ERMITTLUNGSGRUNDLAGEN, 194 BauGB i.v. m. 1 ff. ImmoWertV

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Transkript:

IMMOBILIEN BERATUNG Dipl.-Jur.(Univ) A.Steingruben - 1 - Adresse: Muster Home: www.im moberater-online.de Mail: info @immo berater-online.de Datum: 02.05.2013 I m m o b i l i e n - W e r t a n a l y s e ERMITTLUNGSGRUNDLAGEN, 194 BauGB i.v. m. 1 ff. ImmoWertV i http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/28222/publicationfile/141/immowertv-nicht-amtliche-fassung.pdf/style=plain Wertermittlungsstichtag 02.05.2013 Auftraggeber: Muster Standort Bewertungsobjekt ( Land/Kreis/PLZ/Ort/Straße ) Regionale Lage u. Siedelungsstruktur Ökonomisch / Demographische örtliche Entwicklung Gebäudeart / Bauweise Geschosse / Dachkonstruktion Land : Niedersachsen Kreis : Muster PLZ/Ort : 34444 Muster Straße/Nr.: Musterstr 14 * Einwohner : 20.280 Großstadtregion : Braunschweig/Salzgitter >weiterer Pendlereinzugsbereich -Siedelungsstruktur >teilweise städtisch Quelle : http://www.bbsr.bund... G e s a m t p r o f i l : Gemeinde - schrumpfend - - Indikatoren : Örtl. Kaufkraft 2009 (Quintile) : 2. Quintil Realsteuerkraft 2009/10 je Einw. : 285 Einwohnerentwicklung 2005-10 % : -6,65 Arbeitsplatzentw. 2005-10 % : 6,57 Arbeitlosenquote 2009-10 % : 9,67 Quelle : http://www.bbsr.bund.de/... Zweifamilienhaus > konventioneller Massivbau Keller, Erd.-/ Ober.-/ Dachgeschoß (voll ausgebaut) - Zeltdach m. Gauben Bauj ahr 1951 Modernisierungsjahr u.-grad - entfällt - Grundstücksgröße: 405 m² Brutto-Grundfläche (BGF) 380 m² Brutto-Rauminhalt (BRI) - - Wohn-/und Nutzfläche 200 m² Bauliche Nebenanlagen 2 Garagen einseitig angebaut - - - Außenanlagen Nachbarbebauung/Straße Gebäudezustand Grünanlagen mit Einfriedungen - Hofeinfahrt gepflastert überwiegend offene Bauweise - Grundstück grenzt an Anliegerstraße Gut, Instandhaltungsarbeiten wurden laufend durchgeführt Die Wertermittlung beruht auf Objektdaten, die der Auftraggeber, via Internet, mittels Fragebogen, übermittelt hat und berücksichtigt die Immobilie ohne rechtliche Beschränkungen. Ausgangspunkt für die Wertermittlung ist die Feststellung des Verkehrswertes ( 194 BauGB). Nach 8 ImmoWertV, sind hierzu das Vergleichswert.-/ Ertragswert.-/Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Welches Verfahren zu bevorzugen ist, hängt von der Gebäudeart und deren Nutzung ab. - Merkmale des Bewertungsobjekts: - Zweifamilienhaus > ausschließlich eigengenutzt Bei einer Wohnimmobilie, ist das Sachwert-Verfahren zu bevorzugen, bei dem Baukosten und Vergleichspreise im Vordergrund stehen. Als Plausibilitätskontrolle wird ergänzend das Ertragswert-Verfahren herangezogen, bei dem Renditegesichtspunkte maßgeblich sind. LAGE Der Standort des Bewertungs-Objekts weist folgende Lage-Merkmale auf: Makrostandort (weiteres Umfeld) Peripherie Wohngebiet am Stadtrand Mikrostandort (näheres Umfeld) Gute Lage kaum Lärmimmissionen, aufgelockerte Bebauung (Vorgärten) BODENWERT/GRUNDSTÜCKSWERT, 10-12 ImmoWertV i http://www.gutachterausschuesse-online.de/... Der Bodenwert ist mittels Vergleichskaufpreisen oder stattdessen mit geeigneten Bodenrichtwerten zu ermitteln. Aufgrund der relevanten Bodenrichtwerte, des zuständigen Gutachterausschusses für die Gemeinde, Muster, ergibt sich folgender Bodenwert/Grundstückswert: Bodenwert in pro m² Grundstücksgröße in m² Grundstückswert 48.- 405 19.440

