Regenbogenfamilien. eine Informationsbroschüre. nicht nur für Betreuungspersonen, Lehr- und Fachkräfte

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Transkript:

Regenbogenfamilien eine Informationsbroschüre nicht nur für Betreuungspersonen, Lehr- und Fachkräfte

Inhalt Vorwort des Dachverbands Regenbogenfamilien Vorwort der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich Vorwort von Pro Familia Schweiz Regenbogenfamilien Familien vielfältig und bunt wie ein Regenbogen Entwicklung der Kinder Ergebnisse aus der Forschung Neue Rechtslage seit Januar 2018 Respekt für alle Familien Was ist konkret zu tun? Tipps und Denkanstösse Dachverband Regenbogenfamilien Danke Referenzen Kinderbücher Weiterführende Literatur Es ist uns eine grosse Freude, die Neuauflage dieser Informationsbroschüre in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich zu lancieren. Wir freuen uns über die erweiterte Neuauflage dieser Broschüre besonders vor dem Hintergrund, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Adoption in Kraft getreten sind. Seit Januar 2018 können Kinder, die bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, auf dem Wege der Stiefkindadoption rechtlich vollständig abgesichert werden. Ziel dieser Broschüre ist, Regenbogenfamilien als eine Variante unter den vielen möglichen Familienkonstellationen vorzustellen. Einerseits werden Regenbogenfamilien eingeladen, mit Hilfe dieser Broschüre ihre Familienform sichtbar zu machen. Andererseits finden Lehrpersonen, Kita-Mitarbeitende sowie Fachpersonen in der Jugendund Familienarbeit Grundlagen zu Regenbogenfamilien in der Schweiz. Wir hoffen auf anregende Gespräche und bereichernde Begegnungen. Wir danken allen Menschen, die sich aktiv für die Vielfalt der Familienformen in der Gesellschaft einsetzen und für die Rechte von jeder einzelnen dieser Familien einstehen. Maria von Känel Geschäftsführerin Dachverband Regenbogenfamilien Kontakte Hallo, wir sind Regenbogenfamilien

Vorwort Wir leben in einer Umbruchzeit, in der sich die Vorstellungen und Realitäten von Familienmodellen verändern, vielfältiger, bunter eben: regenbogenfarbiger werden. Und das ist gut so. Denn was eine Familie ausmacht, ist weder Blutsverwandtschaft noch das «richtige» biologische Geschlecht der Eltern. Eine Familie zu sein, heisst: gegenseitige Fürsorge pflegen, Vertrauen haben, Verantwortung tragen, Sicherheit geniessen, geborgen sein. Je selbstbestimmter die Eltern und Betreuungspersonen, je unterstützender das soziale Umfeld, desto stärker und glücklicher können Kinder ihr Leben angehen, unabhängig von Blutsverwandtschaft und biologischem Geschlecht. Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich hat seit 1992 den Auftrag, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen zu fördern. 2013 hat der Stadtrat die Fachstelle zusätzlich damit beauftragt, sich den Anliegen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Intersex-Menschen anzunehmen. Zürich setzte damit ein klares Zeichen für ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in einer weltoffenen Stadt. Viele Diskriminierungen geschehen subtil. Menschen, die «anders» sind oder «anders» leben, werden oft nicht aus bösem Willen, sondern unbewusst ausgegrenzt. Und meist nähren sich solche unbewusste Ausgrenzungen aus Unsicherheit, aus fehlendem Wissen. Die vorliegende Broschüre macht die Lebensrealitäten von Kindern und Eltern aus Regenbogenfamilien sichtbar. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine informative und anregende Lektüre! Vorwort Die Gesellschaft und die Familien verändern sich und sind heute vielfältig geworden. Egal ob sie auf Ehe, PACS, Lebensgemeinschaft, Patchwork, alleinerziehend oder generationenübergreifend aufgebaut sind, so bleibt die Familie Grundpfeiler und Fundament unserer Gesellschaft. Die Akzeptanz der Leute ist viel grösser geworden und Regenbogenfamilien gehören heute zur möglichen Lebensform einer modernen Familie dazu. Pro Familia Schweiz begrüsst diese Vielfalt. Wenn wir kohärent sein wollen, dann müssten wir noch einen Schritt weiter gehen und die Rechte und Pflichten von Regenbogenfamilien ebenso anerkennen, wie diejenigen von Ehepartnern. Genau deshalb ist das Engagement des Dachverbands Regenbogenfamilien heute und auch in Zukunft wichtig! Philippe Gnaegi Direktor Pro Familia Schweiz Anja Derungs Leiterin Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich

Regenbogenfamilien Der Begriff «Regenbogenfamilien» bezeichnet Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell oder trans versteht. Als Grundlage dient ein soziales Familienmodell, wonach die Bindung und die Bereitschaft, unabhängig von der biologischen Verwandtschaft Verantwortung zu übernehmen, stark gewichtet werden. Fachpersonen schätzen, dass in der Schweiz bis zu 30 000 Kinder in Regenbogenfamilien aufwachsen. Die Kinder können aus vorangegangenen heterosexuellen Beziehungen stammen, in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren, unter besonderen Umständen adoptiert oder als Pflegekinder aufgenommen worden sein. Bei Familien, in denen Trans-Eltern beteiligt sind, kann deren Coming-out vor oder nach der Familiengründung liegen. lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* Familien - vielfältig und bunt wie ein Regenbogen Durch gesellschaftliche Entwicklungen haben sich in den letzten Jahrzehnten nebst der traditionellen Kleinfamilie zahlreiche andere, alternative Familienformen etabliert. Wie eine Familie aussieht und wer dazu gehört, wird von jeder Familie individuell definiert. Um mit Kindern zu leben, gehen gleichgeschlechtlich liebende Menschen und Paare mit trans Partner_in unterschiedliche Wege. Ausländische Samenbanken stellen für Frauenpaare eine Option dar. Einige suchen in ihrem Umfeld nach einem geeigneten Mann für eine private Samenspende, andere bilden mit einem Mann eine Dreielternfamilie. Oder ein schwuler Single- Mann gründet mit einer lesbischen Single-Frau eine Familie. Einige Paare nehmen Kinder zur Pflege auf, andere gründen mit einem gegengeschlechtlichen Paar eine Familie. Wegen dem bestehenden Adoptionsverbot ist eine gemeinschaftliche Adoption nicht möglich, sodass lediglich die Möglichkeiten einer Adoption als Einzelperson oder die Stiefkindadoption bleiben. Einige Familien sind durch Adoption oder Leihmutterschaft im Ausland entstanden. Gleichgeschlechtliche Paare, bei denen ein_e Partner_in trans ist, können sogar die biologischen Eltern ihrer Kinder sein.

Entwicklung der Kinder Ergebnisse aus der Forschung Die Entwicklung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen, wird seit 40 Jahren erforscht, mit dem Fazit: Kinder aus Regenbogenfamilien gedeihen genau so gut wie Kinder aus konventionellen Familien. Entscheidend für das Wohlergehen der Kinder sind die Beziehungsqualität sowie das Klima in der Familie, nicht das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der Eltern. Grundvoraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit mindestens einer konstanten Bezugsperson, die dem Kind emotionale Wärme und Halt gibt, ein tragfähiges soziales Umfeld schafft und es in seiner individuellen Entwicklung unterstützt. Vor diesem Hintergrund ist es für das Wohl des Kindes unerheblich, ob es in einer Familie mit gegengeschlechtlichen Eltern, einer Einelternfamilie oder einer Regenbogenfamilie aufwächst. Dies haben 72 quantitative und qualitative Langzeitstudien aus Deutschland, England, den Niederlanden, Frankreich, Kanada den USA und Australien ergeben. Eine Zusammenfassung der Forschungsarbeiten sowie die Möglichkeit, sie komplett herunterzuladen, stehen auf der Website der Law School Columbia (USA) bereit: https://whatweknow.inequality.cornell.edu/topics/lgbt-equality/what-doesthe-scholarly-research-say-about-the-wellbeing-of-children-with-gay-orlesbian-parents/ Regenbogen Kinder gedeihen genau so gut

