Organisationshandbuch Informationen der Schule

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Transkript:

Informationen der Schule

I n h a l t s v e r z e i c h n i s (Stand: Dezember 2017) 1.2 Schulbehörde... 3 1.3 Lehrpersonen... 3 2 Schulbetrieb... 3 2.1 Leitgedanken... 3 2.2 Anmeldung in den Kindergarten... 3 2.3 Eintritt in die Primarschule... 3 2.4 Übertritt in die Sekndarstufe... 4 2.5 Beurteilung der Schülerinnen und Schüler... 4 2.6 Wegzug... 4 2.7 Absenzen und Entschuldigungen (Kindergarten, Primarschule)... 4 2.8 Datenschutz... 5 3 Informationen... 5 3.1 Jahresbericht und Jahresrechnung Schulgemeinde Homburg... 5 3.2 Klasseninformationen... 5 4 Anlässe... 5 4.1 Ausflüge, Exkursionen, Veranstaltungen... 5 4.2 Regelmässige Anlässe... 5 5 Regelungen... 6 5.1 Schulregeln... 6 5.1.1 Förderunterricht... 6 5.1.2 Therapien... 6 5.1.3 Vorzeitige Einschulung... 6 5.1.4 Einschulungsklasse... 7 5.1.5 Repetition, Überspringen einer Klasse... 7 5.1.6 Sonderschulstatus... 7 5.1.7 Sonderschule... 7 5.2 Musikunterricht... 7 5.3 Zahnpflege... 8 5.4 Schulzahnarzt... 8 5.5 Schularzt... 8 5.6 Logopädischer Reihenuntersuch... 8 5.7 Wichtige Adressen... 8

1 Einleitung 1.1 Organisation Die Primarschulgemeinde Homburg erfüllt alle Aufgaben in den Bereichen Kindergarten und Primarschule sowie individuell förderorientierte Schulangebote. 1.2 Schulbehörde Die Schulbehörde besteht aus fünf Mitgliedern, welche gemeinsam für alle Aufgaben verantwortlich sind. Jedes Behördemitglied betreut dabei ein Ressort und ist für die darin erwachsenden Aufgaben speziell verantwortlich. 1.3 Lehrpersonen Die Namen der zuständigen Lehrpersonen entnehmen Sie unserer Webseite unter www.psghomburg.ch 2 Schulbetrieb 2.1 Leitgedanken Alle an der Schule Beteiligten werden als Persönlichkeiten wahrgenommen und respektiert. Diese Grundhaltung beinhaltet gleiche Wertschätzung für alle und Chancengleichheit. Die Schule schafft eine Kultur des Austauschs und des Konsenses. Die Schule nimmt ihren Teil des Erziehungsauftrags zusammen mit den Eltern wahr. Eine massgebliche Voraussetzung für eine gute Bildung ist, dass die Kinder im Elternhaus eine gute Erziehung erfahren. Die gemeinsame Verantwortung bedingt regelmässige Informationen und Kontakte sowie eine offene Kommunikation. Alle Beteiligten tragen Sorge zu den Gebäuden und zum Material. 2.2 Anmeldung in den Kindergarten Der zweijährige Kindergarten ist obligatorisch. Anfangs Kalenderjahr erhalten die Eltern die Unterlagen zum Eintritt in den Kindergarten im kommenden Sommer. Als Stichtag gilt der 31. Juli. 2.3 Eintritt in die Primarschule Die Kindergärtnerin beantragt in Rücksprache mit den Eltern den Eintritt in die Primarschule. Sie kann sich dabei vom Pädagogisch-Psychologischen Dienst beraten lassen. Diese Fachpersonen können eine Empfehlung aussprechen. Für Eintritte in die Einschulungsklasse oder Sonderklasse ist eine Abklärung beim Pädagogisch-Psychologischen Dienst erforderlich.

