Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen

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Transkript:

79. Ordentlicher Medizinischer Fakultätentag Mainz 2018 Verteilungsgerechtigkeit in der ambulanten Versorgung in unterschiedlich strukturierten Regionen Mainz 31. Mai 2018 Thomas Uhlemann, GKV-Spitzenverband

Agenda Kennzahlen ambulanter Versorgung Versorgungs- und Steuerungsprobleme im ambulanten Bereich Ziele und Herausforderungen Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 2

Kennzahlen ambulanter Versorgung 1 Ärzte und Psychotherapeuten in der Versorgung gesamt: 172.647 Ärzte in der ambulanten Versorgung tätig 147.350 Psychotherapeuten in der amb. Versorg. tätig 25.297 Ärzte über Soll absolut (> 110 % Versorgungsgrad) 16.255 Psychotherapeuten über Soll absolut (> 110 % Versorgungsgrad) Quelle: Bundesarztregister Dez. 2017; BPL-Daten 2017 7.492 Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 3

Kennzahlen ambulanter Versorgung 2 160.000 Entwicklung der Zahl ambulant tätiger Ärzte 1990-2015 150.106 140.000 120.000 100.000 92.289 62,6 % 80.000 60.000 40.000 20.000 0 Quelle: Bundesarztregister 2015, Darstellung: GKV-Spitzenverband Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 4

Ärztemangel oder Ärzteschwemme? 350.000 300.000 250.000 Ärzteschwemme 200.000 150.000 Ärztemangel 100.000 50.000 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 ambulant stationär andere Bereiche Quelle: Statistik der Bundesärztekammer, Entwicklung der Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereiche 5 5

Allgemeinarztdichte* in ausgewählten OECD-Ländern *Anzahl Allgemeinärzte auf 1.000 Einwohner Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 6

Versorgungspolitische Ausgangslage Demographischer Wandel Innovationen in der Medizin Zunehmende Spezialisierung Probleme der ambulanten Versorgung: Räumliche Fehlverteilungen der Ärzte und Psychotherapeuten (Allokationsprobleme) Regional ungleiche Zugangschancen der Versicherten zur ambulanten Versorgung Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 7

Verteilungssteuerung Grundproblem der Bedarfsplanung: Gleichzeitigkeit von Über-, Unter- und Fehlversorgung Zur Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit erforderlich: Aufhebung der sektoralen Trennung der Versorgungsbereiche (bisher keine substantielle Einbeziehung stationärer Versorgungskapazität) Bereitstellung von Instrumenten zur pretialen Steuerung Abbau limitierender rechtlicher Rahmenbedingungen (Eigentumsproblematik, Abbau von Überversorgung) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 8

Was will der Gesetzgeber? Versorgungsstärkungsgesetz 2015 Der Gemeinsame Bundesausschuss trifft mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die erforderlichen Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung nach Prüfung der Verhältniszahlen gemäß Absatz 2 Nummer 3 und unter Berücksichtigung der Möglichkeit zu einer kleinräumigen Planung, insbesondere für die Arztgruppe nach Absatz 4. ( 101 Abs. 1 S. 7 SGB V) Auftrag des Gesetzgebers konkret: Prüfung der Verhältniszahlen Prüfung einer kleinräumigeren Planung Berücksichtigung von demografischer Entwicklung und der Sozial- und Morbiditätsstruktur ( 101 Abs. Nr. 3 SGB V) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 9

Was will der Gesetzgeber? Versorgungsstärkungsgesetz 2015 Gesetzesbegründung zu 101 Abs. 1 SGB V: dem Gemeinsamen Bundesausschuss wird aufgegeben, die neue Bedarfsplanung weiterzuentwickeln und anzupassen, um dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung noch besser gerecht zu werden und eine flächendeckend bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mittels kleinräumiger Planung zu fördern. ( 101 Abs. 1 S. 7 SGB V) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 10

Was ist Bedarf? Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 11

Wie wird geplant? Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 12

Planungsstruktur: räumlicher Bezug Fachärzte III Fachärzte II Gesonderte fachärztliche Versorgung 17 KV-Gebiete Spezialisierte fachärztliche Versorgung 96 Raumordnungsregionen Fachärzte I Allgemeine fachärztliche Versorgung 385 Landkreise und kreisfreie Städte (wie in der bisherigen Bedarfsplanung) Primärversorgung Hausärztliche Versorgung 914 Mittelbereiche, vergleichsweise enges Netz an Praxen und Einrichtungen: wohnortnahe, kleinräumige Struktur auf der Grundlage von Entfernungsparametern (Erreichbarkeit innerhalb einer bestimmten Zeit) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 13

Planungsstruktur: Arztgruppen Fachärzte III Fachärzte II Gesonderte fachärztliche Versorgung Humangenetiker, Laborärzte etc. Spezialisierte fachärztliche Versorgung Internisten, Kinder- u. Jugendpsychiater etc Fachärzte I Allgemeine fachärztliche Versorgung Augenärzte, Frauenärzte, HNO, Kinderärzte, Dermatologen, Psychotherapeuten etc. Primärversorgung Hausärztliche Versorgung Ärzte für Allgemeinmedizin, Hausärzte Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 14

Internisten gesamt Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 15

Gastroenterologen (nur Vertragsärzte) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 16

Gastroenterologen (KV-Ärzte/Ambulanz.) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 17

Planungsziele der Krankenkassen Selbstverwaltung Bedarfsadäquate Versorgung: - kleinräumig in der Primärversorgung, großräumiger im fachärztlichen Bereich Verteilungsgerechte Versorgung: - Verringerung von Allokationsproblemen durch Flexibilisierung d. Planung, verbesserter Zugang Ressourcenschonende Versorgung: - Sektorübergreifende Planung bei spezialisierten Leistungen - Reduzierung fachärztlicher Überversorgung Gesetzgeber Aufhebung limitierender rechtlicher Vorgaben - Eigentumsproblematik ( 103 SGB V) - Abbau von Überversorgung ( 105 Abs. 3 SGB V) Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 19

Inkonsistenter Ordnungsrahmen Krankenhäuser sind umfangreich ambulant tätig, aber die Krankenhauszulassung / Institutsermächtigung erfolgt bedarfsunabhängig und die KV-Zulassung berücksichtigt die ambulante Krankenhausleistung nicht. ungesteuerte Mengenentwicklung fehlende Verhandlungsstrukturen Uhlemann, GKV-SV, Verteilungsgerechtigkeit 2018 Seite 20