Verabschiedet an der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2015



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Transkript:

Grünliberale Partei Kanton Zürich Positionspapier Sonderpädagogik Verabschiedet an der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2015 Inhalt 1. Eine integrative Förderung ist der separativen Schulung vorzuziehen. Klein- oder Timeout-Klassen sind als zeitlich begrenzte Massnahme sinnvoll. 2. SchülerInnen mit wenig Lernerfolg in den Kernfächern können von weiteren Lernzielen befreit werden 3. Mehr Förderung für leistungsstarke SchülerInnen 4. Neben Schulsozialarbeit gehört auch die Sozialpädagogik zum modernen Schulbetrieb 5. Eine erfolgreiche Integration fremdsprachiger Kinder durch den Grundsatz «Fördern und Fordern» 6. Kosten: Dank einer transparenten Kostenverrechnung lässt sich der steigende Aufwand für die Sonderpädagogik besser in den Griff bekommen 7. Beziehungsqualität: Die Reduktion der Anzahl Lehrpersonen an einer Klasse hat Priorität vor einer fachspezifischen Ausbildung Grünliberale Partei Kanton Zürich Limmatstrasse 31 8005 Zürich Tel 044 701 24 00 zh@grunliberale.ch www.zh.grunliberale.ch

Einleitung Die Grünliberalen stehen zu einer integrativen, staatlichen Volksschule. Diese soll leistungsschwache wie auch leistungsstarke SchülerInnen in der Regelklasse ausbilden, damit sie erfolgreich einen Beruf erlernen oder an eine weiterführende Schule übertreten können. Die Sonderpädagogik ist für die Erreichung dieses Ziels sehr wichtig, jedoch gibt es zahlreiche Mängel und Lücken bei deren Umsetzung. Gut funktioniert aktuell die Integration von leistungsschwachen Schülerinnen und Schülern. Für viele von ihnen ist die bedarfsgerechte und integrative Unterstützung in der Regelklasse ein grosser Gewinn. Separative Lösungen sind erst bei Lernenden mit sehr grossen Einschränkungen nötig. Der Umfang der sonderpädagogischen Massnahmen ist in den letzten zehn Jahren jedoch stark gestiegen. In zahlreichen Gemeinden bewegen sich die Kostensteigerungen zwischen 200 und 300 Prozent. Als Ursachen für die gestiegenen Kosten im Bereich Sonderpädagogik sehen wir Disziplinar- und Sprachprobleme der SchülerInnen, überhöhte Ansprüche der Eltern, die Auflösung der Kleinklassen und Kostenüberwälzungen durch Kanton und IV. Das bestehende Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen muss ergänzt werden durch mehr erzieherische Massnahmen. Dies unter Einbezug der Eltern und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt. 1. Eine integrative Förderung ist der separativen Schulung vorzuziehen. Klein- oder Timeout-Klassen sind als zeitlich begrenzte Massnahme sinnvoll. Integrative und separative Förderung sind zwei Methoden der sonderpädagogischen Arbeit. Beide Methoden haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Erstes Ziel ist, jedes Kind in die Regelklasse zu integrieren. Doch es gibt Kinder und Jugendliche, welche in der Regelklasse nicht angemessen gefördert werden können oder welche die Klasse unverhältnismässig belasten. Für solche Kinder braucht es ein separatives Angebot wie Kleinklassen, Timeouts oder andere Auffangmöglichkeiten. Während eines Timeouts sollen die Jugendlichen auch Arbeitseinsätze absolvieren eine Chance, um ihre Sozialkompetenz, ihre Arbeitshaltung und ihr Verständnis für die Arbeitswelt zu verbessern. Weiter sind solche Kontakte zur Arbeitswelt für die schulische Lernmotivation sinnvoll. Es braucht zwingend Kleinklassen für Kinder, deren integrative Schulung nicht möglich ist oder einen unverhältnismässigen Aufwand verursacht. Um die Kosten im Griff zu behalten und Klassenlehrpersonen wirksam zu entlasten, können Klassenassistenzen und Klassenhilfen ohne Fachausbildung niederschwellige Unterstützung leisten, bevor Heilpädagogen gefragt sind. Das Timeout-Angebot für Jugendliche wird beibehalten und vielfältig ausgebaut. Besonders wertvoll sind Lösungen, die Jugendliche in die reale Arbeitswelt einführen und ihnen erste Erfolgserlebnisse ermöglichen. Deshalb ist das Verbot von Jugendarbeit punktuell zu lockern. Vom 12. Altersjahr an sollen Jugendliche im Rahmen eines Timeouts in einem Betrieb arbeiten können mit oder ohne Entgelt. 2. SchülerInnen mit wenig Lernerfolg in den Kernfächern können von weiteren Lernzielen befreit werden Wir stellen fest, dass viele leistungsschwache SchülerInnen der Mittel- und Sekundarstufe mit den hohen und zahlreichen Anforderungen Mühe bekunden. Sie verabschieden sich innerlich von der Schule und erreichen nicht einmal in den Kernfächern (Deutsch und Mathematik) die minimalen Lernziele. Ohne Grundfertigkeit in Deutsch und Mathematik ist der Einstieg in die Arbeitswelt kaum möglich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich leistungsschwache SchülerInnen auf diese Kernziele konzentrieren können. Das wichtigste Ziel ist, den Berufseinstieg zu schaffen. Grünliberale Partei Kanton Zürich Seite 2 von 5

