Pferde-Einstellvertrag



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Transkript:

Pferde-Einstellvertrag zwischen dem Reiterverein Oranjehof e.v., Neusser Landstraße 42, 50769 Köln (im Folgenden Verein genannt) und Vorname: Name: Adresse: Telefon: Mobilnummer: Email: (im Folgenden Einsteller genannt) 1. Der Verein vermietet dem Einsteller für das Pferd Name: Lebensnummer: (Eigentümer: ) in einem Stallgebäude des Vereins eine Box. Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Box ohne Zustimmung des Vereins zu vermieten. Die Benutzung der geschlossenen und offenen Reitbahnen des Vereins ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sie ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet. 2. Der Vertrag beginnt am und endet am /läuft auf unbestimmte Zeit. Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an. Der Verein kann befristete und unbefristete Verträge ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn: a) der Pensionspreis für den laufenden Monat nicht mit Ablauf des Monats beim Verein oder auf dessen Konto eingegangen ist, b) das eingestellte Pferd koppt, webt oder vergleichbare Fehler oder (Stall-)Untugenden hat oder zu zeigen beginnt, die auf andere Pferde übergreifen können, und/oder es dem Stand: Februar 2015 Seite 1 von 5

Verein nicht ohne weiteres möglich ist, das eingestellte Pferd so unterzubringen, dass diese Eigenschaften oder Fehler nicht auf andere Pferde übergreifen können oder eine Gefahr für andere darstellen. 3. Der Pensionspreis beträgt bei Vertragsschluss Euro monatlich. Er ist spätestens bis zum 5. des laufenden Monats auf das folgende Konto des Vereins bei der Sparkasse KölnBonn zu zahlen: IBAN: DE29 3705 0198 0001 5926 33 BIC: COLSDE33XXX Preiserhöhungen des Pensionspreises werden dem Einsteller auf einer einberufenen Einstellerversammlung bekannt gegeben. Vorübergehende Abwesenheit (z.b. Turnierbesuch, Weidegang, Urlaub etc.) befreit nicht von der Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises; er ermäßigt sich jedoch bei mindestens 7 aufeinander folgenden Abwesenheitstagen pro Abwesenheitstag lt. aktueller Preisliste des RVO. 4. Der Pensionspreis beinhaltet neben der Boxenmiete folgende Leistungen: a) die Lieferung von Stroh für die Box, b) das Entmisten der Box, c) die Lieferung von Hafer oder Müsli d) die Lieferung von Heu und Tränke. Der Verein füttert: - 3 x täglich Hafer oder Müsli - 2 x täglich (morgens und abends) Heu Zusätzliche Fütterung von Heu oder anderen Futtersorten (z.b. Luzerne) können gegen Aufpreis vereinbart werden. Alternativ zum Stroh kann gegen Aufpreis auch Leinstroh als Einstreumaterial gewählt werden. Die Anzahl der möglichen Leinstroh Boxen ist aus abfalltechnischen Gründen beschränkt. Eine Umstellung von Stroh auf Leinstroh setzt immer eine gesonderte entsprechende Vereinbarung mit dem Verein voraus. Die Aufpreise für anderes Einstreumaterial oder zusätzliches Futter veröffentlicht der Verein auf der Preisliste. Gewünschte Zusatzleistung bitte ankreuzen: Dritte Fütterung von Raufutter mittags: [ ] Leinstroh Einstreu statt Stroh: [ ] 5. Der Verein behält sich das Recht vor, dem Einsteller jederzeit vorübergehend oder dauerhaft eine andere Box in seinen Stallgebäuden zuzuweisen, sofern dies für den Einsteller zumutbar ist. Ist das eingestellte Pferd für eine absehbare Zeit abwesend, kann der Verein die Box für diese Zeit mit einem anderen Pferd belegen. Solange während dieser Zeit alle Boxen in den Stallgebäuden des Vereins belegt sind, entfällt für den Einsteller die Pflicht zur Zahlung des Pensionspreises. Stand: Februar 2015 Seite 2 von 5

