Vergabeordnung. der Stadt Voerde (Niederrhein) vom (nach dem Stand der Änderung. vom )

Ähnliche Dokumente
Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018

VV zu 55 LHO. Zu 55:

Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung

Richtlinien. über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013

Vergabeordnung der Stadt Sprockhövel vom Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am folgende Vergabeordnung beschlossen.

Präambel. 1 Geltungsbereich

Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Öffentliche Ausschreibung

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Bordesholm

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Lauenburg/Elbe

VV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO

Vergabeordnung der Stadt Grevenbroich vom 19. März 2009

Stadt Tagesordnungspunkt 20 Neubrandenburg

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

Dienstanweisung. über das. Vergabewesen. bei der. Stadt Voerde. und dem Kommunalbetrieb Voerde (KBV) (Niederrhein)

Wertgrenzen für die Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt

-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:

Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen durch das Städtische Gebäudemanagement Bonn (Vergabeordnung SGB)

Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Oldenburg in Holstein. in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 22.

Vom Rat beschlossene Sonderregelungen für einzelne, der Verwaltung unterliegende Bereiche bleiben unberührt.

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Eiderkanal, seiner amtsangehörigen Gemeinden sowie des Schulverbandes Schacht-Audorf


Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht

Vergabevorschriften und ihre Anwendung

R I C H T L I N I E N

Vom 14. Juni Az.: /39 -

Vergabe- und Vertragsordnung der Gemeinde Kürten. für Leistungen (VOL) und. Bauleistungen (VOB) vom

Die neuen Schwellenwerte ab 2012

Vergabeordnung der Stadt Dorsten vom

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Lohmar

- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), darüber hinaus

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Amtsverwaltung Trave-Land vom in der Fassung der 3. Änderung vom

Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung

Dienstanweisung. über die Ausschreibung, Prüfung und Vergabe von Aufträgen der Kreisstadt Saarlouis vom in der Fassung vom

Vergabeordnung der Stadt Pulheim (einschl Änderung) Inhaltsverzeichnis

Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Garbsen vom

Vergabeordnung der Stadt Dorsten vom

Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für die Jahre 2018 und 2019

d e r Geme i n d e E l l e rau

Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben. (Stand: )

55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge

Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)

ESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz. 1 COCOF 07/0037/03-DE Endgültige Fassung vom

Richtlinien für die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)

RdErl. d. MW v ,-32574, VORIS

Informationsvorlage Nr. I-027/2017

Die wichtigsten Neuerungen der VOB/A 2009 / Ausschreibungsnews LG RPS - Kaiserslautern

Grundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber

Regionalveranstaltungen der Servicestelle NTVergG im März und April 2016

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Sicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)

Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Stadt Schwarzenbek

Ausschreibungs- und Vergabeordnung - AVO - der Stadt Güstrow

Übersicht über die Wertgrenzen bei der Vergabe von Aufträgen. Interreg V-Programm Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,

Vergaberecht 2011 News und Fristen

Leseabschrift. Richtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 27.

Vergabe von Bauleistungen nach der VOB -

Die Gemeindevertretung hat durch Beschluss vom die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Pinneberg-Land als verbindlich erklärt.

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Quelle: Gliederungs-Nr:

Nr. Unregelmäßigkeit Empfohlene Korrektur 1 Verstoß gegen die

Richtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 17. Februar 2017

Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Hohe Elbgeest

Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim

Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)

Arbeitshilfe Prüfraster für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Das neue Vergaberecht 2010

Dokumentation der Vergabe

Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg

Vergabewesen Leitfaden für Bieter

Vergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller

Betriebssatzung für das Abwasserwerk der Stadt Königswinter vom (zuletzt geändert durch Satzung vom )

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Vergabebericht 2012 Vergabe von Lieferungen und Leistungen Vergabe von Bauleistungen

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

BESCHAFFUNGSRICHTLINIE VOM 12. MAI 2015 FÜR DIE VERGABE VON LEISTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT DUISBURG-ESSEN

Vergabeordnung. 1 Geltungsbereich

Telefon: Fax:

L e s e f a s s u n g

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld

Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW. Vergaberechtliche Fragen der Flüchtlingsunterbringung

Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Vergabeverordnung

55116 Mainz Speyer. nachrichtlich; Trier. Staatskanzlei. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur. Ministerium der Finanzen

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Inhaltsübersicht. Präambel. 1 Geltungsbereich. 2 Rechtsgrundlagen. 3 Vergabegrundsätze. 4 Vorbereitung der Vergabe

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

Öffentliches Auftragswesen; Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation. RdErl. d. MW v /3119 -

Checkliste Verwaltungskontrolle Vergabe

Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg

Transkript:

107010 Vergabeordnung Seite 1 Vergabeordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 30.10.2001 (nach dem Stand der Änderung vom 22.09.2015)

107010 Vergabeordnung Seite 2 Inhaltsangabe: 1 Vergabegrundsätze 2 Wertgrenzen für Vergabearten 3 Auftragsvergabe 4 Prüfung der Vergaben 5 Sonderregelungen 6 Inkrafttreten