Ab der Sekundarschule ist es möglich, SchülerInnen mit einem ungenügenden Notenschnitt von einer Fremdsprache oder einzelnen Lernzielen zu befreien, damit sie sich auf die Kernfächer konzentrieren können. Die Sekundarstufen B und C erhalten eine Lektionentafel, welche auf den jeweiligen Schülertyp zugeschnitten ist. Schwerpunkte sind deutsche Sprache, Mathematik, handwerkliche Fertigkeiten und Sozialkompetenzen. Die Curricula der Berufsschulen sind an die Folgen dieser veränderten Bedingungen anzupassen. 3. Mehr Förderung für leistungsstarke SchülerInnen Das Stichwort Chancengerechtigkeit wird seit Jahren kontrovers diskutiert. In der Theorie sollen verschiedenste Fördermassnahmen alle Kinder so weit bringen, dass sie in der Schule ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend reüssieren. Die Praxis zeigt: Rund 95 Prozent der Fördermittel fliessen heute an leistungsschwache Kinder. Nur rund 5 Prozent werden für begabte Schülerinnen ausgegeben. Schwächere SchülerInnen werden zwar immer mehr Aufmerksamkeit und Förderung benötigen. Doch ist eine bessere Verteilung der Mittel anzustreben. Gute und sehr gute SchülerInnen brauchen mehr Beachtung, damit auch sie ihren Stärken und Schwächen gemäss unterrichtet werden. Der individualisierende Unterricht wird konsequent eingesetzt, um auch leistungsstarken SchülerInnen in der Regelklasse ein eigenes Arbeitstempo mit angepassten Inhalten zu ermöglichen. Die Binnendifferenzierung (individualisiertes Lernangebot auf mehreren Niveaus) berücksichtigt auch die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler. Mindestens 20 Prozent der sonderpädagogischen Wochenlektionen auf der Primarstufe werden für leistungsstarke Lernende reserviert. Für leistungsstarke SchülerInnen werden zusätzliche Lernangebote geschaffen. 4. Neben Schulsozialarbeit gehört auch die Sozialpädagogik zum modernen Schulbetrieb Neben dem Bildungsauftrag ist die Schule zunehmend mit Erziehungsarbeit belastet. Immer mehr Kinder kennen die Regeln über den alltäglichen Umgang mit Menschen und Sachen nicht oder halten sich nicht daran. Diese SchülerInnen bringen Schulklassen durcheinander und belasten die Lehrpersonen. Immer wieder fällt es schwer, die Eltern für die Nacherziehung zu gewinnen und so Therapien und Massnahmen zu entwickeln, welche den Familienverbund integrieren und nicht nur auf das Kind fokussieren. In zahlreichen Klassen verschlechtert sich die Disziplin der Schülerinnen und Schüler stetig, obwohl die Volksschule ihre Lernziele und Angebote in Bezug auf soziale und ethische Kompetenzen von SchülerInnen laufend erweitert hat. Verschärfend kommt hinzu, dass soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit und Verlässlichkeit auch im Berufsleben und in der Gesellschaft immer wichtiger werden. Verhaltensauffälligkeit und fehlende Sozialkompetenz von Schülerinnen und Schülern werden früh und offen angegangen im offenen Verbund von Lehr- und Betreuungspersonen, Schulleitung, Schulsozialarbeit und Eltern. Die Erziehungspflicht für Kinder wird bei den Eltern klar und konstant eingefordert. Im Schulalltag und in der Bewertung wird wieder vermehrt Gewicht auf soziale Kompetenz und Arbeitshaltung gelegt. Grünliberale Partei Kanton Zürich Seite 3 von 5

