Freiburg Legal Clinics. IT-Outsourcing. Blockveranstaltung WS 2014/2015. Dr. Christian Hey Dr. Sebastian Daub. Linklaters LLP, Frankfurt Januar 2015



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Transkript:

Freiburg Legal Clinics Blockveranstaltung WS 2014/2015 IT-Outsourcing Dr. Christian Hey Dr. Sebastian Daub

Kontakte Dr. Christian Hey Partner TMT, Frankfurt Telefon: +49 69 71003 402 E-Mail: christian.hey@linklaters.com Dr. Sebastian Daub, LL.M. Partner Corporate/M&A Frankfurt Telefon: +49 69 71003 140 E-Mail: sebastian.daub@linklaters.com 1

Der Sachverhalt Der Chefjustitiar Ihrer Mandantin (X-AG) ruft an und berichtet, die X-AG befände sich inmitten einer Umstrukturierung: 1. Der Betrieb von Rechenzentren ist bereits an eine Tochter der X-AG ( Y-GmbH ) ausgelagert. 2. Die restlichen IT-Aktivitäten werden unverändert dezentral von der X-AG sowie von verschiedenen Gesellschaften des Konzerns der X-AG ( X-AG Konzerngesellschaften ) betrieben. Der Wunsch der Mandantin nunmehr: Die gesamten IT-Aktivitäten der X-AG und ihrer Konzerngesellschaften sollen an einen IT-Serviceprovider ausgelagert werden. Der Chefjustitiar möchte mit Ihnen folgende Themen diskutieren: A. Welche Beziehungen der beteiligten Unternehmen sind denkbar? B. Welche Verträge werden benötigt? C. Welcher Inhalt ist grob für diese Verträge vorzusehen? 2

Der Status Quo: X-AG IT-Serviceprovider A-GmbH B-GmbH C-GmbH Y-GmbH 3

Varianten: Variante A: Bündelung bei der X-AG. Bündelung aller IT-Aktivitäten bei der X-AG und anschließende Übertragung an den IT-Serviceprovider. Variante B: Bündelung bei der Y-GmbH. Bündelung aller IT-Aktivitäten bei der Y-GmbH und anschließende Übertragung an den IT-Serviceprovider. Variante C: Keine Bündelung. Keine Bündelung der IT-Aktivitäten; Übertragung an den IT-Serviceprovider durch die X-AG Konzerngesellschaften. 4

Variante A: Bündelung der IT-Aktivitäten bei der X-AG 1. Schritt: Bündelung der IT-Aktivitäten bei der X-AG. a. Übertragung der IT-Aktivitäten der X-AG Konzerngesellschaften auf die X-AG (Asset Deals). b. Die X-AG erbringt anschließend mittels der übernommenen IT-Aktivitäten entsprechende IT-Services an die X-AG Konzerngesellschaften (IT- Serviceverträge). 2. Schritt: Übertragung der IT-Aktivitäten von der X-AG auf den IT- Serviceprovider. Kombinierter Asset und Share Deal zwischen der X-AG und dem IT- Serviceprovider. 3. Schritt: Abschluss eines IT-Servicevertrags. 5

Variante A X-AG SPA /APA Servicevertrag IT- Serviceprovider APA ServiceV A-GmbH B-GmbH C-GmbH 6

Variante B: Bündelung der IT-Aktivitäten bei der Y-GmbH 1. Schritt: Bündelung der IT-Aktivitäten bei der Y-GmbH. a. Übertragung der IT-Aktivitäten der X-AG und der X-AG Konzerngesellschaften auf die Y-GmbH (Asset Deals). b. Die Y-GmbH erbringt anschließend mittels der übernommenen IT-Aktivitäten entsprechende IT-Services an die X-AG und die X-AG Konzerngesellschaften (IT- Serviceverträge). 2. Schritt: Übertragung der IT-Aktivitäten von der Y-GmbH auf den IT- Serviceprovider. Share Deal zwischen der X-AG und dem IT-Serviceprovider. 3. Schritt: Abschluss eines IT-Servicevertrags. 7

Variante B X-AG SPA ServiceV A-GmbH B-GmbH C-GmbH IT-Serviceprovider ServiceV APA APA Y-GmbH APA 8

Variante C: Verzicht auf die Bündelung der IT-Aktivitäten 1. Schritt: Übertragung der IT-Aktivitäten auf den IT-Serviceprovider. a. Übertragung der IT-Aktivitäten der X-AG und der X-AG Konzerngesellschaften auf den IT-Serviceprovider (Asset Deals). b. Übertragung der Y-GmbH auf den IT-Serviceprovider (Share Deal). 2. Schritt: Abschluss eines IT-Servicevertrags. 9

Variante C Y-GmbH X-AG SPA Servicevertrag IT- Serviceprovider A-GmbH B-GmbH C-GmbH 10

