Richtlinien für die Ableistung des Praktischen Studiensemesters



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Studiengang Richtlinien für die Ableistung des Praktischen Studiensemesters im Studiengang Stand 23.11.2012 Hochschule Biberach University of Applied Sciences Karlstraße 11 88400 Biberach/Riss Telefon 07351 / 582-422 Telefax 07351 / 582 449 www.hochschule-biberach.de info@hochschule-bc.de

Studiengang Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 2 Lage und Dauer... 3 3 Ausbildungsziele/Ausbildungsinhalte... 3 4 Ausbildungsorte... 4 5 Durchführung und Anerkennung... 4 6 Betreuung... 5 7 Einzureichende Unterlagen... 5 7.1 Praktikantenvertrag... 5 7.2 Tätigkeitsnachweise... 6 7.3 Bestätigung über Ableistung... 6 7.4 Tätigkeitsbericht... 6 8 Begleitende Lehrveranstaltungen... 7 9 Prüfungen im praktischen Studiensemester... 7 10 Arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen... 8 11 Stellung des Praktikanten... 8 12 Rechtsgrundlagen... 8 13 Übersicht einzureichender Unterlagen... 8 2

Studiengang 1 Allgemeine Hinweise Gemäß SPO 6 (5) obliegt die Beschaffung eines Platzes für das praktische Studiensemester den Studierenden. Die Ableistung des praktischen Studiensemesters kann auch im Ausland erfolgen. Aufgrund der einfacheren Lesbarkeit wurde auf die unterschiedlichen Bezeichnungen verzichtet. Die verwendete Personenbezeichnung umfasst stets die weibliche und die männliche Form des Begriffs. Bei den unten aufgeführten Punkten handelt es sich jeweils um eine Bringschuld seitens der Studierenden. Eine Nichterbringung geht zu Lasten des Studierenden. 2 Lage und Dauer Das praktische Studiensemester liegt im 5. Semester. Es umfasst 20 Wochen, mindestens aber 95 Präsenztage Tätigkeit im Berufsfeld. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht als Präsenztage. Überstundenabbau wird angerechnet, solange dieser als solches erkennbar in den Tätigkeitsnachweisen ausgewiesen wird. Besteht aufgrund von Krankheit o.ä. die Gefahr, dass die 95 Präsenztage Tätigkeit im Berufsfeld nicht erreicht werden, kann eine Vertragsverlängerung, innerhalb des laufenden Semesters aber maximal bis Vorlesungsbeginn, vorgenommen werden. Die im 1. bis 4. Semester durchgeführten Lehrveranstaltungen können der Stundentafel der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Bachelor-Studiengang der Hochschule Biberach entnommen werden. Das praktische Studiensemester kann in der vorrausgehenden vorlesungsfreien Zeit begonnen werden. 3 Ausbildungsziele/Ausbildungsinhalte Während des praktischen Studiensemesters sollen die Studierenden sich Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen aneignen, Fähigkeiten entwickeln und Einsichten gewinnen, um mit üblichen Arbeiten im kaufmännischen Bereich des späteren Berufslebens vertraut zu werden betriebliche Gesamtzusammenhänge für die Durchführung von energiewirtschaftlichen Projekten kennenlernen und hierbei vor allem Einblicke in die Grenzgebiete zu den technischen Aufgabenbereichen gewinnen ein selbständiges kritisches Denken entwickeln, damit sie die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen den technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen erkennen können. 3