Neue Rechtslage seit Januar 2018 Der Dachverband Regenbogenfamilien setzt sich seit 2010 aktiv für die soziale und rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien ein. Dank der Arbeit des Dachverbands Regenbogenfamilien, der Unterstützung von verschiedenen Familien-, LGBTQ*- und Menschenrechtsorganisationen und des Pragmatismus des Bundesrats und des Parlaments konnte eine rechtliche Lösung gefunden werden! Für Regenbogenfamilien bedeutet dies eine enorme Erleichterung und eine grosse Freude. Seit Januar 2018 können Kinder, die in der Schweiz in Regenbogenfamilien aufwachsen, zwei gleichgeschlechtliche rechtliche Elternteile haben (zwei Mütter oder zwei Väter). Zwei gleichgeschlechtliche rechtliche Elternteile: Ja, das geht! Stiefkindadoption als rechtliche Lösung Anlässlich der Revision des Adoptionsrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, das alle rechtlichen Fragen in Bezug auf die Adoption regelt, wurde die Stiefkindadoption auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Somit wurde eine seit langem bestehende Bestimmung, die bisher nur für verheiratete heterosexuelle Paare galt, für homosexuelle Paare erweitert: die «Stiefkindadoption» (Art. 264c). Diese «innerfamiliäre» Adoption bei der in den meisten Fällen Stiefväter die Kinder ihrer Ehefrauen adoptieren stellt einen Grossteil der Adoptionen in der Schweiz dar (rund die Hälfte aller Adoptionen in den letzten Jahren). Seit Januar 2018 können Personen, die in eingetragener Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft leben, die leiblichen Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners (oder die von ihrer Partnerin oder ihrem Partner als Einzelperson adoptierten Kinder) adoptieren. Sobald die Adoption rechtsgültig ist, haben Familien mit zwei Müttern oder zwei Vätern genau dieselben Rechte und Pflichten den Kindern gegenüber wie Familien mit Hetero-Eltern: Man denke insbesondere an die gemeinsame elterliche Sorge und die Unterhaltspflicht. Bei Trennung der Eltern hat jeder Elternteil eine Unterhaltspflicht und behält grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge. Das Gericht regelt die Elternrechte und -pflichten, insbesondere die Obhut, den persönlichen Verkehr und Unterhaltsfragen. Es berücksichtigt dabei eine etwaige Vereinbarung der Eltern. Im Todesfall bestehen ein Anspruch auf Waisenrente und ein Erbrecht. Sobald die Adoption rechtskräftig ist, wird die adoptierende Person als Elternteil des Kindes in das schweizerische Zivilstandsregister eingetragen. Zum Nachweis können neue Zivilstandsdokumente bestellt werden, auf welchen beide Partner_innen als Eltern des Kindes aufgeführt sind: zum Beispiel Geburtsurkunde, Personenstandsausweis für das Kind, Partnerschaftsausweis der Eltern mit den Kindern(Formular 7.12.1) usw. Offizielle Formulare im Leben des Kindes (Hort, Schule, schulergänzende Betreuung, Gesundheitseinrichtungen usw.) müssen künftig also die neue, rechtlich anerkannte Familienkonstellation berücksichtigen. Der Dachverband Regenbogenfamilien informiert, berät und unterstützt die Familien beim Adoptionsprozess.

