Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3733 03. 07. 2013 Antrag der Abg. Dr. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es zutreffend ist, dass der Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart mit acht Semestern Regelstudienzeit und dem Abschluss Bachelor of Science ausgeschrieben wird; 2. ob ein viersemestriger konsekutiver Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science im Studiengang Architektur und Stadtplanung zum Winter - semster 2013/2014 geplant ist; 3. inwieweit dieser konsekutive Masterstudiengang unter einem Genehmigungsvorbehalt des Wissenschaftsministeriums steht; 4. ob und wann die Erteilung der Genehmigung für vorgenannten Masterstudiengang geplant ist; 5. ob ein Widerruf der Genehmigung für den achtsemstrigen Bachelor-Studiengang Architektur und Stadtplanung erfolgt ist; 6. inwiefern es aufgrund des Angebots eines achtsemestrigen Bachelor-Studienganges und des (vorbehaltlichen) Angebots eines viersemestrigen Master-Studienganges eine Kollision mit dem Bologna-Gedanken bzw. der Regelstudienzeit von zehn Semestern gibt und welche Konsequenzen eine solche Kollision ggf. nach sich zieht; 7. ob es Planungen gibt, den Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart in einen sechsemestrigen Studiengang umzuwandeln; Eingegangen: 03. 07. 2013 / Ausgegeben: 05. 08. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. was für den Erhalt des Spitzenplatzes der Universität Stuttgart im Fach Architektur hinsichtlich der Studiensituation insgesamt, der Betreuung, des wissenschaftlichen-künstlerischen Bezugs und der Ausstattung getan wird; 9. ob und inwieweit Mittelkürzungen im Bereich der Sach- und Personalausstattung im vorgenannten Studiengang an der Universität Stuttgart geplant sind oder bereits vollzogen wurden; 10. wie es sich an anderen Universitäten des Landes nach ihrer Kenntnis und bundesweit mit dem Studiengang Architektur hinsichtlich Dauer, Anzahl der eingeschriebenen Studenten und Art des Studienganges (Bachelor, Master, etc.) verhält. 02. 07. 2013 Dr. Birk, Deuschle, Kurtz, Röhm, Viktoria Schmid, Stächele, Dr. Stolz, Wacker CDU Begründung Die Universität Stuttgart und der von ihr angebotene Studiengang Architektur und Stadtplanung genießt national und international höchstes Ansehen. Dieses Ansehen darf nicht durch formalisierte und standardisierte Regelstudienzeiten oder Mittelkürzungen und Streichung des in Aussicht gestellten Masterstudiengangs zum Wintersemester 2013/2014 gefährdet werden. Dieser Antrag soll die Planungen der Regierung diesbezüglich abfragen und insofern auch zur Klarheit der betroffenen Studenten beitragen, die bereits eingeschrieben sind und nicht ohne Weiteres die Universität bzw. den Studiengang als Reaktion auf tiefgrei - fende Veränderungen im Studiengang Architektur und Stadtplanung wechseln können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 22. Juli 2013 Nr. 41-7821.7-22-28/2/1 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob es zutreffend ist, dass der Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart mit acht Semestern Regelstudienzeit und dem Abschluss Bachelor of Science ausgeschrieben wird; An der Universität Stuttgart besteht seit Wintersemester 2009/2010 ein Bachelor- Studiengang Architektur und Stadtplanung, der jeweils zum Wintersemester beginnt und eine Regelstudienzeit von acht Semestern hat. Der Studiengang wird mit dem akademischen Grad Bachelor of Science abgeschlossen. 2
2. ob ein viersemestriger konsekutiver Masterstudiengang mit dem Abschluss Master of Science im Studiengang Architektur und Stadtplanung zum Winter - semester 2013/2014 geplant ist; Die Universität Stuttgart beabsichtigt, zum Wintersemester 2013/2014 einen viersemestrigen konsekutiven Masterstudiengang Architektur und Stadtplanung mit dem Abschluss Master of Science einzurichten. 3. inwieweit dieser konsekutive Masterstudiengang unter einem Genehmigungsvorbehalt des Wissenschaftsministeriums steht; Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat mit Schreiben vom 24. Juni 2013 der Einrichtung eines viersemestrigen deutschsprachigen Master- Studiengangs Architektur und Stadtplanung zum Wintersemester 2013/2014 zunächst befristet für ein Jahr zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte unter der Bedingung, dass die Universität ein Konzept vorlegt, das den ländergemeinsamen Strukturvorgaben entspricht. Diese sehen lediglich ein konsekutives Bachelor- Master-Studium-Modell von 8 + 2 Semestern oder 6 + 4 Semestern vor. 4. ob und wann die Erteilung der Genehmigung für vorgenannten Master-Stu - diengang geplant ist; Auf die Stellungnahme zu Ziffer 3. wird verwiesen. 5. ob ein Widerruf der Genehmigung für den achtsemestrigen Bachelor-Studiengang Architektur und Stadtplanung erfolgt ist; Auf die Stellungnahme zu Ziffer 3. wird verwiesen. Danach kann die Zustimmung zu dem viersemestrigen Master-Studiengang verlängert werden, wenn der achtsemestrige Bachelor-Studiengang Architektur und Stadtplanung auf sechs Semester verkürzt wird. 6. inwiefern es aufgrund des Angebots eines achtsemestrigen Bachelor-Studienganges und des (vorbehaltlichen) Angebots eines viersemestrigen Master-Studienganges eine Kollision mit dem Bologna-Gedanken bzw. der Regelstudienzeit von zehn Semestern gibt und welche Konsequenzen eine solche Kollision ggf. nach sich zieht; 29 Abs. 4 LHG und die ländergemeinsamen Strukturvorgaben sehen grundsätzlich nur ein konsekutives Bachelor-Master-Studium-Modell von insgesamt zehn Semestern vor. Deshalb wurde die Universität Stuttgart aufgefordert, ihr Studiengangkonzept entsprechend anzupassen. 7. ob es Planungen gibt, den Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart in einen sechssemestrigen Studiengang umzuwandeln; Auf die Stellungnahme zu Ziffer 3. wird verwiesen. 8. was für den Erhalt des Spitzenplatzes der Universität Stuttgart im Fach Architektur hinsichtlich der Studiensituation insgesamt, der Betreuung, des wissenschaftlichen-künstlerischen Bezugs und der Ausstattung getan wird; Die Universität Stuttgart und das Wissenschaftsministerium sind stets bemüht, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Einrichtungen zu erhalten und zu verbessern. Dies ist auch im Bereich der Fakultät Architektur und Stadtplanung gelungen, was durch das neueste CHE Hochschulranking in 2013/2014 bestätigt wird. Danach zählt der Bachelor-Studiengang in folgenden Bereichen zur Spitzengruppe: Betreuung, Räume, Bibliotheksausstattung, Studiensituation, Kontakt zu Studierenden, Stellensituation, Ausstattung der Arbeitsplätze, Räume und Lehrangebot. 3
9. ob und inwieweit Mittelkürzungen im Bereich der Sach- und Personalausstattung im vorgenannten Studiengang an der Universität Stuttgart geplant sind oder bereits vollzogen wurden; Dem Ministerium sind keine Mittelkürzungen im Bereich der Sach- und Personalausstattung bekannt. Aufgrund des Solidarpakts sind die Zuschüsse an die Hochschulen festgeschrieben. 10. wie es sich an anderen Universitäten des Landes nach ihrer Kenntnis und bundesweit mit dem Studiengang Architektur hinsichtlich Dauer, Anzahl der eingeschriebenen Studenten und Art des Studienganges (Bachelor, Master, etc.) verhält. Landesweit sind noch am Karlsruher Institut für Technologie und an der Kunstakademie Stuttgart ein konsekutiver Studiengang im Bereich Architektur mit einer Obergrenze von insgesamt zehn Semestern eingerichtet. Bundesweit wird nach Kenntnis des Ministeriums durchweg das Modell 6 + 4 Semester angeboten. Nur die TU München macht von der Ausnahmeregelung Gebrauch, wonach in den künstlerischen Kernfächern an Kunst- und Musikhochschulen nach näherer Bestimmung des Landesrechts konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge ausnahmsweise auch mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden können. Bezüglich der Studierendenzahl im Studienfach Architektur wird auf folgende Übersicht verwiesen: Studierende an den Hochschulen in Deutschland im WS 2011/2012 im Studienfach Architektur Land Hochschulen Studienfach Anzahl Studierende U Karlsruhe Architektur 831 U Stuttgart Architektur 1.275 Staatl. Akademie d. Bildenden Künste Stuttgart Architektur 141 FH Biberach a. d. Riss Architektur 247 Baden-Württemberg H Technik und Wirtschaft Karlsruhe (FH) Architektur 240 FH Konstanz Architektur 320 FH Nürtingen insg. Architektur 243 FH für Technik Stuttgart Architektur 621 FH Berufsförderungsw. d. Stiftung Reha. Heidelberg Architektur 86 U Bamberg Architektur 78 TU München Architektur 1.131 Akademie der Bildenden Künste München Architektur 12 Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Architektur 20 Bayern FH Augsburg Architektur 460 FH Coburg Architektur 144 FH München Architektur 488 FH Nürnberg Architektur 387 FH Regensburg Architektur 436 FH Würzburg-Schweinfurt insg. Architektur 207 TU Berlin Architektur 1.688 Berlin U der Künste Berlin Architektur 325 Technische FH Berlin Architektur 739 Brandenburgische TU Cottbus Architektur 823 Brandenburg FH Lausitz insg. Architektur 212 FH Potsdam Architektur 428 Bremen H Bremen Architektur 329 Hamburg Hafencity Universität für Baukunst, Hamburg Architektur 752 4
Land Hochschulen Studienfach Anzahl Studierende U Kassel insg. Architektur 667 TU Darmstadt Architektur 1.193 Hessen h_da - H Darmstadt (FH) insg. Architektur 646 FH Frankfurt a.m. Architektur 676 Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Architektur 467 FH Wiesbaden insg. Architektur 468 Mecklenburg- Vorpommern FH Wismar Architektur 399 TU Braunschweig Architektur 719 U Hannover Architektur 631 Niedersachsen Wilhelmshaven-Oldenburg-Elsfleth FH insg. Architektur 385 FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen insg. Architektur 277 Hochschule21, Buxtehude (Priv. FH) Architektur 113 U Siegen Architektur 480 U Wuppertal Architektur 404 U Dortmund Architektur 712 TH Aachen Architektur 1.192 Nordrhein-Westfalen Alanus H, Alfter (Priv. H) Architektur 75 Kunstakademie Düsseldorf Architektur 30 FH Aachen insg. Architektur 533 FH Bielefeld insg. Architektur 125 FH Bochum Architektur 571 FH Dortmund Architektur 983 FH Düsseldorf Architektur 600 FH Köln insg. Architektur 808 FH Lippe u. Höxter insg. Architektur 465 FH Münster insg. Architektur 657 TU Kaiserslautern Architektur 402 FH Kaiserslautern insg. Architektur 289 Rheinland-Pfalz FH Koblenz insg. Architektur 409 FH Trier insg. Architektur 296 FH Mainz Architektur 355 Saarland H f. Technik u. Wirtsch. d. Saarlandes Saarbrücken Architektur 260 TU Dresden Architektur 727 H Dresden Architektur 164 Sachsen H Leipzig Architektur 394 H Zittau/Görlitz (FH) insg. Architektur 52 Westsächsische H (FH) Zwickau insg. Architektur 134 Sachsen-Anhalt H Anhalt (FH) insg. Architektur 639 Schleswig-Holstein FH Lübeck Architektur 396 Thüringen Bauhaus-U Weimar Architektur 1.127 FH Erfurt Architektur 616 Quelle: Statistisches Bundesamt, Hauptberichte Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5