Lehrpersonen, die täglich für Disziplin im Klassenzimmer kämpfen müssen, sollen konsequente Unterstützung von Fachpersonen mit sozialpädagogischer Ausrichtung in Anspruch nehmen können, damit sie sich vermehrt ihrem Kernauftrag widmen können. Die Position der Klassenlehrpersonen ist zu stärken Der Bereich Sozialkompetenzen erhält in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen ein grösseres Gewicht. Die Schule wird unterstützt durch eine sozialpädagogische Fachperson, welche verhaltensauffällige Kinder coacht sowie Eltern und Lehrpersonen im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten berät. Dies ist innerhalb der bestehenden Ressourcen zu realisieren. 5. Eine erfolgreiche Integration fremdsprachiger Kinder durch den Grundsatz «Fördern und Fordern» Die Wirtschaftsentwicklung und damit einhergehende steigende Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte und ihrer Familien hat im Schulsystem einen grossen Integrationsbedarf ausgelöst. Die Angebote in diesem Bereich sind stark ausgebaut worden. Diese Massnahmen belasten auf der einen Seite das Schulbudget der Gemeinden, auf der anderen Seite hat sich gezeigt, dass es für eine gelingende Integration fremdsprachiger Kinder auch obligatorische Massnahmen braucht, an denen sich Gesellschaft und Wirtschaft in angemessener Weise beteiligen. Fremdsprachige Familien werden schon vorschulisch zur Integration angehalten. Es findet eine obligatorische Sprachförderung im Vorschulalter statt, von welcher sowohl Kinder wie auch Eltern profitieren. Nachgezogene Familienangehörige werden bei Bedarf zum Deutschlernen verpflichtet. Im Rahmen der Kontingentierung der Zuwanderung sollen Möglichkeiten geprüft werden, Arbeitgeber an den Integrationskosten ihres Personals zu beteiligen oder Anreize für eine Beteiligung zu schaffen. 6. Kosten: Dank einer transparenten Kostenverrechnung lässt sich der steigende Aufwand für die Sonderpädagogik besser in den Griff bekommen Die Aufteilung der Kosten zwischen Bund (IV), Kanton und Gemeinden hat sich in den letzten Jahren laufend verändert, zumeist zu Lasten der Gemeinden. Als Folge treten auf Gemeindeebene schwer nachvollziehbare Kostensteigerungen auf. Die Invalidenversicherung beispielsweise hat sich aus gesetzlichen Gründen aus der Finanzierung von sonderpädagogischen Massnahmen stark zurückgezogen. Die Identifizierung von Problembereichen und die Formulierung von griffigen Massnahmen werden durch diese laufenden Verschiebungen erschwert. Für eine effiziente Kostenkontrolle ist Transparenz bei der Kostenverrechnung und -aufteilung eine wichtige Voraussetzung Die Kosten der Sonderpädagogik, die Geldflüsse und die Kostenträger werden transparent kommuniziert. Der Kanton beteiligt sich finanziell wieder stärker an den Kosten der Sonderpädagogik. Bei sozial indizierten Heimschulungen trägt die Sozialabteilung der Gemeinde die nichtschulischen Kosten. Die nationale Invaliditätsversicherung IV übernimmt für ausgewiesene körperliche und geistige Behinderungen ihren Teil der finanziellen Verantwortung auch im schulischen Bereich. Grünliberale Partei Kanton Zürich Seite 4 von 5

7. Beziehungsqualität: Die Reduktion der Anzahl Lehrpersonen an einer Klasse hat Priorität vor einer fachspezifischen Ausbildung Eine konstante, vertrauensvolle Beziehung zur Lehrperson motiviert die SchülerInnen zum Lernen, insbesondere auf den unteren Stufen. Deshalb bewährt sich im Kindergarten und in der Primarschule, dass eine oder zwei Lehrpersonen mindestens drei Viertel des Unterrichts abdecken. Mit zu vielen Bezugspersonen fehlt der Halt, bestehende Lernschwierigkeiten verstärken sich und der integrative Erfolg bleibt aus. Viele Lehrpersonen an einer einzigen Klasse senken auch die Effizienz. Der Aufwand für Absprachen steigt überproportional. Verantwortlichkeiten gehen verloren. Besonders heikel ist es, wenn das Klassenlehrersystem ausgehöhlt wird. Dann ist eine konsequente, einheitliche Klassenführung bald nicht mehr möglich. Das Klassenlehrersystem hat sich bewährt und wird gestärkt. Hingegen lehnen wir das Fachlehrerprinzip für die Primarschule und für die Sekundarstufe B und C ab. Lehrpersonen für die Primarstufe und die Sekundarstufe B und C unterrichten grundsätzlich alle Fächer und sind für das Unterrichten aller Fächer auszubilden. Lehrpersonen für die Sekundarstufe A sind für die Profile des sprachlich-historischen Bereichs (phil. I) oder des mathematisch/naturwissenschaftlichen Bereichs (phil. II) auszubilden. Lehrpersonen können bis zu 5 Jahre ohne Zusatzausbildung DaZ (Deutsch als Zweitsprache) und IF (Integrierte Förderung) unterrichten. Für Klassenlehrpersonen ist eine Grundlagenausbildung in DaZ und IF anzubieten. Somit besteht die Möglichkeit, dass sie als Förderlehrpersonen und/oder DaZ-Lehrpersonen an ihren Klassen unterrichten. DaZ-Lehrkräfte sind kantonal anzustellen und in den VZE-Pool der Schule zu integrieren, um die oben postulierte Flexibilität zu ermöglichen. Für den DaZ- und IF-Unterricht steht in jedem Schulhaus je eine Lehrperson mit vollständiger DaZ-Ausbildung bzw. IF-Ausbildung oder eine Lehrperson mit beiden Abschlüssen zur Verfügung. Diese Lehrpersonen übernehmen auch beratende Funktion. Eine einzige Lehrperson erteilt an einer Klasse das Grundangebot an IF/DaZ/Fördermassnahmen. Das Grundangebot beträgt minimal fünf Wochenlektionen je Klasse. Zur Berechnung der Vollzeiteinheiten VZE für Förderlehrpersonen (IF, DaZ) werden mindestens fünf Wochenlektionen pro Klassen eingesetzt. Grünliberale Partei Kanton Zürich Seite 5 von 5