Die Eltern erhalten von der Erstklasslehrerin ein persönliches Schreiben für den Start in die erste Klasse. 2.4 Übertritt in die Sekundarstufe Jeweils Ende Februar werden die Schülerinnen und Schüler der sechsten Klasse mit dem offiziellen Übertrittsformular in die Oberstufe angemeldet. Die Schülerinnen und Schüler werden ausschliesslich nach Wohnort in die Sekundarschulen Steckborn und Müllheim eingeteilt. Die Sekundarschulen Steckborn und Müllheim bieten jeweils im November einen Elternabend für zukünftige Sekundarschüler an. Alle Eltern der Sechstklässler erhalten diese Einladungen. 2.5 Beurteilung der Schülerinnen und Schüler In allen Klassen wird mindestens ein Standortgespräch pro Schuljahr durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse bekommen vor den Sommerferien ein Zeugnis. In der dritten bis sechsten Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis. 2.6 Wegzug Wegziehende Familien melden den Zügeltermin möglichst frühzeitig der Schulleitung und der Lehrperson. Die Eltern melden sich gleichzeitig bei der neuen Schule an. Das Zeugnis geben die Lehrkräfte an das Sekretariat. Die Sekretärin schickt die Unterlagen an die Schulleitung der neuen Schulgemeinde. 2.7 Absenzen und Entschuldigungen (Kindergarten, Primarschule) Grundsätzlich gilt 13 der Unterrichtsgesetzgebung der Volksschule. Schulabsenzen gelten nur als entschuldigt, wenn sie aus wichtigen Gründen erfolgen. Wichtig sind namentlich persönliche Gründe wie Krankheiten, Unfälle oder die Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen. Speziell darauf hinzuweisen ist, dass Absenzen im Kindergarten nicht anders gehandhabt werden, als in der Schule. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Dispensationspraxis im Kindergarten grosszügiger zu handhaben, als für die Primaroder Sekundarschule. Die Jokertage erlauben den Eltern das Kind während maximum zwei Tagen ohne Begründung aus dem Unterricht abzumelden. Keine Ferienverlängerungen mit Jokertagen. Wenn ein Kind bei Schulbeginn nicht in seiner Klasse erscheint, telefoniert die verantwortliche Lehrperson innerhalb fünfzehn Minuten den Eltern oder einer bekannten Betreuungsperson.

2.8 Datenschutz Informationen über Schülerinnen und Schüler sind besonders schützenswerte Personendaten. Die Behörde und Lehrpersonen gehen mit diesen Daten respektvoll und verantwortungsvoll um. Informationen dürfen erhoben und verwaltet werden, soweit deren Kenntnis für die Erfüllung des Lehr- und Erziehungsauftrages erforderlich ist oder der Inhaber der elterlichen Gewalt dem zugestimmt hat. 3 Informationen 3.1 Jahresbericht und Jahresrechnung Schulgemeinde Homburg Im jährlichen Turnus erscheint die letztjährige Jahresrechnung und der Voranschlag für die laufende Rechnung. Darin enthalten sind die Einladung zur ordentlichen Schulgemeindeversammlung, das Protokoll der letzten Schulgemeindeversammlung sowie die Jahresberichte der Schulbehörde. 3.2 Klasseninformationen Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler und die Eltern durch das Kontaktheft und Elternbriefe detailliert über das Klassengeschehen. Dabei wird insbesondere über Klassen- und Schulanlässe sowie pädagogische Themen z.b. Unterrichtsthemen, Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz, Regelungen informiert. 4 Anlässe 4.1 Ausflüge, Exkursionen, Veranstaltungen Schulische Anlässe im Rahmen des Stoffprogramms auf Initiative der Lehrperson sind in der Schulgemeinde Homburg erwünscht. Die Behörde unterstützt und bewilligt solche Anlässe, soweit sie in einem pädagogisch und finanziell vertretbaren Rahmen sind. 4.2 Regelmässige Anlässe Im Laufe eines Schuljahres werden regelmässig durchgeführt: Schülersporttag Herbstwanderungen in den Stufen Räbeliechtliumzug in Zusammenarbeit mit den Landfrauen Rorate (Morgenandacht in der Kirche Gündelhart) Adventsbasteln und Adventsfenstereröffnung Weihnachtsfeier für die Schulkinder Alternierend ein Skilager, Sommerlager und ein weiterer Anlass in der Mittelstufe Schuljahresabschluss vor den Sommerferien Schulreisen

5 Regelungen 5.1 Schulregeln Die Schulregeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerperson bespricht mit den Kindern die Regeln. Die Pausenregeln sind für alle Kinder gleich. Individuelle Unterstützung und Fördermassnahmen für Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrperson bei der Schulleitung beantragt. Je nach Art der Massnahme sind weitere Fachstellen einzubeziehen. Die Aufgabenhilfe muss ausserschulisch organisiert und finanziert werden. Lehrpersonen und Schulleitung unterstützen bei der Suche nach geeigneten Personen. 5.1.1 Förderunterricht Im Förderunterricht wird eine Schülerin oder ein Schüler einzeln oder in einer Kleingruppe unterrichtet. Ziel des Förderunterrichtes ist es, in einer angemessenen Zeit den Anschluss an die Klasse herzustellen. Es bestehen weitere individuelle Massnahmen für die individuelle Förderung eines Kindes. Die Klassenlehrkraft beantragt den Förderunterricht bei der Schulleitung. Dem Förderantrag liegen eine Diagnose und eine Prognose bei. Der Förderunterricht ist für die Schülerin oder den Schüler unentgeltlich. Die Förderlehrkräfte werden entsprechend ihrer Ausbildung und Funktion entschädigt. Die Schulleitung bewilligt den Förderunterricht unter Berücksichtigung der pädagogischen Notwendigkeit und der finanziellen Situation der Schulgemeinde. 5.1.2 Therapien Die entsprechenden Therapien (z.b. Logopädie, Psychomotorik) und deren Dauer können auf Empfehlung durch den Schulpsychologischen Dienst oder durch eine Fachpersonen beantragt werden. Die Schulleitung bewilligt die empfohlene Therapie für ein Schulkind unter Berücksichtigung der pädagogischen Notwendigkeit und der finanziellen Situation der Schulgemeinde. 5.1.3 Vorzeitige Einschulung Die Lehrkraft beantragt in Absprache mit den Eltern die vorzeitige Einschulung. Für eine Rückstellung braucht es einen schriftlichen Antrag ohne Begründung seitens der Eltern. Die Lehrkraft oder die Eltern können eine Fachperson beiziehen. Für die vorzeitige Einschulung ist eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst erforderlich. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag auf eine Rückstellung oder die vorzeitige Einschulung.

