A) Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen-Wettbewerben



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Transkript:

A) Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen-Wettbewerben 1. Diese Bestimmungen regeln die Ruder-Wettkämpfe für Jungen und Mädchen, die im laufenden Kalenderjahr höchstens 14 Jahre alt werden. 2.1 Die Veranstalter von Jungen- und Mädchen-Regatten senden ihre Ausschreibungen in einfacher Ausfertigung bis zum 05. Januar des jeweiligen Regattajahres an das Jugendsekretariat der Deutschen Ruderjugend. 2.2 Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend ist befugt, Anordnungen zu treffen, um diesen Bestimmungen Geltung zu verschaffen. Er kann insbesondere Ausschreibungen ändern (ergänzen bzw. begrenzen) sowie die Ausschreibung von Rennen oder Regatten untersagen. 2.3 Die Termine der Jungen- und Mädchen-Regatten sowie die Adresse, unter der die jeweiligen Ausschreibungen erhältlich sind, werden von der Deutschen Ruderjugend veröffentlicht. 2.4 Die Ergebnisprotokolle der Jungen und Mädchen-Wettbewerbe sollen innerhalb von 14 Tagen nach der Regatta in einfacher Ausfertigung an das Jugendsekretariat der Deutschen Ruderjugend gesandt werden. 3. Wettkampfformen 3.1 Wettkampfformen ohne Altersbegrenzung 3.1.1 Slalom im Kunststoff-Einer; Streckenlänge ca. 250 m; je eine Backbord- und Steuerbordwende sowie eine Einengung zum Skull-Langlegen sollen enthalten sein. 3.2 Wettkampfform für die 12-14-Jährigen 3.2.1 Es wird empfohlen, Langstreckenwettbewerbe allen anderen Ruderwettbewerben vorzuziehen. 3.2.2 Langstreckenrudern 2000 m bis 3500 m. Bei Regattaplätzen, die kein Langstreckenrudern anbieten können, sollten die Wettkampflängen 500-1000 m betragen. 3.2.3 Mehrkampf, bestehend aus mindestens zwei Wettbewerben, wovon einer eine Ausdauerbelastung von mindestens vier Minuten erfordern soll. Mögliche Formen z.b.: a) Riemenrudern Streckenlänge 500 m bzw. 1000 m (beschränkt auf 14-Jährige) b) Skullen in verschiedenen Bootsgattungen c) Schwimmen d) Langlauf e) Langstreckenrudern f) Radfahren g) Slalom. 3.2.4 Rennen nach Punkt 6. 4. Absteckung, Fahrbahn, Startplätze 4.1 Die äußere Begrenzung der Fahrbahn soll im Abstand von 100 m mit gut sichtbaren Bojen gekennzeichnet sein. 4.2 Die Fahrbahnbreite für jedes Boot soll möglichst 15 m, muss aber mindestens 12,5 m betragen. Die Breiten der Fahrbahnen dürfen in ihrem Verlauf vom Start bis zum Ziel keine Verengung erfahren. Die Fahrbahnen sind am Start und am Ziel durch Nummern deutlich zu kennzeichnen. Das Ziel muss deutlich erkennbar sein. 4.3 Die Fahrbahnen sollen durch gut sichtbare Tafeln an Start und Ziel markiert sein. 4.4 Für sämtliche Rennen ist möglichst ein fester Start vorzusehen. 4.5 Slalomwettbewerbe sind in Abteilungen von maximal sechs Booten zu teilen.

