Beitrittserklärung Ich/Wir möchte(n) dem Verein Herzogstadt Burghausen e.v. als aktive(s) Mitglied(er) beitreten. Soweit möglich werden Gewand - und Ausrüstungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese müssen pfleglich behandelt werden! Im Durchschnitt stellt ein vollständiges Gewand einen Wert von ca. 800 bis 1000 Euro dar. Die Kosten für die Reinigung von Gewand und das Reparieren von Schuhen werden von der Herzogstadt Burghausen e.v. nicht übernommen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die Kleidungs- und Ausrüstungsgegenstände in gereinigtem und einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. Normale Abnutzung ist davon nicht betroffen. Das überlassene Gewand darf ohne Zustimmung des Vereines nicht verändert werden. Mehrkosten für zusätzliche Ausstattung wie Borten oder teurere Stoffqualität werden nicht erstattet. Die Gewandungen bleiben Eigentum des Vereins! Die Herzogstadt Burghausen e.v. veranstaltet verschiedene historische Feste, z. B. das Burgfest, das Bergerhoffest und das Weihnachtsanschießen. Die Herzogstadt Burghausen e.v. ist außer bei Burghauser Veranstaltungen auch bei historischen Veranstaltungen im In- und Ausland vertreten. Es wird nicht erwartet, dass alle Termine wahrgenommen werden können. Fünf Veranstaltungen im Jahr sollten aber mitgemacht werden können, ansonsten sollte man auf eine Mitgliedschaft verzichten. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich und es gibt keine Vergütungen dafür. Bei historischen Veranstaltungen dürfen sichtbar weder Uhren noch moderner unpassender Schmuck und Sonnenbrillen getragen werden. Lackierte Fingernägel passen nicht zum historischen Gewand. Moderne Brillen sind nur in absoluten Ausnahmefällen durch den Vorstand zu genehmigen. Passende, historisch wirkende Brillen dürfen getragen werden. Mitgliedsbeiträge: Der Jahresbeitrag für Einzelmitgliedschaften beträgt 30 Euro, für Familien 50 Euro. Befreit sind Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten und Auszubildende. Bedürftige können auf Antrag durch die Vorstandschaft befreit werden. Einzelmitgliedschaft Familienmitgliedschaft Gruppe: Name: Vorname: Strasse: PLZ: Ort: Telefon: email: 1
Ich (Wir) habe(n) Kenntnis der Satzung der Herzogstadt Burghausen e.v. (Satzung Herzogstadt Burghausen e.v.) genommen und erkenne(n) deren Regelungen uneingeschränkt an. Ich (Wir) habe(n) davon Kenntnis, dass der Austritt, laut Satzung, zum 31.12. jeden Jahres möglich ist. Dabei ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Jahresende einzuhalten. Kündigung mit späterem Zugang gelten automatisch für das Ende des Folgejahres. Unterschrift Mitglied SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT (Herzogstadt Burghausen e.v. Gläubiger ID: DE81ZZZ00000010442 Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedsnummer) Ich ermächtige die Herzogstadt Burghausen e.v. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Herogstadt Burghausen e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgt jährlich im Mai. Bankverbindung: IBAN: Kreditinstitut: BIC: Kontoinhaber: Unterschrift Kontoinhaber(in) 2
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG NACH 5 DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES (BDSG) Ich willige ein, dass die Herzogstadt Burghausen e. V., als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein unter Beachtung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) verarbeitet und nutzt. Speicherung der Backups der Mitgliedsdaten: externer Festplatte NAS Diskstation Vereinsprogramm TeamWork-Server Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zweck der Mitgliederverwaltung. Eine Datenübermittlung an Dritte findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht. Name, Vorname Mitglied (bitte Druckbuchstaben) Unterschrift Mitglied bzw. Erziehungsberechtigte(r) bis zum 18. Lj. Name, Vorname Lebenspartner(in) (bitte Druckbuchstaben) 3
Einwilligungserklärung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen Der Verein Herzogstadt Burghausen e.v. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Heinz Donner Am Pulverturm 22 a 84489 Burghausen beabsichtigt, im Rahmen von Burgfest, Sonnwendfeier, historischer Wanderung, sowie weiteren Veranstaltungen des Vereins Herzogstadt Burghausen e.v. fotographische und filmische Arbeiten anfertigen zu lassen. Diese Fotos und Filme sollen an folgender Stelle im Internet veröffentlicht werden: herzogstadt.bayern oder dienen für Präsentationen oder Drucksachen des Vereins. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl Fotos als auch Filme im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und Filme weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einwilligungserklärung gilt ab dem Datum der Unterzeichnung und auch über die Beendigung der Mitgliedschaft hinaus. Das Vereinsmitglied kann die Einwilligung nach Beendigung der Mitgliedschaft nur dann widerrufen, wenn er nachweist, dass dies erforderlich ist, um seine berechtigten Interessen zu schützen. Name, Vorname Mitglied (bitte Druckbuchstaben) Unterschrift Mitglied Name, Vorname Lebenspartner(in) (bitte Druckbuchstaben) 4
Einwilligungserklärung zur Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen Minderjähriger Hiermit erteile/n ich/wir dem Verein Herzogstadt Burghausen e.v. die Erlaubnis, vereinsbezogene Fotos unseres Kindes/unserer Kinder zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung soll auf unbestimmte Zeit erfolgen. Es handelt sich dabei um das Kind/die Kinder : Kind/Jugendliche(r) 1: Kind/Jugendliche(r) 2: Kind/Jugendliche(r) 3: 5