5.1.4 Einschulungsklasse Die Lehrperson bespricht mit den Eltern den Eintritt in die Einschulungsklasse. In Steckborn und Müllheim gibt es separative Einschulungsklassen. Der Schulstoff der ersten Klasse wird auf vierundzwanzig Monate verteilt. Die Lehrkraft oder die Eltern können eine Fachperson beiziehen. Die Lehrkraft meldet im Einverständnis der Eltern das Kind für eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst an. Dieser stellt den entsprechenden Antrag. Falls die Eltern mit der Abklärung nicht einverstanden sind, kann der Schulleitung den Antrag direkt an die Behörde stellen. Die Behörde entscheidet abschliessend über den Antrag. 5.1.5 Repetition, Überspringen einer Klasse Die Lehrkraft beantragt in Absprache mit den Eltern eine Repetition oder das Überspringen einer Klasse. Bei Überspringen einer Klasse müssen der Schulpsychologische Dienst und die Schulaufsicht beigezogen werden. 5.1.6 Sonderschulstatus Die Primarschulgemeinde Homburg ist eine integrative Schule. Die Lehrkraft bespricht mit den Eltern den Eintritt in den Sonderschulstatus. Die Lehrkraft oder die Eltern können eine Fachperson beiziehen. Die Lehrkraft oder die Eltern melden das Kind für eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst des Kantons Thurgau an. Dieser stellt den entsprechenden Antrag. Falls die Eltern mit der Abklärung nicht einverstanden sind, kann die Schulleitung den Antrag an die Behörde stellen. Die Behörde entscheidet über den Antrag. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit einer Integrativen Sonderbeschulung in der Volksschule (InS). 5.1.7 Sonderschule Ist eine integrative Beschulung nicht möglich oder empfehlenswert, bespricht die Lehrperson mit den Eltern den Eintritt in eine Sonderschule. Die entsprechende Abklärung und der Antrag an das Departement für Erziehung und Kultur erfolgt durch den Schulpsychologischen Dienst. Erziehungsberatung Der Schulpsychologische Dienst, der KJPD (Kinder- + Jugendpsychiatrischer Dienst) sowie private Institutionen stehen bei Erziehungsfragen zur Verfügung. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern. 5.2 Musikunterricht Ein Angebot an Instrumentalunterricht bieten: - Musikschule Untersee und Rhein - Musikschule Thurtal-Seerücken - Jugendmusikschule Frauenfeld - Musikverein Hörstetten

5.3 Zahnpflege Für die Zahnpflege sind die Eltern verantwortlich. Für die Prävention werden regelmässig Zahnputz- und Präventionslektionen in den Klassen durchgeführt. 5.4 Schulzahnarzt Der Schulzahnarzt der Schulgemeinde ist: Dr. David Wälti, Seestrasse 129, 8266 Steckborn, 052 761 16 22. Regelmässige Reihenuntersuche werden den Eltern vorher mitgeteilt und die Eltern entscheiden dann, ob ihr Kind daran teilnehmen soll. Der Reihenuntersuch wird durch die Schulgemeinde mitfinanziert. 5.5 Schularzt Der Schularzt der Schulgemeinde ist: Dr. Sandra Dübendorfer, Poststrasse 20, 8274 Tägerwilen. Ein schulärztlicher Untersuch wird im Grossen Kindergarten und in der 4. Klasse durchgeführt. Die Organisation und die Kosten übernimmt die Schulgemeinde. Die Eltern werden vorher darüber informiert. 5.6 Logopädischer Reihenuntersuch Im Laufe des zweiten Kindergartenjahres findet bei allen Kindern ein logopädischer Reihenuntersuch statt. Die Eltern werden vorher über den Ablauf informiert. 5.7 Wichtige Adressen Kindergarten Kunterbunt Frau Finsterwald Kindergarten Spatzennest Frau Freuler Lehrerzimmer Hörhausen KIGA und Unterstufe Lehrerzimmer Hörstetten Mittelstufe Schulleitung Büro in Hörhausen Sekretariat/Schulpflege Büro in Hörhausen 052 762 75 04 052 762 75 03 052 762 75 00 052 762 75 07 052 762 75 02 052 762 75 01 Korrespondenz Adresse: Schulgemeinde Homburg, Gündelharterstrasse 5, 8507 Hörhausen Weitere Adressen und Telefonnummern finden Sie auf unserer Webpage www.psghomburg.ch