wohngebiete Kern-, Misch-, und Dorfgebiete Gewerbegebiet Ruhige Bibliothek Übliche Wohngeräusche, leises Gespräch Normale Unterhaltung 15

Beispiel: Schattenwurf Im Genehmigungsverfahren Schattenwurfgutachten mit dem Nachweis, dass folgende Schattenwurfzeiten nicht überschritten werden: - 30 h pro Jahr - 30 Min. pro Tag Andernfalls Pflicht zum Einbau einer Abschaltautomatik, die die WEA deaktiviert, wenn 30 Min. pro Tag oder 30 h pro Jahr an einem Immissionspunkt überschritten werden. 16

Exkurs Schall: Im Genehmigungsverfahren Schallgutachten nach TA Lärm, Nachweis, dass folgende Nacht-Immissionswerte eingehalten werden: - 35 db(a) für Erholungsnutzung und reine Wohngebiete - 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete - 45 db(a) für Mischgebiete und Außenbereich - 50 db(a) für Gewerbegebiete Prognose berücksichtigt Unsicherheitszuschläge für: - Emissionsdaten - Serienstreuung der WEA - Prognosemodell 17

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!