6. Der Einsteller kann gegenüber dem Pensionspreis nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Verein erwirbt wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Pfandrecht an dem eingestellten Pferd und ist berechtigt, sich aus dem verpfändeten Pferd zu befriedigen. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach der Verkaufsandrohung ein. 7. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Rechte an dem eingestellten Pferd zu erteilen. Er garantiert dafür, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Verein ist berechtigt, hierfür ggf. einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen. Vollständiger Impfschutz ist nachzuweisen. 8. Der Verein verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern und zu behandeln. Der Verein schuldet nicht die Bewegung und Reinigung des Pferdes. Krankheiten und besondere Vorkommnisse meldet der Verein dem Einsteller unverzüglich nach Bekanntwerden. Der Verein kann im Namen und für Rechnung des Einstellers einen Tierarzt oder Hufschmied nach Wahl des Einstellers beauftragen, soweit der Gesundheitszustand des eingestellten Pferdes dies erfordert. 9. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vereins bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen, eigenmächtig zu misten oder Futtermittel oder Einstreu aus den Beständen des Vereins zu entnehmen. Dem Einsteller wird ein Spind zugewiesen, der nach Vertragsende zu räumen ist. Zusätzliche Spinde oder Schränke dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung aufgestellt werden. Sie sind nach Vertragsende zu entfernen. 10. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Verein unverzüglich anzuzeigen. 11. Der Einsteller haftet für alle Schäden, die an den Einrichtungen des Stalles und den Reitbahnen sowie den Hindernissen durch ihn oder einen mit dem Reiten oder der Betreuung seines Pferdes Beauftragten verursacht werden. Er versichert, dass für das Pferd eine Tierhalter-Haftpflicht- Versicherung besteht und wird diese dem Verein nachweisen. 12. Der Verein haftet nicht für Schäden an dem eingestellten Pferd oder Sachen des Einstellers, soweit der Verein nicht dagegen versichert ist oder diese Schäden auf Vorsatz oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der vorliegenden Versicherungen unterrichtet ist. Stand: Februar 2015 Seite 3 von 5

13. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird der Vertrag nicht insgesamt unwirksam. Tierhalter-Haftpflicht letzte Rechnung (Kopie liegt bei) [ ] Impfschutz wurde nachgewiesen (Kopie liegt bei) [ ] Gesundheitszeugnis nicht älter als 1 Woche (Kopie liegt bei) [ ] Köln, den (Verein) (Einsteller) Reiterverein Oranjehof e.v., Neusser Landstr. 42, 50769 Köln Gläubiger ID: DE65ZZZ00000196970 Mandatsreferenznummer: ERTEILUNG EINER EINZUGSERMÄCHTIGUNG UND EINES SEPA-LASTSCHRIFT-MANDATS Einzugsermächtigung: Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (Reiterverein Oranjehof e.v.), die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige (A) den Zahlungsempfänger (Reiterverein Oranjehof e.v.), wiederkehrende und einmalige Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (Reiterverein Oranjehof e.v.) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Einzugsermächtigung und das SEPA-Lastschriftmandat sind so lange gültig, bis ich sie dem Reiterverein Oranjehof e.v. gegenüber widerrufe oder die Mitgliedschaft bzw. das Vertragsverhältnis beendet ist. Buchungstag ist der 5. Tag des jeweiligen Monats. Fällt ein Fälligkeitstag auf ein Wochenende/einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Mitglied/Einsteller Zahlweise (für wiederkehrenden Zahlungen) monatlich IBAN BIC Kontoinhaber (falls abweichend) Name des Kreditinstituts Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers Stand: Februar 2015 Seite 4 von 5

INFOBLATT Liebe Einstellerin / lieber Einsteller! Um für alle Einsteller, Reiter und Besucher angenehme und faire Bedingungen auf unserer Anlage zu schaffen, haben sich über die Jahre einige Spielregeln bewährt, die wir im Nachfolgenden kurz zusammenfassen. Alles wird gerne auf Anfrage im Detail vom Geschäftsführenden Vorstand oder vom Kassenwart erklärt. Aus Sicherheitsgründen und auch mit Hinblick auf unsere Verantwortung für unsere minderjährigen Reiter bitten wir ALLE REITER um angemessene Reitkleidung und Sicherheitsausrüstung, auch wenn ein Pferd nur im Schritt bewegt wird. Reiten auf der Anlage ist mit einer ordentlichen Mitgliedschaft verbunden. Ordentliche Mitglieder mit Nicht-Pensionspferde sowie Fördermitglieder und Gäste zahlen eine Anlagennutzungsgebühr. Die entsprechende Liste zum Eintragen jeder Anlagennutzung hängt an Halle 1 aus. Siehe Preisliste! Der Einsteller hat bitte mit darauf zu achten, dass seine Reitbeteiligungen auch eine ordentliche Mitgliedschaft im RVO abgeschlossen haben. Sollte ein Beritt von einem Berufsreiter bei dem eingestallten Pensionspferd notwendig sein, ist dies dem Geschäftsführenden Vorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet dann über eine Anlagennutzungsgebühr für den Beritt. Der Einstellervertreter vertritt die Interessen aller Einsteller gegenüber dem Geschäftsführenden Vorstand. Er ist der primäre Ansprechpartner für den Einsteller. Der Technische Leiter ist für alle technischen Dinge und rund ums Misten und Füttern sowie für die Boxenvergabe zuständig. Eine vorübergehende Abwesenheit mit dem Pferd ist dem Technischen Leiter und Kassenwart zu melden. Erstattung für Leerbox macht der Kassenwart. Siehe Preisliste! Paddocks können zeitbegrenzt benutzt werden. Siehe Paddock-Ordnung! Weideparzellen können für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. Details dazu können beim Weidewart angefragt werden. Die Teilnahme am Reitunterricht ist kostenpflichtig. Entsprechende Reitkarten sind im Schulstallbüro erhältlich. Siehe Preisliste! Arbeitsdienst gehört zur Mitgliedschaft und ist Pflicht. Der Abrechnungszeitraum liegt zwischen dem 01.07.- bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres. Die Arbeiten werden vom Vorstand vergeben und abgezeichnet. Nachweise müssen pünktlich abgegeben werden. Siehe Preisliste! Zur Erhaltung der Qualität der Böden in den Hallen und auf dem Außenplatz sind Pferdeäppel auf der Anlage nach der Trainingseinheit/Reiteinheit bitte sofort zu beseitigen. Siehe Betriebsordnung! Halle2 ist für Pensionspferde vorgesehen. In Halle 1 hat der Reitunterricht immer Vorrang. Hallenplan und Reitbahnordnung bitte beachten. Für das Longieren und Frei-Laufen-Lassen gibt es Sonderregeln, die jahreszeitabhängig sind. Bitte entsprechende Aushänge beachten oder beim Geschäftsführenden Vorstand nachfragen. Die kleinen Wiesen vor und hinter dem Schulstall dienen der Zierde unserer Anlage und außerdem unseren Rentnerpferden und an der Hand geführten Schulpferden zum gelegentlichen Grasen. Wir bitten darum, diese Wiesenfleckchen pfleglich zu behandeln und alle Belastungen von der Grasnarbe fernzuhalten. In der Turnierzeit des RVO und bei Großveranstaltungen rund um den Fühlinger See kann es zu eingeschränktem Reitbetrieb kommen. Hier noch ein paar Namen und deren Funktionen: Geschäftsführender Vorstand Präsidentin: Yvonne Conzen Kaufm. Leiter: Dr. Susanne Herzig Techn. Leiter: Roland Schierstädt Sportl. Leiter: NN Reitlehrer: Detlef Dähn Stallpersonal: Piotr Kowejsza, Daniel Wadejko Geschäftsstelle Kassenwart: Jennifer Rix Mitgliederverwaltung: Michelle Kühn Stand: Februar 2015 Seite 5 von 5