Varianten die Hitliste : Variante C: Keine Bündelung. Keine Bündelung der IT-Aktivitäten; Übertragung an den IT-Serviceprovider durch die X-AG Konzerngesellschaften. Variante B: Bündelung bei der Y-GmbH. Bündelung aller IT-Aktivitäten bei der Y-GmbH und anschließende Übertragung an den IT- Serviceprovider. Variante A: Bündelung bei der X-AG. Bündelung aller IT-Aktivitäten bei der X-AG und anschließende Übertragung an den IT- Serviceprovider. 11

Die Struktur der Servicebeziehung Die Kundenseite (X-AG und X-AG Konzerngesellschaften): Frage: Wer ist Vertragspartei? a. X-AG (mit dem Recht des Bezugs der IT-Services nicht nur für sich, sondern auch für die X-AG Konzerngesellschaften als Service-Empfänger ( unechtes Beneficiary Konzept)). Vorteil: Kontrolle durch X-AG qua Vertragsstruktur (Das Sonderschleifchen-Syndrom ). Nachteil: Konzerninterne Verrechnung der Vergütung des IT-Serviceproviders. b. X-AG und die X-AG Konzerngesellschaften, die die IT-Services benötigen (mehrere IT-Serviceverträge echtes Beneficiary Konzept). Vorteil: Konzerninterne Verrechnung der Vergütung liegt qua Vertragsstruktur bei dem IT- Serviceprovider. Nachteil: Kontrolle durch X-AG nur qua vertragliche Regelungen. 12

Die Struktur der Servicebeziehung Die Providerseite (IT-Serviceprovider und seine verbundenen Unternehmen): Frage: Wer erbringt die IT-Services? a. Besondere Relevanz: Leistungserbringung im Ausland. b. Erbringung von IT-Services an X-AG im Inland ( durch IT-Serviceprovider). Ausländische NLs der X-AG ( durch lokales verbundenes Unternehmen des IT- Serviceproviders). X-AG Konzernunternehmen im Inland ( durch IT-Serviceprovider). X-AG Konzernunternehmen im Ausland ( durch lokales verbundenes Unternehmen des IT- Serviceproviders). 13

Die Struktur der Servicebeziehung Rahmenvertrag vs. Einzelverträge Frage: Wann empfiehlt sich was? a. Sinn des Rahmenvertrags: Ersparnis der unnötigen Vervielfältigung vertraglicher Regelungen. Bei Erwartung der Erweiterung der Leistungsbeziehung zwischen den gleichen Parteien. die X-AG oder ein X-AG Konzernunternehmen wird weitere IT-Services über die bereits kontrahierten hinaus in Anspruch nehmen. Bei Erwartung der Erweiterung der Leistungsbeziehung um weitere Parteien. weitere X-AG Konzerngesellschaften (oder sonstige vertraglich zugelassene Dritte) nehmen IT-Services in Anspruch. b. Bei erheblichen Unterschieden zwischen den bestehenden und den zu erwartenden zukünftigen Regelungen bietet sich ein Einzelvertragskonzept an. 14

Spezifika Servicevertrag Was ist zu regeln? 15

Spezifika Servicevertrag Thema Servicebeschreibung: a. Beschreibung der Leistungen möglichst detailliert und unmissverständlich, um Nachverhandlungen/Streitigkeiten vorzubeugen. b. Meist als Anlage (SoW), um Haupttext nicht unnötig aufzublähen. c. Enthält typischerweise Service Levels / KPIs. d. Ggf. Projektleistungen für einzelne, in sich geschlossene Projekte. 16

Spezifika Servicevertrag Thema Mitwirkungspflichten der X-AG / der X-AG Konzerngesellschaften: a. Was müssen die X-AG / die X-AG Konzerngesellschaften (zwingend) beisteuern, damit der IT-Serviceprovider seine Leistungen erbringen können? b. Erneut: Möglichst detailliert unmissverständlich und abschließend zu beschreiben. Beispiel: Gewährung des Zugangs zu Räumlichkeiten oder IT-Systemen. c. Was geschieht wenn die X-AG / die X-AG Konzerngesellschaften der Pflicht nicht nachkommen? d. Typischerweise ist der IT-Serviceprovider für Einschränkungen der Leistungserbringung (Verzug, Service Level Verletzungen) nicht verantwortlich. e. Kosten- / Schadensersatzpflicht der X-AG (der X-AG Konzerngesellschaften). 17

Spezifika Servicevertrag Thema Vergütung: a. Kommerzieller Rahmen von der X-AG vorgegeben. b. Vielfältige Beispiele: Festpreis-Modell, variable Vergütung, pauschale Vergütung oder aufwandsbezogene Vergütung. c. Umsatzgarantien oder -rabatte. d. Häufig Vereinbarungen zu Preisanpassungen (Inflation, veränderte Marktstandards, etc.). e. Anforderung an Rechnungsstellung, Zahlungsfristen etc. 18