Voraussetzungen für die Stiefkindadoption Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn: die Personen seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen, sei es im Konkubinat oder in einer Rechtsinstitution (eingetragene Partnerschaft oder Ehe), sie zum Zeitpunkt des Antrags während mindestens eines Jahres für Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt haben, das urteilsfähige Kind (also ca. ab 14 Jahren) seine Zustimmung erteilt hat, der Altersunterschied zwischen dem Kind und der adoptionswilligen Person nicht weniger als 16 Jahre und nicht mehr als 45 Jahre beträgt (davon kann abgewichen werden, wenn dies «zur Wahrung des Kindeswohls nötig» ist, also beispielsweise, wenn das Kind seit vielen Jahren durch den adoptionswilligen Elternteil aufgezogen wird). Ein Antrag auf Stiefkindadoption kann in folgenden beiden Fällen gestellt werden: Einfaches Kindesverhältnis: nur ein rechtlicher Elternteil (leiblicher Elternteil oder Adoptivelternteil), der andere Elternteil ist unbekannt Diese Konstellation betrifft insbesondere Regenbogenfamilien mit Kindern, die durch Samenspende gezeugt wurden. In diesem Fall festigt die Stiefkindadoption den Rechtsstatus des Kindes, das damit zwei statt nur einen rechtlichen Elternteil hat. Ursprünglich doppeltes Kindesverhältnis: ein Vater und eine Mutter Ein Antrag auf Stiefkindadoption kann ebenfalls gestellt werden, wenn einer der beiden leiblichen Elternteile oder Adoptivelternteile verstorben ist, sowie, unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen (Zustimmung zur Adoption, Verzicht auf Rechtsstellung als Elternteil), wenn der andere Elternteil noch am Leben ist. Es ist anzunehmen, dass dieser Fall auch in Zukunft in erster Linie Hetero-Familien betreffen wird, aber das Recht gilt auch für Regenbogenfamilien. Es ist jedoch nicht möglich, mehr als zwei rechtliche Elternteile zu haben Für Patchwork-Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften (z.b. zwei Väter und eine Mutter, zwei Mütter und zwei Väter) sehen die neuen Rechtsbestimmungen keine Möglichkeit vor, die es allen Elternteilen, die tatsächlich für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder sorgen, erlauben würde, den Status eines rechtlichen Elternteils zu erhalten: Mehr als zwei rechtliche Elternteile werden rechtlich nicht anerkannt. Im Kanton Zürich Die Antragsformulare für die Stiefkindadoptionsabklärung sind beim Amt für Jugend und Berufsberatung, Kantonale Zentralbehörde Adoption, einzureichen. Die Mitarbeitenden dieser Fachstelle übernehmen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Stiefkindadoptionsabklärungen. In der Stadt Zürich ist die Fachstelle Pflegekinder für die Abklärungen zuständig. Es besteht weiterer Handlungsbedarf Bei der rechtlichen Lösung, die in der Schweiz gewählt wurde, sind die Rechte von LGBTQ*-Menschen in puncto Elternschaft schwächer als in vielen europäischen Staaten. Folgende Probleme bestehen weiterhin: Zwei gleichgeschlechtliche rechtliche Elternteile sind möglich, aber nicht ab der Geburt In vielen europäischen Ländern können Kinder bereits ab der Geburt zwei gleichgeschlechtliche rechtliche Elternteile haben. Nicht so in der Schweiz. Auch mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen seit Januar 2018 können Kinder in Regenbogenfamilien frühestens nach ein bis zwei Jahren (ein Jahr gemeinsames Leben mit dem Kind bei der Antragstellung plus die auf ca. ein Jahr geschätzte Dauer des Verfahrens) die Rechtssicherheit erhalten, die ihnen mit zwei rechtlichen Elternteilen gegeben ist. Keine gemeinschaftliche Adoption von Kindern ausserhalb der Familie für LGBTQ*-Paare In der Schweiz können weiterhin ausschliesslich verheiratete Paare gemeinschaftlich ein Kind adoptieren; dies gilt sowohl für die internationale wie für die nationale Adoption. Eine LGBTQ*-Person kann jedoch als Einzelperson ein Kind adoptieren, sofern sie nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung steht weder LGBTQ*-Menschen noch alleinstehenden Personen offen Die künstliche Befruchtung mittels Samenspende (donogene oder heterologe Insemination) bleibt in der Schweiz verheirateten heterosexuellen Paaren vorbehalten. Leihmutterschaft ist ebenso wie Eizellspende und Embryotransfer in der Schweiz sowohl heterosexuellen als auch homosexuellen Paaren untersagt. Das Verbot gilt für Massnahmen, die auf Schweizer Boden durchgeführt werden; der Rückgriff auf Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in einem anderen Land ist hingegen nicht verboten.