Studiengang 4 Ausbildungsorte Das praktische Studiensemester soll in kaufmännischen bzw. energiewirtschaftlichen Abteilungen von hierfür geeigneten Betrieben abgeleistet werden. Das Praktikum kann gegebenenfalls auch in technischen Abteilungen durchgeführt werden. Die Ausbildungsgebiet(e) sind in den Tätigkeitsnachweisen (s. Punkt 7.2) zu dokumentieren. Über die Eignung entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Leitung des es im Studiengang. Geeignet sind grundsätzlich alle Ausbildungseinrichtungen die mit kaufmännischen bzw. energiewirtschaftlichen Aufgabenstellungen befasst sind und eine Betreuung des Praktikanten gewährleisten dazu zählen: o Kaufm. Tätigkeiten/Controlling / Einkauf usw. o Beratung o Vermarktung/Marketing o Durchführung der Energiebeschaffung (Strom, Gas & Wärme) o Energievertrieb Marktbeobachtung und -analyse Produkt- und Preisgestaltung Kundenbetreuung und -akquise o Projektmanagement : Planung, Umsetzung und Koordination komplexer Energieprojekte o Finanzierung- und Risikomanagement o Unternehmensentwicklung Gestaltung von neuen energiewirtschaftlichen Geschäftsfeldern Portfoliomanagement und viele mehr 5 Durchführung und Anerkennung Für die erfolgreiche Anerkennung sind die unter Punkt 7 ( Einzureichende Unterlagen ) aufgeführten Unterlagen einzureichen. Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen sowie den begleitenden Lehrveranstaltungen wird entschieden, ob das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet ist. Bei Nichtanerkennung muss das praktische Studiensemester im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung des praktischen Studiensemesters ist unzulässig. Zuständig für die Entscheidung(en) ist die Leitung des es im Studiengang. Sofern alle nachfolgenden Unterlagen (s. Punkt 7 Einzureichende Unterlagen ) vollständig eingereicht, die erforderliche Anzahl an Präsenztagen erfüllt und alle begleitenden Lehrveranstaltungen (s. Punkt 8 Begleitende Lehrveranstaltungen ) erfolgreich abgeleistet wurden, stellt das eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ableistung des praktischen Studiensemesters aus. Für die erfolgreiche Ableistung werden 30 Credit-Punkte vergeben. 4

Wichtige Hinweise zur Korrespondenz: Studiengang Wichtige Bekanntgaben und Benachrichtigungen erfolgen auch im praktischen Studiensemester ausschließlich über die hochschuleigenen E-Mailadressen. Aufgrund dessen haben die Studierenden sicherzustellen, dass auch während der Ableistung des praktischen Studiensemesters ihr E-Mail-Konto gepflegt und regelmäßig abgerufen wird. Dies liegt in der Pflicht der Studierenden. Die im Studentensekretariat angegebene Postadresse ist, wenn nötig, zu aktualisieren. Nichtzustellungen gehen zu Lasten der Studierenden. 6 Betreuung Während des praktischen Studiensemesters werden die Studierenden durch die Ausbildungseinrichtungen betreut. Die Begleitung des praktischen Studiensemesters erfolgt durch das im Studiengang. Auslandspraktika werden zusätzlich durch die Auslandsbeauftragten betreut. 7 Einzureichende Unterlagen Für die erfolgreiche Anerkennung sind die unten genannten Unterlagen einzureichen. Soweit Vorlagen seitens des Studienganges zur Verfügung gestellt werden, sind diese nach Vorgabe (siehe Hinweise in den jeweiligen Punkten) zu verwenden. Die Einreichung(en) sind jeweils eine Bringschuld seitens der Studierenden, eine Nichterbringung geht zu Lasten des Studierenden. 7.1 Praktikantenvertrag Eine Kopie des Praktikantenvertrages ist sofort nach Erhalt beim einzureichen. Das stellt einen entsprechenden Vordruck auf Ilias zur Verfügung. In Ausnahmefällen können auch firmeneigene Verträge verwendet werden. Der Praktikantenvertrag muss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Semesters, in dem das praktische Studiensemester abgeleistet wird, im Sekretariat des Studiengangs eingereicht werden. (Formblatt Praktikantenvertrag ) 5

7.2 Tätigkeitsnachweise Studiengang Es sind, Tätigkeitsnachweise zuführen bei denen Präsenztage, Ausbildungsgebiet(e) sowie die Art der Tätigkeit(en)müssen aus den Tätigkeitsnachweisen hervorgehen. Die Tätigkeitsnachweise sind kalendermonatlich zuführen und müssen spätestens am dritten Werktag des Folgemonats unaufgefordert - von den Studierenden und der Praktikumsfirma unterschrieben - an der Hochschule beim eingegangen sein. Das stellt einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung. Die Seitenanzahl von max. 2 Seiten sollte nicht überschritten werden. Die Tätigkeitsnachweise sind entsprechend den Vorgaben auszufüllen. Anderweitig ausgefüllte Tätigkeitsnachweise werden nicht anerkannt. Ein gesonderter Hinweis diesbezüglich erfolgt seitens des es nicht. Die Tätigkeitsnachweise sind für die im Vertrag angegebene Dauer einzureichen. Der Studierende trägt Sorge, dass er unangemeldet vom auf seiner Arbeitsstelle besucht und angetroffen werden kann. (Formblatt Tätigkeitsnachweis ) 7.3 Bestätigung über Ableistung Am Ende des Praktikums ist die Bestätigung über die Ableistung des Praktikums einzureichen. Diese Bestätigung wird ebenfalls als Vordruck vom zur Verfügung gestellt. (Formblatt Bestätigung über die Ableistung des praktische Studiensemesters ) 7.4 Tätigkeitsbericht Für das praktische Studiensemester ist ein zusammenfassender Tätigkeitsbericht unaufgefordert bis spätestens zwei Wochen nach Praktikumsende - von dem Praktikanten und der Praktikumsfirma unterschrieben in Papierform abzugeben. Dies ist unabhängig davon, ob im Anschluss an das praktische Studiensemester aufgrund eines Auslandsstudiensemesters an dem Blockseminar (nicht) teilgenommen werden kann. Ein entsprechendes Deckblatt wird als Vordruck vom zur Verfügung gestellt. Dieses ist zwingend zu verwenden. (Formblatt Bericht zum praktischen Studiensemester ) Der Tätigkeitsbericht ist anhand des Leitfadens zur Erstellung des Tätigkeitsberichts zu erstellen. Der Leitfaden ist auf Ilias eingestellt. Tätigkeitsberichte die sich nicht an die angeforderte Seitenumfang und vorgegebene Struktur halten, werden nicht anerkannt. 6