Spezifika Servicevertrag Thema Change Management: a. Mittel der Flexibilisierung des Outsourcingvertrags. b. Kumulativ zu klassischer Änderungsklausel. c. Anwendungsbereich? Jedenfalls Beschreibungen der IT-Services sowie der KPI. Eventuell auch weitere, ausgesuchte Gebiete (z.b. Notfallmanagement; Security Management). d. Struktur: Kontrolle der X-AG versus echte Vereinbarung. 19

Spezifika Servicevertrag Thema Haftung: a. Ausgangspunkt ist meist gesetzliche Haftung. b. Haftungsbeschränkung für gewisse Fälle (keine Beschränkung für Vorsatz möglich). c. Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit nicht akzeptabel (aus Sicht der X-AG). d. Typischerweise Beschränkung als Höchstbetrag. e. Ausschluss für allgemeine Vermögensschäden sind im Interesse der X-AG eher abzulehnen. Sonderhaftungshöchstbetrag für allgemeine Vermögensschäden. 20

Spezifika Servicevertrag Thema Laufzeit und Kündigung: a. Typische Vertragslaufzeit beim Outsourcing: 3 bis 5 Jahre. b. Meist wird feste Laufzeit vereinbart. c. Kündigung aus wichtigem Grund bei: Insolvenz der anderen Partei, Change of control, etc. d. Meist auch Teilkündigungen möglich (für einen Teil der Services). e. Sonderkündigungsrecht der X-AG meist nur gegen Abstandszahlung zu vereinbaren. 21

Spezifika Servicevertrag Thema Exit Management: a. Leistungen des IT-Serviceproviders nach Vertragsende, um Überleitung der IT- Services auf die X-AG selbst oder anderen Provider zu ermöglichen. b. Unerlässlich bei regulierten Leistungen (z.b. 25 b KWG). c. Zu klären ob lediglich Unterstützungsleistungen durch IT-Serviceprovider oder gar Übergabe von von ihm eingesetzter Ressourcen (Lizenzverträge; Hardware). 22

Spezifika Servicevertrag Thema Migration/Transition: a. Überführung der Erbringung der IT-Leistungen auf den IT-Serviceprovider bei Beginn des Vertrags verlangt idr unterschiedliche Maßnahmen, um die Leistungsbereitschaft des IT-Serviceprovider herzustellen (Migration). b. Häufig wird mit einem Outsourcing auch der Wunsch verbunden, die IT-Services an die technische Entwicklung anzupassen oder aufgrund technischer Entwicklungen erst möglich gewordene Services zu beziehen (Transformation). c. Im Interesse der X-AG sind Migration und Transformation in eine eigene Vereinbarung aufzunehmen. 23

M&A-seitige Aspekte Typischer Ablauf von M&A-Transaktionen Indikativ-/ Vorbereitungsphase Gesprächs-/ Prüfungsphase Verhandlungsphase Signing Closing Implementierungsphase 24

Vorbereitung durch X-AG 1. Analyse der Ausgangssituation Entwurf eines Outsourcing-/ Verkaufskonzepts 2. Einschaltung von Beratern 3. Strukturierung der Transaktion Asset-Deal / Share-Deal Gegenleistung (cash / shares) 4. Schmücken der Braut ( Dressing the Bride ) (steuerliche) Optimierung / Vereinfachung der Unternehmens- / Konzernstruktur Beseitigung Negativa (Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, Bereinigung der Bilanz) 25

Vorbereitung durch X-AG 5. Dokumentation des Verkaufsobjekts Datenaufbereitung Erstellung Information Memorandum (Darstellung Unternehmen, Produkte, Markt, Finanzkennzahlen, Unternehmensplanung) Unternehmensbewertung Verkäufer-Due Diligence 6. Käufersuche Identifikation potentieller Käufer / Investoren Eingrenzung des Käuferkreises Kontaktaufnahme 26

Abschluss von Vorvereinbarungen Vertraulichkeitsvereinbarung (Confidentiality Agreement, NDA) nach Kontaktaufnahme und beiderseitiger, unverbindlicher Interessenbekundung Letter of Intent (Memorandum of Understanding, Termsheet) nach Einigung über bestimmte (verfahrensrechtliche) Eckdaten Share / Asset Purchase Agreement (SPA / APA) endgültiger Vertrag, Ablösung der Vorvereinbarungen (v.a. bei Abweichungen) 27

Due Diligence Geheimhaltungsinteresse des Verkäufers und Bestandsinteresse des Kaufobjekts Aufklärungspflicht des Verkäufers und Aufklärungsinteresse des Käufers 28

Inhalt des Kaufvertrags Präambel Kaufgegenstand: shares / assets wirtschaftlicher Übergang Kaufpreis und Anpassungen (locked box vs. closing adjustment) Closing Bedingungen und Closing, Übergangsperiode Garantien und Rechtsfolgen Arbeitnehmer Anschlussregelungen Schlussbestimmungen 29

Sonstige Fragestellungen Finanzierung und Besicherungen Management Beteiligungen Integration / Umstrukturierung 30

Fragen? 31