Vielfalt thematisieren und positiv bewerten Respekt für alle Familien Kinder aus Regenbogenfamilien erleben, dass in Schulbüchern, Diskussionen und Medien das Modell der Mutter/Vater/Kind-Familie vorherrscht, während ihre eigene Lebensrealität kaum widerspiegelt wird. Abwertendes Verhalten gegenüber nicht-normativen Lebens- und Familienformen ist in unserer Gesellschaft eine Realität. Manchmal ist Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht bewusst, was sie sagen. Es ist daher für Kinder stärkend, wenn die Vielfalt an Familienformen auch thematisiert wird und Pauschalisierungen wie «Jedes Kind hat Mutter und Vater» vermieden oder aber ganz bewusst zum Thema gemacht und diskutiert werden. Wie bei allen Formen der Diskriminierung ist es die Aufgabe von Erwachsenen, auch auf abwertende Bemerkungen und Ausgrenzungen aufgrund der Lebens- und Familienform zu reagieren und klar zu machen, dass diese nicht toleriert werden. Kinder lernen Offenheit und Wertschätzung gegenüber unterschiedlichen Menschen, Lebens- und Familienformen am besten in einer Umgebung, in welcher Vielfalt positiv bewertet und als Bereicherung wahrgenommen wird. Wenn pädagogische Fachkräfte LGBTQ*-feindliche Kommentare oder abwertende Äusserungen über Regenbogenfamilien tolerieren, bedeutet dies für die Kinder aus Regenbogenfamilien, dass sie im Kindergarten oder in der Schule nicht oder nicht ausreichend geschützt sind. Pädagogische Fachkräfte, die auf Vorurteile oder diskriminierendes Verhalten direkt reagieren und es zum Thema machen, stärken und schützen diese Kinder.

Was ist konkret zu tun? Tipps und Denkanstösse Rechtliche Anerkennung dringend notwendig Ein inklusives, respektvolles und unterstützendes Umfeld schaffen Vorgefasste Meinungen zu Familienstrukturen von Kindern und Jugendlichen reflektieren. Neutrale und inklusive Formulierungen verwenden: «deine Eltern» statt «dein Vater, deine Mutter», auch in Briefen, Formularen o. ä.. Alle Eltern, die für Kinder bzw. Jugendliche Sorge tragen, gleich behandeln, unabhängig von ihrem Rechtsstatus. Das Thema Familienvielfalt ansprechen und explizit Regenbogenfamilien einbeziehen. Den Kindern und Jugendlichen Material zur Verfügung stellen, in dem die heutige Familienvielfalt dargestellt wird (Bücher, Poster, Spiele...). Bei Aktivitäten rund um Mutter- oder Vatertag oder zum Thema Stammbaum die Familienvielfalt berücksichtigen. Fragen von Kindern oder anderen Eltern zu Regenbogenfamilien beantworten und die Familienform als gleichwertig anerkennen. Positiv über LGBTQ*-Menschen sprechen und die Tatsache, dass es sie gibt, nicht unter den Tisch fallen lassen. Eingreifen Den alltäglichen Gebrauch LGBTQ*-feindlicher Ausdrücke nicht dulden und nicht verharmlosen, sondern sofort eingreifen, wenn solche Ausdrücke verwendet werden, und das Thema später in Gesprächssituationen erneut aufgreifen. Kindern und Jugendlichen in Regenbogenfamilien Unterstützung und Verständnis zeigen: «Ich verstehe, dass es kein Problem ist, homosexuelle Eltern zu haben, aber ich sehe, dass die Reaktionen von anderen Schulkameradinnen und -kameraden oder Erwachsenen problematisch sein können». LGBTQ*- und Regenbogenfamilien-feindlichem Mobbing genau wie auch anderen Formen des Mobbings vorbeugen und es bekämpfen. Sich diese Verhaltensweisen zu eigen machen heisst, es den Kindern und Jugendlichen aus Regenbogenfamilien nicht allein zu überlassen, ihre Peers zu diesem Thema aufzuklären. schafft ein Klima, in dem verletzende Äusserungen, Beleidigungen und Mobbing keinen Platz haben.

Dachverband Regenbogenfamilien Seit September 2010 vertritt der Dachverband Regenbogenfamilien die Anliegen und Interessen von Regenbogenfamilien in der Schweiz und versteht sich als Ansprechpartner gegenüber Behörden, Politik und Öffentlichkeit. Der Verein fördert die soziale und rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien und engagiert sich dafür, dass Regenbogenfamilien als eine gleichwertige Variante unter den vielen möglichen Familienkonstellationen anerkannt werden. Weiterführende Informationen zu Regenbogenfamilien finden Sie unter: www.regenbogenfamilien.ch Gerne sind wir auch für einen persönlichen Austausch mit Ihnen und/oder Ihrer Klasse bereit. Anfragen richten Sie bitte an Maria von Känel, Geschäftsführerin Dachverband Regenbogenfamilien, Meierwis 35, 8606 Greifensee Mail: info@regenbogenfamilien.ch, Telefon: 079 611 06 71 Austausch und Fragen erwünscht Danksagung Wir danken der Fotografin Judith Schönenberger für ihre grossartigen Fotos und allen Familien, die bereit waren, sich fotografieren zu lassen. Des Weiteren bedanken wir uns bei den aktiven Mitgliedern des Dachverbandes Regenbogenfamilien, die die ursprüngliche deutschsprachige Version der Broschüre erstellt haben Bettina Aremu, Martina von Känel, Fabienne Schnyder und Nadine Riedrich sowie bei denen, die sich um diese aktualisierte Fassung gekümmert haben Chatty Ecoffey, Catherine Fussinger und Maria von Känel, mit der Mitarbeit von Margareth Ansah, Sandra Feroleto, Karin Hochl, Nils Kapferer, Barbara Konrad, Tobias Kuhnert und Delphine Roux. Unser Dank gilt auch Nesa Zimmermann, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an der Law Clinic (Rechtswissenschaftliche Fakultät, UNIGE) einige Abschnitte der Broschüre Korrektur gelesen hat. Ebenfalls danken wir allen Menschen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass die Vielfalt der Familienformen in der Gesellschaft sichtbar und anerkannt wird und jede einzelne dieser Familien entsprechende Rechte erhält. Zusätzliche Exemplare der Broschüre können Sie kostenlos per E-Mail an folgende Adresse bestellen: info@regenbogenfamilien.ch

Referenzen Bos, H.W., van Balen, F., van den Boom, D.C. (2007a). Child adjustment and parenting in planned lesbian-parent families. American Journal of Orthopsychiatry, 77, 38-48. Herrmann-Green, L.K. & Herrmann-Green, M. (2008). Familien mit lesbischen Eltern in Deutschland. Zeitschrift für Sexualforschung, 21, S. 319-340. Rupp, M. (Hrsg.) (2009). Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Bundesanzeiger Verlag, Köln Tasker, F. & Patterson, C. J. (2008). Research on gay and lesbian parenting: Retrospect and prospect. In: Tasker, F. & Bigner, J.J. (Eds.). Gay and Lesbian Parenting: New Directions. Haworth Press: New York, p. 9-34. van Gelderen, L., Bos, H. & Gartrell, N., et al. (2012). Quality of Life of Adolescents Raised from Birth by Lesbian Mothers. Journal of Developmental & Behavioral Pediatrics. 33(1):1-7. Kinderbücher De Haan, L. & Nijland, S. (2001). König und König. Gerstenberg, Hildesheim (ab 5 Jahre) Levin, A. (1994). Verstecken ist out. Ueberreuter, Wien (10-14 Jahre). Link, M. (2002). Komm, ich zeig dir meine Eltern. Edition Riesenrad, Hamburg (4-5 Jahre). Maxeiner, A. & Kuhl, A. (2010). Alles Familie! Vom Kind der neuen Freundin vom Bruder von Papas früherer Frau und anderen Verwandten. Klett Kinderbuchverlag, Leipzig. Schreiber-Wicke, E. & Holland, C. (2006). Zwei Papas für Tango. Thienemann, Stuttgart (4-6 Jahre). Thorn, P. & Hermann-Green, L. Die Geschichte unserer Familie. Ein Buch für lesbische Familien mit Wunschkindern durch Samenspende. FamArt Verlag, Möhrfelden. Willhoite, M. (1994). Papas Freund. Jackwerth, Köln (3-6 Jahre). Zehnder, D. (2008). So lebe ich... und wie lebst du? Mardi-Verlag, Hanstedt 2008 (ab 4 Jahre). Literaturliste «Bunte Familienformen» (2018) Bücher von und über Regenbogenfamilien Die Literaturliste «Bunte Familienformen» wurde von Queerbooks zusammengestellt und vom Dachverband Regenbogenfamilien ergänzt. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. https://www.regenbogenfamilien.ch/bibliographie/

Weiterführende Literatur Yv E. Nay (2017). Feeling Family Affektive Paradoxien der Normalisierung von «Regenbogenfamilien». Verlag Zaglossus. Bannwart, B., Cottier, M., Durrer, C., Kühler, A.; Küng, Z.; Vogler, A. (Hrsg.) (2013). Keine Zeit für Utopien? Perspektiven der Lebensformenpolitik im Recht. Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen. Caprez, C. (2012). Familienbande. Limmat Verlag, Zürich Copur, E. (2008). Gleichgeschlechtliche Partnerschaft und das Kindeswohl. Stämpfli, Bern Funcke, D. & Thorn, P. (Hrsg.) (2010). Die gleichgeschlechtliche Familie mit Kindern: Interdisziplinäre Beiträge zu einer neuen Lebensform. Transcript Verlag, Bielefeld Gerlach, S. (2010). Regenbogenfamilien - Ein Handbuch. Querverlag, Berlin Rauchfleisch, U. (1997). Alternative Familienformen: Eineltern, gleichgeschlechtliche Paare, Hausmänner. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen Streib-Brzic, U. & Gerlach, S. (2005). Und was sagen die Kinder dazu? Quer Verlag, Berlin Kontakte ABQ, Schulprojekt: Aufklärungsarbeit in Schulen im Kanton Bern (www.abq.ch) Comout, Schulprojekt: Aufklärungsarbeit in Schulen in den Kt. SG, AI, AR (www.ahsga.ch/sexualpaedagogik/projekt-comout) Dachverband Regenbogenfamilien, nationaler Ansprechpartner rund um das Thema Regenbogenfamilien (www.regenbogenfamilien.ch) eduqueer, geschlechtliche & sexuelle Vielfalt im schulischen Umfeld (www.eduqueer.ch) Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich (www.stadt-zuerich.ch/gleichstellung) FELS, Freundinnen, Freunde, Eltern von Lesben und Schwulen (www.fels-eltern.ch) GLL, Schulprojekt: Aufklärungsarbeit in Schulen Deutschschweiz (www.gll.ch) International Family Equality Day, Internationaler Tag zur Vielfalt der Familienformen (www.internationalfamilyequalityday.org) Lesbenorganisation Schweiz (LOS), nationaler Dachverband der lesbischen Frauen* (www.los.ch) NELFA (Network of European LGBTIQ* Families Associations), Organisationen für die rechtliche und soziale Anerkennung von Regenbogenfamilien auf europäischer Ebene (www.nelfa.org) PINK CROSS, nationaler Dachverband der schwulen und bi Männer* in der Schweiz (www.pinkcross.ch) Pro Familia Schweiz, Dachverband der Familienorganisationen und Kompetenzzentrum für Familienpolitik in der Schweiz (www.profamilia.ch) Transgender Network Switzerland, Schweizer Organisation von und für Transmenschen (www.tgns.ch)

Dachverband Regenbogenfamilien, April 2018