Immer da, immer nah. Mit Sicherheit für Sie da. Versicherungsschutz für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Waldbauernverband NRW e.v. Haftpflichtversicherung
Rahmenvertrag zur Haftpflichtversicherung. Speziell für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse als Mitglieder im Waldbauernverband NRW e. V. bieten wir Versicherungsschutz mit besonderen Leistungen und Konditionen. Zur bestmöglichen Absicherung empfehlen wir noch weitere interessante Produkte, die in dieser Broschüre näher erläutert werden.
Vereins-Haftpflichtversicherung Einen umfangreichen Schutz bietet die Vereins- Haftpflichtversicherung für Ihren forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss sind Sie für Schäden, die von Mitgliedern infolge einer Vereinstätigkeit verursacht werden, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die gegen den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss und gegen das handelnde Mitglied gerichtet werden. Wir bieten drei Varianten der Versicherungssummen für Personen- und/oder Sachschäden an: 2.000.000 EUR je Versicherungsfall 3.000.000 EUR je Versicherungsfall 6.000.000 EUR je Versicherungsfall Jeweils maximiert auf das Doppelte der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für private Waldbesitzer * Als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss können Sie unkompliziert Waldbesitzern über einen Sammelvertrag den Abschluss einer Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ermöglichen. Waldbesitzer sind als Eigentümer von Forstflächen für Schäden infolge von schuldhaft verletzter Verkehrssicherungspflicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche, die von geschädigten Personen gegen einen Waldbesitzer gerichtet werden. Wir bieten Versicherungssummen für Personen- und/oder Sachschäden an: 2.000.000 EUR je Versicherungsfall 3.000.000 EUR je Versicherungsfall 6.000.000 EUR je Versicherungsfall Jeweils maximiert auf das Doppelte der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Haftpflichtrisiken aus den bestimmungsgemäßen Aufgaben gemäß Satzung, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses. Abwehr unberechtigter und Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche wegen Personen- und Sachschäden infolge von Verkehrssicherungspflichtverletzungen. Schadenersatz aus öffentlich-rechtlicher Sanierungsverpflichtung eines Umweltschadens gemäß Umweltschadensgesetz. * als Sammelvertrag für Mitglieder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereine Falsche Beratung, Fehler in der Kalkulation mitunter genügen schon kleine Unaufmerksamkeiten, um einen Vermögensschaden zu verursachen. Als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss haften Sie für Vermögensschäden, die Sie Dritten zufügen. Darüber hinaus können Sie durch Fehler Ihrer haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter auch selbst Vermögensschäden erleiden. Versicherungssumme für Vermögensschäden: Zum Beispiel: 100.000 EUR je Versicherungsfall, maximal 200.000 EUR je Versicherungsjahr. Weitere Varianten sind möglich! D&O-Versicherung Sie als Vorstand eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses müssen Entscheidungen treffen, die weitreichende Folgen haben können. Als handelndes Vorstandsmitglied haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen für Vermögensschäden, die dem Verein entstehen können. Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers- Versicherung) reguliert berechtigte und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, die gegen Sie als Vorstandsmitglied persönlich gerichtet werden. Versicherungssumme für Vermögensschäden: 100.000 EUR je Versicherungsfall, maximal 100.000 EUR je Versicherungsjahr. Höhere Versicherungssummen auf Anfrage. Satzungsgemäße Tätigkeiten der Mitglieder des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses (Vorstand, hauptund ehrenamtliche Mitarbeiter). Drittschäden und Eigenschäden. Haftpflichtrisiken aus der Tätigkeit als Organ eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses Prüfung des Anspruchs und Übernahme der Kosten. Persönliche Inanspruchnahme des Vorstandsmitgliedes durch den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Persönliche Inanspruchnahme des Vorstandsmitgliedes durch Dritte (Behörden, Mitglieder etc.).
Immer da, immer nah. Sollten Sie uns einmal nicht erreichen können, wird Ihnen unter Telefon 0211 978-5111 rund um die Uhr geholfen. facebook.com/provinzial VM GG 08/15 - Art.Nr. 9170026 twitter.com/provinzial Provinzial. Die Versicherung der Sparkassen. Provinzialplatz 1 40591 Düsseldorf www.provinzial.com