107010 Vergabeordnung Seite 3 Vergabeordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 30.10.2001 (nach dem Stand der Änderung vom 22.09.2015) Der Rat der Stadt Voerde (Ndrrh.) hat in seiner Sitzung am 30.10.2001 folgende Ordnung für die Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Voerde (Ndrrh.) - im nachfolgenden Vergabeordnung genannt - beschlossen: 1 Vergabegrundsätze (1) Für die Vergabe von Aufträgen gelten a) - die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) in der jeweils gültigen Fassung mit Ausnahme der Vergaben zur Lernmittelfreiheit und zur Schülerbeförderung b) - die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung c) - die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Vergabeverordnung (VgV) vom 09.01.2001 in der jeweils gültigen Fassung d) - im Einzelfall ergänzend erlassene vergaberechtliche Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung (2) Der Bürgermeister regelt in einer ergänzenden Dienstanweisung das Vergabeverfahren. Er bestimmt darin oder durch besondere Verfügung weitere verbindliche Vergabegrundsätze. (3) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen sind grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, soweit nicht durch die in Abs. 1 genannten Bestimmungen oder nach dieser Vergabeordnung die beschränkte Ausschreibung oder die freihändige Vergabe zugelassen ist. Vergaben im Rahmen der Schülerbeförderung sind in Anlehnung an die VOL grundsätzlich beschränkt auszuschreiben. (4) Dienstleistungen, die nach Gebühren- oder Honorarordnungen vergütet werden, sind in der Regel freihändig zu vergeben (ausgenommen hiervon sind Dienstleistungen nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen - (VOF) - in der jeweils gültigen Fassung). Eine Preisanfrage soll vorausgehen, wenn die Gebühren- oder Honorarordnungen dies nicht ausschließen, die geforderten Leistungen eindeutig beschrieben und voraussichtlich vergleichbare Angebote erzielt werden können. 2 Wertgrenzen für Vergabearten (1) Zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens werden Wertgrenzen nach Maßgabe des Abs. 2 bestimmt. Im Rahmen dieser Wertgrenzen sind freihändige Vergaben und Vergaben nach

107010 Vergabeordnung Seite 4 beschränkter Ausschreibung allgemein zugelassen. Abweichungen im Einzelfall sind nach Maßgabe der VOL bzw. VOB zulässig. (2) Folgende Wertgrenzen (Auftragswert Brutto) werden für Leistungen nach VOL und VOB festgesetzt: a) freihändige Vergaben bis zu 12.000 Euro b) beschränkte Ausschreibungen bis zu 60.000 Euro Bei beschränkten Ausschreibungen sollen im Allgemeinen mindestens sechs Angebot eingeholt werden. Abweichend hiervon gelten vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016 ggf. bis zum etwaigen Verlängerungszeitpunkt die im Runderlass der Landesregierung genannten Bestimmungen zu Vergaben im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen. (3) Die darüber hinaus in der VOL bzw. VOB geregelten Ausnahmetatbestände für eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe bleiben unberührt. Es ist aktenkundig zu machen, weshalb von einer öffentlichen bzw. beschränkten Ausschreibung abgesehen worden ist. (4) Eine Stückelung von Aufträgen mit der Absicht, die festgelegten Wertgrenzen zu umgehen, ist unzulässig. 3 Auftragsvergabe (1) Die Zuständigkeit für Auftragsvergaben richtet sich nach den Bestimmungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Voerde (Ndrrh.) und dieser Vergabeordnung. (2) Unabhängig von der Auftragshöhe werden Aufträge vom Bürgermeister in folgenden Fällen vergeben: a) Aufträge, bei denen kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Vergabe besteht (z. B. bei Behörden oder Monopolunternehmen ), b) Aufträge, die wegen der üblicherweise täglich schwankenden Preise (z. B. Heizöl, Kraftstoffe) sofort vergeben werden müssen. (3) Auftragsüberschreitungen sowie Anschluss-, Zusatz- und Nachtragsaufträge zu Aufträgen, die vom Bürgermeister im Rahmen seiner Vergabezuständigkeit vergeben wurden, sind, wenn dadurch der Gesamtauftrag oder die Abrechnungssumme die Vergabehöhe nach der Zuständigkeitsordnung übersteigt, den entsprechenden Fachausschüssen nachträglich zur Kenntnis zu geben. (4) Vom Bürgermeister im Rahmen seiner Vergabezuständigkeit vergebene Anschluss-, Zusatzund Nachtragsaufträge zu Hauptaufträgen, die von Fachausschüssen vergeben wurden, sind, wenn dadurch die Auftragssumme des Hauptauftrages um mehr als 15.000 Euro überschritten wird, dem entsprechenden Fachausschuss nachträglich zur Kenntnis zu geben.

107010 Vergabeordnung Seite 5 (5) Die Fachausschüsse sind halbjährlich über Auftragsvergaben, die im Rahmen der Vergabezuständigkeit des Bürgermeisters liegen und den Betrag von 15.000 Euro übersteigen, zu unterrichten. 4 Prüfung der Vergaben Vor der Vergabe von Aufträgen ist das Rechnungsprüfungsamt gemäß 3 Abs. 3 der Rechnungsprüfungsordnung zu beteiligen. 5 Sonderregelungen Die Vorschriften dieser Vergabeordnung finden keine Anwendung, sofern Leistungen und Lieferungen bei öffentlichen Notständen oder Katastrophen unabweisbar und unaufschiebbar notwendig werden. 6 Inkrafttreten (1) Diese Vergabeordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Vergabeordnung vom 28.09.1993 in der geltenden Fassung außer Kraft. (3) 1 Ziffer 1 a) und Ziffer 3) letzter Satz treten am 25.05.2004 in Kraft. (4) 2 Ziffer 2 tritt am 10.03.2008 in Kraft. (5) 2 Ziffer 2 tritt am 01.07.2009 in Kraft. (6) 2 Ziffer 2 tritt am 22.09.2015 in Kraft Voerde, den 30.10.2001 Dr. Krüger Bürgermeister