Erasmus-Fahrplan 2014/2015

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Transkript:

Erasmus-Fahrplan 2014/2015 1. Vorbereitung Erasmus-Stipendium Erledigt? Bis wann: 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Siehe Frist Gasthochschule 1.2 Studienplan: Learning Agreement VOR Studienbeginn 1.3 Zuwendungsvertrag VOR Studienbeginn 1.4 Überweisung des Stipendiums Vor / zu Beginn des Studiums 2. Während des Aufenthalts ggf. Changes to Learning Agreement Innerhalb von fünf Wochen nach Studienbeginn 3. Nach dem Aufenthalt Online-Evaluierung Vier Wochen nach Rückkehr Erfahrungsbericht Vier Wochen nach Rückkehr Transcript of Records Bis 28.02.(WiSe) / 31.08.(SoSe) Ggf. Letter of Confirmation Vier Wochen nach Rückkehr Anerkennungsbestätigung Bis 30.04.(WiSe) / 31.10.(SoSe) ANSPRECHPARTNER: Fakultät: Learning Agreement & Anerkennung Studienleistungen: - Auslandsbeauftragte der Fak.I+II, III DM, IV - International Coordinators bei Fak. III IK & V http://www.hs-hannover.de/international/profil-international/international-coordinators : Bei Fragen, Kritik oder Anregungen: Robert.Westendorf@hs-hannover.de Auszahlung und Nachweise: birgitt.schulz@hs-hannover.de Fragen zur Bewerbung an Gasthochschule: Nele Thumann, erasmus@hs-hannover.de

1. Vorbereitung Erasmus Stipendium 1.1 Bewerbung an der Gasthochschule Nach der internen Auswahl an der Hochschule Hannover musst du dich an der ausländischen Hochschule bewerben. Jede Gasthochschule hat eigene Abläufe mit Fristen und fordert dafür unterschiedliche Dokumente. Informiere dich auf der Website der ausländischen Hochschule oder beim dortigen, bereite die Bewerbung eigenständig vor und verschicke sie selbst oder über uns. Oft ist u.a. ein Transcript of Records einzureichen, das einer Notenübersicht aus QISPOS entspricht (dort auch auf Englisch abrufbar). Falls du einen Sprachnachweis benötigst, vereinbarst du einen Termin mit der entsprechenden Dozentin http://www.fh-hannover.de/zff/kontakt/ und nimmst an einem Sprachtest teil. Achte auf die Bewerbungsfristen der Partnerhochschule! Für die rechtzeitige Einreichung der Unterlagen bist du selbst verantwortlich. Bei Fragen wende dich an: Nele Thumann 0511 9296-1752 erasmus@hs-hannover.de Ricklinger Stadtweg 118 Telefonische & persönliche Sprechzeiten freitags 14-16 Uhr. 1.2 Studienplan: Learning Agreement Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung über den Studienplan an der Gasthochschule und die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland. Um Kurse im Ausland zu wählen und die erbrachten Studienleistungen an der HsH anerkennen zu lassen, musst du das Learning Agreement (LA) Vor Abreise ausfüllen. Kurse: Nachdem du dich auf der Website oder über das der Gasthochschule über die angebotenen Kurse informiert hast, solltest du mit deinem International Coordinator (IC) und/oder Auslandsbeauftragten besprechen, welche Kurse du belegen und anrechnen lassen kannst. Abschluss des Learning Agreements: 1. Fülle das Learning Agreement vollständig aus. 2. Du unterschreibst das Learning Agreement. 3. Lasse das Learning Agreement vom International Coordinator unterschreiben. 4. Schicke das Learning Agreement (z.b. mit deinen Bewerbungsunterlagen) an deine Gasthochschule (per E-Mail) 5. Leite das von allen Seiten unterschriebene Learning Agreement als Scan per E-Mail an birgitt.schulz@hs-hannover.de und den Ansprechpartner in deiner Fakultät/Abteilung weiter. Bitte nutze ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Formblatt, auch wenn die Gasthochschule eine andere Version anbietet (Ausnahme: Hochschule fordert eigene Version). Bitte denke daran, bei Kursänderungen vor Ort das Changes to Learning Agreement (siehe 2. Während des Aufenthalts) auszufüllen. BEREITS ABGESCHLOSSENE LEARNING AGREEMENTS BEHALTEN IHRE GÜLTIGKEIT UND MÜSSEN NICHT ERNEUT IN NEUEM FORMAT ANGEFERTIGT WERDEN.

1.3 Zuwendungsvertrag Du erhältst den Zuwendungsvertrag von uns per E-Mail. Bitte lese den Vertrag gründlich durch, kontrolliere deine Daten, korrigiere sie ggf. und reiche den Vertrag zweifach als beidseitig ausgedrucktes Original unterzeichnet im ein; Robert Westendorf zeichnet sie dann zu seinen Sprechstundenzeiten, Di 13.30-16.30 und Mi 9-12 gegen. Alternativ kannst du uns den Vertrag per Post schicken. 1.4 Überweisung des Stipendiums Eine erste Rate des Stipendiums wird bei Vorliegen des Zuwendungsvertrags und des unterzeichneten Learning Agreements im August (für Outgoings WiSe) bzw. im Januar (für Outgoings SoSe) ausgezahlt. Die Förderhöhe ist nach Zielland gestaffelt und beträgt für Studienaufenthalte in......polen, Rumänien, Ungarn, Litauen, Slowakei, Bulgarien, Lettland, Estland, Malta -> 5,00 Euro/Tag (=150 Euro/Monat)...Spanien, Türkei, Niederlande, Belgien, Tschechien, Portugal, Griechenland, Slowenien, Luxemburg, Zypern, Island -> 6,70 Euro/Tag (=201 Euro/Monat)...Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Finnland, Schweden, Dänemark, Irland, Norwegen, Liechtenstein -> 8,40 Euro/Tag (=252 Euro/Monat) Auszahlungsmodus: 1. Rate bei einem Semester: 3 (IT Carlow, SeAMK) bis 4 (andere Hochschulen) Monate 1. Rate bei zwei Semestern: 8 Monate -> Auszahlung für die genannte Dauer vor Auslandsaufenthalt in einer Summe 2. Rate wird - bei vorhandenen Restmitteln UND Einreichung aller Unterlagen deinerseits (siehe 3.) UND - bei Aufenthaltsdauer länger als Förderdauer der 1. Rate -> am Ende des Akademischen Jahres (im September) ausgezahlt -> falls der Aufenthalt kürzer als gefördert: Rückforderung der Überzahlung Studierende mit Behinderung (GdB mindestens 50) oder Studierende mit Kind können über Robert Westendorf zusätzliche Fördermittel beantragen. Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA/PhD) beträgt zwölf Monate, kombinierbar aus mindestens zweimonatigen Praktika und/oder mindestens dreimonatigen Studienaufenthalten. Vorbereitung & Organisatorisches Was du 6 bzw. 3 Monate vor deiner Abreise erledigen solltest erfährst du in der Checkliste, die du von uns zugeschickt bekommst.

2. Während des Aufenthalts Nicht-Antritt bzw. vorzeitige Beendigung des Auslandsaufenthalts Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen, bist du verpflichtet, das umgehend darüber zu informieren. Die ERASMUS- Förderung muss dann zurückgezahlt werden! Einzige Ausnahme ist eine über Attest nachgewiesene Krankheit. In diesem Fall können wir die nachgewiesene Aufenthaltsdauer an der Gasthochschule fördern. Änderungen im Learning Agreement (Changes) Änderungen müssen mit dem IC besprochen und auf dem Learning Agreement Changes aufgeführt werden. Das geänderte Agreement muss wiederum von allen Personen unterschrieben und an & Fakultät/Abteilung geschickt werden. Verlängerung deines Aufenthalts Eine Verlängerung deines Aufenthaltes kann beim International Coordinator deines Abteilung/Fakultät und der Gasthochschule formlos beantragt werden. Wenn die Verlängerung genehmigt wird, kannst du deinen Aufenthalt mit dem Erasmus-Status fortsetzen. Es ist wiederum erforderlich, ein Learning Agreement auszufüllen und unterzeichnen zu lassen. Bitte informiere das der Hochschule Hannover frühzeitig spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters über die Verlängerung. Falls noch Mittel zur Verfügung stehen, kann auch für ein zweites Semester die Erasmus-Förderung gezahlt werden (bei max. Förderdauer 12 Monate). Praktikum im Anschluss an das Studium Falls du vor Ort gerne noch ein Praktikum absolvieren möchtest, können wir auch das fördern. Die Förderung läuft dann für den Praktikumszeitraum einfach weiter. Voraussetzung ist, dass die Gasthochschule das Praktikum mit Zeitraum ins Learning Agreement aufnimmt und entsprechend unterzeichnet. Am Ende des Praktikumszeitraums benötigen wir zusätzlich noch eine Praktikumsbestätigung. Bei Praktika ab zwei Monaten ist eine Bewerbung für das Erasmus- Praktikumsprogramm ratsam, da es dort eine höhere Förderung gibt: http://www.dezernat4.uni-hannover.de/bewerbung_studierende0.html Teilnahme an internationalen Tagen / Messen Die Hochschule Hannover schickt dich nicht nur als Stipendiaten an die Partnereinrichtung, sondern auch als BotschafterIn deiner Hochschule und Deutschlands. An der Gasthochschule werden in der Regel Infoveranstaltungen oder International Days veranstaltet, auf denen du die Möglichkeit hast, unsere Hochschule vorzustellen. Bitte nehme daran teil! Wir unterstützen dich mit englischsprachigen Informationen und Broschüren, Flyern, Give-Aways, die wir gerne per Post zuschicken. Du trägst damit dazu bei, dass wir regelmäßig Studierende der Gasthochschule in Hannover begrüßen dürfen und so die Kooperation langfristig bestehen kann.

3. NACH DEM AUFENTHALT Bitte die nachfolgenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Auslandsaufenthalt im International Office abgeben, spätestens bis 28.02. (WiSe) / 31.08. (SoSe): 1. Online-Umfrage zu deinem Auslandsaufenthalt nur online ausfüllen Du erhältst innerhalb von vier Wochen nach Ende deines Auslandsaufenthalts eine Einladung zur Umfrage direkt von der Europäischen Kommission. Bitte schau auch in deinem Spam-Ordner nach, da diese E-Mail manchmal dort landet. 2. Erfahrungsbericht in MobilityOnline hochladen Dein Bericht hilft zukünftigen ERASMUS-Studierenden, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten. Bitte beachte die Vorgaben/Hinweise zum Bericht in MobilityOnline. 3. Transcript of Records in MobilityOnline hochladen Dieses Formular verzeichnet deine Aufenthaltsdauer sowie deine tatsächlich erreichten Studienleistungen mit Anzahl der ECTS und der Note. Es dient als Grundlage für die Anrechnung deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen. Die Gasthochschule schickt dir das Transcript of Records in der Regel nach Ende deines Auslandsaufenthalts zu. 4. ggf. Letter of Confirmation in MobilityOnline hochladen Dieses Dokument benötigst du nur, falls im Transcript of Records der Aufenthaltszeitraum nicht vermerkt ist (bitte bei Gasthochschule erkundigen!). 5. Anerkennungsbestätigung in MobilityOnline hochladen Bei diesem Dokument handelt es sich um deinen QISPOS-Auszug mit den eingetragenen/anerkannten Kursen aus dem Ausland (mit einem Sternchen markiert). Frist zur Einreichung 30.04. (WiSe) / 31.10. (SoSe). Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht bis zu den genannten Fristen vor, sind wir verpflichtet, die Erasmus-Förderung zurückzufordern.