5. Leichtgewichtsrennen 5.1 Leichtgewichtsrennen Für Leichtgewichte gelten folgende höchstzulässige Einzelgewichte des jeweiligen Jahrganges (kein Durchschnittsgewicht): 14 Jahre - Jungen: 55 kg; Mädchen: 52,5 kg 13 Jahre - Jungen: 50 kg; Mädchen: 50 kg 12 Jahre - Jungen: 45 kg; Mädchen: 45 kg. Für die jahrgangsgemischt ausgeschriebenen Rennen gilt das höchstzulässige Gewicht des jeweils älteren Jahrganges/Geschlechtes. 5.2 Leichtgewichtsruderer und -ruderinnen sind einmal pro Regatta zu verwiegen, und zwar spätestens eine Stunde vor ihrem im Programm angesetzten Leichtgewichts-Rennen. Entspricht das Gewicht nicht der Vorschrift, darf der Ruderer bzw. die Ruderin nicht zum Start bei LG-Rennen dieser Regatta zugelassen werden. Maßgebend ist das Gewicht in Rennkleidung. 6. Rennen für Jungen und Mädchen 6.1 Folgende Rennen bzw. Langstreckenwettbewerbe können ausgeschrieben werden, wobei die Wettbewerbe des Bundeswettbewerbs (Bundesregatta) * im Programm enthalten sein sollten. Rennen in Gigs sind nicht zugelassen. Die Reihenfolge der Wettbewerbe wird vom Ausrichter festgelegt. Rennen bzw. Langstreckenwettbewerbe können auch jahrgangsgemischt (max. zwei Jahrgänge) ausgeschrieben werden. J u n g e n: * Einer, 14 Jahre * Leichtgewichts-Einer, 14 Jahre * Einer, 13 Jahre * Leichtgewichts-Einer, 13 Jahre * Einer, 12 Jahre und jünger * Doppelzweier, 14 Jahre * Leichtgewichts-Doppelzweier, 14 Jahre * Doppelzweier, 13 Jahre * Leichtgewichts-Doppelzweier, 13 Jahre * Doppelzweier, 12 Jahre und jünger * Doppelvierer m. St., 14 Jahre * Doppelvierer m. St., 13 Jahre * Doppelvierer m. St., 12 Jahre und jünger M ä d c h e n: * Einer, 14 Jahre * Leichtgewichts-Einer, 14 Jahre * Einer, 13 Jahre * Leichtgewichts-Einer, 13 Jahre * Einer, 12 Jahre und jünger * Doppelzweier, 14 Jahre * Leichtgewichts-Doppelzweier, 14 Jahre * Doppelzweier, 13 Jahre * Leichtgewichts-Doppelzweier, 13 Jahre * Doppelzweier, 12 Jahre und jünger * Doppelvierer m. St., 12 Jahre und jünger * Doppelvierer m. St., 13 u. 14 Jahre * Doppelvierer m. St. 12 u.13 Jahre mixed * Doppelvierer m. St. 13 u.14 Jahre mixed. 6.2 Die Zusammenlegung von Rennen bzw. Langstreckenwettbewerbe zweier Jahrgänge kann vorgenommen werden. Die Entscheidung muss vom Veranstalter mit der Ausschreibung getroffen werden. Eine nachträgliche Zusammenlegung bedarf der Rücksprache mit den Obleuten der beteiligten Vereine. Es sind folgende Zusammenfassungen möglich: 11 u. 12 Jahre, 12 u. 13 Jahre, 13 u. 14 Jahre.

6.3 Für die Verwendung von Kohlefaserskulls ist generell eine maximale Länge von 290 cm bei einem Blatt Macon max. 170 mm festgeschrieben. Vom Macon-Blatt abweichende Formen sind nicht zugelassen! 6.4 Jungen und Mädchen dürfen pro Tag an höchstens drei Wettbewerben teilnehmen, jedoch nicht mehr als zwei Rennen über Strecken bis zu 1.000 m fahren. Vorrennen zählen wie Hauptrennen. Jungen und Mädchen, die in einem Langstreckenwettbewerb starten, dürfen am selben Tag nur noch ein Rennen über eine Strecke bis zu 1.000 m fahren. Bei den Rennen ab 1.000 m und mehr ist ein Rennabstand von zwei Stunden einzuhalten. In anderen Fällen reicht eine Stunde. Schlagzahlrennen sind keine Rennen im o. g. Sinn. 7. Leistungsgruppen Wer im In- und Ausland in öffentlich ausgeschriebenen Regatten und Wettbewerben bis zum Meldeschluss der Regatta/des Wettbewerbs - noch keinen Sieg in einem Ruderwettkampf (außer Slalom) errungen hat, gehört zur Leistungsgruppe III - im laufenden und vorangegangenen Ruderjahr in der Langstrecke und/oder Kurzstrecke noch nicht insgesamt fünf Siege errungen hat, gehört zur Leistungsgruppe II - im laufenden und vorangegangenen Ruderjahr insgesamt fünf oder mehr Siege in der Langstrecke und/oder Kurzstrecke errungen hat, gehört zur Leistungsgruppe I. 8. Startberechtigung 8.1 Startberechtigt sind die Jungen und Mädchen entsprechend Ziffer 2.6.1.1 und 2.6.1.2 RWR. Über Ausnahmen entscheidet auf schriftlichen Antrag des Vereins an das Jugendsekretariat der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des DRJ-Vorstandes. 8.2 Für die gesundheitliche Kontrolle gilt Ziffer 2.2.6 der RWR des DRV. 8.3 Eine Gewichtsbeschränkung für Steuerleute besteht nicht. 8.4 Altersklassen: Jungen und Mädchen, die im laufenden Kalenderjahr a) 14 Jahre alt werden, b) 13 Jahre alt werden, c) 12 Jahre alt werden, d) 11 Jahre alt werden. e) 10 Jahre alt werden, f) Steuerleute der Wettbewerbe dürfen höchstens 16 Jahre alt sein. Beim Bundeswettbewerb für Jungen und Mädchen müssen die Steuerleute dem JuM-Alter a) bis d) angehören. Steuerfrauen können Jungenrennen, Steuermänner können Mädchenrennen steuern. g) Der Start in einer anderen Altersklasse ist nicht möglich. Ausnahmen regelt Pos. 6.2. 8.5 Renngemeinschaften sind nicht zugelassen. Ausnahmen bilden Veranstaltungen, bei denen die Mannschaftszusammensetzung während der Veranstaltung durch Los ermittelt oder zusammengesetzt wird. 8.6 Für Trainingsgemeinschaften gilt Ziffer 2.6.3 der RWR. Sie sollen auf den Ort der Schule/des Vereins beschränkt sein. 9. Durchführung von JuM-Regatten 9.1 Die in der Ausschreibung festgelegte Reihenfolge und der zeitliche Abstand der Rennen sind einzuhalten. 9.2 Sämtliche Wettbewerbe sind eine Stunde vor dem Start entsprechend Ziffer 2.5.11 RWR zu teilen. 9.3 Die eingesetzten Wettkampfrichter sollen eine gültige Lizenz des DRV besitzen.

9.4 Die Wettkampfrichter sind angehalten, bei Unregelmäßigkeiten frühzeitig einzugreifen, sowie belehrend zu wirken. Ausschlüsse von Booten sollten nur in zwingenden Fällen verfügt werden. Wird eine Wiederholung nach Beendigung des Rennens angeordnet, ist Punkt 6.4 dieser Bestimmung zu beachten. 9.5 Regattabeiträge für JuM-Wettbewerbe sollen lediglich in Höhe einer Kostendeckung erhoben werden. 9.6 Für Ummeldungen gilt Ziffer 2.6.4 der RWR. 10. Im Übrigen ist soweit möglich - in enger Anlehnung an die RWR zu verfahren.

B) Bestimmungen für den Bundeswettbewerb der Jungen und Mädchen Es wird für alle Teilnehmer/innen verbindlich ausgeschrieben: a) Langstreckenwettbewerb über 3000 m. b) Allgemeiner Sportwettbewerb (80 % bis 90 % Sport, 10 % bis 20 % andere jugendgemäße Formen des Wettkampfes). c) Eine Bundesregatta (1.000 m), bei der die einzelnen Abteilungen aufgrund des Gesamtergebnisses des jeweiligen Langstreckenwettbewerbes nach Ziffer 2.5.4 RWR in Verbindung mit dem Anhang zur RWR gesetzt werden. Bei der Langstreckenregatta und bei der Bundesregatta werden Zeiten veröffentlicht. Alle drei Wettbewerbe unterliegen folgenden Wertigkeiten bei der Punktvergabe zum Länderpokal, wobei der Wettkampf b) ein Mannschaftswettbewerb sein muss: Je Aktiven und Wettbewerb Langstrecke Zusatzwettbewerb *) 1. Platz 20 Punkte 10 Punkte 2. Platz 16 Punkte 08 Punkte 3. Platz 12 Punkte 06 Punkte 4. Platz 8 Punkte 04 Punkte 5. Platz 4 Punkte 02 Punkte 6. Platz 2 Punkte 01 Punkt * Bei Mannschaften mit Teilnehmern aus verschiedenen Landesverbänden (Zusatzwettbewerb) werden die Punkte anteilig vergeben. Für den Langstreckenwettbewerb und die Bundesregatta erfolgt je eine zusätzliche Wanderpokalvergabe. Für den Zusatzwettbewerb erfolgt eine zusätzliche Wanderpokalvergabe mit dem Ehrenpokal Jürgen Bentlage.

Bundesregatta 2 Läufe 1. Lauf 2. Lauf 20 10 18 08 16 06 14 04 12 02 11 01 3 Läufe 1. Lauf 2. Lauf 3. Lauf 20 15 10 18 13 08 16 11 06 14 09 04 12 07 02 11 06 01 4 Läufe 1. Lauf 2. Lauf 3. Lauf 4. Lauf 20 16 13 10 18 14 11 08 16 12 09 06 14 10 07 04 12 08 05 02 11 07 04 01 5 Läufe 1. Lauf 2. Lauf 3. Lauf 4. Lauf 5. Lauf 20 16 14 12 10 18 14 12 10 08 16 12 10 08 06 14 10 08 06 04 12 08 06 04 02 11 07 05 03 01 Da bei dieser Wertung mehr Punkte vergeben werden, müssen die Wertungen für die Langstrecke und den Zusatzwettbewerb Angepasst werden: Langstrecke: Grundtabelle mal 3 (statt Faktor 2) Sieger Langstreckenabteilung erhält 10 x 3 = 30 Punkte Zusatzwettbewerb: Grundtabelle mal 1,5 (statt Faktor 1) Sieger Zusatzwettbewerb erhält 10 x 1,5 = 15 Punkte.

1. Das Programm der JuM-Bundesregatta umfasst folgende Wettbewerbe, deren Reihenfolge bindend ist. Für den Langstreckenwettbewerb starten die Mannschaften in umgekehrter Reihenfolge der ausgeschriebenen Rennen. Zwischen den Rennen 10 und 11 ist eine deutliche Pause einzubauen. 1. Jungen-Einer 13 Jahre 2. Jungen-Einer LG 13 Jahre 3. Mädchen-Einer 13 Jahre 4. Mädchen-Einer LG 13 Jahre 5. Jungen-Doppelzweier 12 u. 13 Jahre 6. Jungen-Doppelzweier LG 12 u. 13 Jahre 7. Mädchen-Doppelzweier 12 u. 13 Jahre 8. Mädchen-Doppelzweier LG 12 u. 13 Jahre 9. Jungen-Doppelvierer m. St. 12 u. 13 Jahre 10. Mädchen-Doppelvierer m. St 12 u. 13 Jahre 11. Jungen-/Mädchen-Doppelvierer m. St. 12 u. 13 Jahre *) 12. Jungen-Einer 14 Jahre 13. Jungen-Einer LG 14 Jahre 14. Mädchen-Einer 14 Jahre 15. Mädchen-Einer LG 14 Jahre 16. Jungen-Doppelzweier 13 u. 14 Jahre 17. Jungen-Doppelzweier LG 13 u. 14 Jahre 18. Mädchen-Doppelzweier 13 u. 14 Jahre 19. Mädchen-Doppelzweier LG 13 u. 14 Jahre 20. Jungen-Doppelvierer m. St. 13 u. 14 Jahre 21. Mädchen-Doppelvierer m. St. 13 u. 14 Jahre 22. Jungen-/Mädchen-Doppelvierer m. St. 13 u. 14 Jahre *) *) In der Mannschaft müssen je 50 % Mädchen und Jungen vertreten sein. Die Steuerperson zählt hierbei nicht. 2. Der Bundeswettbewerb wird vom DRJ-Vorstand öffentlich ausgeschrieben und einem Veranstalter zur Ausrichtung übertragen. 3. Die eingesetzten Wettkampfrichter müssen eine gültige Lizenz des DRV besitzen. Sämtliche Jury-Mitglieder werden vom DRJ-Vorstand berufen. 4. Für Ummeldungen ist Ziffer 2.6.4 der RWR bindend. Um- und Abmeldungen können nur durch den nominierten Vertreter der Landesruderjugend erfolgen. 5. Boote am Start. Ziffer 2.7.2 der RWR ist bindend. 6. Für Einsprüche, Entscheidungen und Berufungen sind die Ziffern 2.8.1 2.8.3 RWR bindend. Einsprüche können nur vom nominierten Vertreter der Landesruderjugend eingelegt werden. Beim Bundeswettbewerb für JuM ist die erste Entscheidungsinstanz der Regattaausschuss. Seine Zusammensetzung legt der DRJ-Vorstand fest. Gegen die Entscheidungen des Regattaausschusses ist als letzte Instanz das Schiedsgericht der DRJ zuständig. Das Schiedsgericht wird vom DRJ-Vorstand festgelegt; es besteht aus drei Personen, der Vertreter der Landesruderjugenden im DRJ-Vorstand muss dem Schiedsgericht angehören. Eine Berufung nach Ziffer 2.8.3 RWR ist nicht möglich. 7. Die Bestimmungen für die Durchführung von JuM-Wettbewerben sind für den Bundeswettbewerb, sofern keine Abweichungen festgelegt sind, bindend. Doppelstarts sind grundsätzlich nicht zulässig. Erkrankt im Laufe der Veranstaltung ein(e) Teilnehmer(in) einer Landesruderjugend, so kann der/die betroffene Teilnehmer(in) durch einen anderen Teilnehmer der betreffenden Landesruderjugend ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt nur für Mannschaftsboote. Die Erkrankung muss vom Regattaarzt schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind Renngemeinschaften nicht startberechtigt.

8. Das Leiten von Ruderern/Booten mittels technischer Hilfsmittel von außen mit der Sanktionsfolge Ausschluss des Bootes ist untersagt. 9. Leichtgewichtsruderer und ruderinnen können am Vortag ihres ersten Rennens ab 18.00 Uhr verwogen werden. 10. Nur die jeweilige Landesruderjugend eines Bundeslandes ist berechtigt, Meldungen zum Bundeswettbewerb für Jungen und Mädchen abzugeben. 11. Bei grober sportlicher Unfairness (z. B. Falschmeldungen, eigenmächtiges Umsetzen einer Mannschaft - auch Riege des Zusatzwettbewerbes -,...) kann der Regattaausschuss eine Strafgebühr von bis zu 250,00 Euro gegen die betroffene Landesruderjugend aussprechen. Ausschlaggebend über die Zusammensetzung der Riegen ist die vom Ausrichter vorgelegte Aufstellung. Diese Bestimmungen gelten ab 26. Oktober 2014 gemäß Beschluss des 21. Jugendrudertages in Hannover. Hannover, den 26. Oktober 2014 DEUTSCHE RUDERJUGEND Alfred Zimmermann, Vorsitzender Axel Eimers, Stellvertretender Vorsitzender Sport