AUSSTATTUNG ROH- U. INNENAUSBAU i http://www.gutachterausschuss... Datengrundlagen für die Ermittlung des Herstellungswertes sind bundesdurchschnittliche Baukosten, pro Flächen- /od. Raumeinheit, die sog. Normalherstellungskosten (NHK 2000, WertR 2006, Anlage7), die nach Gebäudetypen, Baujahrsklassen und Ausstattungsstandards gegliedert sind. Für den zutreffenden Kostenwert ist daher vorweg zu klären, welche Ausstattungs-standards, dem Bewertungsobjekt zuzuordnen sind. Folgende Herstellungskostenermittlung basiert auf der Anlage I u. II zum Sachwertmodell der AGVGA-NRW, vom 13.06.2006. A1 A2 A3 A4 Gebäudeelement Ausführungsbeschreibung des Gebäudeelements (Ausstattung) Niveau - 2 - Relativer Kostenanteil Fassade Außenwände verputzt Wärmeschutzstandard vor 1995 einfach 11% Fenster überwiegend Isolierverglasung ~ Wärmeschutzstandard vor 1995 - Kunststoff-Rahmen mittel 14% Dach Zeltdach m. Gauben - einfache Betondachsteine- unzureichende Dachdämmung einfach 15% Sanitär 2 Badezimmer mit Standardausstattung mittel 13% Wand/Boden Sanitär Wand: teilweise gefliest> Wand.-/Bodenfliesen : einfache Ausführung mittel 6% Bodenbeläge überwiegend durchschnittliche Beläge (Laminat, Teppich, Fliesen...) mittel 8% Innentüren überwiegend Füllungstüren(Röhrenspankern),Laminatfurnier..>Stahlzargen mittel 11% Heizung Zentralheizung (Niedertemp.-kessel) - - - Warmwasserbereitung : zentral gehoben 15% Elektroinstallation pro Raum 2-3 Steckdosen, Verteilerkasten überwiegend mit Schraubsicherungen mittel 7% - Summe der relativen Kostenanteile (Tab. A4) hinsichtlich der einzelnen Ausstattungsniveaus A5 A6 A7 A8 Einfache Ausstattung Mittlere Ausstattung Gehobene Ausstattung Stark gehobene Ausstattung 26% 59% 15% 0% NORMALHERSTELLUNGSKOSTEN (NHK 2000)- Anlage 7 WertR 2006, Anlage I AGVGA-NRW i http://www.gutachterausschuss... Aufgrund der festgestellten Ausstattungsstandards kann nunmehr der relevante NHK-Tabellenwert, unter Berücksichtigung der Baujahrsklasse, Gebäudeart,etc., ermittelt werden. Datengrundlagen sind die Tabellenwerte der Anlage 7 WertR 2006, sowie Anlage I der AGVGA-NRW. Abweichungen bzgl. den Gebäudetypen-Standards, wie nur teilweiser Geschossausbau, werden bei der NHK- Kostenermittlung mit Hilfe eines Gebäudemixes berücksichtigt. o Normalherstellungskosten Wohnhaus: Das Wohnhaus entspricht im Wesentlichen den NHK 2000 Tabellengrundwerten, des Gebäudetyps: 1.11 Abweichungen des Bewertungsobjekts bzgl. dem Gebäudetyp-Standard: liegen nicht vor. N1 N2 N3 N4 N5 N6 N7 Gebäudeteile mit Ausstattungsniveau NHK-Grund-Wert / m² Brutto- Grundfläche Baujahrsklasse : 1946-1960 Gebäudeart : Zweifamilienhaus Bauweise/ Wohnungsgröße Summe d. relativen Kostenanteile =Tab A5 bis A8 Kostenanteil a.d. NHK-Werten i. =N2 x N3 x N4 x N5 x 1/100 N6 Einfach 625 0,79 1,05 1 26% 135 Mittel 720 0,79 1,05 1 59% 352 Gehoben 865 0,79 1,05 1 15% 108 Stark gehoben 1100 0,79 1,05 1 0% 0 Zutreffender NHK-Wert ( / m² Brutto-Grundfläche) : 595 o Normalherstellungskosten baulicher N e b e n a n l a g e n : Nebenanlagen 2 Garagen einseitig angebaut - - NHK-Wert pro Anlage 201 - -