8 Begleitende Lehrveranstaltungen Studiengang Zu Beginn und am Ende des praktischen Studiensemesters werden Blockveranstaltungen zur Einführung in die Aufgaben des praktischen Studiensemesters und zur Nachbereitung der im praktischen Studiensemester gemachten Erfahrungen durchgeführt. Letztere sollen auch als Informationsveranstaltungen für Praxisstellensuchende aus niedereren Semestern dienen. Das praktische Studiensemester ist erst vollständig bestanden, wenn auch die beiden begleitenden Lehrveranstaltungen Einführung in das praktische Studiensemester, 3. Semester und Praxisanalyse, 6. Semester erfolgreich abgeleistet wurden. Die begleitenden Lehrveranstaltungen finden als dreitägige Blockveranstaltung jeweils von Mittwoch bis Freitag vor Beginn des 3. bzw. 6. Semesters statt. Die Studierenden haben Anwesenheitspflicht. Sollten sich die Studierenden zur betreffenden Zeit noch im Praktikum befinden, hat das Unternehmen den Praktikanten für die Veranstaltung freizustellen. Wer im Anschluss an das praktische Studiensemester ein Auslandsstudiensemester absolviert und aufgrund dessen zu diesem Zeitpunkt verhindert ist, hat die begleitende Lehrveranstaltung im darauffolgenden Semester nachzuholen. Die Verhinderung ist dem durch den Studierenden umgehend nach eigener Kenntnisnahme mitzuteilen. Sonderregelungen sind auf Antrag des Studierenden im Einzelfall möglich. Im Rahmen der Praxisanalyse muss jeder Studierende eine Präsentation seines Tätigkeitsberichts erstellen und bis Montag vor Beginn des Blockseminars beim (in elektronischer Form) abgeben. Die Dauer des Vortrags sollte 10 min nicht unter- und 15 min nicht überschreiten. Es wird eine Auswahl über die im Blockseminar vorzutragenden Präsentationen erfolgen. 9 Prüfungen im praktischen Studiensemester Aus dem praktischen Studiensemester müssen keine Prüfungen geschrieben werden. Eine automatische Anmeldung für ausstehende/nachzuholende Prüfungsleistungen erfolgt dort nicht. Studierende, die eine Prüfung aus dem praktischen Studiensemester heraus schreiben möchten, müssen sich daher ausdrücklich zum regulären Prüfungsanmeldeschluss anmelden. 7

10 Arbeits- und versicherungsrechtliche Fragen Studiengang Die versicherungsrechtlichen Verhältnisse richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Hochschulstudiums ist sozialversicherungsfrei. Einen Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, stellt das auf Anfrage aus. Die Festlegung der Vergütung sowie des Urlaubsanspruchs obliegt den Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und den Studierenden. 11 Stellung des Praktikanten Der Praktikant bleibt während des praktischen Studiensemesters Mitglied der Hochschule und behält den Status eines Studierenden - die Studierenden haben sich daher ordnungsgemäß rückzumelden. Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist von den Studierenden mit den entsprechend zuständigen Stellen selber zu klären. 12 Rechtsgrundlagen Diese Richtlinien basieren auf den Vorschriften der 6 und 35 (6) der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für Bachelor-Studiengänge an der Hochschule Biberach. 13 Übersicht einzureichender Unterlagen Praktikantenvertrag (Formblatt) Tätigkeitsnachweis(e) (Formblatt) Bestätigung über die Ableistung des praktische Studiensemesters (Formblatt) Bericht zum praktischen Studiensemester (siehe Leitfaden) 8