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Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz Nr. 43 20. Oktober 2017 www.mainz.de/amtsblatt Rubriken Öffentliche Bekanntmachungen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung in Bezug auf die RNN-Linie 66 Seite 1f Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung Seite 3-11 Wahl des stellvertretenden Wehrführers FF Mainz-Stadt Seite 12 Straßenbenennung Neues Stadtquartier Zoll- und Binnenhafen Seite 12f Veröffentlichung von nichtöffentlichen Beschlüssen gemäß 35 GemO Stadtrat, 27.09.2017 TOP 82.1 / 82.2 Seite 14 Gremien Sitzung der Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung des Jugendhilfeausschusses Seite 14 Sitzung des Werkausschusses des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz Seite 14 Sitzung des Wirtschaftsausschusses Seite 15 Impressum Amtsblatt Landeshauptstadt Mainz, Hauptamt Abteilung Pressestelle Kommunikation Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1 55116 Mainz Telefon 06131/ 12-2221 Telefax 06131/ 12-3383 pressestelle@stadt.mainz.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Freitag. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Ausgabe aufgelegt. Hauptdistributor des Amtsblattes ist die Internetplattform www.mainz.de. Dort kann über eine Newsletterfunktion das Amtsblatt kostenfrei abonniert werden. Ein Download als pdf-dokument ist möglich. Download und Abonnement über die Adresse www.mainz.de/amtsblatt. Das Amtsblatt wird montags zusätzlich im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden. Stellenausschreibungen IT-Projektleitung / IT-Organisation Seite 15f stellvertretende/r Leiterin/Leiter für das Schulamt Seite 16 Sachbearbeitung Schülerbeförderung Seite 16f Kassierer/-in für das Naturhistorisches Museum Seite 17 Impressum Seite 1 Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 1

Öffentliche Bekanntmachungen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung in Bezug auf die RNN-Linie 66 (derzeit Nieder-Olm (Selztalcenter) Mainz-Hechtsheim (Mühldreieck)) Der Landkreis Mainz-Bingen, vertreten durch den Landrat Claus Schick, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein und - nachfolgend Landkreis genannt die Stadt Mainz, vertreten durch den Oberbürgermeister Michael Ebling, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz - nachfolgend Stadt genannt gemeinsam bezeichnet als "die Vertragsparteien", schließen auf der Grundlage der 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. 1982, S. 476) in der jeweils gültigen Fassung i.v.m. 5 Abs. 2 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz NVG) vom 17.11.1995 (GVBl. S. 516) in der jeweils gültigen Fassung. nachstehende Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung in Bezug auf die RNN-Linie 66 (derzeit Nieder-Olm (Selztalcenter) Mainz- Hechtsheim (Mühldreieck)) und zu deren Ausgestaltung durch Bestellung bestimmter zusätzlicher Busverkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Präambel Der Landkreis ist für sein Gebiet ebenso wie die Stadt für das ihrige zuständiger Aufgabenträger des ÖPNV auf der Straße gemäß 5 Abs. 1 NVG und damit gemäß 5 Abs. 3 NVG zugleich zuständige Behörde i.s.d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Die RNN-Linie 66 verläuft auf den Gebieten der Vertragsparteien und verbindet derzeit die auf dem Gebiet des Landkreises belegene Verbandsgemeinde Nieder-Olm mit dem Stadtteil Hechtsheim der Stadt. Derzeit wird die Linie von Fahrzeugen einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Stadt, der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbh (MVG), bedient. Die derzeitige Verkehrsbedienung auf der Linie 66 soll künftig dergestalt ausgeweitet werden, dass bestimmte Kurse zum einen erweitert werden (Verlängerung in den Stadtteil Lerchenberg) und zum anderen einer veränderten Linienführung (Bedienung auch der Ortslage Weinbergring in Nieder-Olm) unterliegen sollen. Zwischen der Stadt und dem Landkreis sollen mit der hiesigen Vereinbarung die Voraussetzungen und die nähere Ausgestaltung der zusätzlichen Verkehrsbestellung geregelt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Übertragung der alleinigen Zuständigkeit zur Bestellung der betreffenden Verkehrsleistungen auf die Stadt sowie auf die Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung. 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Der Landkreis überträgt auf die Stadt die Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in Bezug auf die RNN-Linie 66 (derzeit Nieder-Olm (Selztalcenter) Mainz-Hechtsheim (Mühldreieck)), soweit für diese Linie (nachfolgend vertragsgegenständliche Linie) eine Zuständigkeit des Landkreises besteht. (2) Diese Übertragung erfolgt, um der Stadt die geplante Erweiterung des Verkehrsangebots durch Bestellung der in der Präambel genannten und in Anlage 1 näher spezifizierten zusätzlichen Leistungen auf der Linie 66 in ausschließlicher Verantwortung zu ermöglichen. (3) Die Befugnisse zur Wahrnehmung der in Satz 1 genannten Aufgaben gehen am Tag der Rechtsverbindlichkeit dieser Vereinbarung gemäß 13 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) auf die Stadt über. Dies schließt die Zuständigkeit als zuständige Behörde i.s.d. VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß 5 Abs. 3 NVG ein. 2 Kostenersatz Der Landkreis gewährt der Stadt für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe bzw. die Bestellung der zusätzlichen Verkehrsleistungen einen Kostenersatz. Im Falle der Beendigung dieser Zweckvereinbarung vor dem Ende eines Kalenderjahres ist der Kostenersatz anteilig nach der Anzahl der Kalendermonate zu entrichten, in denen die Stadt die Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs in Bezug auf die RNN-Linie 66 für den Landkreis wahrgenommen hat. Näheres regelt die Zusatzvereinbarung zu dieser Zweckvereinbarung. 3 Umfang und Qualität der Verkehrsleistungen (1) Die zusätzlichen Verkehrsleistungen auf der vertragsgegenständlichen Linie werden entsprechend der zwischen den Vertragsparteien erfolgten Abstimmung durch die Stadt bestellt. (2) Nachträgliche Änderungen der zusätzlich bestellten Verkehrsleistungen auf der vertragsgegenständlichen Linie erfolgen nur bei Einvernehmen beider Vertragsparteien. Wird eine Änderung beschlossen, ist die Stadt verpflichtet, diese Änderung umzusetzen. Der Kostenersatz nach 2 dieser Zweckvereinbarung ist entsprechend anzupassen, sofern diese Änderung einen veränderten Kostenaufwand verursacht. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 2

4 Haftung Die Vergabe der zusätzlichen Verkehrsleistungen auf der vertragsgegenständlichen Linie erfolgt unter ausschließlicher Verantwortung der Stadt. 5 Genehmigung, Inkrafttreten und Laufzeit (1) Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. (2) Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten wirksam. (3) Jede Vertragspartei kann die Zweckvereinbarung bis zum 31.05. eines Jahres zum Fahrplanwechsel im Dezember des jeweiligen Jahres schriftlich kündigen. Im Falle der Wirksamkeit einer Kündigung, einer einvernehmlichen Aufhebung oder einer sonstigen Beendigung dieser Zweckvereinbarung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dieser Zweckvereinbarung. Die Beendigung der Zweckvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde gegenüber anzuzeigen (4) Die Zweckvereinbarung endet ohne weiteres Zutun der Vertragsparteien am 31.03.2022. (5) Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 6 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Veränderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. (2) Bei wesentlichen Änderungen der diesem Vertrag zugrunde liegenden Verhältnisse ist auf Antrag einer Vertragspartei über eine entsprechende Anpassung zu verhandeln. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für eine Vertragspartei insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Ingelheim, den 12. September 2017 Mainz, den 13. September 2017 Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung Übertragung der Aufgabe der Sicherstellung der ausreichenden Bedienung in Bezug auf die RNN-Linie 66 (derzeit Nieder-Olm (Selztalcenter) Mainz-Hechtsheim (Mühldreieck)) geschlossen zwischen der Stadt Mainz, vertreten durch den Oberbürgermeister und dem Landkreis Mainz-Bingen, vertreten durch den Landrat 1 Erstattung von Kosten Der Landkreis gewährt der Stadt für die Erfüllung der übertragenen Aufgabe bzw. die Bestellung der zusätzlichen Verkehrsleistungen einen Kostenersatz in Höhe von 356.866 /Jahr, fällig in zwei gleichen Teilzahlungen jeweils zum 30.06 und 31.12 eines jeden Jahres der Wirksamkeit dieser Zweckvereinbarung. Sollten sich die Verhältnisse, die für die Höhe dieses Kostenersatzes maßgebend gewesen sind, nach dem Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung so wesentlich ändern, dass der Stadt oder dem Landkreis ein Festhalten hieran nicht weiter zumutbar ist, so kann jede der beteiligten Gebietskörperschaften eine Anpassung des Kostenersatzes an die geänderten Verhältnisse verlangen. Für den Fall, dass eine Einigung der Parteien über die Anpassung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Eingang des schriftlichen und begründeten Anpassungsverlangens nicht zustande kommt, kann jede Partei diese Zweckvereinbarung außerordentlich kündigen. 2 Wirksamkeit und Laufzeit der Zusatzvereinbarung Die Zusatzvereinbarung wird mit der Zweckvereinbarung wirksam und kann unabhängig von der Zweckvereinbarung im Einverständnis der Beteiligten jederzeit geändert werden. Im Falle der Beendigung der Zweckvereinbarung endet die Zusatzvereinbarung von selbst, ohne dass es einer Erklärung der Parteien bedarf. Ingelheim, den 12. September 2017 Mainz, den 13. September 2017 Michael Ebling Oberbürgermeister Claus Schick Landrat Michael Ebling Oberbürgermeister Claus Schick Landrat Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 3

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Öffentliche Bekanntmachung Am 08. Dezember 2017 um 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Mainz-Stadt, Moselstraße 35, 55118 Mainz, die Wahl des stellvertretenden Wehrführers statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden der Wahlversammlung 2. Bildung eines Wahlvorstandes 3. Wahlvorschläge 4. Vorstellung der Kandidaten, Befragung und Aussprache 5. Wahlhandlung 6. Bekanntgabe des Wahlergebnisses Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen und Jugendfeuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehr Mainz-Stadt, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stadtverwaltung Mainz Oberbürgermeister 2) Postleitzahl 55118 Statistischer Bezirk 1681 Kommunalwahlbezirk 1680 Bundestagswahlbezirk 1692 Straßennamen Platz 4: Clarissa-Kupferberg-Platz 79386 Platz 5: Eduard-Kreyßig-Ufer 79387 Straßenschlüssel Die Benennungen treten 4 Wochen nach Bekanntgabe in Kraft. Mainz, den 11.10.2017 Marianne Grosse Beigeordnete... Straßenbenennung in Mainz-Neustadt hier: Bebauungsplan Neues Stadtquartier Zollund Binnenhafen N 84 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, die neu entstehenden Straßen, Inseln und Plätze im Bebauungsplan N 84 Neues Stadtquartier Zoll und Binnenhafen wie unten genannt zu benennen. 1) Postleitzahl 55120 Statistischer Bezirk 1681 Kommunalwahlbezirk 1680 Bundestagswahlbezirk 1692 Straßennamen Straßenschlüssel Straße B: Inge-Reitz-Straße 79384 Insel E: Treidlerhof 79385 Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 12

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Veröffentlichung von nichtöffentlichen Beschlüssen gemäß 35 GemO Stadrat, 27.09.2017 TOP 82.1, Beschlussvorlage 1233/2017 Beschluss: Auf der Grundlage obenstehender Vorlage hat der Stadtrat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, der Belastung des Erbbaurechtes an drei Grundstücken in der Gemarkung Mainz mit zwei Grundschulden zuzustimmen. TOP 82.2, Beschlussvorlage 1290/2017 Beschluss: Auf der Grundlage obenstehender Vorlage hat der Stadtrat die Verwaltung mehrheitlich ermächtigt, ein Grundstück in der Gemarkung Bretzenheim zu veräußern.... Gremien Einladung zur Sitzung der Arbeitsgruppe Kindertagesbetreuung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, 25.10.2017, 16:00 Uhr, B I T TE B E A C H T E N!!! Städt. Kindertagesstätte Am Gonsenheimer Wald, Am Sportfeld 1, 55124 Mainz Tagesordnung a) öffentlich 1. Kindertagespflege; Erhöhung der Förderleistung in der Kindertagespflege 2. Städtische Kita Bretzenheim-Süd; Ersatzneubau mit Veränderung des Betreuungsangebotes und provisorische Unterbringung bis zur Fertigstellung 3. Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten - Mündliche Berichterstattung 4. Kenntnisnahme der Niederschriften vom 31.05. und 05.09.2017 5. Erfahrungsaustausch "Arbeiten in großen Kindertagesstätten am Beispiel der städtischen Kindertagessätte Am Gonsenheimer Wald" - Mündliche Berichterstattung Mainz, 20.10.2017 gez. Viktor Piel Vorsitzender gez. Dr. Eckart Lensch Beigeordneter... Einladung zur Sitzung des Werkausschusses des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz am Donnerstag, 26.10.2017, 16:30 Uhr, Tagungsraum des Wirtschaftsbetriebes, Industriestr. 70, 55120 Mainz Tagesordnung a) öffentlich 1. Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung vom 06.09.2017 2. Wirtschaftsplan 2018 des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz 3. Investitionsprogramm des Entsorgungsbetriebes zum Finanzplan 2017-2021 4. Änderung Kostenplan des Entsorgungsbetriebes der Stadt Mainz vom 14. Dezember 2016 5. 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Mainz und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung) vom 1. Januar 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Juli 2016 b) nicht öffentlich 6. Vollzug der Verpackungsverordnung 7. Vergabeangelegenheiten 8. Vergabeangelegenheiten 9. Vergabeangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen Mainz, 12.10.2017 gez. Katrin Eder Beigeordnete 6. Rundgang durch die Kindertagesstätte Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 14

Einladung zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Donnerstag, 26.10.2017, 16:30 Uhr, Erfurter Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz Tagesordnung die Betreuung der rund 150 städtischen Verwaltungsstellen die Anwendungsunterstützung für eine Vielzahl an IT- Arbeitsplätzen Des Weiteren greifen seit vielen Jahren zahlreiche andere Kommunen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz auf die Dienstleistungen der KDZ Mainz zurück. a) nicht öffentlich 1. Kenntnisnahme der Niederschrift über die Sitzung vom 21.09.2017 2. Vergabeangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Mitteilungen 5. Verschiedenes Aufgaben u.a.: Leitung von IT-Projekten bzw. Mitarbeit in IT-Projekten für die Bereiche Softwareanwendungen, Hardware und Infrastruktur Projektunterstützung und -beratung bei der Einführung von Softwareanwendungen Analyse der Fachanforderungen bzw. der Fachaufgaben Erstellen von Projektpflichtenheften Erarbeiten von Fachkonzepten/Systemkonzepten Marktanalyse über benötigte Softwareanwendungen Vorbereitung und Durchführung von Testszenarien zur Evaluierung von Standardsoftware b) öffentlich 6. Grundstücksangelegenheiten 7. Mitteilungen 8. Verschiedenes Mainz, 18.10.2017 gez. Christopher Sitte Beigeordneter... Stellenausschreibungen Wir suchen Verstärkung für unsere Kommunale Datenzentrale: IT-Projektleitung / IT-Organisation Abteilung Planung und Projekte, Sachgebiet Projekte Kennziffer 16/13 Die Kommunale Datenzentrale Mainz (KDZ Mainz) ist ein Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz. Als IT- Dienstleister der Landeshauptstadt Mainz erarbeitet und betreut sie IT-Lösungen für die unterschiedlichsten Verwaltungsbereiche. Zu den Hauptaufgaben der KDZ Mainz zählen: der Betrieb eines Rechenzentrums die Informationsverarbeitung für den Konzern Stadt Mainz (Stadtverwaltung Mainz, Eigenbetriebe, Beteiligungen) von der Anforderungsanalyse bis zum produktiven Einsatz von IT-Lösungen als ganzheitliche Dienstleistung Wir erwarten: Befähigung für das Statusamt A 11 LBesO der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen bzw. abgeschlossene Verwaltungsprüfung II oder abgeschlossenes Studium mit dem Schwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement, IT- Management, Informatik oder Wirtschaftsinformatik im Diplom- oder Bachelorstudiengang Tiefgehendes Verständnis für Organisations- und Geschäftsprozessmanagement Basiswissen in den Bereichen IT-Infrastruktur, Softwaretechnologien und Betriebssysteme Erweiterte Kenntnisse in den Anwendungen Microsoft Office und Lotus Notes Bereitschaft zur Weiterbildung, insbesondere im Projektmanagement- und Organisationsbereich Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Flexibilität und Eigeninitiative Selbstständiges und strukturiertes Arbeiten Kundenorientierte Denk- und Arbeitsweise Projektmanagementerfahrungen im IT-Umfeld sind wünschenswert Kenntnisse in Microsoft Project und Microsoft Visio sind wünschenswert Wir bieten: Eine individuelle Einarbeitung, die durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen begleitet wird Eigenverantwortliches Arbeiten Auf Wunsch Telearbeit und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen (sofern dienstlich möglich) Standortsicherheit im Stadtgebiet Mainz Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen Ein Jobticket für das Gebiet Mainz-Wiesbaden Die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, z.b. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 15

o o o ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bei Bewährung in der Probezeit) 30 Tage Urlaub Jahressonderzahlung Die Freistellung für die stellvertretende Leitung der Medienbildung Mainz beträgt vorbehaltlich der Überprüfung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ca. 6 bis 7 Anrechnungsstunden. Besoldungsgruppe A 11 LBesO bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Wir begrüßen besonders Bewerbungen von Frauen, da wir im Rahmen unseres Frauenförderplanes bestrebt sind, den Frauenanteil auf dieser Funktionsebene zu erhöhen. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 06.11.2017 unter Angabe der Kennziffer 16/13 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de... Wir suchen für das Schulamt, Medienbildung Mainz ab Februar 2018 eine/einen stellvertretende/r Leiterin/Leiter Die Medienbildung Mainz betreut und berät die Schulen in Mainz. Zu den Aufgaben gehören die Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungs- veranstaltungen zur Nutzung von Medien in Schule und Unterricht sowie die Versorgung der staatlichen Mainzer Schulen mit Unterrichtsmedien und Medientechnik. Die Medienbildung Mainz arbeitet mit dem medien.rlp zusammen und kooperiert überregional mit dem pädagogischen Landesinstitut sowie den regionalen Medienzentren und Medienkompetenznetzwerken in Rheinland-Pfalz. Informationen finden Sie unter www.medienbildungmainz.bildung-rp.de Wir erwarten: Tätigkeit als Lehrkraft an einer allgemein bildenden Schule in der Landeshauptstadt Mainz möglichst Lehrerin/Lehrer an einer Grundschule medienpädagogische, mediendidaktische und medientechnische Kompetenzen sowie Kenntnisse für den Einsatz von Tablets und Interaktiven Whiteboards Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Organisationstalent und Eigeninitiative Die Tätigkeit wird im Rahmen von Stundenanrechnungen für die Wahrnehmung von Funktionen und Sonderaufgaben und für besondere unterrichtliche Belastungen gemäß 8 der Lehrkräfte- Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) wahrgenommen. Wir begrüßen besonders Bewerbungen von Frauen, da wir im Rahmen unseres Frauenförderplans bestrebt sind, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits berufundfamilie" als familien- orientiertes Unternehmen zertifiziert. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 10.11.2017 an: Landeshauptstadt Mainz Schulamt Postfach 3620 55026 Mainz E-Mail: schulamt@stadt.mainz.de Bitte leiten Sie eine Kopie Ihrer Bewerbung über die Schulleitung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weiter.... Wir suchen Verstärkung für unser Schulamt: Sachbearbeitung Schülerbeförderung Abteilung Schülerbeförderung, Lernmittelfreiheit, Bildungsund Teilhabepaket Befristet als Krankheitsvertretung Kennziffer 40/20 Aufgaben u.a.: Grundsätzliche Organisation der Fahrtkostenübernahme im ÖPNV Betreuung und Programmpflege des Fachverfahrens Sissy Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Fahrtkostenerstattung Bearbeitung von Widersprüchen Jahresbestellung und Nachbestellungen aller Fahrkarten Haushaltstechnische Abwicklung der Schülerbeförderung (u. a. Rechnungsangelegenheiten) Führen von Fallstatistiken Beratung der Antragssteller/-innen Wir erwarten: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. abgeschlossene Verwaltungsprüfung I Team- und Kommunikationsfähigkeit Aufgeschlossener, freundlicher und serviceorientierter Umgang mit Publikum Selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Sichere MS-Office-Anwenderkenntnisse, insbesondere MS-Word und MS-Excel Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 16

Bereitschaft zur Einarbeitung in das EDV-Fachverfahren Sissy Kenntnisse in SAP und d.3 sind wünschenswert Kenntnisse der Schulstruktur in Mainz sind wünschenswert Wir bieten: Eigenverantwortliches Arbeiten Standortsicherheit im Stadtgebiet Mainz Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen Ein Jobticket für das Gebiet Mainz-Wiesbaden Die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, z.b. o 30 Tage Urlaub o Jahressonderzahlung Entgeltgruppe 9 a TVöD (vorbehaltlich einer Neubewertung der Stelle) Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert und forciert die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 08.11.2017 unter Angabe der Kennziffer 40/20 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de... Wir suchen Verstärkung für unser Naturhistorisches Museum: Kassierer/-in Abteilung Bildung, Kommunikation, Aufsichts-und Kassendienst Befristet als Krankheitsvertretung, Teilzeit mit 23 Wochenstunden Kennziffer 452/4 Erteilen von Orientierungsauskünften an Museumsbesucher Sonstige leichte Tätigkeiten wie Abwischen, Botengänge, Post versandfertig machen Wir erwarten: Flexibilität Verantwortungsbewusstsein Gute Umgangsformen im Publikumsverkehr Fremdsprachenkenntnisse (vorzugsweise Englisch) sind wünschenswert Bereitschaft zum Schließdienst und Schichtdienst auch an Wochenenden und Feiertagen Wir bieten: Eigenverantwortliches Arbeiten Telearbeit und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen (sofern dienstlich möglich) Standortsicherheit im Stadtgebiet Mainz Eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen Ein Jobticket für das Gebiet Mainz-Wiesbaden Die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, z.b. o ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bei Bewährung in der Probezeit) o 30 Tage Urlaub o Jahressonderzahlung Entgeltgruppe 3 TVöD (vorbehaltlich einer Neubewertung der Stelle) Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert und forciert die Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 25.10.2017 unter Angabe der Kennziffer 452/4 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach 38 20 / 55028 Mainz E-Mail: bewerbung@stadt.mainz.de Aufgaben u.a.: Verkauf von Eintrittskarten, Museumsartikeln Kassenabrechnung Abrechnung und statistische Erfassung der Museumsbesucher Museumstechnische Arbeiten Mithilfe bei Veranstaltungsvorbereitungen Bei Bedarf Beaufsichtigung der Ausstellungsgegenstände in den einzelnen Stockwerken Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr. 43 20. Oktober 2017 Seite 17