BAUPREISINDEX 22 Abs. III ImmoWertV i https://www.destatis.de/de/... - 3 - Bei den angegebenen Normalherstellungskosten handelt es sich um durchschnittliche Werte für ganz Deutschland, aus dem Jahr 2000. Die zeitliche Anpassung dieser Werte an die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag erfolgt, mittels aktueller Baupreisindizes der Statischen Landesämter, bzw. des Statistischen Bundesamtes, falls keine Landeswerte vorliegen. Der zeitliche Anpassungsfaktor ist eine Verhältniszahl, die sich aus dem Baupreisindex betreffend dem Jahr 2000 und zum Bewertungsstichtag, ergibt. -NHK-Tabellenwert zeitlich angepasst K1 K2 K3 K4 K5 K6 Baupreisindex 2000 Baupreisindex 2013 Korrekturfaktor NHK-Wert NHK-Wert Bauliche Anlagen Wohngebäude: Wohngebäude: Baupreisindex zeitgemäß 2000 Niedersachsen Niedersachsen =K4/K3 = K2 x K5 Wohnhaus 595 97,9 116,0 1,185 705 Garage 201 97,9 116,0 1,185 238 - - - - - - - HERSTELLUNGSKOSTEN - Herstellungskosten nutzbarer baulicher Anlagen (ohne Außenanlagen, wie Grünanlagen, Einfriedungen etc.) : H1 H2 H3 H4 H5 H6 Bauliche Anlagen Brutto- Grundfläche i. m² NHK-korrigiert = Tab K6 Herstellungskosten ohne =H2 x H3 =16% von H4 insgesamt Herstellungskosten mit =H4 + H5 Wohnhaus 380 705 267.900 45.149 327.329 2 Garagen 60 238 + 14.280 - - - - - - Insgesamt H4: =282.180 : Die beim Bau angefallenen Honorare für Architekten, Statiker, etc., bezeichnet man als und betragen bei der Gebäudeart - Zweifamilienhaus : 16% der Herstellungskosten (vgl. WertR 2006 Anlage 7 ). ALTERSWERTMINDERUNG i http://www.immoberater-online.de/...pdf Je älter ein Gebäude wird, desto mehr verliert es an Wert. Dieser Wertverlust ergibt sich aus der Tatsache, dass die Nutzung Wirtschaftgutes, mit zunehmenden Alter, aufgrund von Abnützungen, technischer Überalterung, immer unwirtschaftlicher wird. Der Wertverlust wird als sog. Wertminderung wegen Alters im Sachwertverfahren berücksichtigt. Hierzu wird zunächst die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) und die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) ermittelt, aus der die Alterswertminderung, nach dem Modell von Ross, folgendermaßen berechnet werden kann: ( ½ x ( (GND-RND)²/GND² + (GND-RND)/ (GND) ) x 100) 23 ImmowertV sieht zwar die lineare Alterwertminderung als Regelfall vor, jedoch beruhen die aktuellen Daten der Gutachterausschüsse, insbesondere die Ableitung der Marktanpassungsfaktoren auf der bisherigen WertV, bei der das Verfahren nach Ross vorherrschend war. ( vgl. Übergangsrereglung AGVGA-NRW 03.08.2010 http://www.gutachterausschuss.nrw.de/standardmodelle.html ) Gesamtnutzungsdauer: Nach den WertR 2006 liegt die durchschnittliche, wirtschaftliche, Gesamtnutzungsdauer von Einfamilienhäuser, in konventioneller Bauweise, je nach Ausstattung, bei 60-100 Jahren. Im vorliegenden Fall erscheint ein Wert von 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer (GND) als angemessen. -Wertminderung wegen Alters: W1 W2 W3 W4 W5 Restnutzungs- Wertminderung Gebäudedauer (RND) n.ross alter = W1- W2 Prozentual Gesamtnutzungsdauer (GND) Wertminderung Absolut =68,8% von H6 80 Jahre 62 Jahre 18 Jahre 68,8% 225.202 ZEITWERT NUT ZBARE R BA ULICHER ANLAGE N UND SON STIGER ANLAGE N, 21 II,III IMMOWERTV Z1 Z2 Z3 Zeitwert baulicher Anlagen (Wohnhaus, Nebengebäude) =H6-W5 Zeitwert sonstiger Anlagen (Außenanlagen) =3% von Z1 Zeitwert sämtlicher Anlagen =Z1 +Z2 327.329-225.202 102.127 x 3% 102.127 +3.064 =102.127 =3.064 =105.191 Außenanlagen: Es wird von Erfahrungswerten ausgegangen, nach denen die Außenanlagen mit 3% vom Zeitwert der baulichen Anlagen hinreichend erfasst ist. (vgl. Vogels-Grundstücks und Gebäudebewertung marktgerecht, 5.Aufl. S.123ff)

- 4 - S A C H W E R T (vo r l ä u fig) S1 Herstellungskosten baulicher Anlagen =H6 327.329 S2 - Alterswertminderung =68,8% von S1 225.202 S3 = Zeitwert baulicher Anlagen 102.127 S4 + Zeitwert sonstiger Anlagen =3% v. S3 3.064 S5 + B o d e n w e r t 19.440 Bodenwert Herstellungskosten Gebäude Alterswertminderung 6% 31% 63% S5 = vorläufiger Sachwert (baumängelfrei) 124.631 V E R K E H R S W E R T ( M a r k t w e r t ) i http://www.immoberater-online.de/... Ziel aller in der ImmoWertV beschriebenen Wertermittlungsverfahren ist es, den Verkehrswert, d.h. den wahrscheinlichsten Marktpreis zu ermitteln. Das herstellungskosten-orientierte Rechenergebnis Sachwert ist in der Regel nicht identisch mit dem Marktwert. Um aus dem Grundstückssachwert den Verkehrswert ableiten zu können, bedarf es daher noch einer Marktanpassung des Sachwertes ( 14 II ImmoWertV). Vorherrschende Marktanpassungsmethoden sind neben dem Kaufpreisvergleich ähnlicher Objekte, vor allem die Anwendung von sogenannten Marktanpassungsfaktoren. Maßgebliche Bezugsquellen von Marktanpassungsfaktoren sind die Grundstücksmarktberichten, der zuständigen Gutachterausschüsse, sowie das von Sprengnetter entwickelte Modell - Gesamtsystem für Sachwert-Marktanpassungsfaktoren- ( abgedruckt in der Zeitschrift, Wertermittlungs-Forum aktuell, Ausgabe 2006/3, S. 117/118 ). Bei diesem Modell wurden für bestimmte Bodenwertwertniveaus, deren entsprechende repräsentative Sachwerte, aus einer Vielzahl von Immobilienkaufpreisen in ganz Deutschland, ermittelt. Aus dem repräsentativen Verhältnis der Sachwerte zu den betreffenden Bodenwertniveaus, ergeben sich die sog. Sachwert-Marktanpassungsfaktoren. Unter Berücksichtigung sämtlicher Marktpreisermittlungsmethoden ist folgender Verkehrswert zu empfehlen : V1 V2 V3 V4 V5 Vorläufiger Sachwert (ohne Bauschäden ) =S5 Bodenwertniveau Marktanpassungsfaktor Reparaturkosten Verkehrswert (marktangepasster Sachwert Reparaturkosten ) =V1 x V3 - V4 124.631 48 /m² 0,95 23.000 96.000 ( 480 m 2 Nutz-/u.Wfl) ER T R A G S W E R T 17 Abs.II Nr.1 ImmoWertV ( Allgemeines Ertragswertverfahren ) Da bei einer Wohnimmobilie auch Renditegesichtspunkte in Erwägung gezogen werden können, bietet es sich an, den ermittelten Sachwert mittels eines renditeorientierten Ertragswertes auf Plausibilität hin zu überprüfen. Die nachfolgende Ertragswertberechnung wird nicht im Detail begründet, da es sich lediglich um eine Kontrollrechnung handelt. Jährlicher Rohertrag = Wohnfläche x Jahresmiete Reinertrag = Rohertrag - Bewirtschaftungskosten Gebäudereinertrag = Reinertrag Bodenwertverzinsung Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag x Vervielfältigter (Kapitalisierungsfaktor) Miete 4,7 Bewirt.Kosten i. % 27,00% Liegenschaftszins 3,80% Restnutzungsdauer 18 Wohnfläche 200 m 2 27,00% v.12.306 = Bodenwert 19.440 Liegenschaftszins 3,80% Rohertrag Wohnhaus 11.280 Bewirt.Kosten i. 3.323 Bodenverzinsung* 739 * ~ Kapital.-faktor 12,87 Rohertrag baul.nebenanlage 1.026 12.306-3.323 = 8.983-739 = 12,87 x 8.244 = Rohertrag : 12.306 Reinertrag: 8.983 Gebd.-Reinertrag: 8.244 Gebd.-Ertragswert: 106.100 * Bodenwertverzinsung in =Liegenschaftszins X Bodenwert + Bodenwert 19.440 - Reparatur 23.000 Ertragswert: 102.540

- 5 - ENERGETISCHE BEURTEILUNG DES GEBÄUDES i http://www.immoberater-online.de/...pdf Gebäudebaujahrsklassen Heizwärmebedarfskennzahl pro m 2 Wfl, pro Jahr 1 Gebäudebaujahre bis 1968 > 200 kwh p. a. 2 Gebäudebaujahre von 1969-1978 bis 170 kwh p. a. 3 Gebäudebaujahre von 1979-1994 (1.Wärmeschutzverordnung) bis 130 kwh p. a. 4 Gebäudebaujahre von 1995-2001 (WärmeschutzVO 1995) bis 100 kwh p. a. 5 Gebäudebaujahre seit 2002 (EnergieeinsparVO) bis 70 kwh p. a. 6 Niedrigenergiehaus von 40-70 kwh p. a. 7 Passivenergiehaus < 15 kwh p. a. Zutreffender baujahrestypischer (=1951) Heizwärmebedarfskennwert: ~200 kwh m 2 Wfl / p.a * * 10 kwh/m 2 Wfl p. a. entsprechen einen Energieinhalt von ca. 1l Heizöl bzw. 1m 3 Gas / m 2 Wfl p.a.. Die Kennwerte beziehen sich auf Gebäude im Originalzustand. Bei älteren Gebäuden, die nachträglich mit einer optimalen Wärmedämmung versehen wurden, können Energiebedarfswerte bis zu 80 kwh p. a. erzielt werden. RECHTLICHE HINWEISE Die vorliegende Wertanalyse ist nur für den internen Gebrauch ( d.h. nur für den Aufraggeber ) bestimmt und ersetzt kein Gutachten, sondern stellt einen informatorischen Überblick der wertbildenden en (Richt wer t) des Bewertungsobjekts dar. Die Basis-Informationen für die Wertermittlung, wie Baujahr, Wohnfläche,..etc. wurden vom Auftraggeber mittels Fragebogen übermittelt und ohne Ortsbesichtigung und Wahrhaftigkeitsüberprüfung übernommen. Ohne Ortsbesichtigung kann daher keine Haftung für die Richtigkeit der dargestellten Daten übernommen werden. Altlasten, rechtliche Belastungen, Bauschäden sind nicht Bestandteil der Immobilien-Wertanalyse und es wird dringend nahegelegt vor einer Disposition, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Literaturverzeichnis/Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch(BauGB) - Wertermittlungsrichtlinien (WertR) - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) - Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB) - Baunutzungsverordnung(BauNVO) Literaturverzeichnis: - Kleiber-Simon, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch, 5. Aufl. - Sprengnetter, Hans Otto, Grundstücksbewertung, Arbeitsmaterialien, Bände I-IV